Vorbereitungen zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins

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1 Vorbereitungen zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins Erstellung eines Satzungsentwurfs Vorabsprachen mit dem Finanzamt mit nachfolgenden Vorgaben: 2/3 der beförderte Personen müssen persönlich hilfsbedürftig sein i.s. 53 Nr. 1 Abgabenordnung Alle Personen müssen befördert werden, nicht nur Vereinsmitglieder Aufstellen einer Spendenkasse im Fahrzeug nicht zulässig (die Annahme von Barspenden ist gleichwohl möglich). Freistellung vom Personenbeförderungsgesetz (sh. 1 Freistellungsverordnung)

2 Satzungsmäßige Zielsetzungen Verbesserung der Mobilität Amtzeller Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an kirchlichen, kulturellen und sozialen Angeboten zum Besuch von (Fach) Ärzten in den angrenzenden Städten und Gemeinden zur persönlichen Versorgung Finanzierung ausschließlich über Spenden und Sponsoring

3 Mitgliedschaft im Verein BürgerMobilität Amtzell e.v. Natürliche und juristische Personen (auch von außerhalb der Gemeinde) Erhebung eines Mitgliedsbeitrages in Höhe von 10,00 Euro Ehrenamtliche Fahrer müssen Vereinsmitglied sein, sind aber auf Wunsch beitragsfrei Bei der Vereinsgründung sind 25 Personen spontan dem Verein beigetreten. Aktueller Mitgliederstand am : 129

4 Personenbeförderungsgesetz Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsbussen und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. Diesem Geltungsbereich unterliegen nicht Beförderungen mit 1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. 2. mit Krankenkraftwagen. Freistellungsverordnung (hier Link auf FreistellungsVO)

5 Auszug aus der Freistellungs- Verordnung Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) Auf Grund des 58 Abs. 1 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 241) wird mit Zustimmung der Bundesrates verordnet: 1 Von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden freigestellt 1. Beförderungen mit Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes; 2. Beförderungen mit Kraftfahrzeugen in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit; 3. Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, dass für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist; 4...

6 Führerscheinrechtliche Anforderung 48 FahrerlaubnisVerordnung (1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Ergebnis: BürgerMobil Amtzell ist von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes befreit, deshalb ist auch keine zusätzliche Fahrerlaubnis erforderlich.

7 Kauf des BürgerMobils Behindertengerecht ausgebauter VW-Caddy, TDI, Maxi mit DSG-Getriebe (6 Fahrgäste, einschl. Fahrer. 1 Platz für Rollstuhlfahrer) Kilometer Laufleistung Kaufpreis: Euro Finanzierung über Großspende einer Amtzeller Bürgerin i.h. v Euro Euro Zuschuss durch Gemeinde Amtzell Restmittel über mehrere kleinere Spenden

8 Das Amtzeller BürgerMobil

9 Sponsoring BürgerMobil Amtzell

10 Betriebsdaten zum BürgerMobil Amtzell Beginn des Fahrdienstes am Einsatz des BürgerMobils nur am Mittwoch und Donnerstag und zum monatlich stattfindenden Seniorennachmittag Telefonische Fahrtanmeldung jeweils am Tag davor zw Uhr (Festnetznummer des Rathauses mit dauerhafter Umleitung auf das Handy des Koordinators) Zur Zeit 20 ehrenamtliche Fahrer. Fahrereinteilung ca. ½ Jahr im Voraus. Fahrzeug auf gemeindlichem Stellplatz in TG abgestellt. Fahrzeugschlüssel in einem Metallbehältnis mit Code-Tastatur.

11 Einnahmen: Kostenkalkulation Fahrdienst Mitgliedsbeiträge 1.600,00 Sponsoring-Einnahmen 1.700,00 Jährliches Spendenziel: 3.700,00 Ausgaben: Summe: 7.000,00 Laufende Kosten (Vereins-Versicherung, Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer Betriebskosten: Treibstoff/Reparaturen, Fahrzeugunterhalt Fahrzeugabschreibung Nutzungsdauer 5 Jahre bei Restwertschätzung von Euro : 5 = Jahresabschreibung: Euro 2.000, , ,00 Summe: 7.000,00

12 Beförderungen im Jahr Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Anzahl beförderter Personen 2017 gesamt: 418

13 Monat Erfahrungen/Ergebnisse Kilometerleistung 2017/2016 gefahrene Kilometer 2016 gefahrene Kilometer 2017 Dezember November Oktober September August Juli Juni Mai April März Februar Januar Kilometerleistung 2016: km Kilometerleistung 2017: km Gefahrene Kilometer/Monat Stand:

14 Altersgruppen in Jahren Erfahrungen/Ergebnisse Alter der beförderten Personen 2017 Unbekannt 4 % % % % % % % % Anzahl bef. Personen in den jeweiligen Altersgruppen Stand:

15 Erfahrungen/Ergebnisse Angefahrene Ziele/Zielorte Amtzell Haslach Wangen Seniorennachmittage Ravensburg Weißenau Waldburg Sonstige Stand:

16 Aktuelle Problematik/Ausblick Verstärkte Nutzung des BürgerMobils am Donnerstag Kapazitätsgrenze bei 7-8 Beförderungen pro Tag aufgrund der individuellen Fahrtziele Fahrtwünsche mussten schon abgesagt werden Teilweise Übernahme von Beförderungen mit Privat-PKW der Koordinatoren/des Vorsitzenden, um Fahrtwünsche insbesondere an Donnerstagen abzudecken. Ausweitung des Fahrdienstes um einen weiteren Einsatztag steht momentan nicht zur Disposition Keine weitere Belastung/Inanspruchnahme von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer.

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