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1 ME-Projekt: Kleingartenanlage BUGA 87 in Düsseldorf Teil-Ergebnis: Zielkatalog Vereinsheim Zielkatalog VH Bearbeiter/in: P. Thier, H9; F. Hohmann, H Objekt Vereinsheim (s. Objektmatrix Vereinsheim unter RÄUME Link > Objektmatrix) Nutzer Pächter Vereins-Mitglieder Vereins-Frauengruppe Vereins-Kinder jedermann Nutzeranzahl Hauptfunktionen (spezifische) Mitglieder bzw. jedermann sich betätigen Pächter sich betätigen Hauptfunktionen (generelle) Nutzer oder Sachen (vor Umwelteinflüssen) schützen Raumstruktur (s. Objektmatrix Vereinsheim unter RÄUME (Link > Objektmatrix) Vereinsheim Eingang Garderobe Gastraum Saal Schankraum Küche Getränkelageraum Abortanlage Hausanschlußraum VEREINSHEIM Standort S27 Der Standort des Vereinsheims und der zugehörigen Freiflächen sollte so gewählt werden, daß eine wirtschaftliche Erschließung möglich ist, gleichzeitig aber die Distanz zu einzelnen Gartenabschnitten nicht zu groß wird, da hierunter die integrierende Funktion dieser Einrichtung leiden könnte. Daraus ergibt sich bei kleineren Anlagen meist eine Anordnung in der Nähe des Eingangsbereiches; bei größeren Anlagen wird man eher einen zentral gelegenen Standort wählen. (7) Grundflächengröße S28 Größe und Raumprogramm sind im Einzelfall aus dem Bedarf abzuleiten, SIEGNANN (1963) nennt als ungefähren Richtwert 1 m2 je Garten, womit sich Größen von etwa 50 bis 150 m ergeben." (7) ca. 200 qm. (21) Lichte Höhe M14 Versammlungsräume müssen eine lichte Höhe von min. 3 m haben. (23) Wände M15 Wände müssen aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt sein. Bei Außenwänden können aus Gründen des Brandschutzes feuerbeständige Stürze, Kragplatten oder Brüstungen gefordert werden. Es kann gestattet werden, daß Wände erdgeschossiger Gebäude mit Versammlungsräumen aus brennbaren Baustoffen hergestellt werden, wenn die Wände mindestens feuerhemmend sind. Glaswände müssen so ausgebildet oder gesichert werden, daß sie bei Gedränge nicht eingedrückt werden können. (23) Decken M16 Decken über und unter Fluren und Treppen, Decken zwischen Versammlungsräumen sowie Decken zwischen Versammlungsräumen und anderen Räumen müssen feuerbeständig sein; alle übrigen Decken sind mindestens feuerhemmend und in ihren tragenden Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. 34 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben a, b und c BauO NW bleibt unberührt. Ein unterhalb der Decke oder des Daches angebrachter oberer Abschluß des Versammlungsraumes muß

2 einschließlich seiner Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; seine Oberseite muß, wenn sie zugänglich ist, leicht gereinigt werden können. Ausnahmen von Satz 1 und 3 können in erdgeschossigen Versammlungsstätten gestattet werden, wenn diese nicht mehr als 800 Personen fassen, keine Mittel- oder Vollbühnen enthalten, und wenn sich über der Decke oder dem oberen Raumabschluß keine Lüftungsleitung oder Räume oder Stände für Scheinwerfer ( 81) befinden. (23) Rettungswege M17 Die lichte Mindestbreite von Rettungswegen muß 1 m je 150 darauf angewiesene Personen betragen. (23) Rettungsausgänge M18 Jeder Versammlungsraum muß min. zwei günstig gelegenen Ausgänge haben. (23) Tisch-Anordnung M19 Jeder Tisch muß an einem Gang liegen, der zu einem Ausgang führt. Von jedem Platz darf der Weg bis zu einem Gang nicht länger als 5 m sein. (23) Beleuchtung M20 Die Beleuchtung von Versammlungsstätten muß elektrisch sein. (23) Gestaltung K42 Die gestalterischen Ansprüche sollten, auch wenn der finanzielle Rahmen oft eng bemessen ist, nicht zu niedrig angesetzt werden. (7) Reklame M21...die Anbringung von Reklame aller Art sind untersagt. (6) Automatenaufstellung M22,,Die Aufstellung von Spiel- und Musikautomaten sind... untersagt. (6) Bauabschnitte Das Vereinsheim soll in zwei Bauabschnitten erstellt werden, und zwar im ersten Bauabschnitt ohne Schank- und Speisewirtschaft und im zweiten Bauabschnitt mit Schank- und Speisewirtschaft. (21) Bauerstellung K43 In den meisten Fällen wird das Vereinsheim von den Kleingärtnern in Gemeinschaftsarbeit erstellt. (7) Eingang Zugang S29 Der Gebäude- Eingang muß stufenlos erreichbar sein. (18) Rampen (f. Körperbehinderte) S30 Rampen dürfen nicht mehr als 6% Gefälle haben und müssen mind. 1,2o m breit sein, bei mehr als 6.0 m Länge ist ein Zwischenpodest von 1,20 m erforderlich. (Rampen beginnen und enden in 1,20 m langen Podesten und sind mit Handlauf ausgestattet. (18) Türbreite S31 Die Durchgangsbreite der Tür beträgt 95 cm, Dreh- oder Pendeltüren sind nicht erlaubt, Schwellen oder Niveauunterschiede dürfen max. 2,5 cm betragen. (18) Bewegungsfläche (f. Körperbehinderte) S32 In allen Räumen sind Bewegungsflächen von mind. 1,40 m x 1,40 m vorzusehen. (Ausnahme: Sanitärräume) (18) Garderobe Anordnung S33 Vom Gast einsehbar anzuordnen. (14) Gastraum/Saal Nutzeranzahl S Personen (20) Raumhöhe M21 Versammlungsräume müssen eine lichte Höhe von mindestens 3 m haben. (23) Wände Wände von Versammlungsräumen und Fluren müssen, soweit sie Trennwände sind, feuerbeständig sein. (23)

3 Ausgänge M22 Jeder Versammlungsraum muß mindestens zwei günstig gelegene Ausgänge haben. (23) Rettungswege M23 Die lichte Mindestbreite von Rettungswegen muß 1 m je 150 darauf angewiesene Personen betragen. Gänge in Versammlungsräumen mit fester Bestuhlung müssen mindestens 90 cm, Flure mindestens 2 m, alle übrigen Rettungswege mindestens 1 m breit sein. (23) Türbreite s. S31 Möblierung S35 Beispiele für Platzbedarf (14, S ): Anordnung Tischplatz M24 Jeder Tisch muß an einem Gang liegen, der zu einem Ausgang führt. Von jedem Platz darf der Weg bis zu einem Gang nicht länger als 5 m sein. (23)

4 Unterhaltungsautomaten S36 Die Aufstellung von Spiel- und Musikautomaten... ist untersagt. (6) Schankraum Raumnutzung M25 Schankräume und andere dem Aufenthalt der Gäste dienenden Räume müssen übersichtlich sein. (13) Grundflächengröße M26 Die Grundfläche eines Schankraumes darf nicht kleiner sein als 25,0 m2. (13) Raumhöhe M27 Schankräume müssen eine licht Höhe von mindestens 3,0 m haben. (13) Türbreite Bewegungsfläche (f. Körperbehinderte) s. S7 s. S6 Küche Nutzung S37 Nur für Imbisse vorzusehen. (20) Grundflächengröße M28 Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mindestens 8,0 m2 haben. (19) Raumhöhe M29 Räume dürfen als Arbeitsräume nur genutzt werden, wenn die lichte Höhe bei einer Grundfläche von nicht mehr als 50 m2 mindestens 2,50 m beträgt. (19) Ausrüstung -Wasserzapfstelle M30 Die Küche muß mindestens eine Wasserzapfstelle, die an eine Wasserleitung angeschlossen ist, sowie eine besondere Handwaschgelegenheit und einen Schmutzwasserausguß haben. (13) Raumzuordnung K45 Küche <-> Gastraum Durchreiche K46 Zwischen Küche und Gastraum vorsehen. (20) Bestimmungen u. Gesetze 1. Bundesseuchengesetz 2. Hygienebestimmungen von NRW Für den Küchenbereich ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Getränkelagerraum Raumanordnung M31 Die Räume, in denen die an die Getränkeleitungen angeschlossenen Getränkebehälter lagern (Getränkelagerräume), sollen in unmittelbarer Nähe der Zapfstelle liegen. (22) Fußboden M32 Die Fußböden der Getränkelagerräume müssen trittsicher und für Wasser undurchlässig sein; sie müssen einen Ablauf haben und mit Neigung zu diesem verlegt sein. (22) Ausrüstung -Wasserzapfstelle M33 In Getränkelagerräumen soll eine Wasserzapfstelle vorhanden sein. Erfordert die Herstellung dieser Wasserzapfstelle einen unverhältnismäßig großen Aufwand, so muß in unmittelbarer Nähe des Getränke-lagerraumes eine Wasserzapfstelle vorhanden sein. (22) -Elt.-Installation M34 Elektrische Anlagen in Getränkelagerräumen müssen den Anforderungen an elektrische Anlagen in feuchten Räumen entsprechen. (22) Schutzmaßnahmen M35 Getränkelagerräume müssen gegen nachteilige Einwirkungen, insbesondere durch Wärme, Staub und Gerüche, geschützt sein. (22) Lüftung M36 Die Räume müssen entlüftet werden können. (24)

5 Abortanlage Vorraum M37 Jede Abortanlage und jeder Spülabort muß einen lüftbaren und beleuchtbaren Vorraum haben. (13) Ausstattung M38 Im Vorraum jeder Anlage ist für je 5 Spülaborte mind. 1 Handwaschbecken anzuordnen. (16) Aborträume Anordnung für Gäste M39 Die Abortanlagen für die Gäste müssen leicht erreichbar, gekennzeichnet und von anderen Abortanlagen getrennt sein. (13) M40 Abortanlagen für Frauen und Männer müssen durch durchgehende Wände voneinander getrennt sein. (13) Fußboden M41 Die Fußböden müssen gleitsicher und leicht zu reinigen sein. (13) Ausstattung für Gäste M42 In Schank- oder Speisewirtschaften müssen vorhanden sein (13): Schank- oder Speiseraum fläche qm Spülaborte Urinale Becken Stück Rinne lfd. m Männer Frauen bis ,0 über ,0 über ,5 über ,0 Raumhöhe M43 Die Mindestraumhöhe der Abortanlagen kann 2200 mm betragen, wenn nicht mehr als 4 Spülaborte vorhanden sind. (16) Gangbreite zwischen Abortzellen M44 Die Gangbreite zwischen Abortzellentür einerseits und gegenüberliegender Wand bzw. Abortzellentür andererseits muß, je nach dem vorgesehenen Türanschlag, mind. den im Bild angegebenen Maßen entsprechen: (16) Beleuchtung M45 Bei natürlicher Beleuchtung soll die Mindestfensterfläche der Abortanlagen 1/12 der Raumgrundfläche betragen und in vollem Umfang zu öffnen sein. (16) Belichtung/Belüftung M46 Werden Abortanlagen ausschließlich künstlich belichtet, so sind sie zugleich künstlich zu lüften. (16) Ausstattung für Schwerbehinderte S38 In Gebäuden mit größerer Besucherzahl ist mind. ein WC für Schwerbehinderte vorzusehen. (18) - Ausstattungsteile S39 mind. folgende Ausstattungsteile: Spülklosett b = 40 cm

6 Handwaschbecken b = 40 cm Haltevorrichtung. (18) - Bewegungsfläche S40 Neben dem Spülklosett sind mind. 80 cm Bewegungsfläche vor dem Spülklosett sind mind. 1,20 cm Bewegungsfläche vorzusehen. (18) Hausanschlußraum (HAR) Lage S41 HAR müssen an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die Anschlußleitungen geführt werden. (15) Zugang S42 HAR müssen über allgemein zugängliche Räume, z.b. Treppenraum, Kellergang, oder direkt von außen erreichbar sein. (15) Ausrüstung S43 In HAR mit Wasser- oder Fernwärmeanschluß ist eine ständig wirksame Entwässerungsmöglichkeit vorzusehen. (15) Bedienungsfläche S44 Vor Anschluß- und Betriebseinrichtungen muß stets eine Bedienungsund Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mind. 1,20 m vorhanden sein. (15) Türen -Breite u. Höhe S45 Die Türen von HAR müssen im Lichten mind. 0,65 m breit und mind. 1,95 m hoch sein. (15) -abschließbar Die Türen von HAR müssen abschließbar sein, wobei jedoch die allgemeine Zugänglichkeit besonders zu regeln ist. (15) Lüftung S46 In HAR mit Fernwärmeanschluß muß eine ständig wirksame Lüftung vorhanden sein. (15)

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