Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. Hirtenstraße 4, München, Tel. 089/
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- Eduard Becker
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1 Caritas-Kindergarten Himmelszelt Gernlindener Weg 3a Telefon / Fürstenfeldbruck Dem Menschen zugewandt, Kinder fördern, Eltern stärken, gemeinsam handeln. Caritas Kindergarten Himmelszelt Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. Hirtenstraße 4, München, Tel. 089/ erlässt als Rechtsträger des Caritas Kindergartens auf der Grundlage des Bildungs- und Betreuungsvertrages die nachstehende Kindergartenordnung Der Kindergarten in Trägerschaft des Caritasverbandes arbeitet auf der Basis christlicher Wertehaltung
2 Präambel: Die Kindertageseinrichtungen des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.v. ergänzen und unterstützen Familien bzw. Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgabe. Die pädagogische und religiöse Arbeit in der Kindertageseinrichtung verantwortet der Träger. 1. AUFNAHMEBEDINGUNGEN Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Kindergartenplätze. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch den Träger. Ein Anspruch auf einen Platz in der Einrichtung besteht erst, wenn zwischen Eltern und Träger ein schriftlicher Bildungs- und Betreuungsvertrag vereinbart ist. Für Gastkinder, also für Kinder, die keine Einrichtung in ihrer Aufenthaltsgemeinde besuchen, muss eine Bescheinigung der Aufenthaltsgemeinde oder eines sonstigen Dritten zur Kostenübernahme vorliegen. Für Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, gilt ein besonderes, individuelles Aufnahmeverfahren, das mit den Eltern abgesprochen wird. 2. ÖFFNUNGSZEITEN Der Kindergarten ist von Montag bis Donnerstag von Uhr und am Freitag von Uhr geöffnet. Folgende Belegungszeiten sind möglich: Uhr Kernzeit (4 Stunden) Uhr 5 Stunden Uhr 6 Stunden Uhr 7 Stunden Uhr 8 Stunden Uhr 9 Stunden - Eine Buchung der Frühöffnung von 7.00 bis 8.00 Uhr ist generell möglich Bring Zeit: 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr Abholzeit: 12.30, Uhr, Uhr, Uhr, Uhr und Uhr Die Eingangstüre ist täglich von Uhr abgeschlossen um ein intensives und effektives Arbeiten in den Gruppen zu ermöglichen. Der Kindergarten kann seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag nur dann erfüllen, wenn Ihr Kind den Kindergarten regelmäßig besucht. Die Mindestbuchungszeit sind 4 Stunden (Kernzeit). Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Seite 2
3 Sonstiges: Sollte es durch Personalmangel zur Schließung von Gruppen kommen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Der Träger haftet nicht für Einbußen, die Ihnen durch die Schließung entstehen können. Die Eltern tragen Sorge, dass das Kind den Kindergarten regelmäßig und pünktlich besucht. Der Träger ist berechtigt, die Öffnungszeiten des Kindergartens - insbesondere aus betrieblichen oder personellen Gründen - auch während des laufenden Kindergartenjahres zu ändern. 3. FERIENORDNUNG / SCHLIEßZEITEN Die Zeiten, in denen der Kindergarten geschlossen bleibt, werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bekannt gegeben. Der Träger ist berechtigt, den Kindergarten zeitweilig zu schließen: - zur Gewährung des Erholungsurlaubes der Mitarbeiter/innen in den Schulsommerferien bzw. Betriebsferien der Einrichtung für mindestens 3 Wochen - an besuchsarmen Tagen, insbesondere zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie anderen Feiertagen - bei Krankheit oder Ausfall wenn die Aufsicht und Betreuung der Kinder nicht gewährleistet werden kann - bei ansteckenden Krankheiten nach Anordnung durch das Gesundheitsamt - zu Zwecken der Fortbildung und Schulung der Mitarbeiter/innen; - aus anderen zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen, wie z.b. der Betriebsausflug 4. KINDERGARTENBEITRAG Der gesamte Jahresbeitrag wird in 12 Monatsraten (September bis August) jeweils zu Beginn eines jeden Monats fällig. Berechnungsgrundlage ist das laufende Kindergartenjahr. Das Kindergartenjahr beginnt am 01.September und endet am 31.August des darauf folgenden Jahres. Für die Erhöhung der Buchungszeit gilt eine Frist von einem Monat zum Monatsende. Eine Reduzierung der Buchungszeit ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ersten eines Monats möglich. Dies ist der Leitung der Einrichtung schriftlich bekannt zu geben. Aufbuchungen können nur erfolgen wenn es der Personalschlüssel bzw. die betrieblichen Umstände erlauben. Bei wechselnden täglichen Buchungszeiten wird ein Tagesdurchschnitt über den Zeitraum einer 5-Tage-Woche gebildet. Dieser ist die Grundlage für die Gebührenerhebung. Überschreitet die tatsächliche Besuchszeit regelmäßig die Buchungszeit, so muss die Buchungszeit dementsprechend angepasst werden. Seite 3
4 4.1 BEITRAGSHÖHE Der monatliche Kindergartenbeitrag pro Kind setzt sich wie folgt zusammen: a. Besuchsgebühr Uhr, Frühöffnung (1 Stunde) 11, Uhr, Kernzeit (4 Stunden) 65, Uhr, 5 Stunden 76, Uhr, 6 Stunden 87, Uhr, 7 Stunden 98, Uhr, 8 Stunden 109, Uhr, 9 Stunden 120,00 b. Spielgeld (inklusive Getränkegeld) Spielgeld (monatlich) 5,00 Der Beitrag wird durch den Kindergarten per Einzugsverfahren jeweils zum 5. des laufenden Monats von ihrem Konto abgebucht. Die festgesetzte Besuchsgebühr gilt für 12 Monate. 4.2 Verpflegung Der Beitrag pro Mittagessen beträgt derzeit 2,90. Der Essenbeitrag errechnet sich aus dem Einzelpreis mal der mit Mittagessen gebuchten Kindertage. Bei entschuldigten Abwesenheiten bis 8.30 Uhr kann das Kind vom Essen abgemeldet werden. Bei Meldungen, die später eingehen, muss das Essen berechnet werden. Die Abmeldung kann dann erst für den ggf. darauffolgenden Abwesenheitstag wirksam werden. 4.3 BEITRAGSFESTSETZUNG Der Träger ist berechtigt, die Beitragshöhe jährlich neu festzusetzen. Beitragserhöhungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der Elternbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Zahlungsbeginn ist der Monat der Aufnahme der Kinder in der Einrichtung. 4.4 GESCHWISTERERMÄßIGUNG Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder eine Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck, ermäßigt sich die Betreuungsgebühr für das zweite Kind um 15 Prozent, für das dritte und jedes weitere Kind um 30 Prozent. Seite 4
5 4.5 KOSTENÜBERNAHME DURCH DAS JUGENDAMT/SOZIALAMT Die Eltern können beim Jugendamt/Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheides des Kostenträgers und dem Eingang der Beiträge haben die Eltern den geschuldeten Elternbeitrag zu entrichten. 5. MITTEILUNGSPFLICHTEN Erkrankungen eines Kindes sind dem Kindergarten unverzüglich mitzuteilen. Da die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Meldung und Verhütung übertragbarer Krankheiten auf Kindergärten Anwendung finden, sind folgende Regelungen dringend zu beachten: 5.1 ERKRANKUNGEN DES KINDES Auftretende Infektionskrankheiten, die unter die besonderen Bestimmungen, insbesondere des 34 IfSG ff. fallen (hierzu zählen z. B. Windpocken, Röteln, Scharlach, Kopfläuse, Masern, Mumps, Keuchhusten, Bindehautentzündung), sind der Leitung des Kindergartens unverzüglich mitzuteilen. Ein Kind kann in der Einrichtung nur betreut werden, wenn es gesundheitlich in der Lage ist, am Betrieb der Kindertagesstätte teilzunehmen und wenn eine Gefahr für das Kind selbst oder für andere Kinder nicht zu erwarten ist. Werden diese Anforderungen vorübergehend nicht erfüllt, kann das Kind für den betreffenden Zeitraum vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Zur Wiederaufnahme des Kindes kann der Träger eine ärztliche Bescheinigung verlangen, in der gemäß 34 Abs. 1 IfSG bestätigt wird, dass nach dem ärztlichen Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. 5.2 ERKRANKUNGEN INNERHALB DER FAMILIE Auftretende Krankheiten innerhalb der Familie, die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind (z.b. Tbc, Ruhr, Salmonellen, Meningitis, Cholera), müssen ebenfalls unverzüglich der Leitung des Kindergartens angezeigt werden (Anlage: meldepflichtige Krankheiten). Nach aufgetretenen Krankheiten gemäß 5.1 und 5.2 darf das Kind den Kindergarten erst wieder nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung besuchen. Personen die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen den Kindergarten nicht betreten. 5.3 MITTEILUNGEN Alle nicht erkennbaren Besonderheiten bezüglich der Gesundheit oder Konstitution des Kindes sind dem Betreuungspersonal mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere Behinderungen, Anfalls- oder Bluterkrankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, körperliche Beeinträchtigungen etc. ferner Vorfälle mit möglichen Spätfolgen, z.b. Unfälle und Verletzungen. Die Eltern haben jede Änderung der Anschrift oder Telefonnummer (privat und am Arbeitsplatz) sowie Seite 5
6 Änderungen des Personensorgerechtes unverzüglich der Leitung mitzuteilen. Der Träger verpflichtet sich, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Personen weiter zu geben oder diesen zugänglich zu machen. 6. AUFSICHT UND VERSICHERUNGSSCHUTZ 6.1 AUFSICHT Der Träger übernimmt während des Besuches des Kindergartens die Aufsicht. Diese wird vom Träger an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung delegiert. Die Aufsicht beginnt erst mit der persönlichen Empfangnahme des Kindes durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern bzw. der zur Abholung berechtigten Person. Die Aufsichtspflicht auf dem Weg von und zur Einrichtung obliegt alleine den Eltern. Für eine Wegbegleitung sind die Eltern verantwortlich. Die Mitarbeiter/innen der Einrichtung dürfen am Ende der Öffnungszeit das Kind grundsätzlich nur den Eltern übergeben. Jede andere Regelung bedarf der schriftlichen Erklärung der Eltern. Ist eine andere Person zur Abholung des Kindes berechtigt, so ist diese namentlich zu benennen. Die Aufsichtspflicht des Trägers bzw. des pädagogischen Personals besteht nicht, wenn die Eltern oder die von den Eltern beauftragte Begleitperson das Kind zu einer Veranstaltung der Einrichtung begleiten und dort mit ihm anwesend sind. 6.2 VERSICHERUNGSSCHUTZ Die Kinder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen beitragsfrei in der staatlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf: den sichersten Weg zum und vom Kindergarten den Aufenthalt im Kindergarten Veranstaltungen und Unternehmungen des Kindergartens. Jeder Schadensfall ist der Kindergartenleitung unverzüglich zu melden. Der Träger hat für den Kindergarten eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Für in den Kindergarten mitgebrachte Spielsachen sowie für Garderobe, Schmuck u.ä. wird keine Haftung übernommen. 7. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Um unsere Arbeit für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, geben wir Artikel und Fotos aus unserem Kindergartenalltag an die Tagespresse, ins Internet oder an Informationswände unserer Kindertagesstätten. Mit der Unterschrift des Kindergartenvertrages erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von möglichen Seite 6
7 Fotos und Bildmaterial Ihres Kindes im vorgenannten Rahmen. 8. Kündigung Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vertrag von Seiten des Trägers außerordentlich schriftlich gekündigt werden. - im Falle von unrichtigen Angaben gegenüber dem Träger - wenn das Kind zwei Wochen unentschuldigt fehlt - wenn die Kindergartengebühr über zwei Monate trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurde. - wenn die Erziehungsberechtigen trotz Aufforderung die Buchungszeit nicht der tatsächlichen Besuchszeit ihres Kindes anpassen; - wenn die entsprechende Förderung des Kindes in der Gruppe sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist. Eine ordentliche Kündigung des Betreuungsvertrages kann nur schriftlich zum Ende des Folgemonats erfolgen. Eine Kündigung zum 31. Juli ist nicht zulässig. Die Eltern können den Vertrag ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Betriebsjahres (01. September eines Jahres bis 31. August des darauf folgenden Jahres) in die Schule aufgenommen wird. Der Träger kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. 9. INKRAFTTRETEN Diese Kindergartenordnung tritt am in Kraft. Fürstenfeldbruck, den für den Diözesan Caritasverband München und Freising e.v.: Ulrike Bienemann Dipl. Sozialpäd. (FH) Gesamtleitung Kindertageseinrichtungen des Caritas-Zentrums Fürstenfeldbruck Caritas Kinder Leitung Seite 7
8 ANLAGE ZUR KINDERGARTENORDNUNG ELTERNINFORMATION - KONZEPTION Sie haben ihr Kind in unserem Kindergarten angemeldet. Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Unser Kindergarten wird in Trägerschaft des Caritasverbandes geführt. Er ergänzt und unterstützt die Familie in ihrer Erziehungsaufgabe gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG). Damit erfüllt er einen von Gesellschaft, Staat und Kirche anerkannten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Wir sind offen für Kinder aller Religionen, unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft und orientieren uns an der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen der Kinder und Familien. Wir sehen jedes Kind als wertvoll und einzigartig an und leben christliche Werte wie Toleranz, Offenheit, Nächstenliebe und Achtung vor den Mitmenschen und der Natur als Schöpfung Gottes. Für die Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ist der Träger verantwortlich. Ziel dieser Arbeit ist es, dem Kind bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen zu vermitteln allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen anzubieten die Persönlichkeitsentfaltung sowie soziale Verhaltensweisen zu fördern bei Entwicklungsmängel Förderung zu ermöglichen (in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachstellen) den Zugang zur Schule zu erleichtern. Unser Kindergarten arbeitet auf der Basis einer ganzheitlichen elementaren, alters- und entwicklungsgemäßen Betreuung, Erziehung und Bildung. Wir arbeiten nach situationsorientierten Rahmenplänen. Diese beinhalten folgende thematische Teilbereiche (Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes AVBayKiBig)): Ethische und religiöse Bildung und Erziehung; Emotionalität und soziale Beziehungen Sprachliche Bildung und Förderung Mathematische Bildung Naturwissenschaftliche und technische Bildung Umweltbildung und -erziehung Seite 8
9 Informationstechnische Bildung, Medienbildung und -erziehung Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung Musikalische Bildung und Erziehung Bewegungserziehung und -förderung, Sport Gesundheitserziehung Da das Spiel eine dem Kind entsprechende Tätigkeit ist, gründen alle oben genannten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsinhalte auf diesem Prinzip. Es ist die Grundlage unserer Kindergartenpädagogik und durchzieht den gesamten Kindergartenalltag. Auf dieser Basis wechseln Spannung und Entspannung sowie Aufenthalt drinnen und draußen ab. Der Tag im Kindergarten ist eingeteilt in freies Spiel und projektbezogenes Arbeiten. Im Freispiel kann das Kind Ort und Zeit, Material und Spielpartner selbständig wählen. In den projektbezogenen Angeboten werden Teilinhalte des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP) methodisch aufbereitet und Kind orientiert vermittelt. Die Leistungen unseres Kindergartens zur Betreuung, Erziehung und Bildung Ihrer Kinder werden ergänzt und unterstützt durch Ihre Mitarbeit. Wir wünschen Ihrem Kind, Ihnen selbst und uns eine gute Zeit. Kindergartenleitung Seite 9
10 SONSTIGES 1. KINDERGARTENUTENSILIEN Wir bitten Sie, Ihrem Kind zweckmäßige, strapazierfähige Kleidung anzuziehen. Mitzubringen sind: Hausschuhe (keine Pantoffeln oder Schuhe aus Holz) Brotzeittasche mit langem Henkel Turnsachen (z.b. Turnanzug oder T-Shirt, Turnhose) Wechselkleidung ein Foto für den Geburtstagskalender Bitte versehen Sie alles mit dem Namen des Kindes. 2. BROTZEIT Bitte geben Sie Ihrem Kind eine nahrhafte, bekömmliche und vitaminreiche Brotzeit mit. 3. ELTERNGESPRÄCHE Gespräche mit der Kindergartenleitung oder Gruppenleitung können gerne vereinbart werden. 4. TELEFONZEITEN Sie erreichen uns am sichersten von Uhr (08141 / ). Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen ist unser Anrufbeantworter geschaltet, den wir regelmäßig nach der Mittagspause abhören. 5. ANSCHLAGTAFEL Wichtige Mitteilungen und Termine sind unserer Anschlagtafel an der gelben Wand und den Info-Tafeln der einzelnen Gruppen zu entnehmen. 6. FORTBILDUNG Dem Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag des Kindergartens entspricht es, dass das pädagogische Personal auf Fortbildung angewiesen ist. Die Mitarbeiter/innen unseres Kindergartens nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen des Caritasverbandes teil. An diesen Tagen arbeitet der Kindergarten mit reduzierter personeller Besetzung. Seite 10
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