Was ist bei einem Sterbefall zu erledigen?
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- Meike Marie Haupt
- vor 5 Jahren
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1 Was ist bei einem Sterbefall zu erledigen? Sterben ist leider immer noch ein gesellschaftliches Tabuthema und wird von vielen Menschen am liebsten gemieden. Das gleiche gilt für Probleme, die im Zusammenhang mit einem Todesfall stehen. Der Tod eines Angehörigen zieht eine Fülle von Formalitäten, Behördengängen und Besorgungen nach sich, die von den Hinterbliebenen erledigt werden müssen. Nachstehende Informationen sollen Ihnen in den wesentlichen Fragen eine kleine Hilfe sein: Wenn der Todesfall zuhause eintritt, muss unverzüglich ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser stellt einen Totenschein aus. Beim Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Institution sorgen diese Einrichtungen dafür. Verständigen Sie Familienmitglieder und nahe Angehörige, sowie Verwandte und Freunde.
2 Für die Versorgung der/des Verstorbenen (Sarglieferung, Sargausstattung, Einsargung, Überführung ins Leichenhaus und Aufbahrung) muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Setzen Sie sich mit dem Pfarramt in Verbindung um den Bestattungstermin abzusprechen. Von dort aus wird auch das Läuten der Totenglocke veranlasst. (Tel ) Wenn der Todesfall im Bereich der Gemeinde Rottenbuch eingetreten ist müssen Sie den Sterbefall sofort beim Standesamt Rottenbuch anzeigen. Dazu müssen Sie den Totenschein des Arztes sowie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch vorlegen. Das Standesamt stellt auch die Sterbeurkunden aus. Setzen Sie sich umgehend mit der Gemeinde Rottenbuch wegen der Graböffnung bzw. wegen einer neuen Grabstätte in Verbindung. Geben Sie -wenn gewünscht- Sterbebilder in Auftrag. Setzen Sie gegebenenfalls eine Todesanzeige in die Zeitung. Bestellen Sie Blumenschmuck bzw. das Sarggesteck.
3 Beauftragen Sie -wenn gewünscht- eine Gaststätte mit der Bereitung des Leichenschmauses. Bitten Sie Sargträger (Nachbarn) der/dem Verstorbenen diese letzte Ehre zu erweisen. Müssen Vereine/Verbände verständigt werden? Soll das Requiem durch den Kirchenchor gestaltet werden? (Wird wenn gewünscht- vom Pfarramt organisiert) Soll die Blaskapelle am Grab bzw. in der Kirche spielen? (Vorstand der Musik Rottenbuch: Tobias Schmid 08867/ Vorstand der Musik Schönberg: Christian Neuner 08867/912100) Was nach der Beerdigung noch zu bedenken ist: Melden Sie den Sterbefall der Krankenkasse. Wenn die/der Verstorbene Rentenbezieher war, müssen Sie über die Rentenrechnungsstelle die Rente abmelden und eventuell das Sterbevierteljahr beantragen. Die Gemeinde hält die dafür notwendigen Formblätter bereit und hilft Ihnen gerne beim Ausfüllen.
4 Teilen Sie gegebenenfalls der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse den Sterbefall mit. Witwen oder Witwer können über die Gemeinde einen Hinterbliebenenrentenantrag stellen. Verständigen Sie Versicherungsunternehmen vom Sterbefall. Eventuell Zeitung abbestellen, GEZ und Telefon abmelden, Mitgliedschaften kündigen. Giro- und/oder Sparkonten der/des Verstorbenen auflösen/umschreiben. Danksagung in die Zeitung setzen. Wir hoffen sehr, dass dieser kleine Wegweiser Ihnen als Hinterbliebene hilft mit den organisatorischen Problemen, die ein Sterbefall mit sich bringt fertig zu werden und dass sie außerdem die seelische Kraft aufbringen die schweren Stunden beim Verlust eines geliebten Menschen zu bewältigen. Gemeinde Rottenbuch -Friedhofsverwaltung und Standesamt-
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