WISSENSCHAFT im Dienste des Menschen. Das BfR und seine Aufgaben

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1 BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG WISSENSCHAFT im Dienste des Menschen Das BfR und seine Aufgaben Matthias Greiner Bundesinstitut für Risikobewertung errichtet am 1. November 2002 als selbständige, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Das Institut ist weisungsunabhängig in seinen wissenschaftlichen Bewertungen und in seiner Forschung Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 2

2 Konzeption Grundkonzept ist die Trennung von Risikobewertung/Risikokommunikation und Risikomanagement Sichergestellt werden soll eine qualifizierte wissenschaftliche Bewertung, frei von (legitimen) Einflüssen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Ziel ist die kontinuierliche Optimierung des wissenschaftsbasierten Verbraucherschutzes Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 3 Risikobewertung im BfR Gefahrenerkennung Monitoring Expositionsbewertung Dosis-Wirkungs-Relation - Freisetzung von Stoffen - Eintritt in die Umwelt - Feststellung von betroffenen Personen - Aufnahmepfade - Dosis-Wirkungs-Beziehung - Endpunktspezifische Toxizität - Risiko-spezifische Dosis Risikocharakterisierung - Bereitstellung von Risiko Information - Unsicherheit der Daten Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 4

3 Vom Gesundheitsamt zum BfR Kaiserliches Gesundheitsamt ( ) Reichsgesundheitsamt ( ) Bundesgesundheitsamt ( ) Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin ( ) Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit Risikobewertung Vom 6. August 2002 Risikomanagement Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 5 Standort Alt - Marienfelde Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 6

4 Standort Marienfelde Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 7 Standort Berlin Dahlem BfR - Umzug Dahlem nach Jungfernheide Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 8

5 BfR Aufgaben und Organigramm Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 9 Sicherheit von Chemikalien Industriechemikalien Pflanzenschutzmittel Biozide Chemieprodukte Altstoffe Neue Stoffe Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 10

6 Sicherheit von Lebensmitteln Chemische Bestandteile Inhaltsstoffe Zusatzstoffe Rückstände Kontaminanten Reaktionsprodukte Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 11 Sicherheit von Lebensmitteln mikrobiologische Kontaminanten (Zoonosen) Salmonellen, E.coli (Fäkalkeime), Mykobakterien, Brucellen, Campylobakter, Listerien, Toxoplasmen, Yersinien, Tollwutviren, Coxiellen, Prionen und verschiedene Parasiten wie Trichinen oder Echinokokken. Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 12

7 Sicherheit von Bedarfsgegenständen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt Kinderspielzeug Textilien Kunststoffe Keramik, Geschirr, Glas Kosmetika Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 13 ZEBET - Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch Dokumentation und Information Validierung Forschung Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 14

8 Beispiel Abt. 3: Das BfR als gesetzlicher Dienstleister Regelungen im Chemikaliengesetz 16e seit 1990 Input Meldungen 16e Abs. 2 Ärzte Hinweise 16e Abs. 3 Giftinformationszentren Bewährtes System auf nationaler Gesetzgebung Fall Datenbank Produkt Datenbank Meldungen INDUSTRIE Gefährliche Produkte Biozide Wasch -u. Reinigungsmittel Freiwillige Meldungen Output Bewertung Analysen 9 GIZ Huma- Daten Sammlung Publikationen Risiko Identifizierung Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 15 Zusammenarbeit Industrie, BfR und Giftinformationszentren Industrie Bisher nur nationale Gesetzgebung (ChemG 16e) Notrufe Giftinformationszentren GIFAS Europäische Gesetzgebung (Art. 45 CLP-VO) Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 16

9 Erste Nutzerkonferenz 29. Oktober 2010 Themen : - Praktische Zusammenarbeit - Das neue elektronische Datenaustauschformat - Stand der Umsetzung Art. 45 CLP-VO - 77 Teilnehmer Gesicherte Archive Matthias Greiner, 2. BfR-Nutzerkonferenz, 27. Oktober 2011 Berlin Seite 17 BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Der 2. BfR-Nutzerkonferenz wünsche ich gutes Gelingen! Matthias Greiner Federal Institute for Risk Assessment Thielallee D Berlin Tel Fax bfr@bfr.bund.de

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