frohe Ostern. Crivitzer Amtsbote

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "frohe Ostern. Crivitzer Amtsbote"

Transkript

1 Crivitzer Amtsbote Banzkow - Barnin - Bülow - Cambs - Demen - Dobin am See - Friedrichsruhe - Gneven - Langen Brütz Leezen - Pinnow - Plate - Raben Steinfeld - Stadt Crivitz - Sukow - Tramm - Zapel Jahrgang 2 Donnerstag, den 26. März 2015 Nummer 03 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Crivitz Die Amtsvorsteherin, die Mitglieder des Amtsausschusses und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes Crivitz wünschen frohe Ostern. Foto: LW-Archiv

2 Crivitzer Amtsbote Nr März Kontakt und Öffnungszeiten Öffnungszeiten des Amtes Crivitz Montag und Freitag: Dienstag u. Donnerstag: Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr geschlossen Jeden 1. Sonnabend im Monat hat das Bürgerbüro in Crivitz von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Beachten Sie dazu nachfolgende Information des Bürgerbüros. Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache! Zweigstelle des Polizeireviers Sternberg in Banzkow Telefon: Sprechzeit: dienstags, 14:00-18:00 Uhr Anschrift: Schulsteig 4, Banzkow in Crivitz Telefon: Sprechzeit: donnerstags, 14:00-18:00 Uhr Anschrift: Am Güterbahnhof 2, Crivitz Beratung und Unterstützung für Familien durch das Jugendamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim Sprechzeit in Banzkow: donnerstags von 9:00-16:00 Uhr oder nach Vereinbarung Frau Thürk Tel.: sthuerk@kreis-lup.de Sprechzeit in Crivitz: nach Vereinbarung Tel Sprechzeit in Rampe: dienstags Frau Winter Tel lysan.winter@kreis-lup.de 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr nur nach Vereinbarung Schuldnerberatung in Banzkow Berater: Herr Dr. jur. Heiko Hahnel Öffnungszeiten: in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr und nach Vereinbarung unter Telefon: oder Beratungsstelle: Banzkow Schulsteig 4 (Bürgermeisterbüro) in Crivitz Beratung durch: Diakoniewerk Kloster Dobbertin ggmbh Termin montags von 13:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon außerhalb der Sprechzeit oder Das Bürgerbüro des Amtes Crivitz informiert Aufgrund von Feiertagen verschiebt sich der Samstagssprechtag des Bürgerbüros des Amtes Crivitz am Standort Crivitz in den Monaten April, Mai und Oktober In den anderen Monaten stehen wir Ihnen wie gewohnt am 1. Samstag im Monat zur Verfügung. Termine für die Samstagsöffnungszeiten in 2015: April Samstag, d Mai Samstag, d Juni Samstag, d Juli Samstag, d August Samstag, d September Samstag, d Oktober Samstag, d November Samstag, d Dezember Samstag, d Ihr Bürgerbüro Amt Crivitz Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Tramm Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M-V S. 777) und der 1-3, 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm am nachfolgende Satzung beschlossen: 1 - Allgemeines Für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Tranun und der für die Beisetzung bzw. Trauerfeier bestimmten Einrichtungen, für die Zustimmung zur Errichtung von Grabmalen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen, ferner für sonstige Leistungen, werden Gebühren nach 2 dieser Satzung erhoben. 2 - Gebühren 1. Erwerb von Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Tramm Sargreihengrab für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre 350,00 Sargreihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren 75,00 Mehrfachsargreihengrabstelle je Grab 350,00 Urnenreihengrab 250,00

3 Nr März 2015 pro Urnenaufbettung (max. 3) kommen noch jeweils dazu 150,00 Sargrasenreihengrab 250,00 Zuzüglich Pflegekosten für 25 Jahre 500,00 Urnenrasenreihengrab 200,00 zuzüglich Pflegekosten für 25 Jahre 250,00 Anonymes Urnengrab 200,00 zuzüglich Pflegekosten für 25 Jahre 150,00 Alle o. g. Grabstättengebühren beziehen sich auf eine Nutzungsdauer von 25 Jahre. zusätzlich Gebühr für Wahlgrabstätte 100,00 Urnenaufbettung überall 150,00 Umbettungen je nach Aufwand (siehe 5. Einebnung) 2. Friedhofsunterhaltungsgebühr Die Nutzungsdauer beträgt jeweils 25 Jahre. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird je Grabstelle erhoben und kostet für eine Grabstelle 12,00 im Jahr = 300,00 in 25 Jahren. 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Ruhefrist = je nach Preis der vorhandenen Grabstätte: 25/das angebrochene Jahr zählt bereits 3 Crivitzer Amtsbote (2) Die Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser. 5 - Ersatzvornahme Werden vernachlässigte oder zerstörte Grabstellen trotz Aufforderung nicht in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht, so kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verursachers einen ordnungsgemäßen Zustand herstellen lassen. 6 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Tramm vom außer Kraft. 4. Gebühren für die zur Beisetzung bzw. Trauerfeier bestimmter Einrichtungen Benutzung der Feierhalle im Trumm und Göhren einschließlich 80,00 der Ausstattungsgegenstände 40,00 je Arbeits- stunde 5. Sonstiges Friedhofsgebühren Pflege und Sicherung von verwahrlosten Grabstellen durch die Gemeinde je nach Aufwand und Grabstelle mit Einsatz des Fahrzeuges Abräumen und Einebnen von Grabstellen nach Ablauf der Ruhefristen bzw. auf Antrag des Nutzungsberechtigten je Grabstelle mit Einsatz des Fahrzeuges 70,00 je Arbeitsstunde 20,00 je Arbeitsstunde 35,00 je Arbeitsstunde zuzüglich pauschale Entsorgungskosten 10,00 für eine Grabstelle 3 - Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, 1. wer gesetzlich verpflichtet ist, die Kosten zu fragen; 2. der Antragsteller bzw. derjenige, in dessen Interesse oder Auftrag der Friedhof und seine Einrichtungen genutzt werden; 3. derjenige, der einen Antrag stellt auf die Durchführung sonstiger Leistungen. (2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. (3) Bei Zurücknahme eines Antrages für die Benutzung des Friedhofs oder seiner Einrichtungen können, falls mit den sächlichen Vorbereitungen des erteilten Auftrages bereits begonnen wurde, die Gebühren nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt werden. 4 - Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung. In denjenigen Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erforderlich sind, entsteht die Gebührenpflicht, sobald die Leistungen erbracht sind. Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Demen über eine Veränderungssperre zur Absicherung des ergänzenden Verfahrens gem. 214 Abs. 4 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 4 Gewerbepark Demen Die Gemeindevertretung Demen hat in ihrer Sitzung am aufgrund der 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) die nachstehende Satzung beschlossen: 1 Zu sicherndes Verfahren/zu sichernde Planung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Demen hat in ihrer Sitzung am beschlossen, für das in 2 bezeichnete Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4 Gewerbepark Demen ein ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung von Fehlern sowie Vornahme von zulässigen Änderungen und Ergänzungen einzuleiten. Zur Sicherung dieses ergänzenden Verfahrens nach 214 Abs. 4 BauGB wird für das in 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre beschlossen. 2 Räumlicher Geltungsbereich Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Demen, Flur 4: 1/4; 1/6; 1/8; 1/9; 1/11-14; 1/16-21; 74/8; 74/9; 74/15; 74/ Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich - umgeben von Wald - nordwestlich des Wohngebietes Ziolkowskiring an der Landesstraße Nr. 191 zwischen Kobande und Demen.

4 Crivitzer Amtsbote 4 Nr März Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich - Rechtswirkung der Veränderungssperre umgeben von Wald - nordwestlich des Wohngebietes Ziolkowskiring an der Landesstraße 191 zwischen Kobande (1) In dem vorgenannten Satzungsgebiet dürfen 1. Vorhaben i. S. des 29 BauGB nicht durchgeführt oder und Demen. bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Der Einleitungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Sinne des 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt Demen, den haben, und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen Geltungsbereich B-Plan Nr. 4 werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegen wirken, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft ( 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich das ergänzende Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung unter Anrechnung des Zeitraumes einer etwaigen Zurückstellung eines Baugesuches sowie der vorangegangenen Veränderungssperre. Demen, den Bekanntmachung der Gemeinde Demen Bekanntmachung der Gemeinde Demen über die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung von Fehlern des Bebauungsplans Nr. 4 Gewerbepark Demen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Demen hat in ihrer Sitzung am beschlossen, ein ergänzendes Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 Gewerbepark Demen nach 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung von Fehlern und zur Änderung und Ergänzung im rechtlich zulässigen Rahmen einzuleiten. Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Demen nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Demen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Demen hat in ihrer Sitzung am beschlossen, die Satzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Demen - Satzung über die 1. Änderung vom im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB mit folgendem Ziel zu ändern: Das Flurstück 159 der Flur 3 der Gemarkung Demen soll in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen werden,

5 Nr März 2015 um den Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen (Kindertagesstätte) bauplanungsrechtlich zu ermöglichen. Gleichzeitig hat die Gemeindevertretung den Entwurf zur 2. Änderung der Satzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Demen gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Entwurf zur 2. Änderung der Satzung und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom bis zum zu folgenden Öffnungszeiten: montags 8:00-12:00 Uhr dienstags 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr donnerstags 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr freitags 8:00-12:00 Uhr im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in Crivitz, Raum 115 aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Demen (Amt Crivitz) vorgebracht werden. Demen, gez. Die Bürgermeisterin 5 Crivitzer Amtsbote Eine Verletzung der im 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Eine Verletzung der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Abs. 3 Satz 2 werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dobin am See, Bekanntmachung der Gemeinde Dobin am See 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Dobin am See über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 Biogasanlage Diakonie Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See hat am die 1. Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dobin am See Biogasanlage Diakonie bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) beschlossen. Eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist gemäß 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Dobin am See entwickelt wurde. Das Plangebiet der Satzung befindet sich östlich des Schweriner Sees zwischen den Orten Rampe und Retgendorf, umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch eine Ackerfläche - im Osten durch eine Ackerfläche und die Verbindungsstraße zur K1 - im Süden durch eine innere Erschließungsstraße der Diakonie Neues Ufer GmbH - im Westen durch Grün- und eine Waldfläche Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit Ablauf des tritt die 1. Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dobin am See Biogasanlage Diakonie in Kraft. Jedermann kann die 1. Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8, die Begründung dazu und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag im Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung des Amtes Crivitz, Amtsstraße 5 in Crivitz während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Verfahrensvermerk: Diese Bekanntmachung wird am im Crivitzer Amtsboten veröffentlicht. Dobin am See, Übersichtsplan

6 Crivitzer Amtsbote 6 Nr März 2015 Treffpunkt: Büro Produktivgenossenschaft Leezen eg (An der Galline 14) Bekanntmachung der Gemeinde Langen Brütz Innerhalb der Zeitspanne vom 01. April bis 31. Dezember 2015 werden die Bodenschätzungsergebnisse gemäß 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Gelände der Gemarkungen Langen Brütz und Kritzow durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Schwerin überprüft. Gemäß 15 des Bodenschätzungsgesetzes ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten. Die von Ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, sind zuzulassen. Dr. Maja Knischewski Leiterin des Schätzungsausschusses Finanzamt Schwerin Wasser- und Bodenverband Obere Warnow Wald-Eck 7, Warin Öffentliche Bekanntmachung zur Gewässerschau 2015 Die gemäß Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern durchzuführende Verbandsschau, ist durch Vertreter des Verbandes wahrzunehmen. Die Verbandsanlagen sind mindestens einmal im Jahr zu schauen. Bei der Schau ist der Zustand der Gewässer und Anlagen festzustellen, sowie zu prüfen, ob sie ordnungsgemäß unterhalten und nicht unbefugt benutzt werden. Es können Vorschläge für Unterhaltungsmaßnahmen gemacht werden. Die Gewässerschau Schaubezirk 1 Schauführer: Herr Beresowski Gemeinde: Schaubeauftragte: Demen Herr Bootz Barnin Herr Harder Stadt Crivitz Herr Stamer Zapel Herr Wandschneider Tramm Herr von Walsleben Bülow Herr Aurich findet am Donnerstag, dem 09. April 2015 um 9:00 Uhr statt. Treffpunkt: Amt Crivitz Schaubezirk 2 Gemeinde: Leezen Cambs Langen Brütz Dobin am See/Retgendorf Dobin am See/Rubow Schauführer: Herr Saathoff Schaubeauftragte: Herr Hönicke Herr Müller Herr Guse Herr Schumacher, Herr Hamann Herr Holstein findet am Montag, dem 13. April 2015 um 9:00 Uhr statt. Schaubezirk 3 Gemeinde: Pinnow Godem Gneven Raben Steinfeld Plate Sukow Schauführer: Schaubeauftragte: Herr Zapf Herr Helms Herr Schneider Herr Kobi Herr Radscheidt Herr Keding findet am Mittwoch, dem 15. April 2015 um 9:00 Uhr statt. Treffpunkt: Parkplatz Gemeindebüro Pinnow Impressum Informationsblatt des Amtes Crivitz und amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinden Banzkow, Barnin, Bülow, Cambs, Demen, Dobin am See, Friedrichsruhe, Gneven, Langen Brütz Leezen, Pinnow, Plate, Raben Steinfeld, Stadt Crivitz, Sukow, Tramm, Zapel Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: Tel.: / Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Amtsvorsteherin bzw. Beitragsverfasser Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Exemplare Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Verlagsleiter unter der Anschrift des Verlages. Die Verteilung erfolgt kostenlos in alle erreichbaren Haushalte des Amtsbereiches. Bezug im Abonnement gegen Berechnung des Portos beim Herausgeber möglich. Verbreitungsgebiet: Amtsbereich Crivitz. Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte, Bilder und Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Die Redaktion behält sich die auszugsweise Wiedergabe von Zuschriften vor. Nachdruck nur mit Quellenangabe. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen, Textveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verlag + Druck Linus Wittich KG Heimat- und Bürgerzeitungen

7 Nr März 2015 Bekanntmachung der Gemeinde Langen Brütz Die Gemeinde Langen Brütz hat auf ihrer Sitzung am beschlossen, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, den Antrag auf Teileinziehung des Wegeflurstückes Flst. 18, Flur 1 der Gemarkung Langen Brütz zu stellen. Angedacht ist den Weg von der Kleefelder Straße kommend beim Flurstück 15/3 bis 15 Meter vor Ende des Flurstücks 5 teileinzuziehen. Die Teileinziehung soll beinhalten: Verbot für Fahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen 250), Radfahrer sollen gleichwohl noch Zugang zu diesen Flächen erhalten, so dass darunter das Zusatzzeichen (Radfahrer frei) anzubringen ist. Eigentümer, Personen mit eigentümlicher gleichen Rechte und Pächter von Grundstücken, die in diesem Bereich an den Weg angrenzen, sollen eine Ausnahmegenehmigung vom Zeichen 250 erhalten. Ui.NDKREIS GSL ST-PARCHIM Begründung: Der Weg hat für den Kraftfahrzeugverkehr eine geringe Verkehrsbedeutung. Seitens des Umweltamtes des Landkreises Ludwigslust-Parchim besteht die Forderung, kurzfristig für eine wirksame Sperrung für die Nutzung dieses Weges mit Kraftfahrzeugen zu sorgen. Der zur Auslegung bestimmte Plan der Teileinziehung kann vom bis im Amt Crivitz, Außenstelle Rampe, Bürgerbüro, Dorfplatz 4 in Leezen OT Rampe zu folgenden Sprechzeiten Montag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag und von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 7 Auszug aus dem Geodatenportal Gemarkung: I Langen Brjz Flur: 001 ca. 1:3000 Crivitzer Amtsbote von jedermann eingesehen werden. Einwendungen gegen die Teileinziehung können bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder während der Sprechzeiten im Amt zur Niederschrift erhoben werden. Langen Brütz, den Die Schiedsstelle des Amtes Crivitz I informiert: Die Schiedsstelle für den Amtsgerichtsbezirk Schwerin führt ihre Sprechstunden jeweils am 4. Donnerstag, von 17:00 bis 18:00 Uhr, im Amt Crivitz, Amtsstraße 5, Crivitz durch. Die erste Sprechstunde soll am stattfinden. W. Geese Schiedsmann Die Schiedsstelle Amt Crivitz II für den Amtsgerichtsbezirk Parchim informiert: Die Schiedsstelle führt ihre Sprechstunden jeweils am 2. Donnerstag, von 17:00 bis 18:00 Uhr, im Amt Crivitz, Amtsstraße 5, Crivitz durch. Die Sprechstunde im Monat April 2015 findet am Donnerstag, d , statt. K. Voß Schiedsmann

8 Crivitzer Amtsbote Nr März Tourismusforum des Amtes Crivitz am Tourismus: Eine wesentliche Wirtschaftskraft im Amtsgebiet Crivitz Zu den neuen Strukturen der kommunalpolitischen Arbeit im nunmehr vereinigten und viel größeren Amt Crivitz gehört der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus. In diesem Ausschuss werden in intensiver gemeinsamer Arbeit die Grundlinien zur Entwicklung der Tourismuswirtschaft im Amtsgebiet erarbeitet. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe. Alle Potenziale für die Entwicklung des Tourismus im Amtsgebiet zu nutzen, ist nur in Zusammenarbeit aller Unternehmen der Tourismusbranche untereinander und mit den Entscheidungsträgern in der Kommunalpolitik möglich. Sehr bedeutend wird es zudem sein, dass wir, also die Akteure in der Kommunalpolitik und die Unternehmer im Amtsgebiet, eine gute Zusammenarbeit mit den Tourismusanbietern in Schwerin und den benachbarten Amtsgebieten zu Stande bringen. Dazu müssen wir miteinander ins Gespräch kommen und laden Sie zum o. g. Tourismusforum am Donnerstag, dem , Beginn 18:00 Uhr in das Trendhotel in Banzkow, Plater Str. 1, ein. Wir hoffen, dass wir mit den im Programm vorgesehenen Vortragsthemen gute Impulse für einen anschließenden Ideen- und Gedankenaustausch vorbereiten können. Zudem werden wir für Ihre Visitenkarten und mitgebrachten Flyer eine Pinnwand und Tische aufstellen, um das Kennenlernen untereinander zu unterstützen. Bringen Sie bitte Visitenkarten und Flyer mit. Wichtig! Bitte, senden Sie uns Ihre Teilnahmezusage per Fax oder an das Amt Crivitz, z. H. Frau Pickmann, damit auch wir uns noch besser auf das Forum vorbereiten können: irina.pickmann@amt-crivitz.de. Mit freundlichen Grüßen Torsten Lubatsch Vorsitzender des Ausschusses Achtung! Ortsteile Wessin, Badegow, Radepohl! Einladung zur Einwohnerversammlung Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Wessin, Badegow, Radepohl, die Ortsteilvertretung Wessin und ich möchten Sie herzlich einladen zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, um 18 Uhr in das Kulturhaus Wessin Wir möchten informieren über aktuelle Themen Ihrer Ortsteile und mit Ihnen beraten über die Zukunft der Ortsteilvertretung. gez. Ihre Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm Stellenausschreibung Die Stadt Crivitz schreibt eine Stelle einer/eines Staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers aus. Die Stelle ist ab 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2015 für 25 Stunden/Woche zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Anforderung: Abschluss staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher. Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte schriftlich bis zum 02. April 2015 an das Amt Crivitz - Amt für zentrale Dienste -, Amtsstraße 5, Crivitz. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. B. Brusch-Gamm Bürgermeisterin Der nächste Crivitzer Amtsbote (Heft 04/15) erscheint am Donnerstag, d Bitte schicken Sie Ihre Beiträge bis an monika.ditloff@amt-crivitz.de oder Amt Crivitz, Öffentlichkeitsarbeit - Amtsbote - Amtsstraße 5, Crivitz. Senden Sie bitte nur Grafiken und Fotos, an denen Sie auch die Rechte zur Veröffentlichung besitzen und keine Rechte Dritter verletzen. Später eingereichte Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Termine des Amtsausschusses und der Gemeindevertretungen bzw. der Stadtvertretung Amt Crivitz Kultur- und Partnerschaftsausschuss Wirtschafts- und Tourismusausschuss Hauptausschuss

9 Nr März 2015 Gemeinde Banzkow Sozialausschuss Bauausschuss Gemeinde Barnin Einwohnerversammlung Gemeindevertretung Gemeinde Cambs Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See Gemeindevertretung Gemeinde Gneven Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow Sozialausschuss Zukunftsausschuss Gemeinde Plate Sozialausschuss Bauausschuss Gemeinde Raben Steinfeld Gemeindevertretung Stadt Crivitz Sozialausschuss Kulturausschuss Bauausschuss Umweltausschuss Gemeinde Tramm Bauausschuss Gemeindevertretung Änderungen vorbehalten! Gemeinde Dobin am See Zustandserfassung der Straßen und Wege Gemäß dem Gemeindevertreterbeschluss vom hat sich die Arbeitsgruppe Zustandserfassung und Bedarfsermittlung (AG ZEB) für die Straßen und Wege in der Baulast der Gemeinde gebildet. 4 sachkundige Bürger und Bürgerinnen haben sich unter der Leitung von Dipl.-Ing. Andreas Schwarz mit dem Thema der Zustandserfassung von Straßen und Wegen nach dem geltenden Straßenbauregelwerk auseinandergesetzt und sich schulen lassen. Auf dieser Grundlage einigten wir uns über das weitere Vorgehen zum Erstellen einer Prioritätenliste für den erforderlichen Erhaltungsbedarf der Verkehrswegeinfrastruktur. Nachdem die Wetterbedingungen sich stabilisiert haben, wird die Zustandserfassung der Gemeindestraßen am im Ortsteil Retgendorf beginnen und anschließend in den weiteren Ortsteilen unserer Gemeinde bis Anfang April 2015 fortgesetzt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich auf der nächsten Gemeindevertretersitzung im April 2015 präsentiert. A. Schwarz Leiter der Arbeitsgruppe 9 Crivitzer Amtsbote Wir gratulieren im Monat April 2015 Gemeinde Banzkow OT Banzkow Frau Lotte Pietralczyk Frau Helene Zierke Frau Anni Lübbe Frau Gisela Fricke Frau Doris Mainberg Frau Eva-Maria Pansow Frau Ingrid Zoth OT Jamel Frau Elfriede Hopp Gemeinde Barnin OT Barnin Frau Renate Ulrich Herrn Richard Oberländer Frau Edith Suttner Stadt Crivitz Frau Irmgard Horn Frau Ilse Brose Frau Herta Maxion Frau Hildegard Hinz Frau Margarethe Ahlert Frau Gertrud Krakow Herrn Ewald Reis Herrn Hartmut Heinz Herrn Fritz Timm Herrn Kurt Kruschinski Frau Emmi Rutter Herrn Uwe Strübing Frau Edeltraud Kohl Frau Gerhild Ludwig Frau Edith Saathoff Herrn Ullrich Hesse Frau Waltraud Schlegel OT Augustenhof Frau Eva Eckert Gemeinde Demen OT Demen Herrn Ludwig Reich Herrn Friedrich Lüth Gemeinde Dobin am See OT Neu Schlagsdorf Herrn Gerhard Käckenmeister OT Retgendorf Frau Walpurga Hannawald OT Rubow Frau Brunhilde Arnhold Gemeinde Friedrichsruhe OT Friedrichsruhe Hof Frau Katharina Luft Frau Helmtrud Zabel Herrn Alfred Banner Gemeinde Langen Brütz OT Langen Brütz Frau Lieselotte Vetter zum 91. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburstag

10 Crivitzer Amtsbote 10 Nr März 2015 Gemeinde Leezen OT Leezen Frau Maria Behrendt zum 88. Geburtstag Frau Irmgard Seecker zum 85. Geburtstag Frau Erika Bedau zum 80. Geburtstag OT Rampe Herrn Martin Lemke Herrn Peter Naujoks Gemeinde Pinnow OT Pinnow Frau Hilde Prill Frau Ilse Genning Frau Marianne Maryniak Frau Ilse Höbel Frau Irmgard Zierke Herrn Dr. Willi Wielsch Frau Marta Schmidt Herrn Heinz-Joachim Schulz Herrn Bruno Seemann zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Freiwillige Feuerwehr Gädebehn Osterfeuer am Ostersonnabend, :00 Uhr auf dem Dorfplatz in Kladow. OT Godern Herrn Klaus-Peter Harms Herrn Steffen Rojewski zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Gemeinde Plate OT Plate Herrn Boleslaw Golombeck Herrn Hans Botzenhardt Frau Gisela Thestorf Frau Elvira Döffinger Frau Ingrid Suckow OT Consrade Frau Irma Freifrau von Stenglin Herrn Erich Birkholz OT Peckatel Frau Gerda Niemann Frau Herta Schröder Frau Anni Krüger Gemeinde Raben Steinfeld Herrn Harry Liermann Gemeinde Sukow Herrn Günter Peter Frau Hela Janetzki Frau Ingeborg Luck Herrn Gerhard Götting Gemeinde Tramm OT Göhren Frau Lisa Markowski Gemeinde Zapel OT Zapel Frau Siegrid Krause zum 91. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 70. Geburtstag Auch allen hier nicht genannten Jubilaren sprechen wir herzliche Glückwünsche zu ihrem Ehrentag aus und wünschen weiterhin beste Gesundheit sowie persönliches Wohlergehen. Bitte beachten Sie: Es werden hier alle Jubilare mit dem 70., 75., 80., 85. und folgenden Geburtstagen genannt, sofern diese keinen Widerspruch gegen die Datenweitergabe aus dem Melderegister eingelegt haben. Herzlichen Glückwunsch Foto: LW-Archiv Für das leibliche Wohl sorgt der Förderverein Feuerwehr Gädebehn e. V. Ostermarkt in Peckatel Kreative Marktstände, Spiel & Spaß, Leckereien aus der Räucherkammer Mittlerweile zur Tradition geworden sind die geselligen und beliebten Feste im Peckateler Bauerngarten, Am Sandberg 21. Am Sonntag, dem 29. März 2015 ist es von 11:00 bis 17:00 Uhr wieder so weit. Es darf auf dem schönen Markt mit seinen zahlreichen Händlern gestöbert und gekauft werden. In dem großzügigen Bauerngarten ist alles zu finden, was sich um Dekorieren und Genießen dreht: Ostergestecke, Töpferwaren, Holzarbeiten, handgefertigter Schmuck, genähte Mützen und Stricksachen für den Frühling und Sommer, Kissen und Schürzen, Glasarbeiten, Bilder, Seifen, Kreationen aus der Schokowerkstatt, Marmeladen, Imkerprodukte, u. v. m.. Im Laufe des Tages stellt Dr. Frank Löser neben seinen zahlreichen Naturbüchern auch sein neustes Buch vor. Der qm große Bauerngarten mit seinen zahlreichen Sitzgelegenheiten lädt gerade dazu ein, hier ein paar entspannte Stunden zu verweilen. Während sich die Erwachsenen inspirieren lassen und dabei den selbstgebackenen Kuchen genießen können, haben die Kinder die Möglichkeit, sich auf dem großen Kinderspielplatz und der Hüpfburg so richtig auszutoben und anschließend hübsch Schminken zu lassen. Holzosterdeko, z. B. Osterhasen können mit der Sticksäge selbst zugesägt und anschließend bemalt werden. Ab 13:00 Uhr haben die Kids auch die Möglichkeit Ponys zu reiten.

11 Nr März Crivitzer Amtsbote }luj zum Osterfeuer nacli CJlrestin Frisches aus dem Holzbackofen Für das leibliche Wohl aller Gäste ist ganztags zu familienfreundlichen Preisen gesorgt. Zu Essen gibt es Forellen aus dem Fischräucherofen und einiges aus dem Holzbackofen, wie beispielsweise Brot und Kuchen, zubereitet nach handwerklicher Hausfrauenart. Auch kann wieder die leckere hausgemachte Wurst erworben werden. Fühlen Sie sich herzlich willkommen zum Osterfest und verbringen Sie einen entspannten Tag mit der gesamten Familie. Eintritt und Parkplatz sind frei! Frühjahrsputz am 28. März 2015 ab 9:00 Uhr in Crivitz und den Ortsteilen Alle Einwohner sind aufgerufen sich am Frühjahrsputz zu beteiligen! Den sich über die Wintermonate angesammelten Unrat wollen wir bis Ostern beräumen. Nachfolgend sind die Objekte und die Stellplätze für den Frühjahrsputz aufgeführt. Objekte: Rosenweg - Pflege der noch vorhandenen Rosen; Hang entlang der Parchimer Straße; Seepromenade, Findlingspfad und Seewiesen; Uferzone um den Crivitzer See herum; Territorium um die Kirche herum; Reinigen der Stadttafel am Trafo-Haus und weitere Einsatzobjekte können selbständig ausgewählt werden. Wohngemeinschaften und Hauseigentümer säubern eigenständig ihr Wohnumfeld. Die Ortsteilvertretungen Gädebehn und Wessin organisieren in den Ortsteilen den Frühjahrsputz. Die Schulen (Regionale- und Grundschule), die KiTa und der Hort führen ihren Frühjahrsputz in der Woche vom März durch. Die Vereine (erhalten noch ein gesondertes Schreiben) säubern das Umfeld ihrer Vereinstätigkeit in einem gemeinsamen Arbeitseinsatz. Werkzeug für den Arbeitseinsatz ist mitzubringen. Zusammengetragener Müll und Unrat ist an einem sichtbaren Ort abzulegen. Alle fleißigen Helfer sind ab 12:00 Uhr zu einer abschließenden gemütlichen Runde bei Bratwurst vom Grill auf der Wiese neben dem Bürgerhaus eingeladen. Zur Abrechnung und Würdigung der Leistungen ist es wünschenswert, wenn Sie mir nach Abschluss des Frühjahrputzes (spätestens eine Woche danach) per brusch-gamm@t-online.de, telefonisch oder in einem kurzen Schreiben die Ergebnisse mit Angabe des herausgeputzten Objektes, der Teilnehmerzahl sowie des jeweils Verantwortlichen für eine Auswertung melden. Ihr Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm Lie6e (]3ürgerinnen und (]3ürger, selir geehrte CEs ist wieder soweit aucli in diesem Ja/ir wo[[en wir unser traditione[[es Osteifeuer in der CJemeinde durclifüliren. (])ie Preiwi[fige Peueiwelir (]3ü[ow und der (]3ürg faden Sie dazu reclit lierzficli am Sonna6end, tf. 04. }lpri{2015 a Vhr auf dem Pestplatz in Prestin, ein. Jluf unsere 1(inder wartet eine V6errascliung und die Peuerwelir sorgt für das Cei6ficlie Wolifl CEs freut sie Ii auf I liren (]3esucli... I lir (]3ürgermeister 1(faus uricli

12 Crivitzer Amtsbote Nr März Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner der Ortsteile Augustenhof, Basthorst, Gädebehn, Kladow und Muchelwitz! Unser diesjähriger Frühjahrsputz findet am Sonnabend, d. 28. März 2015 von 09:00 bis 11:30 Uhr in unseren Ortsteilen statt. Alle Einwohner sind aufgerufen, mitzuhelfen. Wir wollen gemeinsam in den Vorgärten, an den Straßensäumen und Wanderwegen, an den Bushaltestellen und rund um das Dorfgemeinschaftshaus Kladow frühjahrsputzen. Wir treffen uns in den jeweiligen Ortsteilen um 09:00 Uhr. Müllsäcke werden zur Verfügung gestellt. Geeignete Gartengeräte (Rechen, Hacke, Schubkarre u. ä.) für die Beetpflege können gerne mitgebracht werden. Die vollen Abfallsäcke werden an gut sichtbarer Stelle in den jeweiligen Ortsteilen gesammelt und später abgeholt. Nach getaner Arbeit treffen wir uns um 12:00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus in Kladow zu einem gemeinsamen Imbiss. Wir hoffen auf tatkräftige Unterstützung bei sonnigem Frühjahrswetter! Ihre Ortsteilvertretung Fleißige Helfer treffen sich am 11. April im Arboretum Am 11. April ab 9:00 Uhr möchten wir viele Helfer, die bei der weiteren Gestaltung des Arboretum mithelfen, einladen. Das neue Insektenhotel, ein Brutplatz und Unterschlupf zum Wohlfühlen für Insekten, wird aufgestellt. Bereits in der Woche vom März wird die Bauhülle im Arboretum montiert. Sie können auf ihren Spaziergängen durch das Arboretum sich dann einen Überblick über die Größe der Hotelnischen verschaffen. Ihre Unterstützung erbitten wir ganz besonders für die Bereitstellung von Material zur Ausstattung der einzelnen Nischen. Im Amtsboten Februar 2015 habe ich dazu Angaben über Nistmaterial gemacht. Ein Spender für die Informationstafel (100 x 70) wird gesucht. Eine Hecke als wichtigen Lebensraum der offenen Landschaft wollen wir neu angelegen. Die Hecke wird auf etwa 60 m Länge und dreireihig mit heimischen Sträuchern angelegt. Sie können ihre Straucharten (keine Ziersträucher) mitbringen und selbst einpflanzen. Bei der Pflanzaktion am wird Ihre Hilfe benötigt. Ein Spaten ist mitzubringen! Die Sparkasse Parchim/Lübz spendet aus der PS-Lotterie dem Arboretum für die weitere Bewirtschaftung 1.000,- Euro. Der Spendenbetrag wird an diesem 11. April, etwa um 9:30 Uhr, von einem Vertreter der Sparkasse übergeben. Wir erwarten Ihren Besuch und Ihre Mithilfe! Jürgen Heine Plater Senioren-Ecke Nach Einstieg mit dem Bürgermeister ins neue Jahr mit Wissenswertem aus erster Hand, Plater Flagge zeigen beim Karneval in Sukow, Ratschlägen zu sinnvoller Vorsorge im Alter, Film-Erlebnis zur Naturperle Lewitz, Kaffeetafel zum Frauentag und Mokka mit Schuss zu Abenteuer und Forschung am Südpol hat der Seniorenbeirat im April nun eine Lesestunde und die Eroberung eines Schlosses auf dem Programm. Am Dienstag, dem 07. April 2015, liest Hans Brandt, von 1971 bis 1989 Chefredakteur der SVZ, aus seinen im vergangenen Jahr veröffentlichten Erinnerungen eines Chefredakteurs um 14:00 Uhr im Störkrug Plate. Der Eintritt ist frei. Am Dienstag, dem 21. April 2015, startet ein Bus- Ausflug in die Nähe von Wismar zum Schloss Gamehl - einst Stammsitz der Adelsfamilie v. Stralendorff, seit 2008 wieder hergerichtet als nobles Schloss-Hotel im neugotischen Stil. Kaum einer kennt es; wir lassen uns dort mit einem Schlemmer-Dessert verwöhnen. 25 pro Person. Der Bus ist nahezu ausgebucht. Seniorenbeirat Plate

13 Nr März 2015 Volkssolidarität lädt zum Frühlingsfest ein Wie in den vergangenen Jahren führt die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität auch in diesem Jahr ihr traditionelles Frühlingsfest durch. Bei Kaffee und Kuchen, Musik und einer kulturellen Überraschung wollen wir am um 14:30 Uhr in der Gaststätte Seeblick den Frühlingsbeginn feiern. Dazu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger der Region herzlich ein. 13 Crivitzer Amtsbote Filmvorführung in Langen Brütz Die Lewitz - Eine Naturperle in Mecklenburg-Vorpommern Der Seniorenclub e. V. Langen Brütz/Kritzow lädt alle Interessierten zum Film Die Lewitz - eine Naturperle in Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch, d. 15. April 2015, 14:00 Uhr in die Kulturund Festscheune des Landhauses Bondzio in Langen Brütz ein. Eintritt ist frei. Eisvogel auf dem Ansitz Informationen zum Film: Der Filmproduzent Detlef Hagen aus Plate und der Lewitzfotograf Ralf Ottmann aus Tuckhude haben nach einer einjährigen Vorbereitungs- und Produktionsphase den ersten Teil der Filmreihe Die Lewitz - Eine Naturperle in Mecklenburg-Vorpommern fertiggestellt. Inhaltlich wird die Schönheit und Einzigartigkeit der Lewitz vorgestellt, und das in den vier Jahreszeiten. Dafür sind auch authentische Naturaufnahmen gedreht worden, die im Europäischen Vogelschutzgebiet Lewitz entstanden sind. Sportverein Crivitz e. V. Skat- und Romméfreunde aufgepasst! Der SV Crivitz e. V. lädt am um 19:00 Uhr Sportfreunde, Sponsoren und Gäste zum Preisskatund Rommé ein. wo: Feuerwehr Crivitz - Gewerbeallee 7 Vereinsmitglieder und Gäste: 5,00 Euro Es lädt ein: die Ev.-Freikirchliche Gemeinde aus Crivitz Unkosten: 6,00 Euro Anmeldungen und Nachfragen: im Lädchen am Markt oder telef Wassertour der Senioren Ohne Wasser, merkt Euch das... Liebe Mitglieder, der Zweckverband Schweriner Umland lädt die Senioren zu einer Wassertour, mit Besichtigung der Anlagen und Informationen zum Leistungsprofil des Zweckverbandes, verbunden mit einem geselligen Ausklang, am Dienstag, d. 31. März 2015, ab 13:00 Uhr ein. Der Bus fährt ab: 13:00 Uhr - HS OT Venzkow über 13:10 Uhr - HS Demen Kreisel/Kirche 13:15 Uhr - HS Demen Ziolkowskiring und Kobande 13:30 Uhr - HS Crivitz ehemals Schlecker und Netto-Parkplatz Viel Spaß wünscht der Vorstand

14 Crivitzer Amtsbote 14 Nr März 2015 Wildblüten und -früchte 8. Abstimmung zu den Berichten und Entlastung des Vorstandes 9. Beschlussfassung zur Durchführung eines Hubertusgottesdienstes in der Kirche zu Prestin im Jahre Neuwahl des Jagdvorstehers und des Kassenverwalters 11. Neuwahl der Kassenprüfer 12. Informationen zum Wolf in Mecklenburg-Vorpommern 13. Bericht der Jagdpächter 14. Allgemeine Diskussion der Mitglieder der Jagdgenossenschaft und Gäste 15. Schlusswort des Jagdvorstehers Liebe Mitglieder, das Sammeln und Verarbeiten von Wildblüten und -früchten erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei Jung und Alt. Aufgrund dieser Tatsache lädt der Vorstand alle Mitglieder, am Donnerstag, dem 09. April 2015, ab 14:00 Uhr in den Klubraum zu einem interessanten Vortrag mit Evemarie und Dr. Frank Löser ein. Beide werden bekannte aber auch einige vergessene Früchte vorstellen und auch verraten, was man damit alles herstellen kann. Die vorgestellten süßen Köstlichkeiten können selbstverständlich auch verkostet werden. Viel Spaß wünscht der Vorstand. An alle Mitglieder des Crivitzer Karneval Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, um 19:00 Uhr in der Halle des Sportplatzes am Geschw.-Scholl- Platz Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vizepräsidenten 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung/Änderung der Tagesordnung 4. Tätigkeitsbericht durch den Präsidenten 5. Finanzbericht durch den Schatzmeister 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Aussprachen zu den Berichten 8. Bestätigung der Berichte und Entlastung des Vorstandes 9. Allgemeines 10. Schlusswort Mit karnevalistischem Gruß und einem Crivitz man tau Fritz-J. Schmidt Präsident Mitglieder des 11 Rates Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Bülow Die Jagdgenossenschaft Bülow lädt am Samstag, dem 18. April 2015 um 9:30 Uhr in das Gemeindezentrum Prestin zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Begrüßung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Prüfung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bericht des Vorstandes 5. Bericht der Kassenverwalterin 6. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Vorstandes 7. Aussprache zu allen Berichten Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich! Hinweise: 1 Nach 2 der Satzung sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand durch den Erwerber nachzuweisen. 2 Nach 5 der Satzung können Jagdgenossen unter folgenden Voraussetzungen vertreten werden:eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, kann sich nach Abs. 3, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich nach Abs. 4 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein. 3 Als Gäste sind die Jagdpächter herzlich eingeladen. Gleiches gilt für Personen, die bereit sind Funktionen im Vorstand der Jagdgenossenschaft bzw. als Kassenprüfer im Ehrenamt zu übernehmen. 4 Nach der Mitgliederversammlung wird ein Imbiss gereicht. Norbert Rickert Jagdvorsteher SG Einheit Crivitz e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung 2015 Der Vorstand der SG Einheit Crivitz e. V. lädt alle Vereinsmitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung entsprechend 7 der Vereinssatzung am Mittwoch, dem 29. April 2015, um 19:00 Uhr, in das Vereinsheim auf dem Sportplatz am Geschwister-Scholl-Platz herzlich ein. Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Bericht des Vorstandes 4. Finanzbericht 2013/ Bericht der Kassenprüfer 6. Aussprache zu den Berichten 7. Anträge 8. Entlastung des Vorstandes 9. Haushaltsplan 2015/ Bestätigung des Haushaltsplanes 11. Schlusswort gez. Johannes Lack Vorstandsvorsitzender

15 Nr März Crivitzer Amtsbote Veranstaltungen im Amtsbereich Sa., 28. März 09:00 Uhr Frühjahrsputz in Retgendorf inkl. anschließendem Imbiss. Treffpunkt: am Gemeinschaftsraum (Seestr. 3c) 12:00-16:00 Uhr Kinderkleiderbörse in der Mehrzweckhalle des Gymnasiums Crivitz Sa., 04. April 13:30-16:00 Kinderkleiderbörse im Kulturhaus Wessin 19:00 Osterfeuer auf dem Festplatz in Prestin Osterfeuer auf dem Sportplatz Zapel Sa., 11. April 09:00-12:00 Uhr Kinderkleiderbörse in der Kita Störspatzen in Plate mit Kaffee und Kuchen 13:00-16:00 Uhr Kinderkleiderbörse im Gemeindehaus Barnin Mi., 15. April Frühlingsfest der Volkssolidarität Ortsgruppe Crivitz Sa., 18. April Pflanzentauschbörse und Flohmarkt in Retgendorf (GDPV e. V.) 11:30-14:00 Uhr (Schwangere ab 10:30 Uhr) Kinderkleiderbörse im Gemeindezentrum Pinnow Sa., 25. April 09:00 Uhr Frühjahrsputz in allen Ortsteilen der Gemeinde Bülow 09:00 Uhr Frühjahrsputz in Barnin Do., 30. April 19:00 Uhr Maibaum aufstellen in der Gemeinde Bülow Bülow - Schmiedehof; Runow - Sportplatz; Prestin - Sportplatz Aufstellen des Maibaums auf dem Dorfplatz Zapel Stand: Änderungen vorbehalten - Gottesdienste, Andachten und kirchliche Veranstaltungen Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Crivitz Gottesdienste im Saal des Christlichen Altenheims Elim in Crivitz: 29. März :30 Uhr Gottesdienst und Kinderprogramm 12. April :00 Uhr Abendmahls-Gottesdienst und Kinderprogramm 19. April :30 Uhr Gottesdienst und Kinderprogramm Treffen der Begegnungsgruppe Blaues Kreuz: 27. März, 10. April und 17. April 2015, jeweils um 19:30 Uhr im Clubraum im Christlichen Altenheim Elim Treffen SMARTIES (für Kinder von ca Jahren): 16. April 2015 um 16:30 Uhr im Kinderraum im Christlichen Altenheim Elim Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Crivitz 29. März :00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst, Abendmahl, anschließend Kirchenkaffee in Crivitz 02. April :30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Crivitz im Haus Elim 19:00 Uhr Passahmahlfeier in Crivitz 03. April :00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Crivitz 14:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Kladow 16:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Barnin

16 Crivitzer Amtsbote 16 Nr März April :00 Uhr Osterlichtnacht in Crivitz 05. April :00 Uhr Ostersonntag, Taufen, Abendmahl, Chor und Posaunenchor, anschließend Brunch in Crivitz 12. April :30 Uhr Andacht in Barnin 10:00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst, Tauferinnerung, anschließend Kirchenkaffee und Predigtnachgespräch 19. April :30 Uhr Andacht in Kladow 10:00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst, anschließend Kirchenkaffee in Crivitz 14:00 Uhr Gottesdienst zum Abschluss der Konfirmandenfreizeit in Pinnow 26. April :30 Uhr Andacht in Barnin 10:00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst, Abendmahl, anschließend Kirchenkaffee in Crivitz Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Mestlin-Techentin-Kladrum 02. April :00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Bülow 03. April :00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Wessin 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Kladrum 05. April :00 Uhr Gemeinsamer Familiengottesdienst in der Kirche Mestlin Bibelwoche im Pfarrhaus Kladrum: 13., 14. und 15. April 2015, jeweils 14:30 Uhr. Weitere Gottesdienste und Veranstaltungen: de/kirche.htm Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Pinnow 29. März :15 Uhr Gottesdienst mit Kirchenkaffee und Kindergottesdienst in Pinnow 02. April :30 Uhr Beichtgottesdienst mit Abendmahl in Vorbeck 03. April :00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Sukow 10:15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Pinnow 05. April :15 Uhr Familiengottesdienst in Pinnow 06. April :00 Uhr Taizé-Andacht in Görslow 12. April :15 Uhr Gottesdienst in Pinnow 19. April :00 Uhr Gottesdienst zum Abschluss der Konfirmandenfreizeit in Pinnow 26. April :15 Uhr Gottesdienst in Görslow Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Uelitz 01. April :00 Uhr Gottesdienst in Achterfeld 03. April :00 Uhr Gottesdienst in Uelitz mit Abendmahl 14:00 Uhr Gottesdienst in Mirow mit Abendmahl 04. April :00 Uhr Familienfreundliche Andacht in Goldenstädt 05. April :00 Uhr Gottesdienst in Uelitz mit Abendmahl 14:00 Uhr Gottesdienst in Kraak mit Abendmahl 08. April :00 Uhr Bibelwoche im Gemeindehaus Rastow 09. April :30 Uhr Senioren treffen Senioren im Kursana-Heim Achterfeld 16:30 Uhr Bibelwoche im Gemeindehaus Fahrbinde 19:00 Uhr Bibelwoche in der Winterkirche in Kraak 12. April :00 Uhr Bibelwoche im FFW-Haus in Mirow 14. April :30 Uhr Krabbelgruppe-Krabbelfrühstück im Pfarrhaus Uelitz 15. April :30 Uhr Kirchenmäuse im Pfarrhaus Uelitz 22. April :00 Uhr Bibelwoche im Gemeindehaus Rastow 23. April :30 Uhr Gesprächskreis über Gott u. die Welt in Achterfeld 16:30 Uhr Bibelwoche im Gemeindehaus Fahrbinde 19:00 Uhr Bibelwoche in der Winterkirche in Kraak 26. April :00 Uhr Eröffnung der Pfarrscheunensaison auf dem Pfarrhof Uelitz, inspiriert von Hildegard v. Bingen Veranstaltungen der Begegnungsstätte Crivitz im April 2015 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 13:30-16:30 Uhr :00 Uhr Tanzen im Sitzen mit Frau Jürgens Kegelnachmittag Abfahrtszeiten: 13:15 Uhr KKH 13:20 Uhr Neustadt :00 Uhr Fahrt zum Fernsehturm :30 Uhr Preisskat- u. Rommé-Turnier Kristall- Therme Bad Wilsnack Abfahrtszeiten: 07:45 Uhr KKH 07:50 Uhr Neustadt Montag bis Donnerstag Spielenachmittage und am Mittwoch Handarbeitsnachmittag. Voranmeldungen und Terminabsprachen bitte vor Ort über Frau Bothe oder Tel Montag bis Donnerstag ab 13:00 Uhr oder über die Diakonie Sozialstation Crivitz ggmbh Tel H. Zimmermann

17 Nr März 2015 Leinen los! - einfach Meer Musik Unter diesem Titel fand das 1. Jugendkonzert der Mecklenburgischen Staatskapelle am letzten Mittwoch in Schwerin statt. Zusammen mit allen Zehntklässlern besuchte ich deshalb das Mecklenburgische Staatstheater. Staunend hörten wir Stücke von Felix Mendelssohn Bartholdy, Antonio Vivaldi, Toru Takemitsu, Richard Wagner und James Horner. Ich fand es beeindruckend, wie ein Mensch so viel Musikverständnis aufbringen und solche harmonischen und perfekt aufeinander abgestimmten Werke schreiben kann. Vor allem Richard Wagners Der Fliegende Holländer hat mir gefallen, denn ich konnte mich nur aufgrund der Musik richtig in die Situation hineinversetzen, wo z. B. am Anfang mit den Hörnern, den Streichern sowie mit den Trommeln Spannung aufgebaut wurde. Als dann die Oboen und die Tuba einsetzten, merkte man sofort, dass jetzt wohl der fliegende Holländer erscheint. Durch diese bewegten Anfangsakzente ist dieses Stück für mich eines der besten bei dem Programm gewesen. Das Konzert war inspirierend und hat mir noch mal gezeigt, wie viele einzelne Personen zusammenkommen müssen, damit so was Harmonisches entstehen kann. Ich fand den Konzertbesuch sehr gut und kann ihn jedem empfehlen, der klassische Musik mag oder sich von ihr begeistern lassen will. Ein großes Dankeschön an alle Musiker und den Dirigenten, an die Moderatorin und zugleich an die Theater- Gesellschaft und unsere Schule, denn wir konnten alles kostenlos erleben. Und weiterhin bitte: Meer Musik! Arne Wiegel, Klasse 10a Regionale Schule Crivitz 17 Bei den Kindern in Wessin ist immer was los! Kinderfasching in Wessin Crivitzer Amtsbote Ganz traditionell wurde schon das 3.Mal in Wessin ganz groß Kinderfasching gefeiert. Da hallte der Saal vom Lachen und fröhlichen Schreien der Kinder. Die Eltern freuen sich mit ihnen, auch Omas waren natürlich dabei. Schön, dass die jungen Muttis so aktiv sind und alles für solch ein Kinderfest organisieren; Rilana, der Frosch, an der Spitze. Muttis und Papas halfen, beim Schmücken, beim Backen und bei den Spielen mit den Kindern. Feuerwehrmann Sven Dettmann machte Musik für alle. Der Kultur-und Sportverein förderte das Fest mit Getränken, Deko und Schmuck. Das ist eine gute Sache in unserem Wessin, die sich fortsetzen wird. Ein großes Lob für alle Organisatoren und Helfer. Rilana - der Frosch spielt mit den Kindern. Feuerwehr-Einsatz in Wessin Drei Feuerwehren rückten zum Großeinsatz an, um den Übungsbrand in der Kita Marienkäfer zu löschen. Die Wehren von Wessin, Crivitz und Gädebehn waren im Einsatz. Etwa 35 Kameraden kämpften gegen Flammen und Qualm, natürlich nicht echt. Die fleißigen Feuerwehrleute üben einmal im Quartal den aktiven Einsatz, damit es im Notfall auch wirklich klappt. Beim Übungseinsatz wurden drei Kinder aus dem Gebäude gerettet. Die Bewertung, ob alles richtig verlaufen ist, erfolgte im Anschluss durch Dani Itze, Wehrleiter der FFW Wessin.

18 Crivitzer Amtsbote 18 Nr März 2015 Kita-Kinder besingen Senioren Es entstehen interessante Gespräche. Kinder fragen zum Beispiel: Wie kamen die Menschen früher ohne Strom in Kurzzeitpflege und beim Frauentag zurecht? Warum sehen die Buchstaben heute anders aus? Womit haben unsere Großeltern gespielt? Wie lernten die Kinder früher in der Schule? Gemeinsam buttern wir, backen Brot, färben Ostereier nach traditioneller Art, stricken und häkeln mit Gästen und besuchten schon die Crivitzer Heimatstube. Besonders interessant war dort das Stöbern auf dem Dachboden. In einem alten Bilderrahmen gibt es Fotos von den Erziehern im Kindesalter. Aufgabe für die Hortkinder ist es zu erraten, welche Erzieher dahinter stecken. Das ist gar nicht so einfach. Auch an einem Quiz mit verschiedenen Gegenständen und deren Nutzung dürfen sich die Kinder aktiv beteiligen. Das ist eine kniffelige Angelegenheit. Denn welche Kinder kennen noch eine Kaffeemühle, ein Waschbrett, eine Gebäckzange, einen Nachttopf oder einen Wackeldackel? Das Projekt endet mit einem Ball der Jahrzehnte in alten Kostümen und damaliger Musik. Kita-Kinder singen für die kranke Seniorin. Zum Geburtstag viel Glück wünschten die Kita-Kinder von Wessin einer kranken Frau in der Kurzzeitpflege in Wessin mit Gesang. Die Seniorin wurde 71 Jahre alt. Die Kita- Kinder sangen ihr schöne Frühlingslieder, machten sogar Sologesänge. Das rief Freude bei der Seniorin hervor. Wir danken allen Eltern und Ehrenamtlichen für ihr Engagement. Durch ihre Hilfe war ein so erfolgreiches Projekt erst möglich. Die Kinder und Erzieher vom Crivitzer Hort Ständchen der Kita-Kinder zum Frauentag in Wessin Jedes mal aufs Neue strahlen alle Senioren in Wessin, wenn die Kita-Kinder ein Ständchen bringen. Wunderschöne Frühlingslieder und Gedichte sowie Tänze kamen dazu. Schön, dass die Großen, die bald eingeschult werden, so gut ihr Können zeigten. Die kleinen Spatzen waren diesmal nicht dabei. Vielen Dank an die Erzieherinnen und die Kinder, wir haben uns sehr gefreut. Else Bös Damals war s... eine Zeitreise im Crivitzer Hort Im Crivitzer Hort gibt es derzeit ein neues Projekt mit dem Namen: Damals war s... eine Zeitreise. Die Kinder und Erzieher haben gemeinsam eine Ausstellung über Omas und Opas alte Zeiten gestaltet. Haushaltsgeräte, Spielzeug, Bücher und Kleidung sind hier zu finden. Praktikum als Eltern an der Regionalen Schule Schule am Mühlenberg Cambs Die erste Ferienwoche der Winterferien war für einige Schüler der achten und neunten Klasse weniger erholsam, denn sie haben sich bei dem Projekt Babybedenkzeit des DRK Sternberg aktiv beteiligt. Ziel des Projektes ist es, ein Bewusstsein für Schwangerschaft und Elternsein zu schaffen und jungen Leuten zu helfen, verantwortungsvolle Entscheidungen über ihre Familienplanung zu treffen. Die Schüler haben für eine Woche Tag und Nacht erlebt, was es bedeutet, rund um die Uhr für ein Baby verantwortlich zu sein. Sie bekamen für die gesamte Dauer ein eigenes Baby und haben es selbstständig betreut. Das Real Care Baby zeigt sehr realistisch die Bedürfnisse eines echten Säuglings. Der Tage-

19 Nr März Crivitzer Amtsbote sablauf der Babys beruht auf Aufzeichnungen von Eltern Neugeborener, viele Notwendigkeiten der Säuglingspflege können wirklichkeitsnah gelernt werden. An der Heimatstube wurden sie von Edmund Richter als Amtsmann und Kerstin Kruschinski als Nachtwächter empfangen. Am Montag, dem 2. Februar war die Geburtsstunde : Durch enge Gassen, am Eckstein vorbei, führte sie ihr Die Schüler bekamen ihr Baby. In der Geburtsurkunde wurden neben dem Namen der Eltern u. a. der Name Fische geregnet haben soll. Auf ihrer Geschichtensuche Weg direkt zum Marktplatz von Crivitz, auf dem es einmal des Kindes, das Gewicht und die Größe eingetragen. Nun begegneten den Kindern auch der Köster Klickermann an konnten die jungen Eltern nach Hause und bis Freitag den der Grundschule, die Weiber vom Weinberg beim Hupenschieten und natürlich auch der Räuber Röpke. Tagesablauf mit ihren Babys (Jan-Luca, Elena, Liam und Theo) erleben. Die Schüler mussten sich alleinerziehend Beeindruckt waren die Kinder auch von der Crivitzer Kirche, in der Frau Gehrke die Kinder empfing. Hier staunten durch die Woche kämpfen, da die Versorgung der Babys über einen Chip am Armband der Eltern registriert wird. Zwei Mädchen kamen mit Passanten in Schwerin ins Gespräch und erklärten diesen das Projekt. Am Ende der Wo- bunten Fenster. Vorbei am städtischen Gefängnis ging es sie über das Taufbecken, die Wandbemalungen und die che waren sich alle einig, dass es eine ebenso aufregende dann wieder zurück. So ging die Abendwanderung durch und erlebnisreiche wie auch anstrengende und lehrreiche Crivitz zu Ende. Woche war. Die Schüler waren ein wenig erschöpft, aber auch stolz diese Woche gemeistert zu haben. Durch die Darstellung einzelner Figuren aus der Sagenwelt von Crivitz konnte den Kindern ein nachhaltiges Erlebnis geschaffen werden, dass ihre Heimatverbundenheit und ihr Interesse an ihrer Stadt geweckt hat. Die Auslesung der Computerchips im Real Care Baby zeigten gute bis sehr gute Ergebnisse es haben sich alle Eltern gut um ihre kleinen Schützlinge gekümmert. Es sind sich aber alle darüber im Klaren, wie verantwortungsvoll die Aufgabe ist, ein Kind zu betreuen. Die Schüler sagten übereinstimmend, dass es ein interessantes Projekt ist und sie mit ihrem Kinderwunsch auf jeden Fall noch einige Jahre warten werden. Die Eltern der Schüler waren stolz auf ihre Kinder, dass sie die Projektwoche gut gemeistert haben. Sie sind jedoch froh, dass der Tagesablauf nun wieder ruhiger ist. Eine Mutter sagte: Ich habe gemerkt, dass der Schlafmangel meiner Tochter sehr zusetzte, sie war sehr gereizt. Außerdem hatten die Eltern so eine gute Möglichkeit, mit ihren Kindern ins Gespräch über die Familienplanung zu kommen. Neues aus der Kita Uns Lütten in Crivitz Uns Lütten unterwegs in Crivitz Am 6. März trafen sich die Buchstabenkinder der Kita Uns Lütten, um auf den Spuren von Crivitzer Sagengestalten ihre Heimatstadt zu erkunden. Wir bedanken uns bei den Plietschen Deerns, Herrn Richter und Frau Rütz vom Crivitzer Heimatverein, Frau Luise Gehrke und Frau Bettina Kiene, die kurzfristig als Räuber Röpke eingesprungen war. Dieser Tag wird für uns alle lange in Erinnerung bleiben. Die Erzieher der gelben und roten Gruppe Busschule für Vorschulkinder Die Vorschulkinder der Kita Uns Lütten in Crivitz durften in die Busschule gehen. Da viele Kinder unserer zukünftigen Schulanfänger einmal Buskinder sein werden, haben wir, auch auf Wunsch zahlreicher Eltern, eine Busschule organisiert. Busfahrer Steffen holte uns vor der Kita ab und wiederholte mit uns auf dem Weg zum Bus gleich einmal das sichere Überqueren der Straße. Dann besprach er mit den Kindern, wie die Kleidung und der Ranzen aussehen sollten, damit sie im Straßenverkehr gut gesehen werden. Am Bus angekommen erklärte uns Steffen, wo man vom Busfahrer gesehen wird und wo der gefährliche tote Winkel ist. Anstellen und auf den Bus warten, nicht drängeln beim Einsteigen, dem Busfahrer sagen, wo man aussteigen möchte das waren die nächsten Sachen, die wir geübt haben. (Vor lauter Aufregung hatten einige Kinder sogar vergessen, wo sie wohnen.)

20 Crivitzer Amtsbote 20 Nr März 2015 le rätseln zu sehen, wer denn nun wohl das Prinzenpaar der 31. Saison ist, aber auch ebenso schwierig, das Geheimnis zu hüten. Insbesondere bei unseren Freunden, die sehr in den Karneval involviert sind. Doch es gelang uns und die Überraschung war perfekt! Die größte Herausforderung war für uns der Gang auf die Bühne und die anschließende Rede. Wir waren doch ein wenig angespannt! Es war jeden Tag aufs Neue super aufregend, aber es hat auch jeden Tag mehr Spaß gemacht, da unsere Anspannung nach und nach verschwand. Das lag natürlich an den vielen lieben Leuten vor und hinter der Bühne, bei denen wir uns hiermit ganz herzlich bedanken wollen. Es ist ein echt tolles Team rund um den Präsidenten Fritz Schmidt! Rückblickend war es eine schöne Erfahrung und eins ist klar: WIR SIND GERNE EUER Crivitzer PRINZENPAAR!!! :o) Und noch mehr haben wir gelernt: im Bus einen Platz suchen, Maren I. & Thomas IV. pro Sitz darf nur ein Kind sitzen, die Tasche in den Fußraum stellen. Das alles haben wir geübt und auch, was zu tun ist, sollten wirklich mal alle Plätze besetzt sein. Warum das alles so wichtig ist, zeigte uns der Busfahrer Leistungen der Frauen bei einer Bremsprobe. Der Reisende Otto (eine leere Tonne) fiel schon bei einer leichten Bremsung um. Nachdem in der Gesellschaft gewürdigt wir dann auch noch das Aussteigen geübt haben, sind die Kinder jetzt noch besser auf das Busfahren zur Schule vorbereitet. Wir bedanken uns recht herzlich bei Busfahrer Steffen und der Transportgesellschaft Lewitz für diese anschauliche und interessante Busschule. Das Team der Kita Uns Lütten Crivitz So kamen wir zu euch Es begann eigentlich mit den Worten: Niemals, och nööö, Andrea. Wir haben doch gar nichts mit dem Karneval zu tun. Wir schlafen da erst mal drei bis fünf Nächte drüber. Nach einigen allerdings schlaflosen Nächten, zahllosen Ideen und vielem guten Zureden war die künftige Prinzessin auch überzeugt, denn der künftige Prinz war sofort Feuer und Flamme. Und so kam der Stein erst richtig ins Rollen: Geheime Treffen mit Marita, Simone, Andrea und bei Frisörin Nadine. Es war so schön und auch lustig, al- Über 50 Frauen und Männer sind unserer Einladung zur diesjährigen Frauentagsfeier der Ortsgruppe der Volkssolidarität gefolgt. In ihrer Begrüßungsansprache würdigte die Vorsitzende der Ortsgruppe, Barbara Borchardt, das Wirken der Frauen in der Gesellschaft. Gleichzeitig stellte Sie fest, dass wir in Bezug auf Gleichstellung von Männern und Frauen leider noch einen weiten Weg vor uns haben. Frauen verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer, bei gleicher Qualifikation, gleicher und gleichwertiger Arbeit, sagte Frau Borchardt. Sie appellierte an die Anwesenden, sich weiter für eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter einzusetzen. Es gilt heute und morgen Zeichen zu setzen, betonte die Vorsitzende. Nichtsdestotrotz haben wir aber auch Gründe zu feiern. Das haben sich die Anwesenden dann auch nicht zweimal sagen lassen. Bei Kaffee und Kuchen, der kulturellen Umrahmung mit dem Alleinunterhalter Herrn Deutsch aus Warin und dem DJ Ecki wurde das Tanzbein geschwungen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich prächtig unterhalten und dankten den Organisatoren für diesen schönen Nachmittag. Volkssolidarität Ortsgruppe Crivitz Mit neuen Trainingsanzügen in die Rückrunde Rechtzeitig zum Start in die Rückrunde wurde unsere zweite Männermannschaft mit neuen Trainingsanzügen ausgestattet. Die Kosten für das schmucke Outfit teilten sich Nadine Zeitz, Inhaberin des Crivitzer Salons good feeling, Werner Rohde, Inhaber der Crivitzer Speisegaststätte Zur Sonnenterrasse und der Schweriner Werbeunion Pöhls, Messen und Ausstellungen. Die Mannschaft freut sich über die neuen Trainingsanzüge und bedankte sich für die großzügige Spende mit Präsentkörben bei den Sponsoren. Trainer Peter Plötz hat mit seiner Mannschaft

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale)

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) - Friedhofsgebührensatzung Ortsteile- Satzung Beschlossen / Ausgefertigt Amtliche

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberotterbach vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung-

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Aufgrund der 12 Abs. 1, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 des Gesetzes über

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Ordnungs-Nr. 07/00 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Vom 22.06.2010 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Aufgrund von 7 Absatz 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Gemeinde Lautertal. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gemeinde Lautertal. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Lautertal Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Lautertal (Odw.) Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht am: In Kraft getreten: Ursprüngliche Fassung vom

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht.

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht. Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) Der Markt Zell a. Main erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. d. g. F. und

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann vom 2. Dezember 1987, in der Fassung der 23. Änderung vom 15.12.2015, in Kraft getreten am 01.01.2016 (Ratsbeschluss vom 15.12.2015) Aufgrund des 7

Mehr

2 Benutzungsmöglichkeit

2 Benutzungsmöglichkeit Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Schöneberg Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schöneberg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren GEMEINDE KISSING Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) der Gemeinde Kissing vom: 08.11.2004 Beschluss des Gemeinderates vom: 28.10.2004 Bekanntmachung: 09.11.2004

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015 Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015 Aufgrund von 15 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) i.v.m.

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung Friedhofsgebührenordnung der Katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius, 49377 Langförden für den Friedhof in Langförden Teil A. 1 Allgemeines Für die Benutzung des von ihr verwalteten katholischen Friedhofes

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Ottrau Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (Bay RS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 1989 (GVBl. S. 361) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-I) erläßt die

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

PROGRAMM. H a s l a c h. August 2015. Arbeiterwohlfahrt Begegnungsstätte

PROGRAMM. H a s l a c h. August 2015. Arbeiterwohlfahrt Begegnungsstätte PROGRAMM August 2015 H a s l a c h Arbeiterwohlfahrt Begegnungsstätte Mathias-Blank-Str. 22 79115 Freiburg Tel. 0761 / 4 70 16 68 www.awo-freiburg.de E-Mail: swa-haslach@awo-freiburg.de Beratung und Information

Mehr

Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe. vom 22.12.2011

Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe. vom 22.12.2011 Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom 22.12.2011 Aufgrund der 4, 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen () Inhaltsverzeichnis 1 Erhebungsgrundsatz... 2 2 Gebührenschuldner... 2 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren... 2 4 Verwaltungsgebühren...

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 4 Beitreibung 5 Gebührenerstattung 6 Inkrafttreten

Inhaltsübersicht. 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 4 Beitreibung 5 Gebührenerstattung 6 Inkrafttreten Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach Der Markt Goldbach erlässt aufgrund des Art. 8 KAG vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli

Mehr

IPA Echo Mitteilungsblatt der IPA Verbindungsstelle Autobahnpolizei Stuttgart e.v. Pfaffenwaldring 1 70569 Stuttgart

IPA Echo Mitteilungsblatt der IPA Verbindungsstelle Autobahnpolizei Stuttgart e.v. Pfaffenwaldring 1 70569 Stuttgart Jahresplanung für das Jahr 2014 Ausgabe 1 / 2014 Stuttgart 10.12.2013 Januar : Do. 23.01.2014 / 19.00 Uhr Clubabend im Commundo Tagungshotel ** *** Mo. 06.01.2014 Dreikönigswanderung (weiteres siehe Anhang)

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm. S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm. S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren 7/9 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes, des Art. 22 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Neu-Ulm folgende,

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung. 7 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung

GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung der Katholischen Kirchengemeinde St. Antonius in 49086 Osnabrück-Voxtrup vom 15. März 2012 Teil A Für die Benutzung des von ihr verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Gebührensatzung 7.04. für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai 2011. Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Gebührensatzung 7.04. für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai 2011. Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai 2011 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 f) und i) der Gemeindeordnung für

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Kreisstadt Groß-Gerau

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Kreisstadt Groß-Gerau Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Kreisstadt Groß-Gerau Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 (1) der Hessischen Gemeindeordnung i.d.f. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S.

Mehr

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR.

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. 22 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

vom 26.02.1997 5 Abs. 1 und 2 geändert, 10 Abs. 4 geändert, 6 und 7 aufgehoben und in Kraft getreten am 01.01.1999

vom 26.02.1997 5 Abs. 1 und 2 geändert, 10 Abs. 4 geändert, 6 und 7 aufgehoben und in Kraft getreten am 01.01.1999 Satzung der Stadt Neustadt a. d. Aisch über die Gebühren und Kosten für die Benutzung und Inanspruchnahme der Friedhöfe und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofs- u. Bestattungsgebührensatzung) vom 26.02.1997

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. Dezember 2002 Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

19.12.2014. Herr Hackbarth, Herr van der Pütten, Herr Drescher, Herr Grunefeld, Frau Schlumm, Herr Schön-Petersen, Herr Behrens

19.12.2014. Herr Hackbarth, Herr van der Pütten, Herr Drescher, Herr Grunefeld, Frau Schlumm, Herr Schön-Petersen, Herr Behrens Amt Am Stettiner Haff Stettiner Straße 1 17367 Eggesin Gemeinde Leopoldshagen 19.12.2014 P r o t o k o l l der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 17.12.2014 Tagungsort: Beginn: Ende: anwesend: Entsch.:

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09 Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein; (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung)

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?

Mehr

1 Gegenstand der Gebühr

1 Gegenstand der Gebühr Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Plön Aufgrund des 4 der Kreisordnung (KrO) für

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der 27. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 06. August 2001 Nummer 5 Amtsblatt für den Bereich der Herausgeber und Verleger: der, Bürgerzentrum und Rathaus, Postfach 1163,

Mehr

Satzung der Stadtwerke Lütjenburg -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg- über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Satzung der Stadtwerke Lütjenburg -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg- über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Satzung der Stadtwerke Lütjenburg -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg- über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Aufgrund des 4 und 106a der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif Seite 1 en / Inkrafttreten: G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif vom 14. Dezember 2015 Ändernde Satzung vom veröffentlicht am 1. ssatzung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen... DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Eltern- Newsletter KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH. März 2013. 2013 Ausgabe 2. T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen

Eltern- Newsletter KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH. März 2013. 2013 Ausgabe 2. T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen 2013 Ausgabe 2 sches Eltern- Newsletter März 2013 KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH DER ORTSGEMEINDE KETTIG T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen in der Kita Brandschutzwoche Organisatori-

Mehr

WALDGARTEN AU BEI BAD FEILNBACH NATUR. BESTATTUNGen

WALDGARTEN AU BEI BAD FEILNBACH NATUR. BESTATTUNGen WALDGARTEN AU BEI BAD FEILNBACH NATUR BESTATTUNGen GRUSSWORT In der heutigen Zeit wird schnell gegessen, schnell gefahren, schnell konsumiert und schnell gelebt. Ruhe und Stille wird zu einem Fremdwort.

Mehr

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2015 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften S A T Z U N G über die Unterbringung Obdachloser und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Stelle (Notunterkunftssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn Satzung über das Erheben von der Stadt Herborn Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g

G e b ü h r e n s a t z u n g G e b ü h r e n s a t z u n g für die Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Hansestadt Greifswald (Grünanlagengebührensatzung) Auf der Grundlage der 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Ein- fach für alle Programm Mai bis August 2015

Ein- fach für alle Programm Mai bis August 2015 Einfach für alle Programm Mai bis August 2015 Einfach für alle! In diesem Heft finden sie viele Kurse. Sie können sich informieren. Unsere Kurse sind für alle Menschen. Lernen Sie gerne langsam, aber gründlich?

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena

Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 23.06.2014 Eröffnung: Die öffentliche konstituierenden Sitzung des Studierendenrates wird am 23.06.2014 um

Mehr

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV

Mehr

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr