Österreichische Wasserwirtschaft Bedarf und Finanzierung
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- Adrian Franke
- vor 5 Jahren
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1 Österreichische Wasserwirtschaft Bedarf und Finanzierung Christoph Prandtstetten Kommunalkredit Public Consulting Innsbruck,
2 Inhalt Förderung Siedlungswasserwirtschaft Bedarf und Investitionen Investitionskostenerhebung 2006 Qualitätssicherung 2
3 Umweltförderungen des Bundes Umweltförderungsgesetz (UFG) seit 1993 regelt derzeit 4 Bereiche: Wasserwirtschaft (kommunale SWW + Gewässerökologie) Altlastensanierung Betriebliche Umweltförderung im In- und Ausland Österreichisches JI/CDM-Programm 3
4 Überblick über die Bundesförderung SWW Förderungsgegenstand (1) Abwasserentsorgung: Sammlung (Kanalisation) Reinigung (Kläranlagen) Klärschlammbehandlung (Trocknung, Kompostierung etc.) 4
5 Überblick über die Bundesförderung SWW Förderungsgegenstand (2) Wasserversorgung: Fassung (Brunnen, Quellen) Speicherung (Hoch-/Tiefbehälter) Verteilung (Transport-, Versorgungsleitungen) Aufbereitung (Filtration, Entkeimung etc.) 5
6 Kommunale Siedlungswasserwirtschaft Förderungsausmaß Wasserversorgung Bund Bundesland 1. Wasserversorgungsanlagen 15 % 0 % - 50 % 2. Einzelanlagen Pauschalsätze Pauschalsätze Abwasserentsorgung Bund Bundesland 1. Abwasserentsorgungsanlagen Ersterrichtung 8 % - 50 % + Pauschale (max. 20 %) 0 % - 50 % Sanierung 8 % - 50 % 0 % - 50 % 2. Einzelanlagen bis 50 EW Pauschalsätze Pauschalsätze 3. Einzelanlagen über 50 EW bis 30 % bis 30 % 6
7 Kommunale Siedlungswasserwirtschaft zusätzliche Pauschalsätze Anreiz zur Optimierung der Einbautenkoordination - Pauschale beträgt 2 EUR pro lfm (Wasserleitung und Kanal) - Voraussetzung: Verpflichtung, 5 Jahre in den befestigten Flächen, in denen die Kanaltrasse bzw. Wasserleitung verläuft, keine weiteren Einbauten zuzulassen Digitaler Leitungskataster - Pauschale beträgt 2 EUR pro lfm (Wasserleitung und Kanal) - Voraussetzung: GIS-fähiger digitaler Leitungskataster aktuelle Zustandserhebung und Zustandsbewertung 7
8 Kommunale Siedlungswasserwirtschaft FRL-Reform 2010 (1) Verlängerung des Betrachtungszeitraums - gültig ab geregelt in 8 Abs. 1 Z 3 und 13 Abs. 15 der FRL idgf - für Maßnahmen, die aufgrund Wirtschaftskrise bisher nicht verwirklicht werden konnten - Realisierung bis 2015 oder bis spätestens 3 Jahre nach Ablauf des Betrachtungszeitraums (BZR) mit Spitzenförderung möglich 8
9 Kommunale Siedlungswasserwirtschaft FRL-Reform 2010 (2) Voraussetzungen: für Zusicherungen nach dem Betrachtungszeitraum läuft frühestens 2010 ab oder ist bereits abgelaufen, aber Verschiebung gem. FRL 2005 ist noch möglich Maßnahmen müssen der KPC in einer früheren Fördersatzermittlung (vor ) als zuk. Kosten vorliegen 9
10 UFG Novelle (in Kraft seit ) Keine Änderungen bei Förderhöhen und Gegenstand Reduktion des Zusagerahmens Zusagerahmen reduziert auf 355 Mio. Euro bis 2013 max. 130 Mio. Euro im Jahr 2010 und 2011 max. 95 Mio. Euro im Jahr bei voller Ausnutzung somit keine Zusagen möglich 2014 Finanzausgleichsverhandlungen (verschoben von 2013) vorhandene Wiederausnutzung (bisher freiwerdende Mittel aus geringeren Abrechnungen) wurden gestrichen Wiederausnutzung für freiwerdende Mittel nach 2011 stehen wieder zur Verfügung ab 2014 neuer FAG Zusagerahmen? 10
11 Investitionskosten der SWW Quelle: KPC 11
12 Finanzierungsstruktur von SWW-Projekten Zeitraum Quelle: KPC 12
13 Bedarf und Investitionen Investitionskostenerhebung 2006 (durchgeführt durch die Kommunalkredit Public Consulting)
14 Investitionskostenerhebung 2012 Datengrundlage für FAG-Verhandlungen und zukünftige Dotation der Förderung Siedlungswasserwirtschaft Erhebung erstmals im WEB Start Versand per an Gemeinden und Verbände Ausfüllfrist bis
15 Errichteter Anlagenbestand (Stand 2010) ~ km Schmutz- und Mischwasserkanäle ~ km Regenwasserkanäle ~ Kläranlagen (> 50 EW) für ca. 22 Mio. EW ~ km Wasserleitungen mehr als Brunnen und Quellen ~ 710 Mio. m³ Trinkwasser ~ Aufbereitungsanlagen für rd. 218 Mio. m³ ~ Wasserspeicher 4 Mio m³ (2 Tagesbedarf) 15
16 Öffentlicher Anschlussgrad 2006 Abwasserentsorgung aktueller Anschlussgrad in Österreich ~ 92% 16
17 Geplanter Anschlussgrad 2015 Abwasserentsorgung zukünftiger Anschlussgrad in Österreich ~ 95% 17
18 Öffentlicher Anschlussgrad 2006 Wasserversorgung aktueller Anschlussgrad in Österreich ~ 90% 18
19 Geplanter Anschlussgrad 2015 Wasserversorgung zukünftiger Anschlussgrad in Österreich ~ 94% 19
20 Investitionskosten in Mio. EUR Investitionskostenbedarf Abwasserentsorgung Wasserversorgung Jahre Σ EUR rd. 4 Mrd. Investitionsbedarf (davon 2,7 für AE) 20
21 Verteilung nach Anlagenteilen Abwasserentsorgung Wasserversorgung 21
22 Verteilung Investitionskosten auf Bundesländer Abwasserentsorgung Wasserversorgung 22
23 Qualitätssicherung
24 Festlegung von Qualität im Siedlungswasserbau 1. Wasser-, Bau-, Gewerberecht, Arbeitsrecht, NORMEN, Verlegevorschriften u.a.m. 2. Förderrecht (ergänzend/zusätzlich zu 1.) allg. Förderungsvoraussetzungen: Variantenuntersuchung Stand der Technik Planungswettbewerb 24
25 Weitere Förderungsvoraussetzungen: Planung, örtl. Bauaufsicht und Ausführung nur durch dafür Befugte Technische, ökologische, ökonomische (Mindest)- Qualitätsstandards (Technische Richtlinien 2006) Bedachtnahme auf Langlebigkeit und Qualität (z.b. ÖGA, ÖWAV, etc.) Kontrollmaßnahmen durch unabhängige Dritte Fortlaufende Aufzeichnungen des Projektgeschehens 25
26 Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9, 1092 Wien Tel Fax c.prandtstetten@kommunalkredit.at
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