Sicherheitsunterweisung 2009 Institut für Experimentalphysik. Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Institut für Experimentalphysik Universität Hamburg

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1 Allgemeine Sicherheitsunterweisung Universität Hamburg

2 Inhalt Allgemeines (M. Wieland) Brandschutz (Ch. Reimer) Umgang mit Gefahrstoffen: Chemie (T. Kneiske) Strahlenschutz (E. Möller) Laserschutz (A. Azima)

3 Formales Maßgeblich für die gesetzlichen und anderen organisatorischen Bestimmungen zur Vermeidung von Unfällen im Institut sind: die zur Zeit gültige Sicherheits- und Brandschutzordnung des IExP: universitären Vorgaben (u.a. im Handbuch Arbeitssicherheit und Umweltschutz ) Vorgaben der Landesunfallskasse HH (UK Nord) und Vorgaben des Amts für Arbeitsschutz (Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales) regelmäßige Sicherheitsbelehrung vorgeschrieben!

4 Formales Delegation der Sicherheitsverantwortlichkeit: Präsidium Dekane GD der Institute Sicherheitsbeauftragte mit besonderen Aufgaben z.b. Strahlenschutzbeauftragter Brandschutzbeauftragter Zusätzlich: Sicherheitsbeauftragte der Gruppen (keine Aufsichtsfunktionen/Weisungsbefugnisse) Aufsichtspersonen (Gruppenleiter) Die Aufgaben zur Sicherheit am Arbeitsplatz werden von den Arbeitsgruppen selbständig wahrgenommen! Die Aufsichtspersonen sind für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich!

5 Sicheres Arbeiten: Spezielle Regeln & gesunder Menschenverstand Arbeit und Arbeitsplatz so gestalten, dass Unfälle vermieden werden! Unfälle geschehen meist, wenn mehr als eine Sicherheitsvorschrift missachtet wird Sicherheitsvorschriften haben ihren Sinn Jeder trägt aktiv mit seinem Verhalten bei! Machen Sie Kollegen/in aufmerksam, falls er/sie Sicherheitsregeln nicht beachtet!

6 Allgemeine Sicherheitsregeln Beachten Sie die Sicherheitskennzeichen: Gebotszeichen Verbotszeichen Warnzeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen

7 Allgemeine Sicherheitsregeln Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung Beachten Sie Gefahrenkennzeichnungen und Zutrittsverbote! Melden Sie sich vor dem Betreten von Bereichen mit Zutrittsverbot beim Verantwortlichen an (Arbeiten in DESY-Anlagen!) experimentelle oder handwerkliche Arbeiten nicht alleine durchführen

8 Allgemeine Sicherheitsregeln Stellen Sie Transportbehälter, Fahrzeuge etc. so ab, dass die Rettungswege u. Feuerwehrzufahrten unbedingt frei bleiben! Beachten Sie Absperrungen nehmen Sie ggf. Umwege in Kauf. Dies gilt auch, wenn Sie zu Fuß unterwegs sind!

9 Arbeitsmittel Sicherheitsunterweisung 2009 Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte sowie Maschinen und Anlagen

10 Regeln für einen sicheren Betrieb: Bedienung von Maschinen/Geräten nur nach Einweisung Bedienungsanleitung & Warnhinweise beachten, außerdem (falls vorhanden) die Betriebsanweisung Vor dem Benutzen auf sichtbare Schäden prüfen! Geräte nicht mit geöffneten Abdeckungen betreiben, Schutzvorrichtungen nicht umgehen, überbrücken oder abmontieren An Maschinen mit Einzugsgefahr (z.b. rotierende Bohrer) keine lose Kleidung, Ketten, Handschuhe etc. tragen

11 Bestimmungsgemäße Benutzung von Arbeitsmitteln!

12 Umgang mit Druckgasflaschen Umgang mit Druckgasflaschen nur nach Einweisung gefüllte und leere Gasflaschen in einem Gaslager gegen Umfallen gesichert aufbewahren; anderweitige Aufbewahrung (nur zur unmittelbaren Nutzung) muss sicher sein Kennzeichnung der Labore/Messräume (Feuerwehr!) Druckbehälter bedürfen der Betriebserlaubnis Betriebsanweisungen beachten!

13 Tiefkalte Gase Sicherheitsunterweisung 2009 Beim Umgang mit tiefkalten Gasen bestehen Gefährdungen durch Kaltverbrennungen beim direkten Kontakt Erstickung bei der Verdampfung größerer Mengen tiefkalter Gase in geschlossenen Räumen Kein Transport von tiefkalten Gasen UND Personen gleichzeitig in Aufzügen! Mögliche Sauerstoffanreicherung Der Umgang mit tiefkalten Gasen ist daher nur besonders unterwiesenen Personen erlaubt. Betriebsanweisungen beachten!

14 Elektrische Geräte/Hochspannungen Geräte (ortsbeweglich) sind 1x jährlich durch Elektrofachkraft zu prüfen ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre vom Technischen Betrieb prüfen lassen Schadhafte Geräte deutlich kennzeichnen und Reparatur veranlassen keine Veränderungen an Installationen vornehmen! Spannungsführende Teile mit mehr als 25V(AC) oder 60V(DC) müssen gegen Berührung abgeschirmt sein; ggf. Hinweisschild anbringen für Kabel mit > 1kV Kennzeichnung mit Hochspannung erforderlich Hochspannungskabel nur mit beidseitig geerdeten Außenmantel nur genormte Kabel und professionell montierte genormte Stecker

15 Dauerbrenner Sicherheitsunterweisung 2009 Flure/Treppenhäuser sind keine Lager sondern im Notfall Fluchtwege KEIN Abstellen von Kartons & Verpackungen KEIN Feststellen von Brandschutztüren! Elektrische Geräte zur Heisswasserbereitung: Wasserkocher, Kaffeemaschinen & Co Benutzung nur in den vorgesehenen Räumen (Teeküchen) Verwendung feuerfester Unterlagen notwendig! bei Bedarf sprechen Sie Ihren Sicherheitsbeauftragten an

16 Im Notfall: Sicherheitsunterweisung 2009 Kennen Sie in Ihrem Arbeitsbereich die Fluchtwege Standorte von Feuerlöschern? Standorte Sammelstelle von Erste Hilfe-Einrichtungen Notrufnummer Ersthelfer

17 Erste Hilfe: Sicherheitsunterweisung 2009 Bringen Sie den Verletzten aus dem Gefahrenbereich und sichern Sie die Unfallstelle ab. Beziehen Sie umherstehende Kollegen mit ein - z.b. zum Alarmieren des Technischen Notdienstes/DESY. Technischer Notdienst DESY Tel Wo Was Wieviele Welche Warten Meldung an den Technischen Notdienst nach folgendem Ablauf: Genaue Bezeichnung des Notfallortes (Gebäude, Stockwerk, Raum) Kurze Beschreibung der Notfallsituation Wieviele Verletzte/Betroffene? Welche Verletzungen? Warten Sie auf eventuelle Rückfragen.

18 kleinere Unfälle: Sicherheitsunterweisung 2009 nächstgelegenen Arzt aufsuchen; über Arbeitsunfall informieren (spezielles Formular) ggf. weiter zum Durchgangsarzt (z.b. Arbeitunfähigkeit, mehr als 1 Woche ärztliche Behandlung) Namen und Anschriften von benachbarte Ärzten: siehe Anlage 2 der Sicherheits- und Brandschutzordnung Kleine Verletzungen: Erste-Hilfe-Kästen Verbandsbuchauszug (Nachweis, dass Arbeitsunfall) Nachfüllen: Herr Illing/Weppner 2207/2106

19 Unfälle melden Alle Unfälle (insbes. bei Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe und bei Dienstausfall) umgehend der Verwaltung melden! Unfallsanzeige durch zuständige Aufsichtsperson (notwendig für Versicherungsansprüche an LUK!) besonders schwere Unfälle auch an LUK melden Tel /-0; Fax /-1000 Gültige Anschrift jedes Mitarbeiters muss der Verwaltung vorliegen Anschrift und Telefonnummer innen im Arbeitszimmer anbringen

20 Noch Fragen? Sicherheitsbeauftragte der AG & Gruppenleiter Sicherheitsbeauftragte mit besonderen Aufgaben: Strahlenschutzbeauftragter: Laserschutzbeauftragter: Gefahrstoffbeauftragte: Brandschutzbeauftragter: Allg. Fragen der Sicherheit: Ernst Möller Armin Azima Tanja Kneiske Christian Reimer Marek Wieland

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