Weiterentwicklung des Thüringer Altlasteninformationssystems. Anforderungen und Konzeptionen sowie Antworten auf einige ausgewählte Fragen

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1 Weiterentwicklung des Thüringer Altlasteninformationssystems Anforderungen und Konzeptionen sowie Antworten auf einige ausgewählte Fragen

2 Gliederung (1) Rechtliche Rahmenbedingungen (2) Ausgangssituation bzgl. Weiterentwicklung THALIS (3) Konzeption: Integration THALIS-FIS-Gewässer (4) Antworten auf ausgewählte Fragen zu THALIS 2

3 Rechtliche Rahmenbedingungen Schwerpunkt im Vortrag: 1. Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) 2. Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) Nicht näher betrachtet werden: 1. Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) 2. Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) 3

4 Rechtlicher Rahmen (ThürBodSchG) 7 ThürBodSchG (1) Die Landesanstalt für Umwelt und Geologie führt ein Altlasteninformationssystem über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen, die dem Anwendungsbereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes unterliegen. Es dient der Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Bundes- Bodenschutzgesetz sowie der öffentlichen Planungsträger bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Planungen. Soweit es zur Einrichtung des Altlasteninformationssystems erforderlich ist, können auch die notwendigen personenbezogenen Daten verarbeitet und genutzt werden. 4

5 Rechtlicher Rahmen (ThürBodSchG) 7 ThürBodSchG (2) In dem Altlasteninformationssystem sind die Daten und Erkenntnisse über die Altlast oder die altlastenverdächtige Fläche, insbesondere 1. die örtliche Lage, 2. die Ergebnisse der historischen Erkundung, 3. die gegenwärtige Nutzung, 4. Art, Menge und Beschaffenheit der Abfälle, die abgelagert wurden, 5. Art und Menge der umweltgefährdenden Stoffe, mit denen umgegangen wurde, 6. die Ergebnisse von Untersuchungen, Gutachten sowie 7. die Ergebnisse der Sanierung Geodaten Ergebnisse der Bewertung zu erfassen. Das Altlasteninformationssystem ist laufend fortzuführen. 5

6 Rechtlicher Rahmen (ThürBodSchG) 7 ThürBodSchG (3) Die aufgrund des 17 Abs.1 des Thüringer Abfallwirtschaftsund Altlastengesetzes in der Fassung vom 15. Juni 1999 (GVBl. S. 385) in der bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltende Fassung eingerichtete Verdachtsflächendatei wird mit dem In- Kraft-Treten dieses Gesetzes Bestandteil des Altlasteninformationssystems. (4) Die zuständigen Bodenschutzbehörden erheben und übermitteln der Landesanstalt für Umwelt und Geologie die zur Führung des Altlasteninformationssystems erforderlichen Daten. 6

7 2 Abs. 2 ThürUIG Rechtlicher Rahmen (ThürUIG) (2) Umweltinformationen sind, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, alle Daten über 1. den Zustand von Umweltbestandteilen, wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen, 2. Faktoren, wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken, 3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme 7

8 Rechtlicher Rahmen (ThürUIG) 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit (1) Die informationspflichtigen Stellen ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um in angemessenem Umfang eine aktive und systematische Verbreitung von Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu fördern. Im Interesse einer möglichst umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Umwelt wirken das Land und seine Gebietskörperschaften auf die Nutzbarkeit elektronischer Informationsnetze und -systeme hin. In diesem Rahmen verbreiten die informationspflichtigen Stellen zunehmend Umweltinformationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verfügen. 8

9 Rechtlicher Rahmen (ThürUIG) 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen (1) Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des 2 Abs. 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Daneben bleiben andere Ansprüche auf Zugang zu Informationen unberührt. 9

10 Rechtlicher Rahmen (sonstiges) (1) Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) Regelungen zur Akteneinsicht für Beteiligte am Verwaltungsverfahren (2) Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) Regelungen zum Zugang zu Geodaten auf Bundesebene 10

11 Ausgangssituation bezüglich der Weiterentwicklung 11

12 Daten des Thalis nach Gruppen Fachneutrale Kernkomponenten (werden von TLVermGeo zur Verfügung gestellt) Altlastenspezifische Verwaltungsinformationen Altlastenspezifische Fachinformationen Übergreifende Fachinformationen Relevante Fach- und Verwaltungsinformationen anderer Fachbereiche Topographie/ Kreisgrenzen/Gemeindebezeichnungen/-grenzen usw. (überwiegend über Kataloge oder über Cadenza zugänglich) Informationen zum Bearbeitungszustand Zuständige Behörde etc. Prüfwertüberschreitungen Ablagerungs-/Nutzungshistorie Details zu Sanierungen etc. Messstellen Messwerte Geologie, Grundwasser z.zt. nur über Cadenza zugänglich 12

13 Gemeinsamkeiten und Unterschiede THALIS Thalis-Benutzeroberfläche Cadenza-Recherchewerkzeug Messstellen (Thalis-Format) Messwerte (Thalis-Format) Flächenobjekttyp Altlastverdachtsflächen Flurstücke - Dokumente (Thalis) FIS-Gewässer FIS-Gewässer-Benutzeroberfläche Cadenza-Recherchewerkzeug Messstellen Messwerte div. Flächenobjekttypen z.b. Wasserschutzgebiete u.a. - Zusätzliche Tools/Wizards f. Dateneingabe/-import/-export Dokumente 13

14 Integration THALIS FIS-Gewässer 14

15 Vorteile der Verzahnung der Informationssysteme (1) Erleichterung der behördlichen Altlastenbearbeitung (2) Informationsansprüche Dritter können effizienter bedient werden (3) Vermeidung und Beseitigung von Dopplungen und Redundanzen (4) Vermeidung von Doppelentwicklungen (5) Verringerter Wartungsaufwand (6) Verbesserte Erweiterungsmöglichkeiten 15

16 (Zeitweilige) Nachteile (1) Einarbeitungs-/Schulungsaufwand (2) Während der Umstellungsphase der Datenbank können keine Schreibzugriffe erfolgen 16

17 Maßnahmenkonzept Teil 1 (1) Integration des Thalis ins FIS-Gewässer (Testversion) 1. Überführung (Portierung) der Daten a) Anpassung des Datenmodells b) Datentransfer ggf. mit Konvertierungsroutine 2. Benutzeroberfläche mit den Bedienkonventionen des FIS-Gewässer bereitstellen FisGewaesser_Test 17

18 Maßnahmenkonzept Teil 2 (1) Testphase 1. Erprobung durch TLUG 2. Erprobung durch Untere Bodenschutzbehörden (optional bei Interesse bitte melden!) (2) Fertigstellung der Arbeitsversion FisGewaesser 18

19 Maßnahmenkonzept Teil 3 (1) Schulung der Unteren Bodenschutzbehörden (2) Umstellungsphase 1. Einstellung der Arbeit mit Thalis (alt) 2. Datentransfer durch TLUG 3. Verwendung der Arbeitsversion (neu) 19

20 Maßnahmenkonzept Teil 4 (1) Erstellung und Fortschreibung eines Handbuchs (2) Unterstützung der Nutzer durch Einzelberatung/Möglichkeit der Spiegelung der Sitzung im Citrix-Client (3) Updates im Rahmen der jährlichen Fortentwicklung 20

21 Ansatz zur Neukonzeption der Rechteverwaltung (1) Die FIS-Gewässersystematik regelt die Rechteverwaltung des Datenzugriffs über Nutzerprofile (2) Entsprechend der allg. Nutzungskonzeption des FIS-Gewässer kann jeder Nutzer künftig alle Daten lesen (THALIS-Lesen) (3) Der Schreibzugriff ist der zuständigen Behörde vorbehalten (THALIS-Schreiben) (4) Dabei ist die Schreibbefugnis mit dem Eigentum am Datensatz sowie der zuständigen Dienststelle/Behörde verknüpft. (5) Der Eigentümer des Datensatzes kann sich im Bedarfsfall die Zuständigkeit zurückholen. (6) THALIS-ADMIN verfügt über erweiterte Rechte zur Administration 21

22 Ausgewählte Fragen zum THALIS 22

23 Wofür soll THALIS überhaupt genutzt werden? (1) Altlasteninformationssystem, welches das Auffinden und Verwalten von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten erleichtern und den Bearbeitungszustand widerspiegeln soll. (2) Hilfsmittel für Bodenschutzbehörden und Planungsbehörden (3) Außerdem enthält es im Zuge der Bearbeitung gewonnene allgemeine Umweltinformationen i.s.d. ThürUIG (4) Optionale Zusatzmodule (z.b. Cadenza) erlauben Zusammenstellen und Visualisieren von Geodaten

24 Soll und kann THALIS Aktenstudium ersetzen? Nein! THALIS bildet keine komplette Akte ab. Es ist ein Hilfsmittel, das einen Überblick über einzelne ALVF bzw. Gruppen von ALVF geben soll. Es speichert Basisinformationen und bietet optional je nach Bearbeitungsstand den Zugriff auf erweiterte Fachinformationen

25 Welche Objekte sollen ins THALIS übernommen werden? Altlasten ( 2 Abs. 5 BBodSchG) und altlastverdächtige Flächen ( 2 Abs. 6 BBodSchG) Nicht erfasst werden: Verdachtsflächen, die keine Altlastverdachtsflächen sind (z.b. Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen, wenn kein Altstandort oder keine Altablagerung vorliegt)

26 Löschparadoxon Warum werden Informationen zu abgearbeiteten Altlastverdachtsflächen nicht physikalisch aus der Datenbank entfernt? Wozu braucht es zwei Flächenstatus-Angaben aktiv und gelöscht? 26

27 Löschproblematik ehemalige Altlastverdachtsflächen (1) Die Registrierung bearbeiteter Fälle ist unverzichtbar Sie verhindert unbeabsichtigte Neubearbeitungen und dient statistischen Zwecken. (2) Die spätere Bezugnahme auf das bearbeitete Objekt ist ohne die manuelle Sichtung archivierter Akten möglich. (3) Dass im Rahmen einer Bearbeitung keine schädliche Bodenveränderung bzw. Altlast festgestellt wurde bzw. die erfolgreiche Beseitigung entsprechender Schäden ist eine Umweltinformation ( 2 Abs. 2 Nr. 1 ThürUIG) 27

28 Löschproblematik einzelne Flurstücke, die nicht mehr altlastverdächtig sind Sollte man einzelne Flurstücke löschen, bei denen sich der Verdacht nicht bestätigt hat? 28

29 Flurstücke, die nicht mehr altlastverdächtig sind, sollten entsprechend markiert werden Um einzelne Flurstücke als nicht mehr altlastverdächtig zu kennzeichnen, sollte das Häkchen entfernt werden 29

30 Wie geht man mit Flächen um, deren Altlastenbearbeitung abgeschlossen ist, die aber bei Änderung von Rahmenbedingungen neu betrachtet/bewertet werden müssen? Grundsatz: (1) Flächenstatus für diese Flächen: gelöscht Weitere Attribute: Handlungsempfehlung: Wiedervorlage bei Nutzungsänderung Betrifft: 1. Sanierte Standorte, wenn absehbar ist, dass eine sensiblere Nutzung eine Neubewertung erforderlich macht 2. Untersuchte Standorte, wenn absehbar ist, dass eine sensiblere Nutzung eine Neubewertung erforderlich macht 30

31 Wie geht man mit Flächen um, bei denen nach Prüfung (noch) keine sachliche Zuständigkeit vorliegt? Grundsatz: (1) Solche Flächen sollen nicht aufgenommen werden (2) Sofern sie erfasst wurden, erhalten sie den Flächenstatus gelöscht, mit einem entsprechenden Attribut Attribute (z.b.:): 1. Fällt unter KrW-/AbfG 2. Nach Bergrecht verwahrt 3. Betriebene Anlage 31

32 Personenbezogene Daten (1) Die Ermächtigung des 7 Abs.1 Satz 3 ThürBodSchG erlaubt die Speicherung personenbezogener Daten im notwendigen Umfang (2) Derzeit sind im Datenbestand Eintragungen eines Eigentümers und eines Verursachers möglich bzw. wurden vorgenommen (3) Eine Störerauswahl ist mit diesen Daten nicht möglich (4) Bei Auskünften sind Fallunterscheidungen und zusätzliche Prüfungen vorzunehmen (5) Sofern diese Felder beibehalten werden sollen, sind die Einträge zu validieren und regelmäßig zu aktualisieren 32

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 33

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