Die Brandschutzordnung nach DIN besteht aus den Teilen A, B und C

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1 Die Brandschutzordnung nach DIN besteht aus den Teilen A, B und C Teil A : (meist in Verbindung mit einem Flucht- und Rettungswegplan) Der Teil A richtet sich an alle Personen (Schüler, Beschäftigte, Besucher), die sich in dem Schulgebäude aufhalten. In diesem Teil sind die wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher Form mitzuteilen. Feuerlösch- und Notrufeinrichtungen, sowie die allgemeinen Flucht- und Rettungswege sind bildlich dargestellt. Die Alarm- und Brandschutzordnungen sind an markanten Stellen (Eingangsbereich, Treppenhaus, jede Etage) gut sichtbar auszuhängen. Dieser Teil wird im allgemeinen vom Schulträger erstellt. Nicht zutreffende Texte oder Zeichen (z.b. wenn kein Feuermelder oder kein Wandhydrant vorhanden ist) entfallen. Zusätze sind nicht zulässig. Durch den Teil A sollen alle Nutzer, also auch Besucher oder Eltern beim Elternabend, einen schnellen Überblick über Fluchtwege, Lösch- und Alarmierungseinrichtungen und das Verhalten im Alarmfall erhalten. F l u c h t - u n d R e t t u n g s p l a n Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Notruf 112 L a g e p l a n V e r h a l t e n b e i U n f ä l e n R u h e b e w a h r e n 1. U n f a l l m e l d e n 2. E r s t e H i l f e 3. W e i t e r e M a ß n a h m e n V e r h a l t e n i m B r a n d f a l l R u h e b e w a h r e n 1. B r a n d l m e l d e n 2. I n S i c h e r h e i t b r i n g e n 3. L ö s c h v e r s u c h u n t e r n e h m e n L e g e n d e : S t a n d o r t B r a n d m e l d e r E r d g e s c h o ß G e b ä u d e A R e t t u n g s w e g L ö s c h d e c k e F e u e r l ö s c h - e i n r i c h t u n g H y d r a n t E r s t e H i l f e S a m m e l p u n k t In Sicherheit bringen Löschversuch unternehmen Handfeuermelder betätigen Ort: Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Aufzug nicht benutzen Auf Anweisungen achten Feuerlöscher benutzen Wandhydrant benutzen Einrichtungen zur Brandbekämpfung benutzen (z.b. Löschdecke) Brandschutzordnung nach DIN Teil A Fluchtwegplan mit Brandschutzordnung Teil A Brandschutzordnung Teil A Teil B: (u.a. vorbereitende Planung für den Alarm- und Notfall) Richtet sich an Personen (Schüler, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage (Schulgebäude ) aufhalten. Dieser Teil besteht aus schriftlich abgefassten Hinweisen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Brandentstehung und Rauchausbreitung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und anderen Gefahren unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten. Die Schrift und die grafische Gestaltung sind freigestellt. Der Text muss eindeutig formuliert und leicht verständlich sein. Soweit erforderlich sind fremdsprachige Übersetzungen des deutschen Textes zulässig, wenn sie sich vom deutschen Text deutlich abheben, sie muss stets auf dem aktuellen Stand sein. Die Brandschutzordnung A kann als Deckblatt für die Brandschutzordnung B

2 verwendet werden. Die nachstehend festgelegte Reihenfolge der einzelnen Abschnitte muss eingehalten werden. Nicht erforderliche Abschnitte können entfallen, andere sind jedoch nicht zulässig. Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege Melde- und Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Brand melden Alarmsignale und Anweisungen beachten In-Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Besondere Verhaltensmaßnahmen Die Brandschutzordnung, Teil B, wird als Merkblatt oder als Broschüre an die Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage (Schulgebäude) aufhalten, ausgehändigt. Da in dem Teil B auch Dinge geregelt sind, die Schüler nicht betreffen und der Umfang der Ausgabe oft über eine Seite DIN A4 hinausgeht, ist es in Schulen sinnvoll, in jedem Raum eine Kurzausgabe mit der Angabe des Fluchtweges und Sammelplatzes für diesen Raum auszuhängen. Diese Kurzausgabe soll nicht umfangreicher als eine DIN A4 Seite sein, ein Gebäudegrundriss mit den eingezeichneten Fluchtwegen kann beigefügt sein (Wichtiger ist jedoch, das man von jeder Raumtür die Rettungswegbeschilderung sehen kann). Die Kurzausgabe ähnelt der Ausgabe Teil A und kann nur zum Teil mit Piktogrammen versehen werden. Diese Ausgabe dient in erster Linie nicht der schnellen Orientierung im Notfall, sondern als Hinweis (Unterweisung) im Rahmen der Einsatzvorbereitung, ähnlich einer Betriebsanweisung. Durch den ständigen Aushang besteht jederzeit die Möglichkeit, sich zu informieren. Ich halte es für sehr wichtig, alle Lehrkräfte regelmäßig unter Einbezug der BrSchO Teil B praxisnah und fachgerecht zu unterweisen und hier auch die Grenzen für einen Feuerlöschereinsatz aufzuzeigen. Das die unterwiesenen Lehrkräfte dann als Multiplikatoren für die Schüler dienen, sollte selbstredend sein. Teil C: Die Brandschutzordnung Teil C gilt für Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind. Das können z.b. Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragte sein. Für Schulen empfiehlt es sich, hier die Schulleitung, den Hausmeister und das Büro mit zu berücksichtigen. In dem Teil C ist eine verantwortliche Person zu benennen. Es ist folgende Gliederung einzuhalten: BrandverhütungAlarmplanSicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Löschmaßnahmen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Nachsorge Eine Musterbrandschutzordnung, sowie andere Handlungshilfen zur Organisation des Brandschutzes an Schulen können von Schulen unter der adresse FASi.Konczak@bbs-Stadthagen.de angefordert werden.

3 Fachkräfte für Arbeitssicherheit an Schulen In Niedersachsen stehen eine Reihe von Lehrkräften als Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Sie betreuen jeweils mehrere Schulen in einem regional definierten Bereich. Über Zuständigkeiten geben die Landesschulbehörden Auskunft. Die Ansprechpartner in den einzelnen Landesschulbehörden finden Sie unter: Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Personalräte in allen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie beraten z.b. bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsumgebung auch in Fragen der Ergonomie der Organisation, Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen einschließlich psychosozialer Belastungen dem Umgang mit Gefahrstoffen der Organisation der Ersten Hilfe, des Brandschutzes und der Evakuierung der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Landesbediensteten der Integration von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in das Qualitätsmanagement der Schule

4 Das Niedersächsische Kultusministerium bietet im Rahmen einer internen Sicherheitsbeauftragtenausbildung Schulungen zum Thema Brandschutz in Schulen an. Diese Tagesveranstaltungen gliedern sich in drei Teile: 1. Die theoretische Unterweisung wird auf Grundlage einer Brandschutzordnung durchgeführt. Es wird auf die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung, sowie unter anderem auf Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden, Verhalten im Brandfall, Fluchtwege und Notruf eingegangen. Den Teilnehmern wird eine Musterbrandschutzordnung zur Umsetzung auf die örtlichen Belange, sowie weitere Handlungshilfen (z. B. Vorlagen für Aushänge im Klassenräumen, Vorlagen zur Planung, Durchführung und Auswertung einer Evakuierungsübung) zur Verfügung gestellt. 2. Kurzbegehung einer Schule mit Schwerpunkt der örtlich vorhandenen Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlösch- und Alarmierungseinrichtungen. Weitere ortspezifische Schwerpunkte können nach Absprache in den Ablauf eingebaut werden. 3. Praktische Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöscher und Feuermelder, Demonstration einer Fettbrandexplosion. Hierbei werden verschiedene Übungsgeräte eingesetzt: Das Übungsgerät Feuerlöscher besteht aus einer gasbetriebenen Brennstelle mit den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen. Es stehen mehrere, mehrfach verwendbare Handfeuerlöscher Wasser / Schaum, ein Feuerlöscher CO2, ein Fettbrandlöscher, sowie ein Handfeuerlöscher Pulver zur Demonstration der Ausbreitung des Löschpulvers zur Verfügung. Auf einen Einsatz von Pulverlöscher als Übungsgeräte muss aus Umweltschutz- und Kostengründen verzichtet werden. Mit dem Übungsgerät ist ein sicheres, umweltgerechtes und kosteneffizientes Arbeiten möglich. Aufgrund des geringen Platzbedarfs kann es auch problemlos in enger Bebauung eingesetzt werden. Das Übungsgerät Alarmierungseinrichtung ist ein Nachbau eines Feuermelders, bei dem durch Einschlagen der Sicherungsscheibe und drücken des Melders eine Sirene aktiviert wird. Das Übungsgerät Fettbrandexplosion dient zur Demonstration der Gefährdung bei Fett- und anderen Flüssigkeitsbränden, sowie die drastischen Folgen beim Einsatz von falschen Löschmittel. Des weiteren werden je nach Bedarf noch weitere Anschauungsobjekte, wie zum Beispiel ein Wandhydrant, Löschdecken, Rauchmelder, Relikte die zur Brandsentstehung führten / führen können, sowie Bild / Filmbeispiele Vorort aufgefundener Situationen eingesetzt. Informationen über diese Schulungen erhalten Sie unter FASi.Konczak@bbs-Stadthagen.de

5 Vorstellung Feuerlöscher und Feuermelder Einsatz Handfeuerlöscher am Übungsgerät

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