Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen. Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna
|
|
- Anneliese Ursler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna
2 Wild- und Honigbienen und ihre Funktionen im Naturhaushalt Bestäubungsleistung Erhaltung der biologischen Vielfalt Wildpflanzen und seltene Pflanzenarten Nahrungsgrundlage für Vögel und Kleinsäuger Absicherung der Ertragsleistungen in Landwirtschaft und Gartenbau Honigbiene: - Blütenstetigkeit (gleiche Pflanzenarten/Trachtflug) - Massenauftreten im zeitigen Frühjahr (Volksstärke) - gezielte Verbringung an Kulturen möglich 2 8. November 2013 Ines Kristmann
3 Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG vom 6. Februar 2012) Zweck dieses Gesetzes ist, Kulturpflanzen vor Schadorganismen zu schützen, Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen, Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können, abzuwenden oder ihnen vorzubeugen Ermächtigung des BMELV, Vorschriften zum Schutz von Tieren, vor ihrer Gefährdung durch Pflanzenschutzmittel, zu erlassen 3 8. November 2013 Ines Kristmann
4 Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992) Definition bienengefährliche Pflanzenschutzmittel : Pflanzenschutzmittel, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit der Auflage zugelassen hat, sie als bienengefährlich zu kennzeichnen andere zugelassene Pflanzenschutzmittel in einer höheren als der höchsten in der Gebrauchsanleitung vorgesehenen Aufwandmenge oder Konzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist 4 8. November 2013 Ines Kristmann
5 Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992) Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel: nicht an blühenden Pflanzen (außer Hopfen und Kartoffeln) nicht an anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden nicht so, dass blühende oder andere von Bienen beflogene Pflanzen mitgetroffen werden 5 8. November 2013 Ines Kristmann
6 Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992) Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel: im Umkreis von 60 m um einen Bienenstand während des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers Handhabung, Aufbewahrung oder Beseitigung so, dass Bienen mit diesen Mitteln nicht in Berührung kommen können vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß = Ordnungswidrigkeit Bußgeld bis zu möglich 6 8. November 2013 Ines Kristmann
7 Auflagen / Kennzeichnung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel bienengefährlich NB6611 bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr NB6621 nicht bienengefährlich aufgrund festgelegter Anwendung NB663 nicht bienengefährlich NB November 2013 Ines Kristmann
8 Auflagen / Kennzeichnung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel nach dem Ende des täglichen Bienenflugs??? Kernarbeitszeiten: Nektar und Pollen Honigtau (bei starkem Blattlausbefall) 9:00 19:00 Uhr 6:00 10:00 Uhr und 18:00 20:30 Uhr 8 8. November 2013 Ines Kristmann
9 Auflagen / Kennzeichnung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel bei Tankmischungen Insektizid (B4) + Fungizid (B4) NB6612 B1 in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese- Hemmer keine Anwendung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden NB6623 B2 in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese- Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden Anwendung nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr (Ausnahme in der Gebrauchsanleitung des Fungizids festgelegt: NB6644 Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt) 9 8. November 2013 Ines Kristmann
10 Eingeschränkte Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut vom 11. Februar 2009 Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und der Aussaat Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 vom 24. Mai 2013 Verbot der Saatgutbehandlung in bienenattraktiven Kulturen (Raps) Ruhen der Zulassung ab 1. Oktober 2013 (Thiamethoxam) Aussaatverbot von behandeltem Saatgut ab 1. Dezember 2013 (Anhang 2 DVO (EU) Nr. 485/2013) November 2013 Ines Kristmann
11 Anwendungsbestimmungen für insektizide Saatgutbehandlungsmittel im Rahmen des Beizvorganges Zuckerrüben, Futterrüben und Mais Beizung mit Neonicotinoiden (Rüben): nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen (JKI-Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" ) Beizung mit Methiocarb (Mais): nur mit eingetragenem Beizgerät (JKI-Geräteliste) Beizverfahren unter Verwendung eines geeigneten Haftmittels muss sicherstellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist November 2013 Ines Kristmann
12 Auflagen für die Ausbringung des gebeizten Saatgutes bei Aussaat mit pneumatischem Gerät, das mit Unterdruck arbeitet: JKI-Liste abdriftmindernde Sägeräte" d.h. keine Einschränkungen für Einzelkornsägeräte, die mechanisch oder mit Druckluft vereinzeln, und Sägeräte ohne Einzelkornablage November 2013 Ines Kristmann
13 Auflagen für die Ausbringung des gebeizten Saatgutes keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s behandeltes Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen (Auflage gilt nicht für Methiocarb) November 2013 Ines Kristmann
14 Neue Kennzeichnungsauflage NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen in die Blüte sollen vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. Auflage erhalten nur PSM, die als nicht bienengefährlich eingestuft sind und die darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllen: - sie sind inhärent insektentoxisch (Insektizid / Akarizid) - sie sind schädigend für Nutzarthropoden - sie sind zur Anwendung im Freiland vorgesehen - eine Anwendung in die Blüte ist nicht auszuschließen Begründung: - andere Bestäuberinsekten sind empfindlicher als die Honigbiene - ein Rückgang dieser Insekten ist in ganz Europa zu verzeichnen November 2013 Ines Kristmann
15 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Bestäubungsleistung der Bienen muss erhalten werden konsequente Einhaltung der Bienenschutzverordnung (Unterwuchs, Abdrift, Blattlausbefall) Anwendungsbestimmungen und Auflagen beachten d. h. immer die jeweils gültige Gebrauchsanleitung befolgen keine Routinemaßnahmen (Bestandskontrolle / Prognosen nutzen) PSM-Applikationen in blühenden Kulturen in den Abendstunden durchführen (ca. ab Uhr Ende des Bienenflugs) Kontakt mit Imkern pflegen November 2013 Ines Kristmann
16 Stirbt die Biene, hat der Mensch noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, kein Mensch mehr. Albert Einstein zugeschrieben 16
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung. 15. Januar Rechtsgrundlagen.
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung 15. Januar 2015 Rechtsgrundlagen Und das erwartet Sie in der nächsten Stunde 1. Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit
MehrVereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen
SEITE 1 VON 6 Anzeige der Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel und/oder der Anwendung in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten und/oder entgegen den mit der Zulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen
MehrLandwirtschaft, Pflanzenschutz und Imkerei
Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Imkerei Dr. Klaus Wallner Universität Hohenheim Landesanstalt für Bienenkunde August-von-Hartmann-Str. 13 70593 Stuttgart Tel: 0049-711-459-2662 e-mail: bienewa@uni-hohenheim.de
MehrKulturpflanzen und Bienen
Landwirtschaft und Bienenschutz Rainer Tippelt-Sander, Bienenschutzausschuss Biberach, 24.4.2012 Kulturpflanzen und Bienen Koevolution von Blütenpflanzen und Bestäuberinsekten Pflanze braucht Bienen zur
MehrNotfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:
Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Aatiram 65 Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH, Stade Zulassungszeitraum: 15.
MehrPflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht
Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht Eine Vorlesung von Dr. Andra Thiel, Universität Bremen Zusatzinformationen: blogs.uni-bremen.de/pflanzenschutz Chemischer Pflanzenschutz Pflanzenschutz: Pflanzenschutzmittelverkäufe
MehrProbleme bei der Saatgutbehandlung Perspektiven für die Wirtschaft
Probleme bei der Saatgutbehandlung Perspektiven für die Wirtschaft Peter Zwerger, Udo Heimbach, Jens Pistorius Institut für Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland 1 Zwerger Institut für Pflanzenschutz
MehrSombrero. Sombrero SOMBRERO
SOMBRERO 2 Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Beizmittel 600 g/l Imidacloprid Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung 006487-00 GHS07 GHS09 Signalwort Achtung Abpackung Artikelnummer 100012342 200
MehrQUO VADIS? Die Zukunft der Insektizid-Saatgutbehandlung aus Sicht der Zulassungsbehörde
QUO VADIS? Die Zukunft der Insektizid-Saatgutbehandlung aus Sicht der Zulassungsbehörde Foto: JKI Dr. Roger Waldmann 28. März 2012 Seite 1 aktuelle Zulassungssituation Zugelassene Insektizid-Saatgutbeizen
MehrNotfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:
Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Cuprofor flow Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:
MehrStand Bewertung Neonicotinoide Gunther Schwarze
Stand Bewertung Neonicotinoide 1 14.01.2016 Gunther Schwarze Durchführungsverordnung 24.05 2013 (EU-Durchführungsverordnung Nr. 485/2013) Verbot der Anwendung von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid
MehrBienenschutz - Auflagen beim Pflanzenschutz -
Werner Kost Produktionsberatung Gemüse- und Zierpflanzenbau Landratsamt Tübingen Abt. 40 Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz Gerhard Sorg Gartenbauberatung mit Schwerpunkt Zierpflanzenbau Landratsamt
MehrRechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes 0 I. Ebenen der Gesetzgebung II. Situationsbeispiele aus der Praxis III. Häufige Fragen und Antworten IV. Informationsmöglichkeiten
MehrAnwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel
Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel Gliederung Zulassung in Deutschland Auflagen Anwendungsbestimmungen Zusammenfassung und Empfehlungen 2 11. Dezember 2018 Ralf Dittrich seit
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
30.5.2018 L 132/35 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/784 R KOMMISSION vom 29. Mai 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung des Wirkstoffs
MehrPflanzenschutzsachkunde. Informationspflicht Für Anwender
Pflanzenschutzsachkunde Recht Teil 2 1. Aufzeichnungspflicht 2. Aufbrauchfrist/Beseitigungspflicht 3. Auflagen und Verbote 1. Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser Anerkannte Fortbildung für
MehrMaisbeizmittel. Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich
Maisbeizmittel Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich J. Kohl, R. Womastek Institut für Pflanzenschutzmittel Wien, 16.03.2012 www.ages.at Österreichische Agentur
MehrDas neue Pflanzenschutzgesetz
Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 2/3 Indikationszulassung - Auskunft über Zulassungen Einkauf von Mitteln Matthias Wuttke, PSD Gartenbau
MehrNotfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:
Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Merpan 80WDG Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:
MehrMit ihr sollen die Bestimmungen für das Wintergetreidesaatgut nun dauerhaft gelten.
Bundesrat Drucksache 269/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV - G - U Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln
MehrAktuelles aus dem Pflanzenschutz
Aktuelles aus dem Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel -News Confidor = Imidacloprid = Neonicotinoid = vorbei Gehört zu den 3 Neonicotinoiden deren Zulassung widerrufen wurde. Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz
MehrNB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-
Hinweise zum Bienenschutz Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind für Bienen gefährlich. Bei der Anwendung dieser Mittel ist die Verordnung zum Schutz der Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)
MehrEntwurf. Vorblatt. A. Problem und Ziel
Entwurf Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut für Mais und Wintergetreide (PflSchSaatgAnwendV) Vorblatt A. Problem und Ziel Die
MehrAnwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln
Anwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln Mit der Neu- bzw. Wiederzulassung von Pflanzenschutzmittel werden Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt erteilt. Es wird
MehrZum effektiven Bienenschutz gehören die Einhaltung
Pflanzen- und Tierproduktion Dr. Therese Hintemann Bienenschutz im Pflanzenschutz Landwirtschaft und Imkerei nutzen dieselben Naturräume, daher sind gegenseitige Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander
MehrErtragsteigerung durch gesicherte Bestäubung
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Ökonomische Aspekte Bienen unter Stress: die Wirkung von Neonicotinoiden auf Honigbienen Dr. Annely Brandt, LLH Bieneninstitut Kirchhain, Erlenstr. 9, D-35274 Kirchhain
MehrLeitfaden. Praxis. zum Umgang mit
Leitfaden für die Praxis zum Umgang mit chemisch behandeltem Z-Saatgut Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.v. Deutsches Maiskomitee e.v. Gemeinschaftsfonds Saatgetreide Industrieverband Agrar e.v.
MehrPraxis. Leitfaden. für die. zum Umgang mit
Leitfaden für die Praxis zum Umgang mit chemisch behandeltem Z-Saatgut Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.v. Deutsches Maiskomitee e.v. Gemeinschaftsfonds Saatgetreide Industrieverband Agrar e.v.
MehrKennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite)
Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite) NB661 Das Mittel ist bienengefährlich, Bienenschutzverordnung vom 19. Dezember 1972
MehrPflanzenschutzmittel selten Ursache für akute Bienenvergiftungen - Anwendungseinschränkungen dienen dem Schutz der Bienen
VERDACHTS- UND VERGIFTUNGSFÄLLE Pflanzenschutzmittel selten Ursache für akute Bienenvergiftungen - Anwendungseinschränkungen dienen dem Schutz der Bienen Seit 2010 werden die analytisch bestätigten Vergiftungsfälle
MehrGrüner Kamp Rendsburg
PFLANZENSCHUTZ-WARNDIENST für die Landwirtschaft Region Ost Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt Ausgabe 22 20.09.2018 Grüner Kamp 15 17 24768 Rendsburg Telefon: 04331 9453-376 Telefax: 04331
MehrAuswirkungen der Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers auf Bienen und die Imkerei
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4850 16. Wahlperiode 28. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gesine Lötzsch und
MehrNotfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:
Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Exirel Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Fachgruppe Obstbau, 10117 Berlin Zulassungszeitraum: 14. Mai
MehrAntwort der Landesregierung
6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3186 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7829 Höchstmengenüberschreitung von Acetamiprid
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7231. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7231 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter
MehrBienensterben durch Pestizide
Bienensterben durch Pestizide Die österreichischen Imker haben mit großen Bienenverlusten zu kämpfen. Es gibt starke Hinweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Bienensterben und der Anwendung
MehrNotfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:
Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: CURATIO Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Biofa AG, 72525 Münsingen Zulassungszeitraum: 20. Juli 2017
MehrAktuelle Informationen zum Pflanzenschutz
Schulung Bienensachverständige 2012 Aktuelle Informationen zum Pflanzenschutz 0 I. Neues Pflanzenschutzgesetz II. Problematik neonicotinoide Beizmittel III. Besonderheiten 2012 IV. Bienenschäden
MehrEinsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. BNUR 9. Oktober 2017 Bauernverband Schleswig-Holstein Reinhard Jahnke
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft BNUR 9. Oktober 2017 Bauernverband Schleswig-Holstein Reinhard Jahnke Gliederung 1. Begriffe: Pestizide vs. Pflanzenschutzmittel 2. Pflanzenschutzmittel
MehrDie Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.
MehrAnwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018
Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018 LfL Freising NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden,
MehrDer Einfluss von Pflanzenschutzmittel auf die Bienengesundheit
Der Einfluss von Pflanzenschutzmittel auf die Bienengesundheit Dr. Peter Rosenkranz Universität Hohenheim Landesanstalt für Bienenkunde Hauptursachen für Bienenschäden: Bienenkrankheiten Umwelt (Nahrungsangebot,
MehrGV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz - Lange Point
MehrMöglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz
Möglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz Prof. Dr. habil. Bernd Freier Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Strategien und Folgenabschätzung,
MehrVon der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
Nur als gebeiztes Saatgut erhältlich. Zulassungsnummer: 024874-00 Produktname: Formulierungsbeschreibung: Einsatzgebiet: Wirkungsweise: Wirkungsspektrum: CRUISER 70 WS Schlämmbeize mit 700 g/kg (70 Gew.-%)
MehrExkursion zum Thema Bienenschutz
Exkursion zum Thema Bienenschutz DLR Westerwald-Osteifel, Fachzentrum für Bienen und Imkerei Ein Bericht der Schülerinnen und Schüler der Klasse KhLw16B Am 14.05.2018 bekamen wir, die Schüler der Fachstufe
MehrService de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel
Service de la protection des vgtaux «ohne Pestizide» Pestizidfreier Unterhalt in den Gemeinden Reglementierung im Bereich der Reglementierung im Bereich der Pflanzenschutzmittel Service de la protection
MehrDie Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Herrn Kristian Franke
Mehr4. ob sie nach den erneuten Funden des Maiswurzelbohrers im Juli 2008 in Maiswurzelbohrersicherheitszonen
Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 3095 28. 07. 2008 Antrag der Abg. Dr. Bernd Murschel u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Bienen
MehrBienenschutz hat oberste Priorität beim Pflanzenschutz
Pflanzliche Erzeugung Landinfo 5/2008 Dr. Thomas G. Nagel, LTZ Augustenberg Bienenschutz hat oberste Priorität beim Pflanzenschutz Einleitung Neben der Erzeugung von Honig und Wachs und der Bestäubung
MehrBienen und Pflanzenschutzmittel in Gärten und Grünflächen
Bienen und Pflanzenschutzmittel in Gärten und Grünflächen Ein Merkblatt für Berufsgärtner/innen, Stadt- und Gemeindegärtnereien, Beratungsstellen, Berufs- und Fachschulen Bienen im Siedlungsraum Bienen
MehrNeue Pflanzenschutzmittel im Ackerbau 2017 wichtigste Neuheiten
Neue Pflanzenschutzmittel im Ackerbau 2017 wichtigste Neuheiten Allgemeines Nur 1 neuer Wirkstoff! 8 neue Mittel aus neuen Wirkstoffkombinationen oder neuen Zulassungen 21 neue Mittelnahmen 2 Höhere Zulassungsanforderungen
MehrInhalt 1237/2008. Einleitung... 4
Inhalt 1237/2008 Herausgegeben vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Friedrich-Ebert-Straße 3 53177 Bonn Internet: www.aid.de E-Mail: aid@aid.de mit Förderung durch das
MehrEidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz FELDBAU - Ergebnisse der Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel
MehrDr. Jens Pistorius
Pflanzenschutz- Bienenschutz Neonikotinoide Dr. Jens Pistorius www.julius-kuehn.de Aufgabenfeld Pflanzenschutz/Bienenschutz im Institut für Bienenschutz I. Risikobewertung der Bienengefährlichkeit von
MehrGenehmigung nach 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG (Gefahr im Verzug)
Genehmigung nach 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG (Gefahr im Verzug) Steckbrief Wirkstoffe Formulierung Genehmigt 0,7 % Clothianidin Feingranulat (FG) Genehmigung nach 11.2 PflSchG (Gefahr im Verzug) Genehmigt
MehrE 605 und Co neue Bienenschutzverordung. was sagt die LD 50 aus:
D 77728 Oppenau Karl-Friedrichstr. 15 E 605 und Co neue Bienenschutzverordung alle PSM müssen geprüft werden Einführung von LD 50 mit Einteilung in B1-B4 B1 = Bienengefährlich B2 = Bienenungefährlich bei
MehrZulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu
Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu 6. Erdäpfelfachtag Landwirtschaft im Fokus der Bäuerinnen, 05.03.2018 DI Vera Pachtrog Zulassungsauflagen
MehrPflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft
Informationsdienst Nr. 19 vom 12.07.2013 Pflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft Mais - Hauptzuflug des Maiszünslers beginnt Der Hauptzuflug der Maiszünsler hat im südlichen Rheinland begonnen. Am Wochenende
MehrInsektizideinsatz gegen den Rapserdfloh 2014
Insektizideinsatz gegen den Rapserdfloh 2014 Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) hat 2013 in einem Fachbericht dargestellt, dass von den insektiziden
MehrLANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG
LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe Weinbauverband Württemberg e.v. Hirschbergstr. 2 74189 Weinsberg
MehrGruppenversuch im Modul Bienen Lucia Deil, Daniela Knorr Betreuer Richard Odemer
http://www.gmf.musin.de/faecher/biologie.html Gruppenversuch im Modul Bienen Lucia Deil, Daniela Knorr Betreuer Richard Odemer 22.06.2012 Einleitung Material und Methoden Ergebnisse und Diskussion Schlussfolgerung
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) Pestizidnutzung in Berlin. Drucksache 18 / Wahlperiode
Drucksache 18 / 12 110 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2017) zum Thema:
MehrPflanzenschutz in Zierpflanzen Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutz in Zierpflanzen Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln Gliederung Zulassung und Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln Genehmigung im Einzelfall in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet
MehrNeue rechtliche Regelungen im Pflanzenschutz
Neue rechtliche Regelungen im Pflanzenschutz Spezielle Anwendungsbestimmungen Getreidesaatgut Anwendungs VO Entsorgung von PSM Januar 2016 1 Gebrauchsanleitung beachten! Wirkungsweise Wirkstoffe Wirkungsspektrum
MehrGiftig oder ungiftig Pflanzenschutzmittel unter der Lupe. Andrea Schur und Ingo Tornier
Giftig oder ungiftig Pflanzenschutzmittel unter der Lupe Andrea Schur und Ingo Tornier Inhalt Was ist der gesetzliche Hintergrund? Wie erfolgt die Prüfung eines Pflanzenschutzmittels? Wie sieht die Praxis
MehrWas bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?
Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche
MehrPflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung anlässlich der Fachtagung Alternative Unkrautmanagementverfahren für Wege
MehrWie schützt man die Pflanze, ohne dass Bienen sterben?
Wie schützt man die Pflanze, ohne dass Bienen sterben? Beiträge zu einem besseren Schutz von Bienen Dipl.-Ing.agr S. Haffmans Pestizid-Aktions Netzwek e.v. (PAN Germany) Evangelische Akademie Loccum Biodiversität
MehrAuszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Auszug aus Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) PflSchG Ausfertigungsdatum: 06.02012 Vollzitat: "Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)" Das G wurde
MehrDas Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln - Schwerpunkt Naturhaushalt -
Das Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln - Schwerpunkt Naturhaushalt - Organisation der Pflanzenschutzmittel-Zulassung Gesetzliche Grundlagen Datenanforderungen Risikobewertung Risikomanagement
MehrRechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Rechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Dr. Thomas Schneider www.bmel.de Inhalt Zweistufiges Zulassungssystem EU-Wirkstoff-Genehmigung Nationale Pflanzenschutzmittelzulassung EU-Rechtsrahmen
MehrBienen und Pflanzenschutzmittel
Bienen und Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft Ein Merkblatt für Landwirt/innen, Beratungsstellen und landwirtschaftliche Schulen Bienen sind wichtig Honig- und Wildbienen leisten einen unverzichtbaren
MehrPflanzenschutzmittel ein notwendiges Übel? - Strategien und Schutzmechanismen -
Pflanzenschutzmittel ein notwendiges Übel? - Strategien und Schutzmechanismen - Prof. Dr. habil. Bernd Freier Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Strategien
Mehr2. wie sie die Meldungen aus Italien und Frankreich über den Einsatz von Clothianidin und dessen Folgeschäden in der Imkerei einschätzt;
14. Wahlperiode 07. 05. 2008 Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Massensterben von Honigbienen in der Rheinebene und Pestizideinsatz Antrag Der
MehrAufgaben des chemischen Pflanzenschutzes
Geeignetes Pflanzenschutzmanagement Rechtliche Rahmenbedingungen Artur Baumann Weinbauring Franken e. V. Aufgaben des chemischen Pflanzenschutzes Schutz vor Ertragsverlusten Sicherung der Qualität Arbeitswirtschaftliche
MehrProtokoll für die 10. Sitzung des Fachbeirates Nachhaltiger Pflanzenbau im BVL am 30. September und 1. Oktober 2010
Dienststelle Braunschweig 5. November 2010 Protokoll für die 10. Sitzung des Fachbeirates Nachhaltiger Pflanzenbau im BVL am 30. September und 1. Oktober 2010 Tagungsort: Bundesamt für Verbraucherschutz
MehrVon der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
Nur als gebeiztes Saatgut erhältlich. Zulassungsnummer: 034006-00 Produktname: Formulierungsbeschreibung: Einsatzgebiet: Wirkungsweise: Wirkungsspektrum: Kulturverträglichkeit: FORCE 20 CS Kapselsuspension
MehrLandwirtschaft braucht Bienen Bienen brauchen Landwirtschaft
Markus Ritter Präsident SBV Landwirtschaft braucht Bienen Bienen brauchen Landwirtschaft DV Imkerverband St. Gallen - Appenzell Inhalt Bienen als Nützlinge in der Landwirtschaft Instrumente der Agrarpolitik
Mehr11799/AB. vom zu 12432/J (XXV.GP)
11799/AB vom 11.05.2017 zu 12432/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin Zl. LE.4.2.4/0078-RD 3/2017 des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 8. Mai 2017 Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr.
MehrGift für Bienen - Pestizide
Gift für Bienen - Pestizide Beitrag von Dipl.-Ing.agr S. Haffmans Pestizid-Aktions Netzwek e.v. (PAN Germany) zum Fachgespräch Bienensterben am 6. November 2008 im Landtag Niedersachsen Foto: pixelio Maren
MehrCC-Kontrollen: Wenn der Prüfer 3 x klingelt
CC-Kontrollen: Wenn der Prüfer 3 x klingelt Wie Sie sich auf eine CC-Kontrolle im Pflanzenschutz richtig vorbe reiten, darüber informiert Dr. Stefan Lamprecht, Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer
MehrAuswirkungen von Pestiziden auf die Bestäuberinsekten Was wissen wir und was muss sich ändern?
Auswirkungen von Pestiziden auf die Bestäuberinsekten Was wissen wir und was muss sich ändern? PD Dr. Werner Kratz NABU FU Berlin Pflanzenschutzmittel brandaktuell! FU 28.03.17 2 Insektenschwund schon
MehrPflanzenschutzamt Berlin
Pflanzenschutzamt Berlin Stadtgrün herausgegeben am 08.03.2012 Was ist bei der Pflanzenschutzmitteln in Berlin grundsätzlich zu beachten? Ein wesentlicher Zweck des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen,
MehrPflanzenschutzkontrollen im Gartenbau Struktur und Analyse
Pflanzenschutzkontrollen im Gartenbau Struktur und Analyse Referat 35, Kontrolldienst Agrarwirtschaft Aufgaben: Kontrolle - Ökologischer Landbau Vermarktungsnormen Obst, Gemüse, Rindfleisch und Fisch Tierzucht
MehrDas neue Pflanzenschutzgesetz
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 1/3 Grundlagen - Integrierter Pflanzenschutz
MehrOrdnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis
Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Bernward Jung Fachdienstleister Landwirtschaft Gute fachliche Praxis Berührungspunkte Gewässer und Landwirtschaft: 1.Grünlandumbruch
MehrPflanzenschutzrecht im Garten- und Landschaftsbau. Silvia Dittrich Referat Pflanzenschutz. Freistaat Sachsen
Pflanzenschutzrecht im Garten- und Landschaftsbau Silvia Dittrich Referat Pflanzenschutz Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz Pflanzenschutzgesetz PflSchG) Im Pflanzenschutzgesetz
MehrVerwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt
Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt Gottfried Besenhofer 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Inhaltsübersicht EU-VO Nr. 1185/2009 über Statistiken
MehrAktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren
Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick EU-Regelungen Deutschland: Pflanzenschutzgesetz und Verordnungen Sachsen: Verordnung zum Pflanzenschutz
Mehr22Mrd.Eurogeschätzt.GleichzeitiggibtesbesorgniserregendeBienenvolkverluste,diesichindenvergangenenJahrenverstärkthabenundaufeineVielzahl
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5131 17. Wahlperiode 18. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan van Aken, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrPflanzenschutz in Ackerbau und Grünland 2019
Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland 2019 Eine Information der Pflanzenschutzdienste der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1 Impressum Herausgeber: Pflanzenschutzamt
MehrÄnderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau
Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau Dr. Friedrich Merz Regierungspräsidium Stuttgart 1 12.04.2012 in Heilbronn-Erlenbach Neue Rechtsnormen in der EU Verordnung
MehrMaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer
Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer Reinhard Götz, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Symposium Pflanzenschutz und Gewässerschutz am 17. Oktober 2013 in
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA
MehrLösungen finden. Erfolge erzielen. Zukunft sichern. Agrar & Projektberatung
Lösungen finden. Erfolge erzielen. Zukunft sichern. Agrar & Projektberatung Einzelbetriebliche Betriebs- und Strategieentwicklung Ing. Daniela Morgenbesser +43(0)664 60 259 42302 daniela.morgenbesser@lk-projekt.at
Mehr