Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand
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- Norbert Berg
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1 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger
2 Warum? Die Düngeverordnung setzt die EU-Nitratrichtlinie um, Wirksamkeit und Effizienz müssen regelmäßig (alle 4 Jahre) überprüft und fortgeschrieben werden EU ist der Meinung, die Wasserqualität in Deutschland entspricht nicht den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie Dr. Matthias Wendland 2
3 Warum? Die Düngeverordnung setzt die EU-Nitratrichtlinie um, Wirksamkeit und Effizienz müssen regelmäßig (alle 4 Jahre) überprüft und fortgeschrieben werden EU ist der Meinung, die Wasserqualität in Deutschland entspricht nicht den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie Stand Deutschland ist im Rückstand, Vertragsverletzungsverfahren im Oktober 2013 eingeleitet Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat 2011/2012 Düngeverordnung evaluiert und Verbesserungsvorschläge eingebracht Auf dieser Grundlage und Berücksichtigung der Forderungen der EU wurde Novellierung vorbereitet Referentenentwurf vom , Länder- und Verbändeanhörung beendet Neue Düngeverordnung Ende 2015? Dr. Matthias Wendland 3
4 Düngeplanung vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat ist der Düngebedarf zu ermitteln ( 3 Abs. 2) Ermittlung Düngebedarf nach ertrags- und schlagspezifischen Sollwerten ähnlich DSN Forderung der EU: Düngungshöchstgrenzen wie z.b. in Dänemark Dr. Matthias Wendland 4
5 Düngeplanung Faktoren für die Düngebedarfsermittlung anzuwendende Tabelle/Vorschrift 1. Kultur Tabelle 2 oder 4 2. Stickstoffbedarfswert in kg N/ha Tabelle 2 oder Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/ha Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt/ha Tabelle 2 oder 4 Tabelle 3 oder 5 5. Ertragsdifferenz in dt/ha aus Zeilen 3 und 4 Zu- und Abschläge in kg N/ha für 6. im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 4 7. Ertragsdifferenz Zeile 5, Tabelle 3 oder 5 8. Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Tabelle 6 9. Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse) Tabelle 7 oder Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Summe der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 3 Absatz 3 Satz 2 Dr. Matthias Wendland 5
6 Düngeplanung Kultur Stickstoffbedarfswerte/Sollwerte Ackerkulturen Ertragsniveau in dt/ha N-Bedarfswert in kg/ha Zu-/Abschlag Winterraps (5 dt) 10/15 Winterweizen A,B (10 dt) 10/15 Winterweizen C (10 dt) 10/15 Winterweizen E (10 dt) 10/15 Wintergerste (10 dt) 10/15 Sommergerste (10 dt) 10/15 Körnermais (10 dt) 10/15 Silomais (50 dt) 10/15 Zuckerrübe (100 dt) 10/15 Kartoffel (50 dt) 10/10 Ertragsniveau der letzten 3 Jahre Dr. Matthias Wendland 6
7 Düngeplanung Wirksamkeit organischer Dünger Düngemittel Mindestwirksamkeit im Jahr des Aufbringens in % des Gesamtstickstoffgehaltes 1) Rindergülle 50 Schweinegülle 60 Rinder-, Schaf- und Ziegenfestmist 25 Schweinefestmist 30 Hühnertrockenkot 60 Geflügel- und Kaninchenfestmist 30 Pferdefestmist 25 Rinderjauche 90 Schweinejauche 90 Klärschlamm flüssig (< 15 % TM) 30 Klärschlamm fest ( 15 % TM) 25 Champignonkompost 10 Grünschnittkompost 3 Sonstige Komposte 5 Biogasanlagengärrückstand flüssig 50 Biogasanlagengärrückstand fest 30 Dr. Matthias Wendland 7
8 Düngeplanung vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat ist der Düngebedarf festzustellen ( 3 Abs. 2) Ermittlung Düngebedarf nach ertrags- und schlagspezifischen Sollwerten ähnlich DSN Die Düngeplanung ist einschließlich der Berechnungen schriftlich aufzuzeichnen, Überschreitungen sind eingeschränkt erlaubt und zu begründen Forderung der EU: Düngungshöchstgrenzen wie z.b. in Dänemark Dr. Matthias Wendland 8
9 Düngeplanung Konsequenzen: Düngebedarfsermittlung handschriftlich nach den Vorlagen des Gelben Heftes für Stickstoff und Phosphat Dr. Matthias Wendland 9
10 Düngeplanung Konsequenzen: Düngebedarfsermittlung handschriftlich nach den Vorlagen des Gelben Heftes für Stickstoff und Phosphat Dr. Matthias Wendland 10
11 Düngeplanung Konsequenzen: Düngebedarfsermittlung handschriftlich nach den Vorlagen des Gelben Heftes für Stickstoff und Phosphat oder Eigene Nmin-Untersuchungen für jede Kultur mit darauf folgender Bedarfsermittlung durch LfL oder Nutzung von EDV-Programmen für Düngebedarfsermittlung oder Online-Programm der LfL Dr. Matthias Wendland 11
12 Düngeplanung Beschränkungen bei Phosphat ( 3 Abs. 7) Gehaltsstufe alle Bodenarten mg/100 g Boden Anmoor mg/100 g Boden Moor mg/100 ml Boden Regelung noch offen A sehr niedrig < 5 < 3 Bei Phosphat höher 20 mg/100 g/boden Düngung nur bis in Höhe der Nährstoffabfuhr B niedrig C anzustreben (optimal) D hoch Ab 2018: > 35 mg/100 g/boden Düngung nur bis 75 % der Nährstoffabfuhr E sehr hoch > 30 > 21 P 2 O 5 -Düngung K 2 O-Düngung Gehaltsstufe alle Bodenarten leichte Böden (S - l S) mittlere und schwere Böden (ls - T) Ab 2020: > 35 mg/100 g/boden Düngung nur bis 50 % der Nährstoffabfuhr A sehr niedrig Abfuhr + 60 kg/ha Abfuhr + 40 kg/ha Abfuhr + 75 kg/ha B niedrig Abfuhr + 60 kg/ha Abfuhr + 40 kg/ha Abfuhr + 75 kg/ha C anzustreben (optimal) Abfuhr Abfuhr Abfuhr D hoch ½ Abfuhr ½ Abfuhr ½ Abfuhr E sehr hoch keine keine keine Dr. Matthias Wendland 12
13 Düngeplanung Konsequenzen: reduzierter/kein Mineraldüngerzukauf andere Wirtschaftsdüngerverteilung auf Betriebsflächen Abgabe Wirtschaftsdünger? Dr. Matthias Wendland 13
14 Gewässerabstand Direkter Eintrag oder Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer ist durch Einhalten eines ausreichenden Abstandes zu vermeiden ( 5 Abs. 2) Abstand bei Hangneigungen bis 10 % vier Meter bei Hangneigungen über 10 % innerhalb fünf Meter keine Ausbringung, weitere Regelungen bis 20 Meter kein Abschwemmen auf benachbarte nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen Forderung der EU: Regelungen bereits ab 2 % Neigung Dr. Matthias Wendland 14
15 Gewässerabstand Abstand bei Hangneigungen bis 10 % 4 Meter 1 Meter Streubreite = Arbeitsbreite Grenzstreueinrichtung Dr. Matthias Wendland 15
16 Gewässerabstand Abstand bei Hangneigungen über 10 % innerhalb von 20 Metern Sofortige Einarbeitung auf unbestellten Flächen Bei Reihenkulturen nur mit entwickelter Untersaat oder sofortiger Einarbeitung Ohne Reihenkultur nur bei hinreichender Bestandsentwicklung Nach der Anwendung von Mulchoder Direktsaatverfahren Dr. Matthias Wendland 16
17 Bodenzustand Keine Ausbringung, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist Dr. Matthias Wendland 17
18 Bodenzustand Keine Ausbringung, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist Ausbringung auf gefrorenen Boden bis 60 kg Gesamtstickstoff/ha ist möglich, wenn der Boden durch Auftauen aufnahmefähig wird ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen nicht zu besorgen ist der Boden eine Pflanzendecke trägt und andernfalls die Gefahr einer Bodenverdichtung und Strukturschäden durch Befahren bestehen würde. Dr. Matthias Wendland 18
19 Gerätetechnik Neue Geräte ab 2015 müssen Vorgaben an die Verteil- und Dosiergenauigkeit erfüllen Neue Geräte für Mineraldüngerausbringung ab 2020 müssen über eine Grenzstreueinrichtung verfügen Quelle: Amazonen Werke Dr. Matthias Wendland 19
20 Gerätetechnik Bei Ausbringung auf bestelltes Ackerland müssen organische Düngemittel ab 2020 auf dem Boden abgelegt oder direkt eingebracht werden Für Grünland oder Feldgras gelten die Vorgaben ab 2025 Ausnahmen auf Grund naturräumlicher oder agrarstruktureller Besonderheiten möglich Dr. Matthias Wendland 20
21 Ausbringung Nach Ausbringung von flüssigen organischen Düngemitteln auf unbestelltes Ackerland unverzügliche Einarbeitung (spätestens nach 4 Stunden) jetzt: für alle organischen Düngemittel und Harnstoff (außer Festmist von Huf- und Klauentieren) Umsetzung der NEC-Richtlinie: 550 Kilotonnen Ammoniak Dr. Matthias Wendland 21
22 Obergrenzen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur bis zu 170 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen Dr. Matthias Wendland 22
23 Obergrenzen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur bis zu 170 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen N-Ausscheidung N-Verluste im Stall und Lager LF abzüglich nicht genutzter und nicht gedüngter Flächen Dr. Matthias Wendland 23
24 Obergrenzen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur bis zu 170 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen Änderung der Verlustanrechnung Stall/Lager in der Schweinehaltung Bei Gülle bisher 30% jetzt 20% Dr. Matthias Wendland 24
25 Obergrenzen Mögliche Mastschweine/ha ,7 15,2 13, Standard alt Standard neu 750 gr Standard neu 850 gr NP-red alt NP-red neu 750 gr NP-red neu 850 gr Dr. Matthias Wendland 25
26 Obergrenzen Mögliche Mastschweine/ha ,7 15,2 13,7 20,2 19,9 17, Standard alt Standard neu 750 gr Standard neu 850 gr NP-red alt NP-red neu 750 gr NP-red neu 850 gr Dr. Matthias Wendland 26
27 Obergrenzen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur bis zu 170 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen Ausnahmeregelung soll wieder beantragt werden Konsequenzen: Übergangsweise Gülleabgabe Dr. Matthias Wendland 27
28 Obergrenzen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur bis zu 170 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen Ergänzung um alle organischen Dünger, Wirtschaftsdünger pflanzlicher Herkunft Ausnahmegenehmigung für Ackerflächen mit Erzeugung von Biogassubstraten bis kg auf jährlichen Antrag und mit weiteren Auflagen Forderung der EU: Berücksichtigung der Biogasanlagen Dr. Matthias Wendland 28
29 Obergrenzen Konsequenzen: Antragstellung für Flächen Gärrestabgabe Dr. Matthias Wendland 29
30 Sperrfristen Sperrfristen Ackerland beginnen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht und dauern bis 31. Januar zu Winterraps, Zwischenfrüchten, Feldfutter (Aussaat bis ) Wintergerste nach Getreide dürfen 30 kg verfügbarer Stickstoff oder 60 kg Gesamtstickstoff bis zum 01. Oktober ausgebracht werden Auf Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) vom 01. November bis 31. Januar Forderung der EU: 1. September (z.b. Holland) Dr. Matthias Wendland 30
31 Sperrfristen Ackerland Grünland Festmist* Monate *Festmist von Huf- und Klauentieren, Komposte, feste Gärrückstände Festmist ev. nur 1 Monat Möglichkeit der Verschiebung des Beginns um 4 Wochen vorgesehen Dr. Matthias Wendland 31
32 Sperrfristen Konsequenzen: mehr Lagerraumbedarf verstärkter Zwischenfruchtanbau Umstellung Fruchtfolge Dr. Matthias Wendland 32
33 Nährstoffvergleich gleiche Grenzen wie bisher bei Stickstoff, ab kg/ha und Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Düngejahre Bilanzierungsart: plausibilisierte Bilanz für rinderhaltende Betriebe Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme aus dem Grundfutter ab 2018 schrittweise Einführung der Hof-Torbilanz Bei Überschreitung der Grenzen Beratungspflicht Forderung der EU: Niedrigere Grenzen bei Stickstoffüberschuss Dr. Matthias Wendland 33
34 Nährstoffvergleich Betriebs-Ø Nährstoffüberschuss bei P 2 O 5 bis mg Keine Grenzen 11 - Max kg/ha/jahr Einzelschlag > 20 mg 0 kg Düngung nur Abfuhr Muss noch geändert werden, da so nicht vollziehbar Dr. Matthias Wendland 34
35 Lagerkapazitäten Lagerkapazität von 6 Monaten für Jauche, Gülle, Silagesickersäfte und flüssige Gärreste zusätzliche Anfallmengen sind zu berücksichtigen Betriebe ohne eigene Aufbringflächen oder mit mehr als 3 GV/ha benötigen ab Monate Lagerkapazität Lagerkapazität von 4 Monaten für Festmist, Kompost, feste Gärreste Für Festmist ev. nur 2 Monate Dr. Matthias Wendland 35
36 Länderermächtigung Ermächtigung für die Bundesländer, die Verordnung in besonders mit Nitrat belasteten Gebieten in einigen Punkten den landesspezifischen Bedürfnissen anzupassen bzw. auch zu erleichtern Soll auf Wunsch der EU zum Muss werden Maßnahmenkatalog: Keine Derogation für Biogas; Nmin-Untersuchung; Untersuchung Wirtschaftsdünger; Kontrollwert 10 kg; Begrenzung nachträgliche Erhöhung N-Bedarf auf 10 kg; größerer Gewässerabstand; Verlängerung Sperrfrist Gemüse Dr. Matthias Wendland 36
37 Länderermächtigung Ermächtigung für die Bundesländer, die Verordnung in besonders mit Nitrat belasteten Gebieten in einigen Punkten den landesspezifischen Bedürfnissen anzupassen bzw. auch zu erleichtern Soll auf Wunsch der EU zum Muss werden Erleichterung für Betriebe < 30 ha, < 110 kg N aus Wirtschaftsdüngern, < 3 ha Sonderkulturen, < 35 kg N-Überschuss Dr. Matthias Wendland 37
38 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Matthias Wendland 38
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