Begründung des Reakkreditierungsantrags der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

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1 Begründung des Reakkreditierungsantrags der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover zur Vorlage bei der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Akkreditierungsrat Hannover,

2 Vorgelegt von: Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) Stiftung bürgerlichen Rechts Lilienthalstraße Hannover Tel: Fax: Wissenschaftliche Leitung: Geschäftsführung: Redaktion: Prof. Dr. pol. Rainer Künzel Hermann Reuke Florian P. Fischer fischer@zeva.org 2

3 Inhalt Einleitung 4 Abschnitt 1, Erfüllung der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen (Beschluss des Akkreditierungsrates vom ) 5 Abschnitt 2, Erfahrungsbericht über die Tätigkeit der ZEvA 33 Abschnitt 3, Bericht über die Erfüllung der Anforderungen der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) 47 Abschnitt 4, Anlagen (in Band 2) 3

4 Begründung des Reakkreditierungsantrags der Zentralen Evaluationsund Akkreditierungsagentur Hannover Mit Schreiben vom beantragte die ZEvA beim Akkreditierungsrat ihre Reakkreditierung für die Durchführung von Verfahren der System- und Programmakkreditierung und die Feststellung der Übereinstimmung mit den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the Higher Education Area (ESG). Die ZEvA legt hier die Begründung des Antrags vor. Einleitung Die ZEvA wurde 1995 als gemeinsame Institution der niedersächsischen Hochschulen eingerichtet mit der Aufgabe, die Qualitätssicherung und -verbesserung von Lehre und Studium zu unterstützen. Seit ihrem Bestehen hat sie externe Evaluationen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften sowie Sprach- und Kulturwissenschaften durchgeführt. In Niedersachsen lag der Fokus hierbei auf der Implementierung einer systematischen, periodischen und flächendeckenden Evaluation der Studienfächer. Schon bald nach ihrer Gründung hat die ZEvA auf Wunsch auch Evaluationsverfahren für Hochschulen anderer Bundesländer durchgeführt. Sie sind bis heute fester Bestandteil des Arbeitsprogramms der ZEvA. Hinzu kommen zahlreiche internationale Projekte zur Qualitätssicherung. Neben den staatlichen Hochschulen hat die ZEvA auch die privaten niedersächsischen Fachhochschulen evaluiert und sie später (2006) nach den Verfahren des Wissenschaftsrats auch institutionell akkreditiert. Sie begleitete darüber hinaus die Einführung von Intensivstudiengängen in Niedersachsen und die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf die Bachelor-Master-Struktur. Die ZEvA wurde im Jahr 2000 um eine Akkreditierungsabteilung erweitert und in Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) umbenannt. Diese institutionelle Veränderung geht auf einen Beschluss der Landeshochschulkonferenz (LHK) von 1998 zurück. Seit Beginn arbeitet die ZEvA hochschularten-, fächer- und länderübergreifend. Die 1998 verabschiedete Akkreditierungskonzeption stützte sich auf international gebräuchliche Verfahrensstandards und die Kooperation mit europäischen Institutionen der Qualitätssicherung im Hochschulwesen. Der Akkreditierungsrat hat die ZEvA mit Beschluss vom 4. Februar 2000 als erste deutsche Akkreditierungsagentur zertifiziert. Am erfolgte die Reakkreditierung durch den Akkreditierungsrat. Inzwischen hat sich die Akkreditierung von Studiengängen und von institutionellen Qualitätssicherungssystemen bundesweit als zweites Instrument zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich etabliert. Die ZEvA hat bisher über Studiengänge und Teilstudiengänge akkreditiert und teilweise bereits reakkreditiert. Darüber hinaus übernimmt die ZEvA auch die Akkreditierung von Promotionsstudiengängen, ohne hierbei jedoch das Siegel des Akkreditierungsrates zu verleihen. Durch die Bündelung von Evaluations- und Akkreditierungskompetenzen in einer Agentur deckt die ZEvA ein weites Feld in der Qualitätssicherung an Hochschulen ab. Sie nutzt diese Kompetenzen z.b. in der Begutachtung von privaten Hochschulen und Berufsakademien, um deren staatliche Anerkennung vorzubereiten oder zu sichern. Die ZEvA wurde vom Akkreditierungsrat mit Beschluss vom bis zum auch für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen und bietet den Hochschulen mit der Systemakkreditierung eine interessante Alternative zur Programmakkreditierung. Die ZEvA stellt sich weiterhin der Aufgabe, Verfahren der Qualitätssicherung im tertiären Bildungsbereich durch Kooperationen im nationalen und internationalen Kontext weiterzuentwickeln. Sie ist daher Mitglied im Europäischen Netzwerk für Qualitätssicherung an Hochschulen (ENQA) sowie im European Consortium for Accreditation (ECA) und beteiligt sich seit 2000 an der Joint Quality Initiative (JQI), die u. a. Deskripto- 4

5 ren für Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengänge (Dublin descriptors) auf europäischer Ebene entwickelt hat. Mit Datum vom wurde die ZEvA durch Beschluss der niedersächsischen Landesregierung in eine neue Organisationsstruktur überführt und ist seither eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Den Stiftungsbetrieb nahm sie am auf. Abschnitt 1 Erfüllung der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen (Beschluss des Akkreditierungsrates vom ) (Kriterium 1.1, Beschluss AR , Drs. AR 91/2009) Die Agentur besitzt ein öffentlich dokumentiertes Qualitätsverständnis, aus dem sie die Grundlagen ihrer Akkreditierungstätigkeit ableitet. Sie orientiert ihre Tätigkeit am Ziel der Qualitätserhöhung und legt die Hauptverantwortung der Hochschulen für Profil und Qualität von Studium und Lehre zugrunde. Die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) hat in ihrer 29. Sitzung am 5. Dezember 2006 folgenden Grundsatzbeschluss zu ihrem Qualitätsverständnis gefasst. Dieser Beschluss ist Grundlage für den Prüfungsansatz der Akkreditierungsverfahren, die von der ZEvA betreut werden und ist auf der Homepage der ZEvA veröffentlicht. Studiengangsbezogenes Qualitätsverständnis Die ZEvA hat sich 1995 aus Anlass ihrer Gründung intensiv mit der Aufgabenstellung in der Qualitätssicherung von Lehre und Studium befasst und sich hierbei ausführlich mit dem Begriff der Qualität auseinandergesetzt. In ihrem Verständnis ist Qualität von Lehre und Studium ein Begriff, der in wenigstens drei Dimensionen entfaltet werden muss, nämlich als Input-Qualität Prozessqualität und Output-, Ziel- oder Ergebnis-Qualität. Während die Output-Qualität in der schlüssigen Begründung der Qualifikationsziele besteht, zeigen sich Input- und Prozessqualität im Grad der Eignung der verfügbaren Ressourcen und der Gestaltung des Lehr- Lern-Prozesses für die Erreichung der Qualifikationsziele. Die Beschreibung der Qualifikationsziele orientiert sich an den Kompetenzanforderungen der künftigen Berufspraxis, am angestrebten Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und an der Befähigung der Studierenden zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im demokratischen Gemeinwesen. Bei der Beschreibung der zu vermittelnden Kompetenzen und der mit den Abschlussgraden verbundenen Qualifikationsniveaus wird explizit auf die Dublin descriptors und den Nationalen oder Europäischen Qualifikationsrahmen Bezug genommen. Die Input-Qualität findet ihren Ausdruck im Grad der Eignung der sächlichen und personellen Grundlagen des Qualifikationsprozesses für die Verwirklichung der Qualifikationsziele, während die Prozessqualität sich in der Konsistenz, Kohärenz, Effizienz und Effektivität der Konzeption, Organisation und Durchführung des Studiengangs niederschlägt. 5

6 In Anlehnung an die Diskussion zu Beginn der neunziger Jahre sowohl in der Hochschulrektorenkonferenz als auch im Wissenschaftsrat hat sich die ZEvA an den folgenden Ausprägungen des Qualitätsbegriffs orientiert und sie an die später von der Kultusministerkonferenz definierten (Mindest-)Standards) angepasst: 1. Eine auf das Ausbildungsprofil der Absolventen eines Studiengangs bezogene Qualität, die deren Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen beschreibt und als Ergebnis der Ausbildung bewertet. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage der implizit oder explizit von der Hochschule formulierten Zielvorstellungen, Standards oder Normen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Referenzrahmen. 2. Eine Qualität, die auf den Qualifizierungsprozess zwischen Beginn und Abschluss des Studiums bezogen ist und den Zuwachs an Bildung, Kompetenz, Wissen und Können und die Entwicklung der Persönlichkeit in den Vordergrund stellt. 3. Eine aus der Kohärenz und Konsistenz des Ausbildungsprozesses resultierende Qualität, die die Organisation des Lehr- und Studienbetriebs sowie dessen Schlüssigkeit und Effektivität im Hinblick auf die gesetzten und angestrebten Bildungs- und Ausbildungsziele beurteilt. 4. Eine Qualität, die auf der Erfüllung von Erwartungen und Ansprüchen beruht, die an eine wissenschaftlich fundierte Hochschulbildung herangetragen werden. Dabei können die Qualitätserwartungen von verschiedenen Interessenlagen geprägt sein und in unterschiedlichem Ausmaß berücksichtigt werden. 5. Eine an Effizienzgesichtspunkten orientierte Qualität, die auf einem günstigen Verhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und erzieltem Ergebnis beruht. Grundlagen des Prüfungsansatzes Für den Prüfungsansatz der ZEvA gilt, dass es Aufgabe der Hochschule ist, ihr Qualitätsverständnis vor dem Hintergrund der Akkreditierungsanforderungen zu definieren. Dabei wird erwartet, dass die für die Durchführung der Studiengänge verantwortlichen Fachbereiche die der jeweiligen Disziplin und Fachkultur inhärenten Standards spezifizieren und begründen und sie damit einer Begutachtung zugänglich machen. Das schließt eine von außerhalb des Fachbereichs oder der Hochschule verbindlich vorgegebene Norm aus. Insofern ist es nicht Aufgabe der ZEvA, Qualitätsstandards zu setzen, sondern sie zu überprüfen. Die ZEvA führt in diesem Sinne Akkreditierungsverfahren Fächer- und Hochschularten übergreifend durch. Verständnis der Agentur von ihrer Aufgabe Aufgabe der ZEvA ist es, den Prozess der Begutachtung auf der Basis der formalen Vorgaben und Verfahrensstandards zu organisieren und sich hierbei auf das für das deutsche Akkreditierungssystem geltende Gutachterprinzip zu stützen. Die Begutachtungsverfahren münden in gutachtlichen Empfehlungen zur Akkreditierung und werden durch einen Beschluss der Ständigen Akkreditierungskommission abgeschlossen. Die Zusammensetzung der SAK gewährleistet die erforderliche fachliche und überfachliche Expertise sowie eine sachgerechte Weiterentwicklung der Verfahrensstandards. Aus dem beschriebenen Qualitätsverständnis folgt, dass Fachvertreter 1, Vertreter der Berufspraxis und Studierende am Akkreditierungsverfahren zu beteiligen sind. Das Verfahren beachtet darüber hinaus den Verfassungsgrundsatz der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre und trägt zugleich zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Bologna-Prozesses bei. 1 Der besseren Lesbarkeit wegen wird in diesem Dokument nur die männliche Form gewählt; gemeint sind Formen beiderlei Geschlechts. 6

7 (Kriterium 1.2, Beschluss AR , Drs. AR 91/2009) Die Agentur akkreditiert hochschultypenübergreifend und bei der Zulassung für Programmakkreditierungen auch fächerübergreifend. Seit Aufnahme ihrer Akkreditierungstätigkeiten arbeitet die ZEvA hochschultypenübergreifend und fächerübergreifend. 2 (Kriterium 2.1, Beschluss AR , Drs. AR 91/2009) 2.1 Für die Zulassung zur Programmakkreditierung und/oder zur Systemakkreditierung weist die Agentur verbindliche interne Strukturen und Verfahren nach, welche die korrekte und konsistente Anwendung der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung in der aktuellen Fassung gewährleisten. Zuständigkeiten und Verantwortungen der Organe sowie ihre personelle Besetzung sind zweckmäßig und rechtlich geregelt. Die Stiftung ZEvA, ihre Organe und Gremien, deren Aufgaben und Tätigkeiten Aufgaben laut Stiftungssatzung Zweck der Stiftung ZEvA ist, Aufgaben der Qualitätssicherung wahrzunehmen und dadurch Wissenschaft und Forschung zu fördern. Dies geschieht durch Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen und Qualitätsmanagementsystemen und trägt damit zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems unter Beachtung nationaler und internationaler Aspekte bei. Darüber hinaus verfolgt die Stiftung folgende Zwecke: Beratung in Fragen der Qualitätssicherung und -entwicklung einschließlich der Evaluation von Lehre und Studium in Hochschulen Planung und Durchführung von Evaluationsverfahren gem. 5 Abs. 1 Satz 4 NHG Planung und Durchführung von Verfahren der Akkreditierung von Studiengängen an Hochschulen und der Systemakkreditierung von Hochschulen Methodische und inhaltliche Weiterentwicklung qualitätssichernder Verfahren Errichtung und Unterhaltung nationaler und internationaler Kooperationen, insbesondere im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes Übernahme von Sonderaufgaben der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an Hochschulen auf der Grundlage vertraglicher Regelungen. Die Stiftung wirkt mit dem Verein European Institute for Quality Assurance (EIQA) und anderen nationalen und internationalen Einrichtungen zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich zusammen. 3 2 Siehe Anlagen: S.416 Liste der akkreditierten Studiengänge 3 siehe Anlagen: S.4 Stiftungssatzung, S.11 Stiftungsurkunde 7

8 Stiftungsrat Der Stiftungsrat ist ein Organ der Stiftung ZEvA. Er ist in allen Angelegenheiten der Stiftung zuständig, die sowohl für die Evaluation als auch für die Akkreditierung von grundsätzlicher Bedeutung sind, soweit die Satzung der ZEvA nichts anderes bestimmt. Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Stiftungsvorstands, Beschluss des Wirtschaftsplans und Erteilung der Entlastung des Stiftungsvorstands, c) Bestellung der Mitglieder der Ständigen Evaluierungskommission aufgrund der Vorschläge gem. 11 der Stiftungssatzung, und deren Abberufung, d) Bestellung der Mitglieder der Ständigen Akkreditierungskommission aufgrund der Vorschläge gem. 12 der Stiftungssatzung, und deren Abberufung, e) Beschluss über Satzungsänderungen, f) Beschluss über die Aufhebung der Stiftung, g) Genehmigung der Geschäftsordnungen des Vorstands, der Ständigen Evaluierungskommission und der Ständigen Akkreditierungskommission. Dem Stiftungsrat gehören an: Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. phil. Sabine Kunst, Präsidentin der Universität Potsdam (Vorsitz) Prof. Dr.-Ing. Werner Andres, Präsident der FH Hannover Prof. Dr. Barbara Jürgens TU Braunschweig Prof. Dr. Reiner Kree, Universität Göttingen Prof. Dr. Ulrich Teichler, Universität Kassel Prof. Dr. Frans van Vught, Universität Twente Staatssekretär Dr. Josef Lange, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Der Stiftungsrat tagte zwischen seiner Einrichtung und dem Zeitpunkt dieses Berichtes viermal. Er bestellte den Stiftungsvorstand, die Mitglieder der Ständigen Evaluierungskommission und der Ständigen Akkreditierungskommission. Die Geschäftsordnungen (Stiftungsrat, Stiftungsvorstand, SEK, SAK) und in der Folge Änderungen der Geschäftsordnungen wurden genehmigt. Er bestätigte den Jahresabschluss 2009, entlastete den Vorstand und verabschiedete den Wirtschaftsplan Er berief laut Stiftungssatzung neue SAK- Mitglieder für ausscheidende, diskutierte über die Weiterentwicklung des Akkreditierungswesens und die Zusammenarbeit mit dem Akkreditierungsrat. Stiftungsvorstand Der Stiftungsvorstand ist ein Organ der Stiftung ZEvA. Er besteht aus der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer und der Wissenschaftlichen Leiterin oder dem Wissenschaftlichen Leiter. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Stiftungsrat für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die erneute Bestellung ist zulässig. Eine Abberufung ist jederzeit möglich. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter des Personals der ZEvA und für die Führung der laufenden Geschäfte der Stiftung verantwortlich. Ihr oder ihm obliegt insbesondere: a) gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stiftung, b) Aufstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans, c) Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Stiftungsrats. Die Wissenschaftliche Leiterin oder der Wissenschaftliche Leiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender der Ständigen Kommissionen. Sie oder er ist nebenamtlich oder nebenberuflich tätig. Der Stiftungsvorstand tritt nach Bedarf zusammen und regelt einvernehmlich übergreifende Angelegenheiten, die nicht in der alleini- 8

9 gen Zuständigkeit des Geschäftsführers oder des Wissenschaftlichen Leiters liegen, z.b. Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Ständigen Kommissionen. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands arbeiten vertrauensvoll zusammen. Dem Stiftungsvorstand gehören an: Prof. Dr. Rainer Künzel, Universität Osnabrück (Wissenschaftlicher Leiter der ZEvA) Hermann Reuke (Geschäftsführer der ZEvA) Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) ist eine Kommission der ZEvA. Die SAK trifft die Entscheidungen über die Akkreditierung von Studiengängen. Sie arbeitet auf der Grundlage der einschlägigen Beschlüsse des Akkreditierungsrats zur Programm und Systemakkreditierung in der jeweils gültigen Fassung. Sie beschließt die Richtlinien der ZEvA zu deren Umsetzung. Die SAK setzt die Gutachtergruppen zur Programmakkreditierung gemeinsam mit dem Stiftungsvorstand ein. Die Aufgabe der SAK kann durch ihre jeweils fachnahen Mitglieder wahrgenommen werden. Die SAK bildet die Kommission für Systemakkreditierung (KSA) gem. den Richtlinien der ZEvA zur Umsetzung der Beschlüsse des Akkreditierungsrats zur Systemakkreditierung und beruft deren Mitglieder auf Vorschlag des Stiftungsvorstands der ZEvA. Sie trifft die Entscheidungen über die Systemakkreditierung. Der Ständigen Akkreditierungskommission gehören an 4 : Hauptstudienbereiche der Universitäten und der gleichgestellten Hochschulen Ingenieurwissenschaften Mathematik und Naturwissenschaften Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Geistes- und Kulturwissenschaften Life Science Hauptstudienbereiche der Fachhochschulen Ingenieurwissenschaften, Architektur, Design Wirtschaft und Sozialwesen Natur- und Biowissenschaften Hauptstudienbereiche Kunst und Musik Vertreter/in Prof. Dr.-Ing. Reiner Anderl (TU Darmstadt) Prof. Dr. Georg Thomas Groth (Universität Düsseldorf) Prof. Dr. Klaus Schäfer (Universität Bayreuth) Prof. Dr. Jürgen Schlaeger (HU Berlin) Prof. Dr. H.-J. Jacobsen (Universität Hannover) Prof. Dipl.-Ing. Olaf Harder (Fachhochschule Konstanz) Frau Prof. Dr. Cornelia Helfferich (EFH Freiburg) Prof. Dr.-Ing. Stephan Klein (Fachhochschule Lübeck) Stellvertreter/in Prof. Dr.-Ing. Birgit Awiszus (TU Chemnitz) Prof. Dr. Hans Roosendaal (TU Twente) Prof. Dr. Wolfgang Fach (Uni Leipzig) Prof. Dr. Gangolf Hübinger (Universität Frankfurt / Oder) Prof. Dr. von der Hardt (MH Hannover) Prof. Dr. Winzerling (Fachhochschule Fulda) Prof. Dr. Ulrich Brecht (HS Heilbronn) Prof. Dr. Mathias Hafner (Fachhochschule Mannheim) 4 siehe Anlagen: S.29 Lebensläufe 9

10 Kunst, Design und Musik Berufspraxis Arbeitgeber Arbeitnehmer Studierendenschaft Universität Fachhochschule Prof. Dr. Patrick Dinslage (UdK Berlin) Dr. Klaus Lang (Georgsmarienhütte) Dipl.-Ing. Günther Kleine (ehem. VW-Betriebsrat, Hannover) Hannes Delto (U Leipzig) Christian Lang (FH Kiel / Uni Flensburg) Prof. Dr.-Ing. Falk Höhn (FH Hannover) Prof. Karl Schulz (HBK Braunschweig) Dr. Albert De Grave (Continental AG) Wolfram Smolinski (Karmann GmbH, Osnabrück) Die SAK tritt fünfmal im Jahr zusammen und beschließt hierbei über Allgemeine Fragen Systembewertungen / Systemakkreditierungen Erstakkreditierungen Reakkreditierungen Wiedervorlagen (meist nach Aussetzung) Beschwerden gegen Entscheidungen. Die Benennung der Gutachtergruppen erfolgt durch ein gemeinsames Votum des Stiftungsvorstandes und der zwei fachnahen Mitgliedern der SAK aufgrund einer Vorschlagsliste des bearbeitenden Referenten. Bei wesentlichen Änderungen eines akkreditierten Studiengangs entscheiden der Stiftungsvorstand und die zwei fachnahen Mitglieder der SAK in einem gemeinsamen Votum, ob die Änderung qualitätsmindernd sein könnte und deshalb eine erneute Akkreditierung erfordert. Grundlage sind die Unterlagen der Hochschule und ein Vermerk des bearbeitenden Referenten. Ständige Evaluationskommission (SEK) Die Kommission steuert den Evaluierungsprozess im Ganzen. Dazu verabschiedet sie eine jeweils auf zwei Jahre angelegte Arbeitsplanung. Sie nimmt die Berichte zu laufenden Evaluierungsverfahren entgegen und beschließt die Evaluationsberichte mit den darin enthaltenen Empfehlungen zur Qualitätssicherung. Sie beschließt die Verfahrensgrundsätze und überwacht deren Einhaltung. Die SEK tagt üblicherweise einmal im Semester, in 2009 traf sie am und am zusammen. Die Ständige Evaluierungskommission besteht aus 10 Personen: der Wissenschaftlichen Leiterin oder dem Wissenschaftlichen Leiter als Vorsitzende oder Vorsitzendem, der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter der LHK Niedersachsen, je zwei amtierenden oder früheren Mitgliedern der Hochschulleitung einer Universität oder gleichgestellten Hochschule und einer Fachhochschule, einer Persönlichkeit, die über Erfahrungen in der Evaluation im nationalen oder internationalen Bereich verfügt, 10

11 je einer studentischen Vertreterin oder einem studentischen Vertreter einer Universität oder gleichgestellten Hochschule und einer Fachhochschule und einer Vertreterin oder einem Vertreter des für die Hochschulen des Landes Niedersachsen zuständigen Ministeriums. Der ständigen Evaluationskommission gehören an: Prof. Dr. Rainer Künzel, Universität Osnabrück Dr. Gerhard Greif, Präsident der Tierärztlichen Hochschule Hannover Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, Präsident der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Ostfalia) Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich, Präsident der Universität Hildesheim Prof. Dr. Martin Thren, Präsident der FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) Prof. Dr. rer. nat. Thomas Hanschke, Präsident der Technischen Universität Clausthal Sandra Petersen, Braunschweig (Studentin der TU Braunschweig) Christof Schiene, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Hannover Brigitte Mömming, Osnabrück (Studentin der FH Osnabrück) Kommission für die Systemakkreditierung (KSA) Die Kommission Systemakkreditierung (KSA) setzt alle in der Systemakkreditierung tätigen Gutachtergruppen sowie deren jeweilige Vorsitzende auf Vorschlag der Geschäftsstelle der ZEvA ein; die Bestellung der Gutachter(innen) erfolgt durch den Wissenschaftlichen Leiter. Die KSA stellt das Ergebnis einer Vorprüfung zur Systemakkreditierung fest und trifft die Entscheidung über die Zulassung von Antrag stellenden Hochschulen zum Hauptverfahren der Systemakkreditierung. Sie legt der Ständigen Akkreditierungskommission (SAK) der ZEvA nach Abschluss des Verfahrens auf der Basis des Bewertungsberichts der Gutachtergruppe System eine Empfehlung zur Akkreditierung vor. Die Mitglieder der KSA werden von der SAK auf Vorschlag des Stiftungsvorstands der ZEvA berufen. Der KSA gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an: je ein(e) Vertreter(in) aus Studentenschaft und Qualitätssicherung sowie je zwei Vertreter(innen) aus Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen, Fachhochschulen und Berufspraxis. Die Mitglieder der KSA verfügen in der Regel über besondere Erfahrungen in der Hochschulorganisation und in der Qualitätssicherung. Sie werden auf Vorschlag des Stiftungsvorstands von der Ständigen Akkreditierungskommission (SAK) der ZEvA gewählt, sind ehrenamtlich tätig und an Weisungen nicht gebunden. Mit beratender Stimme gehören der KSA der Geschäftsführer und der Wissenschaftliche Leiter an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Der KSA gehören an 5 : Name Funktion Prof. Dr. Ch. Schubert Universität Leipzig Ehem. Prorektorin Prof. Dr. J. Kohler Universität Greifswald Ehem. Rektor U Greifswald, ehem. Vorsitzender AR Prof. Gerd Bittner FH Gelsenkirchen, Abt. Bo- Prorektor F&E 5 siehe Anlagen: S.29 Lebensläufe 11

12 cholt Prof. Dr.-Ing. Johannes Vielhaber FH Potsdam Rektor Prof. Dr. Christian Thune Gentofte, Dänemark Ehem. EVA, Kopenhagen Mira Schneider Dr. Christoph Alt Volkswagen AG Berufspraktiker Studierende der Universität Bielefeld Britta Quade-Cherek Hannover Effectis, Unternehmens- und Personalentwicklung Revisionskommission Einwände gegen den Verfahrensablauf und Verfahrensentscheidungen können jederzeit, spätestens jedoch bis zur Beschlussfassung der SAK, gegenüber dem Stiftungsvorstand der ZEvA schriftlich geäußert werden. Dieser entscheidet abschließend. Gegen Akkreditierungsentscheidungen der SAK kann Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Akkreditierungsbescheids erhoben werden. Sie ist schriftlich an den Stiftungsvorstand der ZEvA zu richten. Über die Beschwerde entscheidet die SAK auf der Basis einer Empfehlung der Revisionskommission der ZEvA. Die Beschlüsse der Kommission erfolgen auf der Basis der von einer Hochschule eingereichten Unterlagen und einer Stellungnahme der Geschäftsstelle zu den Einwänden. Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern und bis zu zwei stellvertretenden Mitgliedern. Sie werden von der SAK bestellt. Bei den Mitgliedern und stellv. Mitgliedern soll es sich um begutachtungserfahrene und mit Akkreditierungsverfahren vertraute Personen handeln. Die Amtszeit beträgt drei Jahre; Wiederbestellung ist möglich. Der Revisionskommission gehören an 6 : Prof. Dr. Peter Hertel, Universität Osnabrück Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht, ehem. Ev. FH Freiburg Prof. Dr. Liselotte Glage, Universität Hannover Prof. Dr. Peter Knorr, FH Flensburg Prof. Dr. Rainer Brück, Universität Siegen EIQA e.v. EIQA ist ein eingetragener Verein, dem etwa 30 deutsche Hochschulen angehören. Er wurde auf Initiative der ZEvA gegründet. EIQA e.v. und ZEvA haben im Januar 2003 einen Kooperationsvertrag geschlossen, der u.a. vorsieht, dass die Mitgliederversammlung von EIQA auf Vorschlag des Vorstands die stimmberechtigten Vertreter/-innen der SAK und deren Stellvertreter/-innen wählt. Durch die Stiftungssatzung wurde die Kooperation neu geregelt. Nunmehr wählt EIQA auf Vorschlag einer dreiköpfigen Findungskommission, der auch der oder die Vorsitzende angehört, drei der insgesamt sieben Mitglieder des Stiftungsrats. Weitere drei Stiftungsratsmitglieder werden von der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) gewählt, ein Mitglied wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur benannt. Da für die Berufung der SAK Mitglieder nunmehr der Stiftungsrat zuständig ist, konzentriert sich die Aufgabe von EIQA auf die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats. Es wird zu prüfen sein, welche weiteren Aufgaben der Verein 6 siehe Anlagen: S.12ff Geschäftsordnungen, S.29 Lebensläufe 12

13 künftig übernehmen kann. Der Nutzen für seine Mitglieder bestand bisher vor allem in einem Preisnachlass auf die Akkreditierungsgebühren. Im Gegenzug unterstützt EIQA die ZEvA bei Veranstaltungen, die sich mit Problemen der Qualitätsentwicklung im Hochschulbereich befassen. 13

14 Struktur der Stiftung Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) Landeshochschulkonferenz (LHK) EIQA e.v. Stiftungsrat Ständige Evaluationskommission (SEK) Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Wissenschaftliche Leitung Stiftungsvorstand Geschäftsführung Gutachtergruppen Programmstichprobe Revisionskommission Gutachtergruppen Systemakkreditierung Kommission Systemakkreditierung (KSA) Sekretariat Evaluation und Akkreditierung, Verwaltung, FIBU Referat Evaluation Referat Programmakkreditierung Referat Systemakkreditierung Gutachtergruppen Evaluation Gutachtergruppen Programmakkreditierung 14

15 Geschäftsstelle und Personalentwicklung Zum Jahresende 2009 waren in der ZEvA 12 Referenten/Referentinnen beschäftigt. Die Wissenschaftliche Leitung wird im Nebenamt ausgeübt. Die personellen Änderungen betreffen neben Neubesetzungen aufgrund von 2009 entstandenen Vakanzen insbesondere die Etablierung einer eigenständigen Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs einschließlich der Überwachung der Zahlungseingänge. Ende 2009 wurde der Geschäftsverteilungsplan der ZEvA mit Wirkung ab aktualisiert. Er regelt die Verantwortlichkeiten zum Teil neu. Von besonderem Interesse ist die Zuordnung der Verantwortung für die interne Qualitätssicherung sowie Workshops und Schulungen bei der stellvertretenden Geschäftsführung und die Benennung eines IT- Beauftragten. Die Verwaltung ist für die Bewirtschaftung der Mittel und den Personaleinsatz zuständig. Es findet eine klare Unterscheidung statt, zwischen dem kaufmännischen Controlling, welches die Verwaltung und die Geschäftsführung verantwortet und dem Projektcontrolling, welches vom Referatsleiter in Abstimmung mit der Geschäftsführung und den Referenten wahrgenommen wird. Die Führungsverantwortung für die Referenten, die Verwaltungsleitung und das Sekretariat liegt bei der Geschäftsführung. Das Sekretariat ist neben den laufenden Sekretariatstätigkeiten insbesondere zuständig für die Unterstützung der Vor-Ort-Begehungen durch Reisevorbereitungen und -abrechnungen sowie die hierzu gehörende Gutachterkorrespondenz. Weiterhin ist es zuständig für verfahrenstechnisch notwendige Korrespondenz mit den Gutachtern, den Hochschulen, den Ministerien und dem Akkreditierungsrat sowie das Ausfertigen und Versenden der Bescheide und Urkunden. 7 Beschreibung der Verfahren Programmakkreditierung Die ZEvA schließt mit der Hochschule aufgrund des Akkreditierungsantrags einen Vertrag, in dem unter anderem die Kosten, der zeitliche Rahmen des Verfahrens und die Größe der Gutachtergruppe festgelegt werden. Für Clusterakkreditierungen bzw. Bündelakkreditierungen (AR) gelten besondere Vorschriften schon in der Phase des Projektstarts. Die Anzahl der fachlich affinen Studiengänge und die Höchstzahl der Mitglieder einer noch arbeitsfähigen Gutachtergruppe müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Die Studiengänge des Clusters müssen demnach eng verwandt sein. Ferner muss die Begutachtung mit einer ausreichenden Anzahl von Gutachtern (außer in begründeten Ausnahmefällen zwei Hochschulvertreter pro Fachdisziplin) und die Begehung in einem ausreichenden Zeitraum zur Begutachtung aller Studiengänge des Clusters durchgeführt werden. Auf Grundlage der Antragsdokumentation erfolgt - auf Wunsch - eine Vorprüfung. Dabei wird die Dokumentation daraufhin geprüft, ob die Hochschule alle erforderlichen Angaben gemacht hat und ob sie aussagekräftig und vollständig sind. Außerdem wird das beschriebene Studienprogramm summarisch auf seine Vereinbarkeit mit den KMK/HRK-Strukturvorgaben, den Anforderungen der ZEvA und Konsistenz überprüft. Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass eine inhaltlich-fachliche Beurteilung dem sich anschließen- 7 siehe Anlagen: S.23 Organigramm, S.24 Geschäftsverteilungsplan 15

16 den Begutachtungsverfahren durch Gutachter vorbehalten bleibt. Über das Ergebnis der Vorprüfung erhält die Hochschule ein Schreiben. In der Phase der externen Begutachtung wird das Studienprogramm durch Fachwissenschaftler, Berufspraktiker, studentische Vertreter und ggf. staatliche und kirchliche Vertreter auf der Basis der Dokumentation und einer Vor-Ort-Begutachtung bewertet, und es wird eine Empfehlung für die Akkreditierungsentscheidung der SAK ausgesprochen. In den Gutachtergruppen sollen wissenschaftliche Vertreter der Hochschularten Universität (oder gleichgestellte Hochschule) und Fachhochschule vertreten sein, sofern die zu begutachtenden Studiengänge an beiden Hochschularten angeboten werden. Kriterien für die Auswahl sind: Das Fächerspektrum der zu akkreditierenden Studiengänge ist annähernd repräsentiert; die Teilnahme von Professoren mit Leitungserfahrung wird angestrebt; die Gutachter unterstützen den Bolognaprozess; ihre persönliche und fachliche Souveränität ist gewährleistet, sie haben Begutachtungserfahrung, sie haben an einem Gutachterseminar teilgenommen. Die Hochschule organisiert die Begutachtung vor Ort in Abstimmung mit der ZEvA. Mit den Gutachtern und der Hochschule wird ein Termin vereinbart und der Ablaufplan für die Vor-Ort-Begutachtung abgestimmt. Rechtzeitig, etwa vier Wochen vor diesem Termin, erhalten die Gutachter die Dokumentation der Hochschule zur Vorbereitung. Bei der Vor-Ort-Begutachtung haben die Gutachter Gelegenheit, insbesondere die fachlich-inhaltliche Gestaltung des Studienprogramms, seine Studierbarkeit und die für die Umsetzung erforderlichen Voraussetzungen mit den Verantwortlichen der Hochschule zu erörtern. Begleitet werden sie von einem Referenten der ZEvA, der für die regelkonforme Durchführung des Verfahrens, für die Ergebnissicherung der Gespräche und den Entwurf des Bewertungsberichtes zuständig ist. Der Bewertungsbericht wird nach dem Vier-Augen-Prinzip von dem Referatsleiter Programmakkreditierung gegengelesen und im Hinblick auf die Konsistenz zwischen Text und Votum (Auflagen/Mängel) und auf die Konformität mit den internen formalen Vorgaben für Bewertungsberichte überprüft. Der Referent stimmt mit den Gutachtern die Endfassung des Bewertungsberichtes innerhalb von etwa vier Wochen ab. Deren Zustimmung zum Bewertungsbericht ist zu dokumentieren. Die Hochschule erhält den Bewertungsbericht ohne das abschließende Votum, so dass sie ggf. bis vier Wochen vor der SAK-Sitzung eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Für den Fall, dass eine Aussetzung droht, wird der Hochschule dieser Sachverhalt mitgeteilt, mit der Bitte, hierzu gesondert Stellung zu nehmen. Wenn die Hochschule sachliche Fehler im Bewertungsbericht nachweist, muss dieser korrigiert werden. Geht die Hochschule in ihrer Stellungnahme auf Kritik der Gutachter ein und ändert sich dadurch nach Ansicht der Gutachter die Ausgangslage, wird dies im Bewertungsbericht vermerkt. Weicht dementsprechend der Akkreditierungsbeschluss von der ursprünglichen Gutachterempfehlung ab, wird dies im Akkreditierungsbeschluss begründet. Es soll deutlich werden, wie die Hochschule der Kritik der Gutachter Rechnung getragen hat, und wie sich infolgedessen der Akkreditierungsbeschluss vom ursprünglichen Votum unterscheidet. Dasselbe gilt für Abweichungen des SAK-Beschlusses von der Beschlussempfehlung der Gutachtergruppe. Die Geschäftsführung entscheidet vor jeder SAK-Sitzung über die Tagesordnung. Vier Wochen vor der SAK-Sitzung treffen sich die Referenten mit der Geschäftsführung und dem Wissenschaftlichen Leiter (Stiftungsvorstand) zur Diskussion und Verabschiedung der von ihnen auf Grundlage der Sitzungsunterlagen vorformulierten SAK-Beschlüsse. Die Bescheide werden innerhalb von etwa drei Wochen nach der Sitzung der SAK erstellt. Nach Abschluss des Verfahrens sendet die ZEvA einen zusammenfassenden Bericht an den Akkreditierungsrat, der ihn im 16

17 Internet auf einer für jeden Interessierten zugänglichen Internetseite veröffentlicht. Zusätzlich führt die ZEvA alle von ihr akkreditierten Studienprogramme auf ihrer Homepage als sog. Internettabelle auf und veröffentlicht dort auch die Gutachten. Der weitere Ablauf eines Verfahrens, bei dem die SAK Auflagen beschlossen hat, ist ab 2010 durch eine Umsetzungsfrist von bis zu neun Monaten (Drs. AR 93/2009) bestimmt, innerhalb derer die Hochschule die Erfüllung der Auflagen nachweisen muss. Andernfalls droht der Widerruf der Akkreditierung. Die Geschäftsstelle der ZEvA hat zur Überwachung der Fristen ein elektronisches Fristenbuch eingeführt, das mit der Datenbank verbunden ist. Im Fall der Aussetzung des Verfahrens sind überarbeitete Dokumente bei der SAK erneut vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird das Verfahren von der ZEvA wieder aufgenommen und von der SAK abschließend entschieden. Die Frist zur Beantragung der Wiederaufnahme des Verfahrens beträgt längstens 18 Monate. Die ZEvA hat sich intern zum Ziel gesetzt, die Verfahrensdauer bis zur SAK Entscheidung auf etwa sechs Monate zu begrenzen und verankert die Meilensteine Vorprüfung, Antragseinreichung, Begehung und SAK-Beschluss auch in den Verträgen mit den Hochschulen. Hierbei werden gewisse Pufferzeiten berücksichtigt. Durch die Professionalisierung der Zeitplanung war es auch möglich, die Abläufe in der Geschäftsstelle zu optimieren und die Arbeitsbelastung der Referenten auszugleichen. Durch die Einführung der internetbasierten Datenbank konnte die Überwachung der Auflagenfristen und der termingerechten Auflagenerfüllung gewährleistet werden. 8 Systemakkreditierung Die zentralen Akteure der ZEvA-Systemakkreditierung sind neben der Gutachtergruppe System die Kommission Systemakkreditierung (KSA) und die Ständige Akkreditierungskommission (SAK). Sie werden ergänzt um einen Referenten der ZEvA, der für die Gesamtdauer des Verfahrens als Ansprechpartner der Antrag stellenden Hochschule zur Verfügung steht. Die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) trifft die abschließende Entscheidung über die Akkreditierung des Qualitätssicherungssystems der Hochschule. Der gesamte zeitliche Ablauf des Verfahrens wird zu Beginn mit der Hochschule vereinbart. Für die Vorprüfung benötigt die ZEvA in der Regel sechs Wochen von der Einreichung der Dokumentation bis zur Entscheidung der Kommission Systemakkreditierung (KSA) über die Zulassung zum Hauptverfahren. Angesichts der Komplexität der Systemakkreditierung und zur Vermeidung unnötiger Risiken für den Ausgang des Verfahrens misst die ZEvA einem vorbereitenden Gespräch mit der Hochschule erhebliche Bedeutung bei. Dieses vorbereitende Gespräch geht der Vorprüfung der Antragsunterlagen voraus es ist kostenlos. Die ZEvA informiert die Hochschule im Rahmen des vorbereitenden Gesprächs detailliert über die Verfahrensschritte und Verfahrensinhalte. Nach Erläuterung der schriftlich formulierten und publizierten Inhalte, Schritte und Kriterien des Verfahrens schließt die ZEvA mit der Hochschule einen Vertrag, in dem die für die Vorprüfung und das Hauptverfahren von der Hochschule zu entrichtenden Entgelte, der Zeitplan und die von der ZEvA und von der Hochschule zu erbringenden Leistungen spezifiziert sind. Nach dem vorbereitenden Gespräch trifft die Hochschule eine verbindliche Entscheidung darüber, ob sie in die Vorprüfung eintreten möchte. Zu diesem Zeitpunkt wird auch festgelegt, ob sich das Verfahren auf die gesamte Hochschule oder nur auf studienorganisatorische Teileinheiten erstrecken soll. Darüber hinaus besteht auch im Rahmen der Vorprüfung die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch zwischen der Hochschule und der ZEvA. 8 siehe Anlagen: S.255 Leitfaden für interne Qualitätssicherung, S.92 Antragsleitfaden, S.105 Dokumentenvorlage Akkreditierungsantrag, S.120 Gutachterhandreichung, S.136 Muster Ablauf einer Begehung, S.139 Musterdokument Akkreditierungsbericht 17

18 Auf Wunsch der Hochschule führt die ZEvA noch vor dem das Verfahren der Systemakkreditierung vorbereitenden Gespräch ein sog. Statusseminar durch, um systematisch zu prüfen, ob der erreichte Entwicklungsstand des Steuerungs- und Qualitätssicherungssystems im Bereich von Studium und Lehre und die Dokumentierbarkeit seiner Funktionsfähigkeit für einen Antrag auf Systemakkreditierung im Prinzip ausreichen. Zugleich können die Vor- und Nachteile von Alternativen aufgezeigt werden. Nach Erläuterung der schriftlich formulierten und publizierten Inhalte, Schritte und Kriterien des Verfahrens schließt die ZEvA mit der Hochschule einen Vertrag, in dem die für die Vorprüfung und das Hauptverfahren von der Hochschule zu entrichtenden Entgelte, der Zeitplan und die von der ZEvA und von der Hochschule zu erbringenden Leistungen spezifiziert sind. Die inhaltliche Vorprüfung der Dokumentation wird optional angeboten. Sie geht über die formale Vorprüfung hinaus und überprüft die Unterlagen auf inhaltliche Konsistenz und mögliche offensichtliche Widersprüche oder Unklarheiten in den Aussagen, ohne jedoch eine fachlich-inhaltliche Beurteilung vorzunehmen. Die Entscheidung zur Zulassung zu dem Hauptverfahren trifft die KSA auf der Grundlage der von der Hochschule eingereichten Unterlagen sowie einer Sitzungsvorlage des Referates Systemakkreditierung der ZEvA. Im Benehmen mit der Hochschule stellt die ZEvA die Gutachtergruppe System zusammen. Diese gewährleistet eine kompetente Begutachtung des Qualitätsmanagements mit Blick auf die Systemakkreditierung. Sie verbindet den in der Vorgabe des Akkreditierungsrats verlangten Sachverstand auf den Gebieten der Hochschulsteuerung und Qualitätssicherung mit eigenen Erfahrungen. Die Hochschule kann eine Gutachterin oder einen Gutachter mit Argumenten ablehnen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen. Bestandteil des Vertrages der ZEvA mit den Gutachtern ist eine Erklärung zu möglichen Befangenheitsgründen. Drei Gutachter müssen in Fragen der Hochschulsteuerung und Hochschulselbstverwaltung ausgewiesen sein und über Leitungserfahrung verfügen. Für diese Aufgabe kommen beispielsweise Hochschulrektoren und -präsidenten sowie deren Stellvertreter oder entsprechende Personen auf Fakultäts- oder Fachbereichsebene in Frage. Das studentische Mitglied verfügt über Erfahrung in den Gremien der Selbstverwaltung einer Hochschule, das Mitglied der Berufspraxis vertritt die Perspektive der stakeholder des Beschäftigungssystems mit besonderer Betonung berufsqualifizierender Aspekte. Die Benennung eines ausländischen Mitglieds aus dem Kreis der vorgenannten Experten wird in jedem Fall angestrebt. Die Gruppe wird im Bedarfsfall um einen Experten oder eine Expertin ergänzt, der oder die berufsrechtliche Zusatzfeststellungen trifft. Der Wissenschaftliche Leiter der ZEvA bestellt die Gutachtergruppe und deren Vorsitzenden auf Vorschlag der ständigen Kommission KSA. Die Hochschule hat kein Vorschlags- oder Vetorecht; die ZEvA stellt jedoch das Benehmen mit der Hochschule über die Zusammensetzung der Gutachtergruppe her. Der Zeitraum zwischen der erfolgreichen Vorprüfung durch die KSA und der ersten Begehung sollte relativ kurz sein und in der Regel nicht mehr als 3 Monate betragen. Bereits im Vorfeld der ersten Begehung erstellt die Gutachtergruppe eine erste Stellungnahme zu den eingereichten Unterlagen und identifiziert den voraussichtlichen Erörterungsbedarf vor Ort. Dieser wird der Hochschule vor der ersten Begehung übermittelt. Auf diese Weise können die vorgesehenen Gesprächsrunden mit den jeweiligen Akteuren zielorientiert strukturiert werden. Die Stellungnahme arbeitet insbesondere die Fragestellungen heraus, zu deren Klärung weitere Unterlagen angefordert oder mündliche Erläuterungen während der Begehung gegeben werden müssen. Das Referat Systemakkreditierung der ZEvA organisiert in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der jeweiligen Hochschule sowohl die beiden Begehungen der Gutachtergruppe System als auch die Begehungen in den Programmstichproben. Auf der Grundlage des im Vertrag fixierten Zeitplans werden die ein- 18

19 zelnen Verfahrensschritte gewährleistet. Über die Zusammensetzung der einzelnen Gutachtergruppen wird mit der Hochschule zeitnah das Benehmen hergestellt. Die ZEvA ist für die Organisation der Unterbringung der Gutachtergruppen verantwortlich. Mit Blick auf die verschiedenen Gesprächsrunden der 1. und 2. Begehung sowie der einzelnen Programmstichproben stellt die ZEvA der Hochschule zeitnah die jeweiligen Ablaufpläne zur Verfügung. Zusammengefasst kann man sagen, dass die ZEvA die Arbeit der Gutachter organisiert und die Hochschule die interne Organisation übernimmt, also Räume bereitstellt, ggf. Führungen organisiert, Gesprächspartner aus der Hochschule für das Zusammentreffen mit der Gutachtergruppe einlädt, etc. Am ersten Tag der ersten Begehung spricht die Gutachtergruppe zunächst mit der Hochschulleitung. Nach dem Auftaktgespräch mit der Hochschulleitung ist eine Erweiterung des Gesprächskreises um Bologna-Beauftragte der jeweiligen Hochschule, BA/MA-Koordinatoren, die Verantwortlichen für das QM-System in Studium und Lehre sowie die Verantwortlichen für die Erstellung der Dokumentation vorgesehen. Am zweiten Tag der Begehung erfolgt das abschließende Gespräch der Gutachtergruppe mit der Hochschulleitung und den QS-Verantwortlichen. In diesem Zusammenhang informieren die Gutachter die Hochschulleitung über die drei ausgewählten Merkmale in Bezug auf die Merkmalsstichprobe und über die vorläufige Auswahl der Studienprogramme für die Programmstichprobe. Die Beurteilung der Merkmalsstichprobe findet im Rahmen der Vorbesprechung der Gutachtergruppe am ersten Tag der zweiten Begehung statt. Die ZEvA hat zur Bildung der Merkmalsstichprobe folgendes Verfahren festgelegt: Mit der Übersendung der Ergebnisse der Vorprüfung erhalten die Gutachter einen Vorschlag der Geschäftsstelle zur Auswahl eines Merkmales für die Stichprobe. Hierüber stimmen die Gutachter in der Vorbesprechung zur ersten Begehung mit einfacher Mehrheit ab. Zugleich werden die beiden per Los auszuwählenden Merkmale bestimmt. Die Merkmalsstichprobe berücksichtigt diejenigen Studiengänge, die die Hochschule als intern qualitätsgesichert bezeichnet hat, sofern für sie ein Akkreditierungsgebot besteht, sowie die extern akkreditierten Studiengänge. Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule muss belegt werden, wie die Prüfung der ausgewählten Merkmale im Rahmen der Qualitätssicherung der Hochschule erfolgt ist. Für die akkreditierten Studiengänge sind Auszüge aus den jeweiligen Bewertungsberichten einzureichen, die sich auf die ausgewählten Merkmale beziehen. Die zweite Begehung findet frühestens zwei bis drei Monate nach der ersten Begehung statt. Sie beginnt mit einer Vorbesprechung der Gutachtergruppe und der Bewertung der für die Merkmalsstichprobe angeforderten und von der Geschäftsstelle der ZEvA aufbereiteten Unterlagen. Anschließend werden Gespräche mit unterschiedlichen Vertretern der Hochschule geführt. Über die Auswahl der Gesprächspartner verständigt sich die ZEvA im Vorfeld mit der Hochschule. In einer internen Klausur fasst die Gutachtergruppe die wesentlichen Erkenntnisse aus dem bisherigen Verfahren in einer Niederschrift zusammen. Auf der Grundlage der in der Niederschrift zusammengefassten Erkenntnisse trifft die Gutachtergruppe die abschließende Auswahlentscheidung über diejenigen Studiengänge, die einer vertieften Begutachtung nach den Regeln des Akkreditierungsrats für die Akkreditierung von Studiengängen unterzogen werden sollen. Hierbei geht die ZEvA davon aus, dass die bereits in der ersten Begehung ausgewählte Programmstichprobe im Regelfall bestätigt werden kann. Die zweite Begehung endet mit einem Gespräch mit der Hochschulleitung, in dem die Studiengänge der Programmstichprobe abschließend festgelegt werden. Die Dokumentation zu den Programmstichproben kann unmittelbar nach der zweiten Begehung, also nach der Bestätigung der Stichprobe eingereicht werden. Mögliche Ergänzungen können dann zeitnah nachgereicht werden. Der Zeitbedarf für die Durchführung der Programmstichproben ist abhängig von ihrer Zahl; er sollte in der Regel nicht länger als 6 Monate betragen. Nach Abschluss der Programmstichproben erstellen die Gutachter der Systemakkreditierung (Gutachtergruppe System ) unter Beteiligung der Vorsitzenden der Gutachtergruppen der Programmstichproben den endgültigen Bericht. Dieser Bericht bezieht die Erkenntnisse der Programmstichproben mit ein und enthält 19

20 eine Beschlussempfehlung für die KSA. Auf der Basis des Bewertungsberichts der Gutachtergruppe System sowie der Stellungnahme der Hochschule erarbeitet die Kommission Systemakkreditierung (KSA) für die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) der ZEvA eine Akkreditierungsempfehlung. Die endgültige Entscheidung über die Systemakkreditierung trifft die SAK. Die folgenden Entscheidungen sind möglich: Bei einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens wird die Hochschule für einen Zeitraum von 6 Jahren akkreditiert. Sollten wesentliche Mängel festgestellt werden, muss die Akkreditierung zunächst versagt werden. Befindet die SAK, dass diese Mängel behebbar sind, kann das Verfahren, vorbehaltlich der Zustimmung der Hochschule, einmalig für in der Regel 12, höchstens 24, Monate ausgesetzt werden. Innerhalb dieser Frist kann die Hochschule das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen lassen und nachweisen, dass die festgestellten Mängel behoben sind. Für den Fall, dass die SAK zu der Überzeugung gelangt, dass die festgestellten Mängel nicht innerhalb von 24 Monaten zu beheben sind, wird die Akkreditierung abgelehnt. In diesem Fall kann die Hochschule frühestens nach zwei Jahren einen erneuten Antrag auf Systemakkreditierung stellen. Eine Akkreditierung unter Auflagen ist nicht möglich. Die Hochschule kann gegen eine negative Entscheidung bei der ZEvA Einspruch einlegen. Dieser ist zu begründen. Er wird von der Revisionskommission der ZEvA geprüft und von der SAK abschließend entschieden. Nach erfolgreicher Akkreditierung beurkundet die ZEvA das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens, veröffentlicht es auf ihrer Homepage mit den Namen der Gutachter(innen) und berichtet dem Akkreditierungsrat. sowie den zuständigen Landesministerien. 9 (Kriterium 2.2, Beschluss AR , Drs. AR 91/2009) 2.2 Die Agentur beteiligt für die Aufgabenerfüllung relevanten Interessenträgerinnen und -träger (Wissenschaft, Studierende und Berufspraxis). Programmakkreditierung Gemäß ihrer seit vielen Jahren bewährten Praxis und den Vorgaben des Akkreditierungsrates beteiligt die ZEvA in ihren Organen, Gremien und Gutachtergruppen Vertreter der Wissenschaft, der Berufspraxis und der Studierenden. Die Beteiligung der Interessenträger bei den Akkreditierungen ist durch die Veröffentlichung der akkreditierten Studiengänge in Verbindung mit den Gutachtern nachgewiesen. Systemakkreditierung: Die ZEvA achtet darauf, dass die ausgewählten Personen über Erfahrung als Gutachter in Evaluations- und Akkreditierungsverfahren verfügen. Als zusätzliche Qualifikationen werden Erfahrungen im Bereich der Institutionellen Evaluation respektive Auditierung im In- oder Ausland oder aber als Gutachter in Verfahren der Forschungsevaluation oder in der institutionellen Akkreditierung des Wissenschaftsrats angesehen. 9 siehe Anlagen: S.153 Leitfaden Systemakkreditierung 20

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