An die Vorsitzenden der Kreisvereine und Kreisgruppen
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- Matthias Huber
- vor 8 Jahren
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1 ==ags== ==gle^kkbpjebkovjpqo^ b=os== ==RPNNP=_lkk== = An die Vorsitzenden der Kreisvereine und Kreisgruppen çååi=áã=j~á=ommm= = DJV-Infobrief Nr. 14 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Jägerinnen und Jäger, 16. Mai! Dieses Datum hatte über viele Jahre lang die Jägerschaft fest im Griff. Dienstreisen konnten nicht stattfinden, Familienfeiern mussten verschoben werden und der Urlaub wurde auch so manches mal anders geplant, als die Familie sich das gewünscht hätte. Durch eine Änderung der Bundesjagdzeitenverordnung hat der 16. Mai seine magische Anziehungskraft verloren. Am 1. Mai zieht es Jägerinnen und Jäger jetzt in die Reviere. Wenn ich die ersten Informationen richtig deute, so ist die Vorverlegung der Jagdzeit von = N=
2 Ihnen sehr gut aufgenommen worden und es zeichnet sich ab, dass die Abschusspläne besser zu erfüllen sind. Wünschenswert wäre es natürlich, wenn durch die Vorverlegung der Jagdzeit, die in den meisten Bundesländern ja auch für Schmalrehe gilt, hinten der Jagddruck spürbar nachlassen würde. Bitte lassen Sie bei Ihrer Bejagungsstrategie auch diesen Aspekt nicht außen vor. Von der Basis herangetragen wird immer wieder der Wunsch nach Fort- und Weiterbildung. Für mich als Präsident des DJV ist die Förderung des Ehrenamtes für die Weiterentwicklung unseres Verbandes unverzichtbar und ich sehe hierin einen Schwerpunkt der künftigen Verbandsarbeit. Es war ein weiter Weg, bis die DJV-Bildungsinitiative zur Stärkung des Ehrenamtes starten konnte: Von der Idee, über eine bundesweite Befragung aller Kreisgruppenvorsitzenden, um Wünsche und Bedarf zu ermitteln, bis hin zur Präsentation der Initiative beim Bundesjägertag 1999 in Fulda. Dort hat die Delegiertenversammlung das Konzept beschlossen und in Auftrag gegeben. Die Bildungsinitiative wurde als Pilotprojekt konzipiert, das Ende 2003 seinen Abschluss finden wird. Aufbauend auf den hierbei gewonnen Erfahrungen soll die Schulung des Ehrenamtes nach Abschluss der Pilotphase von den Landesjagdverbänden in eigener Trägerschaft weitergeführt werden. Wenn von den LJV gewünscht, selbstverständlich auch weiter mit Begleitung des DJV. Zusätzlich werden, basierend auf den Auswertungen der Pilotprojekte, Begleitmaterialien erarbeitet. Diese werden den LJV und Kreisgruppen zur Unterstützung ihrer Schulungstätigkeiten zur Verfügung gestellt. Schulungen ersetzen können sie natürlich nicht! Um die Bildungsarbeit noch besser voran zu bringen, hat das Präsidium für die Geschäftsstelle eine personelle Aufstockung beschlossen. Am 1. Juli wird der DJV- Bildungsreferent, Ralph Pütz, seine Arbeit in Bonn aufnehmen. = O=
3 Wie Sie wissen, hatten sich bei der Befragung der Kreisgruppenvorsitzenden drei Schwerpunkte herausgebildet, für die es innerhalb der Bildungsinitiative entsprechende Angebote geben sollte. Dies sind: Vereins- und Verbandsmanagement Nachwuchsförderung (verbandsinterne Jugendarbeit) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die ganz große Bitte unseres Präsidiums geht dahin, dass Sie selber an den Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und auch Ihren Mitgliedern in den Vorständen, soweit diese durch die Seminare angesprochen sind, jedwede mögliche Unterstützung zukommen lassen. Und hierbei sind wir natürlich auch direkt bei der Frage der Kosten. Fortbildung gibt es nicht zum Null-Tarif. Mittel hierfür wurden im DJV-Haushalt zur Verfügung gestellt und die maßvolle Beitragserhöhung für den DJV versetzt uns in die Lage, auch in den kommenden Jahren die Bildungsinitiative voranzubringen. Auf einstimmigen Beschluss des DJV- Präsidiums übernimmt der DJV während der Pilotphase die Kosten für Technik, Seminarreferenten, Konzeption sowie alle übrigen Kosten vor Ort, die nicht durch eine pauschalierte Teilnehmergebühr gedeckt sind. Die Teilnehmergebühr wird sicherlich nach Dauer des Seminars etwas variieren. Für Wochenendseminare (Freitag bis Sonntag) wird gemäß Empfehlung des DJV-Präsidiums eine Teilnehmergebühr von z. Zt. DM 200,-- festgesetzt. Dies sind anteilige Kosten für Ü- bernachtung und Verpflegung, die nach Wunsch des Präsidiums jeweils zur Hälfte vom LJV und von der Kreisgruppe getragen werden. Das Präsidium empfiehlt, dass die reinen Fahrtkosten von den Teilnehmern oder Kreisgruppen übernommen werden. Diese Vorgehensweise hat sich bei den bereits stattgefundenen zentralen Fortbildungsveranstaltungen, z.b. für Lernort Natur, bewährt. = P=
4 Ich freue mich ganz besonders, dass wir Ihnen heute zum Thema Vereins- und Verbandsmanagement erste Fortbildungsmaßnahmen anbieten können. In der Anlage finden Sie eine Ausschreibung für ein Seminar, das sich an die Vorstände von Kreisgruppen wendet. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist und der Eingang Ihrer Anmeldung möglicherweise über die Teilnahme entscheidet. Im Schwerpunktbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde ebenfalls ein erstes Seminar im Rahmen der Bildungsinitiative ausgeschrieben. Dieses Seminar, das unter dem Titel Journalisten sind auch nur Menschen läuft, bieten wir bundesweit aufgeteilt in Regionen an. Die erste Ausschreibung für ein Seminar Ende Juni erfolgte im Bereich der Landesjagdverbände NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen. In Absprache mit den Landesjagdverbänden haben wir uns hierbei direkt an die Presseobmänner/frauen bzw. Pressesprecher/innen der Kreisjagdverbände gewandt, die ggfs. auf Sie zukommen werden. In den nächsten Wochen wird der DJV weitere Veranstaltungen anbieten, auch zum Bereich der Nachwuchsförderung. Sie sehen, die Bildungsinitiative kommt in Schwung und ich bin sicher, dass sie im Verlauf der nächsten Monate an Fahrt gewinnen wird. Damit Sie immer direkt erkennen, wann es um Bildung geht, haben wir ein eigenes Logo entwickelt, das künftig auf die Initiative aufmerksam macht und ihre Bedeutung im Verbandsgeschehen betont. Zum Abschluss möchte ich noch einige Worte zum Thema Hegeschau an Sie richten. Mit Sorge beobachte ich den Trend, Pflichthegeschauen oder Hegeschauen überhaupt abzuschaffen. Hiervor möchte ich dringend warnen, da wir uns hiermit selber eines sehr wertvollen verbandstrategischen Instruments berauben. Zitieren darf ich aus unserer Standortbestimmung Jagd heute : Hegeschauen sind besonders geeignet, um die Situation des Wildes in seinen Lebensräumen sowie wildbiologische, jagdkundliche und vegetationsbezogene Zusammenhänge auch für Nichtjäger allgemeinverständlich und öffentlichkeitswirksam darzustellen. = Q=
5 Trophäen, Wildbretgewichte, Altersklassenaufbau, Erlegungsdaten und Krankheitsmerkmale sind Indikatoren für den guten oder schlechten Zustand von Wildpopulationen. Das weibliche Wild ist in die Beurteilung der wildbiologischen Situation einzubeziehen. An einer Hegeschau müssen alle Reviere eines bestimmten Lebensraumes Hegegemeinschaft oder Hegering beteiligt sein, um auch Maßnahmen zur Regulierung von Wildschäden sowie revierübergreifende Hege- und Bejagungsmaßnahmen aufeinander abzustimmen. Es ist dabei auf die Verhältnisse aller darin vorkommenden Wildarten sowie der sonstigen freilebenden Tiere einzugehen. Vorstellbar wäre es natürlich auch, in einem evtl. gesonderten Teil die Öffentlichkeit einzuladen und die Hegeschau als wichtigen Beitrag zur jagdlichen Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen. Deshalb bitte ich Sie: Nutzen Sie die Möglichkeiten, die eine Hegeschau bietet und machen Sie diese zum festen Bestandteil Ihrer Jahresplanung! Natürlich haben Sie in den letzten Wochen auch viele andere verbandspolitische Themen beschäftigt. Mehr dazu finden Sie auf den folgenden Seiten. Zum Auftakt der Jagdsaison wünsche ich Ihnen allen ein herzliches Waidmannsheil. Ihr Constantin Freiherr Herreman = R=
6 Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht ohne Auswirkungen auf Deutschland Für Unruhe hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 29. April 1999 zum französischen Jagdrecht gesorgt, da gemutmaßt wurde, dieses Urteil sei auf Deutschland übertragbar. Dies hätte in der Konsequenz eine Zersetzung des Reviersystems bedeutet. Der DJV hatte dieses Urteil kurzzeitig nach seiner Veröffentlichung ausführlich analysiert. Wir haben hierüber im Info-Brief berichtet. Erfreulich ist, dass jetzt auch eine Analyse zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorliegt, die zum selben Ergebnis kommt wie der DJV. Zitat aus dem Anschreiben des BML: Ausgehend von den konkreten Feststellungen des Gerichts geht die Analyse der Frage nach, ob und inwieweit Parallelen zwischen deutschem und französischem Jagdrecht bestehen. Im Ergebnis zeigt die Untersuchung, dass die Parallelen, insbesondere hinsichtlich der Anknüpfung der Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern in einem Jagdverband/Jagdgenossenschaft an eine bestimmte Flächengröße, nur vordergründig sind. Die Rechtssituation in Frankreich und Deutschland ist bei genauerer Betrachtung nicht vergleichbar. Wesentlich hierfür ist, dass die Zwangsmitgliedschaft hierzulande viel stärker am Allgemeinwohlinteresse orientiert ist, als in Frankreich: Zwangsmitgliedschaft dient bei uns primär der Wildhege, während sie in Frankreich neben einem Jagd- und Wildmanagement vor allem einen demokratischen Zugang zur Jagd ermöglichen soll. Mit dieser übereinstimmenden juristischen Bewertung dürften allen jagdfeindlichen Vorstößen, die in diese Richtung gingen und gehen, der Wind aus den Segeln genommen sein. Trotzdem müssen wir natürlich aufpassen und dem erkennbaren Trend entgegenwirken, dass es zunehmend Grundeigentümer gibt, die eine Bejagung ihrer Flächen nicht dulden = S=
7 wollen und die bemüht sind, diese Flächen, wie es häufig heißt aus der Jagd herauszunehmen. Dieser Entwicklung müssen wir Einhalt gebieten, wenn wir in Zukunft Reviere vermeiden wollen, die aus einem Flickenteppich nichtbejagbarer und bejagbarer Grundstücke zusammengesetzt sind. Hierdurch wird nicht nur die Bejagbarkeit erheblich eingeschränkt, sondern eine solche Entwicklung wirkt sich zweifellos auch auf den Jagdwert aus, d.h. auf den Erlös den der einzelne Grundeigentümer schließlich bar aus der Pachtzahlung erhält. Bei Interesse können Sie sowohl die Stellungnahme des DJV als auch die des BML in unserer Geschäftsstelle abrufen. Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Der Bundesverband der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften hat die Neufassung der sogenannten UVV-Jagd zum überraschend in Kraft gesetzt. Während die meisten Neuregelungen zur Kenntnis genommen worden sind, hat vor allem der 4 Abs. 11 besondere Kritik ausgelöst, wonach Durchgeh- oder Treiberschützen während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen dürfen. Während diese Neuregelung für zahlreiche Revierinhaber keine Probleme bedeutet, hat sie offenbar in zahlreichen Niederwildrevieren, aber auch in den Schalenwildrevieren, wo vor allem Ansitz-Drückjagden durchgeführt werden, zu ganz erheblicher Kritik geführt. Nach den zahlreichen Diskussionen und Eingaben und nach der Vorlage langer Unterschriftenlisten möchte ich heute nicht zu einer Endlosdiskussion über die Vergangenheitsbewältigung in dieser Sache beitragen. Zusammenfassend stelle ich lediglich fest, dass der Deutsche Jagdschutz-Verband zu den anstehenden Neuregelungen Stellung = T=
8 genommen hat und einige seiner Vorschläge von dem beschlussfassenden Gremium des Bundesverbandes der Berufsgenossenschaften übernommen worden sind. Letzteres gilt leider nicht im bezug auf den berüchtigten 4 Abs. 11, zumal der DJV keinen Repräsentanten mit Sitz und Stimme in der beschließenden Vertreterversammlung hat. Somit bestand in der beschlussfassenden Sitzung auch nicht die Möglichkeit von Diskussionsbeiträgen, was letztendlich dazu geführt hat, dass diese vom DJV nicht gewollte Regelung schließlich unzeitgemäß zum in Kraft gesetzt worden ist. Auf Bundesebene sind im Einvernehmen mit allen Landesjagdverbänden Schritte eingeleitet worden, durch die praxisgerechte Regelungen bereits für den Herbst 2000 erreicht werden sollen. So hat uns die Berufsgenossenschaft in diesen Tagen mitgeteilt, dass die Durchführungsanweisung zu 4 (11) entsprechend einem mit 6 Trägern und 4 Landesjagdverbänden abgestimmten Vorschlag der Westfälischen LBG wie folgt geändert werden sollte: 1. Als Feldstreifen kann nach Entscheidung des Jagdleiters auch eine Streife mit flankierenden und vorgestellten Schützen in sonstigem übersichtlichen Gelände gelten. 2. Das Mitführen der Schusswaffe mit entladenen Läufen (Patronenlager) ist ausnahmsweise für den Durchgeh- und Treiberschützen zulässig - für den Eigenschutz - für den Fangschuss - für den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild. Diese Vorschläge werden noch im Mai durch den Beirat für Sicherheit- und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft gemeinsam mit Vertretern von DJV/LJV erörtert. Das weitere Ziel muss natürlich darin bestehen, die gesamte Regelung von 4 Abs. 11 auf Bundesebene grundsätzlich zu überprüfen. Dies erweist sich vor allem auch deshalb = U=
9 als erforderlich, da der Bundesverband der Berufsgenossenschaften inzwischen seine Unfallzahlen, die dem DJV bis dahin vorenthalten worden waren, auf dringende Anforderung vorgelegt hat. Diese Unfallzahlen belegen nach den bisherigen Erkenntnissen keinesfalls die Notwendigkeit der Einführung von jagdbeschränkenden Regelungen, wie sie in dem genannten 4 Abs. 11 nun einmal vorliegen. DJV in Sachen Waffenrecht weiter am Ball Nachdem der Freistaat Sachsen im April eine Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts in den Bundesrat eingebracht hat, ist bei Jägern und Sportschützen wieder Unruhe festzustellen. In ständigen Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium ist der DJV informiert, dass eine Entwurfsfassung zur Novellierung des Bundeswaffengesetzes in Vorbereitung ist. In diesen Wochen erfolgt ressortübergreifend eine Abstimmung, ehe dann die Diskussion mit den Bundesländern durchgeführt wird. Ziel ist es, bis zur Sommerpause einen Referentenentwurf zu erstellen, der dann mit den Verbänden beraten werden kann. Der DJV wird von daher die weitere Entwicklung sorgsam beobachten und weiterhin die bekannten Positionen der Jäger, wie z.b. keine Beschränkung der Langwaffen und Wahrung des Erbenrechtes, vortragen und zum Ausdruck bringen, dass auch ein neues Waffenrecht keine sachlich unbegründeten Einschränkungen für die Jäger mit sich bringen darf, da Waffen in Jägerhand in der Kriminalstatistik keine Rolle spielen. Meine Bitte: Jetzt nicht in Aktionismus verfallen! = V=
10 Kreise ans Netz! - DJV-Initiative geht in die 2. Runde! - Die Kreisvereine sollen schnellstmöglich das Internet als modernes, schnelles Kommunikationsmittel nutzen! hatte die Delegiertenversammlung beim Bundesjägertag 1999 den Kreisen empfohlen. Dieses höchste Gremium des Verbandes hat den DJV beauftragt, die Initiative Kreise ans Netz! zu starten. Was hat der DJV getan: Seit April bietet der DJV den Kreisvereinen und Verbandsmitgliedern einen vergünstigten hochleistungsfähigen Internetzugang an, für den ein spezieller Rahmenvertrag mit dem Internetanbieter NDH ausgehandelt wurde. Neben der Kostenersparnis und der Schnelligkeit des Internetzugangs bietet der Rahmenvertrag einen weiteren Vorteil: Alle Nutzer erhalten am Ende ihrer -adresse...@jagd-netz.de und sind damit der Jägerschaft auch zuzuordnen. Hier noch einmal die Konditionen: Internetzugang für DM 14,90 pro Monat mit der -adresse...@jagd-netz.de. Telefongebühren von 4,4 Pf/Min in der Zeit von Uhr und 3,0 Pf/Min in der Zeit von Uhr durch die Nutzung des Rahmenvertrages, den der DJV mit dem Internetanbieter NDH speziell für Jäger geschlossen hat. Das entsprechende Formular hatten wir bereits mit dem letzten Infobrief verschickt. Aber der Aufbau dieses Angebotes war nur der erste Schritt. Nun wird auch eine Homepage mit dem Namen zum Leben erweckt! als Jagdportal im Internet! Was will der DJV mit einer dritten Homepage und was vor allem ist ein Jagdportal, wird sich sicherlich manch einer fragen. soll drei spezielle Funktionen erfüllen: = NM=
11 1. ist ein Serviceangebot des DJV, um den Jägerschaften günstigen Internetplatz anzubieten und einen Ort zur Verfügung zu stellen, wo sie sich systematisch und geordnet nach Landesjagdverbänden ansiedeln können. Damit wird die Bekanntheit und Auffindbarkeit dieser Internetseiten deutlich verbessert. Denn schon jetzt ist das Internet mit seinen Angeboten so gigantisch groß geworden, dass das Finden einer Homepage das größte Problem darstellt. Für Kreisjagdvereine, die eigene Internetseiten in stellen möchten, hat der DJV mit dem Internetanbieter Oberauer GmbH, der bereits langjähriger Geschäftspartner des DJV ist, sehr gute Konditionen ausgehandelt. Platz für Ihre Kreisjägerschaft-Homepage unter - mit 50 MB Speicherplatz - unbegrenzter Datentransfer - entsprechende Internet-Adresse z.b. - Hotline während der Einrichtung der Homepage - eigener Login-Name und Passwort für den direkten Zugriff auf die eigenen Seiten - zum Sonderpreis für Jagdvereine, die im DJV organisiert sind, von 150 Euro pro Jahr Ein Auftragsformular mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt diesem Infobrief bei wird in den nächsten Monaten zu einem Informationspool für Jäger ausgebaut, und entsprechend viele Angebote speziell für Jäger enthalten. Dazu gehören dann beispielsweise ein Chatroom, ein Nachrichten-Service, ein Kleinanzeigenmarkt oder auch Tipps für die Verbandsarbeit. Dieser Bereich ist nur für Jäger zugängig, die sich für diese Seiten angemeldet haben. = NN=
12 3. möchte als Jagdportal, also als Marktplatz für jagdliche Homepages im Internet, alle relevanten Jagdseiten und Angebote für Jäger sammeln. Denn bereits jetzt ist die Zone der jagdlichen Seiten im WordWideWeb (www) e- norm groß und wächst exponentiell weiter. Einige Suchmaschinen nennen verschiedene Treffer, wenn man dort das Stichwort Jagd eingibt. Wer soll sich da also noch zurechtfinden. Deshalb hat sich der DJV zum Ziel gesetzt, in Jagd-netz.de alle wichtigen, interessanten und guten Seiten zu sammeln. Dazu benötigen wir auch Ihre Hilfe: Wenn Ihre Kreisgruppe oder Ihr Kreisverein bereits mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten ist, sollte an der entsprechenden Stelle in Jagd-Netz.de ein Link zu Ihren Seiten nicht fehlen. Deshalb senden Sie uns Ihre Internetadresse per an: Denn je vollständiger die jagdliche Sammlung von Homepages in Jagd-Netz.de ist, desto spannender wird das gesamte Angebot! = NO=
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