Die neuen Förderungen. für Wettbewerbsteilnehmer (E-Wirtschaft)

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1 Die neuen Förderungen für die Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer (E-Wirtschaft) Seite

2 Vorstellung der neuen Förderungsmöglichkeiten Gewässerökologie Umweltförderungsgesetz (UFG) und Förderungsrichtlinien DI Verena Ressel, MBA Abt. VII/6, Lebensministerium Seite 2

3 Inhalt Ausgangslage Gesetzliche Rahmenbedingungen - Umweltförderungsgesetz (UFG) - EU-Beihilfenrecht Förderungsrichtlinien Gewässerökologie - Grundsätzliches - Allgemeine Bestimmungen Seite 3

4 Ausgangslage Ziel WRRL: Erreichung des guten Zustandes der Gewässer Status: hydromorphologische Belastungen va aufgrund von Hochwasserschutz und Wasserkraftnutzung hoher Finanzierungsbedarf für ökologische Maßnahmen 1. NGP mit Prioritätensetzung bis 2015 Frage: Wie kann eine möglichst rasche und effiziente Umsetzung der bis 2015 notwendigen ökologischen Maßnahmen erreicht (= finanziert) werden? Seite 4

5 Umweltförderungsgesetz 1 Inkrafttreten am mit Förderbereichen Siedlungswasserwirtschaft, UFIA, Altlastensanierung UFG-Novelle - BGBl. I Nr. 34/2008 vom : Förderung Gewässerökologie Ziel ( 1 Z 1): Schutz der Umwelt... durch Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer (= bestehende Belastungen!) Mittelbereitstellung ( 6 Abs. 2e): von 2007 bis 2015 Barwert von insgesamt höchstens 140 Millionen Euro Mittelaufbringung ( 51 Abs. 5a): aus Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds Seite 5

6 Umweltförderungsgesetz 2 Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: Richtlinienerlassung und Förderungszusagen Kommission Wasserwirtschaft: Beratung des Ministers bei Entscheidung über Förderungsansuchen und Richtlinienerstellung Aufgaben der Abwicklungsstelle Förderungsverfahren und Inhalte der Richtlinien Berichtspflichten konkrete Bestimmungen zur Förderung Wasserwirtschaft: Ziel ( 16a), Förderungsgegenstand ( 17a), Förderungswerber ( 19), Förderungsausmaß ( 20), Gremien ( 22 und 22a) Seite 6

7 EU-Beihilfenrecht unzulässige Beihilfen, wenn dadurch Marktverzerrungen entstehen, einzelne Unternehmen/Branchen einen Wettbewerbsvorteil erhalten Europäische Kommission legt Rahmenbedingungen fest, wann Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind eine rel. neue Regelungen ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) - Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 kein langes Notifikationsverfahren erforderlich Mitgliedsstaat verpflichtet sich zur Einhaltung und Kontrolle der Vorgaben Seite 7

8 EU-Beihilfenrecht Bestimmungen der AGVO Umweltschutzbeihilfen (Abschnitt 4, Art. 17 ff) Anwendungsbereich, Transparenz, Anreizeffekt, Kumulierungsregeln etc (Abschnitt 1) Kumulierungsregeln, etc. (Abschnitt 1) Schwellenwert: 7,5 Mio. EUR Investitionsbeihilfen pro Unternehmen und Investitionsvorhaben (Art. 6) bei Fehlen einer Gemeinschaftsnorm (Art. 18) max. Beihilfenintensitäten (Art. 18 (4)): 35 % für Großunternehmen 45 % für mittlere Unternehmen 55 % für Kleinunternehmen Seite 8

9 Förderungsrichtlinien Grundsätzliches 1 UFG-Förderungssystem: Förderungssystem: Rahmenbedingungen, Abläufe 140 Millionen Euro bis 2015, keine festgeschriebene Mittelaufteilung nach Jahren nach Planungsräumen/Bundesländern zwischen Maßnahmen von Hochwasserschutz und Wasserkraft EU-Beihilfenrecht: Allgemeine GruppenfreistellungsVO Prioritäten aus dem 1. NGP Förderungsrichtlinien für Wettbewerbsteilnehmer Download: Seite 9

10 Grundsätzliches 2 Förderungsrichtlinien für Wettbewerbsteilnehmer Inkrafttreten mit 1. Februar 2009 Geltungsdauer gem. AGVO bis oder Mittelausschöpfung Gliederung - 6 Abschnitte mit 15 Paragraphen, 1 Anhang: I. Ziele, Begriffsbestimmungen II. Förderungsart und -höhe III. Objektive Rahmenbedingungen g IV. Spezifische Voraussetzungen V. Verfahren VI. Geltungsdauer, Übergangs- und Schlussbestimmungen Anhang A Maßnahmen Seite 10

11 Warum? - Ziel Zielsetzung ( 1) Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes ist die Reduktion der hydromorphologischen Belastungen der Gewässer zur Erreichung der Umweltziele für Oberflächengewässer: ökologischen Prioritäten auf Basis von Dringlichkeits- katalogen der Länder unter Berücksichtigung des 1. NGP Anreizeffekt für frühzeitige Umsetzung der Maßnahmen - Ausgleich finanzieller Nachteile für Förderungswerber Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Mitteleinsatzes Seite 11

12 Wer? - Förderungswerber Wettbewerbsteilnehmer ( 7) Betreiber von Anlagen zur Wasserkraftnutzung Betreiber von sonstigen Anlagen, wenn sie Wettbewerbsteilnehmer gem. EU-Vorgaben sind Ausschluss von der Förderung, wenn Rückforderungsanordnungen der Europ. Kommission für rechtswidrige Beihilfen nicht befolgt wurden bei KMU: Voraussetzungen für Einleitung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind Seite 12

13 Wofür? - Förderungsgegenstand förderbare Maßnahmen ( 4 Abs. 1) Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau, Schwall Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten, die im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen notwendig sind Konkretisierung der Maßnahmen in Anhang A: Basis: Maßnahmenkatalog Hydromorphologie Seite 13

14 Förderungsgegenstand Maßnahmen Durchgängigkeit, Ausleitung 1) Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit: Entfernen des Querbauwerks Umbau zu aufgelöster Rampe Umgehungsarm g Umgehungsgerinne Naturnaher Beckenpass Raugerinne technische Fischwanderhilfe Wiederherstellung naturnaher Mündungsbereiche bei abgetrennten Zuflüssen 2) Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen: Gestaltungsmaßnahmen an verbauten Gewässern zur Verbesserung des Habitatangebotes bei gleichzeitiger Gewährleistung des ökologischen Mindestabflusses Seite 14

15 Förderungsgegenstand Maßnahmen Rückstau, Schwall 3) Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen von Rückstau: Verringerung Stauziel (teilweise) Stauraumverfüllung Gestaltung/Strukturierung g Stauwurzel Strukturierung der Ufer im Stauraum Flachwasserbereiche Leitwerke und Buhnen kleines Begleit-/Umgehungsgerinne großes naturnahes Umgehungsgerinne Nebengewässervernetzung Wiederanbindung Zuflüsse Oberflächen-/Tiefenwasserentnahme (Temperaturregime) 4) Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen von Schwall Seite 15

16 Förderungsgegenstand Maßnahmen Restrukturierung 5) Maßnahmen zur Restrukturierung hydromorphologisch veränderter Fließgewässerstrecken: Wiederherstellung des morphologischen Flusstyps mit/ohne Nebengewässer/Auanbindung Initialmaßnahmen zur dynamischen Eigenentwicklung zu morphologischem Flusstyp Strukturierung oder Initialmaßnahmen zur dynamischen Eigenentwicklung g im verbreiterten Abflussprofil Strukturierung im bestehenden Abflussprofil Wiederherstellung natürliches Sohlgefälle Beseitigung Verrohrung Wiederherstellung der natürlichen Sohle ingenieurbiologische Uferstrukturierung Ufervegetationssaum entlang MW-Anschlagslinie Initiierung/Entwicklung/Anbindung g g von Augewässern und Überflutungsräumen Seite 16

17 Wieviel? - Förderungsausmaß Art der Förderung ( 3Abs Abs. 1) Investitionszuschüsse Fördersatz ( 3Ab Abs. 2 und d3) maximal 20 % der förderbaren Kosten, für KMU: Erhöhung um 10 %-Punkte (= 30 % Förderung) Einschränkungen ( 3 Abs. 4 ff) bei Antragstellung nach dem : Verringerung des Förderungssatzes um 5 %-Punkte EU-Mittel verringern die förderbaren Kosten Seite 17

18 förderbare Kosten förderbare Kosten ( 4 Abs. 2) Investitionskosten der Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang damit - Gutachten, Studien, generelle Planung - Planung und Bauaufsicht - Grundstückserwerb - einmalige Entschädigungen Kostenüberschreitungen bis 10 % Seite 18

19 nicht förderbare Kosten nicht förderbare Kosten ( 4 Abs. 3) Maßnahmen, die ein Dritter trägt/zu tragen hat oder die aus einem anderen Titel zu tragen sind (z.b. Kompensationsmaßnahmen) Maßnahmen, die der Einhaltung von Gemeinschaftsnormen dienen Entschädigungen für Einbußen bei der Energieproduktion Instandhaltung von Gewässern und Anlagen Betrieb Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen Steuern, Versicherungsprämien, Gerichts-/Notariats-/RA-Gebühren Leistungen, die vor Ansuchenstellung durchgeführt werden, ausgenommen Vorleistungen Finanzierungen nicht genehmigte Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % Seite 19

20 Begriffsbestimmungen 1 Gemeinschaftsnorm ist eine verbindliche Gemeinschafts- norm für das von einem einzelnen Unternehmen zu erreichende Umweltschutzniveau Vorleistungen können vor Antragstellung erbracht werden: Planungsleistungen sowie immaterielle und materielle Leistungen für eine ordnungsgemäße und optimale Planung gemäße und optimale Planung. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gem. Anhang I der AGVO MU: u.a. Jahresumsatz < 50 Mio Euro, < 250 MitarbeiterInnen KU: u.a. Jahresumsatz < 10 Mio Euro, < 50 MitarbeiterInnen Seite 20

21 Kumulierung von Förderungen Kumulierung ( 5) maximal zulässige Förderungsintensitäten und Schwellenwerte der AGVO dürfen nicht überschritten werden Förderungen aus verschiedenen Fördertöpfen für die selben Anlagenteile sind problematisch (Ausnahme: die jeweilige Landesförderung Gewässerökologie) Meldungsverpflichtung für Förderungswerber über alle anderen beantragten/genehmigten Förderungen Konsequenz bei Verstoß: Rückzahlung der Förderungen mit Zinseszinsen Seite 21

22 Allgemeine Voraussetzungen 1 Wasserwirtschaftliche Voraussetzungen ( 7) Maßnahmen sind in den Dringlichkeitskatalogen der Länder angeführt Maßnahmen sind im Maßnahmenkatalog angeführt keine Förderfähigkeit der Maßnahmen im WBFG und keine geplante Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen eines WBFG-Projekts innerhalb der folgenden 5 Jahre Förderungswerber ist Konsensträger der Belastung Erhaltung der Anlage/Maßnahme in konsensgemäßem Zustand Seite 22

23 Allgemeine Voraussetzungen 2 Beihilfenrechtliche Voraussetzungen ( 7) Schwellenwert von 7,5 Mio. Euro Förderung pro Unternehmen und Investitionsvorhaben Unternehmen und Investitionsvorhaben Maßnahmenumsetzung vor verpflichtender Umsetzung von nationalen Normen Anreizeffekt KMU: Umsetzungsbeginn nach Eintreffen des Ansuchens bei der Abwicklungsstelle des Bundes g Nachweis des Anreizeffektes bei Großunternehmen: Umsetzungsbeginn nach Ansuchenstellung ste u mehrere Argumentationen z.b. signifikante Beschleunigung g des Abschlusses des Vorhabens Seite 23

24 Allgemeine Voraussetzungen 3 Formale Voraussetzungen ( 7): eindeutig positive Beurteilung durch das Land Gewährung einer Förderung durch das Land Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen (Wasserrecht, Naturschutzrecht, Forstrecht, Gewerberecht, etc.) Einhaltung des Standes der Technik bzw. der besten verfügbaren Umweltpraxis Umsetzung der Maßnahmen innerhalb von 3 Jahren Bonität und Kreditwürdigkeit nachgewiesen Finanzierung sichergestellt Seite 24

25 Datenverwendung, Datenschutz Grundlage Datenschutzgesetz 2000 idgf Verwendung für aggregierte Darstellungen in Tätigkeitsberichten, für Evaluierungen etc. durch BMLFUW und KPC Offenlegung gegenüber Kontrollorganen, (z.b. Rechnungshof, BMF, ev. EU) Verwendung für statistische Auswertungen z.b. BMWA, BMF, EU Transparenzdatenbank des Bundes: Offenlegung von Agrar- und Umweltförderungen der vorangegangenen 2 Jahre - Seite 25

26 Weiteres zur Förderung unter Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! k Seite

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