Quo vadis? Betrieblicher Datenschutz: Was bringt das neue Beschäftigten datenschutzgesetz? Welche Technik-Trends zeichnen sich ab?

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1 Betriebicher Datenschutz: Quo vadis? Was bringt das neue Beschäftigten datenschutzgesetz? Weche Technik-Trends zeichnen sich ab? Konferenz für Betriebs- und Personaräte 1. und 2. Dezember 2010 in Göttingen konferenz + + tagung

2 Liebe Koeginnen :: iebe Koegen, die Kritik am unzureichenden betriebichen Datenschutz setzt die Bundesregierung unter Zugzwang. Ein Beschäftigten datenschutzgesetz ist in Panung. Erfüt es die Erwartungen der Datenschützer? Verbessert es die Persönichkeitsrechte der Beschäftigten? Wären uns damit die zurückiegenden Datenskandae in den Unternehmen erspart gebieben? Schafft es den Interessenvertretungen endich weitergehende Handungsmögichkeiten auch im Hinbick auf die neuen technischen Mögichkeiten? Der Arbeitsatag verändert sich rasant durch neue Technoogien. Was sind die Fogen grenzenosen Arbeitens in einer digita gesteuerten Arbeitswet? Wie stark prägen soziae Netzwerke das Verhaten von Beschäftigten? Worauf müssen sich Interessenvertretungen einsteen? Diese Fragen für Betriebs- und Personaräte greifen wir in unserer zweiten Arbeitnehmerdatenschutz-Konferenz auf. Wir beeuchten datenschutzrechtiche Aspekte sowie die Mitbestimmungspraxis bei neuen Technoogien und steen in Workshops konkrete Handungsmögichkeiten vor. Wir freuen uns, dass wir die Europäische Akademie der Arbeit und die Fachzeitschrift Computer und Arbeit as Partner für diese zukunftsweisende Konferenz gewonnen haben. Wir aden Sie herzich ein: am 1. und 2. Dezember 2010 Hote Freizeit In, Göttingen Detev Schmidt Geschäftsführer ver.di b+b

3 Programm 1. Dezember 10:00 Uhr Begrüßung :: Eröffnung. Detev Schmidt, Geschäftsführer ver.di b+b, Düssedorf 10:15 Uhr Das neue Gesetz* zur Regeung des Beschäftigtendatenschutzes Erfüt es die Anforderungen der Interessenvertretungen verbessert es den Schutz der Persönich keitsrechte der Beschäftigten?. Prof. Dr. Herta Däuber-Gmein, Rechtsanwätin, Bundesjustizministerin a.d., Berin 13:30 Uhr Was die Technik an Kontroe mögich macht Eine audiovisuee Präsentation. Gerrit Wiegand, mainis IT-Service GmbH, Frankfurt a.m. 14:45 Uhr Hift das Beschäftigtendatenschutzgesetz* im Hinbick auf technische Kontromögichkeiten? Weche Handungsmögichkeiten bietet es den Interessenvertretungen? Weche wären erforderich?. Prof. Dr. Peter Wedde 10:45 Uhr Wären uns damit die Datenskandae der Vergangenheit erspart gebieben? Erkenntnisse aus einem Forschungsprojekt. Prof. Dr. Peter Wedde, Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main. Konferenzmoderation: Dr. Manfred Bobke, Rechtsanwat, Kön 11:15 Uhr Sichtweisen :: Hät das Gesetz*, was es verspricht? Podiumsdiskussion mit. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesdatenschutzbeauftragter, München. Martina Perreng, Referatseiterin Individuaarbeitsrecht, DGB-Bundesvorstand, Berin. Roand Wof, Leiter Arbeitsrecht, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berin. Prof. Dr. Herta Däuber-Gmein. Prof. Dr. Peter Wedde 15:30 Uhr Grenzenoses Arbeiten digita, vernetzt, jederzeit mobi und fexibe Wie wirken sich die neuen Techniken und soziaen Netzwerke auf das Verhaten der Beschäftigten aus? Was sind die Fogen für die Arbeit der Betriebs- und Personaräte?. Dr. Andreas Boes, Institut für Soziawissenschaftiche Forschung e.v., München 16:00 Uhr Sichtweisen :: Diaog der Teinehmer/-innen im Word Café. Moderation: Gabriee von Camen, Kommunikationsberaterin, Bonn 17:30 Uhr Abschussrunde :: Fragen aus dem Word Café an die Referenten 18:30 Uhr Ende des ersten Konferenztages 19:30 Uhr Mit Biss :: Buffet und Abendprogramm 12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen * beziehungsweise der Entwurf

4 Programm 2. Dezember 09:00 Uhr Beginn des zweiten Konferenztages 09:15 Uhr Die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personaräte bei neuen Technoogien. Prof. Franz-Josef Düwe, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt 10:00 Uhr Drei paraee Workshops :: Technische Heraus forderungen und Handungsmögichkeiten Die Workshops werden nach der Mittags pause wiederhot; die Teinehmer/-innen können dadurch zwei auswähen. Thema A: Die eektronische Personaakte Ein Instrument im Kommen: Was eistet sie? Weche Erfahrungen gibt es? Was sind die Rechte und Handungsmögichkeiten von Interessenvertretungen?. Regine Franz, Juristin, Geschäftsführerin der BTQ Kasse, Beratungsstee für Technoogiefogen und Quaifi zierung im ver.di Bidungswerk in Hessen e.v. Thema B: Die Videoüberwachung am Arbeitspatz Wo kommt sie sinnvo zum Einsatz? Was ist technisch mögich? Was ist wie eraubt? Was soten Interessenvertretungen regen?. Dr. Gerd von Harten, Technoogieberater, stev. Geschäftsführer der Technoogieberatungsstee beim DGB NRW e.v., Dortmund Thema C: Wenn ae twittern und boggen Neue Kommunikationsformen auch für Betriebs- und Personaräte? Wie können Betriebs- und Personaräte die neuen Formen nutzen? Weche Praxiserfahrungen gibt es? Was muss beachtet werden?. Urich Buchhoz und Reiner Meyer, Prozess- und Technoogieberater, Technik & Leben e.v., Bonn 12:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen 13:00 Uhr Drei paraee Workshops :: Technische Herausforderungen und Handungsmögichkeiten Wiederhoung der Workshops A, B und C 15:00 Uhr Betriebicher Datenschutz :: Auf was kommt es für die Interessenvertretungen zukünftig an?. Thomas Koczenik, Konzernbetriebsratsvorsitzender Deutsche Post AG 15:30 Uhr Quo vadis Datenschutz? Fazit der Konferenz. Oaf Lutz, Chefredakteur von Computer und Arbeit, Frankfurt a.m. 16:00 Uhr Ende der Konferenz

5 Anmedung Anmedung zur Konferenz Quo vadis? Was bringt das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz? Weche Technik-Trends zeichnen sich ab? 1. und 2. Dezember 2010 in Göttingen Bitte einsenden oder faxen an ver.di Bidung + Beratung Mörsenbroicher Weg 200, Düssedorf Adresse Teinehmer/-in Frau Herrn Nachname Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort Teefon priv. Teefon dienst. Fax E-Mai Adresse der Interessenvertretung Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Teefon Fax E-Mai Branche/Fachbereich Mitgied der Gewerkschaft ver.di andere nicht organisiert Funktion/-en in Betriebsrat/Personarat* Die Tei nahme an oben genannter Konferenz wurde durch das Gremium gemäß der Ausschreibung und den jeweiigen gesetzichen Vorschriften am ordnungsgemäß beschossen. Die Zusage zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber/die Dienststee* iegt vor iegt nicht vor Wünsche zur Unterbringung (z.b. Vorabendanreise, behindertengerechtes Zimmer etc.) Mit der Anmedung erkenne ich/erkennen wir* die Teinahme bedingungen von ver.di b+b an. ggf. abweichende Rechnungsadresse Firma Straße/Nr. Datum Unterschrift PLZ/Ort * Nicht Zutreffendes bitte streichen.

6 Informationen Veranstatungstermin :: Ort Beginn am Mittwoch, um 10:00 Uhr Ende am Donnerstag, gegen 16:00 Uhr Hote Freizeit In Dransfeder Straße Göttingen Fon Konferenzgebühr :: Hotekosten Die Konferenzgebühr beträgt 750,00 zzg. 7 % MwSt. Hinzu kommen 231,40 ink. MwSt. für Übernachtung und Vopension im Hote Freizeit In. Wenn Sie bereits am Vorabend anreisen möchten, vermerken Sie dies auf der Anmedung. Die Hotekosten erhöhen sich dann um 99,00 ink. MwSt. Anmedeschuss 16. November 2010 Anmedung :: Rechnungen Bitte meden Sie sich mit dem nebenstehenden Formuar an. Wir bestätigen Ihre Anmedung unmittebar nach Eingang. Etwa drei Wochen vor Konferenzbeginn erhaten Sie von uns die Einadung mit näheren Hinweisen sowie die Rechnung über die Konferenzgebühr. Diese eiten Sie bitte an Ihren Arbeitgeber weiter. Die Rechnung für Übernachtung und Vopension erhaten Sie in Göttingen vom Hote. Freisteung :: Kostenübernahme gem. 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. 40 BetrVG, gem. 46 Abs. 6 BPersVG i. V. m. 44 BPersVG (anaog LPersVG) Teinahmebedingungen Anmedungen sind verbindich. Nach der Anmedung erhaten Sie von uns eine Einadung mit den erforderichen Veranstatungsunteragen und der Rechnung. Sie ist innerhab von 14 Tagen nach Erhat zu zahen. Sote die Veranstatung nicht zustande kommen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, überweisen wir die bereits gezahte Veranstatungsgebühr in voer Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrässigkeit des Veranstaters beruhen. Bei mehrtägigen Veranstatungen übernehmen wir für ae Veranstatungsteinehmer/-innen die Buchung des Hotes bzw. der Bidungsstätte. Eine Veranstatungsteinahme ist bei mehrtägigen Veranstatungen nur bei geichzeitiger Buchung des Hotes bzw. der Bidungsstätte mögich und beinhatet die jeweiige Anzah der Übernachtungen und den Bezug aer gastronomischen Leistungen für die gesamte Veranstatungsdauer. Ein Vertragsverhätnis kommt jedoch ausschießich zwischen dem/der Veranstatungsteinehmer/-in und dem Hote/der Bidungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen sebst im Hote bzw. der Bidungsstätte vorzunehmen. Anmedestornierung :: Veranstatungsabsagen Können Sie an der Veranstatung nicht teinehmen, so muss die Absage schriftich bei uns eingehen. Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Veranstatungsbeginn erreicht, erstatten wir die voe Veranstatungsgebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Veranstatungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro zzg. MwSt., anschießend die voe Veranstatungsgebühr erhoben. Das Hote bzw. die Bidungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung steen. Die Stornierungskosten entfaen, wenn ein/-e Ersatzteinehmer/-in benannt wird und an der Veranstatung teinimmt. Erfüungsort und Gerichtsstand ist Düssedorf. Sitz der Geseschaft: ver.di Bidung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, Düssedorf, Geschäftsführung: Jochen Rzaza, Detev Schmidt, Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch, Amtsgericht Düssedorf HRB 1210; FA Düssedorf- Nord, St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: SEB AG, Düssedorf, Konto , BLZ Ihr Ansprechpartner ver.di Bidung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200, Düssedorf Kaus Kege Fon /-0 :: Fax kege@verdi-bub.de :: info@verdi-bub.de Wissen bewegt

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