Zielkatalog: Haustechnikbereich

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1 Zielkatalog: Haustechnikbereich ME-Projekt: Einwohnungsgebäude als verdichteter Flachbau C 2. Teil-Ergebnis: Zielkatalog: Haustechnikbereich Zielkatalog: Haustechnikbereich Bearbeiter/in: A: Kuhn Objekt/-teil/-bereich/-raum: Haustechnikbereich Nutzerarten Eltern, Schornsteinfeger, Stromableser Nutzeranzahl 1 bis 2 Hauptfunktionen (generell) (s. Objektmatrix unter 2. Funktionen) Nutzer und Objekt schützen Objekt und Sachen benutzen Teilfunktionen (generell) (s. Objektmatrix unter 2. Funktionen) Objekt anschließen, Objekt beheizen, Objekt entsorgen Raumstruktur (s. Objektmatrix unter 3. Räume) Haustechnikbereich < Heizraum < Brennstofflagerraum < Hausanschlußraum/-platz Heizraum Lage M 67 Aufstellort an einer Außenwand. (BauO NW, 1989) K 182 Im Keller- oder im Erdgeschoß. (Heinze, 1995, S. 555) Anordnung K 183 Möglichst nicht unter den Schlafräumen anordnen. (Heinze, 1996, S.359) Grundfläche M 68 Mind. 8 m 3 Rauminhalt. (Verordnung, 1984) Lichte Höhe M 69 Mind cm (BauO NW, 1989) Be-/Entlüftung M 70 Durch ein Fenster bei festen und flüssigen Brennstoffen. (Verordnung, 1984) Verbindungen K 184 K 185 Heizraum <-> KG-Flur Heizraum <-> EG-Diele Fenster Größe M 71 Das lichte Maß soll mindestens 1/12 der Grundfläche des Heizraumes betragen. (BauO NW) Öffnung M 72 Mindestens 1 Fenster, das geöffnet werden muß. (BauO NW) Tür Türaufschlag K 186 Muß nach außen aufschlagen: (Heinze, 1995 S.359)

2 Türart K 187 Muß feuerhemmend sein. (Heinze, 1995, S.359) Schornstein- Querschnitt S 73 Kreisförmig oder rechteckig mind. 100 cm 2. Bei rechteckigem Querschnitt muß die kleinste Seitenlänge mind. 10 cm betragen, die längere Seite darf das 15-fache der kürzeren nicht überschreiten. (DIN 18160, 1987) Höhe über Dach S 74 Kleinste wirksame Höhe bei Feuerstätten für: feste oder flüssige Brennstoffe mind. 5 m gasförmige Brennstoffe mind. 4 m. DIN 18160, 1987) Abstand S 75 Bei Dachaufbauten sollte der Abstand des Schornsteins besser das 3-fache der Dachaufbauhöhe ausmachen. Lage S 76 In oder an Gebäuden: Schornsteinmündungen nicht in unmittelbarer Nähe von Fenstern und Balkonen Mit Dächern, die eine größere Neigung als 20 haben, soll die Schornsteinmündung in der Nähe der höchsten Dachkante liegen. (DIN , 1987) Brennstofflagerraum Für Festbrennstoffe Für Öllagerung Lage K 188 Möglichst in der Nähe der Grundstückseinfahrt. (Heinze, 1995, S. 356) Art K 189 Oberirdische oder unterirdische Lagerung (Heinze, 1995, S. 356) Ort K 190 Oberirdisch im Keller oder als Außentank oder unterirdisch als Erdtanks. (Heinze, 1995, S. 358) Volumen K 191 Das Fassungsvermögen sollte einem Jahresbedarf entsprechen. (Heinze, 1995, S. 356) Hausanschlußraum 1 Lage S 77 Im Kellergeschoß. Wenn nicht unterkellert im Erdgeschoß. (DIN, 1982) Hausanschlussräume müssen an der Gebäudeaußenwand liegen. (DIN 18012, 1982) 1 Der Hausanschlussraum ist der Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen... untergebracht werden. (DIN 18012)

3 Erschließung S 78 Hausanschlussräume müssen über allgemein zugängliche Räume (Treppenraum, Kellergang) oder direkt von außen erreichbar sein. (DIN 18012, 1982) Nutzung S 79 Dürfen nicht als Durchgangsraum genutzt werden. (DIN 18012, 1982) Größe S 80 Muß im Lichten mind. 1,8 m breit und 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. (DIN 18012, 1982) Vor den Betriebseinrichtungen muß stets eine Arbeitsfläche mit einer Tiefe von 1.2 m vorhanden sein. (DIN 18012, 1982) Tür S 81 Muß im Lichten mind. 0,65 m breit und mind. 1,95 m hoch sein. (DIN 18012, 1982) S 82 Bei Fernwärmeanschluß muß die Tür ein geschlossenes Türblatt haben. (DIN 18012, 1982) Lüftung S 83 HAR müssen eine Lüftungsmöglichkeit direkt ins Freie haben. (DIN 18012, 1982) Bei Fernheizungsanschluß muß diese Lüftung ständig wirksam sein. (Gothe, 1986, Teil 7, S. 1) Anschlüsse S 84 Einrichtungen der Starkstrom- u. Nachrichtentechnik dürfen nicht an der gleichen Wand wie wasser- oder gasführende Rohrleitungen angeordnet werden. (Gothe, 1986, Teil 7, S. 2) Ausrüstung S 85 Jeder HAR muß mind. Einen elektrischen Auslaß für Beleuchtung mit Schalter an der Tür aufweisen. (DIN 18012, 1982) S 86 Der Abwasserreinigungsschacht sollte ebenfalls im HAR untergebracht werden. (DIN 18012, 1982) K 192 Ein Bodenablauf, gegen Rückstau gesichert, sollte vorgesehen werden. (Gothe, 1986, Teil 7, S. 1) Hausanschlußplatz MERO Hausanschlußeinheit Lage W 50 Bei kellerlosen Einfamilienhäusern neben dem Hauseingang. (Mengeringhausen, 1963, S. 968)

4 Größe W 51 Rohbau-Öffnung: Breite: 625 mm Höhe: 2000 mm Tiefe: 291 mm Literaturnachweis: Haustechnikbereich DIN Hausanschlußräume, Planungsgrundlagen. Stand DIN Hausschornsteine Teil 1, Ausgabe Februar 1987 Mengeringhausen, Max:

5 Der Hausanschluß bei nicht unterkellerten Flachbauten In: Deutsche Bauzeitung, Heft 11, 1963, S Gothe, Ulrich (Hrsg.): Normengerechte Musterbauzeichnungen (Loseblatt-Sammlung) 6.Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Mai 1986 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - BauO NW, 1989 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Feuerungs- und Brennstoffversorgungsanlagen - Feuerungsverordnung - (FeuVO) vom 3. Dezember 1975 und Änderung vom 17. Februar 1984 Heinze GmbH Hrsg. und Verleger Wolf, Jürgen (Text u. Redaktion): Informationsdienst für Bauherren und Modernisierer bauen modernisieren einrichten das handbuch des bauherrn Ausgabe 1995 Celle 1995

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