Gutachterliche Stellungnahme Schächte für WC-Abluft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gutachterliche Stellungnahme Schächte für WC-Abluft"

Transkript

1 Gutachterliche Stellungnahme Schächte für WC-Abluft German Inspect GmbH GCM Gebäude- und Centermanagement GmbH Hansaallee Düsseldorf Eupener Strasse Köln I Deutschland Tel Fax Prüfsachverständiger: (gem. 3 PrüfVO NRW ) Dipl.- Ing. Ulrich Brandes Gutachterliche Stellungnahme Schächte für WC-Abluft Tel Fax Mobil ulrich.brandes@germaninspect.de Auftraggeber: GCM Gebäude- und Centermanagement GmbH Hansaallee Düsseldorf Untersuchungsbereich: Bürogebäude Haus Hansaallee Düsseldorf Aufgabenstellung: Begutachtung der Lüftungsschächte im Bereich der WC- Anlagen

2 Seite 2 von 7 Anlass und Auftrag Der Auftraggeber wünscht eine Beurteilung der bestehenden Schächte für die WC-Abluft in den beiden 1984 errichteten Bürogebäuden, insbes. im Hinblick auf die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen. Bereitgestellte Unterlagen - Baugenehmigung Nr /82 vom (Neubau eines Bürogebäudes und Parkpalette) - Grundrisspläne UG 4.OG, Stand 09/1984 Beurteilungsgrundlagen - Landesbauordnung (BauO NW) vom Erste Verordnung zur Durchführung der Bauordnung (DVO BauO NW) vom Allgemeine Verordnung zur Landesbauordnung (AVO BauO NW) vom Baugenehmigung - Technische Baubestimmungen zum Zeitpunkt der Genehmigung (1983) - Allgemein anerkannte Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Genehmigung (1983)

3 Seite 3 von 7 Beschreibung Gebäude Bei dem zu beurteilenden Objekt handelt es sich um zwei Bürogebäude mit folgenden Randbedingungen: Haus 1 und Haus 2 (getrennt durch Brandwand) mit jeweils. Geschosse: UG (Technik- Lager-, Nebenräume) EG - 3.OG (je 4 Nutzungseinheiten <400m² für Büronutzung + WC s + Teeküche) 4.OG (1 Nutzungseinheiten <400m² für Büronutzung + WC s + Teeküche) Baujahr: (Genehmigung 1983) Beschreibung Lüftung / Luftverteilung Lüftung: je 1 Abluftanlage pro Gebäude mit Dachventilator (Dach ü. 4.OG) je 3 Installationsschächte für HLS pro Gebäude (ELT Schächte separat angeordnet) Abluftleitungen aus Stahlblech (EG-3.OG: DN , 4.OG: Kanal ca. 500/500mm) Zusammenführung der Abluftleitungen (3 Schächte) in der Abhangdecke 3.OG Schächte mit Deckenverguss in Geschossdecke Deckendurchführung der Abluftleitungen: Stahlblechleitung + ca. 30mm Mineralfaser Versorgung von je 2 Nutzungseinheiten von jedem Schacht Ablufteinlässe: offene Leitungsstutzen oberhalb der offenen Abhangdecken Einregulierung der Abluftstränge über Drosselklappen am oberen Strangende Zuluft: Nachströmung aus den Nutzflächen / Undichtigkeiten Fassade

4 Seite 4 von 7 Brandschutztechnische Anforderungen Anforderungen gemäß BauO NW vom : 43 Lüftungsanlagen ( ) (3) ( ) Lüftungsleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen und Lüftungsleitungen, die Brandabschnitte überbrücken, sind so herzustellen, daß Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können, soweit nicht durch andere geeignete Maßnahmen eine Brandübertragung verhindert wird. Anforderungen lt. Baugenehmigung (Brandschutztechnische Bedingungen und Auflagen vom ): 3.2 Wände allgemein zugänglicher Flure, die als Rettungswege dienen, sind feuerhemmend (F30) herzustellen. ( ) Beurteilung Grundlagen: Die M-LüAR wurde in NRW erst 1984 als technische Baubestimmung eingeführt. Zum Zeitpunkt der Genehmigung waren neben den in der Bauordnung genannten Anforderungen die Bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen in Gebäuden (Musterentwurf) vom Februar 1977 (M-LüAR 1977) als allgemein anerkannte Regel der Technik zu beachten. Von der Gültigkeit der M-LüAR 1977 waren Lüftungsanlagen nach DIN Lüftung von Bädern und Spülaborten ohne Außenfenster ausgenommen, soweit diese die Anforderungen nach DIN 4102 (Ausgabe 1977) erfüllten. Unterlagen: Es sind keine Bestandsunterlagen zu den bestehenden Installationen, insbes. zur Kanalführung von Lüftungsleitungen vorhanden. Die vorliegenden Grundrisspläne enthalten keine Angaben zu brandschutztechnischen Anforderungen, mit Ausnahme der Brandwand zwischen Haus sowie den rauchdichten Türen von den Vorräumen zu den Treppenräumen und den Nutzungseinheiten. Aus der Baugenehmigung und den Grundrissplänen ist nicht ersichtlich, ob brandschutztechnische Anforderungen an eine Trennung der Nutzungseinheiten untereinander bestehen.

5 Seite 5 von 7 Bestand Die Lüftungsleitungen verlaufen durchgehend in geschlossenen Schächten und oberhalb geschlossener Abhangdecken (Revisionsöffnungen in Schachtwänden und Abhangdecken im 3.OG). Die Lüftungsleitungen durchdringen Geschossdecken und Wände zwischen Nutzungseinheiten ohne brandschutztechnische Absperreinrichtungen (Brandschutzklappen, Deckenschotts o.ä.). Die Schächte sind geschossweise vergossen, weisen aber an den Durchführungen durch die Wände zwischen den Nutzungseinheiten und die Schachtwände teilweise Öffnungen auf, die entweder nachträglich hergestellt wurden oder bereits seit Errichtung des Gebäudes bestehen (z.b. 2.OG Achse H-I/18-19). Die Lüftungsleitungen werden in den Abhangdecken 3.OG auf eine gemeinsame Hauptleitung zusammengefasst; die Abluftleitungen der WC-Räume im 4.OG sind im 4.OG direkt an die Hauptleitung angeschlossen. Im 4.OG verlaufen die Hauptleitungen in baulich getrennten Schächten mit Revisionsöffnungen gegenüber den gemeinsamen Vorräumen (zwischen Nutzungseinheiten und Treppenraum). Die Leitungsführung war nur an einigen Stellen über Revisionsöffnungen (4.OG), wegen Umbauarbeiten geöffneten Abhangdecken (3.OG) und offene Durchbrüche in Schachtwänden (2.OG) einsehbar. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren zudem die Nutzungseinheiten nur teilweise zugänglich. Die Beurteilung bezieht sich somit auf zerstörungsfreie Stichproben und nicht vollständig einsehbare Leitungsverläufe. Brandschutztechnische Beurteilung: Eine brandschutztechnische Trennung zwischen den Nutzungseinheiten ist sowohl baulich (offene Durchbrüche) als auch lüftungstechnisch (keine Absperreinrichtungen in den Lüftungsleitungen) nicht gegeben. Eine brandschutztechnische Trennung zwischen den Geschossen ist baulich gegeben (Deckenverguss mit Stahlblech-Lüftungsleitung mit Mineralfaserdämmung), nicht aber lüftungstechnisch (keine Absperreinrichtungen in den Lüftungsleitungen). Gemäß M-LüAR 1977 wäre eine geschossweise brandschutztechnische Trennung durch Absperreinrichtungen bzw. Lüftungsleitungen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten erforderlich gewesen.

6 Seite 6 von 7 Augenscheinlich wurden die Lüftungsanlagen in Anlehnung an DIN als Zentrallüftungsanlagen mit getrennten Hauptleitungen errichtet (aufgenommen in MLüAR 1984). Danach durften unter bestimmten Bedingungen (Querschnistbegrenzungen) Leitungen mit Feuerwiderstandsdauer (in diesem Fall feuerhemmend F30) ohne Absperrvorrichtungen vertikal durch die Geschossdecken geführt und über Dach (bzw. im Dachraum) in einem Sammelkasten (im Dachraum F30) zusammengefasst werden. Der Feuerwiderstand der vertikalen Sammelleitungen und der Hauptleitung im 3.-4.OG sollte im vorliegenden Fall offenbar über den Feuerwiderstand der Schachtwände und der Abhangdecke im 3.OG (feuerhemmend F30) erreicht werden. Im derzeitigen Zustand ist dies nicht eingehalten wegen: - nicht verschlossenen Öffnungen in den Schachtwänden gegenüber den Nutzungseinheiten - Revisionsöffnungen in Schachtwänden und Abhangdecken im 3.OG nicht feuerhemmend (F30) Lüftungstechnische Beurteilung: Über die Abluftanlagen werden die WC s und die Teeküchen der Nutzungseinheiten entlüftet. Die Nachströmung erfolgt über die Türen der Räume aus den Nutzungseinheiten bzw. deren Undichtigkeiten in den Fassaden. Die Einregulierung der Luftvolumenströme für die einzelnen Stränge erfolgt über Drosselklappen am oberen Strangende. Drosselklappen zur Einregulierung der Luftvolumenströme für die einzelnen Räume waren nicht auffindbar. Die Wirksamkeit der Abluftanlagen ist prinzipiell gegeben, sofern ausreichende Nachströmquerschnitte vorhanden sind. Auf eine messtechnische Überprüfung wurde in Abstimmung mit dem Betreiber verzichtet. Die Geruchsbelastung im Bereich der nicht z.z. vermieteten Fläche im 2.OG ist aus Sicht des Unterzeichners nicht auf die mangelnde Wirksamkeit der Lüftung zurückzuführen, sondern auf Öffnungen gegenüber dem Schmutzwassersystem, z.b. durch fehlende Wasservorlage in den Geruchverschlüssen. Hinweis: Durch die Abluftanlage wird die Geruchsbelastung bei ausgetrockneten Geruchverschlüssen verstärkt, da die Nachströmung -zumindest teilweise- über das Schmutzwassersystem erfolgt.

7 Seite 7 von 7 Fazit Aus Sicht des Unterzeichners wurden die zum Zeitpunkt der Genehmigung bestehenden brandschutztechnischen Anforderungen bei der Errichtung der Anlagen nicht ausreichend berücksichtigt. Es wird empfohlen, zunächst eine Beurteilung des baulichen Brandschutzes hinsichtlich der Erfordernis einer brandschutztechnischen Trennung zwischen den Nutzungseinheiten durch einen Brandschutzsachverständigen einzuholen. Sofern dies nicht erforderlich ist, sind aus Sicht des Unterzeichners nur die folgenden Instandsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der zum Zeitpunkt der Genehmigung bestehenden brandschutztechnischen Anforderungen an die Lüftungsanlagen erforderlich: - Verschließen der Öffnungen in den Schachtwänden gegenüber den Nutzungseinheiten - Revisionsöffnungen in Schachtwänden und Abhangdecken im 3.OG feuerhemmend (F30) verschließen. Sofern eine feuerhemmende Trennung zwischen den Nutzungseinheiten erforderlich ist, sind weitergehende Anpassungsmaßnahmen für die Lüftungsanlagen erforderlich. Vor einer Durchführung weitergehender Anpassungsmaßnahmen (z.b. Nachrüstung von Absperreinrichtungen) sollte eine Bestandsaufnahme erfolgen, um den Leitungsverlauf innerhalb derzeit nicht einsehbarer Bereiche (Schächte, Abhangdecken) festzustellen. Eine unmittelbare Gefahr geht aus Sicht des Unterzeichners von den Anlagen aus folgenden Gründen nicht aus: Bei den Lüftungsleitungen handelt es sich um ein geschlossenes Leitungsnetz mit Lüftungsleitungen aus Stahlblech, welche permanent im Abluftbetrieb betrieben werden, so dass eine Übertragung von Rauch über die Lüftungsleitungen während des Abluftbetriebes nicht besteht. Da alle Abluftanschlüsse eines Hauses über einen gemeinsamen Dachventilator entlüftet werden, ist im Brandfall in einer Nutzungseinheit ein Ausfall des zentralen Dachventilators wegen zu hoher Ablufttemperaturen nicht zu erwarten (Verdünnung 1:50). Da die Abluftanschlüsse eines Abluftstranges im Abstand einer Geschosshöhe (ca. 3,5m) angeordnet sind und die Leitungen innerhalb von Schächten verlaufen, in denen sich keine brennbaren Materialien befinden, wird einer Übertragung von Feuer in andere Geschosse durch Temperaturerhöhung über die Lüftungsleitung vorgebeugt, solange sich die Anlage im Abluftbetrieb befindet. Köln, den: Dipl.- Ing. Ulrich Brandes

Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger

Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Grundlagen: Bauordnung des Landes NRW BauO NRW besonders 3, 42 Baugenehmigung

Mehr

BSR Lufttechnische Anlagen

BSR Lufttechnische Anlagen BSR 25-15 Lufttechnische Anlagen 11.12.2014 BSR 25-15 1 Rauchauslöseeinrichtung 3.6 Luftaufbereitungsapparate 3.6.6 Luftaufbereitungsapparate, welche mehrere Lüftungsabschnitte (lüftungstechnisch zusammengefasste

Mehr

Brandschutz bei Lüftungsanlagen nach DIN Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen

Brandschutz bei Lüftungsanlagen nach DIN Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen Brandschutz bei Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3 Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen Brandschutzfachtag Stuttgart 6. April 2017 Dipl. Ing. Manuel Tiedemann Gruner GmbH, Hamburg 1 Brandschutzfachtag -

Mehr

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Erlass vom 1. Innenliegende Treppenräume 2. Begriffe 3. Allgemeine Anforderungen 4. Anforderungen

Mehr

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222

Mehr

ProKlima GV 11. Juni 2015 BSR Lufttechnische Anlagen

ProKlima GV 11. Juni 2015 BSR Lufttechnische Anlagen ProKlima GV 11. Juni 2015 BSR 25-15 Lufttechnische Anlagen 11.06.2015 BSR 25-15 1 Ausgangslage Die technische Entwicklung, gefördert durch anderweitige Gesetzgebungen, europäische Produktenormen sowie

Mehr

Bescheinigung gem. 67 (4) Satz 2, 68 (2) Nr. 3 sowie 85 (2) BauO NRW

Bescheinigung gem. 67 (4) Satz 2, 68 (2) Nr. 3 sowie 85 (2) BauO NRW Dr.-Ing. D. Hagebölling Sachverständiger für baulichen, betrieblichen und kommunalen Brandschutz mit Staatsprüfung Von der Industrie- und Handelskammer mit mittleren Ruhrgebiet zu Bochum öffentlich bestellter

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Lüftungsanlagen Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen Leitungsanlagenrichtlinie

Mehr

9. September Bussenblick Emerkingen. Auftrag vom: Auftrags-Nr. Inhalt der brandschutztechnischen Beurteilung:

9. September Bussenblick Emerkingen. Auftrag vom: Auftrags-Nr. Inhalt der brandschutztechnischen Beurteilung: Technische Universität München Fakultät für Architektur Forschungs- und Versuchslabor Lehrstuhl für Bauklimatik und Haustechnik Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen Karl-Benz-Straße 15 85221 Dachau Germany

Mehr

Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN Zulassungsnummer Z Montage- und Betriebsanleitung. Brandschutz ST-ADW

Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN Zulassungsnummer Z Montage- und Betriebsanleitung. Brandschutz ST-ADW Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN 0- Zulassungsnummer Z-.- Montage- und Betriebsanleitung Brandschutz ST-ADW Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN 0- Zulassungsnummer Z-.- Absperrvorrichtung

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222

Mehr

COSMO Schott Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN Handbuch technische Information

COSMO Schott Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN Handbuch technische Information COSMO Schott Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN 18017 Handbuch technische Information NEU: Decken und Wandschott Brandschutz À LA COSMO 2 Inhaltsverzeichnis Seite 3: Einsatzbereiche Abmessungen

Mehr

Diplomarbeit. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau Kopernikusstraße Glauchau

Diplomarbeit. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau Kopernikusstraße Glauchau Diplomarbeit Erstellung der Entwurfs und Genehmigungsplanung sowie eines Brandschutzkonzeptes für die Sanierung / Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Geschäftsbereich Vorgelegt am: 06.09.2010 Von: Brandt,

Mehr

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Kleine Verkaufsstätten

Kleine Verkaufsstätten Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der

Mehr

Bauprodukte und Zulassungen

Bauprodukte und Zulassungen Bauprodukte und Zulassungen Feuerschutzabschlüsse Bauordnungsrechtlich werden nach der Bauordnung erforderliche Türen, Tore oder Klappen mit dem Oberbegriff Abschlüsse bezeichnet. Neben Wänden und Decken

Mehr

Brandabschottungen in Schächten.

Brandabschottungen in Schächten. Definition Schacht Vertikal angeordnete räumliche Einheit zur Aufnahme von Installationen, die horizontale brandabschnittsbildende Bauteile überbrückt MLAR 2005 (3.5) Anforderungen an Installationsschächte

Mehr

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) 63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben

Mehr

UBA Tec Europa GmbH. neu. Kapitel 4 Vergleich MLAR 2005 zu MLAR 2015 UBA-Tec Europa GmbH Seite 1 von 5

UBA Tec Europa GmbH. neu. Kapitel 4 Vergleich MLAR 2005 zu MLAR 2015 UBA-Tec Europa GmbH  Seite 1 von 5 ( Muster--Richtlinie M LAR) 4 Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) 4.1 Grundlegende Anforderungen 4.1.1 Gemäß S 40 Abs. 1 MBO dürfen Leitungen durch raumabschließende

Mehr

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Allgemeine Anforderungen 4 Anforderungen an elektrische Betriebsräume 5 Zusätzliche

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Nachweis des baulichen Brandschutzes Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen (Datum des Antrages) 1. Baugrundstück Gemeinde / Ortsteil

Mehr

Prüfen für die Praxis. Brandschutzbekleidung für Lüftungsleitungen Berlin, Michael Kaffenberger-Küster

Prüfen für die Praxis. Brandschutzbekleidung für Lüftungsleitungen Berlin, Michael Kaffenberger-Küster Prüfen für die Praxis Brandschutzbekleidung für Lüftungsleitungen Berlin, 06.04.2017 Michael Kaffenberger-Küster Prüfen für die Praxis Brandschutzbekleidung für Lüftungsleitungen Anforderungen an Lüftungsleitungen

Mehr

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Baden-Württemberg Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition LBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen

Mehr

Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis

Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis 28.12.2017 Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis Projekt : Errichtung einer Saftreinigungsanlage auf dem Gelände der Zuckerfabrik Anklam Objekt : Suiker Unie GmbH & Co. KG Zuckerfabrik

Mehr

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu lfd. Nr. A 2.2.2.5 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche

Mehr

Brandschutz bei Raumentlüftungs-Systemen nach DIN Teil 3 in Verbindung mit Installationsschächten

Brandschutz bei Raumentlüftungs-Systemen nach DIN Teil 3 in Verbindung mit Installationsschächten Brandschutz bei Raumentlüftungs-Systemen nach DIN 18017 Teil 3 in Verbindung mit Installationsschächten Teil 3: Systemerklärung am Beispiel des Geba AVD II s Dipl.-Ing. Manfred Lippe Consultant, Krefeld

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Bauprüfdienst (BPD) 4/2016 Sicherheitstreppenräume in Wohngebäuden Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des

Mehr

Brandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze

Brandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze Brandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze 18.09.2009 Brandschutz im Bestandsgebäude ein Generationenkonflikt Brandschutz im Bestandsgebäude ein Generationenkonflikt Vorangegangene Generationen haben

Mehr

Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind

Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Jahresfachtagung 2010 Die neue PrüfVO Auswirkungen auf die Prais Dipl.-Ing. 1/20 Andreas Holler Jahresfachtagung 2010 Inhalt Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber der TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais

Mehr

1 Installationsschächte In Brandabschnitte abzutrennen sind insbesondere Vertikalverbindungen wie Installationsschächte.

1 Installationsschächte In Brandabschnitte abzutrennen sind insbesondere Vertikalverbindungen wie Installationsschächte. Brandschutz für Installationsschächte, -Unterdecken & Abschottung Merkblatt holzprojekt gmbh 16. März 2017 wif 1IME-3BSZ_Merkblatt-Schächte-Abschottung_2017-03-16_wif.dotx Gültigkeit: Dieses Merkblatt

Mehr

Pluggit -Webinar. Brandschutz in Wohngebäuden- Anforderungen und Lösungen -1-

Pluggit -Webinar. Brandschutz in Wohngebäuden- Anforderungen und Lösungen -1- Pluggit -Webinar Brandschutz in Wohngebäuden- Anforderungen und Lösungen -1- Zum Inhalt Allgemeine Informationen Gesetzliche Anforderungen, Normung und Richtlinien Arten der Brandschutzeinrichtungen (Lösungsbeispiele)

Mehr

Brandschutz-Tellerventil SVA-FF

Brandschutz-Tellerventil SVA-FF Brandschutz-Tellerventil SVA-FF SCHAKO KG Steigstraße 25-27 D-78600 Kolbingen Telefon 0 74 63-980 - 0 Telefax 0 74 63-980 - 200 info@schako.de www.schako.de Inhalt Beschreibung...3 Herstellung... 3 Zubehör...

Mehr

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Fundstelle: BayRS III, S. 575 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Einleitungsformel geänd., 3 Abs. 2 aufgeh. ( 6 V v. 8.12.1997,

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken

Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken Erlass vom 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Allgemeine Anforderungen 4 Anforderungen an elektrische

Mehr

Brandschutz im Bestand

Brandschutz im Bestand Brandschutz im Bestand zwischen Sanierungspflicht und Kompensationsmöglichkeiten Forum Arbeitssicherheit der HIS- Hochschul-Informations-System GmbH am 03.Dezember 2012 in der Johann- Wolfgang- von Goethe

Mehr

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten. BStättV: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung BStättV) Vom 2. Juli 2007 (GVBl. S. 538) BayRS 2132-1-19-I ( 1 15) Verordnung über den Bau und Betrieb

Mehr

OIB Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks

OIB Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks OIB Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks zu Punkt der OIB-RL-2.2 2.1 Beziehen sich die Anforderungen an den Feuerwiderstand bei überdachten Stellplätzen innerhalb

Mehr

Damit nichts anbrennt. Rauch-Schutz-Gehäuse Revisions-Enddeckel. Auflage: 04/2014.

Damit nichts anbrennt. Rauch-Schutz-Gehäuse Revisions-Enddeckel. Auflage: 04/2014. Damit nichts anbrennt Rauch-Schutz-Gehäuse Revisions-Enddeckel Auflage: 04/2014 Menschen retten Leben schützen Werte erhalten sicher leben! Schulte & Todt Systemtechnik GmbH & Co. KG Änderungen auf Grund

Mehr

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224 Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagenrichtlinie - LAR

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Teil I Brandschutz III Datum Titel 03.11. / 04.11.15 Einleitung und Überblick 10.11. / 11.11.15 Leitungsanlagen 17.11. /

Mehr

BSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte BSR 15-15

BSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte BSR 15-15 BSR 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte 1 Brandschutzabstände 2 Brandschutzabstände 2 Brandschutzabstände 2.2 Allgemeine Anforderungen 2.2.1 Es sind folgende Brandschutzabstände zwischen

Mehr

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung Leitungsanlagen Lüftungsanlagen Rev. 01 / Stand: September 2010 Fachplaner Brandschutz 3.4 Leitungsanlagen Brennbare Leitungen Nichtbrennbare Leitungen Grundlagen

Mehr

JR Rauchschutzklappen Bauaufsichtlich zugelassene Jalousieklappen

JR Rauchschutzklappen Bauaufsichtlich zugelassene Jalousieklappen Bauaufsichtlich zugelassene Jalousieklappen Anwenderhandbuch 5.20 (2015-10) 1 Beschreibung, Größen gezeichnet: eingebaut direkt auf einer Wand, mit Mauerrahmen und Gegenflansch. JR Rauchschutzklappe entsprechend

Mehr

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende

Mehr

Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke

Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke 22.02.2008 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Σ

Mehr

Ausschreibungsunterlagen

Ausschreibungsunterlagen Ausschreibungsunterlagen Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig in Bonn (ZFMK) Sachverständigenprüfung raumlufttechnischer Anlagen und Löschanlagen 1. Allgemeines 1.1 Auftraggeberin

Mehr

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Bremen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BremLBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der

Mehr

Brandschutz im Wohnungsbau

Brandschutz im Wohnungsbau Brandschutz im Wohnungsbau Auffälligkeiten aus Sicht eines Brandschutzsachverständigen Dipl.- Ing. (FH) Matthias Thuro Leiter ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Brandinspektor, Nachweisberechtigter

Mehr

Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA

Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA PD Dr.-Ing. habil. des Stefan Wirth Formatvorlage Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten 1) 2) 3) 4) Einleitung (Wie sieht die Praxis aus?) Rechtliche

Mehr

Fachplanerin / Fachplaner

Fachplanerin / Fachplaner Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner

Mehr

Brandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen

Brandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen Brandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen Johann Schaub, Schulungsleiter ACO Haustechnik Feuertrutz Nürnberg 2013 Themenübersicht Baurechtliche und normative Grundlagen Brandschutz

Mehr

Anlage 3.6/01 zur Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR)

Anlage 3.6/01 zur Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR) Die in dieser Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder Ausnahmen gehören zum Inhalt der nachfolgend abgedruckten, als Technische Baubestimmung eingeführten

Mehr

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich

Mehr

OIB Richtlinie 2 Brandschutz

OIB Richtlinie 2 Brandschutz OIB Richtlinie 2 Brandschutz zu Punkt der OIB-RL-2 0 Kann der Begriff "freistehend" aus der Definition von Gebäuden der GK 1 auch auf Gebäude mit einer Grundfläche von nicht mehr als 15 m² angewendet werden?

Mehr

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Abteilung Brandschutz Juni 2017 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800

Mehr

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Schleswig-Holstein Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition LBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen

Mehr

Brandschutzanforderungen

Brandschutzanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG Gebäude LBO geringer Höhe bis zur BauO AVO 1 Geschoss od. sonstige Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes 1 Wohnung in höchst. 2 Gesch. 1. Wände 1.1 Tragende und

Mehr

Beiblatt 5 zur DIN EN : Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz

Beiblatt 5 zur DIN EN : Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz 16.7 Seite 1 von 20 Beiblatt 5 zur DIN EN 62305-3: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz Die folgenden Seiten beinhalten die Präsentationsfolien zu

Mehr

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW - Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Brandschutzfachtag 19. April 2018 Anschlüsse an Fassaden, Decken und Dächern Christoph Vahlhaus Dipl.-Ing. (FH) Staatlich. Anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes Geschäftsführer Gruner GmbH, Köln www.brandschutzfachtag.de

Mehr

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser

Mehr

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR -

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - 23213 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29.11.2000 Die im Anhang abgedruckte

Mehr

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zur Gebäudeklasse 1 in Hamburg Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BauO Hamburg, Gebäudeklasse 1: Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7mund nicht mehr als

Mehr

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Nordrhein-Westfalen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BauO NRW, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude,

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 3. April 2006 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-272 Telefax: 030 78730-320 GeschZ.: III 56-1.41.3-10/05 Allgemeine bauaufsichtliche

Mehr

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete

Mehr

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Niedersachsen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition NBauO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 16. Januar 2002 (MinBl. S. 228):

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 16. Januar 2002 (MinBl. S. 228): Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 16. Januar 2002 (MinBl. S. 228): Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagenrichtlinie - LAR - ) Fassung

Mehr

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz BRANDSCHUTZNACHWEIS vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz Bauvorhaben. Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer). Gemarkung. Flur Flurstück Antragssteller(in) / Bauherr(in) Anschrift. Datum / Unterschrift...

Mehr

Matthias Thuro TÜV SÜD Industrie Service GmbH Kompetenzzentrum Brandschutz. Ein Brandschutzkonzept entsteht

Matthias Thuro TÜV SÜD Industrie Service GmbH Kompetenzzentrum Brandschutz. Ein Brandschutzkonzept entsteht Ein Brandschutzkonzept entsteht Matthias Thuro Kompetenzzentrum Brandschutz Folie 1 Gliederung Wann und warum braucht man ein Brandschutzkonzept? Was ist ein Brandschutzkonzept? Wie entwickelt sich ein

Mehr

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

SÄCHSISCHES RECHT Sicherheitstreppenräume, Räume zwischen Sicherheitstreppenräumen und Ausgängen ins Freie

SÄCHSISCHES RECHT Sicherheitstreppenräume, Räume zwischen Sicherheitstreppenräumen und Ausgängen ins Freie balei von 8 SÄCHSISCHES RECHT Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei) [Anhang E - Technische Baubestimmungen ] vom 05.Dezember 2001(SächsABl. SDr. S.66) Inhalt 1

Mehr

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel

Mehr

Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße Dachau

Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße Dachau Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße 15 85221 Dachau Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung und Bauproduktengesetz Tel: (08131) 333 959 14 Fax: (08131) 333 959

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Stadtgebiet von Dinslaken. Feuerwehr Dinslaken 2016

Brandschutztechnische Anforderungen bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Stadtgebiet von Dinslaken. Feuerwehr Dinslaken 2016 Brandschutztechnische Anforderungen bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Stadtgebiet von Dinslaken Feuerwehr Dinslaken 2016 Inhaltsverzeichnis: Seite Anwendungsbereich 2 Ziele 2

Mehr

Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR)

Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.v. Fortbildung mit der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.v. DRK-Krankenhaus Alzey, 11. April 2018 Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März 618 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 38 vom 19. September 2001 Inhalt Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März 2000 - Bekanntmachung

Mehr

Das neue Baurecht im Saarland

Das neue Baurecht im Saarland Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche

Mehr

Die neue Landesbauordnung 2018

Die neue Landesbauordnung 2018 Die neue Landesbauordnung 2018 Wesentliche Änderungen für den baulichen Brandschutz 27. Bautechnisches Seminar Nordrhein-Westfalen 2 Begriffe: Höhe, Grundfläche Höhe: Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das

Mehr

DRD 45/4 B EINBAUHINWEISE. Montage auf Flachdach. Ziegeldächer

DRD 45/4 B EINBAUHINWEISE. Montage auf Flachdach. Ziegeldächer Montage auf Flachdach Im abgebildeten Beispiel ist der Dachventilator auf einem Flachdach montiert. Man beachte die Kombination mit einem Rohrschalldämpfer (z. B. RSR). Das Zusammenspiel mit einem Rohrschalldämpfer

Mehr

Brandschutz für Kabel und Leitungen

Brandschutz für Kabel und Leitungen Heinz-Dieter Fröse Brandschutz für Kabel und Leitungen 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Hüthig & Pflaum Verlag München/Heidelberg 1 Einleitung 11 1.1 Forderungen an den Brandschutz 11 1.2 Das

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

6. Forum für Prüfsachverständige

6. Forum für Prüfsachverständige 15.11.2018 TÜV SÜD, Raum Chiemsee 6. Forum für Prüfsachverständige Novellierung der Muster- Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) 2005, Stand 2015 Peter Vogelsang IS-EG-MUC Fachbereich Gebäudetechnik Geschäftsfeld

Mehr

Zur bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen

Zur bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen Anlage A 3.2/4Bay Zur bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen Die bauaufsichtliche Richtlinie entspricht der gleichnamigen Muster-Richtlinie.

Mehr

17. Aprilsymposion 2016

17. Aprilsymposion 2016 17. Aprilsymposion 2016 Aber was kommt über der Tür? Die oft vergessenen Abschottungen über und unter der Tür Referent: Ing. Walter Kiendler owid Aber was kommt über der Tür? Die oft vergessenen Abschottungen

Mehr

Schäden durch mangelhaften Brandschutz

Schäden durch mangelhaften Brandschutz Schadenfreies Bauen Herausgegeben von Dr.-Ing. Ralf Ruhnau Begründet von Professor Günter Zimmermann Band 4S Schäden durch mangelhaften Brandschutz Von Dr-Ing Gerd Geburtig Dipl.-Ing. Ingo Schlegel Fraunhofer

Mehr