Thüringer Landesanstalt. für Landwirtschaft, Standpunkt. Energieholz auf Uferrandstreifen. Thüringer Ministerium. Naturschutz und Umwelt
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- Judith Gerstle
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1 Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Standpunkt Energieholz auf Uferrandstreifen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
2 Besuchen Sie uns auch im Internet: Impressum 1. Auflage 2007 Herausgeber: Autoren: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Naumburger Str. 98, Jena Tel.: (03641) 683-0, Fax: (03641) Prof. Dr. Gerhard Breitschuh Dr. Gerd Reinhold Maik Schwabe Juni Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe gestattet. -
3 Definition von Uferrandstreifen Als Uferrandstreifen werden nachfolgend linienförmige Geländestreifen im Uferbereich von Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Teiche, Seen und Wasser führende Gräben) bezeichnet, die landwärts unmittelbar an die Uferböschung anschließen und als Teile von Ufer und Aue in funktionalem Zusammenhang mit dem Gewässer stehen. Funktionen von Uferrandstreifen in Agrargebieten Verhinderung von unerwünschten Stoffeinträgen in Gewässer, u. a. durch Abstandswirkung und Minderung der Abdriftgefahr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln Puffer- und Filterwirkung durch ständigen Pflanzenbewuchs bewirkt Nährstoffaufnahme und damit Frachtminderung Verringerung von Sediment- und Stoffverlagerungen, insbesondere in Hanglagen und in Hauptabflussbereichen der Talauen Gewährleistung von ausreichendem Zugang zu den Gewässern optisch wirksame Gliederung des Landschaftsbildes und landeskulturell bedeutsame Strukturen als Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie Biotopverbund Beeinflussung von Kleinklima, Energie- und Stoffhaushalt, z. B. durch Gewässerbeschattung Begradigung der Ackerbeete (geringere Doppelbehandlungsflächen) Rechtliche Regelungen zur Bewirtschaftung von Ackerland auf Uferrandstreifen Gewässerrandstreifen und Uferzonen sind entsprechend 1 Abs. 4 und 2 Abs. 5b ThürNatG als bedeutsame Lebensräume im Biotopverbund zu erhalten und zu entwickeln. Angestrebt wird eine naturnahe Fließgewässerentwicklung und Unterhaltung, die auch Uferbereiche und Auen einbezieht (Richtlinie zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern; ThürStAnz Nr. 18/1996 S ). Nach 78 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) gelten - 10 m breite Streifen an Gewässern 1. Ordnung und - 5 m breite Streifen an Gewässern 2. Ordnung (jeweils gemessen ab Böschungsoberkante) als besonders geschützter Uferbereich, in dem das Aufbringen, Lagern und Ablagern Wasser gefährdender Stoffe verboten ist. In Überschwemmungsgebieten sind zusätzliche Anordnungen der Wasserbehörde möglich (siehe Verwaltungsvorschrift für die Feststellung von Überschwemmungsgebieten im Freistaat Thüringen; ThürStAnz Nr. 49/2004 S ). Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern angewendet werden (Pflanzenschutzgesetz 6 Abs. 2 Satz 2). Der überwiegende Teil zugelassener Pflanzenschutzmittel ist mit entsprechenden Abstandsauflagen versehen. Diese betragen in Abhängigkeit vom jeweiligen Mittel, Ausbringtechnik, Gewässertyp und Ufervegetation zwischen 0 bis 20 m zum Gewässer. Bei einigen wenigen PSM ist auf Ackerflächen mit mehr als 2 % Hangneigung zusätzlich ein bewachsener Gewässerrandstreifen (5 bis 20 m breit) erforderlich. Weiterhin schreibt das Thüringer Wassergesetz Mindestabstände von 5 bzw. 10 m (je nach Gewässerklasse) für die PSM-Ausbringung vor, die auch für PSM gelten, die nach Pflanzenschutzrecht günstiger eingestuft sind. Im Rahmen von Cross Compliance sind bezüglich Nitratrichtlinie und ELER-Verordnung i.v.m. DüV und 78 Abs. 2 und 3 ThürWG insbesondere folgende Regelungen einzuhalten: - kein direkter Eintrag von Düngemitteln und anderen Stoffen mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff und Phosphat in Oberflächengewässer durch Einhalten des Mindestabstandes zu Gewässern (5 bzw. 10 m) bei der Ausbringung; 3
4 - keine Ausbringung innerhalb eines Abstandes von 3 m zur Böschungsoberkante auf stark geneigten Ackerflächen (mehr als 10 % durchschnittliche Hangneigung innerhalb eines Abstandes von 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers); - im Abstand von 3 bis 10 m (außer Festmist) direktes Einbringen in den Boden; - im Abstand von 10 bis 20 m (für Festmist außer Geflügelkot im Abstand von 3 bis 20 m) sofort Einarbeiten auf unbestellten Flächen und bei Reihenabstand $ 45 cm ohne entwickelte Untersaat; sonst Ausbringung auf bestellten Flächen nur bei hinreichender Bestandesentwicklung oder Bestellung der Fläche mit Mulch- oder Direktsaat. Betriebsprämienregelung und Agrarumweltprogramme Uferrandstreifen sind als Teil von Ackerfeldblöcken gesondert im Flächen- und Nutzungsnachweis auszuweisen. Sie bleiben Ackerland und damit beihilfefähige Fläche. Der Entwurf des neuen KULAP Thüringen enthält mit der Maßnahme W 3 ein spezielles Programm zur Anlage von 3 bis 24 m breiten Uferrandstreifen auf erosionsgefährdeten Ackerflächen in abgegrenzten Phosphor-Nährstoffüberschussgebieten (Gebietskulisse). Gegenwärtig in Thüringen praktizierte Formen der Uferrandbewirtschaftung auf Ackerland Normaler Kulturpflanzenbestand auf der gesamten Ackerfläche unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Uferrandstreifen. Feldgrasbestand auf dem Uferrandstreifen in der Breite (5/10 m) mit gesetzlichen Auflagen, ohne Stilllegungsverpflichtung, ohne Düngung und PSM-Einsatz. Die gesamte Fläche wird geerntet. Damit werden Nährstoffe in Ufernähe entzogen. Grasbestand (auch Selbstbegrünung) auf Uferrandstreifen mit Mindestbreite von 10 m als obligatorische Stilllegungsfläche ausgewiesen; Aufwüchse werden gemulcht und Nährstoffe verbleiben in Ufernähe. Grasbestand (auch Selbstbegrünung) auf dem Uferrandstreifen in der Breite mit gesetzlichen Auflagen als Fläche, die aus der Erzeugung genommenen wurde; Aufwüchse werden i.d.r. gemulcht. Blühstreifen auf dem Uferrandstreifen, bei KULAP-Förderung mit einer Mindestbreite von 5 m. Aufwuchs und Nährstoffe verbleiben auf der Fläche. Energieholzanbau auf Uferstreifen als zusätzliche Bewirtschaftungsalternative auf Ackerland Grundsätzlich ist der Anbau von Energieholz auf Ackerflächen möglich (siehe: Uferrandstreifen mit Energieholz unterliegen den oben genannten gesetzlichen Einschränkungen bezüglich Düngung und Pflanzenschutz. Für Energieholz ist eine 20-jährige Mindestnutzungszeit vorgesehen. Der Baumbestand entwickelt in dieser Zeit eine intensive Durchwurzelung und sichert damit einen kontinuierlichen Nährstoffentzug. Der Ackerholzstreifen fungiert als ein Nährstofffilter. Die Energieholzstreifen mit Kurzumtrieb zählen sowohl als obligatorische Stilllegungsfläche als auch als Ackerfläche mit beantragter Energiepflanzenprämie weiterhin zur beihilfefähigen Fläche, mit der Zahlungsansprüche aktiviert werden können. Der Zugang zur ggf. erforderlichen Gewässerpflege ist nach der turnusmäßigen Ernte jeweils für mehrere Wintermonate uneingeschränkt gegeben. Eine entsprechende Vereinbarung mit der für die Gewässerinstandhaltung zuständigen Institution ist erforderlich. 4
5 Betriebswirtschaftliche Wirkungen des Energieholzanbaus auf Uferrandstreifen gegenüber den oben genannten heute praktizierten Bewirtschaftungsformen Gegenüber der Stilllegung entstehen - kalkuliert nach der TLL-Leitlinie Energieholz ( - höhere Leistungen und Kosten sowie ein verbesserter Beitrag zum Betriebsergebnis, wenn ein Mindestpreis von 80 /t TM ohne Lagerung realisiert werden kann. Wirtschaftlichkeit von Energieholz auf Uferrandstreifen Stilllegung Energieholz 8 t TM/a; 80 /t TM 20 a Nutzungsdauer 4 a Umtrieb Energieholz 10 t TM/a; 80 /t TM 20 a Nutzungsdauer 4 a Umtrieb Flächenprämie Umsatzerlöse Energiepflanzenprämie Leistung gesamt Kosten (10 km Transportentfernung; ohne Lagerung) Ergebnis (ca.) Die TLL-Leitlinie unterstellt ganzflächigen Energieholzanbau, sodass infolge kleiner und unregelmäßig geformter Flächen mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden muss. Andererseits berücksichtigt die Leitlinie die kompletten Festkosten. Die Bodenvorbereitung, das Feldspritzen und die Transportarbeiten können vom Agrarunternehmen mit der ohnehin verfügbaren Landtechnik in der Regel in arbeitsarmen Zeiten erledigt werden. Die Ernte kann wegen des geringen Umfangs mit Forsterntetechnik (ab 8-jährigem Umtrieb) als Dienstleistung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit ist der Absatz der Hackschnitzel zu den unterstellten Preisen (Preisniveau 2007 für erntefrische Hackschnitzel [< 30 % TS] : 60 bis 90 /t TM bei Anlieferung). Für Pachtflächen gelten insbesondere die Bestimmungen zum Landpachtvertrag gemäß BGB (ergänzend 535 ff.). Die erforderlichen Vereinbarungen zum Anbau von Energieholz auf Ackerflächen (insbes. Nutzungsänderung, Pachtdauer und Rückgabe) sind im Pachtvertrag festzulegen, ggf. als Änderung oder Ergänzung. Die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen beinhalten die Kosten von Rodung der Wurzelstöcke und Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Ackernutzung nach zwanzigjährigem Energieholzanbau. Effekte durch den Energieholzanbau auf Uferrandstreifen aus der Sicht des Gewässerschutzes C Nach der Pflanzenetablierung findet ein kontinuierlicher Wasser- und Nährstoffentzug statt. C Pflanzenschutzmittel kommen nur ggf. im Anpflanzjahr (mit Ausnahme des gesetzlich festgelegten Uferrandstreifens) zum Einsatz. C Der Düngemitteleinsatz wird reduziert. Düngung ist nur bei extremer Nährstoffaushagerung erforderlich. C Energieholzstreifen bilden eine hervorragende Erosionsbremse. C Größere Gehölze tragen zur Gewässerbeschattung bei. C Ackerholzstreifen bieten gegenüber den heute praktizierten Bewirtschaftungsformen im Uferbereich infolge der genannten Vorteilswirkungen einen höheren Gewässerschutz. 5
6 Einschränkungen für einen Gehölzanbau können u. a. in abflusswirksamen Bereichen oder bei Vorhandensein von Dränsystemen bestehen. Der Anbau gewährleistet eine hohe Sicherheit bei der Einhaltung der rechtlichen Bewirtschaftungseinschränkungen im Uferbereich. Naturschutzfachliche Effekte des Energieholzanbaus auf Uferrandstreifen Nach der einmaligen Anpflanzung und der Aufwuchsperiode von zwei bis drei Jahren findet auf den Energieholzflächen lediglich die Ernte im Turnus von vier bis acht Jahren statt. Energieholzstreifen lockern das Landschaftsbild insbesondere in typischen Ackerbaugebieten stärker auf als die heute praktizierten Bewirtschaftungsformen. Die Nutzungsintervalle erhöhen zusätzlich die Vielfalt in der Landschaft. Die Energieholzstreifen bieten umfangreiche Schutz- und Rückzugsareale für Wildtiere und bilden Biotopverbundstrukturen. Energieholzstreifen bilden eine veränderte Landschafts- und Artenstruktur gegenüber den heute praktizierten Bewirtschaftungsformen aus. Deshalb sind ggf. standörtlich konkrete Naturschutzanforderungen, insbesondere z. B. in Vogelschutzgebieten zu beachten. Fazit Der Anbau und die Bewirtschaftung von Uferrandstreifen mit Energieholz bieten eine Kombination wirtschaftlicher Nutzung der in aller Regel besonders fruchtbaren ufernahen Ackerflächen (Schwemmlandböden) bei gleichzeitig erhöhtem Gewässerschutz, insbesondere bezüglich Boden-, Nährstoff- und PSM-Eintrag in Gewässer. Der Anbau von Energieholz auf Ackerflächen im Uferrandbereich wird empfohlen. Entsprechende Abstimmungen mit den zuständigen Behörden, den Trägern der Gewässerunterhaltung und den Flächeneigentümern sind im Vorfeld erforderlich und sichern ein konstruktives Zusammenwirken. 6
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