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1 Der Weg ins Studium Hier finden Sie Informationen zu Bewerbung, Zulassung und Studienbeginn. Allgemeines Nachdem die Informationen über die Studienmöglichkeiten an der Fachhochschule gesammelt sind und die Entscheidung für einen Studiengang gefallen ist, beginnt für die angehenden Studierenden die Phase der Bewerbung. Anhand der Bewerbung und den eingereichten Unterlagen prüft die Fachhochschule, ob der Bewerber für den angestrebten Studiengang zugelassen werden kann, wobei die aktuellen Zulassungsbestimmungen der Studiengänge und weitere Regelungen maßgeblich sind. Über die Zulassung zu einem Studiengang wird der Bewerber informiert. Im Anschluss kann sich der Bewerber an der Fachhochschule einschreiben und das Studium beginnen. Im Folgenden finden sich Informationen zu den entsprechenden Aktivitäten und Verfahren zwischen dem Zeitpunkt der Bewerbung und der Einschreibung sowie zu den in diesem Zeitraum wichtigsten Ansprechpartnern im Hinblick auf die grundständigen Studiengänge, d.h. das Erststudium. Beim Weg ins Studium der nicht grundständigen Studienangebote der FH sind oftmals andere Abläufe und Verfahren maßgeblich. Erste Informationen dazu finden sich bei den Übersichten zu den konsekutiven Master-Studiengänge und den weiterbildenden Studiengängen. Ansprechpartner In Bezug auf Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie Zulassungsvoraussetzungen sind die Studierendensekretariate der Fachhochschule die wichtigsten Ansprechpartner der angehenden Studierenden. Bei generellen Fragen zum Studium hilft auch die Allgemeine Studienberatung gerne weiter. Bewerbungen zu Studiengängen sind an die Adresse der Studierendensekretariate zu richten. Dabei ist das Studierendensekretariat in Kaiserslautern grundsätzlich für die Studiengänge am FH-Standort Kaiserslautern, das Studierendensekretariat in Pirmasens für die Studiengänge am FH-Standort Pirmasens und das Studierendensekretariat in Zweibrücken für die Studiengänge am FH-Standort Zweibrücken zuständig. Bei Fragen rund um Bewerbung und Zulassung stehen die Mitarbeiter/innen der Studierendensekretariate gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können hier kostenfrei Informationsbroschüren zu den einzelnen Studiengängen angefordert werden: Studienort Kaiserslautern Studierendensekretariat Morlauterer Str. 31, Kaiserslautern Räume: A218, A219 Öffnungszeiten: Mo-Do: Uhr; Stand März 2007 Seite 1 von 8

2 Tel: 0631/ , -113, -191, -126 Fax: 0631/ Studienortort Pirmasens Studierendensekretariat Carl-Schurz-Str , Pirmasens Öffnungszeiten: Mo-Fr: Uhr Raum: A020 Tel.: 06331/ Fax: 06331/ Studienort Zweibrücken Studierendensekretariat Amerikastr. 1, Zweibrücken Öffnungszeiten: Mo-Do: Uhr; Di/Do: Uhr Räume: H112, H113 Tel.: 06332/ , -171, -172, -174, -176, -177 Fax: 06332/ Für ausländische Studienbewerber/innen, die Interesse an einem FH-Studium haben, ist das Internationale Studienkolleg Kaiserslautern die zentrale Beratungsstelle und auch Bewertungsstelle für das Land Rheinland-Pfalz. Das Studienkolleg überprüft der Hochschulzugangsberechtigung von ausländischen Studienbewerbern (Bildungsausländer), bereitet auf die Feststellungsprüfung und auf das Studium in Deutschland vor und führt die Feststellungsprüfung durch. Internationales Studienkolleg Fachhochschule Kaiserslautern Schoenstr. 9, Kaiserslautern Räume: Geb. 26 Tel: 0631/ , -703 Fax: 0631/ Internet: Stand März 2007 Seite 2 von 8

3 Zulassungsvoraussetzungen Detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erteilen die Studierendensekretariate. Die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule Kaiserslautern setzt i.d.r. die Fachhochschulreife, die Allgemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung voraus: Die Fachhochschulreife erhalten i.d.r. Absolventen von Fachoberschulen oder des Telekolleg II. Sie kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen an Berufsfachschulen, Fachschulen oder sonstigen Institutionen erworben werden. Gymnasiasten, welche die 12. Jahrgangsstufe mit Erfolg absolviert haben, erwerben in Verbindung mit einem erfolgreich abgeschlossenen einjährigen Praktikum oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife. Die Allgemeine Hochschulreife wird i.d.r. am Gymnasium, Abend- und Fachgymnasium, an der Gesamtschule oder im Kolleg erworben. Sie berechtigt zum Studium an der Fachhochschule und der Universität. Als gleichwertig anerkannte Vorbildungen beziehen sich insbesondere auf im Ausland erworbene Schulabschlüsse oder auf die fachgebundene Hochschulreife. Personen ohne Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit abgeschlossen haben, erhalten durch eine Eignungsfeststellung nach einem Probestudium die fachbezogene Berechtigung zu einem Studium an der Fachhochschule. Außer einem entsprechenden schulischen Abschluss oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung gehören in manchen Studiengängen auch praktische Erfahrungen der Bewerber zu den unmittelbaren Zulassungsvoraussetzung. I.d.R. muss der entsprechende Nachweis der im Rahmen dieses so genannten Vorpraktikums vorgeschriebenen Praxiszeiten bis zu einem bestimmten Fachsemester erfolgten. Obwohl nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird es Bewerbern jedoch nach wie vor empfohlen, das Vorpraktikum ganz oder teilweise vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Studienbewerber mit einer einschlägigen Berufsausbildung oder -erfahrung, die zum angestrebten Studiengang passt, sind vom Vorpraktikum grundsätzlich befreit. Bewerbungsverfahren Die Studiengänge Mittelstandsökonomie, Finanzdienstleistungen und technische Betriebswirtschaft sind zulassungsbeschränkt. Für die übrigen Studiengänge gibt es keine Zulassungsbeschränkung. Eine Ausnahme bezüglich des Bewerbungsverfahrens stellen die Studiengänge Architektur, Innenarchitektur und Virtual Design dar; zudem gelten spezifische Zulassungsanträge. Eine Zulassung zum Studium ist jeweils erst nach bestandener Eig- Stand März 2007 Seite 3 von 8

4 nungsprüfung und ausschließlich zum Wintersemester möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juni. Nähere Informationen, insbesondere zu Art und Umfang der Eignungsprüfung, erhalten Sie direkt vom Fachbereich Bauen und gestalten. Bitte beachten Sie auch unbedingt eventuelle Terminänderungen im Internet unter Insbesondere bei dualen grundständigen Studiengängen, können in Hinblick auf das Bewerbungsverfahren (Termine, einzureichende Unterlagen) ebenfalls abweichende Regelungen bestehen. Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung und Studiengang können Sie aus den Informationsbroschüren entnehmen. Anträge auf Zulassung zum Studium sind in den Studierendensekretariaten oder als Download erhältlich. Bewerbungen zum Wintersemester müssen dem Studierendensekretariat grundsätzlich bis zum 15. Juli vorliegen; Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 15. Januar. Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung vorzulegen: Erststudium (erstes Hochschulstudium) oder Zweitstudium (es liegt bereits ein erfolgreich abgeschlossenes Studium vor) Zulassungsantrag Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie) Tabellarischer Lebenslauf Passbild Ggf. Praktikumsnachweis* Ggf. Dienstzeitbescheinigungen der Bundeswehr oder des zivilen Ersatzdienstes *abhängig von der momentanen Regelung der Fachbereiche Hochschulwechsler Zulassungsantrag Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie) Tabellarischer Lebenslauf Passbild Aktuelle Studienbescheinigung Ggf. Praktikumsnachweis* Ggf. Dienstzeitbescheinigungen der Bundeswehr oder des zivilen Ersatzdienstes Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis der zuvor besuchten Hochschule über den noch bestehenden Prüfungsanspruch)** Exmatrikulationsbescheinigung (spätestens bei der Einschreibung)** *abhängig von der momentanen Regelung der Fachbereiche **abhängig von der Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung Stand März 2007 Seite 4 von 8

5 Ausländische Bewerber Zulassungsantrag Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie) Tabellarischer Lebenslauf Passbild Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke oder Pass (jeweils amtlich beglaubigte Kopien) Ggf. Praktikumsnachweis* Ggf. Nachweis der DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber)** Ggf. Nachweis der Feststellungsprüfung nach erfolgreichem Abschluss an einem Studienkolleg** *abhängig von der momentanen Regelung der Fachbereiche **abhängig von der Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung Beruflich besonders qualifizierte Personen Zulassungsantrag Abgangs- und Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (amtlich beglaubigte Kopie) Tabellarischer Lebenslauf Passbild Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit Zeugnisse über die Berufsausbildung und ggf. über die berufl. Weiterqualifikation Erklärung über alle bisherigen Versuche, eine fachbezogene Studienberechtigung zu erwerben Ist die vollständige Vorlage der Unterlagen bei der Bewerbung nicht möglich, so sind vorläufige Bescheinigungen abzugeben. Studienplatzvergabe/ Zulassung Die Fachhochschule Kaiserslautern vergibt in Abhängigkeit vom Studiengang die Studienplätze nach folgenden Verfahren: Zulassungsfreie Studiengänge, bei denen alle Bewerber einen Studienplatz erhalten, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: o Angewandte Informatik o Applied Life Sciences /Angewandte Bio-, Pharma- und Medizinwissenschaften o Bauingenieurwesen o Energie- und Automatisierunsgtechnik o Informationstechnik o Ingenieurinformatik o Maschinenbau o Mechatronik o Medieninformatik Stand März 2007 Seite 5 von 8

6 o Mikrosystemtechnik o Produkt- und Prozessengineering o Technische Logistik o Wirtschaftsinformatik o Wirtschaftsingenieurwesen Zulassungsfreie Studiengänge, bei denen die Auswahl mittels spezifischer Eignungsprüfung erfolgt: o Architektur o Innenarchitektur o Virtual Design Wegen der besonderen Ausrichtung der Studiengänge wird die Eignung der Bewerber anhand einer spezifischen Eignungsprüfung bewertet. Bis zum Bewerbungsschluss sind deshalb zusätzlich zu den weiteren Bewerbungsunterlagen 10 bis 15 selbsterstellte Arbeiten einzureichen, auf deren Basis eine Vorauswahl der Bewerber/innen erfolgt. Bei Architektur und Innenarchitektur findet im Anschluss an die Vorauswahl eine Klausurprüfung statt; bei Virtual Design erfolgt die Endauswahl der Bewerber/innen durch eine Hausarbeit und deren Präsentation. Genaue Informationen zur Eignungsprüfung sind beim Fachbereich Bauen und Gestalten erhältlich. Zulassungsbeschränkte Studiengänge, bei denen i.d.r. nicht alle Zulassungsberechtigten einen Studienplatz erhalten und die Auswahl mittels hochschulinternem Numerus Clausus (N.C.) erfolgt: o Finanzdienstleistungen o Mittelstandsökonomie o Technische Betriebswirtschaft Grundsätzlich werden zunächst 8% der zur Verfügung stehenden Studienplätze für ausländische Bewerber/innen freigehalten. Vom verbleibenden Rest werden 2% an soziale Härtefälle, 3% an Bewerber für ein Zweitstudium und 5% an Bewerber ohne Fachhochschulreife für ein Probestudium vergeben. Unter diesen Bewerbern/innen findet eine spezifische N.C.-Auswertung statt. Die verbleibenden Studienplätze werden zu 60% nach Leistung, d.h. nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung, und zu 40% nach Wartezeit vergeben. Die Wartezeit beginnt grundsätzlich mit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Nicht als Wartezeit wird das Studieren eines anderen Studienfachs angerechnet. Wurde vor dem Erwerb der HZB eine Lehre abgeschlossen, so wird pro 6 Monate Ausbildung 1 Wartesemester angerechnet - jedoch höchstens 2 Wartesemester, wenn die HZB nach dem erworben wurde bzw. bis zu höchstens 4 Wartesemestern, wenn die HZB vor dem erworben wurde. Wurde eine Lehre nach dem Erwerb der HZB abgeschlossen, so wird die Zahl der Wartesemester nochmals um 1 erhöht, sofern die Ausbildung vor dem aufgenommen wurde. Berufstätigkeit nach dem Erwerb der HZB gilt ebenfalls grundsätzlich als Wartezeit. Bei einer entsprechenden Berufstätigkeit von mindestens dreijähriger Dauer, die vor dem aufgenommen wurde, erhöht sich die Zahl der Wartesemester nochmals um 1. Nehmen Bewerber/innen einen Studienplatz zu der gesetzten Frist nicht an, so werden diese Studienplätze über Nachrückverfahren, ggf. über Losverfahren, vergeben. Bewerbern/innen, die bereits einen Studienplatz erhalten hatten, ihr Studium aber wegen Antritt von Wehr- oder Zivildienst nicht aufnehmen konnten, wird i.d.r. ein Studienplatz zugesichert. Die Höhe des Numerus Clausus, die erst nach der Studienplatzvergabe eindeutig fest steht, schwankt von Semester zu Semester in Abhängigkeit von der Anzahl der Studienplätze, der Anzahl der Bewerbungen und dem Notendurchschnitt der Bewerber. Stand März 2007 Seite 6 von 8

7 Immatrikulation Ist dem Antragsteller ein Zulassungsbescheid von der Fachhochschule zugegangen, so kann er sich immatrikulieren. Der Zeitraum, der für die Immatrikulation vorgesehen ist, wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt, zusammen mit dem Zulassungsbescheid. Persönliches Erscheinen ist für die Immatrikulation sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Der Vorgang kann auch auf dem Postweg erledigt werden. Für die Immatrikulation mitzubringen, bzw. zuzuschicken sind: Antrag auf Einschreibung Krankenkassenbescheinigung Quittung über die Überweisung der Sozialbeiträge Ausstehende Unterlagen Wohnen/ Finanzielles Um von Beginn an konzentriert in ein Studium einsteigen zu können, sollten wichtige Rahmenbedingungen frühzeitig, d.h. möglichst vor Studienbeginn, geklärt werden. Dazu zählt mit Sicherheit die Frage des Wohnens während des Studiums und natürlich auch das Thema der Studienfinanzierung. Für Studierende steht an allen Standorten der Fachhochschule ein Kontingent an Wohnheimplätzen zur Verfügung. Die Studierendenwohnheime werden i.d.r. vom Studierendenwerk betrieben, das auch die Bewerbung für einen Wohnheimplatz entgegen nimmt. Das Studentenwerk Kaiserslautern ist in seinem Bereich sowohl für die Standorte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken der Fachhochschule als auch für die Universität zuständig. I.d.R. werden an den einzelnen FH-Standorten regelmäßige Sprechstunden angeboten, über die per Aushang informiert wird. Daneben verfügt das Studentenwerk i.d.r. auch über andere weiterführende Adressen, z.b. von Zimmern und Wohnungen, die auf dem freien Wohnungsmarkt zur Miete angeboten werden. Das Studentenwerk bietet den Studierenden eine Reihe weiterer Dienstleistungen an: U.a. findet sich dort auch eine Jobvermittlungsstelle, die z.b. im Hinblick auf die Studienfinanzierung eine Rolle spielen kann: Studierendenwerk Kaiserslautern Erwin-Schrödinger-Str. Mensagebäude Bau Kaiserslautern Telefon: 0631/23923 Telefax: 0631/ Internet: Neben den Wohnheimen, die vom Studentenwerk betrieben werden, bieten an einzelnen Standorten auch privatwirtschaftliche Unternehmen Wohnheimplätze an. Informationen dazu sind bei den Studierendensekretariaten der FH-Standorte erhältlich. Stand März 2007 Seite 7 von 8

8 Im Hinblick auf eine besondere Finanzierungsmöglichkeit des Studiums, d.h. für Anträge auf finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Amt für Ausbildungsförderung, kurz BAföG-Amt, zuständig. Bei erfüllten Voraussetzungen wird Ausbildungsförderung ab dem Monat geleistet, zu dem die Ausbildung aufgenommen wird, sofern dem BaföG-Amt spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag vorliegt. Erstanträge auf BAföG sollten deshalb am besten sofort nach der Immatrikulation gestellt werden. Zuständige Stelle für Erstanträge von Studierenden der Fachhochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung an der Technischen Universität Kaiserslautern, das auch Sprechstunden an den FH- Standorten durchführt: Technische Universität Kaiserslautern Amt für Ausbildungsförderung Gottlieb-Daimler-Str. Gebäude Kaiserslautern Telefon: 0631/ Internet: unit.asp?gguid=0xe3b0900e75c33740afcfbb227e46d652 Alle Angaben ohne Gewähr. Stand März Stand März 2007 Seite 8 von 8

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