Protokoll für die 10. Sitzung des Fachbeirates Nachhaltiger Pflanzenbau im BVL am 30. September und 1. Oktober 2010

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1 Dienststelle Braunschweig 5. November 2010 Protokoll für die 10. Sitzung des Fachbeirates Nachhaltiger Pflanzenbau im BVL am 30. September und 1. Oktober 2010 Tagungsort: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Abteilung 2, Braunschweig 1 BEGRÜßUNG/AGENDA Begrüßung und Organisatorisches. 9 entfällt (Stand der Erkenntnisse zur Guttation von Kulturpflanzen) 2 GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS DER 9. SITZUNG Der genehmigte Protokollentwurf ist bereits im Internet veröffentlicht. Der Punkt Maschinenrichtlinie sollte jedoch überarbeitet werden; eine Korrektur wird erfolgen. 3 NEUES AUS DEN BUNDESBEHÖRDEN 11er Genehmigungen: 2011 wurden bisher 41 Genehmigungen nach 11(2) PflSchG (Gefahr im Verzuge) erteilt, darunter Goldor Bait und Santana gegen Drahtwürmer. Für mögliche Genehmigungen im kommenden Jahr ist allerdings die Vorlage der Endberichte zum Bienenmonitoring bzw. chemischen Monitoring erforderlich. Die zukünftige Regelung (Umsetzung Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) setzt für Genehmigungen dieser Art keine unabsehbare Gefahr mehr voraus; dieser Aspekt war in der Vergangenheit regelmäßig Anlass für Entscheidungskonflikte, da Gefahr im Verzuge häufig aufgrund fehlender Zulassungen absehbar ist.

2 - 2 - Schutz von Bestäuberinsekten Ein Entwurf für eine neue Kennzeichnungsauflage zum Schutz von Bestäuberinsekten wird vorgestellt und diskutiert. Diese sieht einen Hinweis auf die Gefährdung von blütenbesuchenden Insekten vor sowie die Aufforderung an den Landwirt, eine Applikation möglichst in den späten Abendstunden durchzuführen. Die neue Kennzeichnungsauflage NN410 ist für solche Anwendungen gedacht, die direkt in die Blüte appliziert werden (s. auch Diskussion im Fachbeirat Naturhaushalt ). Ziel ist es, auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass über die Honigbiene hinaus auch andere (tagaktive) Bestäuberinsekten geschützt werden müssen, ohne jedoch dabei auf die situationsbedingt erforderlichen Pflanzenschutzmaßnahmen verzichten zu müssen. Es ist nicht das Ziel, eine neue bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmung zu schaffen, sondern einen Beratungshinweis zu geben. Als Kriterium für die Erteilung der Kennzeichnungsauflage NN410 könnte die Bewertung schädigend für die Schlupfwespe Aphidius rhopalosiphi sein (Erläuterung: Aphidius rhopalosiphi ist eine stellvertretende sensitive Art für Nichtzielinsekten), aber auch die Einstufung schädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden. Mit der neuen Auflage mit dem Blick auch auf den Schutz anderer blütenbesuchender Insekten reagiert das BVL unter Berücksichtigung des Fortschritts in Wissenschaft und Technik darauf, dass im vergangenen Jahrzehnt weltweit ein Rückgang der Pollinatorenfauna berichtet wird, der auch auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zurückgeführt wird. Konsequenz für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Unter den aktuell zugelassenen Mitteln würden 66 Mittel von der neuen Kennzeichnungsauflage betroffen sein, davon 45, die mit B4 gekennzeichnet sind. Die gleichzeitige Kennzeichnung mit B4 und NN410 wirkt zunächst widersprüchlich, doch es soll mit der Auflage darauf hingewiesen werden, dass nicht nur Bienen Blüten bestäuben, sondern auch andere, möglicherweise empfindlichere Arten (Wildbienen, Dipteren u.a.). Position des Fachbeirates: Die Mitglieder des Fachbeirats regen eine sprachliche Überarbeitung an, damit der Text verständlicher und eindeutig ist und kein Widerspruch zur Bienenauflage (B4) entsteht. Die Empfehlung, Behandlungen auf die späten Abendstunden zu verschieben, sollte beibe-

3 - 3 - halten werden. Weitere Kritik des Fachbeirates: Durch eine weitere Auflage wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein gefährliches Mittel ( die kleine Schwester der B2 ). Die Wirkung der Auflage in der Öffentlichkeit (z. B. auch gegenüber Imkern) wird zu bedenken gegeben. Ein überarbeiteter Entwurf wird zur weiteren Diskussion zugesendet. pollinators_status.pdf Neue Saatgut-Verordnung Die Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam sowie der Wirkstoff Fipronil dürfen gemäß EU-RiL 2010/21 nur noch in professionellen Beizstellen angewendet werden, die die beste zur Verfügung stehende Technik verwenden um die Emission von Stäuben auf eine Minimum zu reduzieren. Neues Pflanzenschutzgesetz Ein offizieller Entwurf liegt noch nicht vor. Pflanzenstärkungsmittel Nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gelten Pflanzenstärkungsmittel, die Wirkstoffe des Anhang I der 91/414/EWG enthalten, in Zukunft als Pflanzenschutzmittel. Das bedeutet, dass die Liste der Pflanzenstärkungsmittel nicht bestehen bleiben kann, wie sie heute ist. Ob es in der Zukunft eine neue Definition für neue Pflanzenstärkungsmittel gibt und wie die weiteren rechtlichen Regelungen sein werden, ist zurzeit noch offen. Nationaler Aktionsplan (NAP) Im September wurden Arbeitsgruppen für Biodiversität, Wasser und Rückstände eingerichtet mit Beteiligung von Interessenverbänden und NGOs. Ein Ergebnisprotokoll zur AG Biodiversität liegt inzwischen vor; diskutiert wurden vor allem der Umfang von Pufferzonen und Ausgleichsflächen, insbesondere Fragen der Kostenträgerschaft und der Praktikabilität spielten eine große Rolle. Für den 9. De-

4 - 4 - zember 2010 ist ein Forum in Bonn geplant; hier soll der NAP vorgestellt werden. Da es in der Natur der Sache liegt, dass fachliche und politische Diskussionspunkte immer wieder vermischt diskutiert werden, ist die Moderation hier besonders gefragt. Als Moderationsform wurde das world café gewählt. Die Ergebnisse werden durch das BMELV (NAP Federführung) zusammengeführt. Insbesondere zum Biodiversität gibt es auch Beiträge aus dem BMU; die Diskussion soll jedoch auf den Einfluss von Pflanzenschutzmitteln auf die Biodiversität begrenzt bleiben. Der Beitrag von Rest- und Randflächen zur Biodiversität könnte stärker gewürdigt werden. Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz Es handelt sich um ein Modellvorhaben der BLE, das zunächst bis 2013 vorgesehen ist (sechs Jahre als Projekt-Minimum angestrebt) und mit Euro pro Jahr gefördert wird. Ziel des Modellvorhabens Demonstrationsbetriebe IPS ist es, den integrierten Pflanzenschutz zu begleiten, zu analysieren und zu etablieren. Es geht nicht darum, in diesen Betrieben zu kontrollieren, sondern konkrete praxisrelevante Beispiele zu erarbeiten. Dafür werden die Demonstrationsbetriebe auch personell betreut, wenn auch nur in vergleichsweise geringem Umfang. Im Modellvorhaben sind Acker-, Apfel- und Weinbau berücksichtigt, Feldgemüsebau soll folgen; im Apfelanbau mit der zusätzlichen Variante Innovativer Pflanzenschutz durch ökologische Aufwertung von Obstanlagen. Flankierende Maßnahmen im BLE-Projekt: Projektrat, Hoftage, Winterschulungen, Datenbank (auch öffentlich nutzbar), Jahresberichte, Homepage. Andere Betriebe aus der Region können mit den Modellbetrieben verglichen werden um ggf. Problembereiche zu identifizieren und Optimierungen auf betrieblicher Ebene vorzuschlagen. Bereits in der ersten Phase des Projektes konnte ein Schwachpunkt identifiziert werden: Für die Betriebe ist es oftmals schwierig, in den Beständen den tatsächlichen Befall zu ermitteln. Insofern ist bereits ein zentraler Aspekt, der für die Einhaltung des notwendigen Maßes beim chemischen Pflanzenschutz von Bedeutung ist, in den Fokus gerückt. Gemäß Artikel 14 (4) der Rahmenrichtlinie (2009/128/EG) beschreiben die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Aktionsplänen, wie sie sicherstellen, dass alle

5 - 5 - beruflichen Verwender von Pestiziden die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) gemäß Anhang III spätestens ab dem 1. Januar 2014 anwenden. Der Begriff der guten fachlichen Praxis (GFP) soll im neuen Pflanzenschutzgesetz durch den des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ersetzt werden. Der Fachbeirat sieht gegenüber der heutigen Regelung die folgenden Problempunkte: die mangelnde Umsetzung allgemeiner Grundsätze kann weder überprüft noch geahndet werden, da keiner der Punkte rechtsverbindlich ist (die heutige GFP ermöglicht dem Pflanzenschutzdienst, deren Befolgung anzuordnen und somit Verstöße gegen die GFP zu ahnden) die GFP ist ein umfassendes, durchdachtes und abgestimmtes Konzept, dass über das derzeitige Konzept des IPS hinausgeht, die Einhaltung GFP ist CC-relevant, zudem wird eine Verwirrung in den Begrifflichkeiten GFP / IPS in der Praxis befürchtet. Es wird befürchtet, dass der Ersatz der Grundsätze der GFP durch die allgemeinen Grundsätze des IPS möglicherweise in Deutschland zu einem Rückschritt führt: Die IP-Leitlinien müssen zunächst von den Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, anschließend im nationalen Aktionsplan (NAP) verankert werden. Angestrebt war zunächst, bereits 2014 nur noch nach Leitlinien zu wirtschaften. Dieses Ziel wurde bereits verworfen, stattdessen soll es Eckkriterien geben. Am 15. Februar 2011 wird es in Berlin ein Fachgespräch Leitlinien für den IPS geben. Die Berufsstände sind gefordert, diese Leitlinien zu erarbeiten, da der IPS in den unterschiedlichen Kulturen bzw. in den verschiedenen Sektoren eine unterschiedliche Ausgestaltung erfahren wird. Positives Beispiel: Für den Zuckerrübenanbau liegen diese Leitlinien bereits im Entwurf vor (Projekt: Leitlinie IPS in Zuckerrübe am IfZ/ Institut für Zuckerrübenforschung der Universität Göttingen). In den Leitlinien sollten etwa auch bei der Fruchtfolge konkrete Ziele genannt und ggf. Fördermöglichkeiten eröffnet werden, z. B. dass nur dann eine finanzielle Förderung erfolgt, wenn die Leitlinien eingehalten werden. Die Umsetzung der Leitlinie soll laut RR für den Landwirt freiwillig sein (Artikel 14 (5)). Insofern besteht Klärungsbedarf, welche Anforderungen seitens der Landwirte mit Beginn des Jahres 2014

6 - 6 - verbindlich umzusetzen sein werden und welche freiwillig und damit auch förderfähig sein werden. 4 NEUES AUS DEN LÄNDERBEHÖRDEN Nebenwirkungen in Folge von Clomazone-Anwendungen werden immer noch beobachtet, besonders MV und SH (Bsp. MVP: ha Winterraps, davon wurden ha mit Clomazone behandelt in einer relativ kurzen Zeitspanne). Es wird vermutet, dass tatsächlich häufiger unerwünschte Wirkungen als gemeldet aufgetreten sind. 5 BEKÄMPFUNG VON DRAHTWÜRMERN IN MAIS 2010 NI, NW, RP, SL berichten keine Bienenschäden infolge einer Santana - Anwendung. Die Allgemeinverfügung zur Anwendung von Santana in Mais wurde im Vorfeld schon so rechtzeitig diskutiert, dass die Länder vorbereitet waren. Allerdings musste die Allgemeinverfügung in kurzer Zeit veröffentlicht werden inklusive aller Details (Voraussetzungen/ Bedingungen für den Einsatz, Berechtigungsscheine, Dokumentation), was dann doch einen hohen administrativen Aufwand bedeutete. Von den geschätzten ha Befallsflächen in NI wurden ha genehmigt, am Ende wurden ha tatsächlich beantragt und behandelt. Grund für den geringen Behandlungsgrad ist vermutlich der hohe Verwaltungsaufwand, der für die Landwirte entstanden ist, sowie möglicherweise mangelnde Verfügbarkeit an geeigneten Maschinen. So könne man nicht davon ausgehen, dass auf den restlichen nahezu ha kein Befall zu verzeichnen war. Auf Versuchsflächen gab es teilweise bis zu 100 % Ausfall durch Drahtwürmer. Der Wirkungsgrad von Santana ist schlecht mit anderen Mitteln zu vergleichen; im Vergleich zur Kontrolle ist die Wirkung gut, zusammen mit einer Mesurol-Beize vermutlich nahezu vollständig. Behandelte Flächen haben keinen wirklichen Vergleich (Kontrolle). Bienenschäden wurden nicht gemeldet.

7 - 7 - In RP wurden 960 ha Mais behandelt (ca. 100 Betriebe). Die Landwirte, die behandelt haben, bewerteten die Behandlung als zufriedenstellend. Hingegen gab es andere Probleme: Auf steinigen oder klutigen Böden war es nicht möglich, die Mais-Saat vollständig einzuarbeiten (traditionelle Grünlandflächen eben auf Grund der Bodenbeschaffenheit; das Grünland wurde eigens für den Maisanbau umgebrochen u. a. für Biogasanlagen). Deswegen wird in Zukunft bei der Genehmigung von Grünlandumbruch darauf geachtet werden, ob die Böden geeignet sind. Die Lohnunternehmer sind bereits sensibilisiert. Bei Kartoffeln gab es hohe Einbußen durch Befall mit Drahtwurm und Rhizoctonia. Bienenschäden wurden nicht gemeldet. Das Institut für Anwendungstechnik im JKI erwartet Rückmeldungen, inwieweit die verwendeten Granulatstreuer sicher funktioniert haben. Zu den Erfahrungen mit den speziellen Granulat-Streuern wurde berichtet, dass die Abdeckung des Granulates nicht immer vollständig war. Als Ursache wurde das Nachrieseln des Granulates bei herausgehobenen Aggregaten festgestellt. Einzelne Probleme mit mangelnder Einarbeitung sind berichtet worden, konnten aber durch sorgsame Nachkontrolle behoben werden. Die wirkungsvolle Umrüstung von Maschinen, um dies zu verhindern, wird als unabdingbare Voraussetzung angesehen, damit Mittel wie Santana und Goldor Bait erneut zur Verfügung gestellt werden können. Im Falle der Genehmigung von Goldor Bait war diese Umrüstung bereits umgesetzt worden. Ein Bienenmonitoring war über die gesamten Behandlungsflächen nicht möglich, aber die Imker wurden aufgefordert, mögliche Schäden zu melden. Aus der Imkerschaft sind keine Meldungen in den Ländern bekannt. In BY und NI ergaben jedoch gezielte Untersuchungen mit einer Aufstellung von Bienenvölkern unmittelbar am Maisfeld, dass akute Effekte auf Bienen infolge einer Santana - Anwendung an einzelnen Tagen nicht ausgeschlossen werden können. In BY (Veitshöchheim) wurde für die Versuchsvölker an wenigen Tagen ein leicht erhöhter Totenfall festgestellt; nachträglich wurde jedoch auch eine Nosema- Infektion diagnostiziert. Ein Experiment am Celler Institut für Bienenkunde (LA-

8 - 8 - VES) an einer mit Santana behandelten Mais-Parzelle zeigte einen erhöhten Totenfall an zwei Tagen; Guttation wurde beobachtet, allerdings nicht, dass die Bienen Pflanzen mit Guttationstropfen besuchten. Position des Fachbeirates: Es ist abzusehen, dass auch 2011 ein starker Befall durch den Drahtwurm vorliegen wird. Das BVL sollte daher eine Abfrage unter den Bundesländern starten und die Nutzen und Risiken einer Anwendung von Santana abwägen. 6 BERATUNG ZUM NACHHALTIGEN PFLANZENBAU FOLIENSERIE Aus dem Fachbeirat heraus hat sich eine kleinere Gruppe gefunden, die einen Diskussionskern entworfen haben. Vorgestellt werden die Punkte, die bei der Beratung für einen nachhaltigen Pflanzenbau berücksichtigt werden sollten, s. Entwurf des Basispapiers. Das Basispapier könnte auch für den erläuternden Text der Folienserie herangezogen werden. Diskussion des Basispapiers: Es sind noch Bezüge zum alten Gesetzesrahmen vorhanden (z. B. GFP); da weitere Gesetzesänderungen anstehen, sollten diese abgewartet werden und dann erst die neue Auflage der Folienserien freigegeben werden. Als Erläuterung zu den Grundsätzen könnte die alte GFP verwendet werden. Es ist aber auch möglich, aus dem Selbstverständnis dieses Fachbeirates ein Papier herauszugeben, unabhängig von den Gesetzen. Der Fachbeirat soll auch Antworten finden auf neue Fragestellungen. Ein betriebswirtschaftliches Kapitel könnte aufgenommen werden, was sich jedoch als schwierig erweisen würde, da gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hoch variabel sind. Betriebswirtschaftliche Erwägungen schwingen in dem Papier zwar mit, können aber aufgrund ihrer Natur nicht umfassend berücksichtigt werden. In allgemeiner und geeigneter Form könnte das jedoch aufgenommen werden (Zielsetzungen, Einleitungen). Das Papier soll jedoch keine Kopie der RRL sein, sondern verdeutlichen, welche pflanzenbaulichen Maßnahmen die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterstützen. Fragen: Soll man sich in die bestehende Systematik eingliedern oder ganz unabhängige Positionen und Begriffe positionieren? Es wir die Auffassung vertreten, dass sich der Fachbeirat gedanklich auch außerhalb des bestehenden Systems bewegen darf. Evtl. sollte das Papier mehr als Beratungspapier ausgebaut werden (Herausforderungen an die Beratung). Es gibt zwei Wege zum

9 - 9 - nachhaltigen Pflanzenbau: den Integrierten Pflanzenbau und den ÖLB. Bis zum 1. November schicken die Mitglieder ihre Kommentare usw. an das BVL. In der Folienserie Pflanzenschutz und Naturhaushalt Was man darüber wissen sollte! soll ein neues Modul eingefügt werden zum nachhaltigen Pflanzenschutz. Die Folienserie hat sich unter Beratern, in der Schulung und Ausbildung bewährt und etabliert, mittlerweile in der 3. Auflage. Schätzungsweise wird die Folienserie von 600 Multiplikatoren genutzt, aus dem Kreis der Nutzer kommen viele positive Rückmeldungen, auch Anregungen. Zzt. wird die Folienserie grundsätzlich überarbeitet, u. a. soll das erwähnte neue Modul eingefügt werden, außerdem sollen Bezüge auf die gesetzlichen Grundlagen aktualisiert werden und das Layout aufgefrischt werden. Bis zu den nächsten Sitzungen im Februar (dieser Fachbeirat und Fachbeirat Naturhaushalt) soll die Überarbeitung fertig sein. 7 STAND DER UNTERSUCHUNGEN ZUR STAUBPROBLEMATIK BEI BEHAN- DELTEM SAATGUT Stäube bei der Aussaat von behandelten Saatgut - ein Problem? Getreide Spelzenreiche Saaten wie Gerste weisen höhere Mengen an Stäuben auf, insbesondere auch einen hohen Anteil von groben Stäuben (> 0,5 mm). Die Staubanteile haben sich von 2008 bis 2009 erheblich verbessert, da das Problem erkannt wurde und bei der Beizung z. B. Stäube vor und möglichst auch nach der Behandlung abgesaugt werden. Es gibt jedoch noch Verbesserungsbedarf und - potenzial. So sind gute Durchschnittswerte, besonders beim Roggen, auf einen einzelnen Beizbetrieb zurückzuführen, der das Verfahren deutlich verbessert hat. Die Untersuchungen haben jedoch auch ein Problem verdeutlicht: Die Ermittlung von Staubmengen in Saatgutsäcken (nach Grob- und Feinstaub unterteilt) und Heubach-Messungen von Saatgut aus diesen Säcken sind nicht gut korreliert. Erklärt wird diese Beobachtung dadurch, dass beim Transport von Säcken der Staub nach unten gerüttelt wird, die Probe für die Heubach-Messung üblicherweise aus dem oberen Sackteil entnommen wird. Dies spricht nicht gegen die Heubach-Methode, deutet aber darauf hin, dass die Heubach-Messung schon in der Beizanlage vorzunehmen ist. Beim Vergleich verschiedener Beizanlagen lieferten die Anlagen zur Erzeugung von Z-Saatgut bessere Werte als die anderer Beiz-

10 stellen (Anlagen, in denen Betonmischer verwendet wurden, lieferten die schlechtesten Werte, d. h. diese produzierten Saatgut mit dem meisten Staub). Absaugeinrichtungen vor und nach dem Beizvorgang sind erforderlich, um die Staubmengen hinreichend reduzieren zu können, was eine ordnungsgemäße Entsorgung erforderlich macht. Wenn möglich sollte nach der Beizung ein Trocknungsvorgang erfolgen, da bei Absaugung des feuchten Saatgutes Stäube nicht hinreichend erfasst werden und diese sich erst nach dem Absacken, während des Transportes lösen und bei der späteren Aussaat emittiert werden. Ziel muss folglich die adäquate Umrüstung von Beizanlagen sein, um Stäube auf ein Minimum zu reduzieren und zwar unabhängig, von wem eine Anlage betrieben wird. In einem zweiten Schritt wurden die Wirkstoffe in den Stäuben gemessen. Wirkstoffe sind in unterschiedlichen Mengen in den Stäuben enthalten; im Vergleich zu ihren Gehalten in der jeweiligen Formulierung oder Rezeptur können Wirkstoffe über- oder unterrepräsentiert sein. Das bedeutet für Abdrift-Versuche, dass Expositionswerte auch von dem nachzuweisenden Wirkstoff abhängig sein können! Zudem ist die Wirkstoffmenge im Staub nicht linear mit der Staubmenge korreliert, da feine Stäube in der Regel höhere Anteile von Wirkstoffen enthalten als grobe. Abdriftversuche Gegenstand der Untersuchungen war die Filterwirkung von Nachbarbeständen. Im Ergebnis zeigte sich, dass sehr dichte Bestände eher als Barriere denn als Filter wirken (Vergleich blühender und dichter Senfbestand, gegenüber lockerem Rapsbestand, blühend). Insofern sind Expositionsdaten, basierend auf Messungen in Petrischalen, eher für dichte Bestände repräsentativ. Mais Differenzierte Abdrift-Messungen bei der Mais-Aussaat und benachbartem blühenden Raps-Bestand: Direkt am Feldrand (10-20 cm) wurden bei Aussaat einer moderaten Saatgutqualität Clothianidin-Werte erreicht, die für die Versuchsbienen letal waren. Dem gegenüber war in 1 m Entfernung nur eine vergleichweise geringe Exposition zu verzeichnen, die keine Schäden erwarten ließen. Da Bienen auch Blüten direkt am Feldrand befliegen, beschreibt das Experiment eine realistische Situation, insbesondere für klein strukturierte Agrarlandschaften, da in diesen viele Grenzlinien zwischen Mais mit blühenden Streifen vorliegen.

11 Auch Maissaatgut sollte nach der Behandlung getrocknet und gereinigt werden, bevor abgesackt wird. Fazit: Die Staubabdrift verhält sich anders als die Abdrift von Tropfen aus der Spritzanwendung; letztere sinkt über die Entfernung stärker ab als die Staubabdrift. Bewertung: Neonicotinoide sind in der Zuckerrüben-Beizung kein Problem; Winterraps bei entsprechender Überprüfung der Beizqualität sollte ebenso möglich sein. Sommerraps wird aufgrund des Aussaatzeitpunktes teilweise kritisch gesehen (Februar wäre unkritisch; April: blühende Nachbarbestände). Das größte Risiko wird bei Aussaat von Mais gesehen: Aussaatzeitpunkt plus immanent hohe Werte in den Stäuben, hohe Konzentrationen in Guttationstropfen. Position des Fachbeirates: Die Kontrolle der technischen Ausrüstung, der Behandlungsprozesse und der Qualität der Saatgutbehandlung durch unabhängige Dritte sollte eingeführt werden, wo dies erforderlich ist (z.b. Neonicotinoide, Fipronil). 8 STAND DER ZERTIFIZIERUNG VON BEIZSTELLEN UND PRÜFUNG VON SÄGERÄTEN FÜR GETREIDE Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe BPD, JKI, BVL. Die Arbeitsgruppe hat eine Checkliste erstellt, um die Qualität des Produktes über die Prozessqualität zu sichern. Das JKI hat alle Rapsbeistellen in Deutschland besucht (13 Betriebe). In den Anlagen wird der Staub an verschiedenen Stellen abgesaugt. Die eigentliche Zertifizierung erfolgt durch SPS/Fresenius (die Checkliste wird dazu zzt. überarbeitet). Bei den Getreide-Beizstellen ist die Situation erst einmal unübersichtlicher, da es ca Beizstellen gibt. Aber auch hier wird eine Checkliste erstellt, freiwillige Pilotbetriebe für die Saison 2011 werden gesucht. Zusätzlich sind Wege der Auslieferung wie Big Packs oder die Loseauslieferung zu berücksichtigen. 9 STAND DER ERKENNTNISSE ZUR GUTTATION VON KULTURPFLANZEN (vertagt) 10 AKTUELLE PERSPEKTIVE FÜR DIE ZULASSUNG VON SAATGUTBEHAND- LUNGSMITTELN RiLi 2010/21/EU schreibt vor, dass die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid, Thi-

12 amethoxam und Fipronil nur noch in solchen professionellen Beizstellen angewendet werden dürfen, die die beste zur Verfügung stehende Technik verwenden, um die Entstehung von Stäuben auf ein Minimum zu reduzieren; die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten zum Stichtag ist erforderlich. Die Perspektiven für die Zulassung von Saatgutbehandlungsmitteln mit den genannten Wirkstoffen für Raps, Zuckerrübe, Mais und Getreide sind zurzeit noch unsicher, da nicht absehbar ist, inwieweit die Forderungen der Richtlinie in der Praxis erfüllt werden können. Dabei sind die Voraussetzungen bei Zuckerrübe und Raps als günstiger zu bewerten als bei Mais und Getreide. Der Einfluss der Guttation wird zurzeit als weniger gravierend eingeschätzt als der Einfluss der Stäube, eine abschließende Bewertung wird zum Jahresende erwartet, sobald die Versuchsergebnisse des Jahres 2010 vorliegen. 11 VERSCHIEDENES (TERMINE) Ggf. Diskussion zur Publikation von Geiger et al. (2010) zu den negativen Dauerwirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Biodiversität und speziell Antagonisten bewirtschafteter Ackerflächen Position des Fachbeirates: Die Aussagekraft der vorliegenden Studie darf aufgrund der verwendeten Methoden nicht mit der einer experimentellen Studie verglichen werden. Die Indikatoren sind quasi Summenindikatoren über die betrachteten Standorte und über die Zeit. Daher bedeutet z. B. eine Korrelation zwischen dem Fungizideinsatz einerseits und dem Vogelbestand andererseits nicht, dass auch ein ursächlicher/kausaler Zusammenhang besteht. Der Fungizideinsatz wird als Indikator für die Wirkungen einer intensiveren Landwirtschaft verstanden. Wissenschaftlich gesehen sind die Ergebnisse daher weder neu noch überraschend; insofern ist der Titel der Publikation ungünstig gewählt. NÄCHSTER TERMIN: 24./25. FEBRUAR 2011 Protokoll Gesprächsleitung A. Makulla R. Forster

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