Neue Düngeverordnung Grasanbau zur Saatguterzeugung. Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72

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1 Neue Düngeverordnung Grasanbau zur Saatguterzeugung Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72

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3 Der Begriff Grassamenvermehrung kommt in der neuen Düngeverordnung (DüV) (fast) nicht vor. (Ausnahme: N-Gehalt im Ernteprodukt) Es gibt aber z.b. folgende Begriffe/Sachverhalte bei den unterschiedlichen Bestimmungen: - Ackergras - Feldfutter - mehrjähriger Feldfutterbau - mehrschnittiger Feldfutterbau - Grobfutterflächen Wie ordnet sich der Anbau von Gras ganz oder teilweise zur Gewinnung von Saatgut in die einzelnen Bestimmungen ein? Schwerpunkte: N- Düngung nach Bedarfsermittlung (Vorgabe des LfULG für Sachsen) Nährstoffvergleich nach DüV Sperrzeitregelungen

4 wichtige Bestimmungen DüV Anwendung - Einzelfläche/Schlag/Kultur - bestimmte Düngemittel Gesamtbetrieb N-Düngung betriebliche Nährstoffvergleiche - N-Düngebedarfsermittlung im 3- Jahresdurchschnitt - Aufzeichnungspflicht mit Kontrollwerten (Salden) Sperrzeitregelungen

5 Grasanbau Vermehrung N-Bedarfsermittlung Klarstellung Begriffe: Nährstoffbedarf Bedarf der Kultur zur Erzielung von Ertrag/Qualität N- Bedarfswert wird zum Teil gedeckt aus: verfügbar oder verfügbar werdenden Nährstoffen (Bodenvorrat, Nachlieferung organ. Düngung, legume N-Bindung) Düngebedarfsermittlung ( was dann noch fehlt, muss zugeführt/gedüngt werden Düngebedarf Nährstoffmenge, die den Bedarf abdeckt nach Abzug sonstiger verfügbarer Nährstoffmenge

6 Grasanbau Vermehrung N-Bedarfsermittlung N-Düngebedarfsermittlung nach DüV vor der Aufbringung für die Anbauperiode zwischen Vegetationsbeginn und Ernte bzw. Vegetationsruhe für Ackerkulturen, Gemüse, Erdbeeren N-Bedarfswert der Kultur N min Anrechnung - aus dem Boden - organ. Düngung im Vorjahr - Vorfrucht oder Zwischenfrucht N-Düngungsbedarf während der Vegetation für Grünland u. mehrschnittigen Feldfutterbau N-Bedarfswert der Kultur - aus dem Boden - organ. Düngung im Vorjahr ggf. legume N-Bindung N-Düngungsbedarf während der Vegetation

7 Grasanbau Vermehrung N-Düngebedarfsermittlung N-Düngebedarfsermittlung nach DüV vor der Aufbringung für die Anbauperiode zwischen Vegetationsbeginn und Ernte bzw. Vegetationsruhe für Ackerkulturen, Gemüse, Erdbeeren für Grünland u. mehrschnittigen Feldfutterbau N-Bedarfswert Gräseranbau der Kultur zur/mit Saatguterzeugung N-Bedarfswert wird eingeordnet der Kultur in 3 Varianten - Grassamenernte und 2 oder mehr Aufwüchse N min Anrechnung - aus dem Boden - aus dem Boden - Grassamenernte - organ. Düngung und im max. Vorjahr 1 weiterer Aufwuchs - Grassamenernte im Ansaatjahr von einjährigem - organ. Düngung Ackergras im Vorjahr in Zweitfruchtstellung - Vorfrucht oder Zwischenfrucht (Ansaat nach dem und N-Düngungsbedarf N-Düngungsbedarf abschließende Ernte/Umbruch im Ansaatjahr) während der Vegetation während der Vegetation

8 Grasanbau Vermehrung N-Bedarfsermittlung N-Düngebedarfsermittlung nach DüV vor der Aufbringung für die Anbauperiode zwischen Vegetationsbeginn und Ernte bzw. Vegetationsruhe für Ackerkulturen, Gemüse, Erdbeeren für Grünland u. mehrschnittigen Feldfutterbau N-Bedarfswert Gräseranbau der Kultur zur/mit Saatguterzeugung N-Bedarfswert wird eingeordnet der Kultur in 3 Varianten - mehrschnittiger Feldfutterbau - Grassamenernte und 2 oder mehr Aufwüchse N min Anrechnung Ackergras, 3-4 Schnitte - aus dem Boden - Bedarfswert 310 kg N/ha bei 120 dt TM/ha - aus dem Boden - Grassamenernte - organ. Düngung und im max. Vorjahr 1 weiterer Aufwuchs - Grassamenernte Ertragskorrektur im Ansaatjahr von einjährigem - organ. abzügl. Düngung Ackergras N-Nachlieferung im Vorjahr organ. Düngung des Vorjahres (10 % des in Zweitfruchtstellung - Vorfrucht oder Zwischenfrucht Gesamt-N aus org. Düngern) (Ansaat nach dem und N-Düngungsbedarf N-Düngungsbedarf kein Abzug N abschließende Ernte/Umbruch min im Ansaatjahr) während der Vegetation während der Vegetation

9 Grasanbau Vermehrung N-Bedarfsermittlung N-Düngebedarfsermittlung nach DüV vor der Aufbringung für die Anbauperiode zwischen Vegetationsbeginn und Ernte bzw. Vegetationsruhe für Ackerkulturen, Gemüse, Erdbeeren für Grünland u. mehrschnittigen Feldfutterbau N-Bedarfswert Gräseranbau der Kultur zur/mit Saatguterzeugung N-Bedarfswert wird eingeordnet der Kultur in 3 Varianten Vorgabe ggf. LfULG Ertragskorrektur für Sachsen - Grassamenernte und 2 oder mehr Aufwüchse N min Anrechnung Einordnung in mehrschnittiges Feldfutter Bedarfswert 170 kg N/ha - ertragsunabhängig - aus dem Boden - aus dem Boden - Grassamenernte - organ. Düngung und im max. Vorjahr 1 weiterer Aufwuchs - + Grassamenernte Zuschlag max. 30 kg im N/ha Ansaatjahr bei von Welschem einjährigem - organ. und Düngung Ackergras Einjährigem im Weidelgras Vorjahr bei vollständiger Abfuhr eines ertragreichen in Zweitfruchtstellung - Vorfrucht oder Zwischenfrucht 1. Schnittes (Ansaat nach dem und N-Düngungsbedarf N-Düngungsbedarf abschließende abzügl. N-Nachlieferung Ernte/Umbruch organ. Düngung im Ansaatjahr) während der Vegetation des während Vorjahres der Vegetation (10 % des Gesamt-N aus org. Düngern) kein Abzug N min

10 Grasanbau Vermehrung N-Düngebedarfsermittlung N-Düngebedarfsermittlung nach DüV vor der Aufbringung für die Anbauperiode zwischen Vegetationsbeginn und Ernte bzw. Vegetationsruhe für Ackerkulturen, Gemüse, Erdbeeren für Grünland u. mehrschnittigen Feldfutterbau N-Bedarfswert Gräseranbau der Kultur zur/mit Saatguterzeugung N-Bedarfswert wird eingeordnet der Kultur in 3 Varianten N min Anrechnung - aus dem Boden - Grassamenernte im Ansaatjahr von einjährigem - organ. Düngung Ackergras im Vorjahr in Zweitfruchtstellung - Vorfrucht oder Zwischenfrucht (Ansaat nach dem und N-Düngungsbedarf abschließende Ernte/Umbruch im während Ansaatjahr) der Vegetation einjähriges - Grassamenernte Ackergras und 2 oder mehr Aufwüchse Bedarfswert aus kg dem N/ha Boden bei 200 dt FM/ha (Vorgabe LfULG) - Grassamenernte - organ. Düngung und im max. Vorjahr 1 weiterer Aufwuchs Ertragskorrektur +/- 25 kg N/ha je 50 dt FM/ha Ertragsdifferenz Abzug N min Abzug N-Nachlieferung aus Vorfrucht/Zwischenfrucht Abzug N-Nachlieferung organ. Düngung des Vorjahres (10 % des N-Düngungsbedarf Gesamt-N aus org. Düngern) während der Vegetation

11 Grasanbau Vermehrung N- Herbstdüngung/Sperrzeit Vorjahr aktuelles Jahr Folgejahr N-Düngung nach Bedarfsermittlung incl. Herbstgabe ab Sperrzeit mehrj. Feldfutter N-Düngung nach Bedarfsermittlung incl. Herbstgabe N-Düngung nach Bedarfsermittlung ab Sperrzeit mehrj. Feldfutter Sperrzeit AL nach abschließende Ernte/Umbruch Ernte der Hauptfrucht N-Düngung nach Bedarfsermittlung (Ackergras - 2. Hauptfrucht) Feldfutter, Ansaat bis bis max. 30/60 kg N / ha Sperrzeit AL N-Düngung unzulässig

12 Nährstoffbilanzierung - Flächenbilanz N und P für Gesamtbetrieb - wie bisher neu: N- und P-Abfuhr für Grobfutterflächen ist anhand der Nährstoffaufnahme aus Grobfutter der gehaltenen Tiere (Wiederkäuer) zu berechnen wenn von Flächen mit Grasanbau (auch) Futter für betriebseigene Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild) gewonnen wird, Einordnung (auch) als Grobfutterfläche Nährstoffabfuhr wird anhand der Grobfutteraufnahme berechnet + Nährstoffabfuhr über Samenertrag (Menge x Gehalt)

13 Nährstoffbilanzierung - Flächenbilanz N und P für Gesamtbetrieb wie bisher Absenkung der zulässigen Bilanz-Salden der mehrjährig fortgeschriebenen Nährstoffvergleiche auf + 50 kg N/ha (bisher 60 kg/ha) (ab dem 3-Jahresdurchschnitt von 2018 bis 2020) + 10 kg P 2 O 5 /ha (bisher 20 kg/ha) (ab dem 6-Jahresdurchschnitt von 2018 bis 2023)

14 Nährstoffbilanzierung 8 (5) Um Besonderheiten bei - bestimmten Betriebstypen, - bei der Anwendung bestimmter Düngemittel, - beim Anbau bestimmter Kulturen, - der Erzeugung bestimmter Qualitäten, - der Haltung bestimmter Tierarten oder - der Nutzung bestimmter Haltungsformen oder - nicht zu vertretenden Ernteausfällen Rechnung zu tragen, darf der Betriebsinhaber - unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge oder nach Vorgabe in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle berücksichtigen..

15 Nährstoffbilanzierung 8 (5) Um Besonderheiten bei in Abstimmung - bestimmten mit LfULG: Betriebstypen, im Einzelfall (Landwirtschaftsbetrieb) - bei der Anwendung bestimmter Düngemittel, Für die Anerkennung - beim Anbau von Zuschlägen bestimmter zur Abfuhr Kulturen, im Nährstoffvergleich für N besteht also im Einzelfall grundsätzlich - der Erzeugung eine Möglichkeit, bestimmter wenn Qualitäten, erforderlich und begründet. - der Haltung bestimmter Tierarten oder - ordnungsgemäßer - der Nutzung Düngemitteleinsatz bestimmter Haltungsformen im Gesamtbetrieb oder - sachgerechte Düngebedarfsermittlung - nicht zu vertretenden Ernteausfällen Rechnung - sachgerechte Nährstoffbilanzierung u.dgl. Rechnung zu tragen, darf der Betriebsinhaber - unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge oder nach Vorgabe in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle berücksichtigen..

16 Bis hierher für jetzt vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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