Büro des Landeswahlleiters Stand: Terminkalender. für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am

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1 Büro des Landeswahlleiters Stand: Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Samstag, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt ( 54 BWG i.v.m. 4 EuWG, 75 KWG). Abkürzungen: Bm = Bürgermeister, BmVG = Bürgermeister der Verbandsgemeinde, BVerfG = Bundesverfassungsgericht, BWA = Bundeswahlausschuss, = Bundeswahlleiter, Bwv = Briefwahlvorstand, GemV = Gemeindeverwaltung, KV = Kreisverwaltung, KWA = Kreiswahlausschuss, KWL = Kreiswahlleiter, LWA = Landeswahlausschuss, LWL = Landeswahlleiter, OB = Oberbürgermeister, Part = Parteien, PolV = Politische Vereinigung, SWA = Stadtwahlausschuss, SWL = Stadtwahlleiter, VGV = Verbandsgemeindeverwaltung, Wv = Wahlvorstand, Wvr = Wahlvorsteher Zeitpunkt Sachverhalt -Rechtsgrundlage- Zuständig 1. Terminkalender für Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltungen sowie für Wahlvorstände und Briefwahlvorstände 18 Jahre Letzter Geburtstermin als Voraussetzung für die, Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit Part, PolV ( 6 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 3 Nr. 1, 6 b Abs. 1 Nr. 2 EuWG 3 Monate Letzter Tag der Wohnungs- oder Aufenthaltsnahme in der Bundes- republik oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU als Wahlrechtsvoraussetzung ( 6 Abs. 1 und 3 EuWG) möglichst Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter, GemV, KV, KWL, bald Berufung der Beisitzer ( 5 Abs. 3 EuWG, SWL 6 Abs. 1 und 2 EuWO) Ernennung der Briefwahlvorsteher und ihrer Stellvertreter, Berufung der Beisitzer für die Briefwahlvorstände ( 5 Abs. 2 EuWG, 7 EuWO) Bildung der Wahlbezirke ( 12 und 13 EuWO) Bestimmung der Wahlräume für Urnenwahl, für Briefwahlvorstände und für Briefwähler in Einrichtungen ( 39 Abs. 1, 54 Abs. 3, 55 Abs. 2, 56, 57 Abs. 2, 59 Abs. 4, 5 EuWO) GemV, KV, KWL, SWL, KWL Aufstellung der Wählerverzeichnisse ( 14 ff. EuWO) Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken,, ( 81 EuWO) LWL, KWL, SWL 58. Tag Frühestmögliche Erteilung von Wahlscheinen ( 27 Abs. 1 EuWO) Seite 1

2 48. Tag Letzter Tag für die Bekanntmachung des Bundes wahlleiters über die zugelassenen Wahlvorschläge ( 14 Abs. 5 EuWG) 37. Tag Letzter Tag zur Unterrichtung der Meldebehörde über die Belehrung der Wahlberechtigten bei An- und Abmeldungen ( 15 und 16 EuWO) 35. Tag Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ( 15 Abs. 1 EuWO) 24. Tag Letzter Tag der Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ( 19 Abs. 1 EuWO) 21. Tag Letzter Tag für die Benachrichtigung der Wahlberech tigten über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ( 18 Abs. 1 EuWO) Ablauf der Frist für die Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis nach 17 Abs. 1 und nach 15 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 5 EuWO 20. Tag Beginn der Frist zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ( 17 Abs. 1 Satz 2 BWG i.v.m. 4 EuWG) Beginn der Frist für einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ( 21 Abs. 1 EuWO) 16. Tag Letzter Tag der Frist zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ( 17 Abs. 1 Satz 2 BWG i.v.m. 4 EuWG) Ablauf der Frist für einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ( 21 Abs. 1 EuWO) 13. Tag Letzter Tag zur Benachrichtigung von Einrichtungen und Truppenteilen über die Ausübung des Wahlrechts ( 28 Abs. 2 und 3 EuWO) 10. Tag Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis ( 21 Abs. 4 EuWO) 8. Tag Letzter Tag für Anforderung eines Verzeichnisses der Wähler in Anstalten und Einrichtungen ( 28 Abs. 1 EuWO) 6. Tag Letzter Tag für die Wahlbekanntmachung über Wahlraum, Wahlzeit und Stimmabgabe zur Europawahl ( 41 Abs. 1 EuWO) 3. Tag Frühestmöglicher Abschluss des Wählerverzeichnisses ( 23 Abs. 1 EuWO) Seite 2

3 noch: Bei Sonderwahlbezirken oder Einsatz beweglicher 3. Tag Wahlvorstände: Vereinbarung der Wahlzeit ( 54 Abs. 4, 55 Abs. 2, 56 und 57 Abs. 2 EuWO) 2. Tag 18 Uhr: Ablauf der Frist für Wahlscheinanträge ( 26 Abs. 4 Satz 1 EuWO) Letzter Tag für die Unterrichtung der Wahlvorstände, ( 6 Abs. 5, 7 Nr. 5 EuWO) KWL, SWL 1. Tag bis 12 Uhr: Letztmögliche Beantragung eines Wahlscheins im Falle des 27 Abs. 10 EuWO Letzter Tag für den Abschluss des Wählerverzeichnisses ( 23 Abs. 1 EuWO) Letzter Tag der Übersendung des Verzeichnisses der für ungültig erklärten Wahlscheine oder Fehlanzeige ( 27 Abs. 9 EuWO) Wahltag vor 8 Uhr: Zusammentritt der Wahlvorstände und Hinweis Wv, Wvr des Wahlvorstehers auf die Verpflichtung der Beisitzer, und des Schriftführers auf die unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit ( 46 Abs. 1 EuWO) 8 Uhr: Beginn der Wahlzeit Wv ( 40 Abs. 1 EuWO) ab 10 Uhr: Zusammentritt des Briefwahlvorstands und Hinweis des Briefwahlvorstehers auf die Verpflichtung der Beisitzer und des Schriftführers auf die unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit, Zulassung der Wahlbriefe nach 68 EuWO bis 15 Uhr: Letztmögliche Beantragung eines Wahlscheins im Falle des 26 Abs. 4 Satz 2 EuWO oder des 49 Abs. 6 Satz 2 EuWO Weiterleitung noch eingegangener Wahlbriefe ( 67 Abs. 4 EuWO) Bwv 18 Uhr: Ablauf der Wahlzeit, Wv, Bwv Ablauf der Frist zur Abgabe von Wahlbriefen ( 40 Abs. 1, 67 Abs. 5 EuWO) ab 18 Uhr: Ermittlung und Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses ( 60 bis 63 und 68 Abs. 3 EuWO) und Schnellmeldung ( 64 und 68 Abs. 4 EuWO) Nach Feststellung der Wahlergebnisse: Weiterleitung der überprüften Wahlniederschriften, Zusammenstellungen und Wahlunterlagen nach Wahlbezirken und Briefwahlvorständen ( 65 Abs. 2 und 3, 66, 68 Abs. 6 EuWO) Wv, Bwv Wv, Bwv, KV Seite 3

4 2. Terminkalender für Wahlleiter, Wahlausschüsse, Parteien und sonstige politische Vereinigungen 12 Monate vor Beginn des Wahljahres: Frühestmöglicher Part, PolV Zeitpunkt für die Wahl von Vertretern in die Vertreterversammlung ( 10 Abs. 3 S. 4 EuWG) 9 Monate vor Beginn des Wahljahres: Frühestmöglicher Part, PolV Zeitpunkt für die Wahlen der Bewerber ( 10 Abs. 3 EuWG) alsbald nach Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung LWL Bestimmung von Wahlvorschlägen des ( 31 Abs. 1 EuWO) Wahltages Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen, KWL, SWL Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ( 19 Abs. 3 EuWO) Bekanntmachung über Frist und Form des Ausschlusses von der Listenverbindung ( 31 Abs. 2 EuWO) Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern in die Wahlausschüsse ( 4 Abs. 2 EuWO), LWL, KWL, SWL Berufung der Beisitzer der Wahlausschüsse, LWL, KWL, ( 4 Abs. 1 EuWO) SWL Berufung von zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts/ Oberverwaltungsgerichts in den Bundes-/Landeswahlausschuss ( 9 Abs. 2 BWG i. V. m. 4 EuWG), LWL Beschaffung von Vordrucken, LWL, KWL, ( 81 EuWO) SWL Unverzüglich nach Eingang Prüfung der Wahlvorschläge und Weiterleitung einer Ausfertigung, ggf. Aufforderung der Vertrauenspersonen zur Mängelbeseitigung ( 13 Abs. 1 EuWG, 33 Abs. 1 EuWO) Ggf. Einladung der Beisitzer bei Anrufung des Wahlausschusses im Mängelbeseitigungsverfahren ( 13 Abs. 4 EuWG, 33 Abs. 3 EuWO) Ggf. Entscheidung über Beschwerden im Mängelbeseitigungsverfahren ( 13 Abs. 4 EuWG, 33 Abs. 3 und 4 EuWO) Mitteilung von Doppelkandidaturen ( 33 Abs. 2 und 4 EuWO) BWA, LWL Seite 4

5 83. Tag 18 Uhr: Ablauf der Einreichungsfrist für Listen für ein Land und, Part, PolV gemeinsame Listen für alle Länder beim Bundeswahlleiter ( 11 Abs. 1 EuWG) und zur Beseitigung wesentlicher Mängel ( 13 Abs. 2 EuWG) 18 Uhr: Ablauf der Frist für die Erklärung des Part, PolV Ausschlusses von der Listenverbindung ( 11 Abs. 3 EuWG) 72. Tag Vor der Entscheidung des Bundeswahlausschusses: Part, PolV Ablauf der Frist zur Beseitigung formaler Mängel, zur Änderung oder Zurücknahme von Wahlvorschlägen ( 12 und 13 Abs. 3 EuWG) Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 EuWG) Entscheidung über Erklärung des Ausschlusses von der Listenverbindung ( 14 Abs. 6 EuWG) BWA BWA 68. Tag Letzter Tag für das Einlegen einer Beschwerde beim Bundeswahl-, Part, PolV ausschuss bzw. beim Bundesverfassungsgericht gegen die ganze oder teilweise Zurückweisung eines Wahlvorschlages durch den Bundeswahlausschuss ( 14 Abs. 4 bzw. 4a EuWG) 66. Tag Einladung der Beisitzer der Wahlausschüsse und Vertrauenspersonen zur Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 5 Abs. 2 EuWO) Ggf. Einladung des Bundeswahlausschusses und der Vertrauenspersonen zur Entscheidung über Beschwerden ( 5 Abs. 2 EuWO) 52. Tag Letzter Tag für die Entscheidung über Beschwerden BWA, BVerfG gegen Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen ( 14 Abs. 4 bzw,. 4a EuWG) Druck und Verteilung der Stimmzettel Übersendung von Stimmzettelmustern an die Blindenvereine ( 38 Abs. 1 und 5 und 81 Abs. 2 Nr. 9 EuWO) LWL, KWL, SWL LWL 48. Tag Letzter Tag für die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge, der Listenverbindungen und der rechtswirksam erklärten unverbundenen Landeslisten ( 14 Abs. 5 und 6 EuWG, 37 Abs. 1 EuWO) Letzter Tag der Bekanntmachung der Reihenfolge und der Listennummern der zugelassenen Wahlvorschläge ( 37 Abs. 2 EuWO) LWL Seite 5

6 möglichst Bestimmung der Zahl der Briefwahlvorstände, Ernen- KWL, SWL bald nung der Briefwahlvorsteher und ihrer Stellvertreter, Berufung der Beisitzer ( 5 Abs. 1 EuWG, 1 Nr. 4 LVO-EuWG, 7 EuWO) Mitteilung der für die Briefwahl zuständigen Stellen an den Postdienstleister bzgl. der Vereinbarung der Entgegennahme der Wahlbriefe KWL, SWL 4. Tag Letzter Tag zur Entscheidung über Beschwerden KWL, SWL gegen das Wählerverzeichnis ( 21 Abs. 5 EuWO) Einladung der Beisitzer der Wahlausschüsse zur Feststellung des Wahlergebnisses ( 5 Abs. 2 EuWO), LWL, KWL, SWL 2. Tag Letzter Tag für Bereitstellung und Ausstattung KWL, SWL der Wahlräume für Briefwahlvorstände ( 67 Abs. 4 EuWO) Hinweis an den Briefwahlvorsteher und seinen Stellvertreter auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit, Unterrichtung der Briefwahlvorstände, Bekanntmachung über Zeit und Ort des Zusammentritts der Briefwahlvorstände ( 7 Nr. 5 EuWO) KWL, SWL Wahltag nach Ablauf der Wahlzeit: Ermittlung des vor- KWL, SWL, Wv läufigen Wahlergebnisses und Schnellmeldung ( 64 EuWO) unverzüglich Prüfung der Wahlniederschriften und Zusammen- KWL, SWL, LWL, nach der stellung des endgültigen Ergebnisses Wahl ( 69 Abs. 1, 70 Abs. 1 und 71 Abs. 1 EuWO) Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses KWA, SWA, LWA, ( 18 EuWG, 69, 70 und 71 EuWO) BWA Benachrichtigung der gewählten Bewerber ( 19 EuWG, 73 EuWO) Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über das Wahlergebnis ( 20 EuWG, 73 EuWO) Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses ( 72 Abs. 1 EuWO) Überprüfung der Wahl ( 74 EuWO), LWL, LWL Seite 6

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