Eigen- und Fremdüberwachung ÖVGW-Richtlinie W 59 bzw. ÖNORM B 2539 (2014)

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1 Eigen- und Fremdüberwachung ÖVGW-Richtlinie W 59 bzw. ÖNORM B 2539 (2014) Ing. Dietmar HOSP 1

2 Eigen- und Fremdüberwachung Überwachungsmaßnahmen TW-Versorgungsanlagen ÖNORM B 2539/ÖVGW-Richtlinie W 59 Änderungen der Fassung 2014 zu 2005 Wasseruntersuchungen gemäß TWV 2001 i.d.g.f. Probennahmeplan - Bescheid Führung eines Betriebs- und Wartungshandbuches gemäß der ÖVGW-Richtlinie W 85 (2008) wasserlogbuch Fremdüberwachung nach 134 WRG i.d.g.f. zur Umsetzung in Tirol: Informationsschreiben der Abt. Wasser-, Forst- und Energierecht des Amtes der Tiroler Landesregierung vom Vorgaben unter ( ) 2

3 ÖNORM B 2539 (= ÖVGW-RL W 59), Ausgabe /1 Grundsätzliche Änderungen Inspektion, Kontrolle Messung, Prüfung, Dokumentation Änderung der Zeitabstände Präzisierung der Fremdüberwachung 3

4 ÖN B 2539 / W 59: Messungen - Wassergewinnungsstelle Änderungen mit Ausgabe Quellen Messung elektr. Leitfähigkeit (empfohlen) Brunnen Messung elektr. Leitfähigkeit (empfohlen) Entnahmemenge während der Grundwasserstandsmessung Grundwasserspiegel eines nahegelegenen Pegel 4

5 ÖN B 2539 / W 59: Prüfungen - Wassergewinnungsstelle Änderungen mit Ausgabe auf Bewuchs (neu) visuelle Prüfung der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen monatlich wird empfohlen (früher jährlich) 5

6 ÖN B 2539 / W 59: Prüfungen - Speicherbauwerke Änderungen mit Ausgabe Visuelle Prüfung des Allgemeinzustandes (monatlich früher jährlich) (Bauwerk, Rohrleitungen, Armaturen, Außenanlagen, Bewuchs, Sicherheitseinrichtungen) Visuelle Prüfung auf Sauberkeit und Ablagerungen (monatlich früher jährlich) Dichtheit der Wasserkammer (alle 5 Jahre früher jährlich) 6

7 ÖN B 2539 / W 59: Prüfungen - Hydranten Änderungen mit Ausgabe Funktion Dichtheit Beschädigung Zugänglichkeit (alle 2 Jahre - früher jährlich) 7

8 ÖN B 2539 / W 59: Dokumentation - Aufzeichnungen betrieblich relevanter Daten Änderungen mit Ausgabe Aufzeichnungen betrieblich relevanter Daten Hinweis auf Eigenüberwachung Führung eines Betriebs- und Wartungshandbuch nach ÖVGW-Richtlinie W 85 (2008) 8

9 Wasseruntersuchungen gemäß TWV 2001 i.d.g.f. Probennahmeplan - Bescheid 9

10 Führung eines Betriebs- und Wartungshandbuches gemäß ÖVGW-Richtlinie W 85 wasserlogbuch 10

11 wasserlogbuch - Allgemeines Betriebs- und Wartungshandbuch gemäß ÖVGW-RL W 85 mit Wassersicherheitsplan einfaches Dokumentationsinstrument für Betreiber derzeit (noch) auf Excel-Basis erstellt von Experten der Universität für Bodenkultur, Institut für Siedlungswasserbau, Industriewasserwirtschaft und Gewässerschutz BOKU SIG in Kooperation mit OÖ Wasser-Verband Genossenschaftsverband nachgeordnete Dienststelle des Amtes der OÖ Landesregierung 11

12 Hilfen bzw. Anleitungen zu wasserlogbuch - Inhalte Stammdatenblätter nach ÖVGW-RL W 85 Wassermengenbilanz Notfallplanung inkl. Inspektion und Wartung Gefahrenbewertung und Maßnahmenentwicklung nach ÖVGW-RL W 88 - Anleitung zur Einführung eines einfachen Wassersicherheitsplanes Erfolgsdokumentation inkl. praktischer Überwachung vor Ort mittels Betriebs- und Wartungsblätter Änderungsdokumentation 12

13 wasserlogbuch - Einstieg 13

14 Fremdüberwachung nach 134 WRG i.d.g.f. Öffentliche Wasserversorgungsanlagen einschließlich der Schutzgebiete sind vom Wasserberechtigten auf seine Kosten durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen hygienisch und technisch überprüfen zu lassen. Überprüfungen haben in Zeitabständen von höchstens fünf Jahren zu erfolgen, sofern die Wasserrechtsbehörde nicht unter Bedachtnahme auf besondere Umstände kürzere Zeitabstände vorschreibt. Der Wasserberechtigte hat über das Ergebnis der Überprüfung der Wasserrechtsbehörde einen Befund vorzulegen, dessen Nachprüfung sie veranlassen kann. 14

15 Umsetzung 134 in Tirol Festlegungen Schreiben des Amtes der Tiroler Landeregierung Informationsschreiben der Abt. Wasser-, Forst- und Energierecht vom Vorgaben unter ( ) 15 15

16 Vorgaben unter ( ) hinsichtlich technischer Fragen einschließlich Schutzgebiete: ÖVGW-Richtlinie W 60 (Juli 2010) als Basis hinsichtlich Umfang, Inhalt und Gliederung anzuwenden bei großen Anlagen - Inspektion der wesentlichen Anlagenteile stichprobenartige Überprüfungen nachvollziehbare Auswahl von Stichproben bei 134- Überprüfungen von großen Wasserversorgungsanlagen zur hygienischen Überprüfung: Umsetzung der Trinkwasserverordnung 16

17 Sachverständige, geeignete Anstalten und Unternehmungen technisches, planerisches und betriebliches Fachwissen bzw. Erfahrung von zentraler Bedeutung. als 134-Fremdüberwacher kommen in Tirol in Frage: befugte PlanerInnen des Fachbereichs Trinkwasser - Planung, Bau und Betrieb - mit entsprechenden Referenzen erfahrene MitarbeiterInnen von Wasserversorgungsunternehmen mit Referenzen betreffend Planung, Bau und Betrieb im eigenen Unternehmen (Wasserversorgungsunternehmen, in denen eigene MitarbeiterInnen regelmäßig Anlagen planen und errichten) vorausgesetzt, dass diese Personen in Wasserversorgungsunternehmen beschäftigt sind, welche hinsichtlich ihrer Größenordnung zumindest der der überwachten Anlage entsprechen 17

18 Abweichung von ÖVGW-Richtlinien und Normen Fremdüberwachung durch MitarbeiterInnen der überwachten Anlage kommt beim Vollzug von 134 WRG in Tirol ausdrücklich nicht in Frage (Trennung von Eigen- und Fremdüberwachung) 18

19 Fremdüberwachung - Umfang Überprüfung des Anlagen- und Rechtsbestandes Beurteilung der Eigenüberwachung inkl. Führung der Betriebsbücher Beurteilung der Anlagen Beurteilung des Personaleinsatzes Einhaltung der notwendigen Wasseruntersuchungen Einhaltung der Bescheidauflagen Mängelauflistung Verbesserungsvorschläge sh. auch die zitierten Festlegungen des Amtes der Tiroler Landesregierung! 19

20 Fazit Überwachungsmaßnahmen wozu? Sicherung der Trinkwasserqualität Rechtssicherheit nicht zuletzt auch: 20

21 Persönliche Absicherung 21

22 Danke für die Aufmerksamkeit 22

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