Arbeitsschutz. Was Sie wissen sollten!

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1 Arbeitsschutz Was Sie wissen sollten!

2 INHALT: Ihre Ansprechpartner Wichtige Standorte und Rufnummern Gefährdungen vermeiden Festgestellte Mängel Zutritts- und Aufenthaltsverbote Allgemeine Hinweise und Verhaltensregeln Persönliche Schutzausrüstung Kennzeichnung Verhalten im Brandfall Verhalten bei Unfällen Meldewege beim Unfall

3 Was Sie mit SICHERHEIT wissen müssen!! Ihre Ansprechpartner: Präsident: Prof. Zimmerli 2292 Kanzler: Herr Schröder 3311 Nichtwiss. PR: Herr Bubner 2213 Sicherheitsingenieur: Herr Petsching 2153 Leiter HGML: Herr Bulkow 3565 Betriebsarzt: AMD des TÜV Frau Dr. Klinger Gesetzliche Unfallversicherung: Unfallkasse Brandenburg Ersthelfer im Bereich:

4 Weitere wichtige Informationen die WISSEN müssen! Wo befindet sich der nächste Feuerlöscher Notausgang Verbandskasten Wichtige Rufnummern: Notarzt 0/112 Feuerwehr 0/112 Sicherheitsingenieur 2153 Wachschutz 2152 HGML 3565

5 Gefährdungen vermeiden ArbSchG 15 Sie sind verpflichtet, für sich selbst und für Ihre Kollegen, die von ihrer Arbeit betroffen sind, nach Ihren Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers zu handeln. Sie haben insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die Ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.

6 Festgestellte Mängel ArbSchG 16; GUV-V A1 wenn Sie über die notwendige Fachkunde verfügen, sind Mängel sofort zu beseitigen, sonst sind festgestellte Mängel und Gefahren unverzüglich zu melden Mängel bzw. Gefahren sind z. B. defekte Arbeits- oder Transportmittel, Absturz- und Stolperstellen, zugestellte Noteinrichtungen. Not aus gan g

7 Zutritts- und Aufenthaltsverbote GUV-V A1 Sie dürfen sich nicht an gefährlichen Stellen aufhalten, insbesondere nicht Einrichtungen unbefugt betreten; Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für andere Beschäftigte entsteht.

8 Allgemeine Hinweise und Verhaltensregeln Der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln ist untersagt bzw. die Tätigkeit unter deren Einfluss! Das Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt! Maschinen dürfen nur nach erfolgter Ein- und Unterweisung benutzt werden! Umgang mit Gefahrstoffen nur wenn eine Unterweisung erfolgte, eine Betriebsanweisung sowie eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt An Produktionsanlagen darf nur nach Freigabe gearbeitet werden!

9 Persönliche Schutzausrüstung - PSA Sie ist grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Die Universität stellt Ihnen ihre individuell passende PSA zur Verfügung. PSA

10 Kennzeichnung GUV-V A8 Kennzeichnungen im Betrieb sind notwendig, vorgeschrieben und müssen beachtet werden. Sie zeigen allgemeine und besondere Gefahren an, sowie Hinweise, Gebote und Verbote. Es gibt: Verbotszeichen Warnzeichen Gebotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen

11 Einige wichtige Kennzeichen GUV-V A8 Verbotszeichen Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Nicht abstellen oder lagern Warnzeichen Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen Warnung vor einer Gefahrstelle Nicht schalten Gebotszeichen Allgemeines Gebotszeichen Warnung vor schwebender Last Brandschutzzeichen Brandmelder Schutzkleidung benutzen Gehörschutz benutzen Rettungszeichen Erste Hilfe Feuerlöschgerät Einrichtung z. Brandbekämpfung Gefahrensymbole Ätzend Notdusche Gesundheitsschädlich Sammelstelle Explosionsgefährlich

12 Verhalten bei Brand oder Unfällen Ruhe bewahren Brand melden Alarm auslösen WO geschah es? WAS geschah? WIE VIELE Verletzte? WELCHE Art von Verletzungen WER meldet? Erste Hilfe leisten Sachgerechte Lagerung Verbände anlegen Zuspruch Sonstige Hilfeleistung

13 Feuerlöscheinrichtungen benutzen Gefährdete Personen warnen, Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen (Sammelplatz aufsuchen) Aufzüge nicht benutzen Feuerleitern benutzen auf Anweisungen achten Absichern der Unfallstelle Versorgung des Verletzten Erste Hilfe leisten Verletzten nicht alleine lassen Einweisung der Rettungskräfte

14 Nicht vergessen! Auch kleinere Verletzungen, die nicht zu Ausfallzeiten führen, sind in ein Verbandbuch einzutragen! Verbandbuch

15 Flucht- und Rettungsplan Lageplan Legende: Verhalten bei Unfällen Ruhe bewahren Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Standort Feuerlöscheinrichtung Notausgang 1. Unfall melden 2. Erste Hilfe 1. Brandl melden 2. In Sicherheit bringen Brandmelder Hydrant Erste Hilfe 3. Weitere Maßnahmen 3. Löschversuch unternehmen Löschdecke Rettungsweg Sammelpunkt

16 Richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten ZH 1/112 Brand in Windrichtung angreifen RICHTIG FALSCH Flächenbrände vorn beginnend ablöschen! Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen! Wandbrände von unten nach oben löschen! Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander! Rückzündung beachten! Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder an den Halter hängen. Neu füllen lassen!

17 Beim Brand entstehende Gefahren Sauerstoffmangel Dichter, sichtbehindernder Rauch Hitze Ätzende, reizende und giftige Gase/Dämpfe - Kohlendioxid, Kohlenmonoxid ( CO2, CO ) - Nitrose Gase, Ammoniak, Chlorwasserstoff - Ätzende oder korrosiv wirkende Säuredämpfe, die bei der Verbrennung von Kunststoffen entstehen T

18 Meldeweg bei Arbeitsunfällen/Wegeunfällen Meldeweg ärztliche Versorgung Erste Hilfe/Ersthelfer Betriebssarzt Krankentransport D-Arzt Krankenhaus Weiterbehandlung Hausarzt oder Facharzt den unmittelbaren Vorgesetzten und den Sicherheitsingenieur Vorgesetzte veranlasst Unfalluntersuchung Maßnahmen Unfall im oder zur Ausbildungseinrichtung (Schule) Ihre Ausbildungseinrichtung

19 Durchgangsärzte in Cottbus Dr. Tobias Flöter Franz-Mehring-Str. 12 Tel MU Dr. Peter Noack Thiemstr. 112 Tel PD Dr. Andreas Domagk Thiemstr. 111 Tel Carl-Thiem-Klinikum Dr. Thomas Herrmann G.-Hauptmann-Str. 15 Tel Dr. Jan Kowalewski G.-Hauptmann-Str. 15/ Tel

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