Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung
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- Klaus Goldschmidt
- vor 7 Jahren
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1 Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung nach DIN Stand:
2 2. 1 n haltsverzeich n is 1. Einleitung 3 Seite Brandschutzordnung Teil - A Brandschutzordnung Teil - A - I Aushang 4 2. Brandschutzordnung Teil A 1 - Allgemeines 5 Brandschutzordnung Teil - B Brandverhütung - Teil B Brand- und Rauchausbreitung - Teil B Flucht- und Rettungswege - Teil B Melde- und Feuerlöscheinrichtungen - Teil B4 6.1 Meldeeinrichtungen Feuerlöscheinrichtungen 8 7. Verhalten im Brandfall - Teil B Brand melden - Teil B In Sicherheit bringen - Teil B Löschversuche unternehmen - Teil B Besondere Verhaltensregeln - Teil B9 12 Brandschutzordnung Teil - B - I Aushang 13 Notrufnummern Sammelplatz 12. Brandschutzordnung Teil - C Übersicht Helfende für Brandschutz, Evakuierung und Erstversorgung Übersicht der weiteren zu benachrichtigenden Stellen 2
3 Einleitung BRANDSCHUTZORDNUNG 1. Einleitung Für alle Beschäftigten des Zentrums für Aus- und Fortbildung besteht die Verpflichtung, durch größte Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer, brennbaren Materialien, elektrischen Installationen, Geräten, Leuchten usw. zur Verhütung von Bränden beizutragen. Daher haben wir in der Brandschutzordnung Verhaltensmaßnahmen und Hinweise aufgeführt, die helfen sollen, Brände zu verhüten, oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Die Brandschutzordnung wird jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. 3
4 Teil A - Aushang Brandschutzordnung Teil - A - /Aushang Verhalten im Brandfall 1. Ruhe bewahren 2.Brand melden Feuerwehr W Seminarservice Wer meldet? Wo brennt es? Was brennt? 3.Brandmelder betätigen Scheibe einschlagen Knopf drücken 4. In Sicherheit bringen Gefährdete Personen *-1 mitnehmen Türen, wenn möglich, schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Aufzug nicht benutzen Anweisungen beachten 5. Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen Eigene Gefährdung vermeiden! 4
5 Teil A1 2. Brandschutzordnung -Allgemeines Brandschutzordnungen enthalten Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen. In der DIN Brandschutzordnung" wird eine Aufteilung in die Teile A, B und C vorgenommen. Brandschutzordnung A Teil A gilt für alle Beschäftigten und Besucherinnen und Besucher des Zentrums für Aus- und Fortbildung im Dienstgebäude Hanse 90 im Normannenweg 26. In diesem Anhang wird das korrekte Verhalten im Brandfall erläutert. Brandschutzordnung B Der Teil B richtet sich vornehmlich an die Beschäftigten des Zentrums für Ausund Fortbildung im Dienstgebäude Hanse 90, Normannenweg 26, und beinhaltet zusätzliche zu Verhaltensregeln im Brandfall und bei anderen Gefahren Hinweise zur Verhütung von Bränden sowie zur Verhinderung von Rauchausbreitung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege. Brandschutzordnung C In Teil C sind die Personen bestimmt, die im Brandfall bestimmte Funktionen und spezielle Brandschutzaufgaben innehaben. Diese Personen sind bis zum Eintreffen der Feuerwehr weisungsbefugt. Das sind in erster Linie Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsreferentinnen und - referenten, Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsingenieurinnen und - ingenieure, aber auch andere Personen mit Ordnungsfunktionen. 5
6 Teil Brandverhütung Der im Geltungsbereich dieser Brandschutzordnung tätige Personenkreis ist verpflichtet, durch Vorsicht und Umsicht zur Verhütung von Bränden beizutragen. Im ZAF gilt Rauchverbot. Kerzen in Weihnachtsgestecken und ähnliches offenes Feuer dürfen nicht ohne dauernde Aufsicht und nur in Räumen ohne Durchzug brennen. Streichhölzer dürfen nicht in Papierkörbe, sondern müssen in nicht brennbare Behälter geworfen werden. Elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen, Teekocher usw. dürfen nur in den Teeküchen, bzw. im Sozialraum aufgestellt und benutzt werden. Bei Nichtgebrauch ist der Stecker aus der Netzsteckdose zu ziehen. Private elektrische Geräte dürfen nur nach Absprache und Überprüfung durch den Hausmeister in den Teeküchen bzw. im Sozialraum aufgestellt werden. Elektrische Geräte dürfen nur vom Fachpersonal installiert und nur von befugten Personen in Betrieb genommen werden (entsprechend der Betriebsanweisungen). Schadhafte Maschinen, Geräte und Anschlusskabel sind sofort außer Betrieb zu nehmen. Werden Mehrfachstreckdosen verwendet, müssen diese den Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.v. (VDE) entsprechen. Ordnung und Sauberkeit im ZAF sind grundlegende Erfordernisse für den Brandschutz. Das bedeutet, dass keine brennbaren Gegenstände in Fluren, keine Brandlasten in Fluchtwegen usw. die Wege behindern dürfen. Feuerlöscher sind an unterschiedlichen Stellen im ZAF vorhanden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat sich zu informieren, wo sich diese Einrichtungen im Arbeitsbereich befinden und wie sie gehandhabt werden. Geleerte oder gebrauchte Feuerlöscher sind der Allgemeinen Verwaltung bzw. dem Hausmeister zum Neufüllen zu übergeben. Mängel sind sofort über die Schadensliste auf der ZAF Sharepointseite im Internet ( zafallgemein) zu melden. 6
7 Teil 82 und Brand- und Rauchausbreitung Es ist verboten, Brandabschnitts- und Rauchabschlusstüren durch Holzkeile, schwere Gegenstände, Ketten oder anderes offen zu halten. Bei Ausbruch eines Brandes sind möglichst alle Türen und Fenster zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Die in den Treppenhäusern vorhandenen Rauch- und Wärmeabzugsklappen sind zu öffnen. 5. Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sind Gänge, Flure, Treppenhäuser, Notausstiege, Ausgänge, Fluchtbalkone usw., die durch folgende Hinweisschilder (Piktogramme) gekennzeichnet sind. Flucht- und Rettungswege sind von Gegenständen jeglicher Art freizuhalten; diese können eine Brandgefahr oder eine Sturzgefahr darstellen. Notausgänge aus dem Gebäude müssen sich während der Zeiten, in denen sich Personen im Gebäude aufhalten, leicht und ohne Hilfsmittel benutzen lassen. Alle Beschäftigten des Zentrums- für Aus- und Fortbildung haben sich über die Flucht- und Rettungswege im Zentrum für Aus- und Fortbildung zu informieren. (G:\ZAF\ZAF Gesamt lntern\brandschutz\fluchtpläne ZAF). Es werden im ZAF regelhaft einmal jährlich eine Evakuierungs- bzw. Räumungsübung sowie eine Feuerlöschübung durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird die Brandschutzordnung allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Kenntnis gegeben und über die Ergebnisse der Räumungsübung informiert. 7
8 ili _n_zaf Hamburg r."v S\(; t(;fl:l--., IJ ZAF Brandschutzordnung ~N'~ v Flucht- und Rettungspläne sowie Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder zugestellt werden. Teil Melde- und Feuerlöscheinrichtungen 6.1 Meldeeinrichtungen Im Gebäude des ZAF ist in jedem Büroraum mindestens ein Telefon vorhanden. Wer das Feuer bemerkt, soll folgendermaßen handeln: Notruf über Telefon sowie Seminarservice w 1234 Ein Hausalarm (blauer Kasten) ist in jedem Stockwerk angebracht: Brand-/ Hausalarm Scheibe einschlagen und Knopf drücken Das Zentrum für Aus- und Fortbildung verfügt über eine Alarmierungsanlage, deren Zentrale im Seminarservice angebracht ist. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich die Anweisungen der Feuerwehr zu befolgen. Zuvor sind den Anweisungen der Evakuierungshelfer des ZAF Folge zu leisten. Ausführliche Angaben darüber, wer im Notfall zu unterrichten ist, sind dem Anhang Seite 14 zu entnehmen. 6.2 Feuerlöscheinrichtungen Die Feuerlöscheinrichtungen im ZAF bestehen aus Feuerlöschern. Diese Geräte sind mit roten Piktogrammen gekennzeichnet: Feuerlöscher befinden sich auf jeder Etage auf den Fluren. Machen Sie sich mit der Handhabung der in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes befindlichen Feuerlöscher vertraut.
9 Teil 85 und Verhalten im Brandfall DIE RETTUNG VON MENSCHEN IM BRANDFALL GEHT IMMER VOR BRANDBEKÄMPFUNG. RUHE bewahren Vermeiden Sie Panik. Handeln Sie ruhig und überlegt Brand melden (siehe Punkt 9) Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter und Seminarteilnehmende warnen (siehe Punkt 10) Behinderten Personen Hilfestellung leisten Aufzüge NICHT benutzen Löschversuche unternehmen (Feuerlöscher) Anweisungen der Evakuierungshelfer Folge leisten 8. Brand melden Jeder, der einen Brand entdeckt, hat diesen unverzüglich der Feuerwehr und dem Seminarservice zu melden. Rufnummer der Feuerwehr: Rufnummer des Seminarservice: Hausalarm betätigen Bei der Brandmeldung sind folgende Angaben erforderlich: if if 1234 ~ Wer meldet? ~ Was ist passiert? ~ Wo ist etwas passiert? ~ Wie ist die Situation? ~ Warten auf Rückfragen ~ Die Anschrift unseres Hauses Name, Standort, Telefonnummer Feuer, Unfall, Explosion Straße, Hausnummer, Etage (Verletzte, Menschen in Gefahr, etc.) Zentrum für Aus- und Fortbildung Normannenweg 26 9
10 20537 Hamburg Teil In Sicherheit bringen ~ Personen, die nicht zur Brandbekämpfung benötigt werden, haben den Brandbereich sofort zu verlassen und sich an den Sammelplatz zu begeben. Sammelplatz : Innenhof 1, oberhalb des Kanals ~ Gehen Sie ohne Zeitverzögerung über die Flucht- und Rettungswege zum Sammelplatz. Holen Sie nicht erst Garderobe und andere persönliche Gegenstände. ~ Verletzten, behinderten oder anderen gefährdeten Personen helfen: (ältere Personen, Kinder, Gäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen). ~ Gekennzeichnete Fluchtwege benutzen. l:l Aufzüge NICHT benutzen! ~ Bei versperrten Flucht- und Rettungswegen einen Raum aufsuchen, von dessen Fenster Sie sich bemerkbar machen können. Verhaltensrege In: o Tür zum Flur schließen o Bei verrauchtem Flur die Tür zusätzlich abdichten, z. B. mit Taschentüchern. o Abdichtungen oben oder an den größten Spalten beginnen. l:l NICHT in Panik geraten! Ruhig und besonnen handeln. ~ Verbleiben Sie solange auf dem Sammelplatz, bis festgestellt worden ist, ob sich alle Personen retten konnten oder ob und ggf. welche Personen sich noch im Dienstgebäude befinden. ~ Befinden sich noch Personen im Dienstgebäude? SOFORT die eintreffende Feuerwehr darüber informieren! 10
11 Teil B8 10. Löschversuche unternehmen ~ Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand, soweit dies möglich ist, von den dazu bestimmten Brandschutzhelferinnen und -helfern mit den vorhandenen Löschgeräten (Feuerlöscher) zu bekämpfen. ~ Löschversuche dürfen nur OHNE GEFÄHRDUNG DER EIGENEN PERSON durchgeführt werden. ~ Personen mit brennenden Kleidern durch geeignete Maßnahmen (z. B. Ersticken der Flammen durch überwerfen von Mänteln o.ä.) ablöschen.. ~ Beim Löschen sind folgende Punkte zu beachten:.._ Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen, von unten in die Glut, nicht in die Flammen spritzen, dabei ge nug Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt. Unbedingt stoßweise löschen. Flächenbrände von vorne und von unten ablöschen, nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen. 11
12 Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen. Kr \ - 't Auf Rückzündung achten, Brandstelle nicht verlassen, sondern beobachten. Service Nach der Benutzung des Feuerl öschers, auf ke inen Fall wieder an seinen angestammten Platz bringen, sondern sofort wieder füllen lassen. 11. Besondere Verhaltensregeln ~ Nur wenn die Situation es zulässt: Fenster und Türen schließen, jedoch nicht abschließen ~ Fluchtweg beachten ~ Aufzüge im Brandfall nicht benutzen! Durch Fehlsteuerung kann der Aufzug in das Brandgeschoss fahren, dort kann der Rauch die Türsteuerung blockieren und die Tür schließt nicht mehr. Ebenso können Aufzüge durch Stromausfall stecken bleiben. 12
13 Teil B - Aushang Brandschutzordnung Teil - BI Aushang NOTRUFNUMMERN: Feuerwehr: B ~ Polizei: B ~ Rettungswagen: B ii'j Seminarservice: B 1234 Unfallarzt: B O Jochem Schmidt Spitalerstraße Hamburg Sammelplatz: \ ~ \ [~ H~ -rnf:. _._QIIWJ_-._-,,! Der Platz im Innenhof 1 dient im Evakuierungsfall als Sammelplatz.
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