Brandschutzordnung. Wässa & Schuster GmbH & Co. KG. Industriestraße Speyer Brandschutzordnung Seite 1 von 17

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1 Brandschutzordnung Seite 1 von 17 Brandschutzordnung Wässa & Schuster GmbH & Co. KG Industriestraße Speyer

2 Brandschutzordnung Seite 2 von 17 Einführung Die Brandschutzordnung ist eine Anlage zur den Allgemeinen Arbeitsanweisungen. Die Brandschutzordnung ist in die Teile A, B, und C gegliedert: - Teil A enthält Grundregeln für das Verhalten im Brandfall - Teil B ist eine Anweisung für alle Beschäftigten - Teil C ist eine Anweisung für Beschäftigte, die im Brandfall besondere Aufgaben wahrzunehmen haben Teil A Die Brandschutzordnung Teil A- ist an gut sichtbaren, zentralen Stellen in den Fluren auszuhängen. Teil B wird den Beschäftigten in Schriftform zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der turnusmäßigen Sicherheitsunterweisungen werden die Mitarbeiter auf die Bestimmungen der Brandschutzordnung hingewiesen. Teil C und Anlagen ist für Beschäftigte bestimmt, die besondere Brandschutzaufgaben wahrzunehmen haben. Speyer, 02. Dezember 2014 Erstellt von Henning Oellers Brandschutzbeauftragter ASUMED Arbeitsschutz GmbH & Co. KG

3 Brandschutzordnung Seite 3 von 17 Inhaltsverzeichnis Teil A: Allgemeine Hinweise Teil B: 1. Brandverhütung 2. Brand- und Rauchausbreitung 3. Flucht- und Rettungswege 4. Lösch- und Meldeeinrichtungen 5. Verhalten im Brandfall 5.1 Allgemeines 5.2 Brand melden 5.3 Löschversuche unternehmen 5.4 Alarmsignale und Anweisungen beachten 5.5 In Sicherheit bringen Teil C: 1. Alarmierung 2. Sicherheitsmaßnahmen für Personen und Sachwerte 3. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Anlagen: - Konkretisierte Aufgaben der im Teil C benannten Verantwortlichen - Formblatt Brandmeldung

4 Brandschutzordnung Seite 4 von 17 Brandschutzordnung Teil A - Allgemeine Hinweise - (nach DIN 14096)

5 Brandschutzordnung Seite 5 von 17 Brandschutzordnung -Teil A- - Allgemeine Hinweise - ( nach DIN ) Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Erst denken, dann handeln! Brand melden Feuerwehr Wo brennt es? 2. Was brennt? 3. Sind Menschen in Gefahr? 4. Wer meldet? Feuermelder betätigen In Sicherheit bringen Gefährdete Personen mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtweg folgen Auf Anweisung achten Bei Alarm das Gebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen verlassen und zum Sammelplatz (Parkplätze im Hof gegenüber Haupteingang) gehen, um dort weitere Informationen/ Anordnungen abzuwarten. Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen

6 Brandschutzordnung Seite 6 von 17 V E R H AL T E N S R E G E L N I M N O T F AL L/ B R AN D F AL L ERSTHELFER BRANDSCHUTZHELFER Wichtige Telefonnummer im Notfall Wo ist der Unfallort? Was ist geschehen? Notfall melden Wie viele Verletzte gibt es? Warten auf Rückfragen. Sofortmaßnahmen - Anweisungen beachten - Erste Hilfe leisten - Gefahrenstelle absichern - Gefahr bekämpfen Verhalten im Brandfall (Feuerwehr anrufen) oder (Feuermelder betätigen) Brand melden im Brandfall Wo brennt es? Sind Menschen in Gefahr? Was brennt? Wer meldet? Verhalten im Brandfall - Personen warnen - Löschversuch unternehmen - Rettungsweg folgen - Sammelpunkt aufsuchen

7 Brandschutzordnung Seite 7 von 17 Brandschutzordnung Teil B - für alle Mitarbeiter (nach DIN 14096) 1. Brandverhütung 2. Brand- und Rauchausbreitung 3. Flucht- und Rettungswege 4. Lösch- und Meldeeinrichtungen 5. Verhalten im Brandfall 5.1 Allgemeines 5.2 Brand melden 5.3 Löschversuche unternehmen 5.4 Alarmsignale und Anweisungen beachten 5.5 In Sicherheit bringen

8 Brandschutzordnung Seite 8 von Brandverhütung Alle Mitarbeiter sind verpflichtet durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Sie haben sich über die Brandgefahr ihres Arbeitsplatzes und der Umgebung sowie über die Maßnahmen bei Gefahr genau zu informieren. Die Mitarbeiter sind bei Beschäftigungsbeginn und danach einmal jährlich über die bestehenden Brandgefahren sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Vorgesetzten zu unterweisen. Der Arbeitsbereich ist ordentlich und sauber zu halten. Auf leicht entflammbare Dekorationen ist zu verzichten. Die Lampen dürfen nicht mit brennbaren Materialien umwickelt oder behängt werden. Dekorationen sind nicht in der unmittelbaren Nähe von Glühlampen oder anderen Wärmequellen zu befestigen. Alle hochentzündlichen Stoffe sind ausschließlich in dem explosionsgeschützten Gefahrstoffraum zu lagern. Bestehende Rauchverbote (Rauchverbotszonen) sind strikt einzuhalten. Der Umgang mit offenem Feuer ist innerhalb des Gebäudes verboten. Aschenbecher dürfen nicht in Papierkörbe sondern nur in nicht brennbare Behälter mit Deckel entleert werden. Die Aufstellung und Benutzung privater elektrischer Geräte ist ohne Genehmigung untersagt. Private elektr. Geräte müssen vor Inbetriebnahme angemeldet und auf Mängel überprüft werden (Prüfaufkleber). Grundsätzlich sind Kerzen verboten. Das Abbrennen von Kerzen - z. B. an Adventkränzen - ist auf nicht entflammbaren Unterlagen in Aufenthaltsräumen und zu Feierstunden gestattet, solange die Kerzen von den Mitarbeitern beaufsichtigt werden. Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind die Kerzen zu löschen. Mängel an Brandschutzeinrichtungen sind sofort dem Vorgesetzten zu melden. Elektrische Anlagen, Elektroinstallationen oder Elektrogeräte sind bei Erkennen eines Mangels oder Schadens sofort außer Betrieb zu setzen und dem Vorgesetzten zu melden. Bei Arbeitsende ist dafür zu sorgen, daß alle elektrischen Geräte die betriebsbedingt abgeschaltet werden können, auch abgeschaltet sind.

9 Brandschutzordnung Seite 9 von Brand und Rauchausbreitung Ein Brand wird von starker Rauch- und Wärmeentwicklung begleitet. Die Rauchausbreitung wird als Hauptgefahr eingestuft. Brandrauch behindert die Sicht und wirkt als Atemgift. Die Gebäude sind durch Rauch- und Brandschutztüren in Brandabschnitte unterteilt. Dadurch soll eine Brand- und Rauchausbreitung innerhalb der Gebäude verhindert oder verzögert werden. Rauch- und Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein. Ein Feststellen mit Keilen oder anderen Gegenständen ist untersagt. Ausnahmen bilden Türen mit zugelassenen Offenhalte- / Schließeinrichtungen, welche sicherstellen sollen, dass diese Türen bei auftretendem Brandrauch automatisch schließen. Diese Brandschutztüren sind in ihrer Schließfunktion stets funktionsfähig zu halten und dürfen nicht durch das Abstellen von Gegenständen, das Verkeilen, das Festbinden o.ä. im Schließbereich der Türflügel daran gehindert werden. 3. Flucht- und Rettungswege Im Notfall muß es möglich sein, das Gebäude schnell und sicher zu verlassen. Daher sind folgende Regeln zu beachten: Jeder neue Mitarbeiter muss bei Dienstantritt über die Flucht- und Rettungswege informiert werden. Die Einweisung erfolgt durch den zuständigen Vorgesetzten. Fluchtund Rettungswege sowie Notausgänge werden durch folgende Symbole gekennzeichnet: Rettungswege, wie Treppen und Flure sowie Verkehrswege im Freien, sind stets in voller Breite freizuhalten. Sie dürfen nicht eingeengt, verstellt oder als Lagerfläche benutzt werden. Die Durchgangshöhe von zwei Meter ist einzuhalten. Türen von Notausgängen und in Fluchtwegen dürfen in Fluchtrichtung nicht verschlossen werden. Das Verstellen mit Gegenständen ist nicht gestattet. Sie müssen sich während der Betriebszeit ohne Hilfsmittel leicht und schnell öffnen lassen. Feuerwehrzufahrten sind Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen. In diesen Bereichen besteht daher Halteverbot. Ein Flucht- und Rettungsplan mit den entsprechenden Symbolen hängt an gut sichtbaren Stellen aus.

10 Brandschutzordnung Seite 10 von Melde- und Löscheinrichtungen Meldeeinrichtungen sind im Gebäude durch folgende Symbole gekennzeichnet: roter Druckknopfmelder (Feuermelder) (an jeder Gebäudeeingangstür) oranger Druckknopfmelder (Rauchwärme- abzug) (in den Treppenhäusern) Löscheinrichtungen, wie z.b. Wandhydranten und Feuerlöscher, sind im Gebäude verteilt und durch folgende Symbole gekennzeichnet: Feuerlöscher Wandhydrant Brandmeldetelefon oder Brandmelder 5. Verhalten im Brandfall 5.1 Allgemeines Brände führen bei großen Menschenansammlungen häufig zu einer Paniksituation. Oberstes Gebot im Brandfall ist daher Ruhe bewahren. Priorität hat bei drohender Gefahr den Gefahrenbereich sofort zu verlassen; dabei ist hilflosen Personen zu helfen und gefährdete Personen sind zu warnen. Personen, die durch Feuer im Gebäude eingeschlossen sind, müssen sich durch Rufen und Zeichen bemerkbar machen. Beim Verlassen der Räume sind Feuerabschlüsse und Türen zu schließen, um eine Brand- und Rauchausbreitung zu vermeiden. Stark verqualmte Räume sind gebückt oder kriechend zu verlassen.

11 Brandschutzordnung Seite 11 von Brand melden! Das telefonische Absetzen eines Notrufs erfolgt nach Beurteilung der Lage durch die Mitarbeiter. Im Zweifelsfall immer die Feuerwehr informieren. Lieber einen Fehlalarm riskieren, als wertvolle Zeit verstreichen lassen! Bei der Brandmeldung sind folgende Angaben zu machen: 1. Wo brennt es? 2. Was brennt? 3. Sind Menschen in Gefahr? 4. Name des Meldenden In naher Zukunft ist im Gebäude die Installation einer Brandmeldezentrale geplant. Dann wird der Brand durch betätigen eines Druckknopfmelders unmittelbar an die Feuerwehr gemeldet. Im Falle einer Auslösung eines automatischen Rauchmelders wird ebenfalls die Feuerwehr alarmiert. 5.3 Löschversuche unternehmen Um Personen- und Sachschäden so gering wie möglich zu halten, sollte zunächst versucht werden, unter Zuhilfenahme der zur Verfügung stehenden Löschmittel, den Brand selbst bzw. mit Hilfe der Brandschutzhelfer zu bekämpfen, soweit dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist. Brennende Personen sollte man nicht fortlaufen lassen, sondern einfangen, in Mäntel, Jacken oder Decken hüllen und gegebenenfalls auf dem Boden wälzen. Oberster Grundsatz bei der Brandbekämpfung ist, daß Selbstschutz bzw. die Rettung anderer Personen stets Vorrang hat vor der Rettung von Sachwerten. 5.4 Alarmrufe und Anweisungen beachten Die Evakuierungshelfer bzw. die Brandschutzhelfer fordern die Mitarbeiter zum Verlassen der betroffenen Räumlichkeiten über die gekennzeichneten Fluchtwege auf. Den Anweisungen der Evakuierungshelfer bzw. der Brandschutzhelfer ist Folge zu leisten! Nach der Installation einer Brandmeldeanlage erfolgt ein Alarm beim Betätigen der Druckknopfmelder (Feuermelder) bzw. bei Auslösung der Rauchmelder. Dabei werden alle Sirenen innerhalb des Gebäudebereichs aktiviert (Alarmsignal ertönt).

12 Brandschutzordnung Seite 12 von In Sicherheit bringen Bei einer Räumung eines Gebäudes oder von Gebäudeabschnitten im Brandfall sind folgende Punkte von den Mitarbeitern unbedingt zu beachten: Der Schutz von Leben und Gesundheit hat im Brandfall Vorrang vor dem Erhalt materieller Werte. Die Aufforderung zur Räumung erfolgt durch die Brandschutzhelfer. Nach der Räumungsaufforderung: Ruhe bewahren! Keine hastige Flucht! Elektrisch betriebene Geräte wenn möglich ausschalten. Keine brennenden Zigaretten etc. zurücklassen. Kunden und Besucher auffordern, sich entsprechend zu verhalten. Wenn möglich, die einzelne Arbeitsbereiche kontrollieren, danach Türen schließen. Hilfsbedürftige Personen unterstützen. Den Anweisungen der Brandschutzhelfer bzw. der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Das Gebäude ist über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Alle Mitarbeiter und Besucher finden sich an ihrem Sammelplatz (Parkplätze im Hof gegenüber Haupteingang) ein.

13 Brandschutzordnung Seite 13 von 17 Brandschutzordnung Teil C - für Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben (nach DIN 14096) 1. Alarmierung 2. Sicherheitsmaßnahmen für Personen und Sachwerte 3. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Anlagen: - Konkretisierung Aufgaben der im Teil C benannten Verantwortlichen - Ereignismeldung

14 Brandschutzordnung Seite 14 von Alarmierung Verantwortlich Aufgaben und Tätigkeitsbereich Nachweis Benachrichtigung von: Empfang mit Telefonzentrale Feuerwehr Rettungsdienst Polizei Arzt, Unfallstation Gesamtbereich Formblatt Brandmeldung 2. Sicherheitsmaßnahmen für Personen und Sachwerte 1. Verantwortlich Aufgaben und Tätigkeitsbereich Nachweis Brandschutzhelfer Räumung durchführen und überprüfen Gesamtbereich 2. alle Mitarbeiter Betreuung von fremden und behinderten Personen Gesamtbereich 3. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr 1. Verantwortlich Aufgaben und Tätigkeitsbereich Nachweis Brandschutzhelfer Freimachen von Brandstelle und Umgebung festgelegte Bereiche 2. Brandschutzhelfer Freihalten der Feuerwehrflächen und Wasserentnahmestellen Gesamtbereiche 3. Brandschutzhelfer Zugänge ermöglichen Gesamtbereiche 4. Brandschutzhelfer Bereithalten von Plänen und Schlüsseln Gesamtbereiche

15 Brandschutzordnung Seite 15 von 17 I. Konkretisierte Aufgaben der im Teil C benannten Verantwortlichen Brandschutzhelfer: Die Brandschutzhelfer übernehmen folgende Aufgaben: 1. Normaler Geschäftsbetrieb Der Brandschutzhelfer hat sich über Fluchtwege, Alarmierungs- und Löscheinrichtungen zu informieren, Sorge zu tragen, dass Fluchtwege freigehalten werden und Brandschutztüren ständig geschlossen sind, Der Brandschutzhelfer überwacht das Vorhandensein von Sicherheits- und Hinweisschildern und überprüft gelegentlich die Feuerlöscher auf Beschädigungen. 2. Alarm Bei Feststellung eines Brandes ist die Lage vor Ort zu beurteilen und eine Entscheidung zu treffen, ob eine Räumung erforderlich ist. Eine Räumung ist immer dann erforderlich, wenn der Brand mit dem vor Ort vorhandenen Löschmitteln nicht unter Kontrolle gebracht werden kann und das Eintreffen der Feuerwehr aufgrund einer Gefahr für Personen nicht abgewartet werden kann. Besteht auch für Personen in anderen Gebäudeabschnitten Gefahr, so sind diese ebenfalls zu informieren. Der Brandschutzhelfer hat soweit ohne Gefährdung seiner oder anderer Personen möglich den Brand zu bekämpfen bzw. die Bekämpfung des Brandes zu veranlassen. 3. Räumung Die Überwachung des reibungslosen Ablaufes der Räumung im Brandfall übernehmen die Brandschutzhelfer. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sich Menschen außer zur Bekämpfung des Feuers solange dies mit Aussicht auf Erflog erscheint nicht dem Brandherd nähern. dass die Räumung ruhig verläuft und unüberlegte Handlungen und Panik verhindert werden. dass die Räumung über die dafür vorgesehenen Fluchtwege erfolgt. dass die Hilfe für hilfsbedürftige Menschen sichergestellt wird. dass die Räumung vollständig erfolgt ist. Insbesondere Besprechungszimmer, Archivräume und Toiletten sind zu überprüfen.

16 Brandschutzordnung Seite 16 von 17 Empfang Der Empfang stellt ein wichtiges Bindeglied in der Brandmeldekette dar. Den Mitarbeitern obliegen im Brandfall folgende Aufgaben: 1. Annahme von Brandmeldungen - Abfragen und Notieren von Informationen nach dem Formular Ereignismeldung. - Feuerwehrleitstelle Speyer unter Angabe der erfassten Informationen über Brand informieren. - Zuständigen Brandschutzhelfer benachrichtigen und über die zuvor aufgenommenen Angaben informieren. 2.1 Brandfall - Abfragen und notieren von Informationen des Brandschutzhelfers im Formular Ereignismeldung, - Feuerwehrleitstelle Speyer unter Angabe der erfassten Informationen über den Brand informieren, - Information an Geschäftsleitung. 2.2 Fehlalarm - Feuerwehrleitstelle über Fehlalarm informieren - Information an Brandschutzhelfer

17 Brandschutzordnung Seite 17 von 17 Ereignismeldung Abfragen und notieren folgender Informationen 1. Wo brennt es? Gebäude: Bereich: 2. Was brennt? Art: 3. Sind Personen gefährdet? ja nein Anzahl: 4. Gibt es Verletze? ja nein Anzahl: 5. Wer meldet? Name: Funktion / Tel. Nr.: Bemerkungen:

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