Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. Hirtenstraße 4, München, Tel. 089/

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. Hirtenstraße 4, 80335 München, Tel. 089/55169-0"

Transkript

1 Caritas-Kindergarten Himmelszelt Gernlindener Weg 3a Telefon / Fürstenfeldbruck Dem Menschen zugewandt, Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Caritas Kindergarten Himmelszelt Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. Hirtenstraße 4, München, Tel. 089/ erlässt als Rechtsträger des Caritas Kindergartens auf der Grundlage des Bildungs- und Betreuungsvertrages die nachstehende Kindergartenordnung Der Kindergarten in Trägerschaft des Caritasverbandes arbeitet auf der Basis christlicher Wertehaltung

2 Präambel: Die Kindertageseinrichtungen des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.v. ergänzen und unterstützen Familien bzw. Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgabe. Die pädagogische und religiöse Arbeit in der Kindertageseinrichtung verantwortet der Träger. 1. AUFNAHMEBEDINGUNGEN Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Kindergartenplätze. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch den Träger. Ein Anspruch auf einen Platz in der Einrichtung besteht erst, wenn zwischen Eltern und Träger ein schriftlicher Bildungs- und Betreuungsvertrag vereinbart ist. Für Gastkinder, also für Kinder, die keine Einrichtung in ihrer Aufenthaltsgemeinde besuchen, muss eine Bescheinigung der Aufenthaltsgemeinde oder eines sonstigen Dritten zur Kostenübernahme vorliegen. Für Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, gilt ein besonderes, individuelles Aufnahmeverfahren, das mit den Eltern abgesprochen wird. 2. ÖFFNUNGSZEITEN Der Kindergarten ist von Montag bis Donnerstag von Uhr und am Freitag von Uhr geöffnet. Folgende Belegungszeiten sind möglich: Uhr Kernzeit (4 Stunden) Uhr 5 Stunden Uhr 6 Stunden Uhr 7 Stunden Uhr 8 Stunden Uhr 9 Stunden - Eine Buchung der Frühöffnung von 7.00 bis 8.00 Uhr ist generell möglich Bring Zeit: 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr Abholzeit: 12.30, Uhr, Uhr, Uhr, Uhr und Uhr Die Eingangstüre ist täglich von Uhr abgeschlossen um ein intensives und effektives Arbeiten in den Gruppen zu ermöglichen. Der Kindergarten kann seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag nur dann erfüllen, wenn Ihr Kind den Kindergarten regelmäßig besucht. Die Mindestbuchungszeit sind 4 Stunden (Kernzeit). Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Seite 2

3 Sonstiges: Sollte es durch Personalmangel zur Schließung von Gruppen kommen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Der Träger haftet nicht für Einbußen, die Ihnen durch die Schließung entstehen können. Die Eltern tragen Sorge, dass das Kind den Kindergarten regelmäßig und pünktlich besucht. Der Träger ist berechtigt, die Öffnungszeiten des Kindergartens - insbesondere aus betrieblichen oder personellen Gründen - auch während des laufenden Kindergartenjahres zu ändern. 3. FERIENORDNUNG / SCHLIEßZEITEN Die Zeiten, in denen der Kindergarten geschlossen bleibt, werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bekannt gegeben. Der Träger ist berechtigt, den Kindergarten zeitweilig zu schließen: - zur Gewährung des Erholungsurlaubes der Mitarbeiter/innen in den Schulsommerferien bzw. Betriebsferien der Einrichtung für mindestens 3 Wochen - an besuchsarmen Tagen, insbesondere zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie anderen Feiertagen - bei Krankheit oder Ausfall wenn die Aufsicht und Betreuung der Kinder nicht gewährleistet werden kann - bei ansteckenden Krankheiten nach Anordnung durch das Gesundheitsamt - zu Zwecken der Fortbildung und Schulung der Mitarbeiter/innen; - aus anderen zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen, wie z.b. der Betriebsausflug 4. KINDERGARTENBEITRAG Der gesamte Jahresbeitrag wird in 12 Monatsraten (September bis August) jeweils zu Beginn eines jeden Monats fällig. Berechnungsgrundlage ist das laufende Kindergartenjahr. Das Kindergartenjahr beginnt am 01.September und endet am 31.August des darauf folgenden Jahres. Für die Erhöhung der Buchungszeit gilt eine Frist von einem Monat zum Monatsende. Eine Reduzierung der Buchungszeit ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ersten eines Monats möglich. Dies ist der Leitung der Einrichtung schriftlich bekannt zu geben. Aufbuchungen können nur erfolgen wenn es der Personalschlüssel bzw. die betrieblichen Umstände erlauben. Bei wechselnden täglichen Buchungszeiten wird ein Tagesdurchschnitt über den Zeitraum einer 5-Tage-Woche gebildet. Dieser ist die Grundlage für die Gebührenerhebung. Überschreitet die tatsächliche Besuchszeit regelmäßig die Buchungszeit, so muss die Buchungszeit dementsprechend angepasst werden. Seite 3

4 4.1 BEITRAGSHÖHE Der monatliche Kindergartenbeitrag pro Kind setzt sich wie folgt zusammen: a. Besuchsgebühr Uhr, Frühöffnung (1 Stunde) 11, Uhr, Kernzeit (4 Stunden) 65, Uhr, 5 Stunden 76, Uhr, 6 Stunden 87, Uhr, 7 Stunden 98, Uhr, 8 Stunden 109, Uhr, 9 Stunden 120,00 b. Spielgeld (inklusive Getränkegeld) Spielgeld (monatlich) 5,00 Der Beitrag wird durch den Kindergarten per Einzugsverfahren jeweils zum 5. des laufenden Monats von ihrem Konto abgebucht. Die festgesetzte Besuchsgebühr gilt für 12 Monate. 4.2 Verpflegung Der Beitrag pro Mittagessen beträgt derzeit 2,90. Der Essenbeitrag errechnet sich aus dem Einzelpreis mal der mit Mittagessen gebuchten Kindertage. Bei entschuldigten Abwesenheiten bis 8.30 Uhr kann das Kind vom Essen abgemeldet werden. Bei Meldungen, die später eingehen, muss das Essen berechnet werden. Die Abmeldung kann dann erst für den ggf. darauffolgenden Abwesenheitstag wirksam werden. 4.3 BEITRAGSFESTSETZUNG Der Träger ist berechtigt, die Beitragshöhe jährlich neu festzusetzen. Beitragserhöhungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der Elternbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Zahlungsbeginn ist der Monat der Aufnahme der Kinder in der Einrichtung. 4.4 GESCHWISTERERMÄßIGUNG Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder eine Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck, ermäßigt sich die Betreuungsgebühr für das zweite Kind um 15 Prozent, für das dritte und jedes weitere Kind um 30 Prozent. Seite 4

5 4.5 KOSTENÜBERNAHME DURCH DAS JUGENDAMT/SOZIALAMT Die Eltern können beim Jugendamt/Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheides des Kostenträgers und dem Eingang der Beiträge haben die Eltern den geschuldeten Elternbeitrag zu entrichten. 5. MITTEILUNGSPFLICHTEN Erkrankungen eines Kindes sind dem Kindergarten unverzüglich mitzuteilen. Da die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Meldung und Verhütung übertragbarer Krankheiten auf Kindergärten Anwendung finden, sind folgende Regelungen dringend zu beachten: 5.1 ERKRANKUNGEN DES KINDES Auftretende Infektionskrankheiten, die unter die besonderen Bestimmungen, insbesondere des 34 IfSG ff. fallen (hierzu zählen z. B. Windpocken, Röteln, Scharlach, Kopfläuse, Masern, Mumps, Keuchhusten, Bindehautentzündung), sind der Leitung des Kindergartens unverzüglich mitzuteilen. Ein Kind kann in der Einrichtung nur betreut werden, wenn es gesundheitlich in der Lage ist, am Betrieb der Kindertagesstätte teilzunehmen und wenn eine Gefahr für das Kind selbst oder für andere Kinder nicht zu erwarten ist. Werden diese Anforderungen vorübergehend nicht erfüllt, kann das Kind für den betreffenden Zeitraum vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Zur Wiederaufnahme des Kindes kann der Träger eine ärztliche Bescheinigung verlangen, in der gemäß 34 Abs. 1 IfSG bestätigt wird, dass nach dem ärztlichen Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. 5.2 ERKRANKUNGEN INNERHALB DER FAMILIE Auftretende Krankheiten innerhalb der Familie, die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind (z.b. Tbc, Ruhr, Salmonellen, Meningitis, Cholera), müssen ebenfalls unverzüglich der Leitung des Kindergartens angezeigt werden (Anlage: meldepflichtige Krankheiten). Nach aufgetretenen Krankheiten gemäß 5.1 und 5.2 darf das Kind den Kindergarten erst wieder nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung besuchen. Personen die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen den Kindergarten nicht betreten. 5.3 MITTEILUNGEN Alle nicht erkennbaren Besonderheiten bezüglich der Gesundheit oder Konstitution des Kindes sind dem Betreuungspersonal mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere Behinderungen, Anfalls- oder Bluterkrankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, körperliche Beeinträchtigungen etc. ferner Vorfälle mit möglichen Spätfolgen, z.b. Unfälle und Verletzungen. Die Eltern haben jede Änderung der Anschrift oder Telefonnummer (privat und am Arbeitsplatz) sowie Seite 5

6 Änderungen des Personensorgerechtes unverzüglich der Leitung mitzuteilen. Der Träger verpflichtet sich, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Personen weiter zu geben oder diesen zugänglich zu machen. 6. AUFSICHT UND VERSICHERUNGSSCHUTZ 6.1 AUFSICHT Der Träger übernimmt während des Besuches des Kindergartens die Aufsicht. Diese wird vom Träger an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung delegiert. Die Aufsicht beginnt erst mit der persönlichen Empfangnahme des Kindes durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern bzw. der zur Abholung berechtigten Person. Die Aufsichtspflicht auf dem Weg von und zur Einrichtung obliegt alleine den Eltern. Für eine Wegbegleitung sind die Eltern verantwortlich. Die Mitarbeiter/innen der Einrichtung dürfen am Ende der Öffnungszeit das Kind grundsätzlich nur den Eltern übergeben. Jede andere Regelung bedarf der schriftlichen Erklärung der Eltern. Ist eine andere Person zur Abholung des Kindes berechtigt, so ist diese namentlich zu benennen. Die Aufsichtspflicht des Trägers bzw. des pädagogischen Personals besteht nicht, wenn die Eltern oder die von den Eltern beauftragte Begleitperson das Kind zu einer Veranstaltung der Einrichtung begleiten und dort mit ihm anwesend sind. 6.2 VERSICHERUNGSSCHUTZ Die Kinder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen beitragsfrei in der staatlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf: den sichersten Weg zum und vom Kindergarten den Aufenthalt im Kindergarten Veranstaltungen und Unternehmungen des Kindergartens. Jeder Schadensfall ist der Kindergartenleitung unverzüglich zu melden. Der Träger hat für den Kindergarten eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Für in den Kindergarten mitgebrachte Spielsachen sowie für Garderobe, Schmuck u.ä. wird keine Haftung übernommen. 7. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Um unsere Arbeit für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, geben wir Artikel und Fotos aus unserem Kindergartenalltag an die Tagespresse, ins Internet oder an Informationswände unserer Kindertagesstätten. Mit der Unterschrift des Kindergartenvertrages erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von möglichen Seite 6

7 Fotos und Bildmaterial Ihres Kindes im vorgenannten Rahmen. 8. Kündigung Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vertrag von Seiten des Trägers außerordentlich schriftlich gekündigt werden. - im Falle von unrichtigen Angaben gegenüber dem Träger - wenn das Kind zwei Wochen unentschuldigt fehlt - wenn die Kindergartengebühr über zwei Monate trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurde. - wenn die Erziehungsberechtigen trotz Aufforderung die Buchungszeit nicht der tatsächlichen Besuchszeit ihres Kindes anpassen; - wenn die entsprechende Förderung des Kindes in der Gruppe sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist. Eine ordentliche Kündigung des Betreuungsvertrages kann nur schriftlich zum Ende des Folgemonats erfolgen. Eine Kündigung zum 31. Juli ist nicht zulässig. Die Eltern können den Vertrag ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Betriebsjahres (01. September eines Jahres bis 31. August des darauf folgenden Jahres) in die Schule aufgenommen wird. Der Träger kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. 9. INKRAFTTRETEN Diese Kindergartenordnung tritt am in Kraft. Fürstenfeldbruck, den für den Diözesan Caritasverband München und Freising e.v.: Ulrike Bienemann Dipl. Sozialpäd. (FH) Gesamtleitung Kindertageseinrichtungen des Caritas-Zentrums Fürstenfeldbruck Caritas Kinder Leitung Seite 7

8 ANLAGE ZUR KINDERGARTENORDNUNG ELTERNINFORMATION - KONZEPTION Sie haben ihr Kind in unserem Kindergarten angemeldet. Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Unser Kindergarten wird in Trägerschaft des Caritasverbandes geführt. Er ergänzt und unterstützt die Familie in ihrer Erziehungsaufgabe gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG). Damit erfüllt er einen von Gesellschaft, Staat und Kirche anerkannten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Wir sind offen für Kinder aller Religionen, unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft und orientieren uns an der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen der Kinder und Familien. Wir sehen jedes Kind als wertvoll und einzigartig an und leben christliche Werte wie Toleranz, Offenheit, Nächstenliebe und Achtung vor den Mitmenschen und der Natur als Schöpfung Gottes. Für die Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ist der Träger verantwortlich. Ziel dieser Arbeit ist es, dem Kind bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen zu vermitteln allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen anzubieten die Persönlichkeitsentfaltung sowie soziale Verhaltensweisen zu fördern bei Entwicklungsmängel Förderung zu ermöglichen (in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachstellen) den Zugang zur Schule zu erleichtern. Unser Kindergarten arbeitet auf der Basis einer ganzheitlichen elementaren, alters- und entwicklungsgemäßen Betreuung, Erziehung und Bildung. Wir arbeiten nach situationsorientierten Rahmenplänen. Diese beinhalten folgende thematische Teilbereiche (Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes AVBayKiBig)): Ethische und religiöse Bildung und Erziehung; Emotionalität und soziale Beziehungen Sprachliche Bildung und Förderung Mathematische Bildung Naturwissenschaftliche und technische Bildung Umweltbildung und -erziehung Seite 8

9 Informationstechnische Bildung, Medienbildung und -erziehung Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung Musikalische Bildung und Erziehung Bewegungserziehung und -förderung, Sport Gesundheitserziehung Da das Spiel eine dem Kind entsprechende Tätigkeit ist, gründen alle oben genannten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsinhalte auf diesem Prinzip. Es ist die Grundlage unserer Kindergartenpädagogik und durchzieht den gesamten Kindergartenalltag. Auf dieser Basis wechseln Spannung und Entspannung sowie Aufenthalt drinnen und draußen ab. Der Tag im Kindergarten ist eingeteilt in freies Spiel und projektbezogenes Arbeiten. Im Freispiel kann das Kind Ort und Zeit, Material und Spielpartner selbständig wählen. In den projektbezogenen Angeboten werden Teilinhalte des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP) methodisch aufbereitet und Kind orientiert vermittelt. Die Leistungen unseres Kindergartens zur Betreuung, Erziehung und Bildung Ihrer Kinder werden ergänzt und unterstützt durch Ihre Mitarbeit. Wir wünschen Ihrem Kind, Ihnen selbst und uns eine gute Zeit. Kindergartenleitung Seite 9

10 SONSTIGES 1. KINDERGARTENUTENSILIEN Wir bitten Sie, Ihrem Kind zweckmäßige, strapazierfähige Kleidung anzuziehen. Mitzubringen sind: Hausschuhe (keine Pantoffeln oder Schuhe aus Holz) Brotzeittasche mit langem Henkel Turnsachen (z.b. Turnanzug oder T-Shirt, Turnhose) Wechselkleidung ein Foto für den Geburtstagskalender Bitte versehen Sie alles mit dem Namen des Kindes. 2. BROTZEIT Bitte geben Sie Ihrem Kind eine nahrhafte, bekömmliche und vitaminreiche Brotzeit mit. 3. ELTERNGESPRÄCHE Gespräche mit der Kindergartenleitung oder Gruppenleitung können gerne vereinbart werden. 4. TELEFONZEITEN Sie erreichen uns am sichersten von Uhr (08141 / ). Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen ist unser Anrufbeantworter geschaltet, den wir regelmäßig nach der Mittagspause abhören. 5. ANSCHLAGTAFEL Wichtige Mitteilungen und Termine sind unserer Anschlagtafel an der gelben Wand und den Info-Tafeln der einzelnen Gruppen zu entnehmen. 6. FORTBILDUNG Dem Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag des Kindergartens entspricht es, dass das pädagogische Personal auf Fortbildung angewiesen ist. Die Mitarbeiter/innen unseres Kindergartens nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen des Caritasverbandes teil. An diesen Tagen arbeitet der Kindergarten mit reduzierter personeller Besetzung. Seite 10

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

GEMEINDE ALLERSHAUSEN

GEMEINDE ALLERSHAUSEN GEMEINDE ALLERSHAUSEN Anlage zu Beschluss-Nr. 24 vom 10.02.2015 KINDERTAGESSTÄTTENORDNUNG 1. AUFNAHMEBEDINGUNGEN Jedes im Gebiet unserer Gemeinde wohnende Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr erhält bis

Mehr

Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising

Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Informationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten

Informationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten Informationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten Kindertagesstätte Käthe-Luther Kath. Kindergarten Christkönig Katholische Kindertagesstätte Maria Schutz und

Mehr

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere

Mehr

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen

Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun grundschulen Februar 2015 Inhalt 1. Trägerschaft... 3 2. Betreuungsinhalt... 3 3. Aufnahme, Abmeldungen,

Mehr

Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Merkblatt)

Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Merkblatt) Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Merkblatt) - St. Martin, Buchbergstr. 7 - St. Barbara, Dorfstr. 16 - St. Peter, Rosenheimer Str. 140 - Kinderkrippe Kleiner Drache, Kufsteiner

Mehr

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen

Mehr

Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat. Informationen zu den Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten

Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat. Informationen zu den Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat Informationen zu den Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten Inhaltsangabe Vorwort der Fachabteilungsleitung 1. Definitionen 2. Abbildung der möglichen

Mehr

Kindergarten der Kirchengemeinde Stellau Steenkamp 8 25563 Wrist. Benutzungsordnung

Kindergarten der Kirchengemeinde Stellau Steenkamp 8 25563 Wrist. Benutzungsordnung Benutzungsordnung für den Kindergarten der ev.-luth. Kirchengemeinde Stellau in Wrist Präambel Der evangelische Kindergarten ist in eine sozialpädagogische Einrichtung mit einem eigenen Betreuungs-, Erziehungs-

Mehr

Kindergarten-Ordnung. Katholischer Kindergarten St. Kunigund 90478 Nürnberg

Kindergarten-Ordnung. Katholischer Kindergarten St. Kunigund 90478 Nürnberg Kindergarten-Ordnung Katholischer Kindergarten St. Kunigund 90478 Nürnberg Kindergarten-Ordnung und Aufnahme-Vertrag 2006/2007 Katholisches Pfarramt St. Kunigund Scharrerstraße 32 90478 Nürnberg Tel.:

Mehr

FERIENORDNUNG / SCHLIEßZEITEN

FERIENORDNUNG / SCHLIEßZEITEN Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Dem Menschen zugewandt, Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Boschstr. 11 85084 Reichertshofen Telefon-Nr. 08453/3380080 Der Caritasverband

Mehr

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Jungingen vom 05.05.2011 1 Aufgaben des Kindergartens Der Kindergarten, bestehend aus Regelgruppe und Nestgruppe,

Mehr

V E R T R A G. über den Besuch im K I N D E R H A U S DON. des. KATH. JUGENDSOZIALWERKES MÜCHEN e. V. an der Max-Planck-Str. 49.

V E R T R A G. über den Besuch im K I N D E R H A U S DON. des. KATH. JUGENDSOZIALWERKES MÜCHEN e. V. an der Max-Planck-Str. 49. 01.2015 Gl-Wie - 1 - Kinder- u. Jugendhaus DON BOSCO Landshuter Str. 55 / Pettenkoferstr. 16 / Max-Planck-Str. 49 Max-Planck-Str. 49 / Pettenkoferstrasse 16 Tel. 09421 / 3 29 69 Fax: 09421 / 182658 Jugendgästehaus

Mehr

Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. c/o Caritas-Zentrum Pfaffenhofen, Ambergerweg 3, Pfaffenhofen Tel.

Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. c/o Caritas-Zentrum Pfaffenhofen, Ambergerweg 3, Pfaffenhofen Tel. Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Dem Menschen zugewandt, Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. c/o Caritas-Zentrum

Mehr

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten

Mehr

Betreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt

Betreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt Montessori Integrationskindergarten München Ost MIMO e.v. Betreuungsvertrag Emil-Riedel-Straße 1 80538 München Telefon (089) 21 01 94 90 Fax (089) 97 39 40 59 mail@mimo-ev.de Bank für Sozialwirtschaft

Mehr

Benutzerordnung für die Betriebskindertagesstätte der FMG Airport-Hopser in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising

Benutzerordnung für die Betriebskindertagesstätte der FMG Airport-Hopser in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising Benutzerordnung für die Betriebskindertagesstätte der FMG Airport-Hopser in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 Präambel 1 Geltungsbereich 2 Rechtliche Grundlagen 3 Kinderschutz 4 Aufnahmekriterien

Mehr

Dem Menschen zugewandt, Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln

Dem Menschen zugewandt, Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln Dem Menschen zugewandt, Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. Caritas-Zentrum Pfaffenhofen, Ambergerweg 3, 85276 Pfaffenhofen Tel.

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Betreuungsvertrag Randstunde

Betreuungsvertrag Randstunde Betreuungsvertrag Randstunde zwischen dem Förderverein der Grundschule St. Marien als Träger der Vormittagsbetreuung an der Grundschule St. Marien, Geseke, 02942/ 2445 und den Erziehungsberechtigten des

Mehr

Kindergartensatzung. für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning

Kindergartensatzung. für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning 1 Kindergartensatzung für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit

Mehr

KINDERGARTEN DANKESKIRCHE

KINDERGARTEN DANKESKIRCHE Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS... 1 2 VORWORT... 1 3 AUFNAHME IN DEN KINDERGARTEN... 1 4 BETRIEBSJAHR... 1 5 ÖFFNUNGSZEITEN... 1 6 FERIENREGELUNG... 1 7 KOSTENBETEILIGUNG DER PERSONENSORGEBERECHTIGTEN...

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014

Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014 Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014 Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG vom 15.01.1964

Mehr

Kinderhort an der Gröbenbachschule. Hans-Kerle-Str. 1. 82194 Gröbenzell. Telefon: 08142/667572. Fax: 08142/667579. kiho1.groebenzell@awo-obb.

Kinderhort an der Gröbenbachschule. Hans-Kerle-Str. 1. 82194 Gröbenzell. Telefon: 08142/667572. Fax: 08142/667579. kiho1.groebenzell@awo-obb. Kinderhort an der Gröbenbachschule Hans-Kerle-Str. 1 82194 Gröbenzell Telefon: 08142/667572 Fax: 08142/667579 kiho1.groebenzell@awo-obb.de 1 Satzung 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung

Mehr

* falls abweichend. Kind. Straße. PLZ / Ort. Mutter / Sorgeberechtigte. Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * email. Vater / Sorgeberechtigter

* falls abweichend. Kind. Straße. PLZ / Ort. Mutter / Sorgeberechtigte. Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * email. Vater / Sorgeberechtigter Kind Vorname Geburtsdatum Nachname Eintrittsdatum Straße PLZ / Ort Mutter / Sorgeberechtigte Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * Telefon Handy email Vater / Sorgeberechtigter Vorname Nachname * Straße

Mehr

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Rechtsgrundlagen Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung

Mehr

Kreisjugendring München-Stadt

Kreisjugendring München-Stadt Kreisjugendring München-Stadt im Bayerischen Jugendring Körperschaft des öffentlichen Rechts Paul-Heyse-Straße 22 80336 München Telefon 089/ 51 41 06 52 FAX 089/ 51 41 06 13 Kindergartenordnung Kindergarten

Mehr

Anlage 3: Kindergarten- und Krippenordnung:

Anlage 3: Kindergarten- und Krippenordnung: Gemeindekindergarten/-Krippe Bergen Säulner Weg 18 a 83346 Bergen Anlage 3: Kindergarten- und Krippenordnung: 1. Rechtliche Grundlagen Der Kindergarten wird nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bayerischen

Mehr

BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung

BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung Das Kind (Vorname, Name) geboren am wohnhaft in () wurde am von

Mehr

Geschäftsordnung (Version 3)

Geschäftsordnung (Version 3) Geschäftsordnung (Version 3) 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung 4 Aufnahme 5 Kinderkrippenjahr 6 Öffnungszeiten 7 Schließzeiten 8 Gebührensatzung 9 Besuchsgebührenermäßigung 10 Teilnahme

Mehr

Krippensatzung. Kinderkrippe Raupennest. Höhenkirchner Str. 2. Telefon: 08104 / 63 92 88. Fax: 08104 / 63 92 89

Krippensatzung. Kinderkrippe Raupennest. Höhenkirchner Str. 2. Telefon: 08104 / 63 92 88. Fax: 08104 / 63 92 89 Krippensatzung Kinderkrippe Raupennest Höhenkirchner Str. 2 85649 Hofolding Telefon: 08104 / 63 92 88 Fax: 08104 / 63 92 89 @-mail: kinderkrippe.raupennest@awo-kvmucl.de 1 Inhalt 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim

Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim Große Kreisstadt Bretten Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim A. Benutzungsrichtlinien Die Stadt Bretten bietet an der

Mehr

Benutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend:

Benutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend: Große Kreisstadt Bretten Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten Bretten Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten

Mehr

Ordnung der Integrativen Kindertagesstätten Himmelszelt und Kunterbunt der Lebenshilfe Aschaffenburg

Ordnung der Integrativen Kindertagesstätten Himmelszelt und Kunterbunt der Lebenshilfe Aschaffenburg Ordnung der Integrativen Kindertagesstätten Himmelszelt und Kunterbunt der Diese Ordnung ist verbindlicher Bestandteil des Betreuungsvertrags, den die Eltern / Personensorgeberechtigten für ihr Kind mit

Mehr

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse

Mehr

Ordnung für Kindertageseinrichtungen

Ordnung für Kindertageseinrichtungen Sehr geehrte Eltern, Kindertageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen und haben neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Um die Voraussetzungen für

Mehr

Kindergartenordnung. Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen,

Kindergartenordnung. Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen, Kindergartenordnung Stand: 27.07.2015 Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen, die zwischen dem Träger der Einrichtung h & b learning - und den Erziehungsberechtigten

Mehr

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014 Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014 vom 22.05.2007, bekannt gemacht in den Chieminger Nachrichten vom 22.06.2007 Nr. 25, geändert

Mehr

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule Hartheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein

Mehr

Kindergarten Sonnenschein. Lena-Christ-Str. 5. 82256 Fürstenfeldbruck 08141/34023 08141/526937. sonnenschein.ffb@awo-obb.de

Kindergarten Sonnenschein. Lena-Christ-Str. 5. 82256 Fürstenfeldbruck 08141/34023 08141/526937. sonnenschein.ffb@awo-obb.de Kindergarten Sonnenschein Lena-Christ-Str. 5 82256 Fürstenfeldbruck 08141/34023 08141/526937 sonnenschein.ffb@awo-obb.de 1 Satzung 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung 4 Aufnahme 5 Kindertagesstättenjahr

Mehr

Betreuungsvertrag (Rheinland-Pfalz

Betreuungsvertrag (Rheinland-Pfalz Betreuungsvertrag (Rheinland-Pfalz Pfalz) unter Einbeziehung der Broschüre Tageseinrichtung für Kinder in katholischer Trägerschaft im Bistum Limburg Zwischen: dem Träger der Kindertageseinrichtung...

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Ich / wir melde/n mein / unser Kind:

Ich / wir melde/n mein / unser Kind: Ansprechpartner: Andrea Grund Handynr.: 0151 55991453 e-mail: grund@gernzeit.de homepage: www.gernzeit.de Ich / wir melde/n mein / unser Kind: Name: Vorname: Geburtstag: Erziehungsberechtigte: Name: Vorname:

Mehr

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags Nur für Ganztagsschüler/ Freitags V E R T R A G ÜBER DIE TEILNAHME AN DEN BETREUUNGSANGEBOTEN DES FAMILIENZENTRUMS MÜHLRAD" IN DER GRUND-UND REALSCHULE PLUS BUDENHEIM zwischen der Gemeinde Budenheim, vertreten

Mehr

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

Unsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest

Unsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest 460-31 Träger: Stadt Waghäusel Stadtverwaltung, Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel Frau Sälzler (Sachgebiet Mensch und Gesellschaft) Tel: 07254/ 207 2207 Leitung: Kindergarten Spatzennest & Kinderkrippe

Mehr

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu 1 Trägerschaft und Zweckbestimmung (1) Der Markt Weiler-Simmerberg betreibt die Kinderkrippe St. Blasius als öffentliche Einrichtung.

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Kostenbeiträgen. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung)

Satzung. über die Erhebung von Kostenbeiträgen. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung) Stadt Osterholz-Scharmbeck Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Konzept. Ferienbetreuung. Markt Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis

Mehr

Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler

Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler EHINGEN (DONAU) G roße Kreisstadt Anlage 2 zu TOP 6 3 Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler 1 Aufgabe 1. Für die Grundschüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt

Mehr

Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin

Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin Das vorliegende Betriebskonzept gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Grendolin. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kindertagesstätte

Mehr

Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter

Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter Z:/Satzungen / Benutzungsordnung Kindergarten 1 I-028-Lie Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter 1 Grundsätzliches Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt für die Kinder, die ihren

Mehr

Anita Breitner- Käser Homepage: regenbogen.geisenfeld.de E- Mail: regenbogen@geisenfeld.de

Anita Breitner- Käser Homepage: regenbogen.geisenfeld.de E- Mail: regenbogen@geisenfeld.de _ Anita Breitner- Käser Homepage: regenbogen.geisenfeld.de E- Mail: regenbogen@geisenfeld.de Der Übergang: Der Übergang von der Krippe in den Kindergarten ist mit einer Trennungssituation verbunden. Immer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Kinderkrippe Die Wurzelzwerge Mönchengladbach (Stand Januar 2008)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Kinderkrippe Die Wurzelzwerge Mönchengladbach (Stand Januar 2008) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Kinderkrippe Die Wurzelzwerge Mönchengladbach (Stand Januar 2008) 1. Aufgaben und Ziele der Einrichtung Die Kinderkrippe Die Wurzelzwerge ist eine private Einrichtung

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. sowie Verbindliche Anmeldung für die Buchung der Kindergartenstunden für das Kindergartenjahr 20 / Neumitglied(er)

Mehr

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Betreuungsvertrag Kindertagespflege Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die

Mehr

Kinderkrippensatzung

Kinderkrippensatzung 1 AWO Kreisverband München-Land e.v. Balanstr. 55, 81541 München Telefon: 089 672087-0 Fax: 089 672087-29 E-Mail: info@awo-kvmucl.de Kinderkrippensatzung Kinderkrippe Feldmäuse Bahnhofstr. 8 85622 Feldkirchen

Mehr

Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. Elternbeitragsordnung (Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Freier evangelischen Kindergarten Hallimasch") 1.Geltungsbereich Die Elternbeitragsordnung

Mehr

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kinderkrippe der Stadt Marktoberdorf

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kinderkrippe der Stadt Marktoberdorf Seite 1 von 7 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Trägerschaft 3. Kinderkrippenjahr 4. Anmeldung 5. Aufnahme 6. Besuch der Einrichtung 7. Wohnungswechsel und Erreichbarkeit 8. Öffnungszeiten 9. Bring- und

Mehr

Familieninitiative Kunterbunt e.v.

Familieninitiative Kunterbunt e.v. B e t r e u u n g s v e r t r a g Zwischen dem Verein Schulkinderbetreuung gem. 45 KJHG für die Sondereinrichtung außerunterrichtliche und den Erziehungsberechtigten Frau (Name, Vorname der Mutter ggf.

Mehr

8.285. S a t z u n g. über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. vom 11.05.

8.285. S a t z u n g. über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. vom 11.05. 8.285 S a t z u n g über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 11.05.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.06.1991 Der Gemeinderat

Mehr

Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens

Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens Die Stadt Penzberg erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern nachfolgende Satzung

Mehr

1 Aufnahme und Ausschluss von Kindern. Aufnahme neuer Kinder

1 Aufnahme und Ausschluss von Kindern. Aufnahme neuer Kinder am Helmholtz Zentrum München Gebäude 51 Ingolstädter Landstraße 1 85764 Neuherberg Tel.:(089) 3187 4621 Fax.:(089) 3187 3380 Geschäftsordnung ( 7 der Satzung) mit Änderungen vom 28.11.2002 mit Änderungen

Mehr

Kindertagesstätte Radlhöfe

Kindertagesstätte Radlhöfe Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Kita richten sich nach den sogenannten Buchungszeiten. Uns ist es wichtig, dass wir flexible Öffnungszeiten anbieten, vom Ganztagesplatz bis hin zur Vormittagsbetreuung.

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

I. Allgemeines. II. Aufnahme

I. Allgemeines. II. Aufnahme Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Gaißach Die Gemeinde Gaißach erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr.1 Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Gaißach: i.d.f.

Mehr

Wunderfitz Familienzentrum Weil am Rhein e. V.

Wunderfitz Familienzentrum Weil am Rhein e. V. Bläserstr. 73 79576 Weil am Rhein Rahmenbedingungen für die Vorbemerkung Ab dem Schuljahr 2008/2009 bietet die unter der Trägerschaft des Familienzentrums Wunderfitz eine Nachmittagsbetreuung () für Grundschüler

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab 1.11.2014)

Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab 1.11.2014) Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab 1.11.2014) 1 Grundsätzliches 1) Das Kinderhaus ist eine öffentliche gemeindliche Einrichtung, bestehend aus Kinderkrippe

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Satzung. für die verlängerte Mittagsbetreuung. der Arbeiterwohlfahrt. in der Gemeinde Weichs

Satzung. für die verlängerte Mittagsbetreuung. der Arbeiterwohlfahrt. in der Gemeinde Weichs AWO Kinder und Jugend ggmbh Satzung für die verlängerte Mittagsbetreuung der Arbeiterwohlfahrt in der Gemeinde Weichs (Stand: 17.03.2015) Satzungsgliederung der Mittagsbetreuung I. Definition II. III.

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Mittagsbetreuung. Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799. Schuljahr 2015/16

Mittagsbetreuung. Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799. Schuljahr 2015/16 Mittagsbetreuung Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799 Schuljahr 2015/16 Anmeldung für die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr Personalien des Kindes Name

Mehr

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr

S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n

S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n Zwischen der Johannes-Schulstiftung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (Evangelische Johannes-Schulstiftung), vertreten durch die

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg [Beinhaltet die Erste Änderungssatzung vom 09.03.2015] Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Studentische Eltern-Kind-Initiativen Leopoldstr. 15 80802 München Tel. 089/396-214. Studentische Kinderkrippe Sonnenkäfer

Studentische Eltern-Kind-Initiativen Leopoldstr. 15 80802 München Tel. 089/396-214. Studentische Kinderkrippe Sonnenkäfer Studentische Eltern-Kind-Initiativen Tel. 089/396-214 Studentische Kinderkrippe Sonnenkäfer Boltzmannstr. 15 85748 Garching Tel. und Fax 089 3202608 E-mail: sonnenkaefer@stwm.de KRIPPENORDNUNG Liebe Eltern,

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Durch eine jährliche Bedarfsumfrage der Eltern werden die Öffnungszeiten ermittelt.

Durch eine jährliche Bedarfsumfrage der Eltern werden die Öffnungszeiten ermittelt. Kindertagesstätten - Ordnung Öffnungszeit der Einrichtung 7.00 bis 16.00 Uhr Kindergarten-Halbtagsplatz (25 Wochenstunden): 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Kindergarten-Blocköffnung (35 Wochenstunden): 7.00 bis

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Betreuungsvertrag von jogoli s international kindergarten & pre-school GmbH

Betreuungsvertrag von jogoli s international kindergarten & pre-school GmbH Betreuungsvertrag von jogoli s international kindergarten & pre-school GmbH Stand 14.08.2012 Inhaltsverzeichnis Daten der Sorgeberechtigten... 4 Medizinische Daten... 5 Abholerlaubnis... 6 Notfallnummern...

Mehr

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann. Betriebsreglement 1. Was ist unser Ziel? Die Kinderkrippe Bärlitatze ist eine familienergänzende Einrichtung, welche Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahre betreut. Wir unterstützen und ergänzen die

Mehr

Aufnahme- und Betreuungsvertrag

Aufnahme- und Betreuungsvertrag Aufnahme- und Betreuungsvertrag Zwischen dem Verein Rumpelstilzchen Eltern-Kind-Gruppe für emanzipatorische Bildungsarbeit e.v., Kellerstr. 34, 91315 Höchstadt, und Name der Eltern Straße Postleitzahl,

Mehr

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

Mürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum)

Mürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Anmeldung Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Hiermit melde ich mich verbindlich zum Fußballferien-Camp in der Soccer-Arena-Flensburg an: Name, Vorname Geburtsdatum Ort / Straße / Nr.

Mehr

S T U D I E N V E R T R A G

S T U D I E N V E R T R A G S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines

Mehr

Carl-Orff-Realschule plus

Carl-Orff-Realschule plus An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Betriebspraktikum der 9. Klassen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Carl-Orff-Realschule plus führt in der Zeit vom 18. Januar

Mehr

Aufsicht und Haftung. zu den Kindertageseinrichtungen

Aufsicht und Haftung. zu den Kindertageseinrichtungen Aufsicht und Haftung Aufsicht in Kindertageseinrichtungen Die Aufsichtspflicht über Kinder liegt bei den Sorgeberechtigten, also in der Regel bei den Eltern. Sie kann aber Dritten übertragen werden, beispielsweise

Mehr

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 20.10.2008

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 20.10.2008 Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 20.10.2008 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

16:30 Uhr. Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen. Ansprechpartner: Andrea Grund

16:30 Uhr. Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen. Ansprechpartner: Andrea Grund 16:30 Uhr Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen Ansprechpartner: Andrea Grund Handynr.: 0171 1766996 e-mail: grund@kernzeit-fsg.de homepage: www.kernzeit-fsg.de

Mehr

1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken.

1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. Anmeldeverfahren 1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. 2. Terminvereinbarung und Einladung zum Erstgespräch Nach Erhalt der «Anmeldung

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr