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2 1 KUNDMACHUNG- WAHL DER BUNDES-PERSONALVERTRETUNG 2014: DIENSTSTELLENAUSSCHUSSES, ZENTRALAUSSCHUSSES UND WAHL DER VERTRAUENSPERSONEN DER BEHINDERTEN 2014 SEITE 3 2 ANLAGE: KUNDMACHUNG DER MITGLIEDER DES ZENTRALAUSSCHUSSES PH ZUR PERSONALVERTRETUNGSWAHL 2014 WAHLKALENDER SEITE 4 SEITE 5 Seite 2 von 3

3 1. Kundmachung Wahl der Personalvertretungsorgane 2014 Dienststellenausschuss, Zentralausschusses und Wahl der Vertrauenspersonen der Behinderten Die Wahl der Personalvertretungsorgane 2014 (Wahl des Dienststellenausschusses, des Zentralausschusses) und die Wahl der Vertrauenspersonen der Behinderten bei den jeweiligen Dienststellen im Bereich des Zentralausschusses für Pädagogische Hochschulen wird für den 26. und 27. November 2014 ausgeschrieben und hiermit kundgemacht. Der 15. Oktober 2014 gilt als Stichtag für die Feststellung des aktiven und passiven Wahlrechtes, sowie der Dienststellenzugehörigkeit im Sinne des 15 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes. Auf 32 PVG und Rundschreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Richtlinien für die Wahlwerbung vom 13. Juli 1971, Zl a/71 und vom 13. Mai 1975, GZ /1-II/1/75 sowie vom 29. Oktober 1979, GZ /4-II/79 betreffend Durchführung der Wahl der Personalvertreter wird hingewiesen. Veröffentlicht auf der Homepage der Pädagogischen Hochschule Salzburg im Sept 2014 Dr. in Elfriede Windischbauer Rektorin Salzburg, 30. Sept Anlage: KUNDMACHUNG DER MITGLIEDER DES ZENTRALAUSSCHUSSES PH ZUR PERSONALVERTRETUNGSWAHL 2014 Seite 3 von 3

4 ZENTRALWAHLAUSSCHUSS für die Hochschullehrpersonen an PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULEN 1080 Wien, Strozzigasse 2 / 4. Stock Kontakt Vorsitzender: 0664 / peter.einhorn@phsalzburg.at Kundmachung der Mitglieder des Zentralwahlausschusses PH zur Personalvertretungswahl 2014 Der Zentralausschuss hat gemäß PVG die Mitglieder für den Zentralwahlausschuss (ZWA) bestellt. In der Sitzung vom 23. Juni 2014 hat sich der Zentralwahlausschuss PH konstituiert: Mitglieder Peter Einhorn (Vorsitzender) Barbara Holub (Vors. Stv.) Monika Müller (Schriftführerin) Karl Wiedner Klaus Aspetsberger PH Salzburg PH Wien KPH Wien/Krems KPH Graz PH Oberösterreich Ersatzmitglieder Johannes Dorfinger Christian Sevcik Erhard Mayerhofer Bernd Böhmer Karl Aichhorn PH Steiermark PH Wien KPH Wien/Krems KPH Graz PH Oberösterreich Wien, im September 2014 Dr. Peter Einhorn Vorsitzender

5 Anfang September W A H L K A L E N D E R Bundes-Personalvertretungswahlen 2014 Bestellung der Wahlausschüsse (DWA, FWA, ZWA) und Kundmachung der Namen der Wahlausschussmitglieder durch Anschlag an der Amtstafel; danach Konstituierung der Wahlausschüsse Dienstverhältnis Voraussetzung für aktives Wahlrecht Festsetzung des Wahltages und Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (Anm. am 3. Juni 2014 erfolgt) durch DA FA, ZA durch GÖD Erste Wahlkundmachung Ausschreibung der Wahl Kundmachung Stichtag für Wahlrecht 1 Monat Dienstverhältnis für aktives Wahlrecht 6 Monate für passives Wahlrecht (15. April 2014) Zweite Wahlkundmachung Zurverfügungstellung des Bedienstetenverzeichnisses durch ZWA durch Dienststellenleiter durch Dienststellenleiter

6 W A H L K A L E N D E R (Fortsetzung) Auflegung der Wählerliste (siehe Fußnote 1) Einbringung der Wahlvorschläge (siehe Fußnote 2) beim DWA, FWA, ZWA Mitteilung der zugelassenen Wahlvorschläge an den DWA durch FWA, ZWA Kundmachung der Wahlvorschläge Kundmachung von Wahlzeit und Wahlort Erster Wahltag Zweiter Wahltag Fußnote 1): a) Einsichtnahme in die Wählerliste muss durch mindestens 10 Arbeitstage gesichert sein! b) Einwendungen können während der Auflagefrist beim Vorsitzenden des DWA eingebracht werden. Der DWA hat binnen 3 Arbeitstagen darüber zu entscheiden c) Gegen die Entscheidung des DWA besteht binnen 3 Arbeitstagen Beschwerdemöglichkeit (Beschwerde einzubringen beim DWA) an das zuständige Bundes- bzw. Landesverwaltungsgericht, das binnen 5 Arbeitstagen zu entscheiden hat. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Fußnote 2): WICHTIG: Wahlvorschläge müssen am bei den Wahlausschüssen (DWA, FWA, ZWA) eingelangt sein. Postaufgabe genügt nicht! a) Durch den Wahlausschuss festgestellte Mängel müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen behoben werden. b) Über die Zulassung der Wahlvorschläge hat der Wahlausschuss binnen 3 Arbeitstagen zu entscheiden. c) Ab dem Tag der Zulassung eines Wahlvorschlages ist die Wählergruppe berechtigt, eine Vertrauensperson (Wahlzeugen) in den Wahlausschuss zu entsenden. (Dies hat sie dem Vorsitzenden unter Angabe des Namens, der Geburtsdaten, der Anschrift, des Diensttitels und der Dienststelle des Wahlzeugen schriftlich mitzuteilen). d) Der ZWA bzw. der FWA hat die von ihm zugelassenen Wahlvorschläge 8 Tage vor dem (1.) Wahltag ( ) dem DWA mitzuteilen.

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