Genehmigung UR /397-Re/Rs

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1 Genehmigung UR /397-Re/Rs von Änderungsmaßnahmen zur Sanierung/Sicherung der Altlast O 76 L6 KO der voestalpine Stahl GmbH Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht

2 INHALTSVERZEICHNIS Bescheid 1 Spruch 1 I. Genehmigung von Änderungsmaßnahmen zur Sicherung/Sanierung der Altlast O 76 L6 KO I.1. Projektsumfang 2 I.1.2. Nachreichung vom März 2011 (Ergänzende Informationen zum Techn. Projekt L6 KO I.2. Nebenbestimmungen 4 I.2.1. Auflagen 4 I Vorschreibungen aus Sicht des Gewässerschutzes 4 I Vorschreibungen aus Sicht der Hydrogeologie/Geologie 6 I Vorschreibungen aus abfallwirtschaftstechnischer Sicht 7 I Vorschreibungen aus chemischer und altlastentechnischer Sicht 8 I Vorschreibungen aus verfahrenstechnischer Sicht 10 I Allgemeine Auflagen 11 I Sanierungsgrenzwerte 12 I Sanierungsgrenzwerte für das abströmende Grundwasser 12 I Sanierungsgrenzwerte für die Grundwassersanierung 12 I Sanierungszielwerte für die Bodenluftabsaugung 12 I Beweissicherung 13 I Beweissicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Grundwassersanierung/-sicherung 13 I Beweissicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bodenluftabsaugung 14 I Fristen 14 I.2.2. Grundwasserhaltung 15 I.3. Projektsbeschreibung Beschreibung der Änderungen bzw. der Sanierungsmaßnahmen 15 I.3.1. Allgemeine Projektsangaben/Beschreibung des Altlastenstandortes und des Schadensbildes 16 I Allgemeine Angaben 16 I Details zum Altlastenstandort 16 I Beschreibung des Schadensbildes 18 I Gesamtsanierungsvorschlag 20 I.3.2. Maßnahmenbeschreibung Genehmigungsumfang 20 I Funnel & Gate samt Grundwasserhaltung 20 I Absaugung der Bodenluft 27 I Entsorgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung des Funnel &Gate 37 I Bestellung einer chemischen Bauaufsicht (ÖÄCH) 41 II. Bestellung einer wasserrechtlichen Bauaufsicht 42 III. Verfahrenskosten 45

3 Begründung 46 I. Verfahrenslauf/Sachverhalt 46 II. Beweismittel 48 II.1. Von der Antragsstellerin beigebrachte Beweismittel 48 II.2. Von der Behörde eingeholte Beweismittel 62 II.2.1. mündliche Verhandlung vom 10. März II Gutachten des ASV für Abfallwirtschaft 62 II Gutachten des ASV für Chemie und Altlastentechnik 67 II Gutachten des SV für Gewässerschutz 74 II Gutachten des ASV für Geologie/Hydrogeologie 73 II Gutachten des SV für Verfahrens-/Sicherheitstechnik 91 II Stellungnahme des Vertreters des Arbeitsinspektorates für den 9. Aufsichtsbezirk 111 II Stellungnahmen der Parteien/Beteiligten 111 II Stellungnahme für den Bereich LINZ SERVICE Abwasser 111 II Stellungnahme von RAA Mag. Julia Schwarzenberger für RA Dr. Elfgund Frischenschlager als Rechtsvertreterin der Nachbarn Gerda Lenger und Dr. Rolf Moser 111 II Stellungnahme der Vertreter der Verbund Hydro Power AG 111 II Stellungnahme der ÖBB-Infrastruktur AG 112 II Stellungnahme der Vertreterin des Magistrates der Landeshauptstadt Linz 112 II Stellungnahme der Vertreter der Borealis Agrolinz Melamine GmbH, Borealis Polyolefine GmbH, DSM Fine Chemicals Austria Nfg GmbH & Co KG, Nycomed Austria GmbH, Nufarm GmbH & Co KG 113 II Stellungnahme des Vertreters der Oö. Umweltanwaltschaft 113 II Stellungnahme der Vertreter der voestalpine Stahl GmbH 114 Rechtliche Beurteilung 116 Hinweise 139 Rechtsmittelbelehrung 140

4 X Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 4021 Linz Kärntnerstraße Geschäftszeichen: UR /397-Re/Rs Bearbeiter: HR Mag. Hubert Reichl Tel: ( ) Fax: ( ) _ voestalpine Stahl GmbH, Projekt "L6", Altlastensanierung und Änderungen, Altlast O76 "Kokerei Linz", L6 KO Teilabschnitt Funnel & Gate, Bodenluftabsaugung Linz, 5. Mai 2011 Bescheid Mit UVP-Genehmigungsbescheid der Oö. Landesregierung vom 1. Oktober 2007, UR /442, wurden der voestalpine Stahl GmbH und der voestalpine Grobblech GmbH, beide Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, die UVP-Genehmigung für das Vorhaben "L6" erteilt. Die Kokerei der voestalpine Stahl GmbH ist mit allen zugehörigen Liegenschaften von dieser UVP- Genehmigung umfasst. Darüber hinaus beinhaltet der UVP-Genehmigungsbescheid unter I /3. umfangreiche und detaillierte Vorschreibungen, wie mit Aushüben, etc. umzugehen ist. Der Altstandort "Kokerei Linz", auf den Gst. Nr. 146/12, 147/4, 179/1, 324/4, 366, 1063/3 und 1063/4, alle KG St. Peter, Stadtgemeinde Linz, gilt seit in Kraft treten der 2. Altlastenverordnungsnovelle 2009, BGBl. II Nr. 325/2009 als Altlast mit einer Prioritätenklasse I (Altlast O 76). Am 8. Februar 2011 hat die voestalpine Stahl GmbH den Antrag auf Erteilung der Änderungsgenehmigung zum Zweck der Altlastensanierung/-sicherung gestellt. Auf Grund dieses Antrages ergeht nunmehr von der Oö. Landesregierung als UVP-Behörde in I. Instanz nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10. März 2011 und nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens nachstehender Spruch I. Genehmigung von Änderungsmaßnahmen zur Sicherung/Sanierung der Altlast O76 L6 KO 00.08: Der voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, werden die Änderungsgenehmigungen zum UVP-Projekt in Form einer Altlastensanierung/-sicherung, nach Maßgabe des bei der mündlichen Verhandlung aufgelegenen, mit dem Genehmigungsvermerk versehenen DVR

5 Projektes L6 KO 00.08, "Sanierung Altlast O 76, 1. Teilabschnitt, Funnel & Gate, Bodenluftabsaugung, Februar 2011" und der Nachreichunterlagen (Ergänzende Informationen zum Techn. Bericht Projekt L6 KO 00.08) (I.1.) und bei Einhaltung der unter (I.2.) festgelegten Nebenbestimmungen erteilt. I.1. Projektsumfang: Die dieser Entscheidung zugrundeliegenden Projektsbestandteile, samt Nachreichung, bestehen aus folgenden Bestandteilen: I.1.1. Projekt L6 KO 00.08, Sanierung Altlast O 76, 1. Teilabschnitt, Funnel & Gate, Bodenluftabsaugung, Februar 2011: 1 GRUNDLAGEN 1.1 Relevante vorliegende Bescheide 1.2 Technische Projektgrundlagen 1.3 Gesetze und Verordnungen / Normen und Richtlinien 2 ALLGEMEINE PROJEKTANGABEN 2.1 Name und Anschrift des Bewilligungswerbers 2.2 Projektkurzbeschreibung / Änderungsbeschreibung Funnel & Gate Bodenluftabsaugung 2.3 Anlagenpersonal 2.4 Betriebszeitraum der Anlagen 2.5 Standort- und Situierungsbeschreibung Standort der Anlagen Grundstücksdaten Flächenwidmung Betriebliche Zu- und Abfahrten 3 ANLAGEN- UND BETRIEBSBESCHREIBUNG 3.1 Funnel & Gate Komponenten Sanierungsfortschritt 3.2 Bodenluftabsaugung Ablauf der Sanierung Komponenten Sanierungsfortschritt - Vorgehensweise 3.3 Infrastrukturelle Einrichtungen Elektrische Energieversorgung Erdgas Frischluft Gase für Messgeräte MSR / Automation 4 EINSATZSTOFFE 4.1 Funnel & Gate 4.2 Bodenluftabsaugung 5 BAUBESCHREIBUNG 5.1 Funnel & Gate 5.2 Bodenluftabsaugung Seite 2

6 6 BRANDSCHUTZ 6.1 Grundbedingungen 6.2 Besondere Bedingungen Funnel & Gate Bodenluftabsaugung 7 EMISSIONSSITUATION 7.1 Luft Funnel & Gate Bodenluftabsaugung 7.2 Wasser 7.3 Lärm Funnel & Gate Bodenluftabsaugung 8 ABFALLWIRTSCHAFT 8.1 Funnel & Gate 8.2 Bodenluftabsaugung 9 ARBEITNEHMERSCHUTZ / SICHERHEIT 9.1 Grundbedingungen 9.2 Besondere Bedingungen Funnel & Gate Allgemeines Absenkbrunnen BB1-BB Bodenluftabsaugung Allgemeines Blitzschutz Gaselager Explosionsschutz 10 RELEVANTE KRITERIEN GEMÄSS STAND DER TECHNIK 10.1 Grundbedingungen 10.2 Besondere Bedingungen 11 ANHANG 11.1 Pläne / Zeichnungen 11.2 Sicherheitsdatenblätter 11.3 Brandschutzkonzepte 11.4 Explosionsschutzkonzepte 11.5 Sonstiges I.1.2. Nachreichung vom März 2011 (Ergänzende Informationen zum Techn. Projekt L6 KO 00.08: 1 FUNNEL & GATE 1.1 Wassertechnische Belange 1.2 Korrektur Einheitenfehler 1.3 Austauschunterlagen 1.4 Ergänzung Gutachten Bodenmechanik 2 BODENLUFTABSAUGUNG 2.1 Belüftungspegel 2.2 Zielwert für Benzol 2.3 Dokumentation Seite 3

7 2.4 Überprüfung Katalysatoraktivität 2.5 Arbeitnehmerschutz - Bohrarbeiten Grundbedingungen Besondere Bedingungen 2.6 Wassertechnische Belange 2.7 Korrektur Schreibfehler 2.8 Layout 3 ANHANG I.2. Nebenstimmungen: I.2.1. Auflagen: I Vorschreibungen aus Sicht des Gewässerschutzes: 1. Die Anlagen sind projekts- bzw. befundgemäß zu errichten und zu betreiben, soweit nicht in den nachfolgenden Auflagen Gegenteiliges formuliert wurde. 2. Die genaue Ausführung der Gates und das auf Grund der vorliegenden Kontaminationen effizienteste Filtermaterial sind in Feldversuchen zu bestimmen. Über das Ergebnis dieser Feldversuche und über die nachvollziehbare Auswahl des Filtermaterials bzw. über die Detailausführung der Gates ist der Behörde bis spätestens 31. Mai 2012, mindestens jedoch 2 Monate vor Inbetriebnahme der Gates, ein Konzept zur Zustimmung vorzulegen. Sollten die Feldversuche nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben (die Sanierungsgrenzwerte konnten in den Versuchen nicht zuverlässig eingehalten werden), hat das Konzept entsprechende Alternativlösungen zu beinhalten. (Konzeptsvorschreibung) 3. Über die kontinuierlich zu messenden Sonden ist bis spätestens 31. Dezember 2011 ein Kalibrierungs- und Wartungsplan, ausgearbeitet von einer dazu befugten Person oder Institution, vorzulegen. 4. Im Ablauf der Gates, also in den Pegeln P1A P12A dürfen jeweils folgende Grenzwerte nicht überschritten werden: AOX 10,0 µg/l Summe KW 100,0 µg/l BTXE 50,0 µg/l Benzol 1,0 µg/l Toluol 10,0 µg/l PAK-16 0,50 µg/l PAK (TVO) 0,10 µg/l Naphthalin 1,0 µg/l Phenolindex 30,0 µg/l Cyanid ges. 50,0 µg/l Blei 10,0 µg/l Zink µg/l Chrom 50,0 µg/l Cadmium 5,0 µg/l Arsen 10,0 µg/l Quecksilber 1,0 µg/l Seite 4

8 5. Auf Grundlage der kontinuierlich gemessenen Parameter ist ein rechtzeitiger Wechsel des Filtermaterials vorzunehmen, sodass die vorgeschriebenen Grenzwerte gesichert eingehalten werden können. 6. Zum Ende eines jeden Betriebsjahres ist der Behörde ein Bericht über den Betrieb der Anlage und eine textlich und grafisch aufbereitete Zusammenfassung über sämtliche gemessenen Parameter inkl. sämtlicher durchgeführter Wartungsarbeiten und Angabe besonderer Vorkommnisse vorzulegen. 7. Bis spätestens 31. Dezember 2012 ist der Behörde ein Projekt über die Sanierung der hochbelasteten gesättigten und ungesättigten Bodenzonen inkl. der sich am Stauer befindlichen Teerölphasen zur Zustimmung vorzulegen. Mit diesem Projekt ist unter anderem ein verbindlicher Zeitplan für die Sanierung der einzelnen Teilflächen der ungesättigten Zone vorzulegen. (Konzeptsvorschreibung) 8. Die Umsetzung der im Projekt(Konzept) gem. Pkt. 7 vorgelegten und von der Behörde freigegebenen Maßnahmen hat bis spätestens 31. Dezember 2030 zu erfolgen. 9. Die Einleitung des abgepumpten Grundwassers im Bereich unterhalb des Koksgasgasometers hat in die öffentliche Kanalisation unter Einhaltung der Grenzwerte der AEV Kohlenwertstoffanlagen zu erfolgen. Alternativ sind diese Wässer einer ordnungsgemäßen externen Entsorgung zu unterziehen. 10. Die Kondensate aus der Bodenluftabsaugung sind einer ordnungsgemäßen externen Entsorgung zu unterziehen. 11. Die (Zwischen)lagerflächen für das anfallende Aushubmaterial ist flüssigkeitsdicht herzustellen. Die Ableitung der anfallenden Sickerwässer ist gem. der AEV Deponiesickerwässer in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. 12. Im Rahmen der Errichtung der Dichtwand anfallende Abwässer sind nach den Bestimmungen der AAEV zu behandeln, wobei die jede andere Behandlung als die Indirekteinleitung in die öffentliche Kanalisation einer Genehmigung durch die Behörde bedarf. 13. Bei der Errichtung von Bauwerken dürfen keine Baustoffe und Hilfsmittel wie Schalöle, Anstriche, etc. verwendet werden, die wassergefährdende Stoffe enthalten und/oder freisetzen. 14. Bei der baulichen Errichtung von Anlagen ist stets intaktes Baugerät in ordnungsgemäßem Zustand zu verwenden. Baugerät mit undichten Hydrauliksystemen, oder bei dem wassergefährdende Stoffe austreten, sind sofort von der Baustelle zu entfernen. 15. Während der Bautätigkeiten ist die Baustromversorgung über das bestehende elektrische Netz zu bewerkstelligen. In begründeten Ausnahmefällen dürfen Netzersatzanlagen (z.b. Dieselaggregate) zum Einsatz kommen, und ist dies im Vorfeld der Behörde zu melden. 16. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe bei Neuanlagen darf ausschließlich in Doppelmantelbehältern oder in Auffangwannen erfolgen, die gegen die zu lagernden Medien dicht und beständig sind. Das Auffangvolumen ist so zu bemessen, dass von Stoffen der Wassergefährdungsklasse 1 mindestens 30 %, von Stoffen der Wassergefährdungsklasse 2 mindestens 50 % und von Stoffen der Wassergefährdungsklasse % des maximal möglichen Lagervolumens, jedenfalls aber der Inhalt des größten Lagerbehälters aufgefangen werden kann. Seite 5

9 I Vorschreibungen aus Sicht der Hydrogeologie/Geologie: 1. Alle für die geplante Sanierung benötigten Anlagen und Systeme sind projektsgemäß zu errichten bzw. zu betreiben. 2. Südwestlich des Koksgasgasometers sind vier neue Sanierungsbrunnen (BB1 bis BB4) zu errichten und zu betreiben. 3. Für den Brunnen BB1 soll die Konsensmenge mit 40 l/s und für die restlichen drei Brunnen (BB2 bis BB4) mit 30 l/s festgelegt werden. 4. Durch diese Grundwasserentnahme im Bereich der Altlast soll der Grundwasserspiegel um rund 0,5 m abgesenkt werden. (Lediglich Donaunah im östlichen Bereich wird das Grundwasser auf Grund des eingeschränkten Abflusses geringfügig um etwa 0,3 m angestaut.) 5. Das entnommene Nutzwasser soll betriebsintern für Kühlwasserzwecke verwendet werden. 6. Zur Standortsanierung ist eine Dichtwand in Form einer undurchlässigen Schlitzwand mit mindestens 80 cm Wandstärke und einer Gesamtlänge von m zu errichten. 7. Die Dichtwand soll eine Tiefe von 17 bzw. 22 m erreichen und dabei mindestens 2 m in den dichten Grundwasserstauer eingebunden werden. 8. Bei der Errichtung der Dichtwand ist die ÖNORM B 4452 "Erd- und Grundbau Dichtwände im Untergrund" zu berücksichtigen. 9. Die Durchlässigkeit der Dichtwand soll < 10-9 m/s betragen. 10. Um Erschütterungen im Bereich des Koksgasgasometers zu minimieren ist ein schonendes Errichtungsverfahren (z. B eine Schlitzwandfräse) zu verwenden. 11. Damit das Grundwasser in diesem Bereich auf ein technisch passendes Niveau gehalten werden kann, soll hier der gesicherte Bodenkörper horizontal mittels Betonplatten gegenüber Niederschlagswässern abgedichtet werden. 12. Zur Überwachung des Druckniveaus sind hier zwei Grundwasserbeobachtungssonden zu errichten und in weiterer Folge zu messen. 13. Zur Optimierung der Rezeptur für die Bodenvermörtelungssuspension sind vor Ort zwei Probesäulen herzustellen und nach Freilegung von einem Fachmann zu untersuchen und zu begutachten. 14. Zur Reinigung des ankommenden Grundwassers von schädlichen Inhaltsstoffen innerhalb dieser Dichtwand sind insgesamt 12 hochdurchlässige Filterelemente mit einem k f -Wert von 10-3 m/s, die so genannten Gates mit einer Breite von 12,5 m und in einem Abstand von 140 bis 150 m zu errichten und zu betreiben. 15. In der wassergesättigten Zone des mit leichtflüchtigen Schadstoffen kontaminierten Bodens sind mehrere Bohrungen abzuteufen. 16. Diese Bohrungen sind in der Folge mit Hilfe von Filterrohren zu so genannten Absaugpegel auszurüsten und zu betreiben. Die genaue Anzahl und Lage der Pegel ist aus der Planbeilage 001 des Einreichprojektes im Maßstab 1:2000 zu entnehmen. Seite 6

10 17. Die Schadstoffbelastete Abluft soll mit Hilfe von Seitenkanalverdichtern aus dem Boden gesaugt und dann über Aufsatzrohre einer katalytischen Nachverbrennung zugeführt werden. 18. Die auf diese Weise gereinigten Abgase sollen über einen Kamin ausgeblasen werden. 19. Die im Befund aufgezählten Beweissicherungsmaßnahmen sind durchzuführen, zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nach Verlangen vorzulegen. 20. Zur Absicherung einer einwandfreien Ausführungsqualität aller Grundbauarbeiten, zur Überwachung der Herstellung der Dichtwand und der Bohrungen und zur Durchführung der erforderlichen Qualitätskontrolle ist von der Behörde eine staatlich autorisierte Anstalt oder ein Zivilingenieurbüro mit der Fremdüberwachung zu beauftragen. 21. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist von dieser Fremdüberwachung ein umfassender Bericht zu erstellen und der Behörde vorzulegen. I Vorschreibungen aus abfallwirtschaftstechnischer Sicht: 1. Es ist noch vor Beginn der Errichtung der Schlitzwand eine geeignete Zwischenlagerfläche für die kontaminierten Aushubmaterialien herzustellen. 2. Für die Ausstattung des Zwischenlagers gelten folgende Vorgaben: - Die Größe ist so zu bemessen, dass sämtliche Mengen an kontaminiertem Aushubmaterial gleichzeitig aufgenommen werden können. Entsprechende Flächen für Fahrwege und Manipulation sind dabei zu berücksichtigen. - Die Grundfläche des Lagers ist flüssigkeitsdicht zu befestigen. - Das Lager ist so zu gestalten, dass der Austritt von Niederschlags- und Sickerwasser in die Umgebung zuverlässig verhindert wird, diese Randgestaltung ist in die Dichtfläche flüssigkeitsdicht einzubinden. - Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Lager auch bei Starkregenereignissen nicht überlaufen kann. - Die Ableitung der Wässer hat so zu erfolgen, dass kein nicht untersuchtes Wasser in die Kanalisation oder in einen Vorfluter gelangen kann (zb Errichtung eines ausreichend dimensionierten Retentionsbeckens). Die Ableitung über Ölabscheider in die Kanalisation ist unzulässig. - Nach Abschluss der Detailplanung ist unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen das Einvernehmen mit der Behörde herzustellen Hinweis: Sind für die Errichtung des Zwischenlagers Vorarbeiten erforderlich (zb das Auskoffern von Kontaminationen im Untergrund der vorgesehenen Lagerfläche), so ist der hierfür erforderliche Zeitraum in die Ablaufplanung einzubeziehen, dafür erforderliche Bewilligungen sind zu berücksichtigen und mit den Detailunterlagen vorzulegen. 3. Die örtliche chemische Bauaufsicht (cöba) ist vor Beginn der Arbeiten der Behörde namhaft zu machen und der Nachweis der Qualifikation (Zivilingenieur für technische Chemie oder gleichwertig) zusammen mit der Nennung vorzulegen. 4. Die Aufgaben der cöba sind taxativ zu definieren. Dieses Schriftstück ist der Behörde zur Zustimmung vorzulegen. Hinweis: In den Gutachten der ASV für Altlastensanierungstechnik sowie Gewässerschutz sind umfangreiche Vorgaben für Beweissicherung und Dokumentation enthalten, welche hier allenfalls zu berücksichtigen sind. Seite 7

11 5. Die ausgehobenen Materialien sind durch die cöba zu beurteilen und einer Zwischenlagerfläche bzw. einem Behandlungs- oder Entsorgungsweg zuzuordnen. Wird Material angetroffen, welches nicht zugeordnet werden kann oder bei dem ein Verdacht auf Kontamination besteht, ist dieses Material als eigene Fraktion auf dem oben beschriebenen Zwischenlager zu lagern und zu untersuchen. Die weitere Vorgangsweise richtet sich nach dem Ergebnis dieser Untersuchung, die Entscheidung trifft die cöba. 6. Falls kontaminiertes Material in einer Bodenverwertungsanlage aufbereitet wird, gilt unbeschadet anderer Rahmenbedingungen (zb aus dem "Entsorgungskonzept allgemein" und den darauf bezogenen behördlichen Bewilligungen und Vorgaben) folgendes: - Der Beginn und das Ende der Aufbereitungsarbeiten ist der Behörde anzuzeigen (Beginn mindestens zwei Wochen vorher). Mit den Aufbereitungsarbeiten muss längstens einen Monat nach Ende der Aushubarbeiten begonnen werden. - Das Aushubmaterial ist grundsätzlich als eigene Fraktion zu behandeln und aufzubereiten, falls erforderlich, als mehrere eigene Faktionen. - Fraktionen zur Verwertung dürfen vor dem Ende der Behandlung und dem Nachweis der Schadstofffreiheit (definiert durch Einhaltung des Grenzwertes für den Parameter "PAK", Gesamtgehalt, bezogen auf die jeweilige Qualitätsklasse gemäß Richtlinien des Baustoffrecyclingverbandes sowie der Grenzwerte gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan für jene Parameter, die im Ausgangsmaterial als "relevant" erkannt wurden) nicht mit anderen Fraktionen vermischt werden. - Vor Beginn der Aufgabe des Aushubmaterials aus der Errichtung der Schlitzwand ist die Anlage leer zu fahren. Bestehende Zwischenlager von aufbereitetem Material sind so weit zu räumen bzw. leer zu fahren, dass die Stoffe nicht mit den aus der Anlage über Förderbänder ausgetragenen Fraktionen des Materials aus der Errichtung der Schlitzwand vermischt werden können. - Nach dem Ende der Aufbereitung ist die Anlage wieder leer zu fahren und so weit erforderlich zu reinigen. Es muss vor abermaliger Inbetriebnahme sicher gestellt sein, dass eine Verschleppung von Kontaminationen auf andere Fraktionen ausgeschlossen ist. - Die Abfallart "belastetes Aushubmaterial Schlitzwand" ist über eine Bodenverwertungsanlage getrennt von anderen Fraktionen zu bilanzieren (Massen- und Schadstoffbilanz, diese eingeschränkt auf die "relevanten Parameter" im Ausgangsmaterial). - Längstens zwei Monate nach Abschluss der Aufbereitung ist der Behörde ein Baustellenabschlussbericht zu übermitteln. Dieser hat auch die genannte Bilanz zu enthalten. Die Angabe "Zwischenlager" bei den zur Verwertung vorgesehenen Fraktionen ist zulässig. I Vorschreibungen aus chemischer und altlastentechnischer Sicht: 1. Die gesamten Sanierungsmaßnahmen sind - sofern sich aus den nachfolgenden Punkten keine Änderungen ergeben - projektsgemäß durchzuführen und von einer befugten Anstalt oder Person begleitend zu überwachen. Durch diese Überwachung soll vor allem eine ständige Optimierung (sowohl in technischer, energetischer als auch in wirtschaftlicher Sicht) der einzelnen Maßnahmen sichergestellt werden. Über allfällige Änderungen ist die Behörde unverzüglich zu informieren Seite 8

12 2. Die überwachende Person oder Anstalt hat der Behörde jährlich, jedenfalls aber nach Abschluss der Arbeiten an einem Sanierungsfeld, unaufgefordert einen schriftlichen Bericht über die durchgeführten Sanierungsarbeiten gemäß dem Projekt Bodenluftabsaugung vorzulegen. Diese Dokumentation hat zumindest Folgendes zu enthalten: - Beschreibung des Anlagenbetriebes samt besonderen Vorkommnissen (Stillstände, Reparaturen, Stilllegung bzw. Hinzunahme von Filterstrecken, Energieverbrauch, Wirksamkeit der KNV usw.), Vorschläge für einen geänderten Betrieb (Intervallbetrieb, Errichtung neuer Absaugpegel, Stilllegung unergiebiger Absaugpegel bzw. filterstrecken), Effizienzüberlegungen - Ergebnisse der kontinuierlichen Messung des Summenparameters KW mittels FID in der abgesaugten Bodenluft und diskontinuierlich in der gereinigten Abluft am Kamin der KNV - Sämtliche Ergebnisse der laboranalytischen Untersuchungen auf Einzelparameter an jeder einzelnen in Betrieb befindlichen Filterstrecke - Ergebnisse der Austragsbilanzierung in Form von Diagrammen über den Konzentrationsverlauf mit der Zeit sowie den kumulierten Gesamtaustrag für jede besaugte Filterstrecke bezüglich der Parameter Benzol und Summe BTEX - Planliche Darstellung der Absaugpegel im Sanierungsfeld mit Ersichtlichmachung des Gesamtaustrages eines jeden Absaugpegels im Dokumentationszeitraum unterteilt nach den Filterstrecken - Tabellarische Zusammenfassung der Messergebnisse zu jedem Messzeitpunkt für jede Filterstrecke mit Angabe des Datums der Messung, der Konzentration (Benzol, Summe BTEX), des aktuellen Volumenstromes und des Austrages (Masse/Tag sowie kumulierter Austrag) wie sie als Grundlage zur Austragsbilanzierung verwendet werden. - Tabellarische Zusammenfassung der Betriebszustände (Vollbetrieb, Intervallbetrieb, Stillstand, mit/ohne Belüftungsbetrieb) jeder errichteten Filterstrecke im Dokumentationszeitraum - Planliche Darstellung der "BTEX- hot spots" (s. Punkt 14.) 3. Vor Inangriffnahme der Bodenluftabsaugung in einem Sanierungsfeld sind die Ergebnisse der im Projekt vorgesehenen Bodenluftmodellierung sowie die daraus resultierenden Detailpläne für die Positionierung und den Ausbau der Absaug- und Belüftungspegel für das jeweilige Sanierungsfeld vorzulegen und ist darüber das Einvernehmen mit der Behörde herzustellen. (Konzeptsvorschreibung) 4. Die Messung der Volumenströme hat dem Stand der Technik entsprechend zu erfolgen; es ist die Temperatur zu berücksichtigen und auf Normkubikmeter umzurechnen. 5. Das in den Wasserabscheidern gesammelte Abwasser ist vor seiner Entsorgung einer Analyse auf die Parameter Benzol und Summe BTEX zu unterziehen. Die Analysenresultate und der Verbleib des Abwassers sind in die Dokumentation aufzunehmen. 6. Austragsbilanzierung: Für jede im Dokumentationszeitraum betriebene Filterstrecke sind die durch gaschromatographischen Einzelstoffanalysen ermittelten Konzentrationen an Benzol und BTEX mit dem wie o.a. ermittelten Volumenstrom zu multiplizieren und die so erhaltenen Massenströme durch Integration über die Zeit in Austragsbilanzen umzurechnen. 7. Für die zwei Module (je 12 Absaugpegel und 24 Belüftungspegel samt KNV) sind für jeden Dokumentationszeitraum Energiebilanzen zu erstellen, welche sämtliche Energiequellen (Stützgas, Entnahme aus dem Fernwärmenetz, elektrische Energie der Verdichter) einbeziehen, sodass sich ein möglichst realistischer Wert des spezifischen Energieverbrauches (kwh/kg Schadstoff) errechnen lässt. Diese Ermittlungen sind ebenfalls im Bericht festzuhalten. 8. Sollte der kumulierte Austrag einer Filterstrecke bzw. eines Absaugpegels stark verflachen und der Konsenswerber deshalb eine Änderung der Absaugkonfiguration (Stilllegung einer Seite 9

13 besaugten Filterstrecke, Stilllegung und Herstellung eines neuen Absaugpegels, Übergang zu einem Intervallbetrieb) in Betracht ziehen, ist vor dem Ergreifen diesbezüglicher Maßnahmen unter Vorlage des Datenmaterials der Austragsbilanzierung das Einvernehmen mit der Behörde darüber herzustellen. 9. Im Falle des Nachlassens der Effizienz der Absaugung ist als unterstützende Maßnahme grundsätzlich vorzusehen, dass die Belüftungspegel mit vorgewärmter Luft (unter Nutzung der Abwärme aus der Sanierungsprozess) auch aktiv betrieben werden können. Diese Maßnahme ist zu begründen und gegebenenfalls mit der Behörde darüber das Einvernehmen herzustellen. Die Belüftungspegel sind so auszubauen, dass sie bei Bedarf auch als Absaugpegel betrieben werden können. 10. Um das Sanierungsziel unter Wahrung der Energieeffizienz erreichen zu können, kann die Absaugung einzelner Filterstrecken im Einvernehmen mit der Behörde auch im Intervallbetrieb erfolgen. 11. Als allgemeine Sanierungsziele sollen die Verhinderung einer Schadstoffausbreitung durch alle Umweltmedien (Grundwasser, Luft, Boden), die Minimierung des vorhandenen Schadstoffpotentials im Untergrund sowie die Beseitigung von Gefahren für den Menschen gelten. Im Hinblick auf die Größe und Intensität des Schadens sowie die kontinuierlich andauernde, nichtsensible Nutzung als Industriegebiet erscheint aus sachverständiger Sicht das Erreichen jener Zielebene ausreichend, bei der eine Gefahrenabwehr für den Menschen unter Hinnahme von Nutzungseinschränkungen gewährleistet wird. Die ÖNORM S legt in Tab. 3 Orientierungswerte für Bodenluftuntersuchungen fest, definiert aber einen Maßnahmenschwellenwert nur für wasserrechtlich besonders geschützte Gebiete (Summe BTEX 10 mg/nm³). Für aromatische Kohlenwasserstoffe wird in ähnlichen Regelwerken in Deutschland für weniger sensible Gebiete ab einer Konzentration von etwa 50 mg/nm³ von einem Sanierungsbedarf ausgegangen. I Vorschreibungen aus verfahrenstechnischer Sicht: 1. Die Errichtung, die Prüfung, der Betrieb und die Instandhaltung der Erdgasreduzierstation ist gemäß den ÖVGW- Richtlinien und den einschlägigen Normen vorzunehmen. 2. Sämtliche medienführende Rohrleitungen sind gemäß ihrem Durchflussstoff und ihrer Durchflussrichtung im Sinne der ÖNORM Z 1001 bzw. der VAN gut sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. 3. Behälter und behälterähnliche Apparate sind gemäß ihrem Inhaltsstoff und ihrem maximalen zulässigen Füllvolumen gut sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. 4. Sämtliche Räume, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert werden, sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften auszuführen (medienbeständig, flüssigkeitsdicht und mit entsprechendem Auffangvolumen versehen). 5. Die Geräteauswahl und -montage der MSR hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen und sich an eignungsgeprüften Geräten und Bauteilen zu orientieren. 6. Die Abnahmeprüfung und Freigabe der MSR- Anlage hat durch eine befugte Fachkraft zu erfolgen. Darüber ist eine schriftliche Bestätigung auszustellen. 7. Es ist ein Ausführungsbericht zu erstellen, in dem die Erfüllung der Auflagen beschrieben wird. Diesem Bericht sind u.a. auch die geforderten Atteste, Prüfbücher, Listen, Konformitätserklärungen etc. anzuschließen und sind diese zur Einsichtnahme durch Behördenorgane bei der Betriebsanlage bereit zu halten. Seite 10

14 8. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme (auch einzelner Anlagenteile) ist der Behörde anzuzeigen. Dieser Anzeige ist der Ausführungsbericht und eine Liste der beim Betrieb aufliegenden Nachweise (Atteste, Prüfbücher, Abnahmebefunde etc.) anzuschließen. 9. Über die neuen Anlagen sind Prüf- bzw. Wartungsbücher aufzulegen, in welchen die erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie wiederkehrende Überprüfungen einzutragen sind. 10. Während der Errichtung, Instandhaltung und Störungsbehebung sind die Mitarbeiter mit einem Vierfach-Messgerät (Exschutz, CO, O 2, H 2 S) auszustatten und bei Überschreitung des Alarmwertes von 20 % UEG entsprechend dem Stufenplan vorzugehen. 11. Das An- und Abfahren sowie der Notbetrieb der Bodenluftabsauganlage hat nachweislich projektsgemäß zu erfolgen. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen sind zur Einschau bereitzuhalten. 12. Im laufenden Betrieb sind die primären sicherheitstechnischen Maßnahmen einzuhalten. Abweichungen hievon sind aufzuzeichnen und der Behörde zur Kenntnis zu bringen. 13. Als sekundäre sicherheitstechnische Maßnahmen sind die allgemeinen und anlagenspezifischen Einschulungen des Bedienungs- und Wartungspersonals im jährlichen Intervall nachweislich vorzunehmen. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen sind zur Einschau bereitzuhalten. 14. Der Beginn und die Auf- bzw. Umstellung der Bodenluftabsauganlage ist der Behörde mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen und ist die Aufstellungskonfiguration mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Linz abzustimmen. 15. Das vom Konsenswerber vorgelegte angepasste Messprogramm betreffend die Schadstoffkonzentrationsmessungen wird akzeptiert, da die Begründungen plausibel sind. 16. In den ersten 6 Monaten des Betriebes der Anlage ist die Ausfallfrequenz der KNV verbunden mit einem Bypassbetrieb aufzuzeichnen und der Behörde zur Kenntnis zu bringen. 17. Der im Projekt angeführte optimale Temperaturbereich für den Betrieb der KNV ist für den emissionsoptimierten Betrieb der Anlage allfällig gemeinsam mit dem Anlagenhersteller nachzuweisen und die Behörde davon in Kenntnis zu setzen. 18. Das Messprogramm wird um eine Messung im Reingas von BTEX im ersten Betriebsmonat wöchentlich bzw. weiterhin monatlich bis Ende erstes Quartal erweitert und erfolgt dann in weiterer Folge vierteljährlich. Die Messungen sind in Form von 3 Einzelmessungen vorzunehmen. Bei Grenzwertüberschreitungen sind umgehend Abhilfemaßnahmen zu setzen und diese der Behörde zur Genehmigung vorzulegen. I Allgemeine Auflagen: 1. Alle für die Zwischenlagerung von anfallenden Abfällen verwendeten Flächen sind der Behörde zeitgerecht vor ihrer Verwendung anzuzeigen. 2. Die Behörde entscheidet darüber, ob die beabsichtigten Zwischenlagerflächen für die darauf zwischengelagerten Abfälle geeignet sind. Seite 11

15 3. Bis zum 31. Dezember 2010 ist der Behörde bekannt zu geben, wo die kontaminierten Aushubmaterialien, die bei der Errichtung der Schlitzwand anfallen, zwischen gelagert werden. Dazu ist darzulegen, ob die Zwischenlagerfläche den Vorgaben im Sinne des Punktes I /2. entspricht. I Sanierungsgrenzwerte: I Sanierungsgrenzwerte für das abströmende Grundwasser: Für das abströmende Grundwasser unmittelbar nach den Gates (P 1l bis P 12l bzw. P 1A bis P 12A, P 13 und P 14) werden folgende, Grenzwerte, festgelegt. Parameter Einheit Orientierungswerte gemäß ÖNORM S Prüf- bzw. Maßnahmenschwellenwerte DOC µg/l - AOX µg/l 10 Summe KW µg/l 100 Summe BTEX µg/l 50 Benzol µg/l 1 Toluol µg/l 10 Ethylbenzol µg/l - Summe Xylole µg/l - PAK-16 µg/l 0,50 PAK (TVO) µg/l 0,10 Naphtalin µg/l 1 Phenolindex µg/l 30 Cyanid, gesamt µg/l 50 Blei µg/l 10 Zink µg/l Chrom µg/l 0,05 Cadmium µg/l 50 Arsen µg/l 10 Quecksilber µg/l 1 I Sanierungsgrenzwert für die Grundwassersanierung: Der Betrieb der Gates kann beendet werden, wenn in den Anstrompegeln P1I P12I sowie P13 und P14 die Sanierungsgrenzwerte gemäß I über einen Zeitraum von 2 Jahren unterschritten wurden. I Sanierungszielwerte für die Bodenluftabsaugung: 1. Für die Bodenluft wird ein Sanierungszielwert von 50 mg BTEX /Nm³ festgelegt, der dauerhaft unterschritten werden muss. 2. Als "dauerhaft" im Sinne von 12. gilt die ständige Unterschreitung des Sanierungszielwertes für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten. In diesem Fall ist der Absaugpegel (die Absaugstrecke) stillzulegen. Nach einer Wartezeit von drei Monaten ist der Pegel (die Strecke) neuerlich in Betrieb zu nehmen und zu beproben, wobei die Probenahme 24 Stunden nach der Inbetriebnahme erfolgen muss. Wird der Sanierungszielwert unterschritten, gilt der Pegel (die Absaugstrecke) als "saniert". Tritt eine Überschreitung des Seite 12

16 Sanierungszielwertes auf, ist der Pegel (die Strecke) in Betrieb zu lassen und allenfalls im Intervallbetrieb weiter zu betreiben. Hierüber ist das Einvernehmen mit der Behörde herzustellen. (Konzeptsvorschreibung) 3. Im Falle des absehbaren Nichterreichens des o.a. Sanierungszielwertes sind vom Projektanten Überlegungen zur Verbesserung der Energieeffizienz (spezifischer Energieverbrauch pro kg geförderten Schadstoff) der Bodenluftsanierung anzustellen und der Behörde Vorschläge hinsichtlich etwaiger Verfahrensänderungen vorzulegen. Diese Vorschläge haben beispielsweise Überlegungen für einen Intervallbetrieb, Druckluftimpulsinjektion, aktive Belüftung oder auch Verfahrensänderungen (z.b. Adsorption an Aktivkohle anstelle der Stützfeuerung für die KNV) zu enthalten. Sollte ein derart optimierter Betrieb eine Energieeffizienz von schlechter als kwh/kg Schadstoff ergeben, ist der Betrieb einzustellen und der entsprechende Teilbereich als mit dieser Methode nicht sanierbarer "BTEXhot- spot" planlich darzustellen und auszuweisen. 4. Für jede Sanierungsteilfläche sind die gemäß Punkt I /3. ermittelten, nicht (mit dieser Methode) sanierbaren Bereiche (BTEX- hot spot) zu kartieren, planlich darzustellen und im jeweiligen Abschlussbericht (gemäß Punkt 2) auszuweisen. Gleichzeitig sind hierüber alternative Sanierungsmaßnahmen (z.b. Aushub, in- situ- Behandlung, uä.) zu planen und der Behörde längstens binnen eines Jahres zur Genehmigung vorzulegen. (Konzeptsvorschreibung) I Beweissicherung: I Beweissicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Grundwassersanierung/-sicherung: 1. In den Pegeln P1I P12I und P1A P12A sowie P13 und P14 sind die Parameter Wasserspiegelhöhe, ph-wert, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt, Temperatur, Redoxpotential und PAK kontinuierlich zu messen und registrierend aufzuzeichnen. Weiters sind die Parameter DOC, AOX, Summe Kohlenwasserstoffe, BTXE, Benzol, Toluol, PAK (16 Einzelsubstanzen nach EPA), Phenolindex, Cyanid gesamt, Blei, Zink, Chrom, Cadmium, Arsen und Quecksilber im ersten Jahr aus monatlich, im zweiten Jahr aus vierteljährlich und ab dem dritten Jahr aus halbjährlich gezogenen Proben zu analysieren. Die Parameter Summe Kohlenwasserstoffe und BTXE sind aus der Schöpf- und Pumpprobe zu analysieren. 2. Die Probenahmeintervalle sind nach Aufforderung der Behörde zu verdichten, wobei die Behörde den Zeitraum und das Probenahmeintervall vorgibt. 3. Über Probenahme und Analysenmethoden ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Inhaltsstoffe des Grundwassers bis spätestens 31. Dezember 2011 ein Gutachten eines von der voestalpine Stahl GmbH unabhängigen, akkreditierten Labors vorzulegen, welches die jeweiligen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen sowie die jeweiligen Methodenvorschriften beinhaltet. Probenahme und Analyse selbst sind ebenfalls von einem akkreditierten Labor, welches von der voestalpine Stahl GmbH wirtschaftlich unabhängig ist, durchzuführen (für die Pegel P1I P12I, P1A P12A; P13 und P14). 4. Probenahme und Analyse sind durch ein und dieselbe organisatorische Einheit durchzuführen, wobei die Dauer zwischen Beauftragung und Durchführung der Probenahme innerhalb einer Zeitspanne von 2 Stunden zu erfolgen hat. Seite 13

17 I Beweissicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bodeluftabsaugung: 1. Die chemische Analytik zur Feststellung des Sanierungsfortschrittes und der Austragsbilanzierung hat durch geeignete Untersuchungsmethoden quasi permanent (Summe der KW durch FID, dies kann auch durch den Konsenswerber geschehen) und punktuell z.b. GC oder MS durch Fremdüberwachung in einem Labor zu erfolgen. Die Probenahme aus Gasströmen hat dem Stand der Technik zu entsprechen und ist in den Berichten zu dokumentieren. Die für die Sanierung relevanten Parameter sind hierbei Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole. Nach erfolgter Inbetriebnahme (Absaugung) einer Filterstrecke ist die Zusammensetzung der Bodenluft zu Beginn, im ersten Betriebsmonat wöchentlich, danach am Ende jedes Betriebsmonats mittels GC oder MS zu messen. Mindestens 2 Monate vor Beginn der Bodenluftabsaugung ist der Behörde ein Projekt, das die gesamte messtechnische Analytik beschreibt, zur Freigabe vorzulegen (Konzeptsvorschreibung); Dies gilt auch für I /18. Pos. Messstelle Messinhalte Messintervall 1. Austritt Verdichter (2x6 Verdichter bzw. Absauglinien) 2. Eintritt KNV (2x1 KNV) 3. Kamin KNV (2x1 Kamin) 4. Austritt Filterstrecke (max. 2x36 Filterstrecken) C xh y mit FID mit/ohne CH 4 C xh y mit FID BTEX (Einzelkomp.) mit GC C xh y mit FID BTEX (Einzelkomp.) mit GC NO x, CO, C xh y (mit/ohne CH 4), Benzol BTEX (Einzelkomp.) mit GC Volumenstrom, Temperatur, Unterdruck quasikont. Messung durch Umschaltung zwischen den 6 Absauglinien (= 2 Absaugpegel mit je 6 Absaugstrecken) im stündlichen Intervall (= 4 Stunden pro Tag und Absaugstrecke) kont. Messung an beiden KNV, jeweils alternierend vor und nach KNV diskont. Messung (3 Einzelwerte) vierteljährlich kont. Messung an beiden Kaminen, jeweils alternierend vor und nach KNV diskont. Messung (3 Einzelwerte) vierteljährlich diskont. Messung (3 HMW) jährlich diskont. Messung (3 Einzelwerte) wöchentlich im 1. Monat bzw. weiterhin monatlich bzw. zweimonatlich bei entsprechender Stabilität der Messwerte kont. Messung V, T, p I Fristen: Baubeginnsfristen: Errichtung der Sperrbrunnen im Sinne von I.2.2.: 1. Februar 2012 Beginn der Errichtung des Funnel & Gate: 1. April 2012 Bauvollendungsfristen: Fertigstellung der Sperrbrunnen im Sinne von I.2.2.: 31. Oktober 2012 Fertigstellung des Funnel & Gate: 31. Jänner 2013 Seite 14

18 I.2.2. Grundwasserhaltung: a) Maß der Wasserbenutzung: Die Entnahmemengen werden wie folgt festgelegt: Für den Brunnen BB 1: max. 40 l/sek. bzw. max. 144 m³/h Für die Brunnen BB 2 bis BP 4.: max. 30 l/sek. bzw. max. 108 m³/h b) Ort, mit der die wasserrechtliche Bewilligung verbunden ist: Brunnen BB 1: Brunnen BB 2: Brunnen BB 3: Brunnen BB 4: Grundstück Nr. 179/1, KG. St. Peter, Stadtgemeinde Linz Grundstück Nr. 179/1, KG. St. Peter, Stadtgemeinde Linz Grundstück Nr. 179/1, KG. St. Peter, Stadtgemeinde Linz Grundstück Nr. 366, KG. St. Peter, Stadtgemeinde Linz Die Sammelleitung DN 350, mit der die Ableitung des geförderten Grundwassers erfolgen wird, wird ebenfalls auf den Grundstück Nr. 179/1 und Grundstück Nr. 366, beide KG. St. Peter, Stadtgemeinde Linz, errichtet. c) Zweck: Einerseits soll durch diese Grundwasserentnahme im Bereich der Altlast der Grundwasserspiegel um rund 0,5 m absenkt werden. Andererseits wird das entnommene Grundwasser betriebsintern für Kühlwasserzwecke verwendet d) Dauer: Die wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahmen wird bis zum 31. Dezember 2100 befristet erteilt. e) Baubeginnsfrist: siehe dazu I Auf die Rechtsfolgen des 27 Abs. 1 lit. f WRG 1959 (Erlöschen der wasserrechtlichen Bewilligung bei Überschreiten dieser Frist) wird hingewiesen. f) Bauvollendungsfrist: siehe dazu I Auf die Rechtsfolgen des 27 Abs. 1 lit. f WRG 1959 (Erlöschen der wasserrechtlichen Bewilligung bei Überschreiten dieser Frist) wird hingewiesen. g) Nebenbestimmungen: siehe dazu I und I I.3. Projektsbeschreibung Beschreibung der Änderungen bzw. der Sanierungsmaßnahmen Die Sicherung/Sanierung der Altlast Kokerei Linz wird verschiedene Teilschritte umfassen und in mehreren auf einander abgestimmten Sanierungsschritten erfolgen, die sich grob vereinfacht wie folgt zusammenfassen lassen: Seite 15

19 1. Sicherung der wassergesättigten Bodenzone mittels Funnel & Gate und einer damit verbunden Grundwasserhaltung 2. Eine mit der obigen Maßnahmen verbundene Phasenschöpfung im Grundwasser 3. Absaugung und Reinigung der Bodenluft sowie 4. Teilräumung mit Fraktionierung und Bodenbehandlung zur anschließenden Wiederverfüllung am Standort. I.3.1. Allgemeine Projektsangaben/Beschreibung des Altlastenstandortes und des Schadensbildes: I Allgemeine Angaben Konsenswerber: voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz Lage der Altlast: Gst. Nr. 146/12, 147/4, 179/1, 324/4, 366, 1063/3, 1063/4, alle KG St. Peter, Stadtgemeinde Linz I Details zum Altlastenstandort: a) Historie: Seit 1941 wird am Standort ein Eisen- und Stahlwerk betrieben und ging die Kokerei im Jahr 1942 in Betrieb. Während des 2. Weltkrieges wurde die Kokerei teilweise stark zerstört, kam aber nie völlig zum Stillstand. Stets wurde ein Notbetrieb aufrecht erhalten und wurde so bereits 1946 wieder Koks produziert, bis 1951 die Kokerei wieder vollständig hergestellt war. Während des 2. Weltkrieges wurde die Kokerei insgesamt neunmal bombardiert und wurden dabei rund Bomben über den Anlagen abgeworfen. b) Entstehung der Kontaminationen: Durch die Kriegseinwirkungen gelangten bedeutende Mengen an produktionsbedingten Kokereimedien in den Untergrund. In den beiden letzten Kriegsjahren wurde folgende Anlagenteile durch Bombentreffer beschädigt oder zerstört und in Folge dessen kam es zum Austritt von kokereispezifischen Produkten: - Bereich Kohlenwertstoffanlage (Maschinenhaus, Teerscheidebehälter, Vorkühlergebäude, Spülbehälter, Hochbehälter, Teertanks, Napthalinwäsche, Elektroentteerer, Ammoniakwäscher, Benzolwäscher, Waschöllager) Austritt von Kohlewasser, Teer, Waschöl und Rohbenzol - Bereich Roh- und Reinbenzollager sowie Roh- und Reinbenzolanlage: Austritte von Rohbenzol, Rohteer, Waschöl und Destillationsprodukten - Koksofenbatterien: Austritte von Teer und Spülwasser Seite 16

20 Der Eintrag der kokereispezifischen Abfallprodukte in den Untergrund erfolgte vorzugsweise im Bereich von Bombenkratern oder unterirdischen Einbauten. Nach 1945 sind zwei weitere Schadensunfälle dokumentiert: - Koksofenbatterien: Austritt von Spülwasser und Teer (1948) - Reinbenzolanlage: Explosion mit Austritt von Benzol (1953) c) Topographie: Die Altlast O76 "Kokerei Linz" umfasst den Bereich zwischen der ÖBB - Strecke Linz Summerau im Norden, dem Kraftwerk der voestalpine Stahl GmbH im Osten, dem Kokereihafen im Süden und der Werkshauptstrasse der voestalpine Stahl GmbH im Westen. Bereich des Altstandortes Kokerei Linz Die Fläche der Altlast beträgt 35,1 ha. d) Geologischen Verhältnisse: Die Altlast liegt im Linzer Becken im Bereich quartärer Kies- und Sandablagerungen auf einer Seehöhe von etwa 255 m ü. A. bis 257 m ü. A. Die Kies- und Sandablagerungen besitzen eine mittlere Mächtigkeit von etwa 12 m und werden von tertiärem Schlier unterlagert. Die Mächtigkeit künstlicher Anschüttungen ("Bombenschutt", etc.) beträgt durchschnittlich mehrere Meter. Die Donauarme wurden bis zu einer Mächtigkeit von 8 m aufgefüllt. e) Hydrogeologische Verhältnisse: Im Bereich der Kokerei beträgt der Grundwasserflurabstand etwa 5 m bis 7 m, die Grundwassermächtigkeit bei mittlerem Grundwasserstand etwa 8,5 m bis 10 m. Die hydraulische Durchlässig- Seite 17

21 keit kann im Mittel mit 2,5 mm/s bis 10 mm/s angegeben werden und ist das hydraulische Gefälle gering. Es beträgt von West nach Ost 1 bis 2. Die Strömungsverhältnisse am Standort sind sehr stark durch Grundwasserentnahmen beeinflusst. Der Grundwasserstand für die überwiegend vorherrschenden Strömungsverhältnisse lag im Jahr 2007 um etwa 249,10 m ü. A.. In den Jahren zwischen 1979 und 2009 waren ein mittlerer Grundwasserstand um etwa 249,35 m ü. A. um Grundwassertiefstände bis ca. 247, 5 m ü. A. gegeben. Im Zuge des Hochwassers im August 2002, das etwa einem 20 bis 30-jährlichen Ereignis entsprochen hat, wurde Grundwasserspiegelstände bis max. 250,76 m ü. A. beobachtet. I Beschreibung des Schadensbildes: Generell wurden hohe bis sehr hohe Belastungen durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Kohlenwasserstoffe (KW) bzw. aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) und Cyanide detektiert. In nachstehenden Bereichen tritt ein hohes Schadstoffpotential an PAK, KW, BTEX und Cyaniden großflächig auf: - Bereich Kohlenwertstoffanlage - ehemalige Teerdestillation - Reinbenzolanlage - Gasometer - Bereich östlich der Schwefelsäureanlage a) Belastungen der einzelnen Untergrundbereiche: Auf dem Standort der ehemaligen Koksofenbatterien treten großflächig hohe PAK- Belastungen mit Konzentrationen zwischen 200 mg/kg und 500 mg/kg auf. Im Bereich der Reinbenzolanlage sind zudem BTEX- Belastungen mit Konzentrationen von mehr als mg/kg im Feststoff bzw. mehr als mg/m³ in der Bodenluft festzustellen. Während im Bereich des Gasometers, der ehemaligen Koksofenbatterien und östlich der Schwefelsäureanlage nur die obersten Bereiche des Untergrundes durch PAK belastet sind, umfasst die PAK- Belastung im Bereich Kohlenwertstoffanlage und teilweise auch im Bereich der ehemaligen Teerdestillation die gesamte ungesättigte sowie Teile der gesättigten Zone. Im Bereich der Reinbenzolanlage, ist neben der sehr hohen PAK - auch eine sehr hohe BTEX - Belastung gegeben. Dort ist davon auszugehen, dass PAK- Verbindungen durch aromatische Kohlenwasserstoffe verstärkt aus der Matrix gelöst und in Richtung Grundwasser transportiert werden. Die Masse an PAK-15 (16 Einzelsubstanzen gemäß US-EPA exkl. Naphthalin) wurde ursprünglich mit rund Tonnen bis Tonnen abgeschätzt. Die Gesamtfläche der hoch und sehr hoch belasteten Bereiche beläuft sich auf etwa m² und sind mehr als m³ Untergrund mit hohen Konzentrationen an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffen belastet. Aufgrund dieser von der Umweltbundesamt GmbH durchgeführten groben Schätzung wurde eine geostatistische Modellierung zur PAK- Gesamtbelastungen in Auftrag gegeben, die zu folgenden PAK- Massen kam: Seite 18

22 Bodenzone ungesättigt gesättigt Gesamt Masse 748 t 281 t t Das Verhältnis der PAK- Gesamtgehaltsverteilung im Bezug auf die ungesättigte und gesättigte Bodenzone wurde mit 3,3 : 1 angegeben. Dies bedeutet, dass der überwiegende Anteil der PAK- Schadstoffbelastung sich in der ungesättigten Bodenzone befindet. b) Ausbreitung gelöster Schadstoffe mit dem Grundwasser: Schematische Darstellung des Schadensbildes - Grundriss (Umweltbundesamt 2009) Aufgrund der Untergrundkontamination hat sich im Grundwasser eine PAK- Schadstofffahne von mehreren Hundert Metern Länge ausgebildet. Im Abstrom der Altlast haben sich im Grundwasser PAK- Frachten (von etwa 1 kg pro Tag) feststellen lassen. Interpretation der Untersuchungsergebnisse: Die Untergrundkontaminationen zeigen das gesamte Schadstoffspektrum der organischen Chemie und zeichnen sich insbesondere durch einen sehr hohen Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aus. Stellenweise ist auch die Bodenluft des ungesättigten Bereiches intensiv mit Aromaten belastet. Häufig sind Überschreitungen des Maßnahmenschwellenwertes gemäß ÖNORM S feststellbar. Die kokereispezifischen Schadstoffe unterscheiden sich in ihren Eigenschaften enorm von einander. Die Teerkomponenten, die sich hauptsächlich aus den Komponenten PAK und BTEX zusammensetzen, zeigen eine mit der Molekularmasse steigende Fettlöslichkeit. Diese Fettlöslichkeit verhält sich indirekt proportional zur Wasserlöslichkeit. Daraus wiederum ergibt sich eine unterschiedliche Bioverfügbarkeit und unterschiedliche Transport- und Absorptionseigenschaften. Aufgrund der gegebenen Vergesellschaftung von PAK, Phenole und BTEX am Standort der Altlast, ist von einer Beeinflussung der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe durch verschiedene BTEX und Phenole auszugehen. Seite 19

23 I Gesamtsanierungsvorschlag: Folgende Maßnahmen sollen zur Umsetzung gelangen: - Sicherung/Sanierung der gesättigten Bodenzone mittels Funnel & Gate (Bescheidbestandteil) - Absaugung der Bodenluft (Bescheidbestandteil) - Phasenschöpfung - Teilräumung mit Fraktionierung und Bodenbehandlung mit Wiederverfüllung. I.3.2. Maßnahmenbeschreibung - Genehmigungsumfang I Funnel & Gate samt Grundwasserhaltung: a) Grundwasserhaltung: Bei dieser Maßnahme wird in Form einer teilweisen abstromig situierten Umschließung des Standortes mittels einer Dichtwand auch als Funnel genannt die Ausbreitung von umweltrelevanten Emissionen nachhaltig unterbunden. Darüber hinaus wird mit sogenannten "reaktiven Filterelemente" auch als Gates bezeichnet welche in Teilabschnitten der Dichtwand eingebaut werden, das durch strömende Grundwasser von schädlichen Inhaltsstoffen aus der gegenständlichen Altlast gereinigt. Um die geplante Sanierungsmaßnahme entsprechend optimieren zu können, ist ein sogenanntes numerisches Grundwassermodell erstellt bzw. errechnet worden. Die Sanierungsvariante sieht im Wesentlichen eine von Westen nach Osten verlaufenden Dichtwand vor. Die als undurchlässige Schlitzwand ausgeführte Dichtwand wird mit insgesamt bis zu 12 hochdurchlässigen Filterelementen (kt-wert 10-3 m/s) über die gesamte Trassenlänge in Abständen von 140 m bis 150 m bestückt, wobei ein Filterelement 12,5 m x 10 m x 1,5 m dimensioniert ist; also ein Volumen von 187,5 m³ aufweist. Im Osten schließt die Dichtwand an die bestehende Schmalwand im Bereich der Donau an. Südwestlich des Koksgasometers werden 4 Sanierungsbrunnen installiert. Die Entnahmeraten der 4 Sanierungsbrunnen betragen 40 l/sek. (BB 1) bzw. 30 l/sek (BB 2 bis 4). Die Lage und Grundwasserentnahmen bewirken auf die Dichtwand eine direkte Anströmung. Das gesamte kontaminierte Areal wird dabei durchströmt. Infolge der Gates erfolgt kein Anstau des Grundwassers vor der Dichtwand. Vielmehr wird die Grundwasserströmung durch die Gates kanalisiert und das kontaminierte Grundwasser wird über die Filterelemente gereinigt. Das geförderte Grundwasser wird über eine Druckleitung in das Nutzwassernetz eingespeist und bei Eignung zu Kühlzwecken genutzt. b) Sicherung des "Gasometerschadens" Im Bereich des Koksgasgasometers wird der Schaden unter dem Gasometer gesichert. Die Sicherung erfolgt mittels Schlitzwänden. Um das Grundwasser in den gesicherten Bereichen auf einem technisch passenden Niveau zuhalten, wird der gesicherte Bodenkörper horizontal mittels Betonplatten gegenüber Niederschlagswässer abgedichtet. Zur Überwachung des Druckniveaus sind 2 Grundbeobachtungssonden vorgesehen. Bei Bedarf wird mittels Unterwasserpumpen aus den vorgesehenen Grundwassersonden der Grundwasserspiegel reguliert. Seite 20

24 c) Linienführung der Dichtwand: Die geplante Trasse beginnt im Westen beim Koksgasgasometerpunkt A (Parzelle 179/1), verläuft entlang der ÖBB-Trasse "Summerauerbahn" zum Teil auf Gründstücken der ÖBB bis zum östlichen Bereich bei Punkt S (Parzelle 1176/1). Die Trassenführung ist im Projektsbeilageplan (Beilage 001) detailliert dargestellt. Die Gesamtlänge der Dichtwand beträgt m und reicht bis in eine Tiefe zwischen 17 m und 22 m unter Gelände Oberkante (GOK). Der Dichtwandkopf verläuft rund 2 m über die angesetzten Hochwasserverhältnisse (HW 100). Die daraus resultierende Dichtwandfläche ohne Abzug der Gesamtfläche an Filterelementen unter Berücksichtigung einer Einbindungstiefe in den Stauer von ca. 2 m beträgt rund m². In erschütterungssensiblen Bereichen (zb Koksgasgasometer), wird ein schonendes Errichtungsverfahren (zb Schlitzwandfräse) zum Einsatz kommen. Von der Errichtung des Funnel & Gates sind folgende Grundstücke betroffen: 199/4, 1750/1, 1751, 1752, 1753/1, 1753/4, alle KG St. Peter, Stadtgemeinde Linz. d) Herstellung der Dichtwand: Der Ausführung der Dichtwand wird die ÖNORM B 4452 "Erd- und Grundbau-Dichtwände im Untergrund" zugrunde gelegt. Als Dichtwandklasse wird gemäß ÖNORM B 4452 die Klasse 3 (DWK 3) festgelegt. Als Durchlässigkeitskriterium wird ein K f -Wert von > 10-9 m/sek. definiert. Die Dichtwandmischung wird an den vorhandenen Chemismus des Grundwassers angepasst. Es werden keine das Grundwasser gefährdende Stoffe verwendet. Das erhärtete Dichtwandmaterial entspricht den Anforderungen für Schlitzwandbeton laut den Tabellen 6 bis 11 aus ÖNORM B Die Schlitzwand wird eine Stärke von 0,8 m aufweisen. Die Qualitätsprüfung des Sichtwandmaterials (Dichtheit, Festigkeit, chemische Widerstandsfähigkeit) erfolgt gemäß ÖNORM B 4452, Kapitel Zur Festlegung der Eignung der Bodenvermörtelungssuspension und zur Optimierung der Rezeptur werden vor Ort 2 Probesäulen hergestellt und nach dem Abbindevorgang durch Freilegung von einem Fachkundigen begutachtet. Von den Probensäulen werden Kernproben zur Eignungsprüfung entnommen und der Behörde ein Bericht vorgelegt. Die Herstellung jeder HDBV-Säule wird durch Aufzeichnung von Injektionsmenge, Druck und Zeit (entspricht der Tiefe) mit einem maschinenseitigem Dreibandschreiber dokumentiert. Vom eingesetzten Dichtwandmaterial sind täglich mindestens eine Rückstellprobe zur Eigenüberwachung in entsprechende Probenbehälter abzufüllen und bis zur Fertigstellung der Abnahmeprüfung aufzubewahren (ÖNORM (2) und (3) Tabelle 17 und 18). Das Materialkennziffermischungsverhältnis, die Dichte und die Marschzeit sind mindestens täglich zu kontrollieren. Die Prüfdaten sind zu protokollieren und bei der Überprüfung der Behörde vorzulegen. Bestimmte Bereiche der Dichtwand können unter Umständen als dichte Spundwände mit dichtem Anschluss an die Schlitzwandkonstruktion ausgeführt werden. Die Ermittlung der Lage, Größe und Anzahl der einzelnen Spundwandbereiche erfolgt im Zuge der Detailplanung mit Hilfe des Grundwassermodells und ist mit der wasserrechtlichen Bauaufsicht und der Behörde abzustimmen. Eine wasserrechtliche Bauaufsicht wird auf Kosten des Genehmigungsinhabers bestellt. Ihre Aufgabe wird in einem eigenen Spruchpunkt dieses Bescheides festgelegt. Seite 21

25 e) Beweissicherung: Vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten ist in Abstimmung mit den angrenzenden Liegenschaftseigentümern eine umfangreiche Beweissicherung vorzunehmen. Diese umfasst im Wesentlichen die bestehenden Einrichtungen wie Grenzsteine, Zaunanlage, Tore und Schrankenanlagen, Bewuchs, Betriebsgebäude, Grundwassersonden, Erhebung sämtlicher Einbauten (Kanal, Wasser, Gas, Strom, etc.) Gleisanlagen, Werbetafeln, Fahnenmaste, Zustand der vorhandenen Wege, Straßen und Manipulationsflächen, Zustand der unmittelbar angrenzenden Grundstücke, Versickerungsanlagen, etc. f) Reinigung des Grundwassers in den Gates: Dafür wird handelsübliches Aktivkohlegranulat eingesetzt, das aufgrund seiner hohen Adsorptionsfähigkeit die Schadstoffe aufnimmt. Die dafür erforderliche Verweildauer des Grundwassers innerhalb des Gates hat mindestens 60 Minuten zu betragen. Für die Aktivkohlefüllung wurde eine nutzbare (effektive) Porosität von 25 % angenommen. Der maximale Durchfluss durch ein Gate, wurde bei einem Hochwasserfall für das Gate Nr. 12 (rd. 11 l/s) berechnet. Das mindestens erforderliche Aktivkohlevolumen für ein Filterelement wird demnach mit ca. 163 m³ angesetzt. Die Standzeiten der Aktivkohlefilterelemente hängen erheblich von der Qualität der Aktivkohle bzw. von deren Beladekapazität ab. Bei einer Kapazität von max. 1 Gew.-% bewegen sich die Standzeiten bei Mittelwasser zwischen 4 und 10 Jahren, bei einer Beladekapazität von 10 Gew.-% bewegen sich die Standzeiten bei Mittelwasser zwischen 36 und 110 Jahren. aa) Filterelemente: Bei den Filterelementen handelt es sich um Stahlkonstruktionen, deren Mantelflächen normal zur Grundwasserströmungsrichtung aus Filterblechen bestehen und deren Schlitzweite sich nach der Korngröße des zum Einsatz gelangenden Filtermaterials richtet. Die endgültige Auswahl soll erst nach der Durchführung von Pilotversuchen vor Ort erfolgen und ist jedenfalls mit der Behörde abzustimmen. Dazu wird zunächst ein Filterelement hergestellt und durch qualitative und quantitative Grundwassermessungen in den An- und Abstrompegeln der Wirkungsgrad eruiert und die Funktionsweise mit unterschiedlichen Aktivkohlematerialien erprobt und für den Einsatz festgelegt. Vor bzw. hinter dem Filterelement, also grundwasserzu- und abstromseitig, werden Filterbetonflächen 16/32 mm (K f -Wert = 5,2 x 10, -2 m/s.) im Untergrund hergestellt, in denen jeweils ein Grundwasserbeobachtungspegel versetzt wird. Die Filterelemente werden mit befahrbaren Schachtabdeckungen für Wartungsarbeiten zugänglich gemacht. Auf diese Weise können auch im Falle der Beladung der Aktivkohleschüttungen Austauscharbeiten erfolgen. Dabei wird die Aktivkohle mittels geeigneter Fördereinrichtungen aus dem Element gepumpt (zb Mammutpumpe). Die Einbringung neuer bzw. regenerierter Aktivkohle erfolgt über Silotransporte der jeweiligen Hersteller. Dabei wird das Aktivkohlegranulat über geeignete Vorrichtungen unter Wasser in das Filterelement eingebracht. Die Adsorption von Sauerstoff und damit negativ wirkender Belegung freier Absorptionskapazitäten kann dadurch wirksam unterbunden werden. bb) Auswahl des Filtermaterials: Die endgültige Auswahl erfolgt erst nach der Durchführung von Pilotversuchen. Dabei wird zunächst ein Filterelement hergestellt und durch qualitative und quantitative Grundwassermessungen in den An- und Abstrompegeln der Wirkungsgrad erreicht. Danach werden die Funktionsweise mit unterschiedlichen Aktivkohlematerialien erprobt und für den Ausführungsfall festgestellt. Spätestens 2 Monate längstens aber bis 3. Mai 2012 sind die Ergebnisse der Feldversuche der Behörde in Form eines Konzeptes zur Freigabe vorzulegen. Für das Konzeptfreigabeprozedere gelten die allgemeinen Bestimmungen des UVP-Bescheides der Oö. Landesregierung vom 1. Oktober 2007, UR /442. Seite 22

26 Das Konzept hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten: Nachvollziehbare und schlüssige Darlegung über die Auswahl des Filtermaterials Darstellung der Feldversuchen Darstellung der Detailausführung der Gates cc) Wartung der Filterelemente: Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Filterelemente sind diese laufend zu warten. Dabei werden in den vor und hinter den Filterelementen gesetzten Grundwasserpegeln die Grundwasserstände mit geeigneten Messvorrichtungen online gemessen und aufgezeichnet. Eine Änderung (zb Verstopfung der Filterelemente) sollte aus den entsprechenden Ganglinien erkennbar sein, sodass über Gegenmaßnahmen zeitgerecht entschieden werden kann (zb Filtertausch). Über periodisch analysierte Grundwasserproben, welche aus diesen Pegeln gezogen werden, wird die Reinigungswirkung laufend kontrolliert. Der Zeitpunkt vor dem möglichen Durchbruch des Filters soll auf diese Weise festgestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen (Aktivkohleaustausch) eingeleitet werden. dd) Betriebsvorschrift und Betriebshandbuch: Für die gesamte Anlage ist eine Betriebsvorschrift zu erarbeiten, die eine Beschreibung der Funktion der einzelnen Anlagenteile sowie die jeweils notwendigen Kontroll- und Wartungsmaßnahmen inkl. Messungen und die dafür vorgesehenen Zeitintervalle enthält. Die Betriebsvorschrift ist der Behörde als Konzept zur Zustimmung und Freigabe vorzulegen. Zusätzlich wird ein Betriebshandbuch erstellt, das das gesamte Monitoring, die Beweissicherung und den Umgang mit den Anlagenteilen regelt. Auch dieses Betriebshandbuch ist der Behörde als Konzept zur Genehmigung vorzulegen. ee) Sanierungsziele, Probennahme und Analytik: Als Sanierungszielwerte werden für das abströmende Grundwasser unmittelbar nach den Gates (in den Beweissicherungspegeln P1A P12A) die Orientierungswerte gem. ÖNORM S , Tabelle 5 herangezogen, wobei betreffend den Parametern Blei, Chrom, Cadmium, Arsen, Quecksilber, Cyanid ges., KW-GC, Benzol, Toluol und BTEX eine Unterschreitung des Maßnahmenschwellwertes, betreffend die Konzentrationen der anderen relevanten Parameter (wegen fehlender Maßnahmenschwellenwerte) wie Zink, Phenolindex, Naphthalin und PAK-16 die Unterschreitung der Prüfwerte gem. ÖNORM S , Tabelle 5,als anzustrebende Reinigungsleistung angesetzt wird. Konkret sollen durch die geplanten Maßnahmen folgende Grenzwerte im Abstrom der Gates eingehalten werden: AOX Summe KW BTXE Benzol Toluol PAK-16 PAK (TVO) Naphthalin Phenolindex Cyanid ges. Blei Zink Chrom Cadmium Arsen Quecksilber 10 µg/l 100 µg/l 50 µg/l 1 µg/l 10 µg/l 0,50 µg/l 0,10 µg/l 1 µg/l 30 µg/l 50 µg/l 10 µg/l µg/l 50 µg/l 5 µg/l 10 µg/l 1 µg/l Seite 23

27 Die Kohlenwasserstoffe sollen gaschromatographisch bestimmt werden (KW-Index). Die Grenzwerte für den KW-Index und für BTXE sind für die Schöpf- und die Pumpprobe einzuhalten. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der geplanten Sanierungsmaßnahmen sind nach Fertigstellung des Gesamtprojektes umfangreiche hydraulische und chemische Kontrolluntersuchungen für einen Zeitraum von vorerst 5 Jahren vorgesehen. Das Nachweissystem für die Sanierungsphase soll aus 12 neuen Pegeln im Anstrom der 12 Gates (P1I P12I), 12 neuen Pegeln im Abstrom der Gates (P1A P12A), 2 neuen Pegeln an den Enden der Dichtwand (P13 und P14), den 4 neuen Brunnen (BB1 BB 4), einem bestehenden Brunnen (VAL3) und 25 bestehenden Pegeln, die ober- und unterstromig bzw. im Kontaminationsbereich der Altlast situiert sind, bestehen. In allen in das Nachweissystem eingebundenen Pegeln und Brunnen erfolgt eine kontinuierliche Erfassung der Wasserspiegel. Die Parameter ph-wert, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt, Temperatur, Redoxpotential und PAK werden vor Ort kontinuierlich und registrierened analysiert. Im Labor werden die Parameter DOC, AOX, Summe Kohlenwasserstoffe, BTXE, Benzol, Toluol, PAK (16 Einzelsubstanzen nach US-EPA), Phenolindex, Cyanid gesamt, Blei, Zink, Chrom, Cadmium, Arsen und Quecksilber analysiert. Vor Beginn der Kontrolluntersuchungen soll ein Probenahmeplan erstellt werden, in dem für jede Messstelle die spezifischen Randbedingungen der Probenahme festgelegt sind. Die Entnahme der Grundwasserproben soll in jenen Tiefen erfolgen, in denen auf Grund der Vorkenntnisse die max. Schadstoffgehalte zu erwarten sind. Für die Entnahme von Grundwasserproben, der kontinuierlichen Analyse von Parametern aus Wasserproben und für die Probenkonservierung sowie deren Lagerung und Transport liegen dem Projekt sog. SOP s (Standard Operating Procedures) bei. Folgendes Messprogramm ist lt. Projekt geplant: Errichtungsphase: Pegel-Nr. Quantität Qualität C8 ¼-jährlich ¼-jährlich C10 ¼-jährlich ¼-jährlich C11 ¼-jährlich ¼-jährlich C12 ¼-jährlich ¼-jährlich C13 ¼-jährlich ¼-jährlich C15 ¼-jährlich ¼-jährlich C34 ¼-jährlich ¼-jährlich C35 ¼-jährlich ¼-jährlich B25 kontinuierlich ¼-jährlich B33 kontinuierlich ¼-jährlich B88 kontinuierlich ¼-jährlich B92 kontinuierlich ¼-jährlich Sanierungsphase: Pegel-Nr. Quantität Qualität P1I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P1A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P2I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P2A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P3I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P3A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P4I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P5A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P6I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P6A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P7I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich Seite 24

28 P7A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P8I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P8A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P9I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P9A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P10I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P10A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P11I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P11A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P12I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P12A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P13 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich P14 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich K1 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K3 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K4 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K5 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K17 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K2 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K21 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K25 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K18 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K8 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K10 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K20 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K19 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K28 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K11 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K12 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K13 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K14 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K27 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K29 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K30 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K31 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K32 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K33 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich K35 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich H1 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich H2 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich DOKW2 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich DOKW3 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich BB1 kontinuierlich BB2 kontinuierlich BB3 kontinuierlich BB4 kontinuierlich VAL3 kontinuierlich B25 kontinuierlich B33 kontinuierlich B88 kontinuierlich B92 kontinuierlich Innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten vor Baubeginn werden an den Messstellen für die Errichtungsphase zweimal und im Zuge der Errichtung des F & G Systems vierteljährlich Grundwasserproben entnommen. Seite 25

29 An den Messstellen Sanierungsphase werden für die Dauer von zwei Jahren vierteljährlich Grundwasserproben entnommen. In den nachfolgenden Jahren erfolgt die Beprobung halbjährlich bzw. 1 Mal jährlich. Die sich aus der Grundwasserbeweissicherung ergebenden Messdaten (Grundwasserspiegellagen, chemische Parameter) werden in übersichtlicher Form dokumentiert. Insbesondere der Trendentwicklung der Untersuchungsparameter wird dabei besonderes Augenmerk geschenkt. ff) Errichtungsphase Funnel & Gate Infrastruktur: Maschinen/Geräte, die zum Einsatz kommen: - 1 Stk. Schlitzwandbagger zur Herstellung der Dichtwand mit geschlossenen Fahrerkabine mit Klimatisierung inkl. Filteranlage: Leistung: ca. 400 kw erforderliche Räumleistung: 650 m²/wo - 1 Schlitzwandfräse zur Herstellung der Dichtwand mit geschlossener Fahrerkabine mit Klimatisierung inkl. Filteranlage Leistung: ca. 440 kw (Schlitzwandfräse) 500 kw (Nebenaggregate) erforderliche Räumleistung: 800 m²/wo - 2 Stk. Bagger für die Vorbaggerung der Schlitzwandbereiche mit geschlossenen Fahrerkabinen mit Klimatisierung inkl. Filteranlage Leistung: ca. 250 kw erforderliche Räumleistung: 300 m³/h - 2 Stk. Radlader für die Verladearbeiten im Baubereich mit geschlossener Fahrerkabinen mit Klimatisierung inkl. Filteranlage Leistung: ca. 80 kw Infrastruktur: Zufahrt: Diese erfolgt über die Einfahrt im Bereich der bestehenden Nasstrenn- und Bodenverwertungsanlage der voestalpine Stahl GmbH und dient der Zufahrt der Baufahrzeuge, des Betriebs- und Arbeitspersonals, sowie dem Antransport von Betriebsmitteln. Eingangsbereich: Das gesamte Baustellenareal wird mit einem Zaun umgeben und mit einem Tor gesichert. Betriebsräumlichkeiten: Sowohl für das Personal als auch für Ausrüstung und Geräte werden während der Bauphase Betriebsräumlichkeiten in Form von Fertigteilcontainer zur Verfügung stehen. Die Aufteilung der Räumlichkeiten erfolgt in drei Bereichen: - Büro-Bereich 3 Stk. Container - Mannschaft, Sanitär, Chemie, Erste Hilfe 9 Stk. Container - Schwarz/Weiß-Bereich 2 Stk. Container Umzäunung: Das gesamte Areal wird mit einem 2 m hohen Zaun aus Drahtgeflecht umgeben und im Eingangsbereich mit einem Tor versehen. Fluchttore werden berücksichtigt. Verwiegeeinrichtung: Um die Abfallmengen massenmäßig erfassen zu können, wird die Brückenwaage der Nasstrennund Bodenverwertungsanlage der voestalpine Stahl GmbH zur Verwiegung herangezogen. Seite 26

30 gg) Sanierung der hochbelasteten gesättigten und ungesättigten Bodenzonen: Aus der voran gegangen Beschreibung lässt sich ableiten, dass die Errichtung und der Betrieb des Funnel & Gate lediglich eine Teilmaßnahme des gesamten Konzeptes darstellt und als reine Sicherungsmaßnahme allein deswegen nicht ereignet erscheint, da aufgrund der systemimmanten Lebensdauer der Schlitzwände eine mehrmalige Errichtung der selben erforderlich wäre. Dies begingt die Kombination mehrerer Methoden. So ist neben einer "Hot-spot"-Sanierung der gesättigten Zone, also eine Sanierung der hoch belasteten Grundwasserbereiche durch zusätzliche Methoden, auch eine Sanierung der ungesättigten Bodenzone erforderlich, um die weitere Abgabe von Schadstoffen durch die vorhandenen Depots zu verhindern. Um die erforderliche Kombination von Sanierungsmethoden sicher zu stellen, ist es deshalb aus fachlicher Sicht erforderlich, die Sanierung der hoch belasteten Bereiche der gesättigten Zone, die auch die am Stauer befindlichen derartigen Ablagerungen einschließen, zu verlangen. Die voestalpine Stahl GmbH wird daher bis längstens 31. Dezember 2012 der Behörde ein Projekt über die Sanierung der hoch belasteten gesättigten und ungesättigten Bodenzone, inkl. der sich am Stauer befindlichen Teerölphasen, zur Freigabe vorzulegen haben. Dieses Projekt wird unter anderem verbindliche Zeitpläne für die Sanierung der einzelnen Teilflächen zu enthalten haben und ist die Umsetzung dieser Maßnahmen bis längstens 31. Dezember 2030 zu realisieren. I Absaugung der Bodenluft: a. Allgemeines: Durch die Bodenluftabsaugung soll ein gefahrloser Aushub von kontaminierten Bodenbereichen innerhalb der ungesättigten Bodenzone ermöglicht werden. BTEX-Verbindungen liegen im Bereich der wasserungesättigten Bodenzone gasförmig, flüssig bzw. an Feststoffen adsorbiert vor. Vor Beginn der Maßnahmen zur Bodenluftabsaugung werden in die Sanierungsflächen Raster von ca. 20 m x 20 m die BTEX- Gehalte in der Bodenluft untersucht. Zeigen sich BTEX- Konzentrationen von mehr als 50 mg/m 3, werden Maßnahmen zur weiteren Schadstoffentfrachtung mittels Bodenluftabsaugung und optional zusätzlicher Luftinjektionen der Bodenluft gesetzt. b. Umfang des Bauvorhabens: - 12 Bodenluftpegelgruppen (je 2 Absaugpegel und 4 Belüftungspegel) können mittels mobiler Verdichteranlage (1 Verdichteranlage für 2 Absaugpegel) gleichzeitig abgesaugt werden. 1 Bodenluftabsaugpegel kann jeweils aus bis zu 3 Filterstrecken bestehen, welche die wasserungesättigte Bodenzone bis in eine Tiefe von maximal 8 m erschließen. - Infrastrukturelle Einrichtung (wie zb. Rohrleitungen, Containeraufbau). - Katalytische Nachverbrennung (KNV), Brenner inklusive Katalysator. - Steuerungs- und Prozessleittechnik - Beweissicherungssystem c. Beginn, Ende der Maßnahmen: - Der Beginn der Bauarbeiten wird der Behörde rechtzeitig mindestens 14 Tage vor Inangriffnahme der Arbeiten angezeigt. Seite 27

31 - Voraussichtlicher Baubeginn: Herbst Voraussichtliches Bauende bzw. Inbetriebnahme der Sicherungsmaßnahme: Frühjahr Betriebsphase: Voraussichtlich bis 2022 d. Beschreibung des Sanierungsverfahrens: Schematische Darstellung Luft Abgas über Kamin Bodenluft Kondensatabscheider Vorwärmung KNV Belüftungspegel Absaugpegel Schadstoff Kondensat zu F&G e. Sanierungsablauf: - Über Belüftungspegel gelangt Umgebungsluft in die mit Schadstoffen belastete, ungesättigte Bodenzone. - Über Absaugpegel wird die mit Schadstoffen angereicherte Bodenluft mittels Seitenkanalverdichtern abgesaugt. - In Wasserabscheidern wird die in der Bodenluft enthaltene Feuchtigkeit weitgehend abgetrennt. Das abgeschiedene Wasser wird in entsprechenden Behältern gesammelt und bei Bedarf in den Sammler E entleert. - Über einen Wärmetauscher (Vorwärmung) wird die Bodenluft aufgewärmt. - In der katalytischen Nachverbrennung (KNV) werden die in der kontaminierten Luft enthaltenen brennbaren Stoffe unter Wärmeabgabe zu CO 2 und H 2 O oxidiert. - Im Wärmetauscher (Vorwärmung) wird ein Teil der thermischen Energie der Abluft an die Bodenluft abgegeben. - Die gereinigte Abluft verlässt über einen Kamin das System. Dabei handelt es sich um eine Teilmaßnahme bezogen auf das gesamte Sanierungsprojekt, mit dem Ziel, eine gefahrlosen Aushub von verunreinigten Stellen im Untergrund zu ermöglichen und Seite 28

32 den BTEX-Gehalt des zukünftigen Aushubmaterials soweit zu verringern, dass einerseits nachfolgende Behandlungsschritte (Teilräumung und Ex-situ Bodenwäsche) möglich werden und Bereiche mit erhöhter resistenter Konzentration ("BTEX-Hot spots") identifiziert und abgegrenzt werden können. Bei den in der ungesättigten Bodenzone vorkommenden Kontaminationen handelt es sich um sogenannte BTEX-Verbindungen (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol) welche gasförmig, in flüssiger Form und an Feststoffen adsorbiert vorhanden sind. Aufgrund ihres relativ hohen Dampfdruckes zählen sie zu den leichtflüchtigen Schadstoffen, welche durch Bodenluftabsaugung aus dem Untergrund entfernt werden können. Dazu werden Bohrungen abgeteuft und mit Hilfe von Filterrohren zu Absaugpegeln ausgebaut. Die schadstoffbelastete Bodenluft soll abgesaugt und einer katalytischen Nachverbrennung zugeführt werden. Die Bodenluftabsaugung soll in insgesamt 4 Teilbereichen der Altlast (Sanierungsfelder) eingesetzt werden. Die Lage der Sanierungsfelder ist im Projekt in der Anlage 001 planlich dargestellt. Die Absaugung soll in zwei identischen Absaugmodulen über insgesamt 24 Absaugpegel (je 12 Pegel pro Modul) gleichzeitig erfolgen, wobei der nötige Unterdruck durch Seitenkanalverdichter erzeugt wird. Ein Bodenluftabsaugpegel kann aus bis zu 3 Filterstrecken bestehen, welche die wasserungesättigte Bodenzone bis etwa 8 m Tiefe erschließen. Aufgrund der geologischen Gegebenheiten des Untergrundes wird mit einer Absaugreichweite pro Pegel von ca. 10 m bis 15 m gerechnet. Die Anzahl der jeweiligen Filterstrecken sowie die einzelnen Tiefenbereiche sollen noch im Rahmen einer Bodenluftmodellierung ermittelt werden. Die technische Detailbeschreibung der Absaugpegel ist in Beilage 003 des Projektes dargestellt. Der Durchfluss jeder einzelnen Absaugstrecke kann temperatur- und druckkorrigiert zwischen 50 und 200 Nm³ pro Stunde geregelt werden. Zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen sind sehr hohe Konzentrationen an BTEX zu erwarten. Die abgesaugte Bodenluft wird einer katalytischen Nachverbrennung zugeführt. Durch die Installation von 48 Belüftungspegel (24 Stück je Modul bzw. 2 Stück pro Absaugpegel) soll der Austrag von Schadstoffen gesteigert werden. Die Förderleitungen werden in Künetten verlegt und entlang von Hallen zu den Verdichteranlagen geführt, die in mobilen Containern in der Nähe untergebracht werden. Wegen des hohen Gehalts an Feuchtigkeit der abgesaugten Bodenluft sind Kondensatabscheider vorgesehen. Es wird mit ca l/monat Kondensat gerechnet. Über einen Wärmtauscher soll die Bodenluft vor ihrer Verbrennung zudem noch vorgewärmt werden. Ab einem Gehalt von 3 Gramm brennbaren Stoffen pro m 3 in der abgesaugten Luft ist nach den Projektsangaben ein autothermer Betrieb möglich. Sobald dieser Gehalt im Laufe der Sanierung abnimmt, wird die zusätzlich benötigte thermische Energie durch einen zugeschalteten Erdgasbrenner geliefert. Jede katalytische Nachverbrennungsanlage (KNV) ist auf einen maximalen Nenndurchsatz (Volumenstrom) von 7500 Normkubikmeter pro Stunde ausgelegt und können beide Module unabhängig voneinander betrieben werden. Bei dem verwendeten Katalysator handelt es sich um ein Mischoxid, welches als Schüttgut eingesetzt wird. Die Abwärme der KNV soll dazu benutzt werden, die Luft in den passiven Belüftungspegel vorzuwärmen. Diese Vorwärmung dient dazu, den Dampfdruck der Schadstoffe zu erhöhen und somit ihrem beschleunigten Übergang in die Gasphase zu erleichtern. Reicht der Betrieb der Abluftwärme hiefür nicht aus, kann die fehlende Wärmemenge aus einem Fernwärmeanschluss bezogen werden. Zur Dokumentation des Erreichens der Sanierungsziele sind jedenfalls folgende Messungen durchzuführen: - Bestimmung der Summe KW mittels Flammenionisationsdetektor vor der KNV und bei den einzelnen Absauglinien in periodischen Intervallen - Entnahme von Laborproben in regelmäßigen Abständen und Einzelstoffanalytik - Permanentmessung von Durchfluss, Druck, Temperatur zwecks Austragsbilanzierung - Überprüfung der Wirksamkeit der KNV Seite 29

33 f. Technische Beschreibung der Bodenluftabsaugung: Die Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone erfolgt über Bodenluftabsaugpegel, wobei die optimalen Bohransatzpunkte anhand einer Bodenluftmodellierung und entsprechender Bodenluftabsaugversuche positioniert werden. Aufgrund der geologischen Untergrundgegebenheiten wird von einer jeweiligen Absaugreichweite von 10 m bis 15 m ausgegangen. Sämtliche Bodenluftabsaugpegel bestehen aus bis zu 3 Filterstrecken, die die wasserungesättigte Bodenzone im Tiefenbereich bis maximal 8 m erschließen. Für jeden Bodenluftabsaugpegel wird eine Bohrung mit einem Bohrdurchmesser DN 300 mm im Trockenrotationskernbohrverfahren abgeteuft, in welche die einzelnen Absaugstrecken eingesetzt werden. Im Bereich der 1 bis 3 m langen Filterstrecken sind die Bohrungen verkiest. Zur Abdichtung gegeneinander bzw. gegen die Oberfläche wird der verbleibende Ringraum zwischen bzw. über den Filterstrecken unter Zwischenschaltung eines 0,10 m mächtigen Sandgegenfilters mit einem quellfähigen Beton Tixoton-Gemisch verfüllt. Die Bodenluftabsaugpegel bestehen aus mehreren Absaugstrecken. Absaugpegel können in weiterer Folge auch zu Belüftungspegeln ausgebaut werden. g) Belüftungspegel: Neben den Absaugpegeln kann durch die zusätzliche Einrichtung von Belüftungspegeln (offene Brunnen) zum passiven Luftnachstrom in die gewünschten Tiefenbereiche eine verbesserte Belüftung des Untergrundes erreicht werden. Technische Daten Belüftungspegel: Stück - gleichzeitig bis zu 48 Ausbaudurchmesser Belüftungspegel - DN 150 Tiefe m bis 8 Filtermaterial - Filterkies oder Filtersand Dichtungsmaterial - quellfähiges Beton Tixoton - Gemisch Seite 30

34 Zur Anordnung von Absaug- und Belüftungspegeln wird ein wabenförmiges, sechskantiges Netz aus Belüftungspegel mit dazwischen positionierten Absaugpegeln gemäß der untenstehenden Abbildung angestrebt. Das Verhältnis der Anzahl von Belüftungspegeln zu Absaugpegeln beträgt dabei 2:1. Absaugpegel Belüftungspegel h. Regelung Absaugmenge: Über temperatur- und druckkorrigierte Druckflussregelungen kann der Durchfluss jeder einzelnen Absaugstrecke geregelt werden und werden dabei Werte zwischen 50 und 200 Nm 3 /h erreicht. i. Unterdruckmessstellen: Über ein flächendeckendes Netz von Unterdruckmessstellen im Umkreis der Absaugpegel wird das bei der Bodenluftsanierung im Untergrund entstehende Unterdruckfeld gemessen und kann somit der von der Sanierung umfasste Bereich abgegrenzt werden. Für das Sanierungsvorhaben sind rund 220 Unterdruckmessstellen vorgesehen, für deren Errichtung Rammkernbohrungen mit einem Durchmesser von 50 mm bis in eine Tiefe von max. 5 m abgeteuft werden. Diese Messstellen können überdies zur Entnahme von Bodenluftproben während des gesamten Sanierungszeitraumes verwendet werden. j. Verdichteranlagen: Die Bodenluftabsaugung basiert auf der Erzeugung eines Unterdrucks durch Seitenkanalverdichter. Eine Verdichteranlage besteht aus - Luftzumischung, - Wasserabscheidung, - Verdichter Normalerweise bedient eine Verdichteranlage 2 Absaugpegel, was max. 6 Absaugstrecken entspricht. Für die gesamte Sanierung werden 12 Verdichteranlagen benötigt. Luftzumischung: Zur Verhinderung der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre kann bei erhöhter Seite 31

35 Konzentration von BTEX oder Methan Frischluft zugemischt werden. Diese Frischluftzumischung kann sowohl vor den Wasserabscheidern als auch vor der katalytischen Nachverbrennung erfolgen, wobei unterschiedliche Verdünnungen deutlich unter der unteren Explosionsgrenze (UEG) sichergestellt werden. Vor der Wasserabscheidung ist eine Verdünnung der Bodenluft auf 40 % der UEG, vor der katalytischen Nachverbrennung aufgrund der erhöhten Temperaturen eine weitere Verdünnung auf 20 % der UEG vorgesehen. Die Messungen und Überwachungen der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt an den Zumischungspunkten mittels 2 voneinander unabhängigen Messeinrichtungen. Es werden dabei Infrarot-Gassensoren und katalytische Gassensoren verwendet. Da bei erhöhten Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft ein größerer Anteil an Frischluft zugemischt wird, sinkt die Absaugmenge in den Pegeln. Das System regelt sich selbst Wasserabscheidung: Die abgesaugte Bodenluft weist aufgrund mitgerissener feiner Wassertröpfchen zu hohe Wassergehalte für einen optimalen Betrieb der Abluftreinigung auf. Der Wasserabscheider besteht aus einem 120 l Gebinde mit einer integrierten Prallplatte bzw. Strömungsleitblech und Zu- und Abluftstutzen im Deckelbereich des zylindrischen Gefäßes. Es wird medienbeständiges Material verwendet. In Summe werden 12 Behälter zu je 120 l Volumen angeordnet. Die Qualität des anfallenden Wassers entspricht der Qualität von Niederschlagswassern und werden in der kalten und niederschlagsreichen Jahreszeit monatliche Behälterentleerungen erforderlich sein. Die Entleerung erfolgt über den Sammler E. Die maximale Ableitmenge (12 x 120 l) entspricht 1,44 m 3 /Monat. Verdichter: Dieser dient der Förderung der mit Schadstoffen angereicherten Luft aus den Bodenzone. Insgesamt werden 12 Stück davon eingesetzt und beträgt der maximale Volumenstrom m 3 /h, wobei ein Unterdruck von ca. 250 mbar erreicht wird. k. Abluftreinigung mittels katalytischer Nachverbrennung: Für die Sanierung kommen 2 Stück katalytische Nachverbrennung (KNV) mit einem maximalen Durchsatz von je Nm 3 /h zur Verwendung. Diese werden jeweils in einem Container untergebracht und sind unabhängig voneinander einsetzbar. Verdichter KNV Bauart - Seitenkanalverdichter Stück - 2 Volumenstrom Nm³/h Anschlussleistung kw 37 (30) Spannung V 400 Der Verdichter der KNV verfügt über einen Vor-Ort-Lasttrennschalter zum Abschalten des Geräts beim Durchführen von Wartungsarbeiten. Im Falle einer technischen Störung gewährleistet eine entsprechende Regelung das Abschalten des Verdichters. Vorwärmung Die abgesaugte Bodenluft wird in einem Gas/Gas-Wärmetauscher mit der Abluft der KNV vorgewärmt. Seite 32

36 Technische Daten Bauart - Rekuperativer Rohrbündel-Wärmetauscher Stück - 2 Ausführung - Ausführung mit Umlenkblechen und Kompensatoren Fläche m² Wärmeübergangskoeffizient W/m²K ca. 10 Leistung kw max Gasbrenner Mit Hilfe des Gasbrenners kann die Bodenluft bei zu geringen Kohlenwasserstoffkonzentrationen auf die für die katalytischen Reaktionen notwendige Temperatur erwärmt werden. Technische Daten Ausführung - mit Feuerungsautomat, Gasregelstrecke, UV-Zelle Stück - 2 Spannung V 400 Brennstoff - Erdgas max. Verbrauch an Brennstoff kw 400 max. Verbrauch an Brennstoff Nm³/h 40 Gasvordruck mbar 200 Katalytische Nachverbrennung (Reaktor): Ein autothermer Betrieb der KNV ist ab einem Gehalt an brennbaren Bestandteilen von ca. 3 g/nm in der Bodenluft möglich. In der Anfangsphase geht man von einer autothermen Betriebsweise der KNV aus. Danach wird die zusätzlich benötigte thermische Energie über einen mit Ergas betriebenen Gasbrenner zur Verfügung gestellt. Technische Daten: Bauart - Katalytische Abluftreinigung Stück - 2 Durchsatz m³/h min. Durchsatz m³/h max. Durchsatz m³/h Gewicht t 16 autothermer Betrieb g C ges /Nm³ ab ca. 3 Katalysatortyp - Mischoxid Katalysatorart - Schüttgut Seite 33

37 Abluftkamin Die gereinigte Abluft verlässt die über einen Abluftkamin mit Deflektorhaube in die Umgebung. Kamindurchmesser mm ca. 450 Kaminhöhe m 3 Volumenstrom Kamin m³/h max Strömungsgeschwindigkeit m/s max. 21,7 Berstscheibe Zur Druckentlastung im Falle von Verpuffungen ist über dem Reaktor eine Berstscheibe angebracht. Als Material kommt Edelstahlblech zu Einsatz. Durch Öffnen der Berstscheibe kann die dazugehörige Verrohrung als Einfüllstutzen für den Katalysator genutzt werden. Mess-, Steuer-, und Regelanlage Zur Regelung der Heizleistung und Steuerung der Betriebsfunktionen. Ausstattung mit: - Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) - Bediengeräte mit Visualisierung - Frequenzumrichter - Elektronischer Datenspeicher Konzentrationsüberwachung Bei Überschreiten von 20% der UEG, wird die Bodenluft analog zur Luftzumischung in der Verdichteranlage vor dem Verdichter (Gebläse) der KNV mit Frischluft entsprechend verdünnt. Anfahrluft Die Anfahrluft wird verwendet: - im Anfahrprozess, um die Anlage auf die entsprechende Betriebstemperatur zu bringen - beim Abfahrprozess, um die Anlage kontrolliert abzukühlen l. Warmwasserkreislauf zur Erwärmung der Frischluft: Die gereinigte Abluft der katalytischen Nachverbrennung wird nach der Luftvorwärmung mittels eines zusätzlichen Abluftwärmetauschers mit einer Leistung von ca. 150 kw abgekühlt. Durch ein geschlossenes Kreislaufverbundsystem kann mit dieser Energie die eingebrachte Luft über lokale, direkt über dem Belüftungspegel positionierten Wärmetauschern um bis zu ca. 50 K erwärmt werden und somit ein optimierter Austrag an BTEX über die Bodenluft erfolgen. Seite 34

38 Technische Daten Warmwasserkreislauf Stück - 2 Vorlauftemperatur C 80 Rücklauftemperatur C 60 übertragene Wärmemenge gesamt kw max. 150 Anzahl Lufterhitzer über Belüftungspegel - ca. 48 übertragene Wärmemenge je Lufterhitzer kw 6.5 m. Containeraufbau: Folgende Container werden aufgestellt: Container Absaugstrecken (2 Stk.): (Zusammenführung und Durchflussregelung der Absaugleitungen der Absaugstrecken) ca. 6 x 2,5 m Container Verdichteranlagen (2 Stk.): (Luftzumischung auf 40 % der UEG, Wasserabscheidung, Seitenkanalverdichter) ca. 6 x 2,5 m Container KNV (2 Stk.): (Luftzumischung auf 20 % der UEG, Vorwärmung, Verdichter, Brenner, KNV, Kamin) ca. 12 x 3 m Messcontainer (2 Stk.): (Datenaufzeichnung, Regelung, Steuerung) ca. 6 x 2,5 m Leitwarte (1 Stk.): (Prozessleitsystem gemeinsam mit Funnel & Gate) ca. 6 x 2,5 m o. Messtechnik und Analytik umfassen folgende Punkte: Bestimmung der Summe an Kohlenwasserstoffe als C x H y in der Bodenluft (BTEX, Methan, etc.) mittels Flammenionisationsdetektor (FID): Vor dem Eintritt in die Katalytische Nachverbrennung Bei den einzelnen Absauglinien (Nach den Verdichtern) Die Schaltung erfolgt dabei sequentiell zwischen den einzelnen Pegelgruppen (Verdichteranlagen) in regelmäßigen Abständen von ca. 15 bis 30 Minuten. Die im FID analysierten Konzentrationen werden zur Bilanzierung und Dokumentation des Sanierungsfortschritts herangezogen. Temporäre Analyse der abgesaugten Bodenluft mittels Laborproben, in regelmäßigen Abständen (anfangs täglich, später wöchentlich). Dadurch lässt sich die Zusammensetzung der Bodenluft nach Inhaltsstoffen (Benzol, Toluol, Xylole, Ethylbenzol, Methan) bestimmen. Permanente Messung und Dokumentation der übrigen Messgrößen (Durchfluss, Druck, Temperatur, etc.). Seite 35

39 Dient ebenfalls der Bilanzierung und der Dokumentation des Sanierungsverlaufs. Kontinuierliche Überprüfung der Konzentrationen hinsichtlich Einhaltung der UEG Dabei erfolgt die Messung redundant mittels zwei verschiedener Messprinzipien: - Katalytischer Gassensor - Infrarot Gassensor Die Übermittlung der aufgezeichneten Daten erfolgt entweder kabelgebunden oder drahtlos mittels Ethernet bzw. TCP/IP zur weiteren Verarbeitung in der Leitwarte. Zur Vermeidung von langen beheizten Messgasleitungen wird der Messcontainer vorzugsweise in unmittelbarer Nähe zum Container welche die Verdichteranlagen (Luftzumischung, Wasserabscheider, Verdichter) sowie zum Container mit der KNV aufgestellt. p. Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) Genereller Aufbau Das System besteht in dieser Ausbaustufe aus zwei Subsystemen, welche den beiden Absaugmodulen zugeordnet sind und jeweils aus vier Containern bestehen um die Mobilität zu gewährleisten. Pro Subsystem ergibt sich steuer- und regeltechnisch folgender Aufbau: Messcontainer Die ein- und ausgehenden Daten-, Trigger- und Alarmsignale der Container Absaugstrecke, Verdichteranlage und KNV werden in jedem dieser Container getrennt über I/O Module erfasst und von dort über das Bussystem an die zentral installierte SPS im Messcontainer transferiert. Die SPS verarbeitet die transferierten Daten aus den angeschlossenen Containersystemen und berechnet daraus die neuen Stellgrößen und Sollwerte für das Steuer- bzw. Regelungssystem der einzelnen Containeranlagen, welche dann wieder über das Bussystem an die I/O Module in den einzelnen Containern vorgegeben werden. Gleichzeitig werden die aufbereiteten Daten von der SPS an eine Workstation im Messcontainer transferiert und dort visualisiert. Im Stör- bzw. im Fehlerfall besteht über diese Visualisierung die Möglichkeit eines manuellen Eingriffes in das Steuer- und Regelungssystem sowie die Durchführung geplanter Abschalt- und Anfahrvorgänge. Die empfangenen Messdaten werden im aufbereiteten Zustand dem Datalogging-System auf der Workstation übergeben. Diese Archivdaten werden in einer Datenbank für Analyse- und Auswertezwecke langzeitarchiviert. Über das Visualisierungssystem wird der Zugriff auf die Archivdaten gewährleistet. Durch das auf dieser Workstation implementierte Reportingsystem werden vordefinierte Reports entweder automatisch oder durch manuellen Anstoß generiert. Gleichzeitig kann eine automatische oder manuelle Übermittlung definierter Daten oder Alarme an bestimmte Abteilungen und Personen veranlasst werden. Leitwarte Übergeordnet zu diesen Subsystemen besteht eine zentrale Leitwarte, welche in der Regel durch einen Operator besetzt ist. Der Operator in dieser Leitwarte erhält über Fernwartung einen Zugriff auf die Workstations in den einzelnen Messcontainern. Dieser Zugriff stellt den vollen Funktionsumfang der Visualisierungssysteme bereit, genauso als würde sich der Operator physikalisch in einem der Messcontainer befinden. Um die Mobilität der Anlagen zu gewährleisten erfolgt die Kommunikation zwischen der zentralen Leitwarte und den Messcontainern internetmäßig über Funk bzw. über das Mobilfunknetz eines österreichischen Mobilfunknetzbetreibers. Da die Kommunikation über das Prinzip der Fernwartung funktioniert und daher keine direkte Kommunikation zwischen der Workstation in der zentralen Messwarte und den SPSen in den Messcontainern stattfindet, ist auch die Seite 36

40 Funktionalität der einzelnen Messcontainer bei einem Ausfall der Internetverbindung gewährleistet. I Entsorgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung des Funnel & Gate: Im Zuge der Errichtung des Funnel & Gate werden nicht unerhebliche Mengen an Aushub- und Abbruchmaterialien anfallen. Da die Altlast "Kokerei Linz" (O 76) am mit Bescheid der Oö. Landesregierung vom 1. Oktober 2007, UR /442, genehmigten Areal liegt, sind auch die in diesem Bescheid gemachten Vorgaben, soweit sie die Manipulation von Aushubmaterialien betreffen, einzuhalten. Im Detail hat die voestalpine Stahl GmbH daher jedenfalls zu den anderen Vorschreibungen die Nebenstimmungen I /1., /2., /3, /3.1. und /3.2. zwingend einzuhalten. 1. Wasser- oder grundwassergefährdende Abfälle dürfen nur in entsprechend medienbeständigen Gebinden bzw. nur auf flüssigkeits-, mediendicht- und medienbeständig ausgeführten Betriebsbereichen gelagert oder behandelt werden, sodass anfallende Flüssigkeiten in ausreichend bemessene Auffang- und Behandlungseinrichtungen abgeleitet werden. (LINZ 2010 und L6) 2. Sämtliche gelagerte Abfälle bzw. Lagerbereiche sind hinsichtlich der Abfallart und der davon ausgehenden Gefahren (etwa im Sinne des ADR bzw. ChemG) ausreichend zu kennzeichnen (verbal, Piktogramme). (LINZ 2010 und L6) 3. Aushubarbeiten, Demontagen, Abrisse, Abbrüche - Verwertung/Beseitigung Die aufgestellten und von der voestalpine verpflichtend anzuwendenden Regeln, Vorgangsweisen, etc. beziehen sich auf nachstehend angeführte Grundstücke: Grundstücke Nr. 48/2, 109, 136, 146/12, 147/4, 147/5, 148/7, 148/8, 179/1, 292/1, 346/3, 346/4, 364, 366, 448/1, 459/33, 521/5, 526, 529/30, 529/31, 535, 583/6, 584/1, 584/2, 629/1, 632/1, 632/14, 636/18, 636/26, 638/6, 638/44, 663/1, 814/2, 903, 974/1, 978/7, 978/8, 993/2, 999, 1008/7, 1008/18, 1027, 1029, 1030/1, 1030/3, 1030/5, 1036/2, 1036/4, 1036/5, 1037/1, 1054/9, 1063/3, 1174/1, EZ 24, 27, 31, 32, 34, 49, 55, 66, 78, 81, 92, 129, 141, 186, 204, 235, 243, 342, 345, 374, 395, 421, 595, 658, 911, 1043, 1124, 1143, 1196, KG St. Peter (45208) Vorgehensweise bei Aushubarbeiten: Konzeptvorschreibung Rechtzeitig (spätestens 1 Monat vor Beginn der Aushubarbeiten bei einer erwarteten Kubatur bis m³ bzw. 2 Monate vor Beginn der Aushubarbeiten bei einer erwarteten Kubatur über m³) vor Inangriffangriffnahme der Aushubarbeiten im Bereich jener Flächen, die im Zuge der historischen Recherche als "sensibel" gekennzeichnet werden, ist der Behörde eine konzeptionelle Darstellung der Vorgehensweise bezüglich Voruntersuchung und Gefährdungseinschätzung, genauer Masseneinschätzung, Aushubtätigkeit, Handling der anfallenden Materialien (Zwischenlagerung, Aufbereitungsmaßnahmen, Abtransport, nachgelagerte Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, begleitende Überwachung) zur Freigabe vorzulegen. Bei der Vorlage des Aushubkonzeptes hat die voestalpine jedenfalls folgende Kriterien zu berücksichtigen, wobei als Beurteilungsgrundlage betreffend erforderlicher Maßnahmen (z.b. Prüfwerte, Schwellenwerte, etc.) insbesondere die ÖNORM S heranzuziehen ist: Bei der Aufbereitung von Aushubmaterialien ist das Prinzip der Nähe verpflichtend zu berücksichtigen, sodass die Aufbereitung tunlichst bereits am Standort erfolgen soll. Bei der Verwertung von Aushubmaterialien bzw. aufbereitenden Fraktionen ist standortbe- Seite 37

41 zogenen Möglichkeiten und Modellen der Vorzug im Vergleich zu externen Möglichkeiten zu geben. Bei der Aufbereitung von Aushubmaterialien sind möglichst emissionsarme Aufbereitungsverfahren insbesondere im Bezug auf Staub- bzw. Feinstaubemissionen anzuwenden. Diesbezüglich hat die voestalpine der Behörde darzulegen, weswegen eine bestimmte Aufbereitungsvariante gewählt wurde. Die Aufbereitungsverfahren sind so auszuwählen, dass eine bestmögliche Aufkonzentrierung von Schadstoffen in zu beseitigenden Fraktionen (Deponierung oder weitere externe Aufbereitung/Verwertung/Beseitigung) eintritt. Die voestalpine hat daher der Behörde darzulegen, dass das gewählte Verwertungsverfahren zu einer möglichst hohen konzentrierten Schadstoffausschleusung führt. (L6) Die voestalpine hat der Behörde die Immissionsrelevanz der Aufbereitungs-/Beseitigungsverfahren darzulegen (Angabe der Gründe für die Wahl einer bestimmten Verwertungs- bzw. Beseitigungsvariante). (L6) Mit behördlicher Freigabe des von der voestalpine vorgelegten Konzepts, das auch einen detaillierten Zeitplan über die geplanten Tätigkeiten zu beinhalten hat, wird die voestalpine verpflichtet, das freigegebene Konzept umzusetzen. (L6) Vorgehensweise bei Demontagen, Abrissen oder Abbrüchen: Konzeptvorschreibung Rechtzeitig (spätestens 1 Monat vor Beginn der Demontagen, Abrisse oder Abbrüche bei einer erwarteten Kubatur bis m³ bzw. 2 Monate vor Beginn der Demontagen, Abrisse oder Abbrüche bei einer erwarteten Kubatur über m³) vor Inangriffnahme der Demontagen, Abrisse oder Abbrüche im Bereich jener Flächen, die im Zuge der historischen Recherche als "sensibel" gekennzeichnet werden, ist der Behörde eine konzeptionelle Darstellung der Vorgehensweise bezüglich Voruntersuchung und Gefährdungseinschätzung, genauer Masseneinschätzung, Demontagen und Abbruchtätigkeiten, Handling der anfallenden Materialien (Zwischenlagerung, Aufbereitungsmaßnahmen, Abtransport, nach gelagerte Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, begleitende Überwachung) zur Freigabe vorzulegen. Bei der Vorlage der entsprechenden Konzepte hat die voestalpine jedenfalls folgende Kriterien zu berücksichtigen: Bei der Aufbereitung von Materialien aus Demontagen, Abrissen oder Abbrüchen ist das Prinzip der Nähe verpflichtend zu berücksichtigen, sodass die Aufbereitung tunlichst bereits am Standort erfolgen soll. Bei der Verwertung von Materialien aus Demontagen, Abrissen oder Abbrüchen bzw. aufbereitenden Fraktionen ist standortbezogenen Möglichkeiten und Modellen der Vorzug im Vergleich zu externen Möglichkeiten zu geben. Bei der Aufbereitung von Materialien aus Demontagen, Abrissen oder Abbrüchen sind möglichst emissionsarme Aufbereitungsverfahren insbesondere im Bezug auf Staub- bzw. Feinstaubemissionen anzuwenden. Diesbezüglich hat die voestalpine der Behörde darzulegen, weswegen eine bestimmte Aufbereitungsvariante gewählt wurde. Die Aufbereitungsverfahren sind so auszuwählen, dass eine bestmögliche Aufkonzentrierung von Schadstoffen in zu beseitigenden Fraktionen (Deponierung oder weitere externe Aufbereitung/Verwertung/Beseitigung) eintritt. Die voestalpine hat daher der Behörde darzulegen, dass das gewählte Verwertungsverfahren zu einer möglichst hohen konzentrierten Schadstoffausschleusung führt. (L6) Die voestalpine hat der Behörde die Immissionsrelevanz der Aufbereitungs-/Beseitigungsverfahren darzulegen (Angabe der Gründe für die Wahl einer bestimmten Verwertungs- bzw. Beseitigungsvariante). (L6) Seite 38

42 Mit behördlicher Freigabe des von der voestalpine vorgelegten Konzepts, das auch einen detaillierten Zeitplan über die geplanten Tätigkeiten zu beinhalten hat, wird die voestalpine verpflichtet, das freigegebene Konzept umzusetzen. (L6)" Nicht zuletzt aufgrund der oben dargestellten Verpflichtungen wird der Umgang mit Aushub- bzw. Abbruchmaterialien wie folgt bewerkstelligt: Anfallende Aushubmaterialien sollen, so weit technisch möglich in der Bodenverwertungsanlage aufbereitet, danach einer stofflichen Verwertung bzw. fachgerechten Deponierung zugeführt werden. Um diesen Vorgaben gerecht werden zu können, wird die Errichtung eines Zwischenlagers erforderlich. Anforderungen an die Zwischenlager: Für die Lagerung von diversen Materialien wie zb Humus, Asphalt, Aushubmaterial, Abtragsmaterial, Arbeitsplanum und Schlitzwandaushub werden Zwischenlager auf dem Areal der voestalpine Stahl GmbH genutzt. Zwischenlagerflächen für Materialien, welche Eluatgehalte schlechter als Baurestmassenqualität gemäß Deponieverordnung aufweisen, sind mit geeigneten technischen Maßnahmen (zb Asphaltierung mit seitlichen Dichtungswülsten) gegen den Untergrund abzudichten, die Oberflächenwässer sowie Sickerwässer werden ordnungsgemäß erfasst und in einen oberirdisch platzierten Bufferbehälter gepumpt und analysiert. Die Situierung bzw. Größe der benötigten Zwischenlagerfläche im Zuge der Projektabwicklung im Einvernehmen mit dem Liegenschaftseigentümer bestimmt. Die Behörde wird über alle beabsichtigten Zwischenlager in Kenntnis gesetzt und werden entsprechende räumliche Darstellung vorgelegt. Sollten im Untergrund der vorgesehenen asphaltierten Zwischenlagerbereich Kontaminationen vorhanden sein, die entsprechend der UVP-Auflagen vor Errichtung eines Bauwerkes entfernt werden müssen, so wird dies vor einer Befestigung durchgeführt. Kontrolle, Bewertung und Einteilung der einzelnen Materialqualitäten: Das Abfallwirtschafts- bzw. Verwertungskonzept (AWK) dient dazu, einen Überblick über die generelle technische Vorgehensweise bei der Umsetzung des Bauvorhabens "Altlastensanierung O 76 Kokerei Linz Teilmaßnahme Funnel & Gate" sowie der Behandlung/Verwertung des dabei anfallenden Abbruch- und Aushubmaterials aufzuzeigen. Dieses AWK wird durch den Auftragnehmer "Bau" erbracht. Das zwischengelagerte Aushubmaterial ist in einer wie im UVP-Bescheid für das Vorhaben "L6", UR /442, verlangten Anlage einer Behandlung/Verwertung zuzuführen und danach einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Die aufbereiteten Materialien sollen danach einem direkten Recycling bzw. Wiederverwertung zugeführt werden. Anfallende Aushub- und Abbruchmaterialien: Aufgrund der Voruntersuchungen und der durchgeführten ergänzenden Erkundungen sowie auf Basis der geplanten Maßnahmen lassen sich in etwa folgende Mengen an Aushub- und Abbruchmaterialien erwarten: Alle Zwischenlager sind vor ihrer Verwendung der Behörde anzuzeigen. Seite 39

43 a) Oberflächenversiegelungen: Die zu entfernenden Oberflächenversiegelungen (meist Asphaltdecken) werden entweder durch Abfräsen oder Abtragen nach Schneiden entfernt. Man erwartet sich rund 100 t Fräsgut bzw. Abtragmaterial, das einem befugten Unternehmen übergeben wird. Von diesen soll es als Recyclingmaterial wieder für den Straßenbau im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden. b) Gleisschotter und Bahnschwellen: Gleisschotter- und Unterbaumaterial wird durch Abtrag ausgehoben und zur weiteren Behandlung/Verwertung zuerst auf ein noch zu spezifizierendes Zwischenlager am Werksgelände der voestalpine Stahl GmbH zugeführt. Bevor diese Zwischenlager beendet werden dürfen, sind diese bei der Behöre anzuzeigen und von dieser freizugeben. Die zu erwartende Aushubmenge beträgt in etwa t. Zusätzlich fallen rund 100 t Bahnschwellen (Holzschwellen) an, welche einem befugten Unternehmer zur weiteren Verwertung zugeführt werden. c) Mutterbodenabtrag: Essentiell vorhandene Mutterbodenschichten (Humus) werden getrennt vom restlichen Aushub abgetragen, zwischengelagert und nachfolgend auf Kontaminationen untersucht. Nach Abhängigkeit der Untersuchungsbefunde wird das Material einer weiteren Behandlung zugeführt oder für Rekultivierungsarbeiten verwendet. Das im UVP-Bescheid vorgeschriebene Prozedere ist einzuhalten. Die anfallenden Aushubmengen werden mit rund t abschätzt. d) Bodenaushubmaterial: Nach einer sensorischen Prüfung (Geruch, Teerölspuren, Farbe, etc.) unmittelbar beim Aushub erfolgt eine erste Trennung in "kontaminiertes" und "nicht kontaminiertes" Material. Bei der Errichtung der Dichtwand (Schlitzwand) ist mit standortspezifischen Kontaminationen unterschiedlichem Ausmaßes zu rechnen und setzt sich diese überwiegend aus gemischtkörnigem Böden (kiesig, sandig, schluffig) zusammen. Die Gesamtaushubmenge wird auf rund t angesetzt, wobei der Anteil stark kontaminierten Aushubmaterials rund t ausmachen wird. Nach erfolgter organoleptischer Überprüfung wird das Aushubmaterial auf ein noch zu bestimmendes Kompartiment aufgeteiltes Zwischenlager am Werksgelände der voestalpine Stahl GmbH verbracht. Die zwischenlagernden Materialien sind einer analytischen Beurteilung zu unterziehen. Auf Basis dieser Beurteilung ist der Entsorgungs- bzw. Behandlungsweg zu definieren. Auch dazu gelten die Vorschreibungen des UVP-Bescheides. Sicherzustellen ist, unbeschadet weiterer behördlicher Vorschreibungen, dass durch geeignete technische Maßnahmen (zb Asphaltierung mit seitlichen Dichtungswülsten) die Zwischenlagerflächen für Bodenaushubmaterialien, welche Eluatgehalte schlechter als Baurestmassenqualität gemäß Deponieverordnung aufweisen, gegen den Untergrund abgedichtet werden und das Oberflächen- sowie Sickerwässer ordnungsgemäß erfasst, in einen oberirdisch platzierten Pufferbehälter gepumpt und nachfolgend analysiert werden. Seite 40

44 Folgende Materialqualitäten und Massen werden erwartet: Qualität im Sinne der Deponieverordnung Menge (t) Baurestmassendeponie Reststoffdeponie gefährliche Abfälle e) Abbruchmaterialien: Von der vorhandenen Bebauung sind bei der Ausführung bestehende Fundamentsendbauten abzubrechen, die nach erfolgter Aufbereitung als Recyclingbaustoffe wieder dem Baustoffkreislauf zugeführt werden. Dazu werden das Abbruchmaterial "Beton" in einer Menge von rund 500 t und "Ziegelbruch" mit etwa 100 t erwartet. Nicht verwertbare Abbruchmaterialien sind zu deponieren. f) Suspension: Bei der Schlitzwand werden die Wände aus einer selbsthärtenden Suspension, die in einem Baugrund ausgehobenen Schlitz eingebracht werden, hergestellt. Zusätzlich ist vorgesehen, überschüssige Suspension, deren Menge erst nach erfolgter Detailplanung bezifferbar ist, einem Recycling zuzuführen. Im Bedarfsfall können überschüssige Suspensionen auch einer Deponierung zugeführt werden. I Bestellung einer chemischen Bauaufsicht (ÖACH): Die chemische Bauaufsicht, die von der voestalpine Stahl GmbH auf ihre Kosten zu bestellen ist, hat jedenfalls Folgendes zu dokumentieren: - Beschreibung des Anlagenbetriebes samt besonderen Vorkommnissen (Stillstände, Reparaturen, Stilllegung bzw. Hinzunahmen von Filterstrecken, Energieverbrauch, Wirksamkeit der KNV, usw.), Vorschläge für einen geänderten Betrieb (Intervallbetrieb, Errichtung neuer Absaugpegel, Stilllegung unergiebiger Absaugpegel bzw. Filterstrecken) Effizienzüberlegungen - Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen der Summenparameter KW mittels FID in der abgesaugten Bodenluft und diskontinuierlich in der gereinigten Abluft am Kamin der KNV - Sämtliche Ergebnisse der laboranalytischen Untersuchungen auf Einzelparameter an jeder einzelnen in Betrieb befindlichen Filterstrecke - Ergebnis der Austragsbilanzierung in Form von Diagrammen über den Konzentrationsverlauf mit der Zeit sowie den kumulierten Gesamtaustrag für jede besaugte Filterstrecke bezüglich der Parameter Benzol und Summe BTEX - Planliche Darstellung der Absaugpegel im Sanierungsfeld mit Ersichtlichmachung des Gesamtaustrages eines jeden Absaugpegels im Dokumentationszeitraum unterteilt nach Filterstrecken - Tabellarische Zusammenfassung der Messergebnisse zu jedem Zeitpunkt für jede Filterstrecke mit Angabe des Datums der Messung, der Konzentration (Benzol, Summe BTEX), des aktuellen Volumenstroms und des Austrages (Masse pro Tag sowie kumulierter Austrag) wie sie als Grundlage zur Austragsbilanzierung verwendet werden - Tabellarische Zusammenfassung der Betriebszustände (Vollbetrieb, Intervallbetrieb, Stillstand, mit/ohne Belüftungsbetrieb) jeder errichteten Filterstrecke im Dokumentationszeitraum Seite 41

45 - Planliche Darstellung der "BTEX-Hot spots" (im Falle des absehbaren Nichterreichens des o. a. Sanierungszielwertes sind vom Projektanten Überlegungen zur Verbesserung der Energieeffizienz (spezifischer Energieverbrauch pro kg geförderten Schadstoff) der Bodenluftsanierung anzustellen und der Behörde Vorschläge hinsichtlich etwaiger Verfahrensänderungen vorzulegen. Diese Vorschläge haben beispielsweise Überlegungen für einen Intervallbetrieb, Druckluftimpulsinjektion, aktive Belüftung oder auch Verfahrensänderung (zb Adsorption an Aktivkohle anstelle der Stützfeuerung für die KNV) zu enthalten. Sollte ein derartig optimierter Betrieb eine Energieeffizienz von schlechter als kwh pro kg Schadstoff ergeben, ist der Betrieb einzustellen und der entsprechende Teilbereich als Methode nicht sanierbarer ("BTEX-Hot spot") planlich darzustellen und auszuweisen. Der örtlichen Aufsicht Chemie (ÖACH) kommen jedenfalls folgende Aufgaben zu: - Durchführung der abfallanalytischen Untersuchungen und Abfallzuordnungen - Erstellung der erforderlichen grundlegenden Charakterisierungen und Ausstufungsunterlagen - Bekanntgabe der möglichen Entsorgungswege bzw. Entsorgungsstellen - Einstufung der Abfälle gemäß ÖNORM S 2100 bzw. EWC-Code, DVO, ÖNORM S 2072 und ADR - Ausstellung der Begleitpapiere und Freigabe der Abfälle - Untersuchung des Untergrundes und der anfallenden Sickerwässer - laufende Grundwasserbeweissicherung - Überprüfungen an den Entsorgungsstellen - Freigabe der Entsorgungsfraktion zum Abtransport bzw. Wiedereinbau - Beratung des Auftraggebers in chemischer Hinsicht Die Behörde behält sich das Recht vor, der örtlichen Bauaufsicht Chemie zusätzliche Aufgaben zu übertragen. II. Bestellung einer wasserrechtlichen Bauaufsicht: Herr Dipl.-Ing. Klaus Thürriedl, pa Lohberger, Thürriedl & Mayr, Staatlich befugte und beeidete Zivilingenieure und Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Böhmergasse 4, 4240 Freistadt wird zum wasserrechtlichen Bauaufsichtsorgan bestellt und hat die sach-, vorschrifts-, bescheid- bzw. projektsgemäße Ausführung der im Spruchabschnitt I. dieses Bescheides genehmigten Errichtung des Funnel & Gate der Altlast O 76 "Kokerei Linz" auf den Gst. Nr. 199/4, 1750/1, 1751, 1752, 1753/1 und 1753/4, alle KG St. Peter, Stadtgemeinde Linz, zu überwachen sowie die Einhaltung der Nebenbestimmungen des genannten Bewilligungsbescheides zu überwachen und zu kontrollieren. Rechtsgrundlagen: 39 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 idgf ivm 120 Wasserrechtsgesetz (WRG 1959), BGBl. Nr. 215/1959 idgf Seite 42

46 Überprüfungsumfang der wasserrechtlichen Bauaufsicht: Neben den im 120 WRG 1959 definierten Aufgaben hat die wasserrechtliche Bauaufsicht jedenfalls folgende Überprüfungsverpflichtung/-berechtigung: Überprüfung der sach-, vorschrifts- und bescheid-projektsgemäßen Ausführung des Funnel & Gate-Systems unter Berücksichtigung des Standes der Technik Dokumentation der projektsgemäßen Ausführung der Anlage unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Nebenstimmungen, wobei jedenfalls nachstehendes zu berücksichtigen ist: - Die Prüfung der Einhaltung der geometrischen Daten des Entwurfes und die Überwachung bzw. Steuerung der durch den Hersteller der Dichtwand vorzunehmenden Prüfungen gemäß ÖNORM B 4452, wie zb die Qualitätsprüfung des Dichtwandmaterials, die Abnahmeprüfung gemäß Punkt der ÖNORM B 4452, Bestätigung der Einhaltung der Punkte 7.2. (2) und (3), Tabelle 17 und 18 der ÖNORM 4452, die Bestätigung über die Erosionsbeständigkeit und chemische Widerstandsfähigkeiten im Sinne der Tabelle 19 der ÖNORM B 4452, etc. - Fotodokumentation der durchgeführten Arbeiten, die Intervalle für die Kontrollen auf der Baustelle sind so zu wählen, dass eine Dokumentation und Überwachung der ordnungsgemäßen bzw. projektsgemäßen Ausführung der Anlage möglich ist, bei Bedarf Teilnahme an von der Behörde anberaumten Baubesprechungen - Vorlage halbjährlicher Zwischenberichte über die durchgeführte Aufsichtstätigkeit, wobei sämtliche Berichte in übersichtlicher Form die Einhaltung der Bestimmungen des Genehmigungsumfanges des Bescheides unter Beilegung zusätzlich geforderter Belege oder gleichwertig zu dokumentieren haben. Abweichungen vom Projekt bzw. vom Bewilligungsbescheid sind zu dokumentieren und ist die Behörde davon in Kenntnis zusetzen. Die Erfüllung der Auflagen bzw. Vorschreibungen ist einzeln anzuführen. Mindestens 1 mal wöchentliche Kontrollen vor Ort - ungeachtet weitergehender Kontrollen bei festgestellten Unzulänglichkeiten, wobei die Intervalle für die Kontrollen auf der Baustelle so zu wählen sind, dass eine Dokumentation und Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung möglich ist. Bei Feststellung von akuten Gefährdungen von Menschen (insbesondere auch dort tätigen Arbeitnehmern) oder der Umwelt hat neben der prioritären unverzüglichen Verständigung der zur Gefahrenabwehr vorgesehenen Institutionen (z.b. Feuerwehr, Gewässeraufsicht) auch unverzüglich eine Kontaktaufnahme mit der Wasserrechtsbehörde (Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltrecht) zu erfolgen. Werden bei der Kontrolltätigkeit wesentliche Abweichungen vom Konsens festgestellt bzw. vermutet, ist die Wasserrechtsbehörde (Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht) über diese unverzüglich in einem Bericht zu informieren, erforderlichenfalls sind unmittelbare Maßnahmen zur Sicherung bzw. Beweissicherung (Fotodokumentation, Veranlassung von Probenahmen inkl. Analysen etc.) zu setzen. Über die durchgeführte Aufsichtstätigkeit ist der UVP-Behörde (Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Waserrecht) ein Endbericht vorzulegen, der in übersichtlicher Form die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Bewilligung unter Beilegung etwaiger geforderter Belege oder dergleichen zu dokumentieren hat, Abweichungen vom Bewilligungsbescheid bzw. diesem zugrundeliegenden Projekt sind zu dokumentieren; die Erfüllung der Auflagen bzw. Vorschreibungen ist einzeln anzuführen (sinngemäße Erfüllungen sind jedenfalls zu begründen). Seite 43

47 Der Endbericht ist spätestens 3 Monate nach Abschluss sämtlicher Arbeiten (Sanierung und Sicherung) der Wasserrechtsbehörde (Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht) vorzulegen. Werden im Überprüfungsbescheid gemäß 121WRG 1959 die Beseitigung von Mängeln und Abweichungen aufgetragen, ist die Überwachung der Beseitigungsmaßnahmen jedenfalls noch Gegenstand der Aufsichtstätigkeit und ist hierüber ein eigener Bericht zu erstellen. Bei Unklarheiten zur Beseitigung von etwaigen Widersprüchen und dergleichen im Zuge der Aufsichtstätigkeit ist das Einvernehmen mit der Wasserrechtsbehörde (Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltrecht) herzustellen. Der Abschlussbericht ist 3-fach binnen 3 Monaten ab Beendigung der Arbeiten - gleicher Umfang wie Zwischenbericht der Behörde unaufgefordert vorzulegen. - Die Eignungsprüfungen sind zu überwachen und zu dokumentieren. - Die Herstellung der Dichtwand und die Durchführung der Bohrungen sind zu überwachen und zu dokumentieren. Die bescheidmäßig vorgeschriebenen Qualitätskontrollen und spezifischen Versuche sind zu überwachen, und zu dokumentieren. Die Kosten der wasserrechtlichen Bauaufsicht ist von der voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine- Straße 3, 4020 Linz, zu tragen. Gemäß 120 Abs. 6 WRG 1959 ist eine einvernehmliche Pauschalierung zulässig. III. Verfahrenskosten: Die voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, wird verpflichtet, die nachstehend angeführten Verfahrenskosten zu tragen und binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides mittels angeschlossener Gebührenvorschreibung an das Amt der Oö. Landesregierung zu bezahlen: 1. Verwaltungsabgabe für die Erteilung der Genehmigung gem. TP 164 lit e) der Landesverwaltungsabgabenverordnung 2001 (OöLVV 2001), LGBl. Nr. 135/2001 idgf 360,00 Euro 2. Kommissionsgebühren gemäß 3 Z 1 lit a) der Landeskommissionsgebührenverordnung 2001 (Oö. LKommGebV 2001), BGBl. Nr. 127/2001 idgf (4 Amtsorgane á 13 halbe Stunden, 2 Amtsorgane á 12 halbe Stunden zu je 17,40 Euro) 1.322,40 Euro 3. Barauslagen für die Teilnahme des Arbeitsinspektorates für den 9. Aufsichtsbezirk, Kommissionsgebührenvormerk Nr. 164/ ,20 Euro ZUSAMMEN SOMIT: 1.734,60 Euro Rechtsgrundlagen: 58, 76, 77 und 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) BGBl. Nr. 51/1991 idgf. Seite 44

48 Hinweise: Die voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, wird ersucht, nachstehend angeführte Stempelgebühren zu tragen und den errechneten Betrag binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides mittels angeschlossenem Gebührenvormerk an das Amt der Oö. Landesregierung zu bezahlen. Wir sind verpflichtet, die eingehobenen Gebühren an das Finanzamt abzuführen. 1. Für die Eingabe (Antrag) vom 3. Dezember 2010 gemäß 14 TP 6 Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 idgf 13,20 Euro 2. Für die Stempelung der Projekte (8 Parien á 318,00 Euro; 8 Parien á 43,20 (Nachreichung)) 2.889,60 Euro 3. Für die Stempelung der Verhandlungsschrift gemäß 14 Gebührengesetz 1957,BGBl. Nr. 267/1957 idgf (20 Bögen á 13,20 Euro) 264,00 Euro ZUSAMMEN SOMIT: 3.166,80 Euro Seite 45

49 Begründung: I. Verfahrenslauf/Sachverhalt: I.1. Im Zeitraum vom Juli 2003 bis Februar 2008 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Landeshauptmann von Oberösterreich gemäß 13/14 ALSAG mit der Durchführung von ergänzenden Untersuchungen beauftragt. Diese Untersuchungen und die dabei gewonnen Ergebnisse führten letztendlich zu einer Ausweisung des Areals als Altlast mit einer Einstufung in die Prioritätenklasse I. Nach der Ausweisung als Altlast hat die voestalpine Stahl GmbH ein Förderansuchen an die KPC Kommunalkredit Public Consulting GmbH gestellt. Ein Bestandteil des Förderansuchens war die Sanierungsvariantenstudie vom 15. September 2009, in der folgende Maßnahmenkombination als beste Variante zur Sicherung der Altlast vorgeschlagen wurde: - Funnel & Gate System zur Grundwasserabstromsicherung - Teilräumung der ungesättigten Bodenzone inkl. ex-situ-bodenwäsche am Standort - Bodenluftabsaugung in der ungesättigten Bodenzone - Schadstoffphasen Abschöpfung in der gesättigten Bodenzone Folgende Grundstücke sind in der Altlastenverordnung eingetragen: 146/12, 147/4, 179/1, 324/4, 366, 1063/3, 1063/4 I.2. Mit Bescheid der Oö. Landesregierung vom 1. Oktober 2007, UR /442, wurde der voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, die Genehmigung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 für das Vorhaben "L6" erteilt. Dieser Bescheid ist rechtskräftig. Unter I /b/2. wird das gesamte Vorhaben, gegliedert nach "Anlagenverbunden", wie folgt beschrieben: - Kokerei - Sinteranlage - Hochofenanlagen - Wertstoffzentrum - Stahlwerk - Warmwalzwerk/Breitbandstraße - Kaltwalzwerk - Glühanlagen - elektrolytische Verzinkung - Feuerverzinkung - Bandbeschichtungsanlagen - Kraftwerk/Stromversorgung - Technische Medien - Grobblech I.2.1. Unter I "Abfallwirtschaftliche Belange" wurde die voestalpine Stahl GmbH im UVP- Bescheid verpflichtet bei Aushubarbeiten, Demontagen, Abrissen, Abbrüchen, etc. bestimmten Verwertungsweg/Beseitigungskriterien zu entsprechen, auf die an dieser Stelle nicht mehr näher einzugehen ist (vgl. dazu die Detailangaben im Spruch). Die Verpflichtung bezieht sich auf folgende Grundstücke: 48/2, 109, 136, 146/12, 147/4, 147/5, 148/7, 148/8, 179/1, 292/1, 324/4, 346/3, 346/4, 364, 366, 448/1, 459/33, 521/5, 526, 529/30, 529/31, 535, 583/6, 584/1, 584/2, 629/1, 632/1, 632/14, 636/18, 636/26, 638/6, 638/44, 663/1, 814/2, 903, 974/1, 978/7, 978/8, 993/2, 999, 1008/7, 1008/18, 1027, Seite 46

50 1029, 1030/1, 1030/3, 1030/5, 1036/2, 1036/4, 1036/5, 1037/1, 1054/9, 1063/3, 1063/4, 1174/1, EZ 24, 27, 31, 32, 34, 49, 55, 66, 78, 81, 92, 129, 141, 186, 204, 235, 243, 342, 345, 374, 395, 421, 595, 658, 911, 1043, 1124, 1143, 1196, KG St. Peter (45208) I.3. Unter Vorlage von 8 Projektsausfertigungen stellte die voestalpine Stahl GmbH am 8. Februar 2011 den Genehmigungsantrag, verwies dabei auf die Altlastenatlasverordnung- Novelle 2009, BGBl. II Nr. 325/2009, auf den UVP-Genehmigungsbescheid vom 1. Oktober 2007, UR /442, legte in Grundzügen die Sanierungsmaßnahmen und die Historie der Entstehung der Altlast dar. Abschließend heißt es im Antrag dazu wörtlich: "Wir stellen nunmehr für die Rahmen des Gesamtkonzeptes als Teilabschnitt 1 umzusetzenden Maßnahmen Funnel & Gate sowie Bodenluftabsaugung unter Berufung auf die Zuständigkeit der UVP-Behörde gemäß 39 UVP-G 2000 ivm den 5, 18b UVP-G 2000 ivm mit den relevanten Materiengesetzen und ivm 17 ALSAG den Antrag auf Änderungsgenehmigung zum o.a. UVP- Genehmigungsbescheid vom 1. Oktober 2007." I.4. Mit Kundmachung vom 10. Februar 2011 wurde die mündliche Verhandlung für 10. März 2011 anberaumt die Parteien aus dem UVP-Verfahren persönlich geladen und zusätzlich jene Personen verständigt, die durch das nunmehrige Maßnahmenpaket zusätzlich betroffen waren. Das Vorprüfungsverfahren gemäß 104 WRG 1959 wurde eingeleitet. Am 1. März 2011 hat die voestalpine Stahl GmbH ergänzende Unterlagen "Projekt L6, ergänzende Informationen zum technischen Projekt L6 KO 00.08, Sanierung Altlast O 76 "Kokerei Linz", 1. Teilabschnitt: Funnel & Gate, Bodenluftabsaugung, Bereich: B1-Kokerei, datiert mit März 2011" vorgelegt und haben wir die Parteien über die Nachreichung von Unterlagen informiert. I.5. Am 10. März 2011 fand die mündliche Verhandlung statt. Das Gutachten des Amtsachverständigen für Geologie/Hydrogeologie lag nur teilweise vor, wurde den Anwesenden in Grundzügen zur Kenntnis, jedoch darauf hingewiesen, dass dieses den Parteien nach Gutachtensfinalisierung übermittelt werden würde. Von den Vertretern der Borealis Agrolinz Melamine GmbH, Borealis Polyolefine GmbH, DSM Fine Chemicals Austria Nfg GmbH & Co KG, Nycomed Austria GmbH, Nufarm GmbH & Co KG wurde unter anderem verlangt, dass die vorliegende gutachterlicher Stellungnahme des Herrn DI Ettinger zu einem Gutachten erweitert werden müsse. I.6. Vor der mündlichen Verhandlung wurden keine Einwendungen erhoben. I.7. Den Parteien wurde mit Schriftsatz vom 4. April 2011 das endgültige Gutachten des ASV für Geologie/Hydrogeologie zur Kenntnis gebracht und diesen gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt bis längstens 12. April 2011 Stellung zu nehmen. Weiters haben wir darauf hingewiesen, dass wir Schweigen als Zustimmung werten. Eine Stellungnahme dazu langte nur von der voestalpine Stahl GmbH ein, die aber keinerlei Auswirkung auf das Ermittlungsverfahren hat. I.8. Entsprechend der Forderung der Vertreter der Borealis Agrolinz Melamine GmbH, Polyolefine GmbH, DSM Fine Chemicals Austria Nfg GmbH & Co KG, Nycomed Austria GmbH und Nufarm GmbH & Co KG wurde ihnen das beigebrachte bodenmechanische Gutachten am 4. April 2011 übermittelt. I.9. Am 29. März 2011 hat die voestalpine Stahl GmbH die noch offene Einverständniserklärung und das Benutzungsübereinkommen der ÖBB-Infrastruktur AG, betreffend ÖBB-Grundstück 1750/1, KG St. Peter, Stadtgemeinde Linz (Bahnkilometer: 3,2 bis 4,8 rechts der Bahn) vorgelegt. Seite 47

51 II. II.1. Beweismittel Von der Antragsstellerin beigebrachte Beweismittel: Neben den Antrag selbst ist dazu auf die vorgelegten Projekts- und Nachreichunterlagen zu verweisen. Neben den allgemeinen Projektsangaben wie Angaben über den Bauherrn, die Projektanten, die betroffenen Flächen, etc. waren die technischen Berichte für das Funnel & Gate und die Bodenluftabsaugung die zentralen Projektsbestandteile. Technischer Bericht Funnel & Gate: Neben den allgemeinen Projektsangaben, das Organisationsmodell und den Planungsgrundlagen enthält der technische Bericht kurz zusammengefasst folgende Inhalte: - Beschreibung des Altlastenstandortes: Dabei wird auf die Chronologie des Standortes und insbesondere auf die Entstehung des Schadens eingegangen. In weiterer Folge werden der Standort topografisch dargestellt und die Wasserbucheinträge im Radius von ca. 500 m um das Areal erhoben und im Projekt angeführt. Weiters sind unter diesem Punkt die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse beschrieben. - Erkundungsergebnisse Beschreibung des Schadensbildes: Dabei wird auf die ergänzenden Erkundungen gemäß den 13 und 14 ALSAG hingewiesen und unter Bezugnahme auf diese Erkundungsmaßnahme der Schadensbild beschrieben. Weiters weisen sie auf die hohe Schadstoffbelastung von BTEX und aufgrund eines geostratistischen Modells auf eine PAK-Gesamtbelastung von Tonnen hin. Weiters wird die Ausbreitung gelöster Schadstoffe im Grundwasser beschrieben und in weiterer Folge die Untersuchungsergebnisse zusammengefasst und interpretiert. Auf Basis diese Interpretation wird der nunmehr dargelegte Gesamtsanierungsvorschlag gemacht. Ausführlich wird das Grundwassermodell beschrieben und werden dort Berechungen zum HW 100 angestellt. Die Grundwasserströmungsrichtungen werden angegeben und aufgrund dieser Überlegungen die Lage der Dichtwandtrasse festgelegt. - Projektbeschreibung: Vorbereitende Maßnahmen sind sie die Beweissicherung, das Freimessen der Dichtwandtrasse (Kampfmitteldetektion) dar, weisen auf erforderliche Rodungsarbeiten, Verlegung von Gleisanlagen und sonstiger diversen Einbauten hin. Die Baustelleneinrichtungen erfolgen auf den Gst. Nr. 179/1 bzw. 1174/1. Die befestigten Zwischenlager sind entsprechend der UVP- Vorgaben herzustellen. - Sicherungsmaßnahmen: Die Linienführung und die Herstellung der Dichtwand werden im technischen Projekt beschrieben. - Reaktive Filterelemente (Gates): Die Gates sind mit einem reaktiven Filtermaterial ausgerüstet, das gezielt auf die vorhandenen Kontaminationen abgestimmt ist und sind so dimensioniert, dass das gesamte Grundwasser durch die Gates geschleust werden kann. In Folge der Ergebnisse des hydraulischen Grundwasssermodells wurden insgesamt 12 Gates vorgesehen. Geprägt wird die Grundwasserkontamination durch die Verunreinigung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bzw. aromatische Kohlenwasser (BTEX) und Zyanide. Im Seite 48

52 Rahmen von durchgeführten Immissionspumpversuchen wurden nachstehende Maximalkonzentrationen im Grundwasser festgestellt: GW-Messstelle KW-GC Cyanide ges. BTEX-Summe Naphtalin PAK-15 mg/l mg/l µg/l µg/l µg/l K30 0,20 0,16 1,50 2,80 502,00 K29 0,94 0, ,00 72,00 810,00 K27 0,71 505,00 35, ,00 K26 0,61 5,30 3,00 802,00 K25 0,06 0,03 1,40 56,00 K24 0,15 0,12 16,00 13,00 331,00 K21 1,40 325,00 113,00 790,00 K18 0,21 648,00 21,00 27,00 K13 0,30 0,13 24,00 59,00 590,00 K12 0,09 0,11 3,60 29,00 K11 29,00 24, , ,00 K10 0,28 0,05 16,00 75,00 174,00 Wesentlich für eine effiziente Reinigungsleistung ist die Einhaltung einer entsprechenden Verweilzeit in der Aktivkohle. Um eine vollständige Adsorption gewährleisten zu können, wird von einer minimalen Verweilzeit von 60 Minuten ausgegangen. Auslegung der Gates: Auf Basis der hydraulischen und ausführungstechnischen Gründen wurde die angeströmte Filterelementfläche mit einer Breite von 12, 5 und einer Höhe von 10 m gewählt. Aufgrund dieser Abmessungen beträgt das Volumen eines Filterelements rund 200 m³ und der Schützdichte der Aktivkohle von 0,4 bis 0,5 t/m³ befinden sich in einem Filterelement rund 80 bis 100 t Aktivkohlegranulat. Sanierungsziel und Beweissicherung Datenerfassung: Die Sanierungsziele, die gesamte Beweissicherung und das Kontrollsystem sind Gegenstand des Bescheides und sind im Spruch detailliert dargelegt. Wasserrechtlich relevante Projektbestandteile Dichtwand und Filterelemente (Funnel & Gate) Im Detail besteht die Absicherungsmaßnahme aus einer zukünftig abstromseitig der Kontamination gelegenen linienförmigen Dichtwand (Funnel), die in Abständen von 140 bis 150 m mit reaktiven Filterelementen (Gates) ausgestattet ist. Die reaktiven Elemente sind im Gegensatz zur Dichtwand, die eine Durchlässigkeit von kf = 10-9 m.s -1 aufweisen wird, gut durchlässig (kf = 10-2 m.s -1 ) und werden durch den hydraulischen Gradienten, der aus der zukünftig quer zum Grundwasserstrom situierten Dichtwand und der Abspundung zur Donau und dem Hafenbecken hin resultiert, selbsttätig durchströmt. Im Bereich des Kokereigasgasometers wird der verunreinigte Untergrund unter dem Gasometer gesichert. Die Sicherung erfolgt mittels Schlitzwänden. Um das Grundwasser in diesen gesicherten Bereichen auf einem technisch passenden Niveau zu halten, wird der gesicherte Bodenkörper horizontal mittels Betonplatten gegenüber Niederschlagswässer abgedichtet. Zur Überwachung der Druckniveaus werden zwei Grundwasserbeobachtungssonden vorgesehen. Bei Bedarf wird mittels Unterwasserpumpen aus den vorgesehenen Grundwassersonden das Niveau reguliert. Im Falle einer Grundwasserentnahme wird das entnommene Grundwasser gesammelt und entsprechend den Inhaltsstoffen ordnungsgemäß entsorgt. Seite 49

53 Im Zustrombereich wirkt sich die Errichtung und der Betrieb von vier zusätzlichen Förderbrunnen sowohl positiv auf die Grundwasserströmungsrichtung (senkrecht zur Dichtwand) als auch auf den potentiellen Grundwasseraufstau aus. In diesem Bereich ist die Errichtung von Pumpwerken geplant, von denen dann das geförderte Grundwasser über eine Druckleitung in das kokereiinterne Nutzwassernetz eingespeist zu Kühlzwecken genutzt wird. Die Eignung für die Verwendung als Nutzwasser zur Kühlung wird durch die Vorlage von Grundwasseranalysen nachgewiesen, die aus der Sonde AB gezogen wurden. Die Sonde AB befindet sich im Grundwasseranstrom im Bereich westlich des Betriebsgebäudes 77. Die Sonde befindet sich somit rund m südlich und m westlich der zukünftigen zusätzlichen Absenkbrunnen (siehe dazu auch Analysen im Kapitel 7.1). Im Hinblick auf einen zu erwartenden Grundwasseraufstau waren nachstehende kritische Höhenkote für den Bereich Kokerei Kohlenlager und Kraftwerk im Projekt zu beachten: Kokerei Kohlelager: Sohle = 250,60 m ü. A. Kabelkanal im Bereich Kraftwerk = 246,68 m ü. A. Die Implementierung der Dichtwand mit der einhergehenden Errichtung zusätzlicher Förderbrunnen im Anstrom des Betriebsgeländes führt im Bereich der Altlast zu einer Grundwasserabsenkung. Die Absenkung beträgt etwa 0,5 m und nimmt mit zunehmender Entfernung von den Brunnen nach Osten hin ab. Lediglich im östlichen Areal und Donaunähe wird das Grundwasser aufgrund des eingeschränkten Abflusses geringfügig bis auf etwa 0,2 m angestaut. Alle berechneten Grundwassergleichenpläne zeigen bereits einen bestehenden Einstau des Kabelkanals im Bereich Kraftwerk (Grundwasserstände > müa), der durch die geplanten Maßnahmen lediglich im Hochwasserfall um etwa 0,1 m erhöht wird. Aus technischer Sicht der voestalpine Stahl GmbH ist dies zulässig. Der Verlauf der Dichtwand entspricht bewusst nicht der Altlastengrenze, weil die gewünschte Sperrwirkung und Reinigung des durchströmenden Grundwassers durch den Verlauf entlang der nördlichen Kokereibegrenzung hin zur Donau im selben Ausmaß gegeben ist. Dieser Verlauf ist kostengünstiger gegenüber einer der Altlastengrenze verlaufenden Dichtwand aufgrund der Vielzahl von Einbauten in Querrichtung. Bei der Ausführung wurde ebenfalls auf die technisch mögliche Zugänglichkeit nach der Errichtung Wert gelegt. Vertikale Dichtwand Die Linienführung der Dichtwand wurde aufgrund folgender Rahmenbedingungen festgelegt: erkundete Ausbreitungsgrenzen der Kontaminationen topographische und nutzungsbedingte Rahmenbedingungen Ergebnisse des Grundwassermodells (Firma SV-Büro für Boden + Wasser GmbH) Die geplante Trasse beginnt im Westen beim Kokereigasgasometer Punkt A (Parzelle 179/1), verläuft entlang der ÖBB-Trasse Summerauerbahn zum Teil auf Grundstücken der ÖBB bis zum östlichsten Bereich bei Punkt S (Parzelle 1176/1). Details zur Trassenführung sind dem Einreichprojekt "Funnel & Gate", Anhang zu entnehmen. Die Gesamtlänge der Dichtwand beträgt m und reicht bis in eine Tiefe zwischen 17 und 22 m unter Geländeoberkante (GOK). Die daraus resultierende Dichtwandfläche ohne Abzug der Gesamtfläche an Filterelementen unter Berücksichtigung einer Einbindetiefe in den Stauer von etwa 2 m beträgt ca m². In erschütterungssensiblen Bereichen (z.b. Kokereigasgasometer) ist vorgesehen, dass ein schonendes Errichtungsverfahren (z.b. Schlitzwandfräse) zum Einsatz kommt. Seite 50

54 - Herstellung der Dichtwand Zur Herstellung der Teilumschließung wurde das Schlitzwand-Verfahren ausgewählt, das unter Berücksichtigung der Kosten die größtmögliche Sicherheit erzielt. Die Dichtwandmischung wird an den vorhandenen Chemismus des Grundwassers angepasst. Es werden keine das Grundwasser gefährdende Stoffe verwendet. Als Stützflüssigkeit kommt eine entsprechend geeignete Bentonitsuspension zur Anwendung. Im Rahmen der Herstellung der Dichtwand kommt es zu keiner Ableitung. Bei der Abnahmeprüfung werden Erosionsbeständigkeit und chemische Widerstandsfähigkeit geprüft. Die genaue Lage der Staueroberkante wird während des Herstellung (beim Schlitzen) der Wand dokumentiert. Das Erreichen des Einbindehorizontes (Stauer) wird sowohl sensorisch als auch in Form von bodenmechanischen Untersuchungen nachgewiesen. Vom Stauermaterial jedes Dichtwandelementes werden Rückstellproben (10 l-kübel) entnommen und in Abständen von 100 m der Durchlässigkeitswert und eine Kornanalyse bestimmt. Im Bereich des bestehenden Kokereigasgasometers wird die Schlitzwand mittels Schlitzwandfräsung hergestellt, um Erschütterungen im Zuge der Errichtung weitgehend hintanzuhalten. Soweit erforderlich wird im Bereich von Einbauten- und Infrastrukturquerungen die Umschließung durch Injektionssäulen, z.b. durch Hochdruckbodenvermörtelung (HDBV) hergestellt. Die Injektionssäulen werden ebenfalls ca. 1-2 m in den Stauer eingebunden. Zur Feststellung der Eignung der Bodenvermörtelungssuspension und zur Optimierung der Rezeptur werden vor Ort zwei Probesäulen hergestellt und nach dem Abbindevorgang durch Freilegung von einem Fachkundigen begutachtet. Von den Probesäulen werden Kernproben zur Eignungsprüfung entnommen und der Behörde ein Bericht vorgelegt. Bestimmte Bereiche der Dichtwand werden als dichte Spundwände mit dichtem Anschluss an die Schlitzwandkonstruktion hergestellt. Die Ermittlung der Lage, Größe und Anzahl der einzelnen Spundwandbereiche erfolgt im Zuge der Detailplanung mit Hilfe des Grundwassermodells. Die Spundbohlen werden ebenfalls in den Stauer nach Erfordernis eingebunden. Zur Sicherung einer einwandfreien Ausführungsqualität aller Grundbauarbeiten wird eine einschlägige staatlich autorisierte Anstalt zur Fremdüberwachung beauftragt. Zu dessen Tätigkeit gehört unter anderem die Überwachung der Eignungsprüfungen, die Überwachung der Herstellung der Dichtwand und der Bohrungen, die Durchführung der erforderlichen Qualitätskontrollen und spezifischen Versuche. Nach Abschluss der Arbeiten wird von der Fremdüberwachung der Behörde ein Bericht vorgelegt. Reaktive Filterelemente (Gates) Wie bereits erwähnt, erfolgt die Sicherung der Kontamination durch eine Teilumschließung in Kombination mit reaktiven Elementen (Prinzip "Funnel & Gate"). Durch die Teilumschließung wird der gesamte Grundwasserstrom erfasst und gezielt durch die in bestimmten Abständen in der Dichtwand situierten durchlässigen Gates geleitet. Die Gates sind mit einem reaktiven Filtermaterial (Aktivkohle) ausgerüstet, das gezielt auf die im Grundwasser vorhandenen Kontaminationen abgestimmt ist. Seite 51

55 - Auslegung Die Filterelemente sind als Linienbauwerke in der quer zum zukünftigen Grundwasserstrom angeordneten Dichtwand vorgesehen. Durch das Hindernis der Dichtwand entsteht ein hydraulisches Gefälle, das zu der gewünschten Durchströmung der Filterelemente (Gates) führt. Infolge der Ergebnisse des hydraulischen Grundwassermodells wurden insgesamt zwölf Gates (reaktive Filterelemente) innerhalb der geplanten Dichtwand angeordnet (Details zur Trassenführung und Anordnung sind dem Einreichprojekt "Funnel & Gate", Anhang zu entnehmen). Die Dimensionierung erfolgt auf Basis der aus der Grundwassermodellberechnung errechneten Strömungsverhältnisse und den im Grundwasser zu erwartenden Inhaltsstoffen. Basierend auf hydraulischen und ausführungstechnischen Gründen wurde die angeströmte Filterelementfläche mit einer Breite von 12,5 m und Höhe von 10 m gewählt. Bei der geplanten Ausführung erfolgt die Durchströmung der Filterelemente mehr oder weniger normal zur Dichtwandfläche. Dabei wird die Aktivkohlezone auf einer Länge (Tiefe) von etwa 1,5 Meter durchströmt und ergibt dies eine Filterwandstärke von eben dieser Abmessung. Aufgrund der o.a. Abmessungen beträgt das Volumen eines Filterelementes rund 200 m³. Bei einer Schüttdichte der Aktivkohle von rund 0,4 bis 0,5 t.m -3 befinden sich in einem Filterelement etwa 80 bis 100 t Aktivkohlegranulat. Es ist von Standzeiten der Filterelemente von theoretisch zumindest 2,4 bis 12,4 Jahren bei einer Beladekapazität von 1 Gew.-% bzw. 24,4 bis 124,1 Jahren bei einer Beladekapazität von 10 Gew.-% auszugehen. - Technische Ausführung Auf einer Breite von 12,5 m sowie Höhe von etwa 10,0 m (Details siehe "Prinzipskizze Filterelemente" im Einreichprojekt "Funnel & Gate", Anhang) werden in die Dichtwandkonstruktion prismatische bzw. zylindrische Stahlfilterkörper mit dichtem Anschluss an die Wandkonstruktion eingelassen. Dabei handelt es sich um Stahlkonstruktionen, deren Mantelflächen normal zur Grundwasseranströmungsrichtung aus Filterblechen bestehen. Die Schlitzweite richtet sich nach der Korngröße des zum Einsatz gelangenden Aktivkohlegranulates. Die endgültige Auswahl erfolgt im Zuge der Detailplanung auf Basis halbtechnischer Pilotversuche vor Ort. Dabei soll zunächst ein Filterelement hergestellt und durch qualitative und quantitative Grundwassermessungen in den An- und Zustrompegel der Wirkungsgrad sowie die Funktionsweise mit gegebenenfalls unterschiedlichen Aktivkohletypen erprobt und für den Ausführungsfall festgestellt werden. Bei diesen Untersuchungen sollen auch theoretisch mögliche Verstopfungsvorgänge durch Bildung von Biorasen bzw. Ausfällungsprodukten untersucht werden. Vor bzw. hinter dem Filterelement, also Grundwasser zu- und abstromseitig, werden Filterbetonflächen 16/32 mm (Kf 5,2x10-2 m.s -1 ) im Untergrund hergestellt in denen jeweils ein Grundwasserbeobachtungspegel versetzt wird (Details siehe "Prinzipskizze Filterelemente" im Einreichprojekt "Funnel & Gate", Anhang). - Betrieb Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Filterelemente werden diese laufend gewartet. Dabei werden in den vor und hinter den Filterelementen gesetzten Grundwasserpegel die Grundwasserstände mit geeigneten Messvorrichtungen Online gemessen und aufgezeichnet. Seite 52

56 Eine Änderung, z.b. Verstopfung der Filterelemente sollte aus den entsprechenden Ganglinien erkennbar sein, sodass über Gegenmaßnahmen zeitgerecht entschieden werden kann (z.b. Filtertausch). Über periodisch analysierte Grundwasserproben, die aus diesen Pegeln gezogen werden, wird die Reinigungswirkung laufend kontrolliert. Der Zeitpunkt vor dem möglichen Durchbruch des Filters soll auf diese Weise festgestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen (Aktivkohletausch) eingeleitet werden (siehe auch dazu Kapitel 8 "Beweissicherung"). Für die laufende Wartung der Anlage wird geschultes Personal inklusive Vertretung als Wartungsorgan bekannt gegeben. Diese Personen sind über Zweck und Funktion informiert und mit dem Betrieb vertraut. Für die gesamte Anlage wird eine Betriebsvorschrift erarbeitet. Die Betriebsvorschrift enthält eine Beschreibung der Funktionen der einzelnen Anlagenteile sowie die jeweils notwendigen Kontroll- und Wartungsmaßnahmen inklusive Messungen und die dafür vorgesehenen Zeitintervalle. Außerdem wird ein Betriebshandbuch erstellt, das das gesamte Monitoring, die Beweissicherung und den Umgang mit den Anlagenteilen regelt. Bodenluftabsaugung Wasserabscheidung Die abgesaugte Bodenluft weist aufgrund mitgerissener feiner Wassertröpfchen zu hohe Wassergehalte für einen optimalen Betrieb der Abluftreinigung auf. Insbesondere nach Regenfällen kann die Bodenluft hohe Wassergehalte erreichen. Deshalb wird durch Reduzierung der Fließgeschwindigkeit und durch Einbauten eine Wasserabscheidung bewirkt. Der Wasserabscheider besteht aus einem 120 l-gebinde mit einer integrierten Prallplatte/ Strömungsleitblech sowie Zuluft- und Abluftstutzen im Deckelbereich des zylindrischen Gefäßes. Es wird medienbeständiges Material verwendet. Das abgeschiedene Wasser aus der Wasserabscheidung, das sind Niederschlagswässer, die in der ungesättigten Bodenzone nach Niederschlägen vorhanden sind und durch den erzeugten Unterdruck im Rahmen der Bodenluftabsaugung über die Absaugstrecken mitgefördert werden, wird in diesen Behältern gesammelt. Es werden in Summe 12 Behälter angeordnet, die jeweils ein Volumen 120 l aufweisen. In der kalten und niederschlagsreichen Jahreszeit werden voraussichtlich die Behälter monatlich zu leeren sein. Die Entleerung erfolgt in den nächsten Straßen-Einlaufschacht, wobei diese in den Sammler E entwässern. Die Qualität diese anfallenden Wässer entspricht im Wesentlichen der Qualität des Niederschlagswassers, das aus befestigten Oberflächen in den Sammler E entwässert, Insgesamt werden maximal 12 x 120 l = l/monat abgeleitet. Absenkbrunnen Südwestlich des Kokereigasgasometers sollen im Grundwasserzustrom vier Grundwasserförderbrunnen in Form von Vertikalfilterbrunnen mit Förderraten: von 1 x 40 l.s -1 und 3 x 30 l.s -1 errichtet werden. Durch die geplante Situierung der Grundwasserentnahmen wird auf die geplante Dichtwand eine direkte Anströmung bewirkt. Das geförderte Grundwasser wird über eine Pumpleitung zu betriebsinternen Kühlzwecken genutzt. Die Bemessung, hydraulische Berechnung und der Brunnenausbau sowie die Steuerung, Brunnenzuleitung und Pumpleitung bitten wir dem Kapitel 6 des "Einreichprojektes Funnel & Gate" zu entnehmen. Des Weiteren sind in diesem Kapitel auch die entsprechend Pläne enthalten. Seite 53

57 Bestehender Brunnen VAL 3 bzw. VASL 3 Der bestehende Brunnen des VERBUND mit der Bezeichnung VAL 3 bzw. VASL 3 bleibt in seiner ursprünglichen Funktion als Entnahmebrunnen zur Grundwasserhaltung unbeeinflusst. Er wurde aufgrund seiner Funktion zur Grundwasserhaltung in der Betrachtung und in den Berechnungen für das gegenständliche Projekt berücksichtigt, die bestehenden rechtlichen Grundlagen bleiben aufgrund des vorliegenden Projektes unberührt. Änderungen an dieser Brunnenanlage sind nicht vorgesehen. Wasserableitung / Wasserwiederverwendung Das geförderte Grundwasser aus den Absenkbrunnen wird nicht abgeleitet, sondern zu Kühlzwecken im Betrieb der voestalpine genutzt. Nach der Nutzung wird das erwärmte Wasser durch bereits bewilligte Ableitstellen in die Donau eingeleitet. Aufgrund der Substitution mit aus der Donau entnommenem Wasser kommt es zu keiner Änderung der bestehenden Ableitrechte. Abfallwirtschaft/Verwertung: Die darin gemachten Angaben beziehen sich insbesondere auf die Vorgaben aus dem UVP- Bescheid. Die verfahrenstechnische Umsetzung wird durch nachfolgendes Schema erklärt: Seite 54

58 Verfahrensschema zur Aufbereitung von Aushubmaterialien Einstufung und Verwertung von Aushubmassen Durchführung von Vorerkundungen Beprobung des Aushubmaterials Durchführung chemischer Analysen Materialeinstufung auf Basis der Deponieverordnung Bestimmung der Aushubmassen auf Basis des Erkundungsprogramms Verwendungsmöglichkeit glichkeit des Aushubmaterials belastet unbelastet keine Freigabe Freigabe Behandlung/Entsorgung Wiederverwertung Entsorgungsverfahren festlegen Transportweg/-behälter organisieren Entsorgungsbescheinigungen: - Wiegescheine - Übernahmebestätigung Wiederverwertung: - Art des Einbaumaterials - Menge Dokumentationsführung Baurestmassennachweisformular Dokumentationsführung Baurestmassennachweisformular Vorlage bei der Behörde (Berichtslegung) Bodenluftabsaugung: Auch hier wird wie beim technischen Bericht von Funnel & Gate zu erst auf die allgemeinen Projektsdaten hingewiesen. Zweck und Ziel der Bodenluftabsaugung und insbesondere den BTEX-Gehalt des zukünftigen Aushubmaterials so weit zu reduzieren, um einen gefahrlosen Aushub kontaminierter Materialien gewährleisten zu können. Vor Maßnahmenbeginn werden die Sanierungsflächen im Raster von ca. 20 x 20 m hinsichtlich BTEX-Gehalte in der Bodenluft untersucht und werden kann Seite 55

59 Maßnahmen zur weiteren Schadstoffentfrachtung gesetzt, wenn die BTEX-Konzentrationen höher als 50 mg/m³ sind. Zur Chronologie des Standorts, zur Entstehung der Kontamination und zur Beschreibung des Standortes kann auf die Angaben zum technischen Bericht Funnel & Gate verwiesen werden. In weiterer Folge wird der Sanierungsverlauf der Überprüfung des Sanierungsfortschrittes dargelegt. Dazu ist genauso wie zu den festgelegten Sanierungszielen den Sanierungsberichten und der Dauer der Sanierungsmaßnahmen auf technische Beschreibung im Spruch dieses Bescheides hinzuweisen. Bodenmechanisches Gutachten: Zur Abklärung möglicher Auswirkungen auf Gebäude auf Nachbargrundstücke durch die Grundwassersenkung hat die voestalpine Stahl GmbH ein bodenmechanisches Gutachten in Auftrag gegeben. "Grundlagen Folgende Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt: [1] Auszug Technischer Bericht; Kapitel 6 bis 6.3 Projektbeschreibung Projekt- Nr Funnel and Gate - Einreichprojekt erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [2] Einreichprojekt Funnel-and-Gate geplanter Verlauf Schlitzwand voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [3] Einreichprojekt Funnel-and-Gate Längenschnitt Schlitzwand voestalpine Stahl GmbH, geplanter Verlauf Schlitzwand, Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach- Straße 4, 4210 Gallneukirchen [4] Einreichprojekt Funnel-and-Gate Prinzipsskizze Filterelemente (Gates) voestalpine Stahl GmbH geplanter Verlauf Schlitzwand Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [5] Geschwindigkeitsverteilung: IST-Zustand, Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [6] Geschwindigkeitsverteilung: SANIERUNGS-Zustand, Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans- Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen. [7] Geschwindigkeitsverteilung der Brunnenanströmung: IST-Zustand, Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [8] Geschwindigkeitsverteilung der Brunnenanströmung: SANIERUNGS- Zustand, Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [9] Geschwindigkeitsverteilung Anströmung der Gates: IST-Zustand, Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [10] Geschwindigkeitsverteilung Anströmung der Gates: SANIERUNGS- Zustand, Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [11] Übersichtslageplan Erkundungsbohrungen Chemiepark Linz Proj. Nr v erstellt v. GUT und Gruppe Wasser Seite 56

60 [12] Ergänzende Untersuchungen Chemiepark und Kokerei Linz hergestellt von der Fa. Reisinger a. Grundwassersonden C1 - C8, C10 - C35 März, April 2007 b. Rammkernbohrungen KB 24 - KB31, KB33 - KB36, KB40 - KB41, KB44 KB46, KB51, KB60, März, April 2007 [13] Pumpversuchsauswertung B92 vom August 2009 erstellt v. GUT [14] Grundwassergleichenplan MW - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [15] Grundwassergleichenplan MW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach- Straße 4, 4210 Gallneukirchen [16] Grundwasserabsenkung MW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach- Straße 4, 4210 Gallneukirchen [17] Grundwassergleichenplan HW - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen [18] Grundwassergleichenplan HW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach- Straße 4, 4210 Gallneukirchen [19] Grundwasserabsenkung HW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach- Straße 4, 4210 Gallneukirchen [20] Grundwassergleichenplan NW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach- Straße 4, 4210 Gallneukirchen [21] Grundwasserabsenkung NW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr erstellt am von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach- Straße 4, 4210 Gallneukirchen Besprechung am mit Vertretern des Chemieparks (o. T.: Hopfner-Heindl / Nycomed; Greiner / Borealis; Richtsfeld / Borealis; Thurn / DSM; Wahlmüller / Konform Unternehmensberatung; Weyrer / Borealis;), der voestalpine Stahl GmbH (Angermayer / voestalpine Stahl GmbH); dem Projektanten (Gnjezda / Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH) und dem Unterzeichner (Ettinger / MPT Engineering GmbH). Allgemeines Die Daten zur Beschreibung des Projektes bzw. der Standortbeschreibung wurde aus den unter Punkt 2 angeführten Unterlagen entnommen. Projektsbeschreibung Abstromseitig der Kontamination im Kokereibereich der voestalpine soll beginnend vom Koksgasgasometer ungefähr parallel zur ÖBB-Trasse der Summerauerbahn bis zur Steyregger Brücke verlaufend eine Dichtwand mit ca. 12 Gates (Abstand ca. 140 bis 150 m) hergestellt werden. Durch die Dichtwand und die neu zu errichtenden Brunnen kommt es zu einer Grundwasserabsenkung von bis zu 0,7 m. Seite 57

61 Lage In den Bildern 1 und 2 ist der Kokereibereich zwischen Voesthafen (südlich) und der Bundesstraße bzw. der parallel verlaufenden ÖBB-Trasse und des nördlich anschließenden Chemieparks der im Norden vom Tankhafen begrenzt wird, dargestellt. Die östliche Grenze bildet die bestehende Dichtwand am rechten Donauufer. Bild 1: Orthofoto (Quelle: doris) Bild 2: Franziszeischer Kataster (Quelle: doris) Aus den oben angeführten Abbildungen ist der ungefähre Verlauf der Dichtwand (Punkt 1 bis 6) bzw. die grobe Umgrenzungslinie des Chemieparks (Punkt 6 bis 15) zu erkennen. Die Linien dienen nur zur Darstellung der ungefähren Lage und entsprechen nicht den genauen Grundstücksgrenzen bzw. dem genau geplanten Dichtwandverlauf. Seite 58

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