BRANDSCHUTZORDNUNG Ziviljustizgebäude. BRANDSCHUTZORDNUNG Ziviljustizgebäude. 2.2 Brand- und Rau ch ausbreitung. 2.3 Flucht- und Rettungswege
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- Katharina Winkler
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1 BRANDSCHUTZORDNUNG Ziviljustizgebäude BRANDSCHUTZORDNUNG Ziviljustizgebäude Gemäß DIN AMTSGERICHT HAMBURG Abteilung AS Sievekingplatz Hamburg Inhaltsverzeichnis 1 BRANDSCHUTZORDNUNGTeilAgemäß DIN BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B gemäß DIN Brandverhütung Brand- und Rau ch ausbreitung 2.3 Flucht- und Rettungswege 2-4 Melde- und Löscheinrichtungen "" Stand: Alarmsignale 2.6 Verhalten im Brandfall Löschversucheunternehrnen Praktischer Umgang mit Feuerlöschern " Besondere Verhaltensregeln Sammelplatz im Evakuierungsfall Schlussbemerkung Bomben-Drohung Bomben-Alarm BRANDSCHUTZORDNUNGTeil C gemäß DIN Handlungsanweisung für Hausrechtsausi.ibende 3.2 Handlungsanweisung für die Information (Alarmtelefon) 3.3 Handlungsanweisungen für Stockwerksbeauft ragte
2 Brandschutzordnung Gefährdete Personen mitnehmen Hilfsbedürftigen Personen helfen Teil A nach DIN Türen schließen 1-~-~!!!!!!!! Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Brände verhüten Rauchverbote und Verbot zum Umgang mit offenem Feuer in den gekennzeichneten en Anweisungen der Stockwerkbeauftragten I Feuer\ Sammelpunkt Planten un Biomen" zwi en beachten! Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Hausalarm über Druckknopfmelder auslösen und Feuerwehr über Notruf alarmieren sowie Meldung an Alarmtelefon 2967 Keine Aufzuge benutzen Löschversuche unternehmen Feuerlöscher benutzen, Eigensicherung beachter Möglichst mehrere Handfeuerlöscher gleichzeitig Inhalt der Meldung: Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Personen sind betroffen/verletzt? Warten auf Rückfragen! 1 n Sicherheit bringen 2 BR NDSCHUTZORDNUNG Teil B ge- 2 1 B r a n
3 d V e r h u t u n g Alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. Alle Beschäftigten haben sich mit dieser Brandschutzordnung und dem Aushang vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven, vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges rasches Handeln im Brandfall zu e r m ö g 1 c h e n i \ //. \ 1 : \ _ // ~--..- "'._ Rauchverbote und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer, sind strikt zu befolgen und durchzusetzen. Brennbare Flüssigkeiten dürfen niemals in Ausgüsse oder Toiletten geschüttet vverden. Elektrogeräte: Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Dies ist bei intakten Geräten, die das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte ist verboten. Bei Mängeln an elektrischen Geräten sind diese sofort außer Betrieb zu nehmen. Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte (sovveit sie betriebsmäßig nicht auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen) abgeschaltet bzw. ausgesteckt sind. Fest installierte Elektrogeräte (ortsfeste Elektrogeräte) dürfen nur von Elektrofachkräften angeschlossen vverden. 2.2 Brand und Rauch ausbreitung Bis zum Eintreffen der Feuervvehr muss jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermieden vverden, d.h. Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen bzw. geschlossen zu halten. Rauchschutztüren auf den Fluren dienen dazu, die Treppenhäuser frei von Rauch und anderen gefährlichen Brandgasen zu halten. Die Türen dürfen nicht vererpflichtet, z.b. Keile aus Rauch- und...:... Brandschutztüren oder Gegenstände aus dem Schließvveg zu entfernen. Schäden an den vorgenannten Ein-
4 richtungen sind der Abteilung für allgemeine Serviceleistungen, Hausverwaltung, des Amtsgerichts Hamburg unter 2961 oder unter der adresse Hausverwaltung ZJG zu melden. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen befinden sich in einigen Treppenhäusern. Sie machen es möglich, dass im Brandfall der Rauch abziehen kann. Eine Zvveckentfremdung (z.b. zur Lüftung der Flure) ist unzulässig, vvenn sie nicht ausdrücklich dafür vorgesehen ist. 2.3 Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Stellplätze u.a. sind unbedingt freizuhalten. Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in Gebäuden und im Freien müssen ~ ständig in voller Breite freigehalten werden. Türen im Verlauf von Fluchtwegen L.IS6:I und Notausgänge dürfen während der Betriebszeit nicht verschlossen sein. Notausgänge müssen jederzeit in Fluchtrichtung begehbar sein. Jeder Beschäftigte hat sich über die Lage und den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zu informieren. Er hat mit dafür Sorge zu tragen, dass diese Wege nicht verstellt werden. Sicherheitsschilder (Sicherheitskennzeichen, wie Brandschutz-, Rettungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungs-Zeichen) sowie aushängende "Flucht- und Rettungspläne", die den Verlauf der Rettungswege sowie sämtliche Feuerlösch- und Meldemöglichkeiten zeigen, dürfen nicht verdeckt und/oder zugestellt werden. Jeder hat die Pfticht, sich die Flucht- und Rettungswege seines Arbeitsbereiches einzuprägen Melde- und Löscheinrichtungen Alle Beschäftigten haben sich über die ihrem Arbeitsplatz nahe gelegenen Standorte und Wirkungsweise von Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen sowie über das Verhalten im Brandfall zu informieren. Alle Beschäftigten haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Standorte nicht verstellt werden und Brandschutzeinrichtungen leicht zugänglich sind. Jede missbräuchliche Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöschgeräten und Alarmierungsmitteln ist verboten. Jeder ist verpflichtet, sich mit Lage und Funktion der in seinem Arbeitsbereich befindlichen Melde- und Löscheinrichtungen vertraut zu machen. Der Austausch von benutzten Feuerlöschern, sowie Feuerlöscher mit sichtbaren Mängeln oder das Fehlen von Feuerlöschern sind der Abteilung für allgemeine Serviceleistungen Hausverwaltung, des Amtsgerichts Hamburg unter 2961 oder unter der adresse Haysyecwaltyng ZJG sofort zu melden. 2.5 Alarmsignale Das Dienstgebäude ist mit einer Brandmeldeanlage (BMA) ausgerüstet, die bei Betätigung der Druckknopffeuermelder und I oder der Aktivierung der Rauchmelder unmittelbar die ständig besetzte Feuerwehrwache alarmiert Bei Feueralarm, der über die Rauchmelder bzw. über die Druckknopfmelder ausgelöst wurde, ertönt in der betroffenen Etage ein Sirenenton; mit einem Doppelklick auf das folgende Symbol können Sie sich diesen anhören. J> W"'\' tone8.wav Wenn dieses Signal ertönt, liegt ein Schadensfall vor und alle Beschäftigten, die dieses Signal hören haben sich unverzüglich zum Sammelplatz zu begeben, der in den Flucht- und Rettungswegplänen ausgewiesen ist.
5 Bei der Meldung sind folgende Angaben zu machen: Zusätzlich wird auf den Monitoren der Arbeitsplatzrechner folgender Hinweis gezeigt: Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Personen sind betroffen/verletzt? Warten auf Rückfragen1 Danach ist über das Alarmtelefon mit der Telefonnummer Meldung zu machen. Nach dem Eintreffen der Feuerwehreinsatzkräfte ist deren Anweisungen Folge zu leisten. 2.6 Verhalten im Brandfall Oberstes Gebot im Brandfalle ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen! Jeder Brand ist sofort zu melden, oder die Meldung zu veranlassen. Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende Personen darf man nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Jacken, Decken, Tücher o.ä. zu hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen, um das Feuer zu ersticken. Bei Bränden an elektrischen An lagen ist der Strom, wenn möglich, sofort abzuschalten (spannungsfrei schalten). Die Feuerwehr ist von einem Otiskundigen vor Ort einzuweisen. Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Ruhe bewahren! Druckknopffeuennelder Die Meldung erfolgt durch die Benutzung der Druckknopffeuermelder, dadurch ist sichergestellt, dass die Beschäftigten des entsprechenden Bereiches bei einem Alarmfall durch die Beschallungsanlage mit Hilfe ein es Sirenentons gewarnt werden und die ständig besetzte Feuerwehrwache unmittelbar alarmie11 wird! Telefon Die Alarmierung der Feuerwehr kann auch unter der Telefonnotrufnummer Keine Aufzüge benutzen! Behinderten und verletzten Personen ist zu helfen. Bei versperrten Fluchtwegen sollte man sich an der nächstmöglichen Gebäudeöffnung bemerkbar machen. Türen sind zu schließen und ggf. ist mit angefeuchteten Tüchern das Eindringen von Brandrauch zu verhindern. Stark verqualmte Räume sind gebückt oder kriechend zu verlassen, da sich in Bodennähe meist noch atembare Luft befindet und so das Einatmen von Rauchgasen zu minimieren. Persönliche Sachen sind, wenn griffbereit, bei der Gebäuderäumung mitzunehmen. Bei Räumungsmaßnahmen stets prüfen, ob keine Personen zurückgeblieben sind (z.b. in WC's und Nebenräumen).
6 Der für das ZJG festgelegte Sammelplatz Planten un Biomen", zwischen den Brücken ist aufzusuchen. Auf dem Sammelplatz wird die Vollzähligkeit durch die Vorgesetzten festgestellt und der Feuerwehr gemeldet. Liegt eine unmittelbare Gefährdung von Menschen vor, geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Dabei sollte die eigene Gefährdung so gering Vvie möglich gehalten werden. Die Hauptgefahr geht im Brandfall vom Brandrauch aus. Deshalb sind beim Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt die Türen zu schließen (nicht abzuschließen), um weitere Verqualmung zu vermeiden Löschversuche unternehmen II I Hier gilt als oberster Grundsatz: Menschenrettung vor Rettung von Sachgütern und dem Löschen eines Brandes. Entstehungsbrände sollten möglichst mit dem nächst gelegenem Feuerlöscher bekämpft werden. 2.8 Praktischer Umgang mit Feuerlöschern Eignung des Löschers aufgrund der Brandklassenbeschriftung überprüfen Löscher erst in der Nähe des Brandherdes in Betrieb setzen Löscher am Tragegriff festhalten und am Boden stehend nach vorne kippen Sicherungsstift bzw. Sicherungssteg herausziehen Löscher anheben und ggf. Schlauch bzw. Spritzdüse in die noch freie Hand nehmen Funktionsfähigkeit mit kurzem Probestoß überprüfen An den Brandherd mit dem Wind vorgehen und durch Bedienen des Betätigungshebels Löschmittel ausstoßen. Einsatztaktik beim Gebrauch von Feuerlöschern Die Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen. Bei Bränden an elektrischen Geräten sind diese nach Möglichkeit abzuschalten oder der Anschlussstecker zu ziehen. Fol~c h Feue< in W ind tichtung Qngroifen flikhenbrö..o. vom boginoond al>lö.chen Aber: Tropf- und Aießb<önde von oben mxh unten lö.<hen "'~ Ric htig - J;,)J.i, 1,... ~. /)~ "' ':DI G<lni),g.,.,d lösche< auf einmal ein<wttzen - nkht nochemondef" 1*-{. ~ ' A.~il);J Vorsicht ver wied.renbündung EingMotzte fe\lerlöoc'-nicht mehr oufhöngen. Fcuerlö..cher ""u fiillen ' """ 2.9 Besondere Verhaltensregeln Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich nach dem Brandereignis dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden. Der Brandhergang ist in einem formlosen Kurzberi cht zu schildern. Darin ist auch über die Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen zu informieren. Diese Berichte sind dann an den Unternehmer weiterzuleiten
7 2.10 Sammelplatz im Evakuierungsfall 2.12 Bomben-Drohung Verhalten bei Bombendrohung, wenn Sie angerufen werden oder einen verdächtigen Gegenstand finden: Ruhe bewahren! Bei einer telefonischen Bombendrohung stellen Sie möglichst diese Fragen: Wer ruft an? Wo ist der Anrufer gerade? Wann soll die Bombe gezündet werden? Wo ist sie versteckt? Was für ein Sprengsatz ist es? Was für ein Motiv? Drohung bitte sofort an: Polizei Alarmtelefon KEINEN ALARM AUSLÖSEN! Weitere Informationen der Dienststelle abwarten! 2.13 Bomben-Alarm Verhalten bei Bombenalarm, Anweisung zur Räumung: Ruhe bewahren! Anweisungen der Ordnungskräfte beachten! Gefährdete Personenwarnen! Persönliche Gegenstände mitnehmen! Verdächtige Gegenstände nicht berühren! Personen aus Nachbarräumen mitnehmen! Hilfe für Hilfsbedürftige (Behinderte) sicherstellen! Aufzüge nicht benutzen! Gebäude auf den ausgeschilderten Wegen verlassen! Auf Vollzähligkeit achten! Sammelplatz: Planten un Biomen, zwischen den Brücken 2.11 Schlussbemerkung Die vorstehende Brandschutzordnung tritt am in Kraft und ersetzt alle älteren Fassungen. -Gezeichnet im Original
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