Düngung bei Erdbeere unter Beachtung der Düngeverordnung vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Düngung bei Erdbeere unter Beachtung der Düngeverordnung vom"

Transkript

1 Düngung bei Erdbeere unter Beachtung der Düngeverordnung vom P. Schubert Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF), Ref. 42, FG Obstbau, Baumschule, Technik

2 Schwerpunkte des Vortrages Anforderungen aus der neuen Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 Vergleich Düngeverordnung Verpflichtungen im Rahmen der IP Auswertung der IP-Unterlagen 2004 / 2005 Nährstoffversorgungszustand der Erdbeerböden wie werden Erdbeeren in Brandenburg gedüngt Konfliktbewertung zur DüV, IP Vergleich von Düngestrategien im Hinblick auf Düngeverordnung und IP konventionelle Düngung Fertigation Konfliktbewertung zur DüV, IP

3 Inhalte der Düngeverordnung Normative, Vorgaben und Zielstellungen Aufzeichnungspflichten Anwendungsbeschränkungen Anwendungsverbote Auflagen Einhaltung wird kontrolliert im Rahmen von allgemeinen Fachrechtskontrollen (DüV, DmV) (für alle Betriebe) cross-compliance-kontrollen zur Betriebsprämie (wenn Betriebsprämie beantragt wurde) IP-Kontrollen (wenn IP-Prämie beantragt wurde)

4 Düngeverordnung Geltung und Begriffe ( 1 2) regelt die Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln zielt auf Verminderung von stofflichen Risiken durch die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln landwirtschaftlich genutzte Flächen:...Gartenbau, Obstbau, Weinbau, Baumschule Schlag:... einheitlich bewirtschaftete, räumlich zusammenhängende und mit der gleichen Pflanzenart oder mit Pflanzenarten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bewachsene Fläche Bewirtschaftungseinheit:... mehrere Schläge, die vergleichbare Standortverhältnisse aufweisen, einheitlich bewirtschaftet werden und mit der gleichen Pflanzenart oder mit Pflanzenarten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bewachsen sind

5 Schläge und Bewirtschaftungseinheiten Obstart Bewirtschaftungseinheit Ortsbezeichnung Feldblock-Nr (FLIK) Feldblock- Größe (ha) Schlag-Nr (intern) Schlag- Größe (ha) Boden BWZ / Ton Pflanzdatum Datum Bodenprobe P (K, Mg, ph) Nr. BP Datum Bodenprobe N min Nr. BP Erdbeeren 1-jährig 01 Feldscheune DEBBLIxxxxxxxxx1 8, , / /06 Straße DEBBLIxxxxxxxxx2 5, , /05 - " - SP B1 DEBBLIxxxxxxxxx2 5, , /02 - " - Erdbeeren 1-jährig 02 SP B5 DEBBLIxxxxxxxxx9 3, , / /06 Erdbeeren 2-jährig 03 Feldscheune DEBBLIxxxxxxxxx1 8, , / /06 Straße DEBBLIxxxxxxxxx2 5, , /04 - " - SP B1 DEBBLIxxxxxxxxx2 5, , /02 - " - 2 Bewirtschaftungseinheiten + 1 Schlag: Zusammenfassung der Schläge zu Bewirtschaftungseinheiten durch gleiche Standortverhältnisse (BWZ 35 45), gleiche Nährstoffansprüche (1-jährig) Abgrenzung der Bewirtschaftungseinheiten / Schläge: unterschiedliche Nährstoffansprüche (1-jährig, 2-jährig) unterschiedliche BWZ (Schlag Gruppe 20 30; übrige Gruppe 35 45) Dokumentation 2006: 6 Proben P max. 6 Jahre alt IP: P, K, Mg, ph max. 4 Jahre alt 3 Proben N min aus 2006

6 Düngeverordnung Grundsätze ( 3 Abs. 1-2) vor Aufbringung von mehr als 50 kg/ ha und Jahr Gesamt-N oder mehr als 30 kg/ ha und Jahr Phosphat (P 2 O 5 ) Dokumentation des Düngebedarfes der Kultur Ziel Beachten Gleichgewicht zwischen voraussichtlichem Nährstoffbedarf und der Nährstoffversorgung herstellen Nährstoffbedarf des Pflanzenbestandes im Boden verfügbare und verfügbar werdende Nährstoffe ph-wert und Humusgehalt Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Bewässerung

7 Düngeverordnung Grundsätze ( 3 Abs. 3) vor Aufbringung von mehr als 50 kg/ ha und Jahr Gesamt-N oder mehr als 30 kg/ ha und Jahr Phosphat (P 2 O 5 ) Dokumentation Gehalt an Nährstoffen im Boden (Menge und Ermittlungsverfahren) Verstoß = Ordnungswidrigkeit! Stickstoff Phosphat (P 2 O 5 ) - für jeden Schlag bzw. jede Bewirtschaftungseinheit - für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens jährlich - N min in kg/ ha für Bodentiefe 0 30 cm - für jeden Schlag > 1 ha Fläche - mindestens alle 6 Jahre - P oder P 2 O 5 in mg/ 100 g Boden - Methoden: DL, CAL, EUF

8 Düngeverordnung Grundsätze ( 3 Abs. 4-6) Forderung eines zeit- und bedarfsgerechten Düngereinsatzes Verbot der Ausbringung von Düngern mit einem Gehalt an Gesamt-N > 1,5 % bzw. Phosphat (P 2 O 5 ) > 0,5 % ohne Genehmigung bei überschwemmtem Boden gefrorenem Boden Verstoß = Ordnungswidrigkeit! Schnee > 5 cm Abstandsgebot 3 m bei Düngung an Gewässern Ordnungswidrigkeit! außer bei Verwendung von Ausbringungstechnik mit genauer Platzierung auf stark hängigen Flächen (> 10 %) an Gewässern: 0 10 m zur Böschungsoberkante Dünger nur direkt in Boden ablegen m sofort einarbeiten Verstoß = Ordnungswidrigkeit! Ausnahme Festmist: 0 20 m sofort einarbeiten

9 Düngeverordnung Grundsätze ( 3 Abs. 10) Geräte zur Ausbringung müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen der Einsatz folgender Geräte ist ab bzw * verboten: Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler Zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle * für Geräte, die bis in Betrieb genommen wurden Verstoß = Ordnungswidrigkeit!

10 Düngeverordnung zusätzliche Vorgaben ( 4 Abs. 1) vor Aufbringung von organischen bzw. organisch-mineralischen Düngern (Festmist, Kompost, Gülle...) Dokumentation Gehalt an Gesamt-N und Phosphat (P 2 O 5 ) (Menge und Ermittlungsverfahren) zusätzlich vor Aufbringung von Gülle, Jauche, flüssigen organischen Düngemitteln und Geflügelkot Dokumentation Gehalt an Ammonium-N (Menge und Ermittlungsverfahren) Ermittlung der Gehalte durch: vorgeschriebene Kennzeichnung oder allgemein anerkannte Daten oder chemische Analyse Verstoß = Ordnungswidrigkeit!

11 Düngeverordnung zusätzliche Vorgaben ( 4 Abs. 2-5) Gülle, Jauche und flüssige organische Düngemittel mit Gesamt-N > 1,5 % sowie Geflügelkot müssen auf unbestelltem Ackerland unverzüglich eingearbeitet werden Verstoß = Ordnungswidrigkeit! Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft, auch in Mischungen, dürfen nur so aufgebracht werden, dass der aufgebrachte Gesamt-N 170 kg/ ha und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht überschreitet (230 kg/ ha und Jahr auf Grünland, Feldgras, Gemüse nach Antrag) Verstoß = Ordnungswidrigkeit! keine Anwendung von N-Düngern mit Gesamt-N > 1,5 % (außer Festmist) Ackerland: 01. November Januar Grünland: 15. November Januar Verstoß = Ordnungswidrigkeit!

12 Düngeverordnung zusätzliche Vorgaben ( 4 Abs. 6) Gülle, Jauche und flüssige organische Düngemittel mit Gesamt-N > 1,5 % sowie Geflügelkot dürfen nach Ernte der letzten Hauptfrucht im Herbst aufgebracht werden in der Aufwandmenge von maximal 40 kg/ ha Ammonium - N oder maximal 80 kg/ ha Gesamt N zu Folgekulturen oder Zwischenfrüchten zu Strohrückständen

13 Düngeverordnung Nährstoffvergleich ( 5 Abs. 1) Der Betriebsinhaber hat jährlich spätestens bis zum 31. März gemäß Anlage 3 einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und für Phosphat für das abgelaufene Düngejahr als 1. Flächenbilanz oder 2. aggregierte Schlagbilanz auf der Grundlage von Nährstoffvergleichen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit zu erstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich nach Anlage 4 zusammenzufassen.

14 Was ist ein Nährstoffvergleich ( 5 Abs. 1-2)? Zufuhr (Gesamtfläche oder Schlag oder Bewirtschaftungseinheit) N kg P Abfuhr (Gesamtfläche oder Schlag oder Bewirtschaftungseinheit) N kg P mineralische Düngemittel Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft sonstige organische Düngemittel Bodenhilfsstoffe Kultursubstrate Pflanzenhilfsmittel Abfälle (KrW / AbfG) N-Bindung durch Leguminosen Ernteprodukte Nebenprodukte Summe der Zufuhr Summe Zu-/ Abschläge Summe der Abfuhr Differenz zw. Zu- und Abfuhr Differenz je Hektar

15 Nährstoffabfuhr Obst (Quelle: Düngebroschüre Niedersachsen) Obstart (Ertrag) Erdbeeren (20 t/ ha) Himbeeren u.a. Strauchbeeren (10 15 t/ ha) Nährstoffgehalt (kg/ dt Frischertrag) Stickstoff Phosphat (P 2 O 5 ) 0,17 0,05 0,20 (0,30) 0,04 (0,05) Abfuhr vom Feld (kg/ ha) Stickstoff (30) Phosphat (P 2 O 5 ) 10 4 (6) Heidelbeeren (8 t/ ha) 0,15 0, Kernobst (40 t/ ha) 0,11 0, Steinobst (20 t/ ha) 0,25 0,

16 Düngeverordnung Bewertung ( 6 Abs. 1-2) Forderung eines zeit- und bedarfsgerechten Düngereinsatzes ist erfüllt wenn für den betrieblichen Nährstoffvergleich gilt: N-Bilanz im Ø der letzten 3 Düngejahre folgende Werte nicht übersteigt 2006 bis kg/ha und Jahr (124 kg) 2007 bis kg/ha und Jahr (114 kg) 2008 bis kg/ha und Jahr (104 kg) 2009 bis kg/ha und Jahr (94 kg) P-Bilanz im Ø der letzten 6 Düngejahre 20 kg/ ha Phosphat (P 2 O 5 ) nicht überschreitet oder die Mittelwerte der Phosphat - Bodenuntersuchung 25 mg P 2 O 5 / 100 g Boden (DL-Methode) oder 20 mg P 2 O 5 / 100 g Boden (CAL-Methode) oder 3,6 mg P/ 100 g Boden (EUF-Methode) nicht überschreiten Nichtvorlage der Bilanzen = Ordnungswidrigkeit! (30 kg)

17 Was ist ein mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich? Fertigstellung für Düngejahr 2005 bis zum Verstoß = Ordnungswidrigkeit! Betrieblicher Nährstoffvergleich im Durchschnitt mehrerer aufeinander folgender Jahre Vorjahr 2000 Vorjahr 2001 Vorjahr 2002 Vorjahr 2003 Vorjahr 2004 Düngejahr 2005 Differenz im Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr kg/ ha für den Gesamtbetrieb Stickstoff: Düngejahr und 2 Vorjahre kg/ ha... kg/ ha... kg/ ha Phosphat (P 2 O 5 ): Düngejahr und 5 Vorjahre... kg/ ha... kg/ ha... kg/ ha... kg/ ha... kg/ ha... kg/ ha Durchschnittlicher betrieblicher Überschuss je ha und Jahr... kg/ ha... kg/ ha

18 Düngeverordnung Nährstoffvergleich ( 5 Abs. 4) kein Nährstoffvergleich für folgende Betriebe: es werden auf keinem Schlag mehr als 50 kg/ ha und Jahr Gesamt-N und 30 kg/ ha Phosphat (P 2 O 5 ) ausgebracht Betriebsfläche abzüglich Ausnahmeflächen (s.u.) < 10 ha und Fläche Gemüse + Hopfen + Erdbeeren < 1 ha und Gesamt-N aus eigener Tierhaltung < 500 kg und Jahr kein Nährstoffvergleich für folgende Flächen: Baumobst, Baumschule, Rebschule, Zierpflanzen Strauchbeerenobst bis 2. Standjahr Kulturheidelbeeren bis 4. Standjahr

19 Nährstoffvergleich Zusammenfassung befreit sind reine Baumobstbetriebe und Betriebe mit weniger als 10 ha Strauchbeerenobst und weniger als 1 ha Erdbeeren (Gemüse, Hopfen) für Betriebe mit gemischten Anbauverhältnissen (Obst + Gemüse + Ackerbau) gilt: von der Bilanzfläche sind alle Flächen, die vom Nährstoffvergleich ausgenommen sind, abzurechnen aber: Aufzeichnungspflicht und Anwendungsbeschränkungen gelten für alle Betriebe, unabhängig von der Verpflichtung zum Nährstoffvergleich! Novellierung hinsichtlich Baumobst ist möglich!

20 Schlagkartei Düngebedarf Bodenprobe ab: OWI Düngebeschränkung OWI Checkliste Düngung Düngeverordnung Schlag, Bewirtschaftungseinheit, Obstart, Fläche (ha) N, P > 50 kg/ ha u. Jahr Gesamt-N oder > 30 kg/ ha u. Jahr Phosphat (P 2 O 5 ) N min jährlich vor Düngung P 2 O 5 alle 6 Jahre Dokumentation Gehalt und Analysemethode max. 170 kg/ ha u. Jahr Gesamt-N aus organischen oder organischmineralischen Düngern im Mittelwert aller Betriebsflächen mit Auflagen max. 230 kg/ ha IP Pflanzjahr, Pflanzdichte, Bodenart, Ackerzahl, Sorte N, P, K, Mg > 35 kg/ ha u. Jahr Gesamt-N N min jährlich vor Düngung P 2 O 5, K 2 O, MgO alle 4 Jahre Dokumentation Gehalt und Analysemethode > 35 kg/ ha u. Jahr Gesamt-N Gaben teilen > 75 kg/ ha u. Jahr Gesamt-N Blattanalyse vor Düngung max. 100 kg/ ha u. Jahr Gesamt-N P, K, Mg nach Richtwerten entsprechend Bodenanalyse

21 Vermeidung Gewässereintrag OWI Düngetechnik OWI organische Düngemittel OWI besondere Anwendungsbedingungen OWI Nährstoffvergleich OWI (Nichterstellung) Checkliste Düngung (2) Düngeverordnung keine Düngung auf nicht aufnahmefähigen Boden 3 m Abstandsgebot an Gewässern 20 m Anwendungsbeschränkungen an Hanglagen an Gewässern Geräte zur Ausbringung müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen Gesamt-N, P 2 O 5 Dokumentation Gehalt und Analysemethode IP 2000 Gesamt-N, P 2 O 5, K 2 O, MgO Dokumentation Gehalt und Analysemethode Einarbeitungsgebot für flüssige organische Dünger Sperrfrist organische Dünger außer Festmist Ackerland: 01. November Januar Grünland: 15. November Januar Erstellung bis für das abgelaufene Düngejahr - nicht für Baumobst - nicht für Kleinbetriebe s.o.

22 Checkliste Düngung (3) Vermeidung Schwermetallbelastung OWI Aufzeichnungsfrist OWI 1 Monat nach Düngung Aufbewahrungsfrist OWI Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung für das abgelaufene Düngejahr Gehaltsanalyse organischer Dünger Ausgangsdaten und Ergebnisse des Nährstoffvergleiches Aufzeichnungen bei fleischmehl-, knochenmehl- und fleischknochenmehlhaltigen Düngern nach DüV 7 Abs. 2 7 Jahre IP 2000 Dünger, außer Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsstoffe müssen die Grenzwerte für Schwermetalle nach der Düngemittelverordnung einhalten

23 Bodenanalyse: Gehaltsklassen P, K, Mg, ph A Mangel Mangel % zu zu C B Beginn Beginn Unterversorgung Unterversorgung % zu zu C C Zielgehalt Zielgehalt Erhaltungsdüngung (Entzug) D Beginn Beginn Überversorgung Überversorgung % zu zu C E Überversorgung Überversorgung keine Düngung

24 Bodenanalyse 360 ha IP-Fläche: P 2 O % Überversorgung 23% 13% 20% 33 % Unterversorgung 18% 26% A B C D E

25 Bodenanalyse 360 ha IP-Fläche: K 2 O % Überversorgung 10% 11% 22% 32 % Unterversorgung 21% 36% A B C D E

26 Bodenanalyse 360 ha IP-Fläche: MgO % 1% 0% > 90 % Unterversorgung 42% 51% A B C D E

27 Bodenanalyse 360 ha IP-Fläche: N min Frühjahr % 25% Häufigkeit 20% 15% 10% 45 % unter 10 kg/ ha Startwert 10 % über 25 kg/ ha Startwert 5% Mittelwert 15 kg/ ha 0% < 5,0 5,1-10,0 10,1-15,0 15,1-20,0 20,1-25,0 25,1-30,0 > 30,0 N min (kg/ ha)

28 Düngeranwendungen 360 ha IP-Fläche Nährstoff Nährstoff gedüngte gedüngte Fläche Fläche Ø Rein-Element Rein-Element (für (für gedüngte gedüngte Fläche) Fläche) P ha ha (70 (70 %) %) 17,5 17,5 kg/ kg/ ha ha K ha ha (70 (70 %) %) 60,0 60,0 kg/ kg/ ha ha Mg Mg ha ha (24 (24 %) %) 16,4 16,4 kg/ kg/ ha ha N ha ha (90 (90 %) %) 41,5 41,5 kg/ kg/ ha ha überwiegende überwiegende Anzahl Anzahl der der Betriebe Betriebe düngt düngt IP- IPund und DüV-konform DüV-konform Fertigation Fertigation ha ha (1 (1 Betrieb) Betrieb) NPK NPK Mehrnährstoffdünger Mehrnährstoffdünger auf auf % der der Fläche Fläche eingesetzt eingesetzt Reserven bestehen in in der der Erstellung der der Düngungspläne auf auf Basis Basis von von Bodenanalyse und und Nährstoffbedarf (Dokumentation)

29 Düngestrategie organische Substanz zu Erdbeeren organische Düngung möglichst zur zur Vorfrucht z.b. z.b dt/ dt/ ha ha Stalldung m³/ m³/ ha ha Kompost Fiedler, 1988 Nährstoffzuführung mit 300 dt/ ha Rottemist (Peschke, 1987) Element Bruttozuführung (kg/ ha) Mineraldüngeräquivalent (kg/ ha) Folgejahr (kg/ ha) N * (45) (15) P K Mg *Mindestansatz 60 % lt. Düngeverordnung Anlage 2 für Rindermist

30 Düngestrategie P, K, Mg, Kalk, N zu Erdbeeren P alle alle Böden Böden Vorratsdüngung Vorratsdüngung für für gesamte gesamte Standzeit Standzeit K, K, Mg Mg schwere schwere Böden Böden Vorratsdüngung Vorratsdüngung für für gesamte gesamte Standzeit Standzeit leichte leichte mittlere mittlere Böden Böden Teilung Teilung der der Gaben, Gaben, da da Auswaschungsgefahr Auswaschungsgefahr Kalk Kalk alle alle Böden Böden Gabe Gabe zur zur Vorkultur, Vorkultur, da da kalkempfindlich kalkempfindlich N alle alle Böden Böden Teilung Teilung der der Gaben, Gaben, Aufdüngung Aufdüngung auf auf kg/ kg/ ha ha N min nach min nach Bodenanalyse Bodenanalyse

31 Düngestrategie Frigo-Pflanzung im Mai (1) Standort: stark lehmiger Sand (BG 3) BWZ 40, Humusgehalt 2,5 % Analyse- Beispiel Düngebedarf kg/ ha und Jahr Mrz Apr Pflanzjahr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Gehaltsklasse Analyse- Beispiel kg/ ha und Jahr Mrz Apr 1. Ertra Mai Standort: stark lehmiger Sand (BG 3) BWZ 40, Humusgehalt 2,5 % Pflanzung 1. E Grunddüngung P, K, Mg Kopfdüngung K, Kopfdüngung N (Kopfdüngun Bodenprobe N min 0-30 cm Analyseergebnis Bodenprobe ph, P, K, Mg 0-30 cm ph 5,5 B 5,5 P DL 8,0 C Entzug, Vorratsdüngung 3 Jahre ,0 40 K DL 10,0 C Entzug, geteilte Düngung , Mg CaCl² 6,0 C Entzug, geteilte Düngung , N min 20,0 kg/ ha --> Aufdüngung auf 60 kg/ ha , gleitender Sollwert 13 dt/ ha Superphosphat (75 kg/ ha 3,6 dt/ ha Patentkali 2,0 dt/ ha 1,5 dt/ ha KAS (75 kg/ ha KAS)

32 Düngestrategie Frigo-Pflanzung im Mai (2) 1. Ertragsjahr 2. Ertragsjahr Analyse- Beispiel Düngebedarf kg/ ha und Jahr Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Gehaltsklasse Analyse- Beispiel kg/ ha und Jahr Mrz Apr Mai Jun Jul Standort: stark lehmiger Sand (BG 3) BWZ 40, Humusgehalt 2,5 % lyseergebnis ph 5,5 B P DL 8,0 C Entzug, Vorratsdüngung 3 Jahre K DL 10,0 C Entzug, geteilte Düngung Mg CaCl² 6,0 C Entzug, geteilte Düngung 1. Ernte 2. Ernte Kopfdüngung K, Mg Kopfdüngung K, Mg (Kopfdüngung N) (Kopfdüngung N) Bodenprobe N min 0-30 cm, cm Bodenp Kopfdüngung N, K, Mg K 5,5 40 8, , , N min 20,0 kg/ ha --> Aufdüngung auf 60 kg/ ha , gleitender Sollwert (75 kg/ ha KAS) (75 kg/ ha KAS) 2,0 dt/ ha Patentkali 2,0 dt/ ha Patentk 2,0 dt/ ha Patentkali 1,5 dt/ ha KAS

33 Düngestrategie Frigo-Pflanzung im Mai (3) 1. Ertragsjahr 2. Ertragsjahr Analyse- Beispiel Gehaltsklasse Düngebedarf kg/ ha und Jahr Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Analyse- Beispiel kg/ ha und Jahr Mrz Apr Mai Jun Jul Standort: stark lehmiger Sand (BG 3) BWZ 40, Humusgehalt 2,5 % lyseergebnis ph 5,5 B P DL 8,0 C Entzug, Vorratsdüngung 3 Jahre K DL 10,0 C Entzug, geteilte Düngung Mg CaCl² 6,0 C Entzug, geteilte Düngung N min 20,0 kg/ ha --> Aufdüngung auf 60 kg/ ha 1. Erntegang 2. Erntegang 3. Erntegang 4. Erntegang 5. Erntegang 1. Ernte 2. Ernte Kopfdüngung K, Mg Kopfdüngung K, Mg (Kopfdüngung N) (Kopfdüngung N) Bodenprobe N min 0-30 cm, cm Bodenp Kopfdüngung N, K, Mg K 5,5 40 8, , , , kg N als Kalziumnitrat 5-10 kg N als Kaliumnitrat (75 kg/ ha KAS) (75 kg/ ha KAS) 2,0 dt/ ha Patentkali 2,0 dt/ ha Patentk 2,0 dt/ ha Patentkali 1,5 dt/ ha KAS

34 Fertigationsstrategie Grün-Pflanzung im Juli (2 Ertragsjahre) 1. Ertragsjahr 2. Ertragsjahr Analyse- Beispiel kg/ ha und Jahr Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Gehaltsklasse Analyse- Beispiel kg/ ha und Jahr Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Bedarf gesamt Düngung 3 Jahre Standort: stark lehmiger Sand BWZ 40, Humusgeh 1. Ernte 2. Ernte Fertigation 11 x Fertigation 3 x Fertigation 11 x Bodenprobe N min 0-30 cm, cm Bodenprobe N min 0-30 cm, cm Analyseergebnis ph 5,5 B P DL 8,0 C K DL 10,0 C Mg CaCl² 6,0 C Kopfdüngung N 5,5 40 S 12,2 S 3 8,0 40 S 12, ,4 P 90 S 38,2 S 18 10,0 100 S 38, K 20 S 0,4 S 0,1 6,0 20 S 0, ,1 Mg N min 20,0 kg/ ha S S 12 20, S N* * incl. Boden-N min 75 kg/ ha KAS

35 Zusammenfassung Verschärfung der der Anforderungen an an Aufzeichnungspflichten durch die die neue Düngeverordnung Schlagkartei IP IP ist ist dafür gute Grundlage im im Erdbeeranbau notwendige Nährstoffmengen sind sind im im Rahmen der der Düngeverordnung unkritisch genutzte Böden sind sind nur nur gering mit mit Phosphat belastet Reserven bestehen in in der der Optimierung der der Düngung

36 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt:

37 Fertigationsstrategie Herbst nach der Pflanzung Quelle: Gutberlett, B.; Niederhäuser, R. (2003): Fertigation in Erdbeeren. Spargel & Erdbeer Profi 5 (3) Oxidwerte! Gabe pro Woche

38 Fertigationsstrategie Frühjahr bis Ernte Quelle: Gutberlett, B.; Niederhäuser, R. (2003): Fertigation in Erdbeeren. Spargel & Erdbeer Profi 5 (3) Oxidwerte!

39 Umrechnungsfaktoren Elementwerte Oxidwerte P ** 2,29 2,29 = P 2 O P 2 O 2 5 * 5 * 0,436 = P 8 mg mg P = 18,3 18,3 mg mg P 2 O K ** 1,20 1,20 = K 2 O 2 K 2 O 2 ** 0,830 = K mg mg K = 12,0 12,0 mg mg K 2 O 2 Mg Mg ** 1,66 1,66 = MgO MgO ** 0,600 = Mg Mg 6 mg mg Mg Mg = 10,0 10,0 mg mg MgO MgO verschiedene Labore Labore verwenden unterschiedliche Angaben z.t. z.t. Oxid- Oxid-und Elementwerte in in einer einer Tabelle Tabelle (P (P 2 O 2 5, 5, K 2 O, 2 O, Mg) Mg)

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2 Die Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen - Düngeverordnung

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Kompakt für Sie zusammengefasst Stand: 31. März 2017 Wichtiger Hinweis: Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen in der Fachpresse LZ Rheinland und Wochenblatt für Landwirtschaft

Mehr

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus?

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? 17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? (Dipl. Ing. agr. Karin Luyten-Naujoks, Fachbereich

Mehr

Sachgerechte Düngung in Bayern

Sachgerechte Düngung in Bayern Sachgerechte Düngung in Bayern Umweltökologisches Symposium 04. bis 05.03.2008 HBLFA Raumberg - Gumpenstein - Irdning Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Was wird gefordert: Neue Sperrfristen / Obergrenzen Lagerkapazität Wirtschaftsdünger / Bewertung

Mehr

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter)

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter) Landesamt für Verbraucherschutz Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat 43 - Acker- und Pflanzenbau FG Bodenschutz und Düngung Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung I Postfach

Mehr

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte

Mehr

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste Landwirtschaftkammer iedersachsen Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringung nach Abzug der Stall- und Lagerungsverluste Zufuhr nach Abzug der Stall-, Lagerungs-

Mehr

ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009

ALB-Fachtagung Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 Dr. Jörg Hüther HMUELV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik,

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: 26.05.2017 Hinweis: Bitte verfolgen Sie weitere Veröffentlichungen und in der Fachpresse und/oder auf der Homepage der LWK Niedersachsen

Mehr

Novellierung der. Düngeverordnung

Novellierung der. Düngeverordnung - - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz

Mehr

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr): bis (Tag, Monat, Jahr): Datum der Erstellung: Zuständiges Landwirtschaftsamt: erstellt durch (Name/Firma): Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung

Mehr

Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ. (Gesamtbetrieb)

Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ. (Gesamtbetrieb) Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg, Tel./Fax (0 34 71) 3 34-201/205 Poststelle@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Erfassungsbogen nach Düngeverordnung

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung Nährstoffvergleich / Saldenüberschuss max. 50 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der 3 letzten Jahre ) 20 kg P2O5/ha und Jahr im Durchschnitt der letzten 6

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance 2016 Kontrollergebnisse Nitratrichtlinie Anzahl der Verstöße bei VOK 2016 Kontrollbereiche

Mehr

DüngeVo jetzt konkreter für den Gemüsebau mit Beispielen der Umsetzung. Hilfe des neuen online Rechners im Gemüsebau

DüngeVo jetzt konkreter für den Gemüsebau mit Beispielen der Umsetzung. Hilfe des neuen online Rechners im Gemüsebau DüngeVo jetzt konkreter für den Gemüsebau mit Beispielen der Umsetzung Inhalt Wer ist betroffen? Wichtige Begriffsbestimmungen Schlag / Bewirtschaftungseinheit Düngebedarfsermittlung satzweiser Anbau Beispiele

Mehr

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren

Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren Dr. Dietmar Rupp dietmar.rupp@lvwo.bwl.de www.lvwo-bwl.de Freiburg-Tiengen

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss

Mehr

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Dr. Wilfried Zorn Hubert Heß Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Gülletag, Buttelstedt

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: November 2017 Herausgeber: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Wunstorfer Landstr. 11, 30453 Hannover Redaktion: Geschäftsbereich 3, Quelle:

Mehr

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter) Str./Nr. PLZ, Ort. Tel.

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter) Str./Nr. PLZ, Ort. Tel. Landesamt für Verbraucherschutz Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat 43 - Acker- und Pflanzenbau FG Bodenschutz und Düngung Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung I Postfach

Mehr

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Eltville, den 13. März 2018 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Folie

Mehr

Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr) bis (Tag, Monat, Jahr)

Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr) bis (Tag, Monat, Jahr) Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr) 01.01.2006 bis (Tag, Monat, Jahr) 31.12.2006 Zuständiges Amt: Zuständiger Landkreis: Datum der Erstellung 31.03.2007 Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw.

Mehr

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung (DüV) auf den Weinbau

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung (DüV) auf den Weinbau Auswirkungen der neuen Düngeverordnung (DüV) auf den Weinbau Dr. Monika Riedel, Staatliches Weinbauinstitut Freiburg Freiburg-Tiengen, 14.11.2017 Das neue Düngerecht Vorgaben und Lösungen für den Anbau

Mehr

Aktueller Stand der Düngeverordnung

Aktueller Stand der Düngeverordnung Aktueller Stand der Düngeverordnung 1 Veranlassung der Novellierung Nitrat-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (1991): Grenzwert für Grundwasser:

Mehr

vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S.

vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S. Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen *) (Düngeverordnung) vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Meine Themen

Mehr

Merkblatt zur Düngeverordnung

Merkblatt zur Düngeverordnung Merkblatt zur Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12 Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger T. Eiler, FB 3.12 10 Gebote der Düngeverordnung Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1)* Ermittlung der verfügbaren

Mehr

Betrieb: Düngejahr: Beispiel Bewirtschaftungseinheit. Sollwert Zu- und Abschläge kg N/ha BEW 2 BEW 3 BEW 4 BEW 1

Betrieb: Düngejahr: Beispiel Bewirtschaftungseinheit. Sollwert Zu- und Abschläge kg N/ha BEW 2 BEW 3 BEW 4 BEW 1 Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Weinbau-Ertragsanlagen (Aufzeichnung gemäß Düngeverordnung 1 Abs. 1 Nr.1) Formular für 218 für Nmin-Methode oder Verwendung von Werten des Nitratinformationsdienstes,

Mehr

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH) (Version RH Stand 9.11.2017, keine Gewähr. Weitere Infos über LHH) Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Ziel: Umwelt-und Ressourcenschutz, Minimierung Immissionen/Emmissionen. Vermeidung von Nährstoffverlusten.

Mehr

DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU

DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU STAND: MÄRZ 2018 DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU STIMMEN DIE VORAUSSETZUNGEN NOCH? Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Verfolgen Sie aufgrund von möglichen Änderungen und

Mehr

Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung

Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1305) Siebenlehn, 15. Dezember 2017 Ines Kristmann, LfULG - ISS Pirna Grundsätzliches zur Düngebedarfsermittlung

Mehr

Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein

Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein An das

Mehr

Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft

Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft Von der neuen Düngeverordnung bis hin zum Naturschutz 1 08.02.2018 Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain Einteilung: Düngebedarfsermittlung Stickstoff

Mehr

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln Die gute fachliche Praxis beim Einsatz von organischen Düngemitteln Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung Hans-Eberhard Kape 0381 2030770 hekape@lms-beratung.de Organische Düngemittel

Mehr

Unterlagen für CC-Kontrollen. N min -Sollwerte und Nährstoffentzugswerte für Gemüsekulturen. Oktober 2007

Unterlagen für CC-Kontrollen. N min -Sollwerte und Nährstoffentzugswerte für Gemüsekulturen. Oktober 2007 Gartenbau Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Unterlagen für CC-Kontrollen N min -Sollwerte und Nährstoffentzugswerte für Gemüsekulturen Oktober 2007 Zusammenfassung: Aktuelle Hinweise für

Mehr

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der

Mehr

Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen

Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen Maria Stichlmair 17. April 2012 Fachzentrum Agrarökologie - Uffenheim Uferrandstreifen = Fläche entlang eines stehenden oder fließenden Gewässers Eigentum

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung

Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Merkblatt Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung vom 27.02.2007 Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und

Mehr

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017) Die neue (Stand Oktober 2017) Regierung der Oberpfalz Kooperation Trinkwasserschutz Schwarzenfeld 06.11.2017 Regelungen zur Ausbringung Gewässerabstand Einarbeitung Gerätetechnik Bodenzustand Wichtige

Mehr

Anwendung von Berechnungsprogrammen zur Düngebedarfsermittlung und Nährstoffbilanzierung gemäß DüV Fachtag ökologischer Gemüsebau November 2017,

Anwendung von Berechnungsprogrammen zur Düngebedarfsermittlung und Nährstoffbilanzierung gemäß DüV Fachtag ökologischer Gemüsebau November 2017, Anwendung von Berechnungsprogrammen zur Düngebedarfsermittlung und Nährstoffbilanzierung gemäß DüV Fachtag ökologischer Gemüsebau November 2017, Wilsdruff Wesentliche Änderungen gegenüber der alten Fassung

Mehr

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung Rückblick auf vergangene Anforderungen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser Erreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 Alle Grundwasserkörper sollen < 50 mg/l

Mehr

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Herr, Frau Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Nadine.Tauchnitz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de

Mehr

NÄHRSTOFFVERGLEICH FÜR WEINBAUBETRIEBE

NÄHRSTOFFVERGLEICH FÜR WEINBAUBETRIEBE NÄHRSTOFFVERGLEICH FÜR WEINBAUBETRIEBE PRINZIP: Der Nährstoffvergleich (NSV) im Weinbau ist eine auf die gesamte Betriebsfläche bezogene Nährstoffbilanzierung. Dabei werden die Nährstoffmengen, die im

Mehr

Kontrolle der Düngeverordnung Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance im Boden verfügbaren Nährstoffmengen Stick- stoff Phosphat überschwemmt

Kontrolle der Düngeverordnung Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance im Boden verfügbaren Nährstoffmengen Stick- stoff Phosphat überschwemmt Kontrolle der Düngeverordnung (Ordnungswidrigkeiten und CC-Verstöße) Verstöße gegen die Vorschriften der Düngeverordnung können nach Fachrecht als Ordnungswidrigkeiten (OWI) mit einem Bußgeld geahndet

Mehr

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich Neue Düngeverordnung Was lange währt wird endlich Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 17/2017, Seite 40-41 Dr. Matthias Wendland, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische

Mehr

Aus Aktuellem Anlass 10/17

Aus Aktuellem Anlass 10/17 Aus Aktuellem Anlass 10/17 1.Ermittlung des Stickstoffbedarf im Herbst 2.Hinweise zum Nährstoffentzug einiger Ackerbaukulturen Die Zuständige Stelle für Landwirtschaftes Fachrecht und Beratung (LFB) hat

Mehr

Düngung im Focus der Politik - Chancen und Möglichkeiten für den Zierpflanzenbau

Düngung im Focus der Politik - Chancen und Möglichkeiten für den Zierpflanzenbau Düngung im Focus der Politik - Chancen und Möglichkeiten für den Zierpflanzenbau Zierpflanzenbautag LVG Erfurt, 20.6.2017 Grit Vogt ICL SF EU WRRL ein trockenes Thema? Der Bundesrat hat am 31. März 2017

Mehr

Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein

Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein An das

Mehr

Sachgerechte Düngung in Bayern auf Ackerland

Sachgerechte Düngung in Bayern auf Ackerland M. WENDLAND und K. OFFENBERGER Zusammenfassung In Bayern wird die gute fachliche Praxis beim Düngen durch die Düngeverordnung geregelt. Wesentliche rechtliche Vorgaben sind die Begrenzung des Stickstoffes

Mehr

Die Versorgung Brandenburger Böden mit Grundnährstoffen Kalkversorgung

Die Versorgung Brandenburger Böden mit Grundnährstoffen Kalkversorgung Die Versorgung Brandenburger Böden mit Grundnährstoffen Dorothea Heidecke, Dr. Manfred Roschke; Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg, Referat Ackerbau

Mehr

Hintergrund. Regelungen der geplanten Stoffstrombilanzverordnung Dr. Ute Schultheiß. BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland

Hintergrund. Regelungen der geplanten Stoffstrombilanzverordnung Dr. Ute Schultheiß. BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland Regelungen der geplanten Dr. Ute Schultheiß BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland Hintergrund Düngegesetz am 16. Mai 2017 in Kraft getreten Einführung des 11a Umgang mit Nährstoffen im Betrieb Gesetzesbegründung:

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Verordnungsentwurf vom 22.06.2015 Praktikertag zu Strohmanagement und Bodenbearbeitung nach MAIS am 20. Oktober 2015 in Saerbeck Birgit Apel Landwirtschaftskammer

Mehr

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v. HEICHER BAUERVERBAD e.v. Taunusstraße 151 6181 Friedrichsdorf Tel. 6172 716- E-Mail: hbv@agrinet.de Internet: www.hessischerbauernverband.de Rundschreiben r. 81/217 17. Juli 217 hbv IIIb MCMmk Umsetzung

Mehr

Version RH Stand , keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH)

Version RH Stand , keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH) Version RH Stand 25.11.2017, keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH) Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Ziel: Umwelt-und Ressourcenschutz, Minimierung Immissionen/Emmissionen. Vermeidung von Nährstoffverlusten.

Mehr

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de 3 Grundsätze für die Anwendung

Mehr

Das neue Bilanzierungsund Empfehlungssystem Düngung - BESyD. Pflanzenbautag 2016 Groß-Kreutz, , Dr. Michael Grunert

Das neue Bilanzierungsund Empfehlungssystem Düngung - BESyD. Pflanzenbautag 2016 Groß-Kreutz, , Dr. Michael Grunert Das neue Bilanzierungsund Empfehlungssystem Düngung - BESyD Pflanzenbautag 2016 Groß-Kreutz, 29.11.2016, Dr. Michael Grunert Historie, Zielsetzung Ziel: - gemeinsames Düngebedarfs- und Bilanzierungsprogramm

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 Düngebehörde Karin Lambers Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung

Mehr

Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau?

Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau? Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau? Dr. Stephan Deike Dr. Stephan Deike 1 (1) Einführung Gliederung - Diskussion in der der EU und Deutschland (2) Wesentliche Änderungen der Düngeverordnung

Mehr

Umsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)

Umsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL) 1 Umsetzung der Nitratrichtlinie in /Belgien (BE), (DK) und den n (NL) Düngungsobergrenzen Es wurden in allen 3 Staaten Düngungsobergrenzen festgelegt. Lagerungsverluste werden vorher abgezogen. : es werden

Mehr

Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke

Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland - 18.10.2017 Franziska Nicke Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Düngung im Herbst 2017 3. Düngebedarfsermittlung ab 2018 4. N min im Frühjahr 5. Zukünftige Planungen

Mehr

Wesentliche Vorgaben im Herbst:

Wesentliche Vorgaben im Herbst: Das Wichtigste in Kürze - Düngeverordnung 2017 (Stand 10.09.2017) Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erlangen die Vorgaben des neuen Düngegesetz und die Vorgaben der novellierten Düngeverordnung

Mehr

Richtwerte für die Düngung in Niedersachsen

Richtwerte für die Düngung in Niedersachsen Richtwerte für die Düngung in Niedersachsen Stand Januar 2011 Gehaltsklassen für Phosphor (CAL-Methode) Humus % Ton % Bodenart F 0-8 - 5 > 5 mg P/100 g Boden Sand -2 3-5 6-10 11-17 18-35 > 35 ls-t - 2

Mehr

Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp

Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist Th. Heuss, 1. dt. Bundespräsident

Mehr

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten? Ackerbautagung 2012 Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung

Mehr

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis 1 31.08.2017 Beate Streubel Düngung - Rechtsgrundlagen Novelle der Düngeverordnung https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1647.htm

Mehr

Die novellierte Düngeverordnung Was verändert sich? Katrin Hecht

Die novellierte Düngeverordnung Was verändert sich? Katrin Hecht Die novellierte Düngeverordnung Was verändert sich? 1 11.09.2017 Katrin Hecht Neuheiten I. Vorgaben zur Düngebedarfsermittlung II. Aufbringverbote / -beschränkungen III. Regeln für die Anwendung bestimmter

Mehr

Cross-Compliance in Sachsen. Was bringt das Jahr 2018?

Cross-Compliance in Sachsen. Was bringt das Jahr 2018? Cross-Compliance in Sachsen Was bringt das Jahr 2018? 1. Wichtige Änderungen bei Cross- Compliance 2018 1.1 Nitratrichtlinie Ermittlung und Aufzeichnung des Düngebedarfs vor dem Aufbringen von N-haltigen

Mehr

Mitglieder-Information

Mitglieder-Information 02.10.2015 Bewertung des Stickstoffs aus Kompost nach den Vorgaben der Düngeverordnung und der LWK-NRW (in der Fassung vom 27.02.2007, zuletzt geändert am 2.02.2012) Landwirte sind häufig darüber verunsichert,

Mehr

Mitglieder-Information

Mitglieder-Information 02.10.2015 Bewertung des Stickstoffs aus Kompost nach den Vorgaben der Düngeverordnung und der LWK-NRW (in der Fassung vom 27.02.2007, zuletzt geändert am 24.02.2012) Landwirte sind häufig darüber verunsichert,

Mehr

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 18.12.2014 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Warum? Die Düngeverordnung setzt die EU-Nitratrichtlinie

Mehr

Änderungen gegenüber der geplanten Bewirtschaftung sind spätestens nach 7 Tagen im Düngeplan festzuhalten

Änderungen gegenüber der geplanten Bewirtschaftung sind spätestens nach 7 Tagen im Düngeplan festzuhalten Düngeplan gemäß Artikel 5 der Entscheidung der EU Kommission Jahr: (Kalender- oder Wirtschaftsjahr) Betriebsnummer: 0 1 0 8 Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Werden die Nährstoffberechnungen

Mehr

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Ausgangssituation 2. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4. Forderungen der EU-Kommission 5.

Mehr

Nährstoffbilanzen und -gehalte im Boden. Karl Severin und Luise Engelke

Nährstoffbilanzen und -gehalte im Boden. Karl Severin und Luise Engelke Nährstoffbilanzen und -gehalte im Boden Karl Severin und Luise Engelke Gliederung Einleitung und Zielsetzung Methodik Nährstoffsalden Nährstoffgehalte im Boden Fazit Nährstoffbilanzen Ziele Pflanzenbaulich-bodenchemisch:

Mehr

Aktuelle Rechtsentwicklung bei der Bioabfallverwertung. KompostKlub Haus Düsse; Ostinghausen Michael Schneider

Aktuelle Rechtsentwicklung bei der Bioabfallverwertung. KompostKlub Haus Düsse; Ostinghausen Michael Schneider Aktuelle Rechtsentwicklung bei der Bioabfallverwertung KompostKlub 2015 02.09.2015 Haus Düsse; Ostinghausen Michael Schneider Perspektiven der Bio- und Grüngutverwertung unter Berücksichtigung neuer gesetzlicher

Mehr

Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung Spätsommer/Herbst 2017

Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung Spätsommer/Herbst 2017 [[NeuerBrief]] MR-Wetterau, Kölner Str. 10 61200 Wölfersheim _ Margit Albrecht Außerhalb 1 61209 Echzell Bingenheim Ansprechpartner: Frank Lotz Tel. 06036/9787-12 Andre Fritz Tel. 06036/9787-36 Fax 06036/9787-16

Mehr

Neues Düngerecht für die Landwirtschaft

Neues Düngerecht für die Landwirtschaft Neues Düngerecht für die Landwirtschaft Welche Auswirkungen auf die Wassergüte sind zu erwarten? Vortrag Tag der Wasserwirtschaft am 09.11.2017 in Magdeburg Franz Jansen-Minßen Fachbereich 3.13 - Düngebehörde

Mehr

Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung

Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung Maßnahmeoptionen zu diffusen Stoffeinträgen in die Gewässer: 1. Nährstoffworkshop Sachsen-Anhalts 30. Juni 2016 Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung Judith Wollny Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft

Mehr

Grunddaten des Betriebes sowie der Flächen des Acker- und Grünlandes

Grunddaten des Betriebes sowie der Flächen des Acker- und Grünlandes Blatt von Schlagkarte 1 Grunddaten des Betriebes sowie der Flächen des Acker- und Grünlandes grau unterlegte Felder sind Pflichtangaben nach 9Abs.1 SächsSchAVO Betrieb Flächen Betrieb: Betriebs-Nr.: Datum

Mehr

Verordnung der Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen

Verordnung der Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen Verordnung der Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 11 Geltungsbereich 1. a)die Verordnung regelt die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,

Mehr

Novellierung der. Düngeverordnung

Novellierung der. Düngeverordnung - - Landesanstalt Landesanstalt für für Landwirtschaft Landwirtschaft und und Zentrum für Acker- und Novellierung der Entwurf vom 16.12.2015 LLG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llg.mlu.sachsen-anhalt.de

Mehr

Die Grunddüngung im Weinbau.

Die Grunddüngung im Weinbau. Die Grunddüngung im Weinbau. 1. Problematik: In flurbereinigten Gebieten tritt oft eine Überdüngung (Gehaltsklasse D oder E) der oberen Bodenschicht (0-30 cm) und die Unterdüngung (Gehaltsklasse A oder

Mehr

Sachgerechte Düngung im Hopfenbau

Sachgerechte Düngung im Hopfenbau AK-Pflanzenproduktion HOPFEN Neudorf bei Haslach an der Mühl, 19.02.2009 Sachgerechte Düngung im Hopfenbau Johann Portner Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft AG Hopfenbau, Produktionstechnik, Wolnzach-Hüll

Mehr

Nitrat im Grundwasser. - Naturwissenschaftliche Grundlagen und Lösungsansätze

Nitrat im Grundwasser. - Naturwissenschaftliche Grundlagen und Lösungsansätze Nitrat im Grundwasser - Naturwissenschaftliche Grundlagen und Lösungsansätze Hans-Georg Frede und Martin Bach Gelsenwasser Berlin, 23. Januar 2017a Anteile (%) der verschiedenen Belastungsklassen an den

Mehr

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Februar 2002 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Februar 2002 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Februar 2002 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Hinweise zur Düngebedarfsermittlung im Weinbau Durch die am 1.6.1996 in Kraft getretene Düngeverordnung wird

Mehr

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 01.10.2015 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Stand Stand Entwurf vom 01.10.2015 Neue Verordnung

Mehr

Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung

Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bersenbrück, 07. September 2017 Folgende Punkte werde ich ansprechen: Leitplanken

Mehr

Informationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern. im Mais

Informationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern. im Mais Informationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern Rendsburg den 21. Februar 2013 Spätfr tfrühjahrs-n min -Methode im Mais Dipl.-Ing. agr. Heinrich Hack, Büro INGUS 1 Vorstellung INGenieurdienstUmweltSteuerung

Mehr

Verlustarme Gülleaufbringung mit einem Injektionsverfahren

Verlustarme Gülleaufbringung mit einem Injektionsverfahren Merkblätter für die Umweltgerechte Landbewirtschaftung Nr. 35 Januar 2018 Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach

Mehr

Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?!

Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?! Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?! Detlev Dölger Hanse Agro GmbH 1 Vor Ort auf ~ 575 Betrieben Wer ist die Hanse Agro? 2 Gliederung Rahmenbedingungen Entwurf DüV (Entwurf) Düngung und Pflanzenschutz

Mehr

Düngebedarfsermittlung Ackerland

Düngebedarfsermittlung Ackerland Düngebedarfsermittlung Ackerland Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 01/2018, Seite 38-40, Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische

Mehr

Die Nährstoffsituation in Niedersachsen

Die Nährstoffsituation in Niedersachsen Die Nährstoffsituation in Niedersachsen Grundlagen und Ergebnisse des Basis-Emissionsmonitorings 2. Nährstoffsymposium, Hannover, 22.05.2014 Dr. Heinrich Höper, Dr. Walter Schäfer, Dr. Annegret Fier, Annette

Mehr