Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis

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1 Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Bernward Jung Fachdienstleister Landwirtschaft

2 Gute fachliche Praxis Berührungspunkte Gewässer und Landwirtschaft: 1.Grünlandumbruch 2.Pflanzenschutz 3.Düngung

3 Grünlandumbruch Mit dem Rückgang der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und steigenden Getreidepreisen steigt das Interesse am Grünlandumbruch. Aus fachlicher Sicht ist Grünlandumbruch verboten: 1.In Überschwemmungsgebieten 2.Auf erosionsgefährdeten Flächen

4 Pflanzenschutz Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässern Aus Gründen des Gewässerschutzes werden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Abstandsauflagen festgelegt. Die Auflagen sind bußgeldbewehrt In Hessen seit 26. Juni 2002 keine 10 m Abstandsauflage zu Oberflächengewässern mehr vorgegeben (Änderung des Hess. Wassergesetzes). Es gelten die in der Gebrauchsanleitung festgelegten Abstandsregelungen. Unterscheidung zwischen festen und flexiblen Abständen. Bei flexiblen Abständen Berücksichtigung der abdriftmindernden Technik. Nahezu alle im Ackerbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel haben eine (Naturhaushalt Wasser) NW-Auflage (80 %). Den Mindestabstand zum Oberflächengewässer bildet die Böschungsoberkante. Auflagen gelten für - ständig und periodisch wasserführende Gewässer und gelten nicht für - gelegentlich wasserführende Gewässer

5 Pflanzenschutz Unterscheidung von Gewässertypen Unterscheidung nicht ständig wasserführender Gewässer Periodisch wasserführende Gewässer typisches Gewässerbett auch ohne Wasser erkennbar auch ohne Wasserführung charakteristische Gewässervegetation vorhanden Gelegentlich wasserführende Gewässer führen im Laufe des Jahres nur selten Wasser nur bei starken Regenfällen wasserführend ohne Wasser kein typisches Gewässerbett erkennbar Vegetation weicht von der Landvegetation nicht ab z. B. Straßengräben, Entwässerungsgräben u. a.

6 Pflanzenschutz Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässern NW-Auflagen mit festen Abständen NW 600, NW 601, NW 606, NW 608, NW Abstände gelten ab der Böschungsoberkante des Gewässers - Der Abstand ist wie in der Gebrauchsanleitung angegeben einzuhalten; z. B. 5 m, 10 m, 20 m Böschungsoberkante Oberflächengewässer - ständig oder periodisch wasserführend 5 m Kein Einsatz des jeweiligen PSM 10 m 20 m Einsatz verlustmindernder oder konventioneller Technik möglich Restfläche

7 Pflanzenschutz Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässern Beispiel NW vorgeschrieben wird bei den Herbiziden Pointer, Artus, Ciral - bei Verwendung einer Abdriftmindernden Technik 50, 75 oder 90% ist kein Abstand zu Oberflächengewässern erforderlich - beim Einsatz konventioneller Technik ist ein Abstand von 5 m einzuhalten Böschungsoberkante Oberflächengewässer - ständig oder periodisch wasserführend Kein Einsatz des jeweiligen PSM bei Verwendung konventioneller Technik 5 m Einsatz konventioneller Technik auf Restfläche Restfläche Beim Einsatz verlustmindernder Technik 50,75 oder 90 % kein Abstand erforderlich

8 Pflanzenschutz Abstandsauflagen an Gewässern Wenn kein Abstand zu Oberflächengewässern ausgewiesen ist, muss nach Pflanzenschutzgesetz gewährleistet sein, dass keine Pflanzenschutzmittel unmittelbar an Gewässern angewandt werden.

9 Düngung Grundlage der folgenden Ausführungen

10 Düngung Bodenuntersuchungen auf - Stickstoff jährlich für jeden Schlag oder offizielle Beratungsempfehlungen als Grundlage der Düngebilanzierung - Phosphat alle 6 Jahre für jeden Schlag ab 1 ha Fläche.

11 Düngung Beim Ausbringen von Düngemitteln ist ein Abstand zwischen Böschungsoberkante und dem Rand der durch die Streubreite bestimmten Ausbringungsfläche von 3 m einzuhalten. Abweichend davon beträgt der Mindestabstand 1 m bei Geräten bei denen die Streubreite der Arbeitsbreite entspricht oder die über eine Grenzstreueinrichtung verfügen

12 Düngung Bei stark geneigten Ackerflächen (mehr als 10 % Gefälle) dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff und Phosphat innerhalb eines Abstands von 3 m zur Böschungsoberkante nicht verwendet werden. innerhalb eines Bereichs zwischen drei und zehn Metern Entfernung zur Böschungsoberkante nur verwendet werden, wenn die Düngemittel direkt in den Boden eingebracht werden. Gilt nicht für die Aufbringung von Festmist, ausgenommen Geflügelkot.

13 Cross complience Sowohl die Anwendung von Düngemitteln (Düngebilanz) als auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Spritztagebuch) muss dokumentiert werden Im Rahmen der Fachrechtskontrollen wird die Einhaltung der Auflagen geprüft. Es werden auf Ackerflächen an Gewässern Bodenproben in verschiedenen Abständen gezogen und untersucht. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt und die Prämien der Landwirte werden gekürzt.

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