Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen

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1 Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen Maria Stichlmair 17. April 2012 Fachzentrum Agrarökologie - Uffenheim Uferrandstreifen = Fläche entlang eines stehenden oder fließenden Gewässers Eigentum öffentliche Hand Bewirtschaftungsvereinbarung mit Besitzer oder Angrenzer Eigentum Landwirt Rechtlicher Rahmen (DüngeVO, PflanzenschutzG) Freiwillige Maßnahmen (Kulap) 1

2 Düngung an Gewässern Rechtsgrundlage: 3 Düngeverordnung Abstandsregelung gilt für 1. alle Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsstoffe mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (> 1,5 % N) und Phosphat (> 0,5 % P) 2. Flächen neben einem Oberflächengewässer unter bestimmten Bedingungen (nächste Folie!) 3. Sonderregelung für stark geneigte Flächen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach DüV Grundsätze für die Anwendung 3 Absatz 6 Ausbringung von Düngemitteln mit mehr als 1,5 % N oder 0,5 % P 2 O 5 auf Flächen neben einem Oberflächengewässer Bei periodisch wasserführenden Gewässern sind die Abstandsauflagen zu beachten (Trockenfallen hauptsächlich in der Zeit von Mai bis September, Gewässerbett auch ohne aktuelle Wasserführung erkennbar, typische Gewässervegetation (Wasserpflanzen) vorhanden, auch bei Austrocknung auf der Grabensohle keine typischen Landpflanzen wie Brennnesseln oder Gräser Bei gelegentlich wasserführenden Gewässern müssen die Auflagen nicht beachtet werden (Gräben führen die meiste Zeit des Jahres kein Wasser, ohne Wasser kein typisches Gewässerbett erkennbar, Vegetation meist aus Landpflanzen wie Gräsern oder Brennnesseln). Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 2

3 Düngung an Gewässern Rechtsgrundlage: 3 Düngeverordnung 1....direkter Eintrag von N und P in oberirdische Gewässer ist zu vermeiden durch Einhalten eines Abstands von mind. 3 m zwischen dem Rand der durch die Streubreite bestimmten Ausbringungsfläche und der Böschungsoberkante. (Für alle Verteilgeräte mit Grenzstreueinrichtung und wenn Streubreite = Arbeitsbreite mind. 1 m.) 2...dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer erfolgt OWI DüV Definition von Ausbringfläche Abstand 15 Meter Ausbringfläche 24 Meter 3 m Arbeitsbreite 12 Meter Arbeitsbreite 12 Meter Dr. Wendland

4 DüV Grundsätze für die Anwendung 3 Absatz 6 Ausbringung auf Flächen mit weniger als 10 % Hangneigung neben einem Oberflächengewässer 3 m Abstand Zum Rand der durch die Streubreite bestimmte Ausbringungsfläche Dr. Wendland DüV Grundsätze für die Anwendung 3 Absatz 6 Ausbringung auf Flächen mit weniger als 10 % Hangneigung neben einem Oberflächengewässer 3 m Abstand Zum Rand der durch die Streubreite bestimmte Ausbringungsfläche 1 m 1 Meter Abstand bei Geräten mit Streubreite = Arbeitsbreite oder Grenzstreueinrichtung Dr. Wendland

5 DüV Geräte mit Streubreite=Arbeitsbreite 3 Abs. 6 Verteiler mit Güllewagen Miststreuer Genauer Platzierung Schleppschlauch Schleppschuh Injektionstechnik Schlitztechnik liegende Walzen stehende Walzen mit Ungenauer Platzierung Schleuderscheiben Prallteller/Prallblech Prallkopf Schwenkdüse Düsenbalken Breitstreuwerk mit Tellern bzw. Scheiben stehende Walzen ohne Grenzstreueinrichtung * Leitblech Dr. Wendland DüV Geräte mit Streubreite = Arbeitsbreite 3 Abs. 6 Verteiler mit Mineraldüngerstreuer Flüssigdüngertechnik Genauer Platzierung Kastenstreuer Reihenstreuer Pneumatikstreuer mit Pendelrohrstreuer mit Scheibenstreuer mit Spritzgestänge Schleppschlauch Injektionstechnik Ungenauer Platzierung Pneumatikstreuer ohne Pendelrohrstreuer ohne Scheibenstreuer ohne *Pendelrohrstreuer = Grenzstreubock, Grenzstreurohr, Randstreuplatte Scheibenstreuer = Streuschirm, Leitbleche, Streufächer, Randstreuscheiben, Umkehr der Streuscheibendreheinrichtung (kein Verändern der Scheibendrehzahl) Ausführungen der Musterverwaltungsvorschrift abwarten Dr. Wendland

6 DüV Grundsätze für die Anwendung 3 Absatz 7 Ackerflächen mit Hangneigung größer als 10 % (stark geneigt) innerhalb 20 Meter zur Böschungsoberkante eines Oberflächengewässers Reihenkulturen unbestellt Direkt in Boden einbringen Sofort = absätziges Verfahren oder zweites Gerät Sofort einarbeiten Direkt in Boden einbringen Güllegrubber, Gülledrill, Injektionsgeräte, Geräte zur Unterfußdüngung, Cultanverfahren, direkte Einarbeitung bei der Saat (z.b. Horsch) auf entwickelte Untersaat oder sofort einarbeiten oder Mulch/Direktsaat 3 m 7 m 10 m 3 m 7 m 10 m Dr. Wendland DüV Grundsätze für die Anwendung 3 Absatz 7 Ackerflächen mit Hangneigung größer als 10 % (stark geneigt) innerhalb 20 Meter zur Böschungsoberkante eines Oberflächengewässers Ohne Reihenkulturen 3 m Direkt in Boden einbringen Ausbringung nur bei hinreichender Bestandsentwicklung oder bei Mulch/Direktsaat 7 m 10 m Ordnungswidrigkeit: Verstoß gegen 3 Abs. 7 Dr. Wendland

7 DüV Grundsätze für die Anwendung von Festmist an oberirdischen Gewässern Ebene Acker- und Grünlandflächen Abstand von 3 m, 1 m mit Geräten Streubreite = Arbeitsbreite Stark geneigte Grünlandflächen Abstand von 3 m, 1 m mit Geräten Streubreite = Arbeitsbreite Stark geneigte Ackerflächen Abstand von 3 m, bis 20 m sofortige Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland Abstand von 3 m, bis 20 m Ausbringung bei hinreichender Bestandsentwicklung und auf Mulch- oder Direktsaat Dr. Wendland DüV Grundsätze für die Anwendung 3 Absatz 10 Geräte zur Ausbringung müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen der Einsatz folgender Geräte ist ab bzw verboten: 1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler 2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler (es muss steuerbare Zwangsförderung vorhanden sein) 3. Zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird 4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle 5. Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle Ordnungswidrigkeit: Einsatz der Geräte nach Verbotsterminen Dr. Wendland

8 Randstreifen Mindern das Risiko von Boden- und Nährstoffausträgen entspannen die Auflagen von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässer Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach Pflanzenschutzmitteleinsatz Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen ausgebracht werden ( 6 Abs. 2 Pfl.Sch.G.) Pflanzenschutzmitteleinsatz auf z.b. Gräben, Böschungen, Feldrainen, Strassen und Wegen incl. Feldwegen einschließlich deren Ränder ist verboten! Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 8

9 Der Graben führt nicht immer Wasser - Abstandsauflagen einhalten? Nein, da das Gewässer nur gelegentlich wasserführend ist: Es führt nur selten Wasser (vor allem nicht in der Vegetation, z.b. Straßengräben) Ohne Wasserführung ist kein typisches Gewässerbett erkennbar Die Vegetation besteht auch an der Grabensohle meist aus Landpflanzen wie Gräser oder Brennnesseln Problem: Der Graben Der Graben führt führt nicht nicht immer Wasser - Muss ich hier die - Abstandsauflagen einhalten? Ja, denn das Gewässer ist periodisch wasserführend: Gewässerbett ist auch ohne Wasserführung erkennbar typische Wasserpflanzen sind vorhanden auf der Grabensohle wachsen keine Landpflanzen (Gräser, Brennnesseln) Es fällt hauptsächlich ab Mai bis September trocken, aber während dieser Zeit fließt immer wieder Wasser 9

10 Abstandsauflagen zu Gewässern NW 600: Mindestabstand festgelegt! NW 601 (Abdrift): Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss der im folgenden genannte Abstand... eingehalten werden. Abstandsauflagen zu Gewässern Abstandsauflagen in der Gebrauchsanweisung beachten! Manche Präparate fordern Randstreifen auf hängigem Gelände! Mit abdriftmindernden Düsen lassen sich Abstände verringern! 10

11 Auflagen zum Schutz vor Wirkstoffabschwemmung in Oberflächengewässer (= Hangneigungsauflagen): Es gibt hierfür zwei Auflagenkomplexe: 1. NW600/702 und 704 Schutz vor Wirkstoffabschwemmung durch einen unbehandelten Sicherheitsabstand. 2. NW701/703/705/706 und NG402/404/409/412 Schutz vor Wirkstoffabschwemmung durch einen unbehandelten Sicherheitsabstand und zusätzlich durch einen bewachsenen Randstreifen. Dabei hat der bewachsene Randstreifen die Breite des Sicherheitsabstandes. 11

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13 Wie kann der Anwender vorgehen? Zentrale Frage: Befinden sich meine Flächen überhaupt in der Nähe von periodisch oder ständig wasserführenden Gewässern? Wenn ja, Unbedingt Abstände einhalten (Kontrollen!) Einsatz der anerkannten verlustmindernden Düsen + Pflanzenschutzmittel mit flexiblen Auflagen = deutliche Reduzierung der Abstände (siehe Übersichten, ER-Rundschreiben) 13

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