Schule im Umbruch. Ein ver.di-positionspapier zur beruflichen Fortbildung von Beschäftigten in Schulsekretariaten. Schulen

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1 Schule im Umbruch Ein ver.di-positionspapier zur beruflichen Fortbildung von Beschäftigten in Schulsekretariaten Schulen

2 Inhalt 1. Vorwort Einleitung Bildungspolitische Diskussion Beschäftigungspolitische Bedeutung Qualitativer Qualifizierungsbedarf Qualifizierungsziele für die fachlichen Aufgabenfelder Qualifizierungsweg: Aus- oder Fortbildung Vorschlag für eine Qualifizierungsmaßnahme Berufsbezeichnung Ausblick Anhang Kontaktadressen Beschluss Bundesfachbereichskonferenz Gemeinden Ansprechpartner und Anschriften Bund und Landesbezirke Beitrittserklärung

3 Vorwort Einleitung Die politischen Rahmenbedingungen für Schulen haben sich dramatisch verändert. In der Folge der diskutierten Ergebnisse der PISA-Studie werden die Schulen und damit die bisher praktizierte Schulverfassung und das dort beschäftigte Personal auf den Prüfstand gestellt. Die Verlagerung von Aufgaben auf die Schulsekretariate und damit verbundene neue Aufgabenzuschnitte begründen einerseits einen erheblichen Qualifizierungsbedarf, beinhalten andererseits aber auch die Chance, dass die bislang schon eingebrachten Kompetenzen und Fertigkeiten als unabdingbar für die Tätigkeit anerkannt werden. Eine Arbeitsgruppe mit ehrenamtlichen Kolleginnen aus der Fachgruppe Schulen hat sich seit Oktober 2002 intensiv mit der Frage des Qualifizierungsbedarfs in Schulsekretariaten befasst und legt hiermit ein Positionspapier vor. Dieses Papier soll den absehbaren künftigen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung tragen. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren: Renate Brauer, Landesbezirk Hessen Martina Diesner, Landesbezirk Berlin/Brandenburg Kriemhild Gilles, Landesbezirk Nord Jutta Lechte, Landesbezirk Niedersachsen/Bremen Christiane Wages, Landesbezirk Baden-Württemberg Annedore Wieland, Landesbezirk Rheinland-Pfalz Ihnen möchten wir an dieser Stelle für ihre engagierte Arbeit danken. Wir wünschen uns eine intensive Diskussion und freuen uns auf konstruktive Beiträge zu unserem Vorschlag. Mit der Vorlage dieses Positionspapiers findet eine gut zehnjährige Diskussion von Schulsekretärinnen in der ÖTV einen vorläufigen Abschluss, in der es um die Anerkennung ihrer Tätigkeit und die Vereinheitlichung ihrer Arbeitsbedingungen ging. Schon im ÖTV-Report Schulsekretariate, Ausgabe Januar 1995, Seite 12, wurde ausgeführt: Ob eine Schule effektiv geführt und fachgerecht verwaltet wird, hängt davon ab, wie gut das Schulsekretariat funktioniert. Als Kernstück der Schulverwaltung vor Ort beschäftigt es sich heute mit umfassenden organisatorischen, verwaltungsfachlichen und kommunikativen Aufgaben. Die Fachkräfte im Schulsekretariat entlasten die Schulleitung. Schon daraus lässt sich ein dringender Handlungsbedarf erkennen, für Schulsekretärinnen ein klar umrissenes Berufsbild zu entwickeln. Eine solche Diskussion ist ein wichtiger Schritt, um einen Beruf aufzuwerten, der in den meisten Fällen von Frauen ausgeübt wird. Mangelnde Kenntnis über Funktion und Rolle der Beschäftigten im Schulsekretariat auf Seiten der Arbeitgeber begründen mitunter eine gewisse Vernachlässigung dieses Bereiches bei Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen. Die Problemlagen, mit denen sich Schule heute konfrontiert sieht, schlagen sich jedoch auch auf die Arbeitsbedingungen und die qualitativen Anforderungen an die Beschäftigten im Schulsekretariat nieder. Aufgrund des veränderten gesamtgesellschaftlichen Stellenwertes von Schule und Bildung gibt es aber auch eine zunehmende Entwicklung, die Arbeit in den Schulsekretariaten zu professionalisieren und ihren Stellenwert auch anzuerkennen. Das ver.di-konzept soll hierzu einen Beitrag leisten. Berlin, im April 2004 Dorothea Müller Mitglied des ver.di-bundesvorstandes Kurt Martin Mitglied des ver.di-bundesvorstandes 2 3

4 Bildungspolitische Diskussion Die Schule ist in der politischen und öffentlichen Diskussion. Die mit der PISA-Studie vorgelegten Ergebnisse sind Anlass, das Schulwesen einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Mit PISA (Programme for International Student Assessment) wurde die bisher umfassendste und differenzierteste Vergleichsuntersuchung zum Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern durchgeführt. In die Untersuchung waren in der Bundesrepublik Deutschland über Schülerinnen und Schüler an fast Schulen einbezogen. PISA umfasst die Bereiche Lesekompetenz, mathematische Grundbildung und naturwissenschaftliche Grundbildung. Die negativen Ergebnisse dieser Untersuchung und die hierzu stattgefundene politische Diskussion über das Schulwesen werden erhebliche Wirkungen auf die künftige innere Struktur der Schulverfassung haben. 1 Die für das Schulwesen verfassungsrechtlich zuständigen Bundesländer erklären unisono, dass sie natürlich alle schon lange vor PISA eine umfassende nachhaltige Schulreform eingeleitet haben. So erklärt die vormalige niedersächsische Landesregierung zu den Konsequenzen aus den PISA- Befunden, dass an den Schulen kein Stein mehr auf dem anderen bleibt. Sie setzt auf: 1. mehr Selbständigkeit und Gestaltungsfreiheit für die Schulen, 2. höhere Leistungsorientierung, Qualitätssicherung und Ergebnisverantwortung und 3. mehr Gerechtigkeit, Persönlichkeitsbildung und Kooperation. Leistungsvereinbarungen zwischen Schule, Schulträger und Land treten an die Stelle von rechtlichen Regelungen. Selbständigkeit und Gestaltungsfreiheit der Schulen treten an die Stelle bürokratischer Feinsteuerung innerhalb staatlicher 1 Deutsches PISA-Konsortium (Hrsg.): PISA 2000, Opladen Rahmensetzung und Qualitätsentwicklung. Eine Schule in Baden-Württemberg löst zum Beispiel die hergebrachten inneren Schulstrukturen auf und bildet Unterrichtsteams, Funktionsteams, Fach- und Lernfeldteams, ein Steuerungsteam und ein Qualitätsmanagementteam, die an die Stelle der bisherigen Abteilungen treten und mit ständigen oder zeitlich begrenzten Aufgaben betraut sind. So werden durch neue Aufgabenzuschnitte in der inneren Schulstruktur neue Anforderungen an das Schulverwaltungspersonal formuliert. Keine Schule wird sich dem Modell der Selbständigen Schule entziehen können. Für Niedersachsen war die Umwandlung hierzu in einem Zeitraum von 10 Jahren vorgesehen. (Alle Zitate beispielhaft hierzu aus: Konsequenzen der Niedersächsischen Landesregierung aus den PISA-Befunden, Pressekonferenz zur Selbständigen Schule am 9. August 2002). Aber auch die Koalitionsparteien äußern sich in ihrer Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vom 16. Oktober 2002 im Kapitel IV unter der Überschrift Kinderfreundliches Land und bessere Bildung für alle mit der Maßgabe, dass sie u. a zusätzliche Ganztagsschulen aufbauen werden. Mit dem Programm Zukunft, Bildung und Betreuung werden im Zeitraum 2003 bis 2007 vier Milliarden Euro für die Einrichtung von Ganztagsschulen zur Verfügung (gestellt).den Bildungseinrichtungen soll mehr Bildungsautonomie gewährt werden. 2 Mit diesen politischen Absichtserklärungen unterstreichen die Koalitionsparteien, dass für sie die Schulen mit ihren hergebrachten Standards und inneren Strukturen eine wichtige Rolle in der Politik dieser Legislaturperiode spielen werden. So hat z. B. in der Folge dieser Diskussionen die Bundesministerin für Bildung und Forschung kürzlich eine Expertise zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards vorgestellt. Die Standards beschreiben Kompetenzen, die alle Schulen ihren Schülerinnen und Schülern vermitteln sollen, damit zentrale Bildungsziele erreicht werden. Wie die einzelnen Schulen die festgelegten Bildungsziele erreichen, sollen sie in Zukunft eigenständig entscheiden können. 3 Diese politischen Prozesse werden erhebliche Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der unterrichtsunterstützenden Verwaltungsaufgaben haben. So spricht die vormalige niedersächsische Landesregierung davon, dass die Schulleitung... in der selbständigen Schule Führungsund Gestaltungskompetenz haben (müsse). Dazu gehört (die) Stärkung der Position des Schulleiters als Dienstvorgesetzter. (...) Schulleitungen brauchen Zeit, ihre Aufgaben wahrzunehmen und die Qualitätsentwicklung durch neue Impulse anzuregen. Sie brauchen auch eine eigene Verwaltung (...) sie werden über ein eigenes Budget verfügen, in dem die Haushaltsmittel des Landes und des Schulträgers zusammengefasst sind. 4 Erhebliche Kürzungen im Bereich der Schulsekretariate und der dadurch entstandenen Situation sowie eine unzureichende Spezifizierung dieses Tätigkeitsbereiches waren bei der Freien und Hansestadt Bremen Anlass für eine Untersuchung zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung. 2 Vereinbarung der Koalitionsparteien, Kapitel IV, Oktober Bundesministerium für Bildung und Forschung: Pressemitteilung vom 18. Februar 2003, Nationale Bildungsstandards sollen das deutsche Bildungssystem verbessern. 4 Pressekonferenz zur Selbständigen Schule am 9. August

5 Beschäftigungspolitische Bedeutung In einer Vorlage für eine Sitzung der Deputation Bildung wird festgestellt, dass vor dem Hintergrund der wachsenden Autonomie und der damit einhergehenden weiteren Zunahme von komplexen Verwaltungstätigkeiten an Schulen... der effiziente Einsatz der personellen Ressourcen des nichtunterrichtenden Personals von herausragender Bedeutung für die Sicherung der Kernaufgabe Unterricht/ Bildung an Schulen (sei). Diese skizzierten Veränderungsprozesse wirken sich auch auf die Aufgabenstellung und -wahrnehmung in den Schulsekretariaten aus. Ausbildung, Einarbeitung und berufliche Fortbildung müssen auf die qualitativ neuen Anforderungen eingehen. Bei der Gesamtbeurteilung der Entwicklung des Sektors Schule sind die quantitativen Rahmenbedingungen und die hierzu vorgelegten Prognosen zu berücksichtigen. Die Zahl der allgemein bildenden Schulen in der Bundesrepublik inklusive der Privatschulen beläuft sich nach der zuletzt bekannt gemachten statistischen Erhebung auf und die Zahl der berufsbildenden Schulen inklusive der Privatschulen auf Damit gibt es insgesamt allgemein bildende und berufsbildende Schulen inklusive der Privatschulen und in jeder dieser Schulen ein Schulsekretariat, das mit mindestens einer halben Schulverwaltungskraft besetzt sein sollte. Bei der Betrachtung der Zahlen für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden und beruflichen Schulen kann man für den Zeitraum 1993 bis 2000 einen kontinuierlichen Anstieg der Zahlen von auf (Ist-Zahlen mit geringfügigen Schwankungen in diesem Zeitraum, jeweils in Tausend). 6 Die von der Kultusministerkonferenz der Länder vorgenommene Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen für den Zeitraum von 2001 bis 2015 sieht einen kontinuierlichen Rückgang der Schülerzahlen von in 2001 auf (jeweils in 1.000) in 2015 vor. 7 In Deutschland unterrichteten hauptberufliche Lehrkräfte, nebenberufliche Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen und an beruflichen Schulen. 8 Diese Zahlen belegen die arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Schulbereiches. Eine Qualifizierung durch Schulträger findet im Hinblick auf die Veränderungsprozesse in der Kommunalverwaltung (z. B. Aufgabenverlagerungen und Personalabbau) kaum statt, da die Schulsekretariatstätigkeit nicht im Hauptblickfeld der am Schulleben Beteiligten (Ministerien und Schulträger) liegt und nur als Frauenarbeitsplätze mit einfachen, bürotechnischen Arbeiten und Verwaltungstätigkeiten eingeschätzt wird. Wir als ver.di fordern, dass die Kolleginnen nicht ohne ausreichende Qualifizierung in diesem sehr komplexen Arbeitsfeld eingesetzt werden. Dies muss im Interesse der am Schulleben Beteiligten für eine moderne und qualifizierte Dienstleistung sein. ver.di leistet damit einen Beitrag zur Betrachtung der Schulverwaltung über die traditionellen Zuständigkeiten hinaus. 5 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Datenreport 2002, Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland, Seite 58 6 a.a.o., S a.a.o., S Bundesministerium für Bildung und Forschung: Grund- und Strukturdaten 2001/2002 S

6 Qualitativer Qualifizierungsbedarf Die nicht nur in der Folge der PISA-Debatte stattfindenden strukturellen Veränderungen im pädagogischen Bereich gehen einher mit einer Neufassung der inneren Schulstruktur. Die weitgehend selbständige Schule kann als Ort pädagogischer Eigenverantwortung vor allem dann erfolgreich arbeiten, wenn insbesondere in den Bereichen Verwaltungsführung, Personalwirtschaft und Management eine Unterstützung und Beratung durch Schulaufsicht und Schulträger erfolgt. Der neue Zuschnitt der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der unterrichtsunterstützenden Verwaltungsaufgaben erfordert in diesem Bereich qualifiziertes Personal. Deshalb ist eine entsprechende Intensivierung von Fortbildung und Qualifizierung in diesen Bereichen notwendig, die auf dem Potential der Qualifikationen und Kompetenzen der bereits in der Schulverwaltung tätigen Beschäftigten der Schulträger aufbauen kann. Die Schulsekretärin bewegt sich in einem komplexen Feld der unterschiedlichsten Akteure mit den verschiedensten Interessen. Einerseits die Leitung der Schule und das Kollegium, andererseits die Schüler, ihre Eltern, Behörden, Firmen, Ausbildungsbetriebe auf allen Seiten muss professionell ein großer Informations- und Beratungsbedarf realisiert werden. Dies setzt nicht nur eine große Sach- und Fachkenntnis voraus, sondern sie muss auch entsprechende persönliche Anforderungen erfüllen, um ihrer Aufgabe gemäß den unterschiedlichsten Bedarfen und Interessen in einem hierarchischen System gerecht zu werden. Persönliche Reife, Berufserfahrung, Offenheit, Belastbarkeit und angesichts der unbedingten Notwendigkeit einer überaus selbständigen Tätigkeitsausübung im schulischen Gesamtsystem Eigeninitiative, Kreativität, Team- und Konfliktfähigkeit gehören zu den Schlüsselqualifikationen auch für den schulischen Verwaltungsbereich, da sich dort analog zum pädagogischen Bereich vielfältige soziale Probleme und gesellschaftliche Entwicklungen manifestieren. Neben diesen vorausgesetzten persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten sind folgende überfachliche Qualifikationen für die Aufgabenwahrnehmung zu erwerben. Soziale Kompetenz In der Kommunikation und Kooperation mit Schülern und Eltern der unterschiedlichsten Altersgruppen, sozialer und ethnischer Herkunft ist die Schulsekretärin befähigt, sachgerecht und situationsangemessen auf die jeweiligen Kommunikationspartner und ihre Anliegen einzugehen. Sie ist in der Lage in einer Vielzahl unterschiedlichster Situationen beratend, konfliktlösend und integrierend zu agieren. Organisatorische und methodische Kompetenz Zur zeitnahen zielorientierten und sachgerechten Bearbeitung der im Schulsekretariat eingehenden Informationen benötigt die Schulsekretärin organisatorische Kompetenzen, um selbständig Prozesse im Schulsekretariat als Verwaltungs- und Kommunikationsmittelpunkt zu planen, zu koordinieren, durchzuführen und zu bewerten. Hierbei bedient sie sich der unterschiedlichsten technischen Hilfsmittel. Ökonomische Kompetenz Die Schulsekretärin handelt kostenbewusst und berücksichtigt bei der Aufgabenwahrnehmung wirtschaftliche Aspekte. Medienkompetenz, technische Kompetenz Die Schulsekretärin ist in der Lage, die aktuellen Informationsmedien effizient einzusetzen und mit den gängigen Büro- und Schulverwaltungsprogrammen zu arbeiten. Sie beherrscht alle Bürokommunikationsmedien und Informationssysteme. Ökologische Kompetenz Die Schulsekretärin handelt in ihrem Wirkungsbereich gemäß den an der Schule geltenden Grundsätzen der Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit. 8 9

7 Qualifizierungsziele für die fachlichen Aufgabenfelder 1. Aufgabenfeld: Management des Schulbetriebs Sicherstellung der Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb Organisation der Geschäftsabläufe und Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten Zeitnahes Informationsmanagement Die Schulsekretärin ist befähigt, den Sekretariatsbetrieb selbständig zu organisieren, die Durchführung aller Verwaltungstätigkeiten an der Schule zu planen, in den Schuljahresablauf zu integrieren sowie die eingehenden Informationen zeitnah und zielorientiert zu verund bearbeiten. Sie ist befähigt, Verwaltungsakte form- und fristgemäß nach den einschlägigen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften vorzubereiten und durchzuführen. Dabei kooperiert sie mit allen am Schulleben Beteiligten. Hierzu benötigt sie Kenntnisse des Schulrechts des jeweiligen Bundeslandes, der Grundzüge des Bildungswesens und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. 2. Aufgabenfeld: Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Unterstützung von Planungsprozessen Überwachung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel Auftragsabwicklung und Rechnungssachbearbeitung Inventarisierung und Bestandsüberwachung Kassen- und Kontenführung Unterstützung im Controlling und Berichtswesen Die Schulsekretärin ist befähigt, Haushaltsmittel zu bewirtschaften und Planungsund Controllingprozesse eigenverantwortlich durchzuführen. Sie besitzt Qualifikationen der Kosten- und Leistungsrechnung, des Berichtswesens und des Controllings. Hierzu benötigt sie Kenntnisse des Haushalts- und Kassenrechts der Gebietskörperschaften in Verbindung mit Kenntnissen der Kommunalverfassung. 3. Aufgabenfeld: Schülerangelegenheiten Information und Beratung Datenerhebung, -organisation und -pflege Schullaufbahnangelegenheiten (Aufnahme, Wechsel, Abgang, Abschluss) Einzelfallbezogene Schülerangelegenheiten (Schülerbeförderung, Schülerversicherungen, Meldung bei ansteckenden Krankheiten) Organisieren von Dienstleistungen bei besonderen Anlässen (Unfälle, Erkrankungen, Erste Hilfe, Klassenfahrten, Beihilfen) Die Schulsekretärin ist befähigt, alle Schülerangelegenheiten selbständig zu erledigen. Sie kann in allen Schullaufbahnangelegenheiten qualifiziert Auskunft geben. Hierzu benötigt sie gründliche Kenntnisse des Schulrechts, der Versicherungsbestimmungen, des Datenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der allgemeinen und vertragsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. 4. Aufgabenfeld: Personalwesen Personalsachbearbeitung im Rahmen der Lehrerangelegenheit Personalsachbearbeitung im Rahmen der Lehrerausbildung und der Angelegenheiten des sonstigen pädagogischen Personals Die Schulsekretärin ist befähigt, unterstützend und eigenständig personelle Angelegenheiten zu bearbeiten. Hierzu benötigt sie Kenntnisse des Arbeits- und Tarifrechts, des Beamtenrechts, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der datenschutzrechtlichen Vorschriften, der allgemeinen und vertragsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der schulrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse des jeweiligen Bundeslandes

8 Qualifizierungsweg: Aus- oder Fortbildung Vorschlag für eine Qualifizierungsmaßnahme 7. Qualifizierungsweg: Aus- oder Fortbildung Im deutschen Berufsbildungssystem können berufliche Abschlüsse auf verschiedenen Wegen erworben werden: 1. Auf dem Weg der Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. wie Bürokaufleute, Kaufleute für Bürokommunikation oder Verwaltungsfachangestellte). Sie findet im dualen System an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Nach Ablauf einer (in der Regel) dreijährigen Ausbildungsdauer endet sie mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle. Dies würde bedeuten, dass für den Beruf der Schulsekretärin ein neuer Ausbildungsberuf geschaffen werden müsste, für den die Arbeitgeber dann Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen müssten, auf die sich jugendliche Ausbildungsplatzsuchende bewerben könnten. 2. Auf dem Weg der beruflichen Fortbildung Hierbei werden berufliche Qualifikationen im Arbeitsprozess oder berufsbegleitend erworben. Sie werden dann (wie in der Berufsausbildung auch) vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle nachgewiesen. Dieser Weg, einen beruflichen Abschluss zu erwerben, setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine einschlägige Berufspraxis voraus. Die Arbeitsgruppe hatte zu klären, auf welchem Weg die beruflichen Qualifikationen von Schulsekretärinnen in der Zukunft erworben und nachgewiesen werden sollen. Der bisher praktizierte Berufszugang gestaltet sich so, dass insbesondere Frauen mit einem in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst erworbenen Berufsabschluss in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf in den Schulsekretariaten tätig sind. Nur in Ausnahmefällen sind im Rahmen der Ausbildung für die Berufe Verwaltungsfachangestellte bzw. Fachangestellte für Bürokommunikation Ausbildungsplätze in Schulsekretariaten eingerichtet. Die spezifischen Qualifikationen für die Arbeit in den Sekretariaten werden meist durch Fortbildung im Arbeitsprozess erworben. Die Arbeitsgruppe hat die verschiedenen Qualifizierungswege beraten und schlägt vor, dass die beruflichen Qualifikationen der Schulsekretärinnen über den Weg der beruflichen Fortbildung erworben und mit einem staatlich anerkannten Abschluss nachgewiesen werden sollen. Maßgeblich für diese Entscheidung ist die Überlegung, dass sie mit einem Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf und nachgewiesener Berufspraxis in der Lage sind, die verantwortlichen und komplexen Aufgaben in den Schulsekretariaten wahrzunehmen. Nach unserer Auffassung ist die bisher bestehende Abgrenzung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten bzw. Schulaufsichtsund Schulträgeraufgaben schon jetzt problematisch und auf die Dauer nicht aufrecht zu erhalten. ver.di stellt ein inhaltlich begründetes, zweistufiges Konzept für die berufsbegleitende Weiterbildung für Beschäftigte im Schulsekretariat vor, das auf eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung ausgerichtet ist und durch die Aufteilung in einen Grund- und einen a) Inhalte des Grundlehrgangs (280 Unterrichtsstunden) I II-1 II-2 II-3 II-4 II-5 Soziale Kompetenzen Kommunikation und Kooperation Gesprächs- und Verhandlungsführung Konfliktmanagement Service- und Bürgerorientierung Schul-, Kommunal- und allgemeines Verwaltungsrecht Schulrecht Staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen, Kommunal- und Verwaltungsrecht Datenschutzrecht Organisationsmanagement Informationsmanagement Zeitmanagement Projektmanagement Öffentlichkeitsarbeit Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Haushaltsrecht (inkl. HÜL und Kassenführung) Rechnungswesen/Buchhaltung Bedarfsplanung, Inventarisierung und Abschreibung Informations- und Kommunikationstechnologie PC-Grundkenntnisse Textverarbeitung Tabellenkalkulation Datenbanksysteme, Schulspezifische Schülerdatenverwaltungsprogramme Informationsrecherche Personalwesen Arbeits- und Dienstrecht Bereichsbezogenes Personalwesen Aufbaulehrgang den unterschiedlichen Bedingungen und Bedürfnissen bei Schulträgern und Schulen angepasst werden kann. Damit wird ein beruflicher Aufstieg für Frauen im Schulsekretariat eröffnet, der zur Zeit nicht gegeben ist. Zeitumfang 60 U-Std. 40 U-Std. 60 U-Std. 40 U-Std. 60 U-Std. 20 U-Std

9 Berufsbezeichnung b) Inhalte des Aufbaulehrgangs (200 Unterrichtsstunden) I II-1 II-2 II-3 II-4 Soziale Kompetenz Gewaltprävention Suchtprävention Schul-, Kommunal- und allgemeines Verwaltungsrecht Schulrecht Verwaltungsrecht BGB SGB Organisationsmanagement Moderations- und Präsentationstechniken Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Kosten- und Leistungsrechnung Controlling und Berichtswesen Informations- und Kommunikationstechnologie Informationsmanagement Schulspezifische Verwaltungsprogramme Stundenplanerstellung Zeitanteile 40 U-Std. 20 U-Std. 40 U-Std. 20 U-Std. 40 U-Std. Die Bezeichnung des erworbenen Berufsabschlusses ist in der Gesellschaft eine wichtige Größe für Ansehen und Status. Die Arbeitsgruppe hat sich ausführlich mit dieser Frage befasst, ist jedoch hinsichtlich des Grundlehrgangs zu keiner abschließenden Meinungsbildung gekommen. In der Diskussion ergaben sich eine Reihe von Vorschlägen, die hiermit zur Diskussion gestellt werden: Staatl. Geprüfte Schulsekretärin Schulsekretärin SchulbüromanagerIn SchulofficemanagerIn SchulsachbearbeiterIn Verwaltungsangestellte/r in der Schule SachbearbeiterIn im Schulmanagement SchulsekretariatsmanagerIn SekretärIn im Schulteam SchulsekretariatsleiterIn SchulverwaltungsleiterIn SachbearbeiterIn im Schulsekretariat (Die erfolgreich abgelegte Prüfung nach Teilnahme am Aufbaulehrgang führt zum Abschluss Fachwirt/in für Schulverwaltung.) II-5 Personalwesen Personalauswahl Lehrpersonaleinsatzplanung Führungsverantwortung 40 U-Std. Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme soll eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Schulsekretariat, beim Schulträger oder der Schulaufsichtsverwaltung sein. Sofern eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf nachgewiesen wird, reicht eine mindestens einjährige Zeit der Berufspraxis aus. Der erfolgreiche Abschluss beider Teile der Maßnahme soll jeweils mittels einer Prüfung nachgewiesen werden

10 Ausblick Anhang Wir möchten, dass dieses Qualifizierungskonzept an ausgewählten Standorten erprobt wird. ver.di wird sich dafür einsetzen, dass an diesen Standorten Dienstvereinbarungen zur Qualifizierung von Schulsekretärinnen nach den einschlägigen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften abgeschlossen werden. Außerdem möchten wir darauf hinwirken, dass die Qualifizierung wissenschaftlich begleitet wird, um sie auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Das Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation in Stuttgart hat in Kooperation mit ver.di einen Fallstudienbericht zur Qualifikationsentwicklung in den Schulsekretariaten veröffentlicht. ver.di wird die Vorlage des Berichtes zum Anlass nehmen, mit dem Auftraggeber, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, die sich hieraus ergebenden bildungspolitischen Konsequenzen zu erörtern Kontaktadressen Mitglieder der Arbeitsgruppe und Schulsekretärinnen im Bundesfachgruppenvorstandes Schulen Annedore Wieland Kreisverwaltung Alzey Ernst-Ludwig-Str Alzey Renate Brauer Stadtschulamt Frankfurt/Main Seehofstr Frankfurt/Main Martina Diesner BA Marzahn/Hellersdorf Helene-Weigel-Platz Berlin Johanna Daberstiel Landratsamt Saalkreis Wilhelm-Külz-Str Halle Hella Forster Stadtverwaltung Plauen Unterer Graben Plauen Jutta Lechte Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Bibliothek und Schule Roeselerstr Hannover Kriemhild Gilles Stadtverwaltung Wismar Mecklenburger Str Wismar Christiane Wages Stadt Stuttgart Schulverwaltung Eberhardstr Stuttgart Ulrike Flasdieck Stadt Wuppertal Stadtbetrieb Schulen 206 Rathaus Wuppertal 16 17

11 11.2. Beschluss B 25 Bundesfachbereichskonferenz Gemeinden Ansprechpartner und Anschriften Bund und Landesbezirke Antragsteller Bundesfachbereichskonferenz Gemeinden 2003 Titel des Antrages B 25 Fachliche Qualifizierung von SchulsekretärInnen durch Weiterbildung Die Bundesfachbereichskonferenz beschließt: Die Bundesfachgruppenkonferenz Schulen begrüßt den vorgelegten Entwurf zur Qualifizierung von SchulsekretärInnen als einen wichtigen Baustein zur Aufwertung der Tätigkeit im Schulsekretariat, der es den Beschäftigten ermöglicht, eine formale Anerkennung der dort einzubringenden Kompetenzen und Qualifikationen zu erwerben und sich beruflich weiterzuentwickeln. Die Konferenz fordert die zuständigen ver.di-gremien auf, das in Kürze fertig zu stellende Weiterbildungskonzept gegenüber den zuständigen Ressorts der Bundesregierung und der Arbeitgeber zu verhandeln und gegenüber dem zuständigen Verordnungsgeber, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung nach 46 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz zu stellen, mit der diese berufliche Weiterbildung bundeseinheitlich geregelt werden soll. Begründung: Die Anforderungen an die Tätigkeit der SchulsekretärInnen haben sich aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen im Schulbereich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Veränderung der Aufgabenstellung weg von der klassischen Sekretariats- und Schreibtätigkeit hin zu einer komplexen Sachbearbeitung im Schulsekretariat erfordert ein inhaltlich dieser Entwicklung angepasstes Qualifizierungskonzept, welches die gestiegenen fachlichen, sozialen und organisatorischen Anforderungen berücksichtigt. ver.di-bundesverwaltung Ilona Wichert Potsdamer Platz Berlin ver.di LBZ Berlin/ Brandenburg Werner Roepke Köpenicker Str Berlin ver.di LBZ Hamburg Sieglinde Frieß Besenbinderhof Hamburg ver.di LBZ Niedersachsen/Bremen Pia Pachauer Goethestr Hannover ver.di LBZ Rheinland-Pfalz Franz-Josef Wolf Emmeransstraße Mainz ver.di LBZ Sachsen Stefan Brangs Schützenplatz Dresden ver.di LBZ Thüringen Christel Raunitschke Schillerstraße Erfurt ver.di LBZ Bayern Sibylle Lust Schwanthaler Str München ver.di LBZ Baden- Württemberg Dagmar Schorsch-Brandt Königstraße 10a Stuttgart ver.di LBZ Hessen Gerhard Abendschein Wilhelm-Leuschner-Str Frankfurt/M. ver.di LBZ Nord Peter Neumann Hansestr Lübeck ver.di LBZ Nordrhein- Westfalen Raimund Echterhoff Universitätsstr Bochum ver.di LBZ Saar Alfred Staudt Brauerstraße Saarbrücken ver.di LBZ Sachsen-Anhalt Manuela Schmidt Nachtweide Magdeburg Der traditionelle Berufszugang für SchulsekretärInnen (Seiteneinstieg) soll auch in Zukunft beibehalten werden. Deswegen richtet sich dieses ver.di Weiterbildungskonzept an Kolleginnen, die bereits in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten. Beschlussergebnis: Annahme 18 19

12 Beitrittserklärung Ich möchte Mitglied werden ab: Persönliche Daten: Name Vorname/Titel Straße/Hausnr. Monat/Jahr Ich war Mitglied der Gewerkschaft: von: bis: Monat/Jahr Monat /Jahr Einzugsermächtigung: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di e.v., den jeweiligen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich einzuziehen. PLZ Wohnort Name des Geldinstitus/Filiale (Ort) Telefon Bankleitzahl Kontonummer Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r Beamter/in DO-Angestellte/r Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in Vollzeit Teilzeit Anzahl Wochenstd. Erwerbslos Wehr-/Zivildienst bis Azubi-Volontär/ in- Referendar/in bis Schüler/in-Student /in bis Praktikant/in bis Altersteilzeit bis Sonstiges Beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben) Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in Tarifvertrag Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro Monatsbeitrag Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1%des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich willige ein, dass meine persönlichen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Mitgliedsverhältnisses und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Straße/Hausnummer im Betrieb PLZ Ort Datum/Unterschrift Werber/in: Personalnummer im Betrieb Name W Wirtschafts-/Geschäftszweig ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in ausgeübte Tätigkeit Vorname Mitgliedsnummer

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