Hier finden Sie Informationen zu Bewerbung, Zulassung und Studienbeginn.
|
|
- Roland Martin
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Weg ins Studium Hier finden Sie Informationen zu Bewerbung, Zulassung und Studienbeginn. Allgemeines Nachdem die Informationen über die Studienmöglichkeiten an der Fachhochschule gesammelt sind und die Entscheidung für einen Studiengang gefallen ist, beginnt für die angehenden Studierenden die Phase der Bewerbung. Anhand der Bewerbung und den eingereichten Unterlagen prüft die Fachhochschule, ob der Bewerber für den angestrebten Studiengang zugelassen werden kann, wobei die aktuellen Zulassungsbestimmungen der Studiengänge und weitere Regelungen maßgeblich sind. Über die Zulassung zu einem Studiengang wird der Bewerber informiert. Im Anschluss kann sich der Bewerber an der Fachhochschule einschreiben und das Studium beginnen. Im Folgenden finden sich Informationen zu den entsprechenden Aktivitäten und Verfahren zwischen dem Zeitpunkt der Bewerbung und der Einschreibung sowie zu den in diesem Zeitraum wichtigsten Ansprechpartnern im Hinblick auf die grundständigen Studiengänge, d.h. das Erststudium. Beim Weg ins Studium der nicht grundständigen Studienangebote der FH sind oftmals andere Abläufe und Verfahren maßgeblich. Erste Informationen dazu finden sich bei den Übersichten zu den konsekutiven Master-Studiengänge und den weiterbildenden Studiengängen. Ansprechpartner In Bezug auf Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie Zulassungsvoraussetzungen sind die Studierendensekretariate der Fachhochschule die wichtigsten Ansprechpartner der angehenden Studierenden. Bei generellen Fragen zum Studium hilft auch die Allgemeine Studienberatung gerne weiter. Bewerbungen zu Studiengängen sind an die Adresse der Studierendensekretariate zu richten. Dabei ist das Studierendensekretariat in Kaiserslautern grundsätzlich für die Studiengänge am FH-Standort Kaiserslautern, das Studierendensekretariat in Pirmasens für die Studiengänge am FH-Standort Pirmasens und das Studierendensekretariat in Zweibrücken für die Studiengänge am FH-Standort Zweibrücken zuständig. Bei Fragen rund um Bewerbung und Zulassung stehen die Mitarbeiter/innen der Studierendensekretariate gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können hier kostenfrei Informationsbroschüren zu den einzelnen Studiengängen angefordert werden: Studienort Kaiserslautern Studierendensekretariat Morlauterer Str. 31, Kaiserslautern Räume: A218, A219 Öffnungszeiten: Mo-Do: Uhr; Stand März 2007 Seite 1 von 8
2 Tel: 0631/ , -113, -191, -126 Fax: 0631/ Studienortort Pirmasens Studierendensekretariat Carl-Schurz-Str , Pirmasens Öffnungszeiten: Mo-Fr: Uhr Raum: A020 Tel.: 06331/ Fax: 06331/ Studienort Zweibrücken Studierendensekretariat Amerikastr. 1, Zweibrücken Öffnungszeiten: Mo-Do: Uhr; Di/Do: Uhr Räume: H112, H113 Tel.: 06332/ , -171, -172, -174, -176, -177 Fax: 06332/ Für ausländische Studienbewerber/innen, die Interesse an einem FH-Studium haben, ist das Internationale Studienkolleg Kaiserslautern die zentrale Beratungsstelle und auch Bewertungsstelle für das Land Rheinland-Pfalz. Das Studienkolleg überprüft der Hochschulzugangsberechtigung von ausländischen Studienbewerbern (Bildungsausländer), bereitet auf die Feststellungsprüfung und auf das Studium in Deutschland vor und führt die Feststellungsprüfung durch. Internationales Studienkolleg Fachhochschule Kaiserslautern Schoenstr. 9, Kaiserslautern Räume: Geb. 26 Tel: 0631/ , -703 Fax: 0631/ Internet: Stand März 2007 Seite 2 von 8
3 Zulassungsvoraussetzungen Detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erteilen die Studierendensekretariate. Die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule Kaiserslautern setzt i.d.r. die Fachhochschulreife, die Allgemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung voraus: Die Fachhochschulreife erhalten i.d.r. Absolventen von Fachoberschulen oder des Telekolleg II. Sie kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen an Berufsfachschulen, Fachschulen oder sonstigen Institutionen erworben werden. Gymnasiasten, welche die 12. Jahrgangsstufe mit Erfolg absolviert haben, erwerben in Verbindung mit einem erfolgreich abgeschlossenen einjährigen Praktikum oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife. Die Allgemeine Hochschulreife wird i.d.r. am Gymnasium, Abend- und Fachgymnasium, an der Gesamtschule oder im Kolleg erworben. Sie berechtigt zum Studium an der Fachhochschule und der Universität. Als gleichwertig anerkannte Vorbildungen beziehen sich insbesondere auf im Ausland erworbene Schulabschlüsse oder auf die fachgebundene Hochschulreife. Personen ohne Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit abgeschlossen haben, erhalten durch eine Eignungsfeststellung nach einem Probestudium die fachbezogene Berechtigung zu einem Studium an der Fachhochschule. Außer einem entsprechenden schulischen Abschluss oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung gehören in manchen Studiengängen auch praktische Erfahrungen der Bewerber zu den unmittelbaren Zulassungsvoraussetzung. I.d.R. muss der entsprechende Nachweis der im Rahmen dieses so genannten Vorpraktikums vorgeschriebenen Praxiszeiten bis zu einem bestimmten Fachsemester erfolgten. Obwohl nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird es Bewerbern jedoch nach wie vor empfohlen, das Vorpraktikum ganz oder teilweise vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Studienbewerber mit einer einschlägigen Berufsausbildung oder -erfahrung, die zum angestrebten Studiengang passt, sind vom Vorpraktikum grundsätzlich befreit. Bewerbungsverfahren Die Studiengänge Mittelstandsökonomie, Finanzdienstleistungen und technische Betriebswirtschaft sind zulassungsbeschränkt. Für die übrigen Studiengänge gibt es keine Zulassungsbeschränkung. Eine Ausnahme bezüglich des Bewerbungsverfahrens stellen die Studiengänge Architektur, Innenarchitektur und Virtual Design dar; zudem gelten spezifische Zulassungsanträge. Eine Zulassung zum Studium ist jeweils erst nach bestandener Eig- Stand März 2007 Seite 3 von 8
4 nungsprüfung und ausschließlich zum Wintersemester möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juni. Nähere Informationen, insbesondere zu Art und Umfang der Eignungsprüfung, erhalten Sie direkt vom Fachbereich Bauen und gestalten. Bitte beachten Sie auch unbedingt eventuelle Terminänderungen im Internet unter Insbesondere bei dualen grundständigen Studiengängen, können in Hinblick auf das Bewerbungsverfahren (Termine, einzureichende Unterlagen) ebenfalls abweichende Regelungen bestehen. Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung und Studiengang können Sie aus den Informationsbroschüren entnehmen. Anträge auf Zulassung zum Studium sind in den Studierendensekretariaten oder als Download erhältlich. Bewerbungen zum Wintersemester müssen dem Studierendensekretariat grundsätzlich bis zum 15. Juli vorliegen; Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 15. Januar. Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung vorzulegen: Erststudium (erstes Hochschulstudium) oder Zweitstudium (es liegt bereits ein erfolgreich abgeschlossenes Studium vor) Zulassungsantrag Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie) Tabellarischer Lebenslauf Passbild Ggf. Praktikumsnachweis* Ggf. Dienstzeitbescheinigungen der Bundeswehr oder des zivilen Ersatzdienstes *abhängig von der momentanen Regelung der Fachbereiche Hochschulwechsler Zulassungsantrag Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie) Tabellarischer Lebenslauf Passbild Aktuelle Studienbescheinigung Ggf. Praktikumsnachweis* Ggf. Dienstzeitbescheinigungen der Bundeswehr oder des zivilen Ersatzdienstes Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis der zuvor besuchten Hochschule über den noch bestehenden Prüfungsanspruch)** Exmatrikulationsbescheinigung (spätestens bei der Einschreibung)** *abhängig von der momentanen Regelung der Fachbereiche **abhängig von der Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung Stand März 2007 Seite 4 von 8
5 Ausländische Bewerber Zulassungsantrag Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie) Tabellarischer Lebenslauf Passbild Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke oder Pass (jeweils amtlich beglaubigte Kopien) Ggf. Praktikumsnachweis* Ggf. Nachweis der DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber)** Ggf. Nachweis der Feststellungsprüfung nach erfolgreichem Abschluss an einem Studienkolleg** *abhängig von der momentanen Regelung der Fachbereiche **abhängig von der Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung Beruflich besonders qualifizierte Personen Zulassungsantrag Abgangs- und Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (amtlich beglaubigte Kopie) Tabellarischer Lebenslauf Passbild Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit Zeugnisse über die Berufsausbildung und ggf. über die berufl. Weiterqualifikation Erklärung über alle bisherigen Versuche, eine fachbezogene Studienberechtigung zu erwerben Ist die vollständige Vorlage der Unterlagen bei der Bewerbung nicht möglich, so sind vorläufige Bescheinigungen abzugeben. Studienplatzvergabe/ Zulassung Die Fachhochschule Kaiserslautern vergibt in Abhängigkeit vom Studiengang die Studienplätze nach folgenden Verfahren: Zulassungsfreie Studiengänge, bei denen alle Bewerber einen Studienplatz erhalten, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: o Angewandte Informatik o Applied Life Sciences /Angewandte Bio-, Pharma- und Medizinwissenschaften o Bauingenieurwesen o Energie- und Automatisierunsgtechnik o Informationstechnik o Ingenieurinformatik o Maschinenbau o Mechatronik o Medieninformatik Stand März 2007 Seite 5 von 8
6 o Mikrosystemtechnik o Produkt- und Prozessengineering o Technische Logistik o Wirtschaftsinformatik o Wirtschaftsingenieurwesen Zulassungsfreie Studiengänge, bei denen die Auswahl mittels spezifischer Eignungsprüfung erfolgt: o Architektur o Innenarchitektur o Virtual Design Wegen der besonderen Ausrichtung der Studiengänge wird die Eignung der Bewerber anhand einer spezifischen Eignungsprüfung bewertet. Bis zum Bewerbungsschluss sind deshalb zusätzlich zu den weiteren Bewerbungsunterlagen 10 bis 15 selbsterstellte Arbeiten einzureichen, auf deren Basis eine Vorauswahl der Bewerber/innen erfolgt. Bei Architektur und Innenarchitektur findet im Anschluss an die Vorauswahl eine Klausurprüfung statt; bei Virtual Design erfolgt die Endauswahl der Bewerber/innen durch eine Hausarbeit und deren Präsentation. Genaue Informationen zur Eignungsprüfung sind beim Fachbereich Bauen und Gestalten erhältlich. Zulassungsbeschränkte Studiengänge, bei denen i.d.r. nicht alle Zulassungsberechtigten einen Studienplatz erhalten und die Auswahl mittels hochschulinternem Numerus Clausus (N.C.) erfolgt: o Finanzdienstleistungen o Mittelstandsökonomie o Technische Betriebswirtschaft Grundsätzlich werden zunächst 8% der zur Verfügung stehenden Studienplätze für ausländische Bewerber/innen freigehalten. Vom verbleibenden Rest werden 2% an soziale Härtefälle, 3% an Bewerber für ein Zweitstudium und 5% an Bewerber ohne Fachhochschulreife für ein Probestudium vergeben. Unter diesen Bewerbern/innen findet eine spezifische N.C.-Auswertung statt. Die verbleibenden Studienplätze werden zu 60% nach Leistung, d.h. nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung, und zu 40% nach Wartezeit vergeben. Die Wartezeit beginnt grundsätzlich mit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Nicht als Wartezeit wird das Studieren eines anderen Studienfachs angerechnet. Wurde vor dem Erwerb der HZB eine Lehre abgeschlossen, so wird pro 6 Monate Ausbildung 1 Wartesemester angerechnet - jedoch höchstens 2 Wartesemester, wenn die HZB nach dem erworben wurde bzw. bis zu höchstens 4 Wartesemestern, wenn die HZB vor dem erworben wurde. Wurde eine Lehre nach dem Erwerb der HZB abgeschlossen, so wird die Zahl der Wartesemester nochmals um 1 erhöht, sofern die Ausbildung vor dem aufgenommen wurde. Berufstätigkeit nach dem Erwerb der HZB gilt ebenfalls grundsätzlich als Wartezeit. Bei einer entsprechenden Berufstätigkeit von mindestens dreijähriger Dauer, die vor dem aufgenommen wurde, erhöht sich die Zahl der Wartesemester nochmals um 1. Nehmen Bewerber/innen einen Studienplatz zu der gesetzten Frist nicht an, so werden diese Studienplätze über Nachrückverfahren, ggf. über Losverfahren, vergeben. Bewerbern/innen, die bereits einen Studienplatz erhalten hatten, ihr Studium aber wegen Antritt von Wehr- oder Zivildienst nicht aufnehmen konnten, wird i.d.r. ein Studienplatz zugesichert. Die Höhe des Numerus Clausus, die erst nach der Studienplatzvergabe eindeutig fest steht, schwankt von Semester zu Semester in Abhängigkeit von der Anzahl der Studienplätze, der Anzahl der Bewerbungen und dem Notendurchschnitt der Bewerber. Stand März 2007 Seite 6 von 8
7 Immatrikulation Ist dem Antragsteller ein Zulassungsbescheid von der Fachhochschule zugegangen, so kann er sich immatrikulieren. Der Zeitraum, der für die Immatrikulation vorgesehen ist, wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt, zusammen mit dem Zulassungsbescheid. Persönliches Erscheinen ist für die Immatrikulation sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Der Vorgang kann auch auf dem Postweg erledigt werden. Für die Immatrikulation mitzubringen, bzw. zuzuschicken sind: Antrag auf Einschreibung Krankenkassenbescheinigung Quittung über die Überweisung der Sozialbeiträge Ausstehende Unterlagen Wohnen/ Finanzielles Um von Beginn an konzentriert in ein Studium einsteigen zu können, sollten wichtige Rahmenbedingungen frühzeitig, d.h. möglichst vor Studienbeginn, geklärt werden. Dazu zählt mit Sicherheit die Frage des Wohnens während des Studiums und natürlich auch das Thema der Studienfinanzierung. Für Studierende steht an allen Standorten der Fachhochschule ein Kontingent an Wohnheimplätzen zur Verfügung. Die Studierendenwohnheime werden i.d.r. vom Studierendenwerk betrieben, das auch die Bewerbung für einen Wohnheimplatz entgegen nimmt. Das Studentenwerk Kaiserslautern ist in seinem Bereich sowohl für die Standorte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken der Fachhochschule als auch für die Universität zuständig. I.d.R. werden an den einzelnen FH-Standorten regelmäßige Sprechstunden angeboten, über die per Aushang informiert wird. Daneben verfügt das Studentenwerk i.d.r. auch über andere weiterführende Adressen, z.b. von Zimmern und Wohnungen, die auf dem freien Wohnungsmarkt zur Miete angeboten werden. Das Studentenwerk bietet den Studierenden eine Reihe weiterer Dienstleistungen an: U.a. findet sich dort auch eine Jobvermittlungsstelle, die z.b. im Hinblick auf die Studienfinanzierung eine Rolle spielen kann: Studierendenwerk Kaiserslautern Erwin-Schrödinger-Str. Mensagebäude Bau Kaiserslautern Telefon: 0631/23923 Telefax: 0631/ Internet: Neben den Wohnheimen, die vom Studentenwerk betrieben werden, bieten an einzelnen Standorten auch privatwirtschaftliche Unternehmen Wohnheimplätze an. Informationen dazu sind bei den Studierendensekretariaten der FH-Standorte erhältlich. Stand März 2007 Seite 7 von 8
8 Im Hinblick auf eine besondere Finanzierungsmöglichkeit des Studiums, d.h. für Anträge auf finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Amt für Ausbildungsförderung, kurz BAföG-Amt, zuständig. Bei erfüllten Voraussetzungen wird Ausbildungsförderung ab dem Monat geleistet, zu dem die Ausbildung aufgenommen wird, sofern dem BaföG-Amt spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag vorliegt. Erstanträge auf BAföG sollten deshalb am besten sofort nach der Immatrikulation gestellt werden. Zuständige Stelle für Erstanträge von Studierenden der Fachhochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung an der Technischen Universität Kaiserslautern, das auch Sprechstunden an den FH- Standorten durchführt: Technische Universität Kaiserslautern Amt für Ausbildungsförderung Gottlieb-Daimler-Str. Gebäude Kaiserslautern Telefon: 0631/ Internet: unit.asp?gguid=0xe3b0900e75c33740afcfbb227e46d652 Alle Angaben ohne Gewähr. Stand März Stand März 2007 Seite 8 von 8
Checkliste Bachelor Bewerbung
Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
MehrZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)
SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-29 13 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de
MehrPrüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften
MehrZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)
SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-26 65 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de
MehrAllgemeine Zulassungsbestimmungen
Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrVorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik
Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?
MehrNähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.
An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am
MehrDiese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.
Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.
MehrStudieren ohne Abitur. Hochschulzugang und Unterstützungsangebote für beruflich Qualifizierte an der TH Nürnberg
Studieren ohne Abitur Hochschulzugang und Unterstützungsangebote für beruflich Qualifizierte an der TH Nürnberg Studieren ohne Abitur Themen 1. Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur 2.
MehrAccounting, Auditing and Taxation, M.Sc.
Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. der Fakultät III der Universität Siegen vom 12. Juni 2013 Aufgrund der Satzung der Universität Siegen
MehrStudieren ohne Abitur
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Studieren ohne Abitur Infoabend am 16. April 2013 18.30 bis 20.30 Uhr Studieren ohne Abitur Themen 1. Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur
MehrStudium über berufliche Bildung
Studium über berufliche Bildung Die berufsbildenden Schulen bieten mit ihren Bildungsgängen der Sekundarstufe II vielfältige Möglichkeiten, eine berufliche Qualifikation mit dem Erwerb einer schulischen
MehrMedizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
MehrFinanzgruppe Hochschule
Finanzgruppe Hochschule Antrag auf Immatrikulation für das Bachelor-Studium Vertraulich An die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - Bonn GmbH Simrockstraße 4 53113
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
MehrLesefassung vom 15. Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (I) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrHochschulzugang ohne Abitur in Thüringen
Hochschulzugang ohne Abitur in Thüringen Bezüglich des Hochschulzugangs gelten in Thüringen aktuell (Stand: April 2015) insbesondere folgende Rechtsgrundlagen: 60, 63 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
Mehr???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen
Wie komme ich an einen Studienplatz? Das neue???????? Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen???? bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Das neue Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen
MehrPersönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen
Persönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen Die Immatrikulation zum berufsbegleitenden Studium an der Fachhochschule Südwestfahlen erfolgt online. Die TAE übernimmt den Vorgang
MehrZulassungsantrag zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg
Zentraler Studierendenservice Ludwig-Guttmann-Straße 6 69123 Heidelberg Deutschland Telefon +49 6221 88-1000 Telefax +49 6221 88-4122 E-Mail info@fh-heidelberg.de Gesundheitspsychologie, B.Sc. Studienbeginn
MehrTechnische Universität München STUDIENKOLLEG BEI DEN UNIVERSITÄTEN DES FREISTAATES BAYERN
STUDIENKOLLEG BEI DEN UNIVERSITÄTEN DES FREISTAATES BAYERN DAS STUDIENKOLLEG Was ist ein Studienkolleg? Zielgruppe Welche Schwerpunktkurse gibt es? Wie bewirbt man sich für das Studienkolleg? Termine und
MehrStudierendensekretariat
Studierendensekretariat An die Universität Bielefeld Studierendensekretariat Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Beruflich Qualifizierte Ansprechpartnerin Doris Mahlke Raum : C 0-138 Tel.: 0521.106-3407
MehrORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln
MehrAUFNAHMEORDNUNG. Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst. S t a n d : 2 0. 01.2011
AUFNAHMEORDNUNG Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst S t a n d : 2 0. 01.2011 Alanus Hochschule Hochschule für Kunst und Gesellschaft Fachbereich 03 Künstlerische Therapien Villestraße
MehrLesefassung vom 30. Juni 2011
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (Bachelor) vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrBitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium
Studiengang Steuern und Recht Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172C 28195 Bremen Antragseingang DSH/TestDaF erforderlich
MehrVom 27. Oktober 2004. Präambel
Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend
MehrHinweise zum Anmeldeverfahren Studiengang Bachelor of Arts: Bildung & Erziehung (dual) an der Hochschule Koblenz
Hinweise zum Anmeldeverfahren Studiengang Bachelor of Arts: Bildung & Erziehung (dual) an der Hochschule Koblenz Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, hier finden Sie wichtige Angaben
MehrBewerbung und Zulassung das musst Du beachten
Bewerbung und Zulassung das musst Du beachten Studieninfotag Campus Live! 18.11.2015 Peter Marquetand, Referat Studium und Prüfung Christian Renner, Studienberatung - Für welche Studiengänge kann ich mich
Mehr* In Klammern finden Sie einen Hinweis auf den jeweiligen Studienort Lemgo (LE) oder Detmold (DT).
Informationen für die Bewerbung um einen Studienplatz - 1. Fachsemester für einen zulassungsbeschränkten (NC) Bachelor-Studiengang zum Wintersemester 2014 / 2015 Architektur (DT)* Bauingenieurwesen (DT)*
MehrBewerbung und Einschreibung an der Universität Passau zum Sommersemester 2014. Webinar am 9. Januar 2014 Dr. Ulrike Bunge
Bewerbung und Einschreibung an der Universität Passau zum Sommersemester 2014 Webinar am 9. Januar 2014 Dr. Ulrike Bunge Gliederung I. Bachelorstudiengänge und Lehramtsstudiengänge 1. Zulassungsarten a)
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang International Marketing and Media Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische
MehrZulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik
Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29
MehrFAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor
FAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor Stand: 04.05.2014 Inhalt 1 Wie kann ich mich bewerben?... 3 2 Ab wann ist die Online-Bewerbung möglich?... 3 3 Wann ist Bewerbungsschluss?... 3 4 Was sind
MehrStudenten- und Prüfungsstatistik (Schlüssel für Hochschulzugangsberechtigung)
Schlüsselverzeichnis Studenten- und Prüfungsstatistik (Schlüssel für ) Stand: Wintersemester 200/2009 und Sommersemester 2009 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen
MehrEignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)
Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden
MehrInformationen zur Zulassung zum Bachelor-Studium an der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium
Informationen zur Zulassung zum Bachelor-Studium an der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium Bevor Sie weiterlesen: Zunächst einige wichtige Hinweise! 1. Wer an der VWA-Hochschule studieren möchte,
MehrInformationsblatt. Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium
Informationsblatt Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium I. Allgemeines Rechtsgrundlage ist 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167) in Verbindung mit
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrBewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)
syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den
MehrAusbildung, Studium oder Ausland oder? Was mache ich nach dem Abitur? Tipps zur Berufsorientierung 08.10.2012
Rainer Thiel Berater für akademische Berufe Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen Ausbildung, Studium oder Ausland oder? Was mache ich nach dem Abitur? Tipps zur Berufsorientierung 08.10.2012 Seite Themen
MehrBewerbung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Häufig gestellte Fragen - Frequently Asked Questions Vorpraktikum Welchen Umfang muss mein Vorpraktikum haben und welche sonstige Bedingungen erfüllen? Das Vorpraktikum
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrAntrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende
Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen
MehrCheckliste Master Analytische und Bioanalytische Chemie
Master Analytische und Bioanalytische Chemie - das Zeugnis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in der Chemie oder einer verwandten Fachrichtung mit mindestens der Note 2,4 und mit mindestens
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
MehrHochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Ordnung über die Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben
MehrBewerbung für einen Studienplatz
Bewerbung für einen Studienplatz Name, Vorname: geboren am: in: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon mobil: Telefon privat: Telefon geschäftlich: / / / Ich bewerbe mich für einen Studienplatz an der EBZ Business
MehrDuale Berufsoberschule I - Teilzeitunterricht. Berufsoberschule II. - Vollzeitunterricht
David-Roentgen-Schule Neuwied Duale Berufsoberschule I - Teilzeitunterricht Berufsoberschule I Berufsoberschule II - Vollzeitunterricht Neuwied 1. Duale Berufsoberschule I / Fachhochschulreifeunterricht
MehrInformationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management
Informationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management Für die Zulassung zum Studium Master Pension Management ist regulär ein Abschluss in einem Studiengang an einer Fachhochschule,
MehrANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR IMMATRIKULATION (Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen)
HSD Hochschule Döpfer GmbH Waidmarkt 3 50676 Köln Tel: 0221 126 125-0 Fax: 0221 126 125-19 kontakt@hs-doepfer.de www.hs-doepfer.de ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR IMMATRIKULATION (Bitte vollständig und in Druckbuchstaben
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrHochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern
Hochschulanzeiger der Freitag, den 29. Januar 2016 Nr. 26/2016/1 INHALT Redaktionelle Änderung der Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau,
MehrBewerbungsbogen für ein Fernstudium
Hiermit bewerbe ich mich um einen Studienplatz an der staatlich anerkannten, privaten. Bachelor-Studiengang: Betreuendes Studienzentrum: Stempel des BK B.A. Betriebswirtschaft (Fernstudium) Studienbeginn:
MehrPJ Wechsel an Lehrkrankenhäuser der Uni Mainz
INFOBLATT PJ Wechsel an Lehrkrankenhäuser der Uni Mainz Allgemeine Informationen Anhang Unterlagen für das Studierendensekretariat zur Einschreibung Anmeldeformular zum PJ für Externe Studierende Merkblatt
MehrFachtagung Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium. Rechtliche Rahmenbedingungen, Beratungsgespräch, Eignungsprüfung
Fachtagung Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium Rechtliche Rahmenbedingungen, Beratungsgespräch, Lutz Mager, LL.M. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Uni, PH, FH,
MehrBewerbung für den Master-Studiengang Psychologie an der Universität Bielefeld
Bewerbung für den Master-Studiengang Psychologie an der Universität Bielefeld 1 Was erwartet Sie heute? Allgemeine Informationen Formales zum Zugang zum Masterstudium Formales zur Zulassung zum Masterstudium
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrAmtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.
Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode Herausgeber: Der Rektor Nr. 2/2015 Wernigerode, 27. Mai 2015 1 Hochschule Harz Hochschule für angewandte
MehrOnline-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen
Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Schritt für Schritt Hinweise zur Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule
MehrAntrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen
Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..
MehrBewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg
Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg Bitte beachten Sie den Leitfaden zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens. Persönliche Daten Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort,
MehrUniversität Würzburg Referat 2.2 - Studienangelegenheiten Sanderring 2 97070 Würzburg
Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. e-mail PLZ, Ort Telefon-Nr. Universität Würzburg Referat 2.2 - Studienangelegenheiten Sanderring 2 97070 Würzburg Eingangsstempel: Nicht ausfüllen! Dieser Antrag
MehrANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR IMMATRIKULATION (Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen)
HSD Hochschule Döpfer GmbH Waidmarkt 3 und 9 50676 Köln Tel: 0221 126 125-0 Fax: 0221 126 125-19 kontakt@hs-doepfer.de www.hs-doepfer.de ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR IMMATRIKULATION (Bitte vollständig und
MehrLeitfaden zur Bewerbung am Studienkolleg der TU Berlin
Leitfaden zur Bewerbung am Studienkolleg der TU Berlin Die Bewerbung für das Studienkolleg der TU Berlin/Propädeutikum erfolgt ausschließlich über uni-assist. Senden Sie keine Unterlagen an das Studienkolleg.
MehrHohenheim Management School
Hohenheim Management School Antrag auf Zulassung zum Executive MBA Jahrgang 2011 / 2012 Nur Druckbuchstaben verwenden. Namen und Anschrift in Groß- und Kleinschreibung angeben. Umlaute dürfen verwendet
MehrVerbundstudium Wirtschaftsingenieurwesen + Ausbildungsberufe: Metallbauer, Feinwerkmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik, Elektroniker, Systemelektroniker,Informationselektroniker,
MehrZULASSUNGSBESCHRÄNKTE (NC) BACHELOR-STUDIENGÄNGE
Informationen für die Bewerbung um einen Studienplatz - 1. Fachsemester für einen zulassungsbeschränkten (NC) Bachelor-Studiengang zum Wintersemester 2015 / 2016 Inhalt 1. Allgemeine Hinweise 2. Studiengänge
MehrInformationsveranstaltung FeP-Gruppen Wirtschaft
Informationsveranstaltung FeP-Gruppen Wirtschaft Sara Khaffaf-Roenspieß FH AACHEN UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES W-Kurs externe Feststellungsprüfung Wann sind die Prüfungen? Praktika? Was passiert nach
MehrOnline-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen
Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Schritt für Schritt Hinweise zur Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule
MehrFAQ zum Deutschlandstipendium
FAQ zum Deutschlandstipendium Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Deutschlandstipendium 1. Deutschlandstipendium 1.1 Zweck des Stipendiums und Förderfähigkeit 1. Deutschlandstipendium 1.2 Art und
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der
MehrBewerbungsbogen Strategische Gestaltung MA
Bitte beachten Sie Folgendes Füllen Sie diesen Antrag deutlich und vollständig in Blockschrift aus bzw. kreuzen Sie Zutreffendes an. Verwenden Sie dafür ausschließlich dieses Formular. Ich bewerbe mich
Mehr15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite
Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
MehrKann ich mich an der DHBW Stuttgart bewerben, obwohl ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe?
FAQ-LISTE INTERNATIONALE VOLLZEITSTUDIERENDE FRAGEN ZUR BEWERBUNG ALLGEMEIN Kann ich mich an der DHBW Stuttgart bewerben, obwohl ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe? Ja. Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung
MehrWenn Sie Teil von Europas einzigartiger Markencommunity werden wollen, bewerben Sie sich jetzt!
BRANDING CAREERS Die Brand Academy Bachelor-Studiengänge B.A. B.A. Wenn Sie Teil von Europas einzigartiger Markencommunity werden wollen, bewerben Sie sich jetzt! An der Brand Academy zählen Marken und
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund
FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001
MehrInformation der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur Stand: Juli 2014 Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland die Möglichkeit, auch ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife ein
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrBewerbung. für den berufsbegleitenden Master of Science Erneuerbare Energien. für das Sommersemester 2014
Eingangsdatum:... Bewerbernummer:... Bewerbung für den berufsbegleitenden Master of Science Erneuerbare Energien für das Sommersemester 2014 Bitte schicken Sie Ihre vollständige Bewerbung bis spätestens
MehrOnline-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen
Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Schritt für Schritt Hinweise zur Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule
MehrINFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften
Zulassungsamt INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften 1 Allgemeines 2 Zulassungsfristen 3 Bewerbungsunterlagen 4 Bewerbung
MehrHandbuch der Verwaltung Band II Teil VIII - Studienangelegenheiten
Handbuch der Verwaltung Band II Teil VIII - Studienangelegenheiten Satzung zur Änderung der Immatrikulationsordnung der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 22.02.2010 Satzung zur Änderung der Immatrikulationsordnung
MehrOskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen
Allgemeine Studienberatung Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe
Mehr