VERGABEUNTERLAGEN. Ausschreibung. Öffentliche Ausschreibung (UVgO) 2018BDO in 1 Ultrabook min. 13,3 Zoll

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1 VERGABEUNTERLAGEN Ausschreibung Öffentliche Ausschreibung (UVgO) 2018BDO in 1 Ultrabook min. 13,3 Zoll AUFTRAGGEBER Hochschule für Angewandte Wissenschaften Aschaffenburg Würzburger Str. 45, Aschaffenburg, Deutschland

2 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen... 1 Projektinformation... 1 Vergabeunterlagen... 2 Angebotsaufforderung... 2 Bewerbungsbedingungen UVgO Gegenstand der Auftragsvergabe Angebotsabgabe Fristen Form des Angebots Einfache Textform Elektronische Signatur Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen Bietergemeinschaften Unterauftragnehmer Verbundene Unternehmen Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Prüfung und Wertung der Angebote Formale Vollständigkeit und Richtigkeit Eignung der Bieter Angemessenheit der Preise Wirtschaftlichkeit Bevorzugte Bieter Abschluss des Vergabeverfahrens Kommunikation im Vergabeverfahren.. 11 Eigenerklärung. 12 Gewerbezentralregister Name des Unternehmens Unternehmensform Juristische Personen/Personenvereinigungen Natürliche Person / GbR AGB_AB ZVB.. 17 Hinweis EVB-IT Kaufvertrag EVB-IT-Kaufvertrag Produkte/Leistungen 32 Kriterienkatalog Anlagen i

3 VERFAHRENSINFORMATIONEN Ausschreibung Verfahren: 2018BDO in 1 Ultrabook min. 13,3 Zoll INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG Beschaffung von 76 2 in 1 Ultrabooks" mit mind. 13,3 Zoll Bildschirmgröße INFORMATIONEN ALLGEMEIN Auftragsname 2 in 1 Ultrabook min. 13,3 Zoll Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Auftraggeber Hochschule für Angewandte Wissenschaften Aschaffenburg Liefer /Ausführungsort Aschaffenburg, Würzburger Str.45, Geb.20 VERFAHREN Losweise Vergabe Nein Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 60%: 40% Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen TERMINE Frist Bieterfragen :00 Angebotsfrist :00:00 Bindefrist ANGEBOTE Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen URL für elektronische Angebote Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB ELEKTRONISCHE TEILNAHME BROWSEREINSTELLUNGEN Verwenden Sie zur Navigation in evergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungs Server übertragen und evergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren! Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser: JavaScript muss aktiviert sein Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein Pop Ups müssen erlaubt sein Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht" Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt. ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach 126b BGB erfüllt. Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter Handbuch erläutert. Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF Datei. KOMMUNIKATION Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten". Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme. Verfahrensinformationen 1/1 1

4 Hochschule Aschaffenburg Würzburger Straße 45 D Aschaffenburg Vergabestelle Aschaffenburg, 30. April 2018 Aufforderung zur Angebotsabgabe: Öffentliche Ausschreibung vom Beschaffung von 76 2-in-1-Ultrabooks" mit mind. 13,3 Zoll Bildschirmgröße Sehr geehrte Damen und Herren, die Hochschule Aschaffenburg hat eine Beschaffung von 76 2-in-1-Ultrabooks" mit mind. 13,3 Zoll Bildschirmgröße im Rahmen eines öffentlichen Auftrages zu vergeben. Genaue Bezeichnung der Leistung: Beschaffung von76 2-in-1-Ultrabooks" mit mind. 13,3 Zoll Bildschirmgröße Ort der Leistung: Hochschule Aschaffenburg, Geb.20 Würzburger Str Aschaffenburg Ablauf der Angebotsfrist: , 10 Uhr Ablauf der Bindefrist: Auf Grund der Öffentlichen Ausschreibung vom finden Sie deshalb in dieser Ausschreibungsplattform die notwendigen Unterlagen zur Abgabe eines Angebotes (siehe auch Bewerbungsbedingungen). Falls Sie an der Abgabe eines Angebotes interessiert sind, bitte ich Sie, die in dieser Ausschreibungsplattform bereitgestellten Unterlagen zu verwenden und die von Ihnen unterbreiteten Preise in die entsprechende Übersicht einzutragen. Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt! Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots! Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlichste Angebot bezogen auf: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung : o Preis-/Leistungsverhältnis(%): 60/40 Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle der Hochschule Aschaffenburg Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburger Straße 45 D Aschaffenburg Tel. +49 (0) Fax +49 (0) info@h-ab.de 2

5 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: 2018BDO BDO in 1 Ultrabook min. 13,3 Zoll Bewerbungsbedingungen 1. Gegenstand der Auftragsvergabe Beschaffung von 76 2-in-1-Ultrabooks" mit mind. 13,3 Zoll Bildschirmgröße 2. Angebotsabgabe 2.1. Fristen Die Angebotsfrist endet am :00:00 Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis dahin an sein Angebot gebunden. Die Frist für Bieterfragen endet am :00 Uhr. Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet. 3

6 2.2. Form des Angebots Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben. Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Ausschreibungsplattform evergabe. Sie können die online-bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über Ausschreibungsplattform in Ihren Angebotsassistenten (durch Auswahl der entsprechenden Ausschreibung) einwählen. Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im Bieter-Handbuch dargestellt. Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden: Einfache Textform Bei Auswahl der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button Unterschreiben. Elektronische Signatur Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2. und Nr. 3 des Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen. Bitte beachten Sie hierfür die im Assistenten beschriebene Vorgehensweise. Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein. 4

7 Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht gesondert abgefragt werden. Die Preise im Angebot sind in Euro anzugeben. Die Auftragserteilung und die Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro. Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden. Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas anderes. Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen in der evergabe im Arbeitsschritt Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Bitte beachten Sie, dass Dateien hinsichtlich Größe und Benennung Beschränkungen unterliegen, auf die in der evergabe gesondert hingewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich nach Maßgabe des 41 Abs. 2 UVgO vor, Bieter bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist dazu aufzufordern, unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Durch diese Regelung wird der Auftraggeber weder verpflichtet, noch ein Anspruch der Bieter auf Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur von Erklärungen und Nachweisen begründet. Wenn der Auftraggeber von den genannten Möglichkeiten keinen Gebrauch macht, werden unvollständige oder fehlerhafte Angebote ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. nur als ergänzende Informationen angesehen werden und die geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthält. 5

8 Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem Sinne ändern können. Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind. Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als nicht abgegeben. Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebotsunterlagen in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt. Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des Auftraggebers. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig. Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot den Zuschlag nicht erhält, sind alle Ausschreibungsunterlagen zu vernichten. Für das Ausschreibungsverfahren gilt deutsches Recht. Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen. 6

9 Falls während der Angebotsphase ein Korrekturzyklus erforderlich sein sollte, verlieren automatisch mit Einleitung des Korrekturzyklus alle bis dahin abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den Bieterassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen Bietergemeinschaften Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften, in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können. In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten. 7

10 Unterauftragnehmer Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen und bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Verbundene Unternehmen Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist. 8

11 2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Angebote der Beteiligten. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt. 3. Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich formaler Vollständigkeit und Richtigkeit, Eignung der Bieter, Angemessenheit der Preise sowie Wirtschaftlichkeit geprüft und bewertet Formale Vollständigkeit und Richtigkeit Das Angebot muss die einfache Schriftform des 126b BGB erfüllen bzw. signiert sein. Es muss die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, den förmlichen Vorgaben entsprechen und fristgerecht eingegangen sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach 42 Abs. 1 UVgO vorliegen Eignung der Bieter Es werden nur Angebote fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bieter berücksichtigt. Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des 35 Abs. 6 UVgO abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden. 9

12 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen Angemessenheit der Preise Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden Wirtschaftlichkeit Der Zuschlag wird auf Grundlage der Angaben in den Vergabeunterlagen auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Dabei sind Ausschlusskriterien (sog. K.O.-Kriterien) und Bewertungskriterien (sog. B-Kriterien) zu unterscheiden: Ausschlusskriterien müssen erfüllt werden. Angebote, die ein oder mehrere Ausschlusskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Bei Bewertungskriterien hingegen handelt es sich um Soll-Anforderungen, die nach Punkten bewertet werden. Skonti werden bei der Wertung nur berücksichtigt, wenn die Vergabeunterlagen eine entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorsehen. 4. Bevorzugte Bieter Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. November 2017, Az. B II 2 G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt. Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben. 10

13 5. Abschluss des Vergabeverfahrens Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist. Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor, den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen. Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt. 6. Kommunikation im Vergabeverfahren Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten". Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per . Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme. Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen in der evergabe mitgeteilten -Adressen auch tatsächlich erreichbar sind. Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.b. Abwesenheitsassistenten) andere Kontaktdaten mitgeteilt werden. 11

14 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: 2018BDO BDO in 1 Ultrabook min. 13,3 Zoll Firmenbezeichnung und -anschrift Eigenerklärung Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.b b, 89c, 261, 263, 264, b, 108e, a, a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. 12

15 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AentG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens wegen Verstoßes gegen eine in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. 13

16 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: 2018BDO BDO in 1 Ultrabook min. 13,3 Zoll Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO anzufordern. Hierzu werden folgende Angaben benötigt: 1. Name des Unternehmens 2. Unternehmensform Juristische Person/Personenvereinigung (z.b. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG) (bitte weiter bei Punkt 3) Natürliche Person / GbR (bitte weiter bei Punkt 4) 3. Juristische Personen/Personenvereinigungen Sitz der Firma Anschrift der Firma Straße und Hausnummer PLZ und Ort Handelsregisternummer Registergericht 14

17 4. Natürliche Person / GbR Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt. Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im Angebotsassistenten hoch. 1. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 2. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 3. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 15

18 Auftragsbedingungen der Hochschule Aschaffenburg 1. Geltungsbereich, Allgemeines (1) Für das Vertragsverhältnis zwischen der Hochschule und den Auftragnehmern gelten ausschließlich in folgender Reihenfolge - der Kaufvertrag und seine Anlagen - diese Auftragsbedingungen - die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung VOL/B (2) Diese Auftragsbedingungen werden vom Auftragnehmer durch die Annahme der Bestellung/des Auftrags anerkannt. Jedes Angebot und jede Lieferung des Auftragnehmers wird vom Auftraggeber nur mit der Maßgabe angenommen, dass diese Auftragsbedingungen gelten. (3) Diese Auftragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Auftragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn und soweit sie vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in seinem Angebot oder in seiner Auftragsbestätigung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Einer Gegenbestätigung des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. (4) Mündliche oder durch Fernruf getroffene Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers wirksam. (5) Diese Auftragsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer. 2. Angebot und Auftragsbestätigung (1) Die umstehende Bestellung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich (2fache Ausfertigung) unter Angabe von Preis und Liefertermin verbindlich zu bestätigen; andernfalls ist der Auftraggeber an seine Bestellung nicht mehr gebunden. Eine verspätete oder unvollständige Annahme/Bestätigung der Bestellung gilt als neuer Antrag. Abweichungen gegenüber der Bestellung sind ausdrücklich aufzuführen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. (2) Eine Bestellung im Wert von und mehr gilt nur dann, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber a) eine Bescheinigung seines Finanzamtes vorlegt, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken bestehen, ihm öffentliche Aufträge zu erteilen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und b) eine eigene, schriftliche Erklärung abgibt, dass er seinen gesetzlichen Zahlungspflichten der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und Sozialbeiträge nachgekommen ist (Eigenerklärung). 3. Preise (1) Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ist dem Nettopreis hinzuzurechnen, sofern sie nicht bereits im Preis enthalten ist. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. (2) Der Preis beinhaltet sofern nicht anderes vereinbart ist die Lieferung an die in der Bestellung genannte Adresse einschließlich Verpackung, Nebenkosten Aufstellung und Inbetriebnahme sowie Einweisung des Bedienungspersonals. Wird anderes vereinbart, so sind die Fracht- und Verpackungskosten vom Auftragnehmer zu verauslagen und in den Rechnungen besonders auszuweisen. (3) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass sich die Preise im Rahmen der jeweils einschlägigen preisrechtlichen Vorschriften zu bewegen haben. Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der preisrechtlichen Überprüfung. Dieser Vorbehalt wird vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt und er verpflichtet sich, Überzahlungen zurückzuerstatten. 4. Lieferzeit, Lieferverzug (1) Die in der Bestellung angegebene oder vereinbarte Lieferzeit ist für den Auftragnehmer bindend und unbedingt einzuhalten. (2) Für den Beginn der Lieferfristen ist das Bestelldatum maßgebend. (3) Tritt eine Verzögerung der Lieferung ein oder wird eine solche erkennbar, so ist dem Auftraggeber hiervon unter Angabe der Gründe unverzüglich Mitteilung zu machen und eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Bestellung einzuholen. Durch eine Benachrichtigung wird der Eintritt des Verzuges nicht ausgeschlossen. (4) Bei Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer in jedem Fall nach seiner Wahl berechtigt, ohne Entschädigung von seiner Bestellung ganz oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten; das Recht Schadensersatz wegen Nichtleistung zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Daneben hat der Verkäufer alle durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist entstehenden Kosten zu tragen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden vorbehalten. 5. Lieferung, Gefahrübergang (1) Die Ware ist an die vorgeschriebene Versandadresse zu liefern. Teilsendungen sind als solche zu bezeichnen. Jeder Lieferung sind Lieferscheine (doppelte Ausfertigung) beizugeben, die den Inhalt der Sendung (Stückzahl, Preisangabe, Bestellnummer) genau bezeichnen. Verpackungsmaterial ist vom Auftragnehmer kostenlos zu entsorgen. (2) Der Auftragnehmer hat Mehrkosten für eine zur Einhaltung des Liefertermins etwa notwendige beschleunigte Beförderung zu tragen. (3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware trägt der Auftragnehmer bis zum Eingang am Verwendungsort der Lieferadresse und der Abnahme. (4) Kosten einer Versicherung der Ware werden vom Auftraggeber als Selbstversicherer nur übernommen, soweit er sie verlangt hat. Wenn bei besonders empfindlichen Waren eine Versicherung erforderlich erscheint, so ist vorher das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen. Für Transportschäden haftet der Auftragnehmer. 6. Ausführung des Vertrags (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung des Vertrages die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Die Lieferung muss den einschlägigen technischen Sicherheitsvorschriften entsprechen. (2) Nach solchen Vorschriften erforderliche Schutzvorrichtungen muss der Auftragnehmer mitliefern. Stellt sich heraus, dass die Lieferung den genannten Vorschriften nicht entspricht, hat er die fehlenden Vorrichtungen nachzuliefern, mangelhafte in den vorgeschriebenen Zustand zu bringen. 7. Lieferungen aus dem Ausland, Zoll Bei Lieferungen aus dem Zollausland hat sich der Auftragnehmer rechtzeitig mit dem Auftraggeber wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung (Zollfreiheit) in Verbindung zu setzen. Eine etwaige Zollforderung ist vom Auftragnehmer zu begleichen. 8. Mängeluntersuchung und Abnahme (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Eine Rüge des Auftraggebers ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie innerhalb einer Frist von 8 Arbeitstagen ab Zugang beim Auftragnehmer eingeht. (2) Vom Auftraggeber beanstandete Lieferungen, auch Teillieferungen, hat der Auftragnehmer umgehend zurückzunehmen. Auf Verlangen ist schnellstmöglich Ersatz zu liefern. Kosten für Ausbau und Wiedereinbau trägt der Auftragnehmer. Die Rücksendung beanstandeter Stücke erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Wegen eines Streites wegen Teillieferung darf die Weitere Vertragserfüllung nicht verweigert oder verzögert werden, es sei denn, dass der Auftraggeber einen Aufschub genehmigt hat. (3) Ist die Lieferung oder Leistung in vertragsgemäßem Zustand erfolgt, oder sind eventuell festgestellte Mängel beseitigt, wird sie abgenommen. Die Abnahme erfolgt sofern nichts anderes vereinbart wurde beim Empfänger. Ist ein Probelauf vorgesehen, wird die Abnahme nach einwandfreiem Probelauf durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll ausgesprochen. 9. Rechnungen und Zahlungen (1) Rechnungen sind vom Auftragnehmer in doppelter Ausfertigung durch die Post gesondert einzusenden; sie dürfen der Lieferung nicht beigelegt werden. Die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich zu machen. (2) Rechnungen müssen mit dem Namen des Auftraggebers sowie dessen Geschäftszeichen und der Bestellnummer versehen sein. Rechnungen, die dieser Bedingung nicht entsprechen, können an den Auftragnehmer zur Vervollständigung zurückgesandt werden. (3) Zahlungs- und Skontofristen laufen frühestens ab dem Tag, der auf den Tag der Abnahme der Lieferung bzw. vollständig erbrachten Leistung und Rechnung folgt. (4) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 21 Tagen ab Lieferung und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das vom Empfangsberechtigten auf der Rechnung bezeichnete Konto. Sind Teilabrechnungen zugelassen, so gelten für die die vorstehenden Bestimmungen. Als Zahlungstag gilt der Tag des Zahlungsabganges. 10. Mängelansprüche, Verjährung (1) Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Rechts- und Sachmängel. Die BGB finden auch auf Kauf- und Werklieferungsverträge Anwendung. Der Auftraggeber kann nach seiner Wahl auch die Rechte gemäß 434 BGB ausüben. (2) Beschädigungen oder Mängel berechtigen den Auftraggeber zur sofortigen Rücksendung und entsprechender Wertbelastung. (3) Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, frühestens gemäß 438 BGB nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Gefahrübergang; bei Maschinen, Apparaten und Apparateteilen erst mit dem Beginn der ständigen Verwendung. Wird keine schriftliche Abnahmebestätigung erteilt, so beginnt sie zwei Wochen nach Eingang der Lieferung beim Auftraggeber. (4) Unabhängig davon beträgt abweichend von den gesetzlichen Vorschriften die Verjährungsfrist bei der Gewährleistung von EDV-Lieferungen und Arbeiten 3 Jahre, unbeschadet für den Auftraggeber günstigerer Vertragsgestaltungen. Eine Vergütung für eine längere als die gesetzliche Gewährleistung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform. (5) Die Verjährungsfrist verlängert sich entsprechend, wenn während der Verjährungsfrist Nachbesserungsarbeiten oder die Lieferung von Ersatzstücken aufgrund von Mangelansprüchen vorgenommen werden; dies gilt auch für Lieferteile, die aufgrund der Gewährleistungsmängel nicht in Betrieb genommen werden konnten Eigentum, Schutzrechte (1) Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Durch die Übergabe erklärt der Auftragnehmer, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. (2) Der Auftragnehmer haftet dafür, dass bei der Ausführung des Vertrages sowie bei der Lieferung und Benutzung des Gegenstandes der Lieferung oder Leistung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei. 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Aschaffenburg nach Maßgabe der Lieferadresse. Gerichtsstand ist Aschaffenburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. 13. Schlussbestimmungen Sind einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 16

19 Zusätzliche Vertragsbestimmungen Lieferleistung Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB) Lieferleistung 1 Vertragsbestandteile (1) Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistung und der vertraglichen Abwicklung sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend: das Aufforderungsschreiben der Hochschule Aschaffenburg vom_ die Leistungsbeschreibung der Hochschule Aschaffenburg vom_ das Angebot des Auftragnehmers vom der EVB-IT Kaufvertrag vom die Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Hochschule Aschaffenburg (AGB) die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung diese zusätzlichen Vertragsbedingungen (2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, auch wenn diesen vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird. 2 Durchführung (1) Grundlage für die Durchführung dieses Vertrages ist die Leistungsbeschreibung der Hochschule Aschaffenburg. Es gelten die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und Bedingungen. (2) Die Leistung hat entsprechend den organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben der Hochschule Aschaffenburg zu erfolgen. 3 Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in seinem Angebot aufgeführten Leistungen in der Hochschule Aschaffenburg entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen. 1 17

20 Zusätzliche Vertragsbestimmungen Lieferleistung 4 Einsatz von Personal zur Auftragserfüllung (1) Soweit der/die Auftragnehmer/in zum Zwecke dieser Vertragserfüllung Personal einsetzt, sichert er/sie schriftlich zu, dem von ihm/ihr eingesetzten Personal Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen sowie das Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) einzuhalten (Anlage 1). (2) Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Subunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Subunternehmer ebenfalls die Einhaltung des MiLoG sowie des AentG in den jeweils gültigen Fassungen schriftlich zusichert. Kommen bereits durch den/die Auftragnehmer/in eingesetzte Subunternehmer der Aufforderung zur schriftlichen Zusicherung nicht nach, so wird der/die Auftragnehmer/in den Subunternehmer unverzüglich aus der Leistungserbringung herausnehmen. Für Subunternehmer haftet der/die Auftragnehmer/in gleicher Weise wie für seine eigenen Leistungen und Arbeitskräfte. (3) Auf Anforderung des Auftraggebers wird der/die Auftragnehmer/in geeignete Nachweise in Form von anonymisierten Lohnjournalen über den Stundensatz des eingesetzten Personals erbringen, auch des vom Subunternehmer eingesetzten Personals. (4) Der/die Auftragnehmer/in zahlt bei jedem Verstoß gegen die Pflichten aus den Absätzen 1-3 eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro, maximal jedoch 5 % der Gesamtsumme des Auftragswertes. (5) Dem Auftraggeber steht bei einem Verstoß des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin gegen die Pflichten aus den Absätzen 1-3 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. (6) Wird der Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen Pflichten aus dem MiLoG im Sinne einer Auftraggeberhaftung gemäß 13 MiLoG in Anspruch genommen, ist dieser berechtigt, Rückgriff bei dem/der Auftragnehmer/in zu nehmen. 5 Vergütung (1) Mit der Zahlung des vereinbarten Preises sind sämtliche Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistung stehen, abgegolten. Darüber hinausgehende Kosten, Auslagen und Spesen sowie sonstige Aufwandsentschädigungen, etc. sind somit ausgeschlossen. (2) Für alle Einzelaufträge gelten die durch den Zuschlag Vertragsbestandteil gewordenen Konditionen unter Ausschluss jeglicher entgegenstehender Konditionen des Auftragnehmers auch ohne dass diesen ausdrücklich widersprochen werden muss. 2 18

21 Zusätzliche Vertragsbestimmungen Lieferleistung (3) Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer im Überweisungsverkehr. Das Zahlungsziel beträgt nach Rechnungseingang 30 Tage. 6 Vertraulichkeit (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende dieses Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln. (2) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die ihm übergebenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren, vor Einsichtnahme Dritter zu schützen und auf Verlangen nach dem Ende des Vertrages innerhalb der von der Hochschule Aschaffenburg vorgegebenen angemessenen Frist zurückzugeben oder die Unterlagen zu vernichten. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung der vertraulichen Informationen oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. (3) Der Auftragnehmer wird in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die MitarbeiterInnen des Auftragnehmers und die vom Auftragnehmer bei der Durchführung dieses Vertrages hinzugezogenen MitarbeiterInnen die vorstehende Vertraulichkeit wahren. (4) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen und / oder Unterlagen ohne Bruch dieses Vertrages allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der betroffenen Vertragspartei allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder bei der betroffenen Vertragspartei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages vorhanden waren oder die betroffene Vertragspartei diese später unabhängig davon erhalten hat. aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind. In diesem Fall ist der Informationsgeber vor Preisgabe unverzüglich zu unterrichten und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen. 7 Vertragsdauer (1) Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft, die Leistungszeit beginnt mit dem Lieferdatum und endet mit Ablauf der in der Leistungsbeschreibung und den Optionen genannten Garantie- und Ersatzteilversorgungszeiten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 3 19

22 Zusätzliche Vertragsbestimmungen Lieferleistung (3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; ein Verstoß des Auftragnehmers gegen 5 dieses Vertrages gegeben ist. (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. (5) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber nur die bis zum Zugang der Kündigung vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber bestehen nicht. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber binnen einer Frist von zwei Wochen alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erstellten Unterlagen bzw. erbrachten Leistungen zur Verfügung. 8 Haftung (1) Die Hochschule Aschaffenburg, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (2) Im Übrigen ist die Haftung der Hochschule Aschaffenburg, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzungen oder Delikt beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden; der Höhe nach ist die Haftung außer bei Vorsatz begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Fall grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit. (4) Der Auftragnehmer haftet für von ihm zu vertretende Schäden wie folgt: für Sachschäden bis zu Euro je Schadensereignis für Vermögensschäden bis zu Euro je Schadensereignis für Personenschäden bis zu Euro je Schadensereignis. (5) Verzögert sich die Leistung des Auftragnehmers gegenüber den vereinbarten Leistungsterminen um mehr als sieben Kalendertage, kann die Hochschule Aschaffenburg für jeden weiteren Verzugstag Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung verlangen. Dieser beträgt max. 8% des Wertes desjenigen Teils der Leistung, die nicht genutzt werden kann, jedoch max. 5% der Gesamtsumme des Auftragswertes. 4 20

23 Zusätzliche Vertragsbestimmungen Lieferleistung 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist die Hochschule Aschaffenburg, Würzburger Str.45, Aschaffenburg. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aschaffenburg. (3) Es findet deutsches Recht Anwendung. 10 Schlussbestimmungen (1) Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kündigungserklärungen haben der jeweils anderen Vertragspartei mit eingeschriebenem Brief zuzugehen. Mündliche Abreden gelten nicht. (2) Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen werden die Vertragspartner diese durch solche ersetzen, welche die Verwirklichung des Vertragszweckes am besten gewährleisten; dies gilt sinngemäß für den Fall einer Regelungslücke. 5 21

24 Hinweis EVB-IT Kaufvertrag Hinweis zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf) Die mitgelieferten ergänzenden Vertragsbedingungen IT- Kauf (EVB-IT Kauf) sind nur ein Entwurf, der nach der Zuschlagsentscheidung, zusammen mit dem erfolgreichen Anbieter, finalisiert wird. 22

25 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 1 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Vertrag über den Kauf von Hardware Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages Vertragsgegenstand Vertragsbestandteile 2 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 3 3 Kauf von Hardware 3 4 Lieferung 4 5 Instandhaltung Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) Sonstige Instandhaltungsleistungen Beginn / Dauer Kündigung von Instandhaltungsleistungen Vergütung Preisanpassung Dokumentation 6 6 Servicezeiten 6 7 Fälligkeit und Zahlung Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale 6 8 Rechnungsadresse 7 9 Ansprechpartner 7 10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 7 11 Mängelhaftung (Gewährleistung) 7 12 Garantien Auftragnehmergarantien Herstellergarantien 7 13 Hotline 7 14 Teleservice* 8 15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 8 16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen 8 17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 8 18 Erfüllungsort und Lieferort 8 19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer 8 20 Sonstige Vereinbarungen 9 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

26 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 2 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Vertrag über den Kauf von Hardware zwischen Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: im Folgenden Auftraggeber genannt und Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Kaufvertrages ist der Kauf von Hardware ggf. mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und, soweit vereinbart, Instandhaltung der Hardware nach der Lieferung. 1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile: dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen: Anlagen Anlage Nr. Bezeichnung Datum/ Version Anzahl Seiten Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

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