Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung. 15. Januar Rechtsgrundlagen.

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1 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung 15. Januar 2015 Rechtsgrundlagen

2 Und das erwartet Sie in der nächsten Stunde 1. Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit neonicotinoiden Wirkstoffen (Bienenschutz) Neonikotinoide Bedeutung der Bienen / Hintergründe neue Anwendungsbestimmungen Ausblick Alternativen - PSM und Förderung von Bienen (Bestäuberinsekten) 2. Pflanzenschutzmittelrecherche

3 -Neonicotinoide- In EU-Mitgliedsstaaten Zulassung von fünf Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide, die sich in einer Vielzahl von Pflanzenschutzpräparaten wiederfinden. Wirkung als Fraß- und Kontaktgift: Imidacloprid, Clothianidin, Thiamethoxam Wirkungsweise hohe Wasserlöslichkeit - schnelle Wirkstoffaufnahme, hohe Mobilität hochsystemisch hochwirksam gegenüber Insekten, sehr breites Wirkungsspektrum hohe Beständigkeit (Persistenz) Vorteile für den Einsatz im Gartenbau Einsatz von nur geringen Mengen notwendig geringe Toxizität bei Säugetieren (Selektivität) Kulturpflanzen werden während der meisten Wachstums- und Reifephasen geschützt

4 Quelle:

5 Quelle: Neonicotinoide Vortrag Walter Haefeker.pdf (Stand )

6

7 -Bedeutung der Bienen- Produkte der Bienenhaltung Bestäubungsleistung 80 % unserer heimischen Kultur- und Wildpflanzenarten sind auf die Bestäubung von Bienen angewiesen rund ein Drittel der globalen Nahrungsmittelproduktion stammt von bienenbestäubten Pflanzen Ökonomischer Wert rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr in Deutschland weltweit sogar bis ca. 153 Mrd. Euro pro Jahr Erhaltung der biologischen Vielfalt

8 -Hintergründe-

9 -Hintergründe-

10 -Hintergründe- Ende April/Anfang Mai 2008: Bienensterben in Regionen in Südwest-Deutschland, massive Schädigung von ca Bienenvölkern Ursache: mit Clothianidin behandeltes Maissaatgut gegen Schäden durch Westlichen Maiswurzelbohrer

11 -Hintergründe- Frühjahr 2012: neue wissenschaftliche Erkenntnisse für bestimmte Kulturen wurde ein hohes akutes Risiko für Bienen und Wildbienen durch PSM mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid festgestellt Risikobewertung durch EFSA drei wesentliche Expositionspfade durch Rückstände in Nektar und Pollen der Blüten behandelter Pflanzen durch Stäube durch Rückstände in der Guttationsflüssigkeit

12 Änderungen bei PSM mit neonicotinoiden Wirkstoffen (Bienenschutz) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für bestimmte Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam das Ruhen der Zulassung ab dem 1. Oktober 2013 angeordnet. Betroffen davon sind Mittel, die zur Saatgutbehandlung von Raps vorgesehen sind, sowie für Mittel des Haus- und Kleingartenbereichs. Für vier Mittel (Confidor WG 70, Warrant 700 WG, Dantop, Actara), die für die gewerbliche Spritzanwendung in verschiedenen Kulturen zugelassen sind, wurden zusätzliche Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Unverändert bleiben die Zulassungen für Mittel zur Saatgutbehandlung von Futterrüben, Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüsesaaten.

13 Folgen der EU-Neuregelung: 1. Neue Anwendungsbestimmungen betroffen sind PSM, die als bienengefährlich eingestuft sind und die auch bisher schon nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden dürfen Confidor WG 70, Warrant 700 WG, Dantop NB 501 Für Zierpflanzen im Freiland: Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen. NB 502 Für Zierpflanzen unter Glas: Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist. NB 504 Für Zierpflanzen unter Glas: Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach im Jahr der Behandlung keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist.

14 -Neonicotinoide- Zusätzliche Anwendungsbestimmungen PSM (Wirkstoff) Kultur Auflage Dantop (Clothianidin) Confidor WG 70 (Imidacloprid) Warrant 700 WG (Imidacloprid) Blattläuse in Zierpflanzen unter Glas (UG) Blattläuse, Weiße Fliegen in Zierpflanzen UG Minierfliegen in Zierpflanzen UG Saugende Insekten, Minierfliegen in Zierpflanzen Freiland Saugende Insekten in Ziergehölzen Blattläuse, WF in Zierpflanzen UG Saugende Insekten in Zierpflanzen Freiland NB502 NB504 NB502 NB501 NB504 NB501

15 2. Ruhen der Zulassung Mittel für den Haus- und Kleingartenbereich hier geht es um Mittel, z.b. in Form von Pflanzenstäbchen (z.b. Lizetan Combistäbchen, Provado Gartenspray, Axoris-Linie von Compo), Tabletten oder Granulaten zur Behandlung von Zierpflanzen, hauptsächlich in Räumen, Gewächshäusern und auf Balkonen.

16 ACHTUNG bei Tankmischungen! Einstufung hinsichtlich Bienengefährdung kann sich ändern! Tankmischungen Insektizid (B4) + Fungizid (B4) können Bienengefährlichkeit erhöhen Kennzeichnung NB6612 (B1) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden (z.b. Mospilan SG mit Mischung Folicur, Score)

17 ACHTUNG bei Tankmischungen! Einstufung hinsichtlich Bienengefährdung kann sich ändern! Tankmischungen Insektizid (B4) + Fungizid (B4) können Bienengefährlichkeit erhöhen Kennzeichnung NB6623 (B2) Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt (z.b. Karate Zeon + Score)

18 -Kennzeichnungsauflage NN410- Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. (NN410) Die Auflage kommt nur für Pflanzenschutzmittel in Frage, die als nicht bienengefährlich eingestuft sind, denn andernfalls wären Anwendungen in die Blüte gemäß der Bienenschutzverordnung ohnehin nicht zulässig. (Quelle:

19 nach dem Ende des täglichen Bienenfluges??? ca. ab 19:30 Uhr Deutscher Wetterdienst (DWD): Vorhersage des Bienenfluges (März bis Oktober)

20 Ausblick Alternativen - Pflanzenschutzmittel Wirkstoff PSM Anwendungsgebiet Acetamiprid Mospilan SG Blattläuse in Zierpflanzen, Freiland und unter Glas Weiße Fliegen in Zierpflanzen, unter Glas Thiacloprid Calypso Blatt- und Schildläuse bei Zierpflanzen und -gehölzen, Freiland Excemptor zur Beimischung in die Erde Blattläuse, Weiße Fliegen, Trauermücken, Dickmaulrüssler in Zierpflanzen unter Glas

21 Ausblick -Förderung von Bienen (Bestäuberinsekten)- -Öffentliches Grün- Es gibt vielfältige Möglichkeiten zur insektenfreundlichen Gestaltung von Grünflächen wie Straßenbegleitgrün, Grünanlagen, Parks und Friedhöfe, Verkehrsinseln, Straßenseitenräume. Weitere Details: Volker Lange, Blumenwiesen in Kassel - Attraktive und Pflegeleichte Blühflächen für die Stadt, in: Stadt + Grün, 9/2012, abrufbar unter umweltportal.stadt-kassel.de

22 Ausblick -Förderung von Bienen (Bestäuberinsekten)-

23 Ausblick -Förderung von Bienen (Bestäuberinsekten)-

24 Ausblick -Förderung von Bienen (Bestäuberinsekten)- Quelle: Volker Lange, Stadt Kassel

25 Ausblick -Förderung von Bienen (Bestäuberinsekten)- Quelle: Volker Lange, Stadt Kassel

26 Interessante Internetseiten (Leitfaden Kompensations- & Grünflächen zum Wohle der Honig- & Wildbienen)

27 2. Pflanzenschutzmittelrecherche

28 zuständig für Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Deutschland liefert umfangreiche und aktuelle Informationen über PSM (Zulassungsdaten, Anwendungsgebiete, Wartezeiten, Anwendungsbestimmungen, Auflagen)

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