STUDIENPLÄNE DER STUDIENRICHTUNG JAZZ

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1 STUDIENPLÄNE DER STUDIENRICHTUNG JAZZ UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST GRAZ BAKKALAUREATSSTUDIUM JAZZ (INSTRUMENT/GESANG) MAGISTERSTUDIEN JAZZ (INSTRUMENT/GESANG) JAZZ (THEORIE, KOMPOSITION UND ARRANGEMENT) (Geänderte Fassungen gültig ab 1. Oktober 2007) Zuletzt geändert mit Beschluss der Studienkommission vom 1. Juni 2007, genehmigt in der Sitzung des Senats vom 19. Juni 2007.

2 Profile und Gliederung Bakkalaureatsstudium Jazz (Instrument/Gesang) Inhalt des Bakkalaureatsstudiums Jazz (Instrument/Gesang) ist das Erlernen einer improvisatorischen Sprache in strukturgebundenem Rahmen im Sinne der jazzimmanenten Musizierpraxis, wobei einer kommunikativ-interaktiven Spielweise besondere Aufmerksamkeit gilt. Die Absolventinnen und Absolventen sollen die Fähigkeit besitzen, künstlerische Ideen eigenständig zu formulieren und ihr Schaffen kritisch zu reflektieren. Sie sollen in der Lage sein, sich in den wichtigsten historischen und vor allem den zeitgenössischen Spielformen des Jazz, sowie in jazzverwandten Musikrichtungen, insbesondere auch im Bereich der Popularmusik, musikalisch auszudrücken. Das Bakkalaureatsstudium Jazz (Instrument/Gesang) bietet eine Ausbildung in den zentralen künstlerischen Fächern Gesang, Trompete, Saxofon, Posaune, Gitarre, Klavier, Kontrabass und Schlagzeug und führt nach 8 Semestern, die insgesamt 168 Semesterstunden umfassen, zum Abschluss mit dem akademischen Grad Bakkalaurea bzw. Bakkalaureus der Künste (Abkürzung jeweils: Bakk. art.). Magisterstudium Jazz (Instrument/Gesang) Das Magisterstudium Jazz (Instrument/Gesang) baut auf dem Bakkalaureatsstudium Jazz (Instrument/Gesang) auf und beinhaltet eine Vertiefung, Spezifizierung und Erweiterung der bisherigen künstlerischen Arbeit, sowie den Definitionsansatz zur Entwicklung der künstlerischen Persönlichkeit. Die Studierenden werden angeleitet und befähigt, eigenständige Arbeiten höchstqualifiziert zu realisieren und diese im gesamtgesellschaftlichkünstlerischen Umfeld zu hinterfragen und zu bewerten. Das Magisterstudium Jazz (Instrument/Gesang) führt nach 4 Semestern, die insgesamt 46 Semesterstunden umfassen, zum Abschluss mit dem akademischen Grad Magistra bzw. Magister der Künste (Abkürzung jeweils: Mag. art.). Magisterstudium Jazz (Theorie, Komposition und Arrangement) Das Magisterstudium Jazz (Theorie, Komposition und Arrangement) baut auf dem Bakkalaureatsstudium Jazz (Instrument/Gesang) mit dem Schwerpunkt Jazztheorie auf und beinhaltet eine Vertiefung, Spezifizierung und Erweiterung der bisherigen künstlerischen Arbeit auf dem Gebiet der Komposition, sowie den Definitionsansatz zur Entwicklung der künstlerischen Persönlichkeit. Die Studierenden werden angeleitet und befähigt, eigenständige Arbeiten höchstqualifiziert zu realisieren und diese im gesamtgesellschaftlichkünstlerischen Umfeld zu hinterfragen und zu bewerten. Das Magisterstudium Jazz (Theorie, Komposition und Arrangement) führt nach 4 Semestern, die insgesamt 46 Semesterstunden umfassen, zum Abschluss mit dem akademischen Grad Magistra bzw. Magister der Künste (Abkürzung jeweils: Mag. art.). Fächerübergreifende Konzepte Die Kunstform des Jazz basiert auf kommunikativ-interaktiven Strukturen, vor allem in Hinsicht auf die Konzepte der Improvisation und der Ensemble-Kultur, wie auch bezüglich allgemeiner Organisations-Modelle. Daher ist ein projektorientierter und fächerübergreifender didaktischer Ansatz zu fordern. Im Sinne einer projektorientierten Arbeitsweise werden in regelmäßigen Abständen Konzertund Studio-Produktionen in Zusammenarbeit der Leiterinnen und Leiter der zentralen künstlerischen und der Ensemble-Fächer gemeinsam mit den Studierenden entworfen und realisiert. Diese Projekte stehen jeweils unter einem festzulegenden thematischen Schwerpunkt. Für die Mitwirkung sind geeignete Auswahlkriterien zu bestimmen. Seite 2 von 32

3 Eine Auswahl an Kompositionen ist als gemeinsames, fächerübergreifendes Repertoire exemplarisch auszuwählen. Diese Auswahl ist gemäß der fortschreitenden stilistischen Entwicklung des Jazz immer wieder neu zu beleuchten und zu definieren. Durch ein Zusammenwirken aller befassten Lehrpersonen wird das Basis-Repertoire ausgewählt und etabliert, wobei die konkrete Umsetzung mit größtmöglicher stilistischer Bandbreite und unter maßgeblicher Einbeziehung aktueller Entwicklungen im Jazz und den verwandten Musikrichtungen geleistet wird. Studieneingangsphase Die Studieneingangsphase umfasst die ersten beiden Semester des Bakkalaureatsstudiums. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen der zentralen künstlerischen Fächer, sowie der Pflichtfächer sind als einführend bzw. besonders kennzeichnend anzusehen. Seite 3 von 32

4 Bakkalaureatsstudium Jazz (Instrument/Gesang) Zulassung zum Studium Allgemeine Voraussetzungen Für die Zulassung zum Bakkalaureatsstudium Jazz (Instrument/Gesang) werden, neben der grundsätzlichen künstlerischen Begabung für das zentrale künstlerische Fach, vorausgesetzt: Grundkenntnisse aus allgemeiner und jazzspezifischer Musiklehre, instrumentale Vorkenntnisse, sowie die Vollendung des 17. Lebensjahres. Der Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache ist bis zum 3. Semester zu erbringen. Zulassungsprüfung 1. Teil Prüfung des Gehörs und der Kenntnisse der Musiktheorie (unter besonderer Berücksichtigung jazzspezifischer Anforderungen): Vierklänge, Melodiediktate und bis zu vierstimmige Sätze. 2. Teil Praktische Prüfung mit Rhythmusgruppe: Vorzubereiten sind 4 Stücke aus dem Jazzrepertoire in verschiedenen Tempi: 1 Stück mit Stufenharmonik, 1 modales Stück, 1 Blues und ein Stück freier Wahl. Eine Rhythmusgruppe wird zur Verfügung gestellt; für diese ist entsprechendes Notenmaterial vorzulegen. Praktische Prüfung Solo: Vorzubereiten ist ein durchgeschriebenes Stück (Etüde oder Transkription). Prüfung der Fähigkeiten im Blattlesen: Von der Prüfungskommission werden einfache jazzspezifische Beispiele vorgelegt. Prüfung der Kenntnisse in Klavier (entfällt für Pianisten): Einfache jazzmäßige Kadenzen in Dur und Moll nach Ansage. Prüfung der Fähigkeiten, einfache musikalische Phrasen mit dem Instrument und der Stimme nachzuvollziehen. Lehrveranstaltungen Zentrales künstlerisches Fach Gesang Jazz, Trompete Jazz, Saxofon Jazz, Posaune Jazz, Gitarre Jazz, Klavier Jazz, Kontrabass Jazz, Schlagzeug Jazz Pflichtfächer - Künstlerische Ergänzungsfächer Klassik/Technik Stimmbildung und Atemtechnik (nur für Gesang) Interpretation (nur für Gesang) Flöte und/oder Klarinette Jazz (nur für Saxofon) Elektronische Tasteninstrumente (nur für Klavier) E-Bass (nur für Kontrabass) Perkussion und Stabspiele (nur für Schlagzeug) Seite 4 von 32

5 Pflichtfächer - Ensembles Ensemble Stage Band mit Satzproben Big Band (nur für Gesang) Big Band mit Satzproben Vokalpraktikum und Bühnenpräsenz-Training (nur für Gesang) Pflichtfächer - Musikalische Fertigkeiten Gehörschulung Jazz Improvisation Rhythmusschulung Kompositions- und Improvisationsanalyse Jazztheorie Klavier Jazz Ergänzungsfach (nicht für Klavier) Begleiten und Korrepetition (nur für Gitarre und Klavier) Pflichtfächer - Begleitende Fächer Musiktechnologie Jazzgeschichte Englisch (nur für Gesang) Schwerpunkte Mindestens eines der folgenden Fächerbündel ist zu absolvieren. Für alle Schwerpunkte ist eine Eignungsprüfung abzulegen. Schwerpunkt Arrangement Arrangement für kleines Ensemble Arrangement für Big Band Praktikum Arrangement Schwerpunkt Ensemble-Leitung Arrangement für kleines Ensemble Praktikum Ensemble-Leitung Praktikum Big-Band-Leitung Schwerpunkt Jazztheorie, Komposition und Arrangement Jazztheorie, Komposition und Arrangement Kontrapunkt Harmonielehre Formenlehre Schwerpunkt Angewandte Musikelektronik Angewandte Computer-Technik Elektronische Klangerzeugung Musiktechnologie Seite 5 von 32

6 Wahlfächer Wählbar sind folgende Lehrveranstaltungen: Arrangement für kleines Ensemble Angewandte Computer-Technik Ensemble Praktikum Arrangement Praktikum Ensemble-Leitung Ensemble Jazz und Popularmusik (IGP Jazz) Ensemblepraktikum (Mitwirkung bei Institutsprojekten, Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining) Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen Musikmanagement, Urheberrecht, Musikjournalismus und Fremdsprachen (Übergangsbestimmung: siehe Anhang) Freie Wahlfächer Es sind insgesamt 8 Semesterstunden an freien Wahlfächern zu absolvieren. (Übergangsbestimmung: siehe Anhang) Bakkalaureatsarbeiten Es sind drei Bakkalaureatsarbeiten selbstständig zu schaffen: 1. Bakkalaureatsarbeit - Ensemblepräsentation Die erste Bakkalaureatsarbeit ist im zentralen künstlerischen Fach zu absolvieren und besteht aus einer künstlerischen Präsentation im Rahmen eines öffentlichen Vorspiels. Vorzubereiten sind 3 Stücke aus dem Jazzrepertoire in verschiedenen Tempi: 1 Stück mit Stufenharmonik, 1 modales Stück, 1 Blues. Das vollständige Aufführungsmaterial (Partituren und Einzelstimmen) ist vorzulegen. Die Präsentation wird kommissionell beurteilt. Der Kommission gehören neben den entsprechenden Leiterinnen bzw. den Leitern des ZKF, je eine Lehrerin bzw. ein Lehrer aus den Fächern Ensemble und Improvisation/Jazztheorie an. (Übergangsbestimmung: siehe Anhang) 2. Bakkalaureatsarbeit - Band-Book Die zweite Bakkalaureatsarbeit besteht aus der Erstellung eines Band Books im Umfang von 30 Stücken unter Betreuung der Leiterin bzw. des Leiters des zentralen künstlerischen Fachs. Hierzu sind Kompositionen aus dem Standard-Jazz-Repertoire (Obligato-Liste des Jazzinstitutes oder entsprechendes Repertoire) auszuwählen. Der Auswahlprozess, die Bearbeitung (Arrangement, Adaption) und schriftliche Aufzeichnung der Stücke soll sich über die gesamte Studiendauer erstrecken. 3. Bakkalaureatsarbeit Das Thema der dritten Bakkalaureatsarbeit ist in Zusammenarbeit mit einem Betreuer aus Lehrveranstaltungen wählbar, die am Institut für Jazz und am Institut für Jazzforschung angeboten werden. Die Aufgabe kann schriftlich und/oder künstlerisch gelöst werden. Im Falle einer künstlerischen Bakkalaureatsarbeit ist das vollständige Aufführungsmaterial (Partituren und Einzelstimmen) beizulegen und schriftlich zu erläutern. Seite 6 von 32

7 Die dritte Bakkalaureatsarbeit entspricht im Arbeitsaufwand einem Skriptum von etwa 20 Seiten. Anhaltspunkte zur Äquivalenz: Schriftliche Bakkalaureatsarbeiten Wörter Transkription(en) mit Analyse ca. 300 Takte und 1000 Wörter Studioproduktion, Audio/Video-Dokumentation Minuten Fristen und Zusatzbestimmungen Die erste Bakkalaureatsarbeit ist vor der Anmeldung zum 5. Semester im zentralen künstlerischen Fach, die beiden anderen Arbeiten sind vor der Anmeldung zur Kommissionellen Abschlussprüfung abzuschließen. Arbeiten, die in anderen als der deutschen Sprache angefertigt werden sollen, bedürfen der Genehmigung durch die Vizerektorin/den Vizerektor für Lehre. Kommissionelle Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus der Absolvierung aller Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Fächern des Bakkalaureatsstudiums sowie aus einer kommissionellen Prüfung im ZKF. Die Absolvierung aller im Studienplan angeführten Pflicht-, Wahl- und Freien Wahlfächer ist bis spätestens 10 Tage vor dem ersten Prüfungstermin der kommissionellen Abschlussprüfung in der Studien- und Prüfungsabteilung nachzuweisen. Die kommissionelle Abschlussprüfung besteht aus einem technischen und einem künstlerischen Teil. Technischer Teil Im technischen Teil werden Fertigkeiten im Blattlesen, im Vortrag ausgeschriebener Literatur und die Kenntnis des Standard-Jazz-Repertoires geprüft. Künstlerischer Teil Der künstlerische Teil ist in Form eines öffentlichen Konzertes von etwa 40 bis 50 Minuten Dauer zu absolvieren. Das Programm richtet sich an folgenden Mindestanforderungen aus: Bebop (Up-Tempo), Ballade, Blues. Zusätzlich ist ein Stück mit der Big Band des Jazzinstitutes aufzuführen. Das Programm wird von den Studierenden in Zusammenarbeit mit der Leiterin bzw. dem Leiter des zentralen künstlerischen Fachs abgestimmt, vorbereitet und realisiert. Beurteilungskriterien Die Beurteilung basiert auf dem für diesen Studienplan festgelegten Profil mit besonderer Berücksichtigung der jazzimmanenten Musizierpraxis. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen die Fähigkeit besitzen, künstlerische Ideen eigenständig zu formulieren und sich in den wichtigsten historischen und zeitgenössischen Spielformen des Jazz musikalisch auszudrücken. Beurteilt wird die gesamte Prüfung. Organisation Detaillierte Durchführungsbestimmungen sind von der Vizerektorin/dem Vizerektor für Lehre auf Vorschlag der Studienrichtungkoordinatorin bzw. des Studienrichtungskoordinators zu erlassen. Seite 7 von 32

8 Magisterstudium Jazz (Instrument/Gesang) Zulassung zum Studium Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium Jazz (Instrument/Gesang) ist der erfolgreiche Abschluss eines Bakkalaureatsstudiums Jazz (Instrument/Gesang) oder eines vergleichbaren Studiums, bei dem das gleiche zentrale künstlerische Fach absolviert wurde. Lehrveranstaltungen Zentrales künstlerisches Fach Gesang Jazz, Trompete Jazz, Saxofon Jazz, Posaune Jazz, Gitarre Jazz, Klavier Jazz, Kontrabass Jazz, Schlagzeug Jazz Pflichtfächer Ensemble Big Band (nur für Gesang) Big Band mit Satzproben Improvisation Einführung in die Jazzforschung Wahlfächer Wählbar sind folgende Lehrveranstaltungen: Spezialvorlesung und Übung zur Improvisation Kammermusik Ensemble Ensemble Jazz und Popularmusik (IGP Jazz) Ensemblepraktikum (außeruniversitäre Praxis) Stimmbildung und Atemtechnik (für alle ZKF) Interpretation (für alle ZKF) Begleiten und Korrepetition (nur für Gitarre und Klavier) Freie Wahlfächer Es sind insgesamt 5 Semesterstunden an freien Wahlfächern zu absolvieren. Magisterarbeit Es ist eine künstlerische oder wissenschaftliche Magisterarbeit zu schaffen. Künstlerische Magisterarbeit Eine künstlerische Magisterarbeit ist in Form eines Tonträgers anzufertigen. Dabei sollen Format und Umfang der im Jazz üblichen Arbeitsweise bei der Produktion eines Tonträgers entsprechen. Die künstlerische Magisterarbeit wird zunächst von der Leiterin bzw. dem Leiter des zentralen künstlerischen Fachs betreut. Das Programm dieses Tonträgers ist darüber hinaus mit einer zweiten Betreuerin bzw. einem zweiten Betreuer in schriftlicher Form zu reflektieren (Umfang: ca. 20 Seiten). Als Betreuerinnen und Betreuer des schriftlichen Teils sind Lehrpersonen mit wissenschaftlicher Lehrbefugnis aus dem Jazzbereich wählbar. Seite 8 von 32

9 Die Gesamtnote setzt sich aus den beiden Einzelbeurteilungen des künstlerischen und des schriftlichen Teils zusammen und errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel beider Teilnoten (bei Dezimalen größer als 5 ist aufzurunden). Darüber hinaus kann die Magisterarbeit nur dann positiv beurteilt werden, wenn beide Einzelbeurteilungen positiv sind. Die künstlerische Magisterarbeit (Tonträger, Partituren und Einzelstimmen, schriftlicher Teil) ist in zweifacher Ausfertigung, zusammen mit der Beurteilung spätestens 10 Tage vor der kommissionellen Abschlussprüfung abzugeben. Wissenschaftliche Magisterarbeit Eine wissenschaftliche Magisterarbeit ist in Form eines selbständig erarbeiteten Textes einschließlich Anlagen (Audio-Beispiele, Notenbeispiele, Transkriptionen, etc.) anzufertigen. Für eine wissenschaftliche Magisterarbeit sind als Betreuerinnen und Betreuer Lehrpersonen mit wissenschaftlicher Lehrbefugnis aus dem Jazzbereich wählbar. Arbeiten, die in anderen als der deutschen Sprache angefertigt werden sollen, bedürfen der Genehmigung durch die Vizerektorin bzw. den Vizerektor für Lehre. Kommissionelle Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus der Absolvierung aller Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Fächern des Magisterstudiums sowie aus einer kommissionellen Prüfung im ZKF. Die Absolvierung aller im Studienplan angeführten Pflicht-, Wahl- und Freien Wahlfächer ist bis spätestens 10 Tage vor dem ersten Prüfungstermin der kommissionellen Magisterprüfung in der Studien- und Prüfungsabteilung nachzuweisen. Die kommissionelle Abschlussprüfung ist in Form eines öffentlichen Konzertes von etwa 40 bis 50 Minuten Dauer zu absolvieren. Das Programm soll im Ansatz eine der Absolventin bzw. dem Absolventen entsprechende eigenständige künstlerische Ausrichtung haben. Das Programm wird von den Studierenden in Zusammenarbeit mit der Leiterin bzw. dem Leiter des zentralen künstlerischen Fachs abgestimmt und vorbereitet. Dabei sollen die Studierenden bei der Zusammenstellung und Organisation eines entsprechenden Ensembles, sowie bei der Probenarbeit unterstützt werden. Beurteilungskriterien Die Beurteilung basiert auf dem für diesen Studienplan festgelegten Profil, namentlich der Fähigkeit zur Darstellung einer eigenständigen künstlerischen Persönlichkeit. Organisation Detaillierte Durchführungsbestimmungen sind von der Vizerektorin/den Vizerektor für Lehre auf Vorschlag der Studienkoordinatorin/des Studienrichtungskoordinators zu erlassen. Die Abschlussprüfung gilt als abgeschlossen, wenn alle Teile der Magisterprüfung sowie die Magisterarbeit positiv beurteilt sind. Seite 9 von 32

10 Magisterstudium Jazz (Theorie, Komposition und Arrangement) Zulassung zum Studium Voraussetzung zur Zulassung zum Magisterstudium Jazz (Theorie, Komposition und Arrangement) ist der erfolgreiche Abschluss eines Bakkalaureatsstudiums Jazz (Instrument/Gesang) mit dem Schwerpunkt Jazztheorie, -Komposition und Arrangement oder eines vergleichbaren Studiums. Lehrveranstaltungen Zentrales künstlerisches Fach Jazztheorie, Komposition und Arrangement Pflichtfächer Kontrapunkt Harmonielehre Formenlehre Instrumentation und Orchestertechnik Musikgeschichte Praktikum Big Band Praktikum Nine Piece Band Wahlfächer Wählbar sind folgende Lehrveranstaltungen: Akustik Werkanalyse inklusive Einführung Instrumentation und Orchestertechnik Praktikum Komposition und Arrangement Spezialvorlesung und Übung zur Improvisation Ensemblepraktikum (außeruniversitäre Praxis) Freie Wahlfächer Es sind insgesamt 5 Semesterstunden an freien Wahlfächern zu absolvieren. Magisterarbeit Es ist eine künstlerische oder wissenschaftliche Magisterarbeit zu schaffen. Künstlerische Magisterarbeit Eine künstlerische Magisterarbeit ist in Form eines Tonträgers anzufertigen. Das Programm ist aus dem eigenen Schaffen zu wählen. Dabei sollen Format und Umfang der im Jazz üblichen Arbeitsweise bei der Produktion eines Tonträgers entsprechen. Die künstlerische Magisterarbeit wird zunächst von der Leiterin bzw. dem Leiter des zentralen künstlerischen Fachs betreut. Das Programm dieses Tonträgers ist darüber hinaus mit einer zweiten Betreuerin bzw. einem zweiten Betreuer in schriftlicher Form zu reflektieren Seite 10 von 32

11 (Umfang: ca. 20 Seiten). Als Betreuerinnen und Betreuer des schriftlichen Teils sind Lehrpersonen mit wissenschaftlicher Lehrbefugnis aus dem Jazzbereich wählbar. Die Gesamtnote setzt sich aus den beiden Einzelbeurteilungen des künstlerischen und des schriftlichen Teils zusammen und errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel beider Teilnoten (bei Dezimalen größer als 5 ist aufzurunden). Darüber hinaus kann die Magisterarbeit nur dann positiv beurteilt werden, wenn beide Einzelbeurteilungen positiv sind. Die künstlerische Magisterarbeit (Tonträger, Partituren und Einzelstimmen, schriftlicher Teil) ist in zweifacher Ausfertigung, zusammen mit der Beurteilung spätestens 10 Tage vor der kommissionellen Abschlussprüfung abzugeben. Wissenschaftliche Magisterarbeit Eine wissenschaftliche Magisterarbeit ist in Form eines selbständig erarbeiteten Textes einschließlich Anlagen (Audio-Beispiele, Notenbeispiele, Transkriptionen, etc.) anzufertigen. Für eine wissenschaftliche Magisterarbeit sind als Betreuerinnen und Betreuer Lehrpersonen mit wissenschaftlicher Lehrbefugnis aus dem Jazzbereich wählbar. Arbeiten, die in anderen als der deutschen Sprache angefertigt werden sollen, bedürfen der Genehmigung durch die Vizerektorin bzw. den Vizerektor für Lehre. Kommissionelle Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus der Absolvierung aller Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Fächern des Magisterstudiums sowie aus einer kommissionellen Prüfung im ZKF. Die Absolvierung aller im Studienplan angeführten Pflicht-, Wahl- und Freien Wahlfächer ist bis spätestens 10 Tage vor dem ersten Prüfungstermin der kommissionellen Magisterprüfung in der Studien- und Prüfungsabteilung nachzuweisen. Die kommissionelle Abschlussprüfung ist in Form einer Präsentation von Werken aus dem eigenen Schaffen abzulegen. Diese Werke sind als Tondokumente einschließlich Partituren vorzulegen. Das Programm wird von den Studierenden in Zusammenarbeit mit der Leiterin bzw. dem Leiter des zentralen künstlerischen Fachs abgestimmt und vorbereitet. Beurteilungskriterien Die Beurteilung basiert auf dem für diesen Studienplan festgelegten Profil, namentlich der Fähigkeit zur Darstellung einer eigenständigen künstlerischen Persönlichkeit. Organisation Detaillierte Durchführungsbestimmungen sind von der Vizerektorin/den Vizerektor für Lehre auf Vorschlag der Studienkoordinatorin/des Studienrichtungskoordinators zu erlassen. Die Abschlussprüfung gilt als abgeschlossen, wenn alle Teile der Magisterprüfung sowie die Magisterarbeit positiv beurteilt sind. Seite 11 von 32

12 Anhang Definition der Lehrveranstaltungen Typen von Lehrveranstaltungen Vorlesung (VO) Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem und wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient und in Form eines Vortrages durch die Lehrende/den Lehrenden abgehalten wird. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der schriftlich oder mündlich oder schriftlich und mündlich durchgeführt werden kann. Vorlesung mit Übung (VU) Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem und wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient, in der gleichzeitig auch Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet wird. Praktikum (PR) Lehrveranstaltung mit praktischem Lehrinhalt, in der kleinere angewandte künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt werden. Ein Praktikum kann auch außerhalb der Universität und des Studienstandorts stattfinden. Künstlerischer Einzelunterricht (KE) Lehrveranstaltung, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fertigkeiten dient. Den Leiterinnen bzw. den Leitern der Lehrveranstaltungen steht es frei, diese zum geringen Teil als Gruppenunterricht durchzuführen, wenn der Lehrinhalt und/oder die angewandte Methodik dies erfordern. (Der Stundenanspruch der einzelnen Studierenden darf bei Führung als Gruppenunterricht nur anteilig reduziert werden. Vorspielstunden, Konzerte und künstlerische Präsentationen können als Voraussetzung für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung KE vorgesehen werden.) Künstlerischer Gruppenunterricht (KG) Lehrveranstaltung in Form von Gruppenunterricht, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fertigkeiten dient. (Vorspielstunden, Konzerte und künstlerische Präsentationen können als Voraussetzung für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung KG vorgesehen werden.) Übung (UE) Lehrveranstaltung, in der praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet werden. Laborübung (LU) Lehrveranstaltung, in der zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in praktischer, experimenteller und/oder konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch-wissenschaftlichen oder wissenschaftlichen Berufsfortbildung vermittelt werden. Seite 12 von 32

13 Seminar (SE) Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlich-praktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung unter aktiver Einbeziehung der Studierenden (Teilnahme an der kritischen Diskussion und/oder schriftliche Arbeiten und/oder eine mündliche Präsentation) vermittelt werden und die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführt. Proseminar (PS) Einführende Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlich-praktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung mit teilweise aktiver Einbeziehung der Studierenden vermittelt werden. Projekt (PJ) Lehrveranstaltung mit praktischem Inhalt, in der eine oder mehrere große künstlerische, wissenschaftliche, experimentelle, theoretische und/oder konstruktive Arbeit(en) ( Projekt(e) ) unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt werden. Ein Projekt kann als Team- oder Einzelarbeit durchgeführt werden, bei Teamarbeit muss die individuelle Leistung beurteilt werden können. Exkursion (EX) Lehrveranstaltung außerhalb des Studienortes, die künstlerische und/oder künstlerischwissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt Abhaltung der Lehrveranstaltungen Es ist zwischen Lehrveranstaltungen zu unterscheiden, die vorwiegend regelmäßig, das heißt wöchentlich, und solchen, die auch unregelmäßig, also etwa in Form von Unterrichts- Blöcken abgehalten werden. Eine unregelmäßige Abhaltung ist jedenfalls mit dem Institut für Jazz zu koordinieren, um einen reibungslosen Ablauf des Studienbetriebs zu gewährleisten. Grundsätzlich werden Lehrveranstaltungen regelmäßig abgehalten. Dies gilt insbesondere für folgende Lehrveranstaltungstypen: Vorlesungen Vorlesungen mit Übung Künstlerischer Einzelunterricht Künstlerischer Gruppenunterricht Ensembles Lehrveranstaltungen können unregelmäßig abgehalten werden, wenn eine projektbezogene Arbeitsweise beabsichtigt ist. Dies gilt insbesondere für folgende Lehrveranstaltungen: Stage Band Big Band Musiktechnologie Zudem soll bei sonst grundsätzlich regelmäßig abgehaltenen Lehrveranstaltungen auch teilweise eine Unterrichtsplanung nach den individuellen Bedürfnissen der Studierenden möglich gemacht werden, wenn dadurch künstlerische Projekte der Studierenden realisiert und unterstützt werden können. Dies gilt vor allem auch für den Unterricht in den zentralen künstlerischen Fächern. Seite 13 von 32

14 Prüfungscharakter der Lehrveranstaltungen Bis auf reine Vorlesungen haben alle Lehrveranstaltungen immanenten Prüfungscharakter. Voraussetzung für das positive Absolvieren einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von mindestens 80%. Im Fall der Mischform VU ist die Absolvierung des Übungsblocks Voraussetzung, die Prüfung über den Vorlesungsteil ablegen zu können. In folgenden Lehrveranstaltungen sind kommissionelle Prüfungen abzuhalten: Klavier Jazz Ergänzungsfach 2 Klavier Jazz Ergänzungsfach 4 Klavier Jazz Ergänzungsfach 6 Aufbau der Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen mit gleichlautendem Titel sind grundsätzlich aufbauend. Ausnahmen sind in den Stundentafeln kenntlich gemacht. Im Fach Ensemble sind Ausnahmen im Sinne des grundsätzlich aufbauenden Charakters zu machen, wenn dies aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen notwendig erscheint. Die Einteilung der Studierenden in die jeweiligen Ensembles erfolgt jedenfalls durch die Leiterin bzw. den Leiter des zentralen künstlerischen Fachs. Die Bezeichnungen der Semesterstufen der aufbauenden Lehrveranstaltungen der Magisterstudien, insbesondere der zentralen künstlerischen Fächer, sind als Fortsetzung der entsprechenden Lehrveranstaltungen aus den Bakkalaureatsstudien zu betrachten. Für Studierende, die in ein Magisterstudium eintreten, ohne das entsprechende an dieser Universität angebotene Bakkalaureatsstudium absolviert zu haben, die aber im Sinne der Bestimmungen über die Zulassung zum Magisterstudium ein gleichwertiges Bakkalaureatsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, gelten die vorausgesetzten Semesterstufen als absolviert. Voraussetzungen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, die als künstlerischer Einzelunterricht abgehalten werden, ist die gültige Meldung der Fortsetzung des Studiums zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses für Lehrveranstaltungen, sofern nicht Termine von kommissionellen Prüfungen eine andere Regelung durch die Vizerektorin/den Vizerektor für Lehre erfordern. Teilnehmerzahl von Lehrveranstaltungen Grundsätzlich sind bei der Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahlen Parallelveranstaltungen einzurichten. In den Fächern Stage Band und Big Band ist bei der Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahlen und unter Berücksichtigung der üblichen Besetzungen von den Leiterinnen bzw. Leiter der zentralen künstlerischen Fächer nach pädagogischen Gesichtspunkten zu entscheiden, welche Studierenden diese Lehrveranstaltungen zu belegen haben. Seite 14 von 32

15 Ziele von Lehrveranstaltungen Zentrale künstlerische Fächer ZKF 1-8 (Bakkalaureatsstudium) Ziel der Lehrveranstaltung ist das Erlernen des gewählten Instrumentes bzw. der Stimme um sich als Solist(in) und im Ensemblezusammenhang auf professionellem Niveau im Jazzidiom präsentieren zu können. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Erwerb profunder musikalischer Kompetenzen in den Bereichen Rhythmik, Melodik und Harmonik, der Entwicklung individueller Klangvorstellungen, sowie dem kreativen Umgang mit jazzspezifischen Improvisations- und Kompositionstechniken im Zusammenhang mit einem stilistisch breit gefächerten Repertoire. ZKF 9-12 (Magisterstudien) Ziel der Lehrveranstaltung ist die Entwicklung eines eigenständigen künstlerischen Ansatzes bei der Bewältigung fortgeschrittener musikalischer Aufgaben im Bereich des Jazz und verwandter zeitgenössischer Stilrichtungen. Dabei werden die im Bakkalaureatsstudium Jazz (Instrument/Gesang) erworbenen Fertigkeiten ergänzt und erweitert, um das technische, inhaltliche und kunstkritische Niveau auf die höchstmögliche Stufe zu bringen. Andere Lehrveranstaltungen (in alphabethischer Reihenfolge) Angewandte Computer-Technik 1-2 Kenntnis grundlegender Arbeitstechniken computergestützter Produktion und Notation von Musik (MIDI, Audio, Notenschrift) Arrangement für kleines Ensemble 1-2 Basiskenntnisse der Arrangiertechniken für kleine Ensembles Notation, Instrumentation Erarbeitung von spielfertigen Arrangements Arrangement für Big Band 1-2 Basiskenntnisse der Arrangiertechniken für Big Band Notation, Instrumentation Erarbeitung mindestens eines spielfertigen Arrangements pro Semester in Zusammenarbeit mit der KUG Big Band Begleiten und Korrepetition 1-4 Fähigkeit, eigenständige und durchgängige Begleitungen, einschließlich spontaner Einleitungen und Schlüsse, zu gegebenen Stücken aus dem Standard-Jazz-Repertoire zu improvisieren. Big Band mit Satzproben 1-4 Kenntnis der wichtigsten Spielweisen und der Literatur im Bereich Big-Band Solide Fähigkeiten im Blattlesen Konzerte und Studioproduktionen Elektronische Klangerzeugung 1-2 Fähigkeit, eigene Projekte der elektronischen Klangerzeugung und -verarbeitung zu planen und zu realisieren. Seite 15 von 32

16 Englisch 1-4 Sicherheit in Artikulation und inhaltlichem Verständnis der englischen Sprache, wie sie in Texten des Standard-Jazz-Repertoires verwendet wird. Ensemble 1-10 Die Erlangung eines professionellen Niveaus auf folgenden Gebieten: Zusammenspiel in einer Rhythmusgruppe (Timing, Phrasing, Grooves), Interaktion zwischen Solo und Rhythmusgruppe, Sologestaltung und kollektive Improvisation, Interpretation arrangierter Themen, stilistisch breit gefächerte Repertoirekenntnis und flexible Erstellung von Arrangements. Es sind regelmäßig Studiositzungen zu absolvieren und am Ende der geraden Semester kurze öffentliche Konzerte zu gestalten. Ensemblepraktikum Definition: Außeruniversitäre Praktika, die in Relation zu den Anforderungen der Ensemble- Lehrveranstaltungen des Jazzinstituts bewertet werden. Gehörschulung Jazz 1-6 Auf der Grundlage ausgewählter Tonbeispiele werden analytisches Hören, sowie das jazzspezifische Erfassen, Erkennen, Fixieren und schriftliche Wiedergeben musikalischer Elemente erlernt. bis zum 2. Semester: Basslinien als harmonietragendes Element, diatonische Intervallstrukturen und Akkordfunktionen bis zum 4. Semester: komplexere Basslinien und Akkordprogressionen samt Akkordstrukturen, Modulationen, Modal Interchanges, etc. bis zum 6. Semester: Eigenständiges Erstellen von Transkriptionen vollständiger Solo- Improvisationen aus dem Jazz-Bereich und deren Realisierung am Instrument Improvisation 1-10 Fähigkeit, die im Jazz üblichen Improvisationsweisen und deren theoretische Konzepte anzuwenden und künstlerisch zu realisieren. Grundsätzliche Bewältigung der Bereiche Stufen- und Funktionsharmonik, Skalentheorie, Modale Harmonik. Vernetzte Kenntnisse über Upper Structure Triads, Polytonalität, Reharmonisation, Vertikale, horizontale und motivische Spielweisen, Rhythmische Konzepte, Patterns, Inside/Outside, Solo-Aufbau, Freies Spiel, Interaktion. Interpretation 1-8 Fähigkeit, sinnvolle eigenständige Versionen existierender Kompositionen anhand von Transpositionen, eigenen Leadsheets und Arrangements im Bereich des ZKF Gesang Jazz zu erarbeiten und aufzubereiten. Jazzgeschichte 1-4 Erwerb von Kenntnissen in allen Vor- und Stilformen des Jazz unter Bezugnahme auf historische und analytische Aspekte und auf die abendländische Musik Semester 1: Formen der afroamerikanischen Folklore wie Worksongs, Blues, Spirituals etc. New Orleans Jazz, Dixieland, Chicago Stil, New York Stil, Swing, Revival. Semester 2: Bebop, Progressive Jazz, Cool Jazz, West Coast Jazz, Mainstream. Semester 3: Hard Bop, Modale Spielweise. Seite 16 von 32

17 Semester 4: Free Jazz, Fusion Music, Stilistische Tendenzen seit den 1980er Jahren. Jazztheorie 1-6 Semester 1-2: Kenntnis der elementaren Grundbegriffe der Jazztheorie Akkordlehre Skalentheorie Melodielehre Formenlehre Funktionsharmonik Grundlagen der Akkordsubstitution Musikalische Orthographie Semester 3-4: Erarbeitung eigener Arrangements für kleinere Besetzungen auf Basis grundlegender Techniken und deren Realisierung in den Ensembles des Jazzinstitutes Constant Structures Modale Harmonik Jazzspezifische Instrumentation Arrangements für 2 oder 4 Bläser mit Rhythmusgruppe Semester 5-6: Erarbeitung eigener Arrangements für kleinere und größere Besetzungen auf Basis grundlegender und fortgeschrittener Techniken Arrangements für 3 Bläser mit Rhythmusgruppe Fünfstimmige Harmonisation Scale-Voicings Backgrounds Arrangements für Nine Piece Band Basistechniken für Big-Band-Arrangements Reharmonisation Symmetrische und nicht-funktionelle Harmonik Jazztheorie, Komposition und Arrangement 1 2 (Schwerpunkt Jazztheorie, Komposition und Arrangement) siehe ZKF Klassik/Technik 1-6 Die Kenntnis der instrumentaltechnischen Grundlagen sowie die Erlangung eines Überblicks der Literatur im Bereich europäischer Konzertmusik von der Klassik bis zur Moderne, bezogen auf das jeweilige ZKF. Dabei sollen Stücke leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades bis zur Vorspielreife gebracht werden. Klavier Jazz Ergänzungsfach 1-6 Semester 1-2: Erlernen einer grundlegenden Spieltechnik, sowie die Fähigkeit, einfache Themen des Standard-Jazz-Repertoires in ihren melodischen und harmonischen Grundzügen am Klavier darzustellen. Elementare Spieltechnik Tonleitern Dreistimmige Darstellung einfacher jazzspezifischer Akkordfolgen und Kadenzen Umsetzung des eigenen Repertoires am Klavier Semester 3-4: Erlernen der grundlegenden Varianten, einfache bis mittelschwere Themen des Standard- Jazz-Repertoires in ihren melodischen und harmonischen Grundzügen am Klavier darzustellen, sowie die Fähigkeit, das Klavier als unterstützendes Werkzeug für die Seite 17 von 32

18 künstlerische Arbeit heranzuziehen Grundlagen der fünfstimmigen Darstellung jazzspezifischer Akkordfolgen sowie der dazugehörigen Skalen in mittelschweren Stücken des Standard-Jazz-Repertoires. Vernetzung mit den Lehrveranstaltungen Jazztheorie, Improvisation, Kompositions- und Improvisations-Analyse und Ensemble Umsetzung des eigenen Repertoires am Klavier Semester 5-6: Erlernen fortgeschrittener Techniken, auch schwerere Themen des Standard-Jazz- Repertoires in ihren melodischen und harmonischen Grundzügen am Klavier darzustellen, sowie die Fähigkeit, das Klavier als unterstützendes Werkzeug für die künstlerische Arbeit auf weiterführendem Niveau einzusetzen. Fünfstimmige Darstellung jazzspezifischer Akkordfolgen sowie der dazugehörigen Skalen in mittelschweren und schwereren Stücken des Standard-Jazz-Repertoires Vernetzung mit den Lehrveranstaltungen Jazztheorie, Improvisation, Kompositions- und Improvisations-Analyse und Ensemble Informelles Blattspiel und Improvisation am Klavier Umsetzung des eigenen Repertoires am Klavier Kompositions- und Improvisationsanalyse 1-4 Fähigkeit, jazzspezifische Kompositionen und Improvisationen zu analysieren (Funktionsharmonik, Stufentheorie) Künstlerische Ergänzungsfächer (Flöte und/oder Klarinette Jazz 1-4, Elektronische Tasteninstrumente 1 4, E-Bass 1 4, Perkussion und Stabspiele 1 4) Die Fähigkeit das entsprechende Instrument technisch elementar aber musikalisch hochwertig in den dafür typischen stilistischen und aufführungspraktischen Situationen einzusetzen, um eine spätere berufliche Spezialisierung ermöglichen. Musiktechnologie 1-4 Verständnis der wichtigsten technischen Grundlagen und Konzepte der Studioproduktion und produktionstechnischen Arbeitsweisen, um eigene Aufnahme-Projekte zu planen und zu realisieren Praktikum Arrangement 1-2 Pro Semester werden mindestens 3 unterschiedliche Arrangements vorbereitet und mit einem Ensemble des Jazzinstituts unter Anleitung erarbeitet. Praktikum Ensemble-Leitung 1-2 Pro Semester werden mindestens 3 unterschiedliche Arrangements vorbereitet und mit einem Ensemble des Jazzinstituts unter Anleitung erarbeitet. Praktikum Big-Band-Leitung 1-2 Pro Semester werden mindestens 3 unterschiedliche Arrangements vorbereitet und mit der Big Band oder der Stage Band des Jazzinstituts unter Anleitung erarbeitet. Praktikum Big Band 1-2 Pro Semester werden mindestens 3 unterschiedliche Arrangements vorbereitet und mit der Big Band oder der Stage Band des Jazzinstituts unter Anleitung erarbeitet. Praktikum Nine Piece Band 1-2 Pro Semester werden mindestens 3 unterschiedliche Arrangements vorbereitet und mit der Nine Piece Band des Jazzinstituts unter Anleitung erarbeitet Praktikum Komposition und Arrangement 1-2 Pro Semester werden mindestens 3 unterschiedliche Arrangements vorbereitet und mit Seite 18 von 32

19 einem der Ensembles, der Big Band oder der Stage Band des Jazzinstituts unter Anleitung erarbeitet. Rhythmusschulung 1-4 Fähigkeit, komplexere rhythmische Konzepte des Jazz zu notieren und mit der eigenen Stimme darzustellen. Fähigkeiten im Blattlesen Stage Band mit Satzproben 1-2 Fähigkeit, im Zusammenhang eines Big-Band-Satzes zu musizieren Blattlesen Konzerte und Studioproduktionen Stimmbildung und Atemtechnik 1-2 Kenntnis und Umsetzung der wichtigsten atemtechnischen und stimmbildnerischen Grundlagen Vokalpraktikum und Bühnenpräsenz-Training 1-6 Professionelle Bühnenpräsenz für Jazz-Sängerinnen und Sänger im Ensemble und als Solistinnen und Solisten. Erarbeitung von Vokalarrangements Körper- und Bewegungs-Training Sprechtechnik Präsentation Seite 19 von 32

20 Zusatzbestimmungen und Übergangsbestimmungen Alte Studienordnung Allgemein Ordentliche Studierende, die ihr Studium am Jazzinstitut der Kunstuniversität Graz vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen begonnen haben, können dieses Studium in der gesetzlich vorgesehenen Studiendauer zuzüglich eines Semesters abschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende dem neuen Studienplan unterstellt. Im Übrigen sind diese Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen. Alte Studienordnung Zulassungsprüfungen Für Studierende, die im zentralen künstlerischen Fach zwei oder mehr Semester positiv absolviert haben, gilt die absolvierte Zulassungsprüfung (Aufnahmsprüfung) dem neuen Studienplan gleichgestellt. Für Studierende, die im zentralen künstlerischen Fach weniger als zwei Semester positiv absolviert haben, sind für eine Fortsetzung des Studiums als Bakkalaureatsstudium nach dem neuen Studienplan die folgenden Zusatzprüfungen zu absolvieren: Praktische Prüfung Solo: Blattlesen Prüfung der Kenntnisse in Klavier (entfällt für Pianisten). Zentrale künstlerische Fächer Die Semesterstufen der zentralen künstlerischen Fächer des alten Studienplanes entsprechen den Semesterstufen der zentralen künstlerischen Fächer des neuen Studienplanes. Bakkalaureatsarbeit 'Ensemblepräsentation' Die erste Bakkalaureatsarbeit 'Ensemblepräsentation' ist nur von Studierenden zu erarbeiten, die bis zum Wintersemester 2006/07 weniger als 4 Semester im ZKF absolviert haben. Wahlfächer und Freie Wahlfächer Für Studierende, die bis zum Wintersemester 2007/2008 weniger als 5 Semester im ZKF absolviert haben, sind bis zu 4 Semesterstunden von Lehrveranstaltungen anzurechnen, die auch für Freie Wahlfächer anrechenbar sind. Abschlussprüfungen Bakkalaureat Die erste Diplomprüfung des alten Studienplanes ist der Abschlussprüfung des Bakkalaureatsstudiums nicht gleichzusetzen. Studierende, die sich im zweiten Studienabschnitt des alten Studienplanes befinden, können frühestens nach Absolvieren des 8. Semesters im zentralen künstlerischen Fach ein weiterführendes Magisterstudium im Sinne des neuen Studienplanes beginnen, wenn sie die kommissionelle Abschlussprüfung eines Bakkalaureatsstudiums nach den Richtlinien des neuen Studienplans absolvieren. Hierzu wird jedoch zwingend die Anfertigung aller im vorliegenden Studienplan vorgesehenen Bakkalaureatsarbeiten vorgeschrieben. Sonderregelungen Studierenden, die weiterhin nach dem alten Studienplan studieren, ist die Absolvierung von Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, die solchen entsprechen, die ihnen im alten Studienplan vorgeschrieben werden. Die vorangegangenen Bestimmungen sind sinngemäß anzuwenden. Bei Lehrveranstaltungen, deren Umfang an Semesterstunden geringer ist als im alten Studienplan vorgesehen, wird die Semesterstundenzahl des alten Studienplans angerechnet. Für solche Semesterstufen von Lehrveranstaltungen, die in den vorangegangenen Bestimmungen nicht berücksichtigt sind, wird eine weitergehende Entsprechung sinngemäß angewendet. Semesterstufen von Lehrveranstaltungen und Übungen zu Lehrveranstaltungen, die im neuen Studienplan nicht mehr vorgesehen sind, können durch nochmaliges Belegen der jeweils höchsten beiden Semesterstufen der entsprechenden neuen Lehrveranstaltung absolviert werden. Seite 20 von 32

21 Stundentafel für das Bakkalaureatsstudium Jazz (Instrument/Gesang) Studienkennzahlen: ZKF Gesang Jazz V ZKF Trompete Jazz V ZKF Saxofon Jazz V ZKF Posaune Jazz V ZKF Gitarre Jazz V ZKF Klavier Jazz V ZKF Kontrabass Jazz V ZKF Schlagzeug Jazz V Die vorliegende Stundentafel ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. Lehrveranstaltung Sem. Typ/ Semesterstunden im Semester Teiln. SStd ZKF (Zentrales künstlerisches Fach) Gesang, Trompete, Saxofon, Posaune, Gitarre, Klavier, Kontrabass oder Schlagzeug Jazz 1-8 KE Voraussetzung für die Anmeldung zum 5. Semester im ZKF: 1. Abschluss der ersten Bakkalaureatsarbeit ('Ensemblepräsentation') 2. Abschluss folgender Lehrveranstaltungen: Gehörschulung Jazz 1, 2 Jazztheorie 1, 2 Kompositions- und Improvisationsanalyse 1, 2 Klavier Jazz Ergänzungsfach 2 (außer für Klavier) Ensemble 1, 2 (außer für Gesang) Improvisation 1, 2 Rhythmusschulung 1, 2 Interpretation 1, 2 (nur für Gesang) Voraussetzung für die Anmeldung zum 7. Semester im ZKF: Abschluss folgender Lehrveranstaltungen: Gehörschulung Jazz 1-4 Jazztheorie 1-4 Kompositions- und Improvisationsanalyse 1-4 Improvisation 1-4 Rhythmusschulung 1-4 Interpretation 1-4 (nur für Gesang) Stage Band 1, 2 Klavier Jazz Ergänzungsfach 1-4 (außer für Pianisten) Ensemble 1-4 (Ensemble 2 für Gesang) Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining 1-4 (nur für Gesang) 2 Semester Jazzgeschichte Seite 21 von 32

22 Lehrveranstaltung Pflichtfächer Sem. Typ/ Semesterstunden im Semester Teiln. SStd Künstlerische Ergänzungsfächer Klassik/Technik (für alle ZKF) 1-6 KG (2) Interpretation (nur für Gesang) 1-8 KG (2) Stimmbildung und Atemtechnik (nur für Gesang) 1-2 KG (2) Flöte und/oder Klarinette Jazz (nur für Saxofon - Die Einteilung erfolgt durch die Leiterinnen bzw. Leiter des ZKF Saxofon. ) 1-4 KE Elektronische Tasteninstrumente (nur für Klavier) 1-4 KE E-Bass (nur für Kontrabass) 1-4 KE Perkussion und Stabspiele (nur für Schlagzeug) 1-4 KE Ensembles Die Einteilung erfolgt durch die Leiterinnen bzw. Leiter der zentralen künstlerischen Fächer. Ab dem 5. Semester im zentralen künstlerischen Fach können die Mitwirkung bei Institutsprojekten, Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining, sowie außeruniversitäre Ensemblepraktika angerechnet werden. Die Lehrveranstaltungen Stage Band und Big Band können auch blockweise abgehalten werden. Ensemble (außer für Gesang) 1-8 Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining (nur für Gesang - Voraussetzung ab Sem. 5: Gehörschulung Jazz 4) 1-6 KG Ensemble (nur für Gesang - Voraussetzung: Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining 2) 1-6 KG (9) KG (9) Stage Band mit Satzproben (außer für Gesang) 1-2 KG Big Band mit Satzproben (außer für Gesang - Voraussetzung: Stage Band 2) 1-2 KG Big Band (nur für Gesang - Voraussetzung: Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining 4) 1-2 KG Seite 22 von 32

23 Lehrveranstaltung Sem. Typ/ Semesterstunden im Semester Teiln. SStd Musikalische Fertigkeiten Gehörschulung Jazz (für alle ZKF) 1-6 PR (15) Improvisation (für alle ZKF; 1-6 aufbauend, 7-8 nicht aufbauend) 1-8 VU (15) Rhythmusschulung (für alle ZKF) 1-4 PR (15) Jazztheorie (für alle ZKF) 1-6 VU Kompositions- und Improvisationsanalyse (für alle ZKF) 1-4 VU Klavier Jazz Ergänzungsfach 1 KG (außer für Klavier und Gitarre) 6 (2) Klavier Jazz Ergänzungsfach 1 KG (für Gitarre) Begleiten und Korrepetition (für Klavier und Gitarre) Begleitende Fächer (2) KG (3) Musiktechnologie (für alle ZKF - Blockveranstaltung) 1-2 VU (12) Jazzgeschichte (für alle ZKF - nicht aufbauend) 1-4 VO Englisch (für Gesang) 1-4 VU Seite 23 von 32

24 Lehrveranstaltung Sem. Schwerpunkte Mindestens eines der folgenden Fächerbündel ist zu absolvieren. Für alle Schwerpunkte ist eine Eignungsprüfung abzulegen. Schwerpunkt Arrangement Arrangement für kleines Ensemble 1-2 VU 4 Arrangement für Big Band (Voraussetzung: Arrangement für kleines Ensemble 2) 1-2 VU 4 Praktikum Arrangement 1-2 PR 2 Schwerpunkt Ensemble-Leitung Arrangement für kleines Ensemble 1-2 VU 4 Praktikum Ensemble-Leitung 1-2 PR 4 Praktikum Big-Band-Leitung (Voraussetzung: Praktikum Ensemble- Leitung 2) 1-2 PR 2 Schwerpunkt Jazztheorie, Komposition und Arrangement Typ/ Semesterstunden im Semester Teiln. SStd Dieser Schwerpunk ist Voraussetzung für ein Magisterstudium Jazz (Theorie, Komposition und Arrangement) Jazztheorie, Komposition und Arrangement (Voraussetzung: ZKF 4. Semester, Jazztheorie 4) 1-2 KE 4 Kontrapunkt 1 VU 2 Harmonielehre 1 VU 2 Formenlehre 1 VO 2 Schwerpunkt Angewandte Musikelektronik Angewandte Computer-Technik 1-2 PR 2 Elektronische Klangerzeugung (Voraussetzung: Angewandte Computer-Technik 2) 1-2 PR 4 Musiktechnologie (Blockveranstaltung, Voraussetzung: Musiktechnologie 2) 3-4 VU (12) 4 Seite 24 von 32

25 Lehrveranstaltung Sem. Typ/ Semesterstunden im Semester Teiln. SStd Wahlfächer Wählbar sind folgende Lehrveranstaltungen: Arrangement für kleines Ensemble Angewandte Computer-Technik Ensemble Praktikum Arrangement Praktikum Ensemble-Leitung Ensemble Jazz und Popularmusik (IGP Jazz) Hospitation in anderen ZKF Ensemblepraktikum (Mitwirkung bei Institutsprojekten, Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining) Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen Musikmanagement, Urheberrecht, Musikjournalismus und Fremdsprachen für Gesang: 10 für Trompete: 8 für Saxofon: 4 für Posaune: 8 für Gitarre: 6 für Klavier: 6 für Kontrabass: 4 für Schlagzeug: 4 Freie Wahlfächer Wählbar sind grundsätzlich alle Lehrveranstaltungen, die an einer in- oder ausländischen Universität angeboten werden. Außeruniversitäre Ensemblepraktika (Tourneen, Konzerte, CD-, DVD- und Rundfunk-Produktionen) sind anrechenbar. insgesamt: 8 Bakkalaureatsarbeiten Es sind drei Bakkalaureatsarbeiten zu schaffen (siehe Studienplan): 1. Bakkalaureatsarbeit Ensemblepräsentation 2. Bakkalaureatsarbeit Band-Book 3. Bakkalaureatsarbeit Die erste Arbeit ist vor der Anmeldung zum 5. Semester im zentralen künstlerischen Fach, die anderen beiden Arbeiten sind vor der Anmeldung zur Bakkalaureatsprüfung abzuschließen. Gesamtsumme der Semesterstunden: 168 Seite 25 von 32

26 Stundentafel für das Magisterstudium Jazz (Instrument/Gesang) Studienkennzahlen: ZKF Gesang Jazz V ZKF Trompete Jazz V ZKF Saxofon Jazz V ZKF Posaune Jazz V ZKF Gitarre Jazz V ZKF Klavier Jazz V ZKF Kontrabass Jazz V ZKF Schlagzeug Jazz V Die vorliegende Stundentafel ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. Lehrveranstaltung Sem. Typ/ Semesterstunden im Semester Teiln. SStd ZKF (Zentrales künstlerisches Fach) Gesang, Trompete, Saxofon, Posaune, Gitarre, Klavier, Kontrabass oder Schlagzeug Jazz 9-12 KE Pflichtfächer Ensemble (Voraussetzung: ZKF 10) 9-10 KG (9) Big Band mit Satzproben 3-4 KG Improvisation VU (Voraussetzung: ZKF 10) 9-10 (15) Einführung in die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens oder Einführung in die Jazzforschung VO/PS 2 2 Wahlfächer Wählbar sind folgende Lehrveranstaltungen: Spezialvorlesung und Übung zur Improvisation Pop-Ensemble (IGP Jazz) Ensemblepraktikum (Mitwirkung bei Institutsprojekten, Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining, sowie außeruniversitäre Ensemblepraktika) Kammermusik Stimmbildung und Atemtechnik 3-4 Interpretation 9-10 Freie Wahlfächer Magisterarbeit Gesamtsumme der Semesterstunden: Seite 26 von 32

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