Mitarbeiter-Unterweisung VOLKER PAULSEN Juni 2016

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1 Mitarbeiter-Unterweisung 2016 VOLKER PAULSEN Juni 2016

2 Arbeitssicherheit Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung: Auftretende Gefahren am Arbeitsplatz Geeignete Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit Unfälle auf direkten Wegen von und zur Arbeitsstätte Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter mind. 1x jährlich und bei: Neueinstellung Veränderung und Erweiterung im Aufgabenbereich Nach besonderen Vorkommnissen (z.b. Arbeitsunfall) 2

3 Arbeitssicherheit Jede technische Störung ist sofort zu melden Keine Reparaturen selbst vornehmen Private elektrische Geräte sind einmalig vor Benutzung im Institut Hr. Paulsen zu zeigen Blaue Betriebsanweisungen: Gefährdungen durch Elektrizität und Mechanik Rote Betriebsanweisungen: Gefährdungen durch chemische Stoffe (Gefahrstoffe) Stoffdatenblätter am Aufbewahrungsort Gefahrstoffe (R 307) Gefahrstoff-Abfall nur in dem gekennzeichneten Behälter entsorgen 3

4 Brandschutz Bei Rauchentwicklung und Feuer: Ruhe bewahren 1. Feuerwehr anrufen: Wer, Was, Wo? Pförtner-Zentrale informieren: Löschversuch unternehmen, sofern möglich 3. In Sicherheit bringen: Gefährdete Personen mitnehmen Bürotüren schließen Über die Notausgänge direkt zum Sammelpunkt HS 36 begeben Aufzug NICHT benutzen Anweisungen beachten Bei Hausalarm (Dauerton Signalhupe): Ruhe bewahren Bürotüren und Rauchabschlusstüren (Flurbereich) schließen über die Notausgänge direkt zum Sammelpunkt gehen 4

5 Brandschutz Lageplan Feuerlöscher im Institut: Kohlendioxid-Feuerlöscher 5

6 Flucht- und Rettungswege Nr. 20 Nr. 36 6

7 Erste Hilfe Bei Unfall: Ruhe bewahren! Verletzter Person helfen 323c (StGB) Ersthelfer sofort rufen! (oder Notarzt 0-112) ggf. AED bringen lassen (2.OG Eingangsbereich) Beim Stromunfall: Person nicht anfassen! Not-Aus-Taster drücken oder Stecker ziehen! 7

8 Erste Hilfe Bei einem Unfall im Institut: Ersthelfer leistet Erste Hilfe Krankentransport zum Krankenhaus oder Durchgangsarzt (nicht Hausarzt) Beim Durchgangsarzt ist die zuständige Unfallversicherung zu nennen: Für alle Mitarbeiter : Meldung einer Unfallanzeige an das Personalreferat bei ärztlicher Behandlung oder Krankenhaus (für Studenten an das SLS) SGB VII und 15 ArbSchG. Alle Unfälle (auch Beinaheunfälle!) und Verletzungen sind ins Verbandbuch einzutragen. Verbandkästen und Verbandbuch befinden sich jeweils im: E-Labor - Seminarraum - Sekretariat Arbeitsmedizinischer Dienst der TUHH (Frau Dr. Pretzsch Tel. 2934): Angebotsuntersuchungen und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung 8

9 E M E R G E N C Y P L A N : I n s t i t u t f ü r T h e o r e t i s c h e E l e k t r o t e c h n i k Date: Febr H a r b u r g e r S c h l o ß s t r a s s e H a m b u r g 9

10 Korruption schadet allen auch mir! Wo fängt es mit der Korruption an? Schon kleine Zuwendungen können strafbar sein. Und niemand hat etwas zu verschenken! Jeder Missbrauch einer amtlichen Funktion, um einen Vorteil für sich oder andere zu erlangen, ist Korruption. Mitteilungspflicht: Behördenmitarbeiter müssen jeden Korruptionsverdacht ihren Vorgesetzten melden. Vorgesetzte müssen jeden Korruptionsverdacht ernst nehmen (Dienst- und Fachaufsicht). Strafbar sind: - Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung - Bestechlichkeit und Bestechung - Bestechung von Wählern und Abgeordneten - auch der Geber macht sich strafbar! Korruption verursacht enorme volkswirtschaftliche Schäden, verdrängt seriösen Wettbewerb, vernichtet Arbeitsplätze und führt in die Strafbarkeit. Korruption kostet Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit und euer Geld! Kostenfreie Korruptionshotline: 0800 / Dezernat interne Ermittlungen D.I.E. Siehe auch TUHH Rundschreiben vom : Annahme von Belohnungen und Geschenken etc. 10

11 Die letzte Seite Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 11

Die Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt stets bei einer Neueinstellung oder Veränderung bzw. Erweiterung am Arbeitsplatz.

Die Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt stets bei einer Neueinstellung oder Veränderung bzw. Erweiterung am Arbeitsplatz. Vlker Paulsen Quelle: dguv Arbeitssicherheit Das Arbeitsschutzgesetz 5 und die Arbeitsstättenverrdnung ArbStättV setzen sich dafür ein, dass Beschäftigte vr Gefahren am Arbeitsplatz durch geeignete Maßnahmen

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