Studieren im Ausland Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten
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- Hedwig Holtzer
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1 Studieren im Ausland Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten am Mittwoch, den 27. November 2013 Akademisches Auslandsamt Universitätskooperationen und Studierendenmobilität/International Office Barbara Zacharias
2 Studieren im Ausland Bewerbungsverfahren, Fördermöglichkeiten Es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Ausland zu studieren: an Partneruniversitäten: - im Rahmen des ERASMUS-Programms - außerhalb des ERASMUS-Programms mit Hilfe eines Stipendiums auf eigene Faust
3 I. ERASMUS-Programm das ERASMUS-Programm basiert auf Partnerschaftsverträgen (jeweils für einen Fachbereich bzw. Studiengang abgeschlossen) Austausch in Europa bzw. in assoziierten Ländern (Türkei)
4 Partneruniversitäten Informationen zu den Partneruniversitäten: Übersicht der Partneruniversitäten unter international/partneruniversitaeten/ bei den Auslandstutoren (Raum 002 VW) Info-Raum (Raum 018 VW)
5 Anzahl der Austauschplätze basiert auf Partnerschaftsverträgen Vereinbarung i.d.r. jedes akademische Jahr neu Anzahl der Austauschplätze unter (englischsprachige Plätze sehr knapp; ggf. nach Alternativen suchen)
6 Voraussetzung für eine Förderung über ERASMUS Staatsangehörigkeit eines ERASMUS-Teilnehmerlandes Staatsangehörige von Drittstaaten, die ihr gesamtes Studium regulär an einer deutschen Hochschule absolvieren, können ebenfalls am ERASMUS Programm teilnehmen Aufenthaltsdauer zwischen 3 und 12 Monate Antragsteller müssen mindestens zwei Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein Erfolgreiche Bewerbung im Akademischen Auslandsamt (Bewerbungsfristen beachten!); im Anschluss ist zusätzlich eine Bewerbung bei der Partneruniversität nötig!
7 Bewerbungsfristen Philosophische Fakultät: Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Fakultät für Informatik und Mathematik: Department für Katholische Theologie: Juristische Fakultät: Anmeldung jeweils für WS 2014/15 und/oder SS 2015!!
8 Bewerbungsantrag Online-Bewerbung unter 1. Online-Formular ausfüllen 2. Automatisch erstelltes PDF-Dokument ausdrucken, unterschreiben und mit den benötigten Anlagen fristgerecht im Akademischen Auslandsamt einreichen Die Bearbeitung dauert ca. 6-8 Wochen ab Bewerbungsschluss.
9 Bewerbungsunterlagen dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. Tabellarischer Lebenslauf (in Landessprache) ggf. verschiedensprachige Lebensläufe 2. Studienvorhaben für die primär beantragte Hochschule (in Landes-/Unterrichtssprache) ggf. verschiedensprachige Motivationsschreiben max. 1,5 Seiten, ca Zeichen Ausnahme Informatik: Lebenslauf und Motivationsschreiben zusätzlich auch auf Deutsch!
10 Bewerbungsunterlagen 3. Leistungsnachweise Auszug aus HISQIS (soweit im Studiengang möglich) Kopie Zwischenprüfungszeugnis (soweit vorhanden) Immatrikulationsbescheinigungen (zwei verschiedene Semester) Zusätzlich für Master: Bachelor-Zeugnis (für Plätze im Masterbereich) Eine Beglaubigung ist nicht nötig!!
11 Kriterien des Auswahlverfahrens Alle Fakultäten: Motivationsschreiben, Lebenslauf Nachweis der Sprachkenntnisse z. B. Zeugnisse der FFA-Ausbildung UNIcert sonstige Sprachnachweise (Sprachkenntnisse sind sehr wichtig!)
12 Kriterien des Auswahlverfahrens - JUR Juristische Fakultät: 75 %: Bewertung der Juristischen Leistungen (Durchschnitt der Leistungen im Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht) 25 %: Sprachkenntnisse Auswahl durch den Vorsitzenden des Auslandsausschusses
13 Kriterien des Auswahlverfahrens - WIWI Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Bachelorstudiengänge studienbegleitende Leistungen Semester (Durchschnittsnote) Masterstudiengänge Bachelor-Zeugnis speziell: Nachweis der Prüfungsleistungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (auch externe Studiengänge)! bisherige studienbegleitende Leistungen Auswahl durch den Vorsitzenden des Auslandsausschusses
14 Kriterien des Auswahlverfahrens PHIL, FIM Philosophische Fakultät: studienbegleitende Leistungen/Scheine Motivationsschreiben (!) Fakultät für Informatik und Mathematik studienbegleitende Leistungen/Scheine Department für Katholische Theologie studienbegleitende Leistungen/Scheine Auswahl durch die einzelnen Programmbeauftragten/Lehrstühle
15 Auswahlverfahren Mitteilung über die Zusage/Absage des Studienplatzes: spätestens Ende April/Anfang Mai schriftlich
16 Förderung / Vorzüge durch ERASMUS Befreiung von Studiengebühren an der Partneruniversität Mobilitätszuschuss ca. 100 /Monat (Mobilitätszuschuss wird nicht auf BAföG angerechnet!) kein eigener Antrag für den Zuschuss nötig! Überweisung in einer Summe (ab Oktober) Status ERASMUS Vorteil bei Wohnungssuche, Orientierungswochen, Exkursionen, Sprachkursen an der Partneruniversität etc. Vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
17 Förderung / Vorzüge durch ERASMUS Beurlaubung Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: Ableisten eines Praktikums Auslandsstudium bzw. Auslandsaufenthalt Krankheit Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit Informationen und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf der Homepage des Studierendensekretariats (
18 Informationen zum Urlaubssemester zwei Urlaubssemester sind möglich zu zahlen ist nur der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 42 Euro und das Semesterticket in Höhe von 10 Euro Fachsemester wird nicht weitergezählt kein Ablegen von Prüfungen in Passau möglich (Ausnahme: Nachholprüfungen) BA-/MA-Arbeit anmelden ist möglich, abgeben jedoch nicht Antrag auf Beurlaubung beim Studierendensekretariat
19 Learning Agreement/Studienvertrag (ECTS-Formular) Voraussetzung für ERASMUS-Förderung muss bei Antritt des Auslandsaufenthalts dem AAA vorliegen (mit Unterschriften der Universität Passau sowie der Partneruniversität) Das Formular sowie Hinweise zum Ausfüllen werden mit der Zusage des Studienplatzes verschickt bzw. sind im Internet im Download Center ( erhältlich
20 Funktion des Learning Agreements Auflistung der geplanten Veranstaltungen frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Lehrangebot an der Gasthochschule Einplanung der Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule und Überprüfung, ob die gewählten Kurse so realisierbar sind Ergebnis: bessere Planungssicherheit
21 Anerkennung von Prüfungsleistungen WIWI/JURA Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Abschluss eines speziellen Learning Agreements mit dem jeweiligen Fachvertreter (möglichst vor Abreise) Juristische Fakultät als Nachweis über eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses als Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptstufe 2 der FFA für Juristen als Schwerpunktbereich Ausländisches Recht
22 Anerkennung von Prüfungsleistungen - JUR Schwerpunktstudium Ausländisches Recht a) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit: Universidad de Castilla-La Mancha, Toledo, Ciudad Real Karlsuniversität Prag Università degli studi di Trento Staatsuniversität St. Petersburg Sibirische Föderale Universität Krasnojarsk, Sibirien Université de Toulouse I Capitole b) an einer sonstigen Hochschule (ohne Kooperationsvertrag)
23 Anerkennung von Prüfungsleistungen - JUR Informationen zum Schwerpunktbereich Ausländisches Recht : Andrew Otto ( andrew.otto@uni-passau.de) Informationsblatt zur Anerkennung eines Auslandsstudiums als Schwerpunktbereichsstudium: bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt: nach dem 4. Semester
24 Anerkennung von Prüfungsleistungen PHIL, FIM Philosophische Fakultät Absprache zur Anerkennung von Prüfungsleistungen mit jeweiligem Professor vor der Abreise ins Ausland Anerkennung eines Pflicht-Auslandsaufenthalts (z. B. B.A. ICBS / European Studies) durch den jeweiligen Länderbeauftragten bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt: nach dem 4. Semester (Wintersemester oft geeigneter) (Alternative: 3. Semester, aber auf Grund von Organisation des Auslandsaufenthaltes oft noch zu früh) Fakultät für Informatik und Mathematik Absprache mit den Fachvertretern vor der Abreise erforderlich
25 Transcript of Records Bescheinigung über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (=Abschlusszeugnis) Muster wird vom AAA zusammen mit dem Stipendienbescheid verschickt bzw. im Download Center:
26 Wichtig zu wissen Ein Studierender konnte bisher nur einmal für ein ERASMUS- Studium (SMS: maximal 12 Monate) und einmal für ein ERASMUS-Praktikum (SMP: maximal 12 Monate; Info beim Career Service) gefördert werden, egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss. Künftig soll jeweils ein Auslandsstudienaufenthalt während des Bachelor- und Masterstudiums gefördert werden können, allerdings nur 12 Monate insgesamt!
27 Kombination Studium-Praktikum (Ausnahme) Voraussetzung das Praktikum findet unter der Aufsicht der Gasthochschule statt das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander gilt dann insgesamt als Auslandstudium SMS (maximal 12 Monate; Abwicklung erfolgt über das AAA)
28 II. Weitere Fördermöglichkeiten Studienaufenthalt an einer Partneruniversität außerhalb des ERASMUS-Programms: Lateinamerika (u. a. Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Mexiko) Russland, Ukraine, Kasachstan, Usbekistan USA Kanada Indien Asien (u. a. Vietnam, Indonesien, Philippinen, Thailand, China, Korea) Bewerbungstermine unter:
29 Partneruniversitäten Anzahl der Austauschplätze basiert auf den Partnerschaftsverträgen aktuell: über 200 Partneruniversitäten weltweit Vereinbarung der Austauschplätze jedes akademische Jahr neu Anzahl der Austauschplätze unter:
30 Bewerbungsverfahren Bewerbungsantrag gleicher Antrag und gleiche Unterlagen wie für Partneruniversitäten im ERASMUS-Programm; es gelten dieselben Auswahlkriterien Vorteil Erlass bzw. Reduzierung der Studiengebühren vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Studienpläne i.d.r. abgesprochen aber: i.d.r. keine finanzielle Förderung!
31 Finanzierungsmöglichkeiten Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Bewerbung für Jahresstipendien für Studierende/Graduierte Vorteile/Nachteile: Zuschuss zu Studiengebühren Reisekostenpauschale, Krankenversicherungszuschuss höheres Stipendium (ca /Monat) aufwendigeres Bewerbungsverfahren (z. B. Gutachten) Konkurrenz zu Bewerbern aus ganz Deutschland Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Kennedyallee 50, Bonn,
32 Informationen zur DAAD Bewerbung Erhalt eines Jahresstipendiums nur einmal pro Ausbildungsabschnitt möglich Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 2. Semester befinden ( Bewerbungstermin des DAAD )
33 Informationen zur DAAD Bewerbung aktuelle Ausschreibungen mit Programmbeschreibungen in der DAAD-Stipendiendatenbank: Hinweise zur DAAD-Bewerbung (Portalbewerbung für Stipendienprogramme) unter und unter
34 Informationen zur DAAD Bewerbung Bewerbungsunterlagen tabellarischer Lebenslauf ausführlicher Studienplan bzw. Motivationsschreiben ein Gutachten (DAAD-Formular) Aufstellung der bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen (DAAD-Formular) Zeugnisse über Kenntnisse der Unterrichtssprache (DAAD- Formular)
35 PROMOS Stipendienprogramm aus Mitteln des DAAD für Semesteraufenthalte (max. 6 Monate) Sprach-/Fachkurse Praktika Bewerbung über das Akademische Auslandsamt (Online-Bewerbung) Auswahlgremium der Universität Passau nächster Bewerbungstermin: 31. März 2014 (Auslandsaufenthalt ab August 2014)
36 Weitere Finanzierungsmöglichkeiten Stipendien durch Stiftungen (z. B. staatlich geförderte Stipendien (z.b. BFHZ, Fulbright) Auslands-BAföG: Bildungskredit: für Studierende in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase KfW-Studienkredit für Studierende, die noch nicht über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen Siehe auch
37 Kontakt zur Erstberatung und im weiteren Verlauf Universität Passau Akademisches Auslandsamt/International Office Verwaltungsgebäude Innstr Passau Tel.: 0851/ , -1163, -1165, Fax: 0851/
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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