Jahresbericht der Zentralen Meldestelle für schwere Unfälle im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahresbericht der Zentralen Meldestelle für schwere Unfälle im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft."

Transkript

1 Jahresbericht 2013 der Zentralen Meldestelle für schwere Unfälle im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

2 Inhalt 1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen Österreichische Anlagenstatistik Meldepflichtige Ereignisse im Jahr Sonstiges... 5

3 1 Einleitung Mit der Novelle zur Gewerbeordnung (GewO), BGBl. I Nr. 88/2000, wurde die bundesgesetzliche Grundlage der Zentralen Meldestelle für schwere Unfälle im (damaligen) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geschaffen. Die Einrichtung erfolgte mit der Geschäftseinteilung des BMWA vom ; Zweck ist unter anderem die Entgegennahme von Meldungen über schwere Unfälle in Österreich. Schwere Unfälle bzw. Industrieunfälle sind Ereignisse, die gemäß der EU-Richtlinie 96/82/EG (Seveso II) erfasst und an die EU-Kommission weitergeleitet werden müssen. Meldepflichtig sind Ereignisse, die in Anhang VI der Richtlinie näher definiert sind. Der von Inhabern von gewerblichen Betriebsanlagen wahrzunehmende Teil dieses Anhangs ist mit der Industrieunfallverordnung (IUV), BGBl. II Nr. 354/2002 i.d.f BGBl. II Nr. 14/2010, in österreichisches Recht umgesetzt. 1

4 2 Gesetzliche Grundlagen Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind folgende: 84d Abs. 1 GewO: Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit richtet eine zentrale Meldestelle für schwere Unfälle ein. 84d Abs. 3 GewO: Die zentrale Meldestelle hat jährlich einen Bericht über die im Berichtszeitraum im Bundesgebiet eingetretenen schweren Unfälle zu erstellen. Der Bericht hat auch aktuelle Erkenntnisse auf Grund von Unfällen im Ausland zu enthalten und ist der Behörde, den Inhabern der diesem Abschnitt unterliegenden Betriebe sowie auf Verlangen interessierten Personen und nicht unter den 333 fallenden Behörden zur Verfügung zu stellen. 84c Abs. 3 GewO: Nach einem schweren Unfall hat der Betriebsinhaber nach Maßgabe einer Verordnung gemäß 84d Abs. 7 unverzüglich in der am besten geeigneten Weise 1. der Behörde die Umstände des Unfalls, die beteiligten gefährlichen Stoffe und deren Menge, die zur Beurteilung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt verfügbaren Daten sowie die eingeleiteten Sofortmaßnahmen mitzuteilen; 2. die Behörde über die Schritte zu unterrichten, die vorgesehen sind, um die mittel- und langfristigen Unfallfolgen abzumildern und eine Wiederholung eines solchen Unfalls zu vermeiden; 3. diese Informationen zu aktualisieren, wenn sich bei einer eingehenderen Untersuchung zusätzliche Fakten ergeben. 4 Abs. 1 IUV: Der Betriebsinhaber muss der Behörde Industrieunfälle unverzüglich melden. Die Meldung muss die im 84d Abs. 2 Z 2 GewO 1994 genannten Informationen umfassen; diese Informationen müssen aktualisiert werden, wenn nach einer eingehenderen Untersuchung der Unfallfolgen neue Erkenntnisse vorliegen. Die bei der zentralen Meldestelle eingelangten Berichte werden in ein spezielles Format übertragen und an die MARS-Datenbank der EU-Kommission weitergeleitet (MARS bedeutet Major Accident Reporting System); diese ist beim Major Accident Hazards Bureau im Joint Research Centre der Europäischen Kommission eingerichtet. 2

5 3 Österreichische Anlagenstatistik In Österreich unterlagen Ende 2013 insgesamt 167 Betriebe den Bestimmungen der Seveso II-Richtlinie; 157 davon waren gewerbliche Betriebsanlagen. 76 Standorte überschritten die Mengenschwellen der Spalte 2 der Anlage 5 der GewO ( Schwelle 1 ), 91 überschritten die höheren Mengenschwellen der Spalte 3 ( Schwelle 2 ). 3

6 4 Meldepflichtige Ereignisse im Jahr 2013 In Österreich ereignete sich im Jahr 2013 kein meldepflichtiger Unfall im Sinne der Vorgaben der IUV bzw. des Anhangs VI der Seveso II-Richtlinie. 4

7 5 Sonstiges Mit der Novelle der Gewerbeordnung BGBl. I Nr. 125/2013 wurde Artikel 30 der Seveso III-Richtlinie 2012/18/EG umgesetzt. Damit wird in Anlage 5, Teil 1, Tabellenzeile 30, "Schweröl" als namentlich genannter Stoff mit Mengenschwellen von t bzw t hinzugefügt. "Schweröle" (das sind primär die in Österreich mit "Heizöl Leicht", "Heizöl Mittel" und "Heizöl Schwer" bezeichneten Stoffgruppen) fallen damit nicht mehr unter die Kategorie der gewässergefährdenden Stoffe und Zubereitungen, die mit 200 t bzw. 500 t deutlich niedrigere Mengenschwellen hat. Dieser Teil der Seveso III-Richtlinie war bis umzusetzen. Mitte 2013 begannen die Vorarbeiten zur Umsetzung der übrigen Bestandteile der Seveso III-Richtlinie, die bis zu erfolgen hat. Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des BMLFUW erarbeitet Vorschläge für die nötigen Änderungen, die anschließend in die jeweiligen Materiengesetze und -verordnungen eingearbeitet und einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden. Insgesamt sind etwa 45 Bundes- und Landesbestimmungen zu novellieren. 5

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV) vom 5. Juli 2007 (BGBl I S. 1305) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Mehr

101/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - IUV von 6. 1 von 6. Entwurf

101/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - IUV von 6. 1 von 6. Entwurf 101/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - IUV 2015 1 von 6 1 von 6 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der nähere Bestimmungen betreffend die Beherrschung

Mehr

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen,

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464 Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport Hannover, den 28.11.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Katastrophenschutzgesetzes und zur Rettungsdienstgesetzes

Mehr

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes

Mehr

Einstufung von Stoffen und Gemischen

Einstufung von Stoffen und Gemischen Kapitel 2 Einstufung von Stoffen und Gemischen Abschnitt 1 Grundsätze 3 Grundsätze (1) Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Kapitels werden Stoffe und Gemische, mit denen in Anlagen umgegangen wird, entsprechend

Mehr

Aktuelle Liste der bestehenden (umweltschutzrelevanten) Verordnungen auf Grund der Gewerbeordnung 1994

Aktuelle Liste der bestehenden (umweltschutzrelevanten) Verordnungen auf Grund der Gewerbeordnung 1994 Aktuelle Liste der bestehenden (umweltschutzrelevanten) Verordnungen auf Grund der Gewerbeordnung 1994 (Stand 5. Juli 2012) Verordnung über die Ausstattung und Betriebsweise von gewerblichen Betriebsanlagen

Mehr

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel

Mehr

Die Datenbank ARIA. Simon-Pierre EURY Büro für Analyse der industriellen Risiken und Verunreinigungen (BARPI)

Die Datenbank ARIA. Simon-Pierre EURY Büro für Analyse der industriellen Risiken und Verunreinigungen (BARPI) Die Datenbank ARIA Simon-Pierre EURY Büro für Analyse der industriellen Risiken und Verunreinigungen (BARPI) Symposium 20 Jahre ZEMA 21. November 2013 Ministerium für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und

Mehr

Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden.

Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden. GZ: 269350/2016 zu erecht LG - 03109/2016/0001 1 von 2 Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden Der Wiener

Mehr

Aktuelle Liste der bestehenden (umweltschutzrelevanten) Verordnungen auf Grund der Gewerbeordnung 1994. (Stand 19. Aug. 2015)

Aktuelle Liste der bestehenden (umweltschutzrelevanten) Verordnungen auf Grund der Gewerbeordnung 1994. (Stand 19. Aug. 2015) Aktuelle Liste der bestehenden (umweltschutzrelevanten) Verordnungen auf Grund der Gewerbeordnung 1994 (Stand 19. Aug. 2015) Verordnung über die Ausstattung und Betriebsweise von gewerblichen Betriebsanlagen

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 04 APR 2017 gültig ab: sofort 2-332-17 2-281-16 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt DFS Deutsche

Mehr

Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz BremImSchG)

Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz BremImSchG) BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15 /691 24. 04. 01 Mitteilung des Senats vom 24. April 2001 Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz

Mehr

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der

Mehr

ArbSch Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung UVAV)

ArbSch Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung UVAV) Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung UVAV) Vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. 554) Zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom 29.09.2010 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Fristen

Mehr

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs.

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

Anlage 2. A. Gesetzlicher Auftrag. 18a Abs. 2 und 3 SGB XI n.f.

Anlage 2. A. Gesetzlicher Auftrag. 18a Abs. 2 und 3 SGB XI n.f. Anlage 2 Anleitung zur Berichtserstellung über die Erfahrung mit der Umsetzung der Empfehlungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung oder der beauftragten Gutachter Empfehlungen der MDK und

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Biozidprodukteverordnung vom 18.

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 120/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - WFA 1 von 5 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Öffentlichkeitsinformation zu Sicherheitsmaßnahmen und Verhalten im Fall eines schweren Unfalls - Verfahrensbeschleunigung in

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

Originaltext: 8. GSGV

Originaltext: 8. GSGV Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen

Mehr

Musteraufbau einer Prüfbescheinigung gem. 82b Abs.3 GewO 1994, derzeit geltende Fassung

Musteraufbau einer Prüfbescheinigung gem. 82b Abs.3 GewO 1994, derzeit geltende Fassung Musteraufbau einer Prüfbescheinigung gem. 82b Abs.3 GewO 1994, derzeit geltende Fassung Anhang 1 Betriebsanlage (Bezeichnung, Standort): Betriebsanlageninhaber: Prüfendes Organ (Name, Anschrift): (wenn

Mehr

Umweltinspektion. DI Dr. Barbara Reiter-Tlapek

Umweltinspektion. DI Dr. Barbara Reiter-Tlapek Umweltinspektion DI Dr. Barbara Reiter-Tlapek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22873-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at ABGRENZUNG

Mehr

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Dipl.-Geogr. Eila Eichhorn IDU IT+Umwelt GmbH Was ist ein AZB? Inhalt eines AZB? Wer muss einen AZB vorlegen? 01.10.2015 Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

Mehr

Umsetzung der Seveso II Richtlinie in Deutschland

Umsetzung der Seveso II Richtlinie in Deutschland Umsetzung der Seveso II Richtlinie in Deutschland Andreas Henke, Feuerwehr Hannover, Deutschland 1 Historie (1) Seveso (Italien) 1976 Freisetzung von > 2 kg Tetrachlorodibenzodioxin 190 Erkrankte mit Chlorakne,

Mehr

14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird 14 der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 7 14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP Ausgedruckt am 17. 1. 2000 Regierungsvorlage Bundesgesetz,

Mehr

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015 Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16.04.2014 regelt u.a. Verbote des Inverkehrbringens von Gemischen und Erzeugnissen, fluorierte Treibhausgase enthalten. Sie hat die bisherige Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 24a. (1) Soweit Bestimmungen über die Lufttüchtigkeit und Lärmzulässigkeit von Zivilluftfahrzeugen und die Betriebstüchtigkeit von zivilem Luftfahrtgerät sowie die Genehmigung,

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: September 2012 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Kapitel I der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG. Allgemeine Bedingungen

Kapitel I der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG. Allgemeine Bedingungen Kapitel I der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Allgemeine Bedingungen Stand 09.01.2017 Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Abschnitt 1 Allgemeine Clearing-Bestimmungen 1 Allgemeine

Mehr

JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 86

JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 86 JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 86 DAS AUSLANDERWAHLRECHT EIN EUROPÄISCHES GEBOT Eine rechtsdogmatische, rechtsvergleichende und rechtspolitische Analyse zur Umsetzung der Kommunalwahlrichtlinie der EU

Mehr

4912/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

4912/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 4912/J XXIV. GP - Anfrage 1 von 5 4912/J XXIV. GP Eingelangt am 24.03.2010 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Mehr

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des

Mehr

Luftschadstoff- und Feinstaubdeposition im urbanen Raum M.Sc. Tim Londershausen

Luftschadstoff- und Feinstaubdeposition im urbanen Raum M.Sc. Tim Londershausen Fachbereich D Fachgebiet Sicherheitstechnik / Umweltschutz Luftschadstoff- und Feinstaubdeposition im urbanen Raum 22.02.2013 M.Sc. Tim Londershausen Luftschadstoff- und Feinstaubdeposition im urbanen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr. Dr. Iris Blankenhorn, AQS Jahrestagung 2004/2005, 10. März 2005, Stuttgart

Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr. Dr. Iris Blankenhorn, AQS Jahrestagung 2004/2005, 10. März 2005, Stuttgart Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr Dr. Iris Blankenhorn, AQS Jahrestagung 2004/2005, 10. März 2005, Stuttgart Themen Neue gesetzliche Regelungen Entwurf Akkreditierungsgesetz Recherchesystem

Mehr

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Seite 1 von 6 Landshut 0871/14383-51 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Im Einleitungssatz

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1513 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung der zivilrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 528 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung

Mehr

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen KNV-V. Ausfertigungsdatum: 28.04.2015. Vollzitat:

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen KNV-V. Ausfertigungsdatum: 28.04.2015. Vollzitat: Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung (KWK-Kosten- Nutzen-Vergleich-Verordnung - KNV-V)

Mehr

Neues aus der Rechtssetzung

Neues aus der Rechtssetzung Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung

Mehr

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis DI Dr. Thomas Fischer Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E thomas.fischer@wko.at T + 43 (0)590 900 4393 17.10.2012 Übersicht

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug Bundesrat Drucksache 273/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem

Mehr

Abgeschlossen in Wien am 1. Februar 2013 Inkrafttreten: 1. März 2013

Abgeschlossen in Wien am 1. Februar 2013 Inkrafttreten: 1. März 2013 0.362.319.102.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 184 ausgegeben am 26. April 2013 Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Republik Öster-

Mehr

Umsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie)

Umsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie) Umsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie) RD Theodor Juroszek Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Maßnahmenpaket

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11.

Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11. Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11. Juni 2012 Berufsanerkennungsrichtlinie Dr. Jens Homann Senatsverwaltung für

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II 430. Verordnung: Änderung der Ersten Außenwirtschaftsverordnung 2011 (1. AußWV 2011) 430. Verordnung

Mehr

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben. Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.

Mehr

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG Rund um den EU Heimtierausweis Innergemeinschaftliche Verbringung Drittlandeinfuhren Dr. Roland Vecernik-Sautner VO 998/2003 EG Reiseverkehr Definition Heimtier Bescheinigung/Heimtierausweis Bedingungen

Mehr

Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V)

Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V) Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V) Zum 29.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Aufgrund des 38 Absatz 9 in

Mehr

Grundlagen der Anlagensicherheit

Grundlagen der Anlagensicherheit Grundlagen der Anlagensicherheit Durch Industriebetriebe, in denen größere Mengen gefährlicher Stoffe gehandhabt werden, können Gefahren für Beschäftigte, Bevölkerung und Umwelt entstehen, z.b. aufgrund

Mehr

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen

Mehr

Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund

Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Regionaler Infoanlass Datum: 25./26. März 2014 Max Ziegler Ausbildung Chemikalien Bundesamt für Gesundheit Bundesvollzug 2 1 Organisation Umsetzung Chemikalienrecht

Mehr

Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland Vorgetragen von: Herwig Neufeldt RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND

Mehr

Das Informationsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535

Das Informationsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 Das Informationsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 Rechtsquellen und Unterlagen Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene: Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. September

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 460. Verordnung: Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung TVKKV [CELEX-Nr.: 32010L0063] 460.

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. April 2016 (OR. en) 7566/16 SAN 113 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D044495/01 Betr.: Europäische Kommission

Mehr

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft informiert wie folgt:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft informiert wie folgt: P F L AN Z E N B A U A b t e i l u n g I I I / 9 Christian Gessl Dresdnerstraße 70 1200 Wien Österreich Wien, am 01.08.2013 Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Ihre Nachricht vom Unsere Geschäftszahl BMLFUW-

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Entwurf. Artikel 1 Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes

Entwurf. Artikel 1 Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes 1 475/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 5 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2006, das Berufsausbildungsgesetz, das Maß-

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Bericht über den Abschluss der Liquidation des Gemeinsamen Unternehmens Galileo

Bericht über den Abschluss der Liquidation des Gemeinsamen Unternehmens Galileo Bericht über den Abschluss der Liquidation des Gemeinsamen Unternehmens Galileo 12, rue Alcide De Gasperi - L1615 Luxembourg T (+352) 4398 1 E eca-info@eca.europa.eu eca.europa.eu 2 INHALT Ziffer Einleitung

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4

Mehr

Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur dritten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Teil: Darstellung der wesentlichen Elemente 1 I. Der Datenschutz in Österreich 1 II. Die Entwicklung des Datenschutzes

Mehr

6. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe. Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht. Königswinter 28. März 2017

6. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe. Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht. Königswinter 28. März 2017 6. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe Königswinter 28. März 2017 Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht Dr. Philipp Bayer Bundesministerium für Arbeit und Soziales Inhalt Änderung der Gefahrstoffverordnung

Mehr

Merkblatt. für die Zulassung und Registrierung. von Drittlandsvertretern. Futtermittelhygiene (Band 8)

Merkblatt. für die Zulassung und Registrierung. von Drittlandsvertretern. Futtermittelhygiene (Band 8) Merkblatt für die Zulassung und Registrierung von Drittlandsvertretern Futtermittelhygiene (Band 8) Stand 12.02.2009 Merkblatt für die Zulassung sowie Registrierung von Betrieben als Drittlandsvertreter,

Mehr

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Hermann Götsch, Lebensministerium Seite 1 27.09.2010 Vorschlag

Mehr

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 1. Nachtrag vom 13.01.2010 gemäß Art. 16 der Richtline 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 und 6 Kapitalmarktgesetz

Mehr

Beilage Nr. 18/2008 LG /0001

Beilage Nr. 18/2008 LG /0001 Beilage Nr. 18/2008 LG 00024-2008/0001 Entwurf Gesetz, mit dem das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz WIAG) geändert wird Der Wiener

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 30. Juni 2015

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 30. Juni 2015 1 von 7 LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 30. Juni 2015 Nr. 70 Landesgesetz: Oö. Katastrophenschutzgesetz-Novelle 2015 (XXVII. Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage Beilage

Mehr

Europäisches Schadstofffreisetzungsund verbringungsregister PRTR

Europäisches Schadstofffreisetzungsund verbringungsregister PRTR Referat 402 Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, UVP Europäisches Schadstofffreisetzungsund verbringungsregister PRTR Verwaltungstechnische Fragen aus Sicht des LVwA 2 PRTR Rechtsgrundlagen

Mehr

Artikel 1 Verordnung zur Einreichung von Finanzinformationen nach dem Kreditwesengesetz (Finanzinformationenverordnung FinaV)

Artikel 1 Verordnung zur Einreichung von Finanzinformationen nach dem Kreditwesengesetz (Finanzinformationenverordnung FinaV) Verordnung zur Novellierung der Monatsausweisverordnungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zur Anpassung der ZAG-Monatsausweisverordnung und der Länderrisikoverordnung 1) Vom 6. Dezember 2013 - Nichtamtlicher

Mehr

Vorsitz BMI. Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement. 9. NÖ Katastrophenschutzfachtagung, , Tulln

Vorsitz BMI. Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement. 9. NÖ Katastrophenschutzfachtagung, , Tulln Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement Vorsitz BMI Vertreter aller Ministerien Vertreter der Bundesländer Vertreter der Einsatzorganisationen Vertreter Medien (ORF, APA) Fachgruppe Technik

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 3387 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1990 Ausgegeben am 16. August 1990 214. Stück 535. Verordnung: Änderung der Verordnung

Mehr

Die neue Energieeffizienzrichtlinie

Die neue Energieeffizienzrichtlinie Die neue Energieeffizienzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die österreichischen Bauvorschriften Dr. Rainer Mikulits Österreichisches Institut für Bautechnik Fachveranstaltung Schritte in die Zukunft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBUK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBUK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBUK ÖSTERREICH Jahrgang 1969 Ausgegeben am 5. August 1969 71. Stück 280. Verordnung: Übertragung der Besorgung von

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Erstellung eines nationalen Programms zur Entsorgung der in Österreich anfallenden radioaktiven Abfälle In Umsetzung von Art. 11 und 12 der Richtlinie 2011/70/Euratom hat Österreich

Mehr

Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I

Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert

Mehr

Impulsvortrag Kooperationen unter REACH/ Qualität von Sicherheitsdatenblättern. Wann muss ein SDB erstellt werden?

Impulsvortrag Kooperationen unter REACH/ Qualität von Sicherheitsdatenblättern. Wann muss ein SDB erstellt werden? Impulsvortrag Kooperationen unter REACH/ Qualität von Sicherheitsdatenblättern Evangelische Akademie Loccum: Fachtagung Innovationen für Nachhaltigkeit Loccum, 20.-22.01.2014 Wann muss ein SDB erstellt

Mehr

GZ: BMASK /0194-VI/2016 Wien,

GZ: BMASK /0194-VI/2016 Wien, 10709/AB vom 15.02.2017 zu 11277/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien ALOIS STÖGER Bundesminister Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 0 Fax: +43 1 711 00 2156

Mehr

EBA Leitlinien. zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung EBA/GL/2015/

EBA Leitlinien. zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung EBA/GL/2015/ EBA/GL/2015/12 19.08.2015 EBA Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt 2 Gegenstand,

Mehr