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1 Inhalt 1237/2008 Herausgegeben vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Friedrich-Ebert-Straße Bonn Internet: aid@aid.de mit Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Text: Dr. Ralf Petzold, ehemals Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Rochusstraße Bonn Einleitung Teil I: Begriffe im deutschen Pflanzenschutzrecht Teil II: Begriffe im supra- und internationalen Bereich.. 23 Wichtige Internetadressen Literatur aid-medien Der Verweispfeil macht deutlich, dass der nachfolgende Begriff an anderer Stelle näher erläutert wird. Redaktion: Dipl.-Ing. agr. Wilfried Henke, aid Bilder: Peter Meyer, aid Illustration: Anja Seidel Grafik: Otterbach Medien KG GmbH & Co., Hardbergstr. 3, Rastatt Druck: Druckerei Lokay e. K., Königsbergerstr. 3, Reinheim Nachdruck auch auszugsweise sowie Weitergabe mit Zusätzen, Aufdrucken oder Aufklebern nur mit Genehmigung des aid gestattet. 3., überarbeitete Auflage ISBN
2 Für Rede und Antwort mit Pfiff und Schliff er ist unverzichtbar, der richt ge Begriff. Einleitung Die richtige Verwendung von Begriffen im Pflanzenschutz ist wie auch in anderen Bereichen Voraussetzung dafür, Sachverhalte eindeutig zu beschreiben, Diskussionen sachgerecht zu führen und Missverständnisse zu vermeiden. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass in verwandten Rechtsbereichen, wie z. B. dem Chemikalienrecht, ähnliche Begriffe verwendet werden, so dass die Gefahr der Verwechslung besteht. Zudem haben sich durch die Internationalisierung des Pflanzenschutzes in letzter Zeit viele neue Begriffe etabliert. Aus der Vielzahl der Begriffe wurden die im folgenden Glossar verzeichneten ausgewählt und dabei den zwei Bereichen zugeordnet: Teil I: Begriffe im deutschen Pflanzenschutzrecht und Teil II: Begriffe des Pflanzenschutzes im supra- und internationalen Bereich 4
3 Teil I: Begriffe im deutschen Pflanzenschutzrecht 5
4 Abbau AAbbau Die Zerlegung chemischer Verbindungen durch biologische, chemische oder physikalische Einflüsse Abiotisch Unbelebt Abschwemmung Austrag von Pflanzenschutzmitteln durch abführendes Regenwasser, was zu einer Kontamination des Oberflächenwassers führen kann. Abstandsauflage Umgangssprachlicher Begriff; fasst die von der Zulassungsbehörde mit der Zulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen und Auflagen zusammen, die den Anwender des jeweiligen Mittels verpflichten, von Gewässern und/oder angrenzenden Saumbiotopen einen bestimmten Mindestabstand einzuhalten und/oder abtriftmindernde Technik anzuwenden. Abtrift Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln durch Luftbewegung auf Nichtzielflächen ADI (acceptable daily intake) Der ADI-Wert ist eine festgesetzte duldbare tägliche Aufnahmemenge einer Substanz in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die bei lebenslanger Aufnahme nicht zu einem nennenswerten gesundheitlichen Risiko führt. Der ADI-Wert wird üblicherweise in mg/kg ausgedrückt. Adsorption Das Anhaften einer Substanz an der Oberfläche einer anderen festen oder flüssigen Substanz aerob Eigenschaft pflanzlicher und tierischer Organismen, Sauerstoff zur Atmung zu benötigen Aerosol Luft mit Schwebeteilchen aus fein verteilten Flüssigkeiten (Nebel), festen Körpern (Rauch) oder Ionen. Die Schwebeteilchen haben einen Durchmesser von etwa 100 µm und darunter bis zur Größe von Molekülkomplexen. Akarizide Mittel gegen Milben. Neben den spezifischen Akariziden haben auch zahlreiche Insektizide gleichzeitig akarizide Eigenschaften anaerob Lebensweise pflanzlicher oder tierischer Organismen ohne Sauerstoff Anreicherung Bezeichnung für die Erhöhung der Schadstoffmenge oder der -konzentration im Organismus oder in Boden, Wasser, Luft gegenüber der Umgebung, bezogen auf gleiche Maßeinheiten, jedoch ohne Rücksicht auf die Aufnahmewege und -prozesse. Ansiedlung Auf absehbare Zeit andauerndes Vorkommen eines Schadorganismus in einem Gebiet nach dessen Eindringen Anwendung Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln; zu unterscheiden von den Begriffen Verwendung und Umgang z. B. im Gefahrstoffrecht. Der Umgang enthält auch den Transport und die Lagerung (s. a. Umgang). Die Anwendung ist 6
5 Aufwandmenge nur zulässig, wenn das Pflanzenschutzmittel zugelassen ist. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und bußgeldbewehrt. Die Anwendung muss bestimmungsgemäß und sachgerecht erfolgen. Bestimmungsgemäße Anwendung bedeutet die Anwendung in dem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet. Sachgerecht ist die Anwendung, wenn sie unter Einhaltung der Auflagen und Anwendungsbestimmungen und nach den Grundsätzen guter fachlicher Praxis erfolgt. Dazu gehört auch die besondere Sorgfaltspflicht, d. h. keine Anwendung im Einzelfall, wenn wegen besonderer Umstände mit schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, auf Grundwasser oder mit erheblichen Schäden für den Naturhaushalt zu rechnen ist (s. a. Pflanzenschutzmittel, Zulassung, Auflage, Anwendungsbestimmung, Anwendungsgebiet). Anwendungsbestimmung Von der Zulassungsbehörde mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels festgelegte Bestimmung, deren Beachtung bei der Anwendung des Mittels erforderlich ist, um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und des Naturhaushaltes zu gewährleisten. Ein Verstoss gegen eine Anwendungsbestimmung ist eine Ordnungswidrigkeit. Anwendungsgebiet Zentraler Begriff für die bestimmungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Gemäß Legaldefinition 2 Nr. 13a des PflSchG ist unter einem Anwendungsgebiet zu verstehen: bestimmte Pflanzen, Pflanzenarten oder Pflanzenerzeugnisse zusammen mit denjenigen Schadorganismen, gegen die die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse geschützt werden sollen, oder der sonstige Zweck, zu dem das Pflanzenschutzmittel angewandt werden soll. Das Anwendungsgebiet wird bei der Zulassung des jeweiligen Pflanzenschutzmittels festgesetzt. Die Nichteinhaltung des Anwendungsgebietes ist eine Ordnungswidrigkeit und bußgeldbewehrt. Hinweis: Synonym wird der Begriff Indikation verwandt Aphizide Mittel gegen Blattläuse Applikation Anwendung eines Pflanzenschutzmittels (s. a. Anwendung) Arborizide Herbizid zur Bekämpfung von Gehölzen ArfD (akute Referenzdosis) Die ArfD ist eine festgesetzte Menge einer Substanz in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die bei kurzzeitiger akuter Aufnahme von Rückständen mit der Nahrung nicht zu einem gesundheitlichen Risiko führt. Attractant Lockstoff; chemische Verbindung, die z. B. Insekten über gewisse Entfernung zu Wirtspflanzen oder Geschlechtspartnern anlockt Auflage Von der Zulassungsbehörde mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels festgelegt, um eine sachgerechte Anwendung zu gewährleisten (s. a. Zulassung). Aufwandmenge Die Menge eines Pflanzenschutzmittels pro Fläche, Bodenvolumen oder Raumeinheit, die zur Bekämpfung von Schadorganismen erforderlich ist. Man unterscheidet zugelassene Aufwandmenge, d. h. mit der Zulassung des Pflanzenschutzmittels festgesetzte höchste Menge, und situationsbezogene Aufwandmenge. Die situationsbezogene 7
6 Auslöseschwelle Aufwandmenge liegt in der Regel unter der zugelassenen Aufwandmenge. Auslöseschwelle Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei deren Überschreitung zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich sind. Avizide Mittel gegen Schäden durch Vögel BBandspritzung Behandlung von Kulturpflanzenreihen mit Pflanzenschutzmitteln; im Falle der Unkrautbekämpfung ist zwischen den Reihen eine mechanische Bekämpfung erforderlich. Bakterizid Mittel gegen Bakterien Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) Bis 31. Dezember 2007 bestehende Bundesoberbehörde und Forschungsanstalt für Pflanzenschutz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Aufgaben der BBA sind ab 1. Januar 2008 auf das JKI übergegangen. (Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. Dezember 2007) Beizmittel Pflanzenschutzmittel, die zur Behandlung von Saatgut zum vorbeugenden Schutz gegen Schadpilze angewandt werden (Tauch-, Benetzungs-, Kurznassbeize). Bekämpfungsschwelle Befallsdichte bzw. Befallsintensität von Schadorganismen, bei der eine Bekämpfung aus epidemiologischen, populationsdynamischen oder technischen Gründen durchgeführt werden muss, um das Erreichen der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu verhindern. Betriebshygiene Vorbeugende Maßnahmen, um die Einschleppung oder Ansiedlung von Schadorganismen zu vermeiden sowie ihrer Entwicklung und Ausbreitung entgegen zu wirken. BfR Bundesinstitut für Risikobewertung, mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes errichtete bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, wirkt als Benehmensbehörde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit. Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel Kennzeichnungsauflage der Zulassungsbehörde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Bienen und zum ordnungsgemäßen Vollzug der Bienenschutzverordnung. Die Bienengefährlichkeit wird derzeit in vier Klassen unterteilt: B 1 Bienengefährlich Hinweis: Diese Mittel dürfen nicht auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. 8
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