Erst-, und Grundunterweisung
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- Astrid Brodbeck
- vor 7 Jahren
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1 Erst-, und Grundunterweisung 1
2 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen Bereichs- / Betriebsleiter: Abteilungsleiter: Schichtführer: - Wer ist Vorgesetzter? Diese Informationen finden sie auch im Personalaushang der jeweiligen Abteilung. 2
3 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen - Welcher Berufsgenossenschaft gehört der Betrieb an? - Welches Gewerbeaufsichtsamt ist für den Betrieb zuständig? Die Wernsing Feinkost GmbH gehört der BGN an. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg 3
4 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen - Wer ist Betriebsarzt? Thomas Brandenburg Ahauser Straße Essen Telefon:
5 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen - Wer ist Fachkraft für Arbeitssicherheit? Udo Mohs Telefon intern: 293 Telefon mobil:
6 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen - Wer ist Brandschutzbeauftragter? Dirk Vahrmann Telefon intern: 280 Telefon mobil:
7 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen Wer ist noch Ansprechpartner in den Bereichen - Arbeitssicherheit - Gesundheitsschutz - Brandschutz Als erstes ihre Vorgesetzten. Sollten sie jedoch spezielle Fragen haben, können sie sich jederzeit an die Ansprechpartner im Aushang wenden. 7
8 - Flucht- und Rettungswege Wo sind Flucht- und Rettungswege? In jeder Abteilung bzw. in jedem Geschoß sind Flucht- und Rettungspläne ausgehängt. Auf ihnen können sie sich über den Verlauf der Flucht- und Rettungswege informieren. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet sich regelmäßig über der Verlauf der Flucht- und Rettungswege zu informieren. Achten sie auch darauf, dass Flucht- und Rettungswege nicht verstellt werden dürfen. 8
9 - Flucht- und Rettungswege Wie sind die Wege gekennzeichnet? Flucht- und Rettungswege werden durch grüne Schilder mit weißen Piktogrammen gekennzeichnet. 9
10 - Erste Hilfe und Unfallwesen Wer ist Ersthelfer? Wer in ihrer Abteilung Ersthelfer ist, kann der ausgehängten Liste entnommen werden. Zusätzlich tragen alle Ersthelfer einen entsprechenden roten Aufnäher mit der Aufschrift ERSTHELFER auf ihrer Arbeitskleidung Was ist bei einem Unfall zu tun? Den oder die Verletzten versorgen Je nach Verletzung Kranken-, Rettungs- oder Notarztwagen rufen. Die Entscheidung trifft der Ersthelfer Den Pförtner informieren Den herbeigerufenen Einsatzwagen einweisen 10
11 - Erste Hilfe und Unfallwesen Warum müssen alle Verletzungen im Verbandsbuch bzw. im Erste Hilfe Nachweis eingetragen werden? Durch Spätfolgen wie Entzündungen oder später festgestellte Schädigungen kann es zu Komplikationen, evtl. Rentenzahlungen kommen. Um hier einen Nachweis zu haben, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat, müssen alle Verletzungen, die während der Arbeitszeit entstanden sind, im Erste Hilfe Nachweis/ Buch eingetragen werden. Sind die Verletzungen nicht eingetragen, kann die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall ablehnen. 11
12 - Alarmplan Verhalten im Brandfall 1. Ruhe bewahren! 2. Menschen retten Brände an Personen mit Decken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen. 3. Feuer melden Über Notruf 112 oder über Feuermeldeeinrichtung. Wer meldet? Name und Standort angeben. Wo ist es passiert? Genaue Bezeichnung des Notfallortes angeben. Was ist passiert? Geschehen schildern: Brand, Unfall usw. angeben. Wie ist die Situation? Sind Menschen in Gefahr? Sind Menschen verletzt? 4. Brand bekämpfen Eigene Löschmaßnahmen nur dann ergreifen, wenn keine unmittelbare Gefahr für das eigene Leben besteht. 5. Raum verlassen Rettungswege (Treppenaufgänge) benutzen (keine Aufzüge!!!!!). Anfahrtswege für die Feuerwehr freihalten und Feuerwehr einweisen. Alarmplan FEUER 112 Ruhe bewahren WER meldet WO ist WAS passiert? Meldung an: Pförtner Sicherheitsfachkraft: 863 U. Mohs oder Brandschutzbeauftragter: Weitere Personen werden durch den Pförtner gemäß XERI-Dokument: AA_WF_2294 informiert. Verhalten im Brandfall D. Vahrmann 1. Ruhe bewahren! 2. Menschen retten Brände an Personen mit Decken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen. 3. Feuer melden Über Notruf 112 oder über Feuermeldeeinrichtung. Wer meldet? Name und Standort angeben. Wo ist es passiert? Genaue Bezeichnung des Notfallortes angeben. Was ist passiert? Geschehen schildern: Brand, Unfall usw. angeben. Wie ist die Situation? Sind Menschen in Gefahr? 4. Brand bekämpfen Eigene Löschmaßnahmen nur dann ergreifen, wenn keine unmittelbare Gefahr für das eigene Leben besteht. Mit geeignetem Feuerlöscher den Brand bekämpfen. Vorsicht vor Rauchgasen: Vergiftungs- und Erstickungsgefahr! Brand eingrenzen: Fenster und Türen schließen. Elektrische Anlagen abschalten und Gashähne schließen. 5. Raum verlassen Rettungswege (Treppenaufgänge) benutzen (keine Aufzüge!!!!!). Anfahrtswege für die Feuerwehr freihalten und Feuerwehr einweisen. Hilfe holen - Retten - Löschversuch unternehmen - Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten 12
13 - Allgemeiner Brandschutz Wo befinden sich Einrichtungen zur Brandbekämpfung und wie sind sie gekennzeichnet? Der Standort von Brandbekämpfungseinrichtungen ist auf den Flucht- und Rettungsplänen gekennzeichnet. Rote Schilder mit weißen Piktogrammen weisen auf die Brandbekämpfungseinrichtungen hin. 13
14 - Weitere Zeichen und Schilder Gebotsschilder Gebotsschilder weisen auf bestehende Gebote und Erlaubnisse hin. Sie bestehen aus runden, blauen Schildern mit weißen Piktogrammen. Wie auch im öffentlichen Leben, muß den Schildern folge geleistet werden. 14
15 - Weitere Zeichen und Schilder Verbotszeichen Verbotszeichen weisen auf bestehende Verbote hin. Sie bestehen aus runden, weißen Schildern mit einem roten, durchgestrichenen Kreis. Die Piktogramme sind in schwarz. Wie auch bei den Gebotsschildern ist den Verboten unbedingt folge zu leisten. Ein Nichtbeachten kann arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. 15
16 - Weitere Zeichen und Schilder Warnzeichen Warnzeichen weisen auf bestehende Gefährdungen hin. Sie bestehen aus dreieckigen, gelben Schildern mit schwarzem Rand. Die Piktogramme darauf sind in schwarz. 16
17 - Allgemeine Gefahrstoffinformationen Gefahrstoffe sind auf den Verpackungen mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Die Hinweisschilder geben Auskunft über die Gefahren, die beim Umgang mit den Gefahrstoffen bestehen. Sie bestehen aus quadratischen (Raute), roten Schildern und schwarzen Piktogrammen. 17
18 - Allgemeine Gefährdungen Welchen Gefährdungen sind die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt? In den einzelnen Abteilungen sind die Mitarbeiter unterschiedlichen Gefährdungen ausgesetzt. Im Allgemeinen kann man jedoch sagen, das in allen Abteilungen einige Gefährdungen gleich sind. Staplerverkehr Sturzgefahren Glatte Fußböden Absturzgefahr Handverletzungen heiße Oberflächen Quetschstellen Kälte, kalte Oberflächen 18
19 - 12 Sicherheitsregeln Grundsätzlich können viele Unfälle verhindert werden, wenn diese 12 Regeln beachtet werden. 19
20 3. Sicherheit an Maschinen und Anlagen Sicherheitsregeln Betrieb Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Anlagen), dürfen nur verwendet werden, wenn die vorhandenen Schutzeinrichtungen wirksam sind und benutzt werden. Arbeitsmittel dürfen nur: bestimmungsgemäß und unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung bzw. Betriebsanweisung sowie sonstiger Sicherheitshinweise benutzt werden. Beschäftigte, die Arbeitsmittel in ihrem Aufgabenbereich / an ihrem Arbeitsplatz benutzen, haben darauf zu achten, dass sie weder sich noch andere gefährden. Beschäftigte dürfen Arbeitsmittel grundsätzlich nur benutzen, wenn: sie vom Unternehmer beauftragt und Unterwiesen sind und Arbeiten mit diesem Arbeitsmittel selbständig sicher durchführen können oder nach vorheriger Unterweisung unter Aufsicht einer mit diesen Arbeiten vertrauten Person stehen. Betriebsanweisungen sind zu befolgen. Arbeitsmittel sind nur bestimmungsgemäß zu benutzen. 20
21 3. Sicherheit an Maschinen und Anlagen Sicherheitsregeln Bestimmungsgemäße Benutzung Arbeitsmittel, PSA, Arbeitsstoffe und Einrichtungen dürfen nur so benutzt werden, wie es vom Arbeitgeber: bestimmt wurde (Betriebsanweisung) oder üblich ist (Herstellerinformationen). Beschäftigte dürfen Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Einrichtungen nur benutzen, wenn sie vom Arbeitgeber beauftragt und hierzu unterwiesen sind. Die Beschäftigten dürfen Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Einrichtungen nicht unbefugt benutzen oder betreten. Rüst-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten Arbeiten wie Rüsten, Beheben von Störungen im Arbeitsablauf, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten dürfen erst begonnen werden, nachdem gefahrbringende Bewegungen zum Stillstand gekommen sind, unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen und Ingangkommen gefahrbringender Bewegungen infolge gespeicherter Energien verhindert sind. Nicht in laufende Arbeitsmittel gegriffen wird. 21
22 3. Sicherheit an Maschinen und Anlagen Sicherheitsregeln Vor dem Benutzen ist die Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen! Arbeitsmittel sind vor dem Benutzen auf ihren betriebssicheren Zustand zu überprüfen. Schutzeinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen und Not- Befehlseinrichtungen müssen immer funktionsfähig sein. Arbeitsmittel, die sicherheitstechnische Mängel aufweisen, dürfen nicht mehr benutzt werden bzw. müssen abgeschaltet werden und sind dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden. Schadhafte Arbeitsmittel austauschen oder instandsetzen lassen. Störungen Beim Auftreten von Störungen sind Anlagen und Betriebsmittel auszuschalten. Meldung an den direkten Vorgesetzten Zugänge und Schutzabdeckungen, die nur mit Werkzeugen oder Schlüsseln zugänglich sind, dürfen nicht geöffnet werden. Keine eigenmächtigen Veränderungen vornehmen. Die Instandsetzung von Arbeitsmitteln soll nur durch sachkundige Beschäftigte erfolgen. 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner für Fragen und Anregungen sind: Vorgesetzte Sicherheitsbeauftragte Und natürlich ihre Sicherheitsfachkraft: Udo Mohs Telefon: 293 oder
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