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1 Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG) design21_raum fuer gestaltung Große Kurfürstenstraße 63, Bielefeld Inhaberin: Anika von Skibba - freiberufliche Grafikdesignerin Steuernumer: fon ::: büro Umfang und Gültigkeit Die nachfolgenden AVG gelten für alle dem design21 erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Für alle Rechtsgeschäfte mit design21 sind ausschließlich die Bestimmungen dieser AVG maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen. 2. Vertragsabschluß Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per zu den Bedingungen dieser AVG vom design21 angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per . Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und Firmengemäß gezeichnet werden. Sie verpflichten den Auftragnehmer nur zu dem im Angebot angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. 2.1 Die Bearbeitung/Umsetzung des Angebotes erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. 2.2 Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu Überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. 2.3 Die erstellten Inhalte bedürfen bei Abnahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung, sind, vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert, dem Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich zu melden, der um die schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist, gelten die Arbeiten als abgenommen. Wird die Arbeit abgelehnt, sind die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgewendeten Arbeitszeiten, Kosten und Spesen vom Auftraggeber komplett zu ersetzen. Seite 1 von 5 design 21 sitz bielefeld leitung st-nr bankverbindung postbank hannover blz ktnr

2 3. Vergütung, Steuern und Gebühren 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge). fon ::: büro Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Die Vergütung fax für ::: die büro erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. soweit erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots vom design21. Wurden keine Vereinbarungen getroffen wird die Dienstleistung nicht von der design21 Standard-Preisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). 3.3 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist design21 berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 3.5 Fälligkeit der Vergütung: Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind spätestens 8 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bemängelungen der Rechnungsinhalte sind nur gültig, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich dokumentiert erfolgen. Sonst gilt die Rechnung als angenommen und muß anstandslos gezahlt werden. Bei Zahlungsverzug kommt der Auftraggeber ohne Mahnung am Fälligkeitstag in Verzug. Von da an gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 %. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Bemängelungen zurückzuhalten. Die Originalgrafik bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Nach eigenem Ermessen stellt design21 die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.b. bei bekannten Stammkunden. 3.6 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4 Pflichten und Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen und vorzulegen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt design21 von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen es stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Seite 2 von 5 design 21 sitz bielefeld leitung st-nr bankverbindung postbank hannover blz ktnr

3 5. Urheberrecht und Nutzung 5.1 Der Auftragnehmer behält das Copyright der von Ihm erledigten Arbeiten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, fon ::: dass büro der Auftragnehmer die Arbeiten als Referenz anführen kann. (bei Agenturen wird die Referenz mit dem Namen der Agentur genannt) Die Nutzungsrechte werden vom Auftragnehmer auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers eingeschränkt oder vollständig mit verkauft und auf der Rechnung ausgewiesen. 5.2 Jeder dem design21 erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. 5.3 Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens design21 eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem design21 insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus 97ff. UrhG zu. 5.4 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom design21 entweder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt design21 eine Vertragsstrafe in mindestens der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD bliche Vergütung als vereinbart. 5.5 design21 überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und dem design21 und ist ansonsten nicht gestattet. 5.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. 5.7 design21 hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.b. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das design21zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern design21 allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet design21 stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht. 5.8 design21 erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.b. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.b. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder vom design21 für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer vom design21 (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber dem design21 erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch exklusives Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an. design21 erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.b. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.b. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder vom design21 für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer vom design21 (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen. Seite 3 von 5 design 21 sitz bielefeld leitung st-nr bankverbindung postbank hannover blz ktnr

4 6. Liefertermin 6.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) genau einzuhalten. fon ::: büro Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. 6.3 Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu stellen. 7. Abnahme 7.1 Die Abnahme hat innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach Musterübermittlung zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Wenn innerhalb dieser Frist durch den Auftraggeber keine Rückmeldung erfolgt, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt bzw. gilt der Auftrag als abgeschlossen. Eine Nichtabnahme eines Entwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. design21 behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. 7.2 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster: Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 8. Rücktrittsrecht 8.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers, ist der Auftraggeber berechtigt, schriftlich vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird. 8.2 Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. 8.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der im Einzelauftrag festgelegten Höhe zu verrechnen. 9. Gewährleistung, Mängel 9.1 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Bei gerechtfertigten Mängeln werden die Mängel in angemessener Frist behoben. design21 verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. 9.2 Für Arbeiten, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer. 9.3 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.b. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Seite 4 von 5 design 21 sitz bielefeld leitung st-nr bankverbindung postbank hannover blz ktnr

5 10. Haftung 10.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen fon ::: Vorschriften. büro Die 77 Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen. 11. Haftungsbeschränkungen Der Designer haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht. 12. Eigentumsvorbehalt An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 13. Digitale Daten design21 ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.b. Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. (Eine Ausnahme sind Agenturen, denen die offenen Daten zu jeder Zeit herausgegeben werden) Hat design21 dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch design21 geändert oder vervielfältigt oder an dritte weitergegeben werden. 14. Schlussbestimmungen Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Grafiken etc. bei Bedarf als Referenz in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und design21 um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz vom design21 (Bielefeld) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland 14.4 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen Seite 5 von 5 design 21 sitz bielefeld leitung st-nr bankverbindung postbank hannover blz ktnr

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