I l::akfii... ~~~n: 1 C 2548/15 (37),,;~sll..~,.. '1'
|
|
- Lars Sachs
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ~ - Beglaubigte Abschrift -. ~~:r,.i rankfurt am Main Verkündet t. Protokoll am: l::akfii... ~~~n: 1 C 2548/15 (37),,;~sll..~,.. '1',/J:uße~e 'chst _.. G.'... _, 1...,.,...",.~: :'\'tl~ C,1~1. ie;1... '::~)~~tij-"v:" ~ ~.,,... ~/ \/- ~::~~~;'. ~':::..~!~inj,'t;)f,. f;-".... Urkundsbeamtin-/beamter der Gescti elle ' ~" m Namen des Volkes Urteil n dem Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf u. KoL,.. Geschäftszeichen: gegen Klägerin' Frankfurt am Main Beklagte Prozessbewollmächtigte: Rechtsanwälte Köln Geschäftszeichen: hat das Amtsgericht Frankfurt am Main- Außenstele Höchst durch den Richter am Amtsgericht. aufgrund der mündlichen Verhandlung vom ~U_CU_01.DOTX Urteil- ZP 14 - Urschrift eines Urteils /6
2 .;ht erkannt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600,00 als Schadensersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem sowie 506,00 Rechtsanwaltskosten zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es bleibt der Beklagten nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des,aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstre-' ckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet : Seite 2/6
3 Tatbestand: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung von, Schadensersatz als fiktive Lizenzgebühr sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten für ein Abmahnverfahren wegen der behaupteten illegalen Nutzung mit Filesharing eines Filmes. Die Klägerin behauptet, dass sie nhaberinder Urheberrechte für die Verwertung der,bild und Tonaufnahmen in Deutschland für den Film " " o sei. Sie verfüge über die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte inso-, ' fern. Die Beklagte habe am zwischen Uhr und Uhr über ihren nternet-anschluss \.Jnzulässigerweise und unter Verletzung des Urheberrechtes der Klägerin diesen Film über Filesharing im nternet angeboten. Daher könne sie zum einen eine fik~ive Lizenzgebühr von 600,00 verlangen. Nachdem sie die Beklagte abgemahnt hatte, könne sie für die hierdurch entstandenen Anwaltskosten 506,00 verlangen., Die Klägerin stellt Antrag wie ausgeurteilt. Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Sie bestreitet das Urheberrecht der Klägerin an dem Film. Sie bestreitet auch, dass sie die vorgeworfene Handlung begangen habe, Daher müsse sie weder eine fiktive Li- ' zenzgebühr bezahlen noch Anwaltskosten. Gemäß Beweisbeschluss vom wurden die von der Klägerin benannten Fa- ' milienangehöri,gen der Beklagten, Herr und die Kinder und im Termin am vernommen. Hinsichtlich des nhaltes ihrer Aussagen wird auf das Sitzungsprotokoll verwiesen. Seite 3/6
4 '1,;-,' r fji~htlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien ;f..t iwechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie den weiteren Akteninhalt verwiesen.., ::~'~~'( i/ Entscheidungsgründe:. l Die zulässige Klage ist begründet. Die Klägerin kann zum einen die begehrte fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 600,00 verlangen. Von Beklagtenseite wurde zwar das Urheberrecht der Klägerin am Film in der Klageerwiderung bestritten. Nachdem die Klägerin jedoch hierauf im Schriftsatz vom ' umfänglich repliziert hat (B d.a.), verteidigte sich die Beklagte diesbezüglich nicht mehr. Offensichtlich wurde daher das Urheberrecht der Klägerin unstreitig gestellt. Ansonsten wäre angesichts des substantiierten Vortrages von Klägerseite ein weiteres - nun zu pauschales - Bestreiten nicht erheblich. Gleiches gilt für die Verteidigung der Beklagten dahingehend; dass dieses illegale File. sharing nicht von ihrem Computer ausgegangen sei. Das Verfahren, wie es von der Klägerseite betrieben wurde, um über die Ermittlung der P-A~resse den konkreten Computer zu ermitteln, ist so ausgereift, dass diese Zuordnung zumindest mit der auch hier zu pauschal~n - Verteidigung der Beklagten nicht in Zweifel gezogen werden kann. So kommt es alleine darauf an, ob nun tatsächlich die Beklagte diese Urheberrechtsverletzung begangen hat. Sie behauptet, dass auch andere Personen, nämlich ihre Familienangehörigen, Zugriff auf den Computer gehabt hätten und von daher dieses Filesharing durchgeführt haben könnten. n der Beweisaufnahme haben weder die beiden Kinder noch der Ehemann zugestanden; dass sie diese Urheberrechtsverletzung begangen hätten. Es ist zwar davon auszugehen, dass auch der Ehemann, obwohl er dies geleugnet hat (was gegebenenfalls noch strafrechtliche Weiterungen haben könnte), Zugang zum Computer hat. Dies wurde von den Kindern so bestätigt. Alle drei gaben jedoch an, dass sie zur fraglichen Zeit den Computer nicht zu diesen Zwecken (Filesharing des gegenständlichen Films) genutzt hätten. Es zwar nicht auszuschließen, dass die Zeugen dem Gericht nicht die Seite 4/6
5 ;" 1. '..h'anze Wahrheit gesagt haben - bei dem Ehemann ist dies tür das Gericht zumindest hinsichtlich des von ihm verneinten Zugangs zum Computer und damit zum nternet. äußerst wahrscheinlich bis evident. Es besteht jedoch für das Gericht keine Grundlage, nur aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung das Erwachsende - hier gegebenenfalls wohl schon ältere Frauen - derartige Aktionen mit einem derartigen Film auf Tauschbörsen nicht unternehmen und damit zum Beispiel die als Zeugin benannte Tochter eher infrage käme. Dies wären reine Spekulationen. Dies ist dem Gericht verwehrt. Daher hat das Gericht mangels entsprechender gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die drei Zeugen nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben.. Die Von dem Beklagtenvertreter im Schriftsatz vom angestellte Bewertung der Beweisaufnahme und der rechtlichen Weiterungen bis hin zur Auffassung, dass auf der Grundlage der BeWeisaufnahme die Klage abzuweisen wäre, trägt nicht. Es bleibt nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nur die Beklagte als Verletzerin der Urheberrechte der Klägerin übrig. Soweit von Beklagtenseite auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Mai 2010 verwiesen wird, steht diese der hiesigen Entscheidung nicht entgegen. Die Beklagte trägt nicht vor, dass sie diesen Personen die Nutzung "bewusst" überlassen hätte. Diese Personen konnten den Computer nutzen. Sie hat ihnen aber für diese fragliche Zeit nicht die Nutzung eingeräumt, so dass sie sich. damit auch nicht exkulpieren kann. Es verbleibt daher bei der im Zivilprozess einzig rekonstruierbaren Möglichkeit, dass die Beklagte die Urheberrechtsverletzung begang.en hat. Daher hat sie die fiktiven Lizenzgebühren zu zahlen.. Diese sind in der Höhe nicht zu beanstanden. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten für das Abmahnverfahren sind zu zahlen. Auch diese bewegen sich im üblichen Rahmen. Die Zinsentscheidungen haben ihre.grundlagen in den 286, 288 Abs. 1 BGB. Die Nebenentscheidungen folgen aus den 91 bzw. 708 Nr. 11,711 ZPO. Seite 5/6
6 /1 / Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der Berufung angefochten werden. Sie ist einzulegen innerhalb einer Notfrist von einem Monat bei dem Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, Frankfurt am Main.. Die Frist beginnt mit der Zustellung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung. Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdegegenstand 600,00 übersteigt oder das Gericht die Berufung in diesem Urteil zugelassen hat. Zur Einlegung der Berufung ist berechtigt, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Berufung wird durch Einreichung einer Berufungsschrift eingelegt. Die Berufung kann nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Richter am Amtsgericht. \ i, Seite 6/6
--= ~- :;="ï[mtsgericht Frankfurt am Main
~.A= /.";~ ~ = ~ :;="ï[mtsgericht Frankfurt am Main,... ~ ~Außenstelle Höchst ~ Aktenzeichen: 387 C 1062/16 (98) ~... Beglaubigte A'.bschrift Verkündet lt Protokoll am: 02.12 2016 lm Namen des Volkes Urteil
Mehr^nitsgeric&frankfurtarnmain
^nitsgeric&frankfurtarnmain Äkten?eichett:]387 C 1178/14 (98) Verkündet am: 21.10.2014 UrkundsbeamtitWbeamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigte:
MehrAmtsgericht Nürtinge. lm Namen des Volkes. Urteil
Abschrift Aktenzeichen: 17 e 1148/14 I Amtsgericht Nürtinge lm Namen des Volkes Urteil ln dem Rechtsstreit gegen Beklagte - Prozessbevollmäcbtime.r.. wegen Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung hat
Mehr~ Aktenzeichen: 1s2 e 2936/14
~ Aktenzeichen: 1s2 e 2936/14 Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Koblenz IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbeyo!!mächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Beethovenstraße
MehrEndunefl. Amtsgericht Traunstein. - erlässt das Amtsgericht Traunstein durch den Richter am Amtsgericht. Beglaubigte Abschrift. Az.
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Traunstein Az.: 312 C 1328/17 In dem Rechtsstreit - Klägerin -... _ E l II I Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.:_ gegen - Beklagter
MehrIm Namen des Volkes Urteil
Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: 30 C 3256/17 (71) Verkündet lt. Protokoll am:, Urkundsbeamtin-/beamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin gegen Beklagte
MehrBeglaubigte Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Berlin, - Klägerin-
Amtsgericht Hamburg-Harburg Az.: 641 C 512/15 Beglaubigte Abschrift Verkündet am 25.02.2016 ohne Urkundsbeamtin der Geschäf1sstelle In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten
MehrBeglaubigte Abschrift. Amtsgericht Bochum. Urteil. in dem Rechtsstreit. Rechtsanwälte Waldorf Frommer '
~ 4 I 66 C 125/17 Beglaubigte Abschrift Verkündet am 26012018 Justizbesöhäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstglle Amtsgericht Bochum IM NAMEN DES VOLKES Urteil in dem Rechtsstreit Prozessbevpllmächtigte:
MehrUrteil. lm Namen des Volkes
- Ausfertigung - 7 e 46114 (18) Verkündet am 23.11.2015 -ust1zbeschäft1gter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Amtsgericht Homburg Urteil lm Namen des Volkes ln dem Rechtsstreit Klagen n Prozessbevollrnachtrqte:
Mehr~ Amtsgericht Maulbronn
Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-
MehrIm Namen des Volkes Versäumnisurteil
VOllstreckbare Ausfertigung.. - Amtsgericht Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 29 C 3157/14 (19) Verkündet -durch Zustellung- am 16.1.15, JAe Urkundsbeamtin-Ibeamter der GescMftsstelle Im Namen des Volkes
MehrBeglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Deggendorf Az.: 1 C 525/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit M. I. C. M. Mircom International Content Management & Consulting LTD, Spyrou Kyprianou 32, 2 nd floor,
MehrBeglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. erlässt das Amtsgericht Ebersberg durch den Richter am Amtsgericht Kaltbeitzer im vereinfachten.
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Ebersberg Az.: 2 C 19/15 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr.d.d. Hauptstraße 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin - gegen - Beklagte - wegen
MehrEnduñeü. Amtsgericht Landshut. Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstr. 12, München, (32.:
Amtsgericht Landshut Beglaubigte Abschrift Az.: 1 C 2094/16 In dem Rechtsstreit - Klägerin -... _ E I V H I Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstr. 12, 80336 München, (32.: gegen 84051 Essenbach -
Mehr12. April 2016 Amtsgericht Leipzig: Abweisung einer Klage der Rasch Rechtsanwälte wegen Tauschbörse Urheberrechtsverletzung
12. April 2016 Amtsgericht Leipzig: Abweisung einer Klage der Rasch Rechtsanwälte wegen Tauschbörse Urheberrechtsverletzung In einem Urteil vom 6. April 2016 Aktenzeichen: 113 C 3374/15 hat das Amtsgericht
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
7 U 250/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 014 14 O 216/03 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 5.5.2004 Verkündet am 5.5.2004... Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
MehrAmtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
62 C139/16 Vollstreckbare Ausfertigung, Zugestellt an a) Klägerseite am: Ag, 0 'l j-ij b) Beklagtenseite a5'i -t-,0 g,)6 Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES Urteil Zielke, Justizamtsinspektorin
Mehr_ Amtsgericht. , Richter am Amtsgericht. Halle (Saale) Urteil. Im Namen des Volkes
- Abschrift Amtsgericht Halle (Saale) 104 C 711/16 Verkündet am #, Richter am Amtsgericht als Richter am Amtsgericht Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte
MehrArbeitsgericht München
Abschrift 23 Ca 8191/11 Verkündet am: 22.03.2012 Schenk Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Arbeitsgericht München Im Namen des Volkes ENDURTEIL In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt Prozessbevollmächtigte/r:
Mehr-us tizbeschäftigte -(md)
4 A Vollstrèckbare A / 14C 92/ 17 Ausfertigung Verkündet am 22 02 201B us tizbeschäftigte (md) als Urkundsbeamtin der Geschäftstelle Amtsgericht Düsëeldorf mi NAMEN DES VOLKES! UrfeiÍ Ÿ n dem Rechtsstreit:
Mehr_gez. URTEIL. Amtsgericht Leipzig IM NAMEN DES VOLKES. Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12, München, Gz.
Ausfertigung Amtsgericht Leipzig Zivilabteilung I Aktenzeichen: 118 C 1559/17 Verkündet am: 23.06.2017 _gez. Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit - Klägerin
MehrBeglaubigte Abschrift. Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz. Im Namen des Volkes. Urteil
Aktenzeichen: 5 c 249/16 Beglaubigte Abschrift I Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz 0 8. JUNI Z016. _... ~1', f
MehrAmtsgericht Cloppenburg
- Abschrift - Amtsgericht Cloppenburg 21 C 901/17 Im Namen des Volkes Urteil I n dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF, Hauptstraße 117, 10827 Berlin Klägerin Prozessbevollmächtigter: Geschäftszeichen:
Mehrmmm I I H Gz-= "HHH URTEIL Amtsgericht Leipzig IM NAMEN DES VOLKES Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12, München, Gz.
A Ausfertigung Amtsgericht Leipzig Zivilabteilung l Aktenzeichen: 106 C 1599/17 Verkündet am: 20.06.2017 Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit - Klägerin
Mehr... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes
....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das
MehrBeglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil. 1. Das Versäumnisurteil vom wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht München Az.: 262 C 19677/15 IM NAMEN DES VOLKES ln dem Rechtsstreit Prozessbevoll mäcbtigte: Rechtsanwälte rka Rechtsanwälte, Johannes-Brahms-Piatz 1, 20355 Hamburg, Gz.:
MehrIm Namen des Volkes Urteil
Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: 29 C 2227/18 (85) Verkündet lt. Protokoll am: 18.01.2019, Justizangestellte Urkundsbeamtin-/beamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit
MehrIm Namen des Volkes Urteil
- Beglaubigte Abschrift - Amtsgericht Frankfurt am Main Verkündet It. Protokoll am: Aktenzeichen: 30 C 3260/15 (87) 29.08.2016 ^ j o s Urkundsbeamtin-/beamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil
Mehr- Vollstreckbare Ausfertigung - Amtsgericht Bremen. Im Namen des Volkes. Urteil
- Vollstreckbare Ausfertigung - Amtsgericht Bremen 10 C 178/16 Im Namen des Volkes Urteil I n dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH v.dd. Geschäftsführer Geschäftszeichen: Hauptstr. 117, 10827 Benin Klägerin
MehrAmtsgericht Siegburg IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
Beglaubigte Abschrift (Telekopie gemäß 16~ Abs. 3 ZPO) 112 C 12/18 Amtsgericht Siegburg IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführerin 117, 10827
MehrBeglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, München, Gz.: Neuendettelsau.
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Ansbach Az.: 5 e 22115 L IM NAMEN DES VOLKES \ ln dem Rechtsstreit Prozessbevollmàcbtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.: gegen
MehrAmtsgericht Frankenthal (Pfalz) , Endurteil
,, Beglaubigte Abschrift,- Aktenzeichen: 3b e 213114 Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) IM NAMEN DES VOLKES, Endurteil ln dem Rechtsstreit - Klägerin - Prozess bevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer
MehrAmtsgericht Frankfurt am Main. Im Namen des Volkes
Laut Protokoll verkündet am 2.6.2017 Urkundsbeamtin/ter der Geschäftsstelle Amtsgericht Frankfurt am Main Im Namen des Volkes Im Rechtsstreit Klägerin, g e g e n Beklagte, hat das Amtsgericht Frankfurt
MehrAmtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
~ C 284/15 Verkündet durch Zustellung an: Kläger-Vertr. am 30. Bekl.-Vertr. am Amtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES Urteil als Urkundsbeamter Geschäftsstelle 1 dem Rechtsstreit der Lorraine
MehrBeglaubigte Abschrift , Amtsgericht Stuttgart. Im Namen des Volkes. Urteil
. ' Aktenzeichen: 45 c 5656/15 Beglaubigte Abschrift - - - ---, ~ r-.,v'i4 ~~-..r. ~~,._ ~... ft....! t,.,., ''-"._.,..-u,..,.r.-,,~., f-~- 1 ' ~. t. a ~ h-.-11 ~ :1 ~ j I Amtsgericht Stuttgart 2 2. APR.
MehrVollstreckbare Ausfertigung Zugestellt an IJ 2 a) Klagerseite am: ;11:>. fi. ClA] b) Beklagtenseite ar:y'l :/12-2..\01'13. Urteil. In dem Rechtsstreit
'37 C 636/13 Vollstreckbare Ausfertigung Zugestellt an IJ 2 a) Klagerseite am: ;11:>. fi. ClA] b) Beklagtenseite ar:y'l :/12-2..\01'13 '.'... -;','''', i' ;'/. Jus beseh' ~e,.. L, " ",," ", als Urkundsbeamti
MehrBeglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. Prozessbevonmächtigte: Rechtsanwalte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, München, Gz.
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Traunstein Az.: 314 e 522115 IM NAMEN DES VOLKES ln dem Rechtsstreit Prozessbevonmächtigte: Rechtsanwalte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.: gegen
MehrENDURTEIL IM NAMEN DES VOLKES "..H. _. Amtsgericht Leipzig. wegen Urheberrecht. o1oevoresdemez-z E I H.. H.
Ausfertigung Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: 104 C 7366/16 Zivilabteilung I Verkündet am: 30.01 17 zobarseslerstatin Urkundsbeamter/iI r6é7 Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL
MehrVollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil
Vollstreckbare Ausfertigung Amtsgericht Amberg Az.: 2 C 222/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Hauptstr. 117, Lorralne Media GmbH vertreten durch d. Gesch~ftsführer 10827 Berlin, - Klägeringegen
MehrBeglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Passau Az.: 15 c 582/15 IM NAMEN DES VOLKES ln dem Rechtsstreit - Klägerin- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.:
MehrAmtsgericht Münster IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
Abschrift 7 C 486/18 Verkündet am 28.08.2018, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Münster IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr.
Mehrfiiilptsgerifht Oberhausen IMJNAM8N DES VOLKES Urteil
Abgekürzte vollstreckbare Ausfertigung 37 C 914/16 Zugestellt an a) Klägerseite am:,/14. o:l-. 20A.:b b) Beklagtenseite am:!i S. 2ßA b fiiilptsgerifht Oberhausen IMJNAM8N DES VOLKES Urteil _Justizb als
MehrAbschrift. Amtsgericht Zossen. Im Namen des Volkes. Urteil
Abschrift Az.: 4C158/16 Amtsgericht Zossen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 117, 10827 Berlin - Klägerin- Prozessbevollmächtigter:
MehrIm Namen des Volkes. Urteil
Arbeitsgericht Cottbus Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 6 Ca 1383/08 Verkündet am 29.01.2009 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In Sachen - Klägerin - Prozessbevollmächtigte:
MehrAbschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES
Az.: 820 C 401/16 Abschrift In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin 10827 Berlin Hauptstr aße 117, - Klägerin- gegen - Beklagteerkennt das
MehrAmtsgericht Elmshorn. Urteil. lm Namen des Volkes
Beglaubigte Abschrift 53 e 129115 Verkundet am 22 07 2016 -Justizangestellte als Urkundsbeamtm/er der Geschäftsstelle Amtsgericht Elmshorn Urteil lm Namen des Volkes ln dem Rechtsstreit Prozessbevollmåchtigte:
MehrAmtsgericht München IM NAMEN DES VOLKES. Az.: 212 C 25340/13. Ausfertigung. In dem Rechtsstreit. - Klägerin -
,;, Ausfertigung Amtsgericht München Az.: 212 C 25340/13 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit - Klägerin - prozessbeyollmächtjgte' Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.:
MehrAmtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
Abschrift 42 e s111a Verkündet am 04.08.2016 als Urkundsbeamter der Geschàftsstelle Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit der Klägerin, Prozessbevollmåchtigte: gegen Herrn
Mehrfür Recht erkannt: Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden.
- Amtsgericht Grimma Abschrift Aktenzeichen: 1 C 170/14 Abteilung für Zivilsachen Verkündet am : 15.07.2014 Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL ln dem Rechtsstreit - Kläger
MehrBeglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES Nürnberg
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Nürnberg Az.: 32 e 3304115 IM NAMEN DES VOLKES ln dem Rechtsstreit - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München,
MehrAmtsgericht Rendsburg. Urteil
Abschrift 44 c 133/14 Verkündet am 10.12.2014 Hagge, Justiangestellte als Urkundsbeamtin/er der Geschäftsstelle Amtsgericht Rendsburg Urteil Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit 1-0N New Media GmbH,
Mehrgegen Amtsgericht Bochum Urteil IM NAMEN DES VOLKES Beglaubigte Abschrift 67 C 354t16 Rechtsanwälte NIMROD Rechtsanwälte
Beglaubigte Abschrift 67 C 354t16 I Verkündet am 07. 12.2016 Jusuzoescnanrgre als Urkundsbeamtin der Geschäfisstelle Amtsgericht Bochum IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit Klägerin, P rozessbevo
MehrIM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL
Ausfel;tigung Amtsgericht Dresden Abteilung tar Ziloilsachen Aktenzeichen: 108 C 2020/16 AA Verkündung statt zugestellt am: Urkundsbeamterlin der Geschaftsstelle IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL In dem Rechtsstreit
Mehr147\ Amtsgericht Pforzheim. Im Namen des Volkes. Urteil
Aktenzeichen: 4 C 156/16 Vollstreckbare Ausfertigqog. 147\ W Amtsgericht Pforzheim Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Hauptstr. 117,
MehrAmtsgericht Neustadt a. Rbge.
Amtsgericht Neustadt a. Rbge. Verkündet am 16.01.2013 52 C 675/12 Rexhausen, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit Im Namen des Volkes Urteil der Firma E-Plus Service
Mehrfür Recht erkannt: Amtsgericht Erfurt Az.: 11 C 2341/15 Urteil- IM NAMEN DES VOLKES wegen Schadensersatz Richter am Amtsgericht- Beglaubigte Abschrift
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Erfurt Az.: 11 C 2341/15 _ IM NAMEN DES VOLKES Urteil- In dem Rechtsstreit - Klägerin -... E I II I Rechtsanwälte WALDORF FROMMER, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.:
Mehr:16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC,
32 C 2196/15 Zugestellt an a) Klägerseite a :16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC, Amtsgericht Oberhausen,IM-NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr.d,d, GeschäftsflJhrer,
MehrAmtsgericht Köln IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
137 e 36/16 te Abschrift Verkundet am 27.06.2016 - Justzbeschäñlçte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Köln IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit Klägerin, Prozessbevollmächtigte:
MehrENDURTEIL. Amtsgericht Leipzig IM NAMEN DES VOLKES. Verkündet am: Ausfertigung. Aktenzeichen: 117 C 1073/17
Ausfertigung Amtsgericht Leipzig Zivilabteilung l Aktenzeichen: 117 C 1073/17 Verkündet am: 25.08.2017 Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL In dem Rechtsstreit - Klägerin
Mehr, Vollstreckbare Ausfertigung / Zugestellt an /: 8)",(/ a) Klägerseite a: 0 t -0,~v..,... b) Beklagtenseit1,m: D ~ 1 <f IM NAMEN DES VOLKES
8 C 84/14, Vollstreckbare Ausfertigung / Zugestellt an /: 8)",(/ a) Klägerseite a: 0 t -0,~v..,... b) Beklagtenseit1,m: D 1 08 - ~ 1
Mehr"'!!II_ Justizobersekretärin
- Vollstreckbare Ausfertigung - Amtsgerich-t Halle (Saale) 105 C 3137/14 Verkündet am 09.06.2015 "'!!II_ Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschä.ftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit
MehrIm Namen des Volkes Urteil
Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: 32 C 196/18 (18) Verkündet lt. Protokoll am:, Urkundsbeamtin-/beamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Kläger Prozessbevollmächtigte:
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
6 U 94/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 O 72/06 Landgericht Cottbus Anlage zum Protokoll vom 18.09.2007 Verkündet am 18.09.2007 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht
MehrAmtsgericht Gladbeck IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
Abschrift II C 265/17 Verkündet am 13.03.2018 Stratmann, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Gladbeck IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit Kläger, ProzessbevoIImächtigter
MehrEndurteil. für Recht erkannt: Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES Endurteil In dem Rechtsstreit - mmm K ägerin ~. Rechtsanwälte WALDORF FROMMER, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.: -' gegen
MehrLandgericht Oldenburg
Landgericht Oldenburg Im Namen des Volkes Urteil 1502471/15 Verkündet am 11.05.2016 JS'in_ Urkundsbeamter(in) der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit 11 il - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte
MehrIm Namen des Volkes Urteil
; / f Amtsgericht Fulda Aktenzeichen: 32-C 86/15 (B) Verkündet am: 14.07.2016, Justizfachangestellte Urkundsbeamtiri-/beamter der Göschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit ProzRSRhovoljrnächticite:
Mehr2 9. A P R Tim O. Becker Rechtsanwalt SCHLUSSURTEIL. gegen
Amtsgericht Hamburg-Barmbek Geschäfts-Nr.: 810 C 255/03 Verkündung Verkündet am 2 8. 4. 2 0 0 5 EINGEGANGEN 2 9. A P R. 20 05 Tim O. Becker Rechtsanwalt Im Namen des Volkes Justizangest als Urkundsbeamtin
MehrAmtsgericht NürtiIi!!en
Vollstreckbare Ausfertigung Aktenzeichen: 12 C 1363/14 ~ ~ Amtsgericht NürtiIi!!en Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit v",rir",t
MehrIM NAMEN DES VOL. Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, Münc
Amtsgericht Hof Az.: 17 C 969/12 IM NAMEN DES VOL In dem Rechtsstreit - Beklagte - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 Münc wegen Forderung erlässt das Amtsgericht
MehrIM NAMEN DES VOLKES SCHLUSSURTEIL
Verkündet am: 25.01.2013 Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle IM NAMEN DES VOLKES SCHLUSSURTEIL In dem Rechtsstreit - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: gegen - Beklagte - Prozessbevollmächtigte: wegen
MehrAusfertigung IM NAMEN DES VOLKES
Amtsgericht Neuburg a.d. Donau Az.: 3 c 330/13 Ausfertigung.----------- 1 4. MRZ. 2014 ~ ~~ ~ 'i>!lltta IMl." ~~ "~ ~~ ~~,, ~~ ~ RECHTSANWÄLTE IM NAMEN DES VOLKES ln dem Rechtsstreit Prozessbeyollmächtigte:
MehrIm Namen des Volkes Urteil
Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: 32 C 2278/17 (90) Verkündet lt. Protokoll am: 02.03.2018 Urkundsbeamtin-/beamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin
MehrUrteil EINGANG OKT 2016 fß IM NAMEN DES VOLKES ZETZMANN RECHTSANWALT. In dem Rechtsstreit. - Kläger-
(,' '5 Beglaubigte Abschrift Amtsgericht ÄZ,: 2 C 132/16 Bad Salzungen EINGANG 2 6. OKT 2016 fß ZETZMANN RECHTSANWALT IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit - Kläger- Prozessbeyoll mächtigte' Rechtsanwälte
MehrAmtsgericht Cloppenburg
- Abschrift - Amtsgericht Cloppenburg 21 C 1093/14 Verkündet am: 12.12.2014 Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Kläger Prozessbevollmächtigter:
MehrRechtsanwalt. Urteil. Amtsgericht Rostock. Im Namen des Volkes. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit zu zahlen.
Abschrift Aktenzeichen: Amtsgericht Rostock Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit - Klägerin -.. _ E I Il Il' I Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.:_ 18057 gegen
MehrOberlandesgericht Celle
Oberlandesgericht Celle Im Namen des Volkes Urteil 13 U 177/12 9 O 102/12 Landgericht Hannover Verkündet am 16. Mai 2013 Frank, Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit
MehrAmtsgericht Leipzig Urteil vom , Az. 114 C 610/15 Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für Filesharing in WG
Amtsgericht Leipzig Urteil vom 16.06.2015, Az. 114 C 610/15 Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für Filesharing in WG Die Frage ist, ob ein Anschlussinhaber für das Filesharing, dass über seinen
MehrIm Namen des Volkes Urteil
Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: Verkündet lt. Protokoll am: 13.07.2017, Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin-/beamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Kläger
MehrAmtsgericht Germersheim. Urteil (abgekürzt nach 313a Abs. 1 ZPO)
1 O 206/15 Seite 1 Aktenzeichen: 1 O 206/15 Amtsgericht Germersheim IM NAMEN DES VOLKES Urteil (abgekürzt nach 313a Abs. 1 ZPO) In dem Rechtsstreit - Klägerin - gegen 1. - Beklagter - 2. - Beklagte - wegen
MehrENDURTEIL. Amtsgericht Leipzig IM NAMEN DES VOLKES. Ausfertigung. Aktenzeichen: 109 C 1063/17. Verkündet am:
Ausfertigung Amtsgericht Leipzig Zivilabteilung I Aktenzeichen: 109 C 1063/17 Verkündet am: 07.06.2017 Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL In dem Rechtsstreit - Klägerin
MehrArntsge.richtKrcfCId: IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
:.OZi51ß4? 6Ei.,.flmtsgricbt.Krefe.1t :S. 44 Beglaubigte Abschrift (Telekopie gemäß '169 Abs 3 ZPO)... :..: 'äe07.0 'MIT Sobieoh, Justlzbeschaftlgte 1 ((. als Urkunclsbearntn, dar. j QesohAftsstee Arntsge.richtKrcfCId:
MehrArbeitsgericht München ENDURTEIL
Verkündet am: 18.09.2014 Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Arbeitsgericht München Im Namen des Volkes ENDURTEIL In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt B. B-Straße,
MehrAmtsgericht Hannover
Amtsgericht Hannover 538 C 11519/13 Verkündet am 01.07.2014 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit 1. des 2. der Kläger Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegen
MehrAusfertigung. r Verkündet am Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. der' Klägerin, Rechtsanwalt!
2 um* k'jw z ''X t r o p. : - Ausfertigung r Verkündet am 27.08.2012 Kamps Justizbesc als Urkun äftsstelle Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der' Klägerin, Prozessbevollmächtigte:
MehrAusfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, München, Gz.
Ausfertigung Amtsgericht München Az.: 251 C 23617/13 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz. gegen
MehrAmtsgericht Bernau bei Berlin
Az.: 10 C 64/13 (3) Amtsgericht Bernau bei Berlin Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Dipl.-Ing.... - Kläger - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Steffen Siewert, Am Markt 11, 15345 Eggersdorf
MehrUrteil. füi' Recht erkannt: Amtsgericht Erfurt Az.: 12 c 826/17 IM NAMEN DES VOLKES. Rechtsanwalt Jena. Gz.: wegen Schadensersatz
I Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Erfurt Az.: 12 c 826/17 In dem Rechtsstreit Urteil.... Jena M u v ' IM NAMEN DES VOLKES _ agerln E I ll Rechtsanwälte WALDORF FROMMER, Beethovenstraße 12, 80336 München,
Mehrmit Untervollmacht, die zu den Akten genommen wird,
i Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts,Charlottenburg Berlin, den 25.02.2015 Zivilprozessabteilung 214 Geschäftszeichen: 214 C 261/14 Gegenwärtig: Richteram Amtsgericht Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin
MehrAbschrift IM NAMEN DES VOLKES. erlässt das Amtsgericht München durch die Richterin am Amtsgericht Bendler am auf.
Abschrift Amtsgericht München Az.: 223 C 12836/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstr. 117, 10827 Berlin - Klägeringegen - Beklagtewegen
MehrAmthericht Leipzig URTEIL IM NAMEN DES VOLKES. Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12', München, Gz.:_. oases weeane - Beklagter -
Ausfertigung Amthericht Leipzig Zvilabteilung I' Aktenzeichen: 113 C 8936/16 Verkündet am: 27.09.2017 Urkundsbeamter/In der Geschäftsstelle _ IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit - Klägerin -
MehrLandgericht Potsdam. Im Namen des Volkes Urteil. Rechtsanwälte Waldorf, Beethovenstraße 12, München
2 S 2315 37 C 45214 Amtsgericht Potsdam Verkundet am 04 05.2016 Just1zbeschàfügte als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ' Landgericht Potsdam Im Namen des Volkes Urteil In dem Berufungsverfahren - Klägerin
MehrEndurteil. Amtsgericht München IM NAMEN DES VOLKES. Beglaubigte Abschrift. Az.: 283 C 9481 /17. ln dem Rechtsstreit. - Klägerin-
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht München Az.: 283 C 9481 /17 IM NAMEN DES VOLKES ln dem Rechtsstreit - Klägerin- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte rka Rechtsanwälte, Johannes-Brahms-Piatz 1, 20355
Mehr- Abschrift - Amtsgericht Oldenburg (Oldb) Im Namen des Volkes Urteil. Lorraine Media GmbH, Hauptstraße 117, Berlin Klägerin
- Abschrift - Amtsgericht Oldenburg (Oldb) 6 C 6086/18 (VI) Zugestellt gern. 310 Abs. 3 ZPO an KlägerNertreter arn: BeklagterNertreter arn: Oldenburg,.~~ Justizobersekretärin als Urkundsbearntin der Geschäftsstelle
MehrIm Namen des Volkes. Urteil
Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: 31 C 1884/16 (17) Verkündet lt. Protokoll am: 24.10.2018 Urkundsbeamtin-/beamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin
MehrAmtsgericht Braunschweig
Abschrift. Amtsgericht Braunschweig 117 c 3682/14 Verkündet am 21.08.2015 Undemann, Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil in dem Rechtsstreit, Klägerin
MehrErstattung von Reparaturrechnung bei Verkehrsunfall
AG Altötting, Endurteil v. 17.12.2015 1 C 589/15 Titel: Erstattung von Reparaturrechnung bei Verkehrsunfall Normenketten: BGB 249 S. 2 ZPO 287 I Schlagworte: Verkehrsunfall, Reparaturrechnung, Mehrkosten
MehrBeglaubigte Abschrift. Endurteil
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht München Az.: 251 C 17326/14 E N (3 E 0 AN 0 E N 23. ApriL 2W5 KANZLEI DR. SCHAEFER In dem Rechtsstreit Christian Meinke MFA + Filmdistribution e.k., Bismarckplatz 9, 93047
MehrAmtsgericht Waiblingen. lm Namen des Volkes. Urteil
Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 7C620/15 I Amtsgericht Waiblingen lm Namen des Volkes Urteil ln dem Rechtsstreit - Klägerin - Prozessbevonmäcbtigte: Rechtsanwålte Waldorf Frommer, Beethovenstrasse
Mehr