Rechtsgrundlagen Pflanzenschutz in Gewächshauskulturen. Peter Detzel

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1 Rechtsgrundlagen Pflanzenschutz in Gewächshauskulturen Peter Detzel

2 Betreuungsdienst Nützlingseinsatz Baden e.v. Wir sind ein Dienstleister rund um die Pflanzengesundheit Peter Detzel Kurt Schnebel Max Schliemann Lars Pirwitz Stefanie Hackel (Ost) Thomas Brand Markus Hilgensloh Thomas Müller Luise Malina Andy Müller Kathrin Wally Insgesamt haben wir mit mehr als 100 Pflanzenarten (Kulturen) zu tun. Wir fangen dort an zu beraten wo Spritzpläne aufhören.

3 Sachkundenachweis Pflanzenschutz Wer ist betroffen? Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln Personen, die über den Pflanzenschutz beraten Personen, die Auszubildende oder Arbeitskräfte im Rahmen einer Hilfstätigkeit beim Anwenden von Pflanzenschutzmitteln anleiten oder beaufsichtigen Verkäufer/Händler von Pflanzenschutzmitteln (gewerbsmäßiges in Verkehr bringen) Verkäufer/Abgeber über das Internet (auch nicht gewerbsmäßig)

4 Sachkundenachweis Pflanzenschutz Kein Sachkundenachweis ist erforderlich bei: 1. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nichtberufliche Anwender im Haus- und Kleingarten zugelassen sind, 2. einfachen Hilfstätigkeiten unter Verantwortung und Aufsicht einer sachkundigen Person. einfache Hilfstätigkeiten können zum Beispiel sein : Handgeführte Dochtstreichgeräte, Unkrautbekämpfung (Einzelpflanzen) oder Mäusebekämpfung mit der Legeflinte 3. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses unter Anleitung einer Person mit Sachkundenachweis. 4. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung durch nichtberufliche Anwender.

5 Sachkunde im Pflanzenschutz Wichtige Termine : Nach altem Recht sachkundige Personen konnten bis zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Ausstellung des neuen Sachkundenachweises stellen. Bis war die nach altem Recht erworbene Sachkunde noch gültig Sachkundige Personen sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen : Beginn des 3- Jahreszeitraumes für Fort- und Weiterbildung für sachkundige Personen nach altem Pflanzenschutzrecht. D.h. Sie müssten seit , soweit Sie seither Pflanzschutzmittel eingesetzt haben, bei einer Prüfung den Nachweis über die Fortbildung führen.

6 Sachkundenachweis Pflanzenschutz Altsachkundige Stichtag für die Vergabe der Sachkunde war Wer an diesem Tag sachkundig oder in Ausbildung war, erhielt bei Antragsstellung bis zum den Sachkundenachweis nach alter Sachkundeverordnung. Alle Sachkundigen die eine Anwender-Sachkunde nach alter Verordnung nachweisen konnten, erhielten neben der Sachkunde für die Anwendung und Beratung auch die für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln. Erläuterungen für Sachkundige, die versäumt haben bis zum einen Antrag auf Anerkennung zu stellen: Wer vor dem sachkundig oder in Ausbildung war und erst nach dem den neuen Sachkundenachweis beantragt hat, erhält nur noch die Berechtigung: Zur beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung zum Pflanzenschutz Für die Abgabe/Händler (auch Internet) von Pflanzenschutzmitteln muss seit dem eine gesonderte Prüfung abgelegt werden.

7 Sachkundenachweis Pflanzenschutz Neusachkundige Personen, die nach dem einen Antrag zur Erlangung der Sachkunde nach neuer Verordnung stellen. Wer jetzt eine Ausbildung in der Landwirschaft, Gartenbau oder der Forstwirtschaft abschließt, erhält die Sachkunde nach der neuen Sachkundeverordnung. Für diese gilt: Der Sachkundenachweis sollte so bald als möglich nach dem Abschluss der Ausbildung, bzw. nach bestandener Sachkundeprüfung beantragt werden. Wird eine gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftliche Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen oder die Sachkunde in einem Sachkundelehrgang erworben bzw. eine Sachkundeprüfung mit Erfolg abgelegt und liegen mehr als 3 Jahre zwischen dem Erwerb der Sachkunde und dem Tag der Antragstellung, sind die erforderlichen fachlichen Kenntnisse vom Antragsteller zusätzlich durch die Teilnahme an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme innerhalb der letzten drei Jahre nachzuweisen.

8 Sachkundenachweis Pflanzenschutz Erläuterungen für Absolventen von Hochschulen: Fachhochschul- und Hochschulabsolventen die nach dem einen Sachkundenachweis beantragen müssen eine Bescheinigung der Hochschule vorlegen, die belegt, dass der Absolvent die durch den Gesetzgeber geforderten Kenntnisse zur Sachkunde Pflanzenschutz während des Studiums erworben hat.

9 Sachkunde im Pflanzenschutz Wichtige Termine Seit dem : Pflanzenschutzmittel, die nur für die berufliche Anwendung zugelassen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn der Erwerber über einen Sachkundenachweis verfügt. Derjenige, der Pflanzenschutzmittel abgibt, die nur für die Anwendung durch berufliche Anwender zugelassen sind, hat sich in geeigneter Weise den Sachkundenachweis des Erwerbers vorlegen zu lassen. Verkauft er solche Pflanzenschutzmittel an Personen ohne Sachkundenachweis, kann er selbst die Sachkunde verlieren und darf in Folge keine Pflanzenschutzmittel mehr vertreiben.

10 Widerruf der Sachkunde Die Bescheinigung der Fort- oder Weiterbildung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen. Die zuständige Behörde soll den Sachkundenachweis widerrufen wenn die erforderliche Zuverlässigkeit, fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten fehlen, oder bei wiederholten Verstößen gegen das Pflanzenschutzgesetz und der auf dem Gesetz beruhenden Verordnungen. Beim Fehlen des Nachweises einer Fort- oder Weiterbildung setzt die Behörde eine Frist, bis zu der eine Fort- oder Weiterbildung nachzuweisen ist. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine Fort- oder Weiterbildung, soll die zuständige Behörde den Sachkundenachweis widerrufen.

11 Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde Hat die zuständige Behörde den Sachkundenachweis unter den Voraussetzungen des 9 Absatz 3 des Pflanzenschutzgesetzes entzogen, stellt sie einen neuen Sachkundenachweis aus, wenn der Antragsteller eine Prüfung zur Sachkunde, meist verbunden mit einem Lehrgang, bestanden hat und davon auszugehen ist, dass der Antragsteller zukünftig die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Wurde dem Antragsteller auch die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln nach 23 Abs. 5 des Pflanzenschutzgesetzes untersagt, darf der Antragsteller frühestens sechs Monate vor Ablauf der nach 23 PflSchG festgelegten Sperrfrist die Prüfung zur Sachkunde (Lehrgang) ablegen. Die zuständige Behörde soll die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Handel ganz oder teilweise für eine Dauer von bis zu fünf Jahren untersagen, sowie den Sachkundenachweis nach 9 Absatz 3 entziehen, wenn der Abgebende wiederholt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder der im Anwendungsbereich dieses Gesetzes erlassenen unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union verstoßen hat.

12 Pflanzenschutz- Geräteverordnung Die neue Pflanzenschutzgeräteverordnung ist am 6. Juli 2013 in Kraft getreten. In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen jetzt nicht mehr in Abständen von zwei, sondern ab sofort in Abständen von 3 Jahren (6 Kalenderhalbjahren) in einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstätte geprüft werden.

13 Neue Regelungen für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte: 1. Sprühflaschen, 2. Druckspeicherspritzen, 3. Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber, 4. handbetätigte Rückenspritzgeräte, 5. motorbetriebene Rückenspritzgeräte oder 6. motorbetriebene Rückensprühgeräte.

14 Neue Regelungen für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten Pflanzenschutzgeräte, die bis zum 30. Juni 2016 erstmals und dann nach jeweils sechs Kalenderhalbjahren geprüft werden müssen: 1. Nebelgeräte, 2. Schlauchspritzanlagen (z.b. Karrenspritzen, auch für die Anwendung im Gewächshaus) 3. Streifenspritzgeräte (Unterstock, Band), 4. Stationäre Flächenspritzgeräte für Zierpflanzen- und Gartenbaubetriebe (Gießwagen) 5. Spritzzüge, 6. Zweiwegfahrzeuge, 7. Luftfahrzeuge.

15 Verschleppung Das Gedächtnis eines Energieschirms Höchstmengen in Salat mg/kg Pflanzenschutzmittel- 2,07 mg/kg Boscalid 10,00 = Signum rückstände im 0,03 mg/kg Endosulfan 0,05 = Thiodan Schirmtuch 1,64 mg/kg Propiconazol 0,05 = Tilt Energieschirm 0,02 mg/kg Methiocarb 1,00 = Mesurol 0,01 mg/kg Pirimicarb 5,00 = Pirimor 0,91 mg/kg Carbendazim 0,10 = Derosal Havesan 0,19 mg/kg Imidacloprid 2,00 = Confidor 0,02 mg/kg Difenoconazol 0,02 = Score Im Einzelfall bis 0,10 mg/kg Endosulfan = Thiodan

16 Merkmale für die Gerätekontrolle Die folgende Auflistung zeigt geräteartspezifische Merkmale für die Gerätekontrolle Die Auflistungen stellen ein Auszug der JKI Richtlinie Merkmale für die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten dar, sie hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit Die vollständige Merkmalliste ist beim JKI unter anwendungstechnik/pruefverfahren/jki-richtlinien.html abrufbar

17 Merkmale - Nebelgeräte Schutz vor Berührung heißer Bauteile Füllstandsanzeige Ablassvorrichtung Dichtigkeit von Armaturen, Behälter und Leitungen Mess-, Schalt-, Druck- und/oder Volumenstrom-Einstelleinrichtungen müssen funktionieren Druckfilter mit auswechselbarem Einsatz Düsen dürfen nicht länger als 5 s nachtropfen Gebläse in einwandfreiem Zustand, mit Schutzgitter Gebläsedrehzahl muss Herstellerangaben entsprechen

18 Merkmale Schlauchspritzanlagen/Karrenspritzen Antrieb ohne übermäßigen Verschleiß, Schutzeinrichtung vorhanden Volumenstrom der Pumpe a. 90% der Herstellerangabe oder b. größtes eingesetztes Düsenkaliber + Rührwirkung gewährleisten Pulsation der Pumpe max. 5 % d. Arbeitsdrucks Bei halbgefüllten Behälter muss das Rührwerk mit Nenndrehzahl und im Spritzbetrieb eine gut sichtbare Umwälzung erreichen Druckausgleich im Behälter, Füllstandsanzeige, Ablassvorrichtung Dichtigkeit von Armaturen, Behälter und Leitungen- Mess-, Schalt-, Druckund Volumenstrom-Einstelleinrichtungen müssen funktionieren Manometerskalierung passend zu verwendeten Arbeitsdruck Manometerabweichung 0,2 zwischen 1 u. 2 bar, 10% bei > 2 bar Druckfilter, (=Düsenfilter) Düsen dürfen nicht länger als 5 s nachtropfen

19 Merkmale - Gießwagen Antrieb kein übermäßigen Verschleiß, Schutzeinrichtung Volumenstrom der Pumpe a. 90% der Herstellerangabe oder b. Größtes eingesetztes Düsenkaliber + Rührwirkung gewährleisten Bei halbgefüllten Behälter muss das Rührwerk mit Nenndrehzahl und im Spritzbetrieb eine gut sichtbare Umwälzung erreichen Druckausgleich im Behälter für die Stammlösung, Füllstandsanzeige, Ablassvorrichtung Dichtigkeit von Armaturen, Behälter und Leitungen Mess-, Schalt-, Druck- und/oder Volumenstrom-Einstelleinrichtungen müssen funktionieren Manometerskalierung passend zu verwendeten Arbeitsdruck Manometerabweichung 0,2 zwischen 1 u. 2 bar, 10% bei > 2 bar

20 Merkmale - Gießwagen Druckfilter, Maschenweite entsprechend d. Düsen (-herstellers) Gestänge: stabil, nicht verformt, Die Höhenverstelleinrichtung muss einwandfrei funktionieren Düsenausstattung einheitlich (Ausnahme Randdüsen) Düsenabstand einheitlich Düsen dürfen nicht länger als 5 s nachtropfen Düsen, die im Verband angeordnet sind, müssen einen gleichmäßigen Spritzstrahl ausbilden Einzeldüsenausstoßabweichung a. max. 15 % vom Nenn-Volumenstrom oder b. max. 15 % vom mittleren Volumenstrom aller Düsen Das Gerät (Gieswagen, Schläuche u.a.) darf nicht angespritzt werden.

21 Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen Auswirkungen bei Zierpflanzen Confidor WG 70, Warrant 700 WG und Dantop im Zierpflanzenbau Zum Schutz von Bienen hat die EU-Kommission die Zulassung und Anwendung der insektiziden Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid verboten bzw. eingeschränkt. Die Wirkstoffe Thiacloprid (Calypso) und Acetamiprid (Mospilan) sind bisher aufgrund der Einstufung B4 (bienenungefährlich) nicht betroffen. Für die im Zierpflanzenbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel Warrant 700 WG und Confidor WG 70 (beide Imidacloprid), sowie Dantop (Clothianidin) wurden zusätzliche Anwendungsbestimmungen festgesetzt Hintergründe: Beide Wirkstoffe bauen in Pflanzen nur sehr langsam ab und können über den Pollen, Nektar und Guttationstropfen von Bienen aufgenommen werden und diese schädigen.

22 Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen Confidor WG 70, Warrant 700 WG und Dantop im Zierpflanzenbau Für die Zierpflanzenproduktion sind folgende Anwendungsbestimmungen relevant: Im Freiland dürfen Zierpflanzen mit diesen Pflanzenschutzmitteln nur noch behandelt werden, wenn sie im Jahr der Behandlung nicht mehr blühen (Auflage NB501). Im Gewächshaus ist die Anwendung an Zierpflanzen vor der Blüte nur dann zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist (Auflage NB502). Die Mittel durften auch bisher nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden.

23 Umgang mit bienengefährlichen Mitteln B1 = Bienengefährlich, das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. keine Anwendung: 1. an blühenden Pflanzen 2. an anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen (Honigtau) angeflogen werden, 3. wenn Bienen entsprechenden Kontakt mit dem Pflanzenschutzmittel haben können. Mittel: Plenum 50 WG, Vertimec, Milbeknock, Mesurol flüssig, Movento 150 OD Confidor 70 WG, DanTop, u.a. B2 = Bienengefährlich. Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Auflagen sind unter anderem : 1. Anwendung nach Ende des täglichen Bienenflugs, 2. blühende Bestände dürfen bis 23 Uhr behandelt werden, wenn sie nicht von Bienen beflogen werden.

24 Umgang mit bienengefährlichen Mitteln Kommentar: Die Kennzeichnung B1 und B2 bezieht sich auf die zugelassenen Mittel nicht direkt auf die Wirkstoffe. Mittel, die mit B1 eingestuft sind, können vor der Blüte und nach der Blüte eingesetzt werden. Selbst im Obstbau gibt innerhalb der Spezifikationen des Einzelhandels bisher keine weitere Einschränkungen. Bitte beachten Sie, dass Bienen auch Honigtau von Blattläusen aufnehmen. Niemals Pflanzenschutzmittel mit Zucker mischen. Eine einfache Vermengung von Pflanzenschutzmittel mit Zucker bzw. zuckerhaltigen Stoffen ist nicht zulässig. Aus der Einstufung von Mitteln in B1 und B2 ergeben sich keine Aussagen über Langzeitwirkung der Wirkstoffe auf Bienen nach der Anwendung. Sollten solche gegeben sein, erteilt das BVL gesonderte Auflagen, die die Anwendung dieser Mittel weiter einschränken. Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) 2 Abs. 5: Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für die Anwendung, Handhabung und Aufbewahrung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel in bienensicher umschlossenen Räumen.

25 Umgang mit bienengefährlichen Mitteln Mittel mit Aktivsubstanzen, die in der Greenpeace-Studie Zierpflanzen als bienengefährlich eingestuft wurden: Imidacloprid (Confidor 70 WG, Warrant 700 WG) Thiamethoxam (Actara, nicht in Zierpflanzen ausgewiesen) Clothianidin (Dantop) gehören zu der Gruppe der Neonicotinoide und dürfen in Deutschland auf blühenden Zierpflanzen zur Verwendung im Freiland nicht eingesetzt werden. Der Verzicht auf diese Mittel ist unproblematisch. Es gibt dafür ausreichend Ersatz. Fipronil (Regent, Violin) ist in Deutschland nicht zugelassen. Der Wirkstoff ist hochtoxisch und darf in D sowieso nicht eingesetzt werden. Chlorpyriphos (Reldan, Durspan) ist derzeit nicht in Deutschland zugelassen. Es besteht kein Bedarf für eine Verwendung in Zierpflanzen. Cypermethrin (Cyperkill) und Deltamethrin (Decis) sind beides synthetische Pyrethroide und nur in der Landwirtschaft zugelassen. Eine Anwendung an Gemüse une Zierpflanzen wäre nur mit einer Genehmigung nach 22.2 möglich und ist nicht erforderlich.

26 Umgang mit bienengefährlichen Mitteln B3: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Es muss betont werden, dass die Einstufung von Pflanzenschutzmitteln mit einer Auflage der Klasse B3, nicht direkt nach Prüfergebnissen erfolgt. Vielmehr geht man davon aus, dass durch die vorgegebenen Anwendungsgebiete (z.b. Mittel ausschließlich zur Anwendung im Gewächshaus, Herbizide bei der Anwendung im Vorauflauf) Bienen mit dem Mittel nicht in Kontakt geraten. Mittel: Conserve SpinTor 22.2 (120 g/l Spinosad) B3 Anwendung nur im Gewächshaus zugelassen. (480 g/l Spinosad) B1 Anwendung auch im Freiland zugelassen.

27 Umgang mit bienengefährlichen Mitteln B4 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Fast alle Fungizide und Hemmstoffe. Diese Klasse trifft im Zierpflanzenbau bei Insektiziden momentan auf die Neonicotinoide Calypso und Mospilan, auf Teppeki, Floramite, Kanemite, Karate Zeon, u.a. zu. Insektizide, die zu der Klasse B4 gehören, dürfen während des Bienenfluges auf blühende und nicht blühende Pflanzen eingesetzt werden. Dies gilt aber nur, sofern die vorgeschriebenen Aufwandmengen bzw. Konzentrationen nach Angaben des Herstellers beachtet werden. Man kann nicht sagen, dass die Produkte grundsätzlich harmlos sind, aber die Auswirkungen auf die Bienen werden als tolerabel eingestuft. Beispiel: Karate Zeon (100 g/l lambda-cyhalothrin) Kapselsuspension B4 in Mischung mit bestimmten Fungiziden B23 entspricht B2 CYCLONE (50 g/l lambda-cyhalothrin) Emulsionskonzentrat Mospilan 20 SG B4 in Mischung mit bestimmten Fungiziden B23 entspricht B2 B2

28 Umgang mit bienengefährlichen Mitteln Bienengefährlichkeit der Mischungen von Insektiziden mit Fungiziden zur Blütenbehandlung in Raps, Beispiel - deutsche Einstufung Neonicotinoide Pyrethroide B4 B4 B4 B2 Fungizid Fastac SC Super Contact, Karate Zeon, Mavrik, Nexide, Trafo WG Bulldock, Fury 10 EW, Decis flüssig, Delta Super, Trebon 30 EC Calypso Mospilan 20 SG Cantus B4 B4 B4 B2 Cantus Gold B4 B4 B4 B2 Ortiva B4 B4 B4 B2 Prosaro B4 B2 B2 B2 Mirage (Sprotak) B4 B2 B2 B2 Flamenco FS B4 B2 B2 B2 Harvesan B4 B2 B2 B2 Folicur B4 B2 B2 B2 Tilt B4 B2 B2 B2 Caramba B4 B2 B2 B2

29 Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen Der Leiter eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes ist verpflichtet, die Aufzeichnungen für die bewirtschafteten Flächen seines Betriebes unter Angabe des jeweiligen Anwenders zu führen. Der Betriebsleiter muss eine Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen führen. Die Aufzeichnungen können formlos erfolgen. nicht zu empfehlen- Bei jeder Pflanzenschutzmittelanwendung muss auch die ausführende Person aufgeführt werden. Neu ist die Konkretisierung im Pflanzenschutzgesetz zur Aufbewahrungsdauer der Dokumentation: 3 Jahre ab Beginn des Jahres, das auf das Jahr der Pflanzenschutzmittel-Anwendungen folgt. Anwendungsflächen Behandlungsdatum Pflanzenschutzmittel -vollständige Bezeichnung- Aufwandmenge Anwendungsgebiet (Kultur und Schaderreger) Name des Anwenders (Sachkunde)

30 Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen Der Leiter eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes ist verpflichtet, die Aufzeichnungen für die bewirtschafteten Flächen seines Betriebes unter Angabe des jeweiligen Anwenders zu führen. Der Betriebsleiter muss eine Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen führen. Die Aufzeichnungen können formlos erfolgen. nicht zu empfehlen- Bei jeder Pflanzenschutzmittelanwendung muss auch die ausführende Person aufgeführt werden. Neu ist die Konkretisierung im Pflanzenschutzgesetz zur Aufbewahrungsdauer der Dokumentation: 3 Jahre ab Beginn des Jahres, das auf das Jahr der Pflanzenschutzmittel-Anwendungen folgt. Anwendungsflächen Behandlungsdatum Pflanzenschutzmittel -vollständige Bezeichnung- Aufwandmenge Anwendungsgebiet (Kultur und Schaderreger) Name des Anwenders (Sachkunde)

31 Wiederbetretungsfristen nach Pflanzenschutzmaßnahmen

32 Wiederbetretungsfristen nach Pflanzenschutzmaßnahmen SF149 SF245 Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Tilt 250 SC (Vorsicht SF 189) Behandelte Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten werden. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SF192: SF194 Score, Signum, Teldor, Ortiva, Envidor, Spruzit Neu, Mospilan SG, Teppeki, Dipel ES, Karate Zeon, NeemAzal T/S, Vertimec Pro u.a. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 48 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

33 Wiederbetretungsfristen nach Pflanzenschutzmaßnahmen SF 189 SF 1891 SF 1911 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel) (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Conserve, Calypso; Pirimor Granulat, Plenum 50 WG, Floramite 240 SC, Kanemite SC, Cycocel 720, Mesurol flüssig, Proplant, Previcur, Switch, Dithane NeoTec, Kumulus WG (Netzschwefel), Score (in Rosen), Tilt 250 SC, Kiron, Apollo, Ordoval, Magister 200 SC, Perfektion (alle Dimethoat-Mittel), XenTari, Dimilin 80 WG, Mogeton Top u.a. Das Wiederbetreten von behandelten Wein-, Hopfen-, Kernobst-, Steinobst- und Zierpflanzenkulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von 3 Wochen sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Polyram WG

34 Calypso (Thiacloprid) Die Zulassung endet nach der Verlängerung am Nach uns vorliegenden Informationen wird hier, aufgrund neu festgesetzter aquatischer Endpunkte (Abbau- und Rückstände in Wasser) für Thiacloprid, eine Neubewertung des Wirkstoffs erforderlich. Außerdem steht Thiacloprid als Neonicotinoid, obwohl mit B4 (bienenungefährlich) eingestuft, in Kritik bezüglich der Bienengefährdung. Damit ist eine Reregistrierung nicht mehr zu erwarten. Der Abverkauf des Mittels im Handel ist noch bis zum möglich. Die Aufbrauchfrist endet am Danach ist der Einsatz von Calypso nicht mehr möglich. Auf Antrag des Zulassungsinhabers, der Firma Bayer hat das BVL die Zulassung von Garten Kombi-Schädlingsfrei (Thiacloprid) und dessen Vertriebserweiterungen bereits zum 21. August 2015 wiederrufen.

35 Widerruf von thiaclopridhaltig Anwendungskonzentrate für den Hausund Kleingarten Auf Antrag des Zulassungsinhabers, der Firma Bayer hat das BVL die Zulassung von Garten Kombi-Schädlingsfrei (Thiacloprid) und dessen Vertriebserweiterungen zum 21. August 2015 wiederrufen. Der Abverkauf der Mittel ist noch bis zum möglich Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Bayer Garten Kombi-Rosen-Schädlingsfrei Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso Bayer Garten Rosen-Schädlingsfrei Calypso Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Calypso Bayer Garten Schädlingsfrei Lizetan ETISSO Schädlings-frei SC Alle Sprays und anwendungsfertigen Produkte mit dem Wirkstoff Thiacloprid bleiben weiter zugelassen.

36 Alle Sprays und anwendungsfertige Produkte mit dem Wirkstoff Thiacloprid bleiben weiter zugelassen.

37 Vertimec und Vertimec Pro: Vertimec ist hoffentlich jetzt aufgebraucht. Die Zulassung von Vertimec und die aller Parallelimporte auf Basis der Zulassung von Vertimec (Abamex, Abimec, Agrimex, Novamec, Orefa Abamectin, Vertis 1,8 EC und viele andere) endete am Der Abverkauf war noch bis zum möglich. Die Aufbrauchfirst Vertimec (einschl. Parallelimporte) endete am Seit dem nur noch Vertimec Pro eingesetzt werden. Vertimec Pro ist seit dem zugelassen. Die Neuformulierung war erforderlich, da in Vertimec ein in der EU nicht mehr zugelassener Formulierungshilfsstoff enthalten ist. Vertimec Pro ist eine komplette Neuformulierung. Die Wirkstoffmenge Abamectin 18 g/l ist jedoch gleich geblieben. Im Gegensatz zu Vertimec darf Vertimec Pro bisher nur im Gewächshaus angewendet werden. Das neue Produkt wurde mit folgender Auflage versehen: NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. Eine Zulassung im Freiland ist zunächst, aufgrund mangelnder Studien zur Beeinflussung von Bodenlebewesen (Regenwurm), nicht mehr vorgesehen. Von Seiten der Firma sind jedoch Anstrengungen zu erwarten, die die Hintergründe für die Anwendungsbeschränkungen entkräften.

38 Vertimec und Vertimec Pro: Zulassung von Vertimec Pro in Zierpflanzen, Gemüsekulturen und Beerenobst Zierpflanzen, Gurken, Auberginen, Zucchini nur im Gewächshaus Gurken Thripse max. 5 x 6 ml/ar in 6 l/ar Wasser Pflanzengröße < 50 cm Auberginen Spinnmilben 9 ml/ar in 9 l/ar Wasser Pflanzengröße cm Zucchini Minierfliegen 12 ml/ar in 12 l/ar Wasser Pflanzengröße > 125 cm Weichhautmilben Weiße Fliegen (Wirkung unzureichend) Rettich und Radieschen im Gewächshaus: Kopfsalat im Gewächshaus: Erdbeeren im Gewächshaus: Minierfliegen max. 2x 8 ml/ar in 2 bis 6 l/ar Wasser Minierfliegen max. 4x 5 ml/ar in 2 bis 6 l/ar Wasser Thripse max. 2x 12,5 l/ar in 10 bis 20 l/ar Wasser Spinnmilben Erdbeermilben NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.

39 Die Zulassung endet zum Fonganil Gold enthält den Formulierungshilfsstoff Tallowamin. Tallowamin ist in der EU nicht mehr als Bestandteil der Formulierungen von Pflanzenschutzmittel zugelassen. Eine Entscheidung über einen Neuantrag ist noch nicht gefallen Neue Endpunkte der Wirkstoffbewertung fehlen noch. Neue tallowaminfreie Formulierung wird erforderlich. Der Abverkauf des Mittels im Handel ist noch bis zum möglich. Die Aufbrauchfrist endet am Danach ist der Einsatz von Fonganil Gold nicht mehr möglich.

40 Cycocel 720: Die BASF hat den Zulassungsantrag für Cycocel 750 erst nach der Vorlage des unterschriftsreifen Zulassungsschreibens des BVL zurückgezogen. Es wird keine Zulassung für Cycocel 750 geben. Alternative(n): Carax (Mepiquat 160,2 g/l + Metconazol 30 g/l ) Zum Vergleich Caramba (Metconazol 60 g/l) Carax zum Stauchen (Hemmen) in Zierpflanzen (Topfkultur) 14 ml/ar in max. 10 l/ar Wasser; Pflanzengröße bis 50 cm 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr 0,050 % Caramba = 0,10 % Carax (10 ml/ar) 0,025 % Caramba = 0,05 % Carax (5 ml/ar) Die Zulassungserweiterung für Caramba in Zierpflanzen wird zum auslaufen. Bonzi: Die Zulassung besteht seit 9. November 2015 DAZIDE ENHANCE Es gibt keinen adäquaten Ersatz für Cycocel 720. Welche Kultur (mit Ausnahme von Hibiskus) in der Cycocel einzusetzen ist wurde je verstaucht?

41 Bonzi: Die Zulassung besteht seit 9. November 2015 WP686 Behandelte Pflanzen nicht kompostieren. Der Endabnehmer der behandelten Pflanzen ist ingeeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass behandelte Pflanzen nicht kompostiert werden dürfen, da dieser Kompost zu Pflanzenschäden führen kann. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Zierpflanzen (inkl. Weihnachtssterne) Hemmung des Triebwachstums (Gewächshaus) Zierpflanzen (ausg. Weihnachtssterne) Hemmung des Triebwachstums (Gewächshaus) 2,5 l /ha und Behandlung in 1000 bis 2000 l Wasser/ha Anwendung ganzjährig Max. 10 x in der Kultur und Jahr, im Abstand von mind. 3 Tagen. Spritzen oder Sprühen; keine Wartezeit 8 l /ha und Behandlung in 1000 bis 2000 l Wasser/ha Anwendung ganzjährig Max. 10 x in der Kultur und Jahr, im Abstand von mind. 3 Tagen. Spritzen oder Sprühen; keine Wartezeit

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43 Dazide Enhance kann die Blütenfarbe verändern Frank Korting / DLR Rheinpfalz / 2014 Dazide Enhance 6 kg/ha Dazide Enhance 3 kg/ha

44 Anwendung Dazide Enhance / / / / Kritische Anmerkung: Der Einsatz von Dazide Enhance sollte bei diesen Sorten nur vor der Knospenentwicklung erfolgen. (Frank Korting) Kritische Anmerkung: Neue Sorten sollten soweit durchgzüchtet und getestet sein, dass Schäden bzw. starke Veränderungen durch einen Standarthemmstoff nicht zu erwarten sind. (Peter Detzel)

45 The family of Luna, bis zur ersten Verwechslung 500 g/l Fluopyram 200 g/l Fluopyram 200 g/l Tebuconazol 250 g/l Fluopyram 250 g/l Trifloxystrobin

46 Vorsicht Verwechslungsgefahr

47 Vorsicht Verwechslungsgefahr

48 Vorsicht Verwechslungsgefahr

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50 Vorsicht Verwechslungsgefahr 500 g/kg Quinoclamin 250 g/kg Quinoclamin

51 Zugelassene und genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind ( 17 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG) Wo die Liste Zu finden? Auf Weiter auf Weiter auf rechten Seite Häufig gesucht Zugelassene Pflanzenschutzmittel Weiter auf rechten Seite Links und Dokumente Genehmigungen für Flächen die für die Allgemeinheit bestimmt sind

52 Bezeichnung des Mittels Zugelassene und genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind ( 17 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG) Anwend.- Nummer Schadorg./ Zweckbest. Kultur/Objekt Anwendungsbereich Anwendungstechnik Rechtsgrdl. 17(1) Nr. 2/3 Zusätzl. Anw.- Best. / Aufl. neu Bezeichnung des Mittels Kategorien Anwend.- Nummer Öffentliche Parks (ohne Spiel- und Liegewiesen) 2 Funktionsflächen auf Golfplätzen 3 Friedhöfe 4 Öffentliche Gärten 5 Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum) 6 Sport- und Freizeitplätze 7 Schul- und Kindergartengelände 8 Spielplätze 9 Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens 10 Sonstiges 11 Spiel- und Liegewiesen 12 Öffentlich zugängliche Gewächshäuser 13 Straßenbegleitgrün 14 Öffentlich zugängliche Wege und Plätze Zusätzl. Anw.- Best. / Aufl.

53 Hinweis zur Anwendung auf Nichtkulturland Auf befestigten Freilandflächen und sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtchaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen Pflanzenschutzmittel gemäß 12 Abs. 2 PflSchG nur mit einer Genehmiung der zuständigen Behörde angewendet werden. Diese Regelung gilt auch für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Die Anwendung auf Straßen-, Wege-, Hof-, Betriebsflächen und sonstigem Nichtkulturland erfordert also noch zusätzlich eine entsprechende Genehmigung. 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (2) Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden... Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 für die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann und überwiegend öffentlichen Interessen, insbesondere des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegenstehen.

54 Wir machen jetzt mal Pause Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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