DER FRIEDRICH-EBERT-SCHULE IN SCHÖNECK 1. COMPUTER IN DER SCHULE 2 2. ZIELE 2 3. AUSSTATTUNG Räume
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- Gregor Justus Knopp
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1 1. COMPUTER IN DER SCHULE 2 2. ZIELE 2 3. AUSSTATTUNG Räume Schülerbücherei Lehrerzimmer 4 4. UNTERRICHTSORGANISATION Verpflichtende Angebote für alle Schülerinnen und Schüler Weiterführende freiwillige Angebote 5 5. FORTBILDUNG 6 6. AUFGABEN DES IT-BEAUFTRAGTEN AN DER SCHULE Pädagogischer Bereich Technischer Bereich Entlastung 7 7. NUTZUNGSORDNUNG 8 8. ARBEITSMATERIAL 8 Grundausstattung der Hard- und Software 9 Inventarliste der Computer Standorte der Computer Fehler! Textmarke nicht definiert. Fehler! Textmarke nicht definiert. Fachberatung Medienbildung für Grundschulen 11
2 1. Computer in der Schule MEDIENKONZEPT Die Bedeutung der Medien in unserer Gesellschaft hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Der Übergang zu einer Informations- und Kommunikationsgesellschaft bringt tief greifende Veränderungen in nahezu allen Lebensbereichen mit sich. Dies zeigt sich sowohl in der Vielfalt der Medien als auch an der steigenden Zahl von Programmen und Angeboten. Die Medienwelt wird komplexer und damit auch unüberschaubarer. Besondere Bedeutung wird den neuen Medien, derzeit vor allen Dingen den Bereichen Multimedia und Telekommunikation, beigemessen. Sie bieten nicht nur die Chancen für globales, zeitlich unabhängiges und weitgehend selbständiges Lernen, sondern eröffnen auch neue Aufgaben in der Arbeitswelt der Zukunft. Vor einigen Jahren war der Computereinsatz in Grundschulen noch in der Diskussion. Heute ist er in vielen Schulen selbstverständlich. Allerdings kann der Einsatz der Neuen Medien nur erfolgreich sein, wenn er auf einem gutem Medienkonzept beruht. In diesem Medienkonzept müssen die Hardwareausstattung und das Pädagogische Konzept auf einander abgestimmt sein. Alle pädagogischen Konzepte stellen fest, das der Computer:! zum Üben,! zum Fördern,! zum Forschen,! zum Gestalten und! zum Kommunizieren seinen Einsatz in der Grundschule findet. 2. Ziele Die Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, die Medien Computer und Internet (als Medien unter anderen) sinnvoll zu nutzen für: gezieltes, individuelles Üben effektive Suche nach Informationen Dokumentation Erstellt von T. Streicher Seite 2/14
3 Präsentation von Arbeitsergebnissen Kommunikation Gefahren des Internets MEDIENKONZEPT Unsere Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur die Chancen sondern auch die Gefahren der medialen Umwelt (Stichwort: Spielsucht, Internetsicherheit...) kennen lernen. 3. Ausstattung Zum Üben und Fördern eigenen sich besonders die Programme Lernwerkstatt 7, Budenberg (beide Hessenlizenz) und GUT (kostenlose Schullizenz). Alle drei Programme sind netzwerkfähig und speichern die Nutzer, deren Leistungen und ihre Ergebnisse zentral auf einem Server. Dazu müssen die PCs an einen zentralen Schulserver angeschlossen sein. Der Bereich Forschen und der Bereich Kommunizieren verlangt den Interneteinsatz (siehe das Mauswiesel-Konzept, also müssen alle Computer einen Internetzugang haben. Auch braucht die Internetdatenbank Antolin (Hessenlizenz), zur Leseförderung unbedingt einen Internetzugang. Um Gestalten zu können, brauchen die Schüler Gestaltungssoftware. Es ist zu überprüfen, ob dazu die open Office-Programme genügen. (Siehe dazu auch digitale Schultasche) 3.1. Räume Dies verlangt, dass jede Klasse direkten Zugriff auf mindestens 2 (besser 4) Multimedia-Computer der aktuellen Generation hat. Um bei größeren Projekten eine größere Anzahl von Computern zur Verfügung zu haben, um Schüler und Lehrer in die Programme und die Computerarbeit einführen zu können, braucht die Schule einen Computerraum mit 14 PCs. (für je 2 Schüler einen) Ein Netzwerkdrucker, möglichst ein Farblaser, für alle Klassen zugänglich ist unabdingbar ebenso ein Scanner. Um die erstellten Präsentationen zu zeigen, in neue Programme und aktuelle Aufgaben einzuführen braucht die Schule einen Beamer und ein Notebook. Letzteres wird auch gebraucht um bei den Bundesjugendspielen die Auswertung mit dem Computer (wie vom Kultusministerium gefordert) vornehmen zu können. Erstellt von T. Streicher Seite 3/14
4 Ein Notebookwagen kann eine sinnvolle Ergänzung oder ein Ersatz für einen PC-Raum sein. Vorraussetzung hierfür ist eine stabile Vernetzung (WLAN) und Internetzugang Schülerbücherei Viele Schulen haben inzwischen eine Schülerbücherei. Um die Ausleihe, aber auch die Recherche ohne großen Auswand bewerkstelligen zu können, ist ein Multimediacomputer notwendig mit Handscanner. Dieser muss Internetanschluss (notwendig für die Inventarisierung) haben, auf den Netzwerkdrucker zugreifen können oder einen eigenen Drucker haben für Listenerstellung, den Etiketten- und Ausweis- und Mahnungsdruck 3.3. Lehrerzimmer Damit die Lehrerinnen und Lehrer Ihren Unterricht vorbereiten können, die vorhandene Schulsoftware kennen lernen und warten können, ist es notwendig, dass im Lehrerzimmer ein Computer aufgestellt ist, der an das Schülernetz angeschlossen ist. Einzelheiten zur Grundausstattung der Hard- und Software (Soll- und Ist- Zustand) ist in der Tabelle ersichtlich. 4. Unterrichtsorganisation Der didaktische Ort des Computereinsatzes ist die Wochenplan-, die Werkstatt-, die Projekt- und die freie Projektarbeit im Sinne der freien Lernorte ( Verpflichtende Angebote für alle Schülerinnen und Schüler Ziel der Friedrich-Ebert-Schule ist es, die folgenden Angebote als aufbauende Pflichtangebote für die Schüler zu gestalten. Dies kann aber nur geleistet werden, wenn genügend Lehrerstunden im Schuljahr zur Verfügung stehen. Einführungskurse für alle 2. Klassen Grundlagen im Umgang mit dem PC I Alle Kinder (besonders solche ohne Vorerfahrungen) sollen eine Einführung in die Arbeit mit einem PC erhalten (Starten und Herunterfahren des PCs, Umgang mit Tastatur und Maus, Programme aufrufen und schließen...) und dies mit einem PC-Führerschein dokumentieren können. Erstellt von T. Streicher Seite 4/14
5 Aufbaukurs für alle 3. Klassen Grundlagen im Umgang mit dem PC II In diesem Kurs stehen einige Anwendungsprogramm im Vordergrund (z.b. Word, Paint und das Internet). Die Schüler sollen Texte eingeben, formatieren und ausdrucken können, das Öffnen, Speichern und Suchen von Dateien erlernen. Neben der Suche von Informationen für die Schüler aus dem Internet soll bei der Internetarbeit vor allem der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Medium Internet erarbeitet werden (Stichwort: Bilderdownload, Verwendung von fremden Texten, und Chat und deren Gefahren für Kinder und Jugendliche). 10-Finger-Schreiben für alle 4. Klassen In den 4. Klassen sollen die Kenntnisse der Schüler aufgefrischt und vertieft werden. Im Vordergrund dieses Kurses steht das 10-Finger- Schreiben. Die Schüler sollen die Tastatur (Buchstabenfeld) kennen lernen und mit gezielten Übungen langsam mit dem 10-Finger-System vertraut werden Weiterführende freiwillige Angebote Arbeitsgemeinschaften Neben den Einführungskursen werden auch AGs zu gezielten Programmen (Exel) oder Projekten (Gestalten eines Hörbuches/Hörspiels, Online-Lese- Projekt: Leselilli). Differenzierungskurse Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik können an ausgewählter Software gezielte und individuelle Übungen im Rahmen ihrer Förderkurse durchführen. PC-Ecken in den Klassen Die PC-Ecken in den Klassenräumen sollen in Phasen der Freien Arbeit oder bei Stationenlernen genutzt werden. Sie können auch als individuelles Übungsgerät eingesetzt werden. Zu bestimmten Themen des Sachunterrichts gibt es interaktive CD-ROMs. Antolin Ab Klasse 2 sind alle Schüler über die Klassenlehrer bei Antolin angemeldet. Nach gemeinsamer Lektüre sollen die Schüler das Lesequiz bei Antolin bearbeiten. Dies kann als Hausaufgabe geschehen oder im Unterricht im PC- Erstellt von T. Streicher Seite 5/14
6 Raum. Zudem wird zu bestimmten Zeiten vor dem Unterricht für Schüler, die keinen Internetzugang zu Hause haben, Antolin-Zeiten im PC-Raum angeboten. Die Betreuung dieses Angebotes wird derzeit von einer Lehrkraft realisiert. Sollte diese Möglichkeit nicht mehr gegeben sein, ist dies durch Elternmitarbeit zu leisten. 5. Fortbildung Ein guter Medieneinsatz in der Schule erfordert ein motiviertes und geschultes Kollegium. Zu den Lernprogrammen, dem Einsatz im Unterricht, sowie zu den Gefahren sollten sich die Kollegen immer wieder fortbilden. 6. Aufgaben des IT-Beauftragten an der Schule Das Aufgabenfeld der/des IT-Beauftragten an der Schule ist ein zwei geteiltes. Die pädagogische Seite und die technische Seite. Der Schwerpunkt sollte aber auf der pädagogischen Seite liegen Pädagogischer Bereich eigenes Wissen Der/Die IT-Beauftragte/r:! kann alle Programme mit Hessenlizenz (Grundschule/Förderschule) anwenden und verwalten (siehe kennt die an der Schule mit Lizenz vorhandenen Programme und kann sie verwalten (Liste)! kann über den Fach- oder Unterrichtseinsatz der vorhandenen Programme beraten oder Beratung vermitteln.! kennt wichtige Internetlinks/Kinderseiten (z. B. und ihre Einsatzmöglichkeit im Unterricht Schulinterne Aufgaben Der/Die IT-Beauftragte/r:! weist in die oben aufgeführten Programme das Kollegium ein oder organisiert entsprechende Fortbildungen.! hat die Federführung bei der Erstellung des schuleigenen Medienkonzeptes.! bringt in den Fortbildungsplan in Zusammenarbeit mit Schulleitung und Kollegium den Bereich Medienbildung ein.! berät mit der Schulleitung den Einsatz der vorhandenen Resourcen.! unterstützt den Schulleiter bei Abfragen im Medienbereich. Erstellt von T. Streicher Seite 6/14
7 Weitere Kontakte Der/Die IT-Beauftragte/r:! kennt den zuständigen Fachberater/Fachberaterin für Medien und steht mit diesem in Kontakt.! nimmt an den regelmäßigen Treffen der IT-Beauftragten teil.! hat das Recht und die Pflicht sich weiter in Medienbildung zu schulen! hält den Kontakt zu den Medienzentren Technischer Bereich Ansprechpartner für den IT-Verantwortlichen vom Schulträger. Der/Die IT-Beauftragte/r:! hat einen Überblick über die an der Schule vorhanden PCs (nur den pädagogischen Bereich), ihre Ausstattung (Konfiguration) und alle Peripheriegeräte(Checkliste), verwaltet die Ausstattungsdokumentation.! kennt die Telefonnummer, die adresse und gegebenenfalls die Handynummer des Schulträgerverantwortlichen und eventuell der Ausstattungsfirma! nimmt Kontakt auf mit den Verantwortlichen bei Ausfällen, die nicht vor Ort erkannt und behoben werden können. Ansprechpartner in der Schule Der/Die IT-Beauftragte/r:! kann Auskunft darüber geben, welches Serverbetriebssystem installiert ist.! weiß, wo die Sicherung für Computerraum ist, die einzelnen Teile: Switches, Router, unterbrechungsfreie Stromversorgung sind und verwaltet die Schlüssel dazu.! verwahrt die Passwörter, Software, Systembeschreibungen und Handbücher.! weiß, wo welche Kabel normalerweise stecken und welche Kontrollleuchten brennen müssen. Kann erkennbar defekte Peripherieteile an den Clients(Kabel, Tastaturen, Mäuse) tauschen.! weiß, welche Programme auf den PCs installiert sind 6.3. Entlastung Der/Die IT-Beauftragte/r erhält aus den Mittel für den pädagogischen Support, wenn möglich, Entlastungsstunden oder Mehrarbeitsvergütung. Erstellt von T. Streicher Seite 7/14
8 7. Nutzungsordnung MEDIENKONZEPT Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler gibt sich unsere Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die nachfolgende Nutzungsordnung. Die Medienausstattung in unserer Schule steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die sich an diese Regeln halten. Die Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an den Schulen im Main- Kinzig-Kreis wird zur Einschulung den Eltern zur Kenntnisnahme vorgelegt und unterschrieben in der Schülerakte abgeheftet. 8. Arbeitsmaterial Im Anhang dieses Medienkonzeptes sind einige Formulare und Listen zur Unterstützung der Arbeit des IT-Beauftragten der Schule.! Grundausstattung der Hard- und Software! Inventarliste der Computer! Standorte der Computer! Fachberatung für Medienbildung an Grundschulen im MKK! Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an unserer Schule Erstellt von T. Streicher Seite 8/14
9 Grundausstattung der Hard- und Software MEDIENKONZEPT Hardware Soll-Zustand Ist-Zustand Anzahl Gerät Aufstellungsort Anzahl Aufstellungsort 2 4 pro Klasse Klassenraum Klassenraum Multimedia PC Windows xp als Betriebssystem, 1 GB Arbeitsspeicher, 40 GB Festplatte, DVD Laufwerk und USB 2 Zugang, -Soundkarte mit zwei Kopfhörern oder: 1 Notebookwagen mit 12 Notebooks (gleiche Ausstattung wie PCs oben) je nach individuellen Medienkonzept der Schule 14 Multimedia PC Windows xp als Betriebssystem, 1 GB Arbeitsspeicher, 40 GB Festplatte, DVD Laufwerk und USB 2 Zugang, -Soundkarte mit zwei Kopfhörern 1 Multimedia PC Windows xp als Betriebssystem, 1 GB Arbeitsspeicher, 40 GB Festplatte, DVD Laufwerk und USB 2 Zugang, -Soundkarte mit zwei Kopfhörern + Handscanner mit littera (Software) Computerraum Schülerbücherei 12 PCs können nach Bedarf in den Klassen eingerichtet werden 2 PCs 3 PCs 2 PCs 16 PCs 1 Lehrer-PC VK Klasse 1c Klasse 1b PC-Raum Eine Schülerbücherei ist zur Zeit noch nicht vorhanden, soll aber in Zukunft installiert werden. (siehe Schulprogramm) 1 Farblaser- PC-Raum 1 Netzwerkdrucker (möglichst Farblaser) Computerraum/für alle zugänglich Drucker 1 Scanner Für alle zugänglich 1 PC-Raum 1 Notebook Lehrerzimmer/Medienraum Beamer Lehrerzimmer/Medienraum 1 Büro 1 Netzwerk mit Zubehör gesamtes Schulgebäude Netzwerk mit Zubehör Computerraum 1 PC-Raum 1 Server Serverschrank 1 PC-Raum Erstellt von T. Streicher Seite 9/14
10 Zusätzliche Ausstattung Soll-Zustand Ist-Zustand Anzahl Gerät Aufstellungsort Anzahl Aufstellungsort 1 Digital-Kamera Medienraum 1 Büro 1 Digitale Videokamera Medienraum Headset Medienraum Multimedia PC Windows xp als Betriebssystem, 1 GB Arbeitsspeicher, 40 GB Festplatte, DVD Laufwerk und USB 2 Zugang, -Soundkarte mit zwei Lehrerzimmer 1 Lehrerzimmer verbunden mit dem Schulnetz Kopfhörern 1 Festeingebauter Beamer Computerraum Smartboard Computerraum Software Soll-Zustand Ist-Zustand Programm Beschreibung Landeslizenz liegt dem Medienzentrum für IT-Support vor Lernwerkstatt 7 Lernprogramm für Deutsch, Mathematik, ja Bei! medienwerkstatt.de Sachunterricht, Fremdsprachen und Logik kostenlos zu erfagen Budenberg Lernprogramm mit genauem Diagnoseergebnis ja! GUT Lernprogramm Deutsch kostenlose Schullizenz kommt regelmäßig per Post an die! Schule Antolin Internetportal zur Leseförderung ja! Schreiblabor Lernprogramm zum Lesenlernen ja! Hessen Lernprogramm zum Thema Hessen ja DVD des RMZ! time for kids Internetfilter (zentral auf Server) ja! HD-Guard Systemsicherheit (Wächtersoftware) ja HD-Guard 8! Office- Anwendung MS Office oder Open Office ja MS Office XP! Erstellt von T. Streicher Seite 10/14
11 Fachberatung Medienbildung für Grundschulen des Staatlichen Schulamts für den Main-Kinzig-Kreis 1. Ansprechpartner Fachberatung Fachberater/in 1 Name, Vorname Streicher, Torsten -Adresse t.streicher@web.de Adresse der Schule Schulname Friedrich-Ebert-Schule Schöneck Schulnummer (s. Schulserver) 3850 Straße Bleichstr. 9 PLZ Ort Schöneck Telefon Fax Fachberater/in 2 Name, Vorname -Adresse Adresse der Schule Schulname Schulnummer (s. Schulserver) Straße PLZ Ort Telefon Fax 2. Ansprechpartner im regionalen Netzwerk Staatliches Schulamt Grundschuldezernent/in Name, Vorname Semmel, H. G. -Adresse poststelle@hu.ssa.hessen.de Adresse des Staatlichen Schulamts Straße Hessen-Homburg-Platz 8 PLZ Ort Hanau Telefon Fax Regionales Medienzentrum in Gelnhausen (RMZ) Leiter/in Name, Vorname Bruder, Bernd -Adresse b.bruder@rmz-mkk.de Adresse des Medienzentrums Straße Herzbachweg 71 PLZ Ort Gelnhausen Telefon Fax Erstellt von T. Streicher Seite 11/14
12 Ansprechpartner für Ausstattung / Support der Grundschulen im RMZ Name, Vorname Kiwitz, Jochen -Adresse Joachim.Kiwitz@mkk.de Name, Vorname -Adresse Pfeffer weitere regionale Kooperationspartner Name, Vorname -Adresse Adresse Straße PLZ Ort Telefon Fax Erstellt von T. Streicher Seite 12/14
13 FRIEDRICH-EBERT-SCHULE Bleichstr Schöneck Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an unserer Schule Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler gibt sich unsere Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die nachfolgende Nutzungsordnung. Die Medienausstattung in unserer Schule steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die sich an diese Regeln halten. 1. Sorgsamer Umgang Jede Nutzerin / jeder Nutzer muss mit den Computern, Druckern, Scannern etc. sorgsam umgehen. Probleme und Schäden sind unverzüglich der Aufsicht führenden Lehrkraft zu melden. Veränderungen am Betriebssystem sind nicht erlaubt. Computer, Drucker, Scanner etc. sind vom Benutzer / Anwender beim Verlassen auszuschalten. Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Beschädigungen hat der Verursacher den Schaden zu ersetzen. 2. Passwörter Passwörter für Antolin sollen keinem Dritten anvertraut und sorgsam aufbewahrt werden. Der Klassenlehrer hat eine Liste der Passwörter und kann bei vergessenem Passwort der Schülerin / dem Schüler weiterhelfen. Für Handlungen, die unter einem Benutzernamen erfolgen, kann die jeweilige Schülerin / der jeweilige Schüler verantwortlich gemacht werden. 3. Einsatz der Ausstattung nur für schulische Zwecke Die Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Downloads für private Zwecke (Musikdateien, Videofilme, Spiele und andere Programme etc.) sind verboten. Software darf nur durch Lehrkräfte installiert werden. Im Rahmen der schulischen Internetnutzung dürfen weder Vertragsverhältnisse (z.b. Ebay) eingegangen werden, noch kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen werden. 4. Verbotene Nutzungen Grundsätzlich ist das Internet an der Friedrich-Ebert-Schule durch eine stets aktuelle Filtersoftware vor kinder- und jugendgefährdeten Inhalten geschützt. Es dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen und strafbaren Inhalte, z.b. pornografischer, Gewalt verherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicher Art aufgerufen, ins Netz gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist die Anwendung sofort zu schließen. Andere Personen dürfen durch die von den Schülerinnen und Schülern erstellten Inhalte nicht beleidigt werden. Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angeboten werden, die einen direkten Bezug zum Unterricht haben. Die Veröffentlichung von Internetseiten bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Webmaster, die Schulleitung oder die zuständige Lehrkraft. 5. Beachtung von Rechten Dritter Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen, bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, ihr Einverständnis erklärt haben. Persönliche Daten von Schülern und Lehrkräften (z.b. Namen) dürfen nur mit der vorherigen Zustimmung des Betroffenen verwendet werden. Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten, d. h., fremde Texte, Zeichnungen oder Werke, Logos, Bilder etc. dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers auf eigenen Internetseiten verwendet werden. 6. Verantwortlichkeit Grundsätzlich ist jede Schülerin / jeder Schüler für die von ihr / ihm erstellten Inhalte zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich und kann entsprechend in Anspruch genommen werden. Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über das Internet abgerufen werden können. Die Schule stellt sicher, dass bei der Computernutzung im Rahmen des Schulbetriebes stets eine die Aufsichtspflicht erfüllende Person (unter Umständen auch ältere Schüler/innen) anwesend ist. 7. Datenschutz und Daten Auf schulischen Rechnern gibt es keine privaten Verzeichnisse. Lehrer haben grundsätzlich die Möglichkeit und sind auf Grund der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auch im Einzelfall dazu angehalten, die von Schülerinnen und Schülern erstellten Daten, Verzeichnisse und die besuchten Webseiten zu kontrollieren. Sie können alle Aktivitäten am Rechner beobachten und eingreifen. Der Einsatz von schulfremden Rechnern im Schulnetz ist nur nach vorheriger Einwilligung durch den Schulleiter möglich. 8. Verstoß gegen die Nutzungsordnung Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzung des Computers / der EDV- Einrichtungen auch weitere Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben: mündliche oder schriftliche Verwarnung Benachrichtigung der Eltern Nutzungsverbot für die EDV-Anlage bei strafbaren Handlungen Strafanzeige Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
14 FRIEDRICH-EBERT-SCHULE Bleichstr Schöneck Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an unserer Schule Erklärung: Mit der Nutzungsordnung erkläre ich mich einverstanden und erkenne diese für die Benutzung der schulischen Medienausstattung an. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert, zeitlich begrenzt speichert und auch Stichproben vornimmt. Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass eine Einsichtnahme in verschickte und empfangene s stichprobenartig oder im Einzelfall erfolgen kann. Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen zu rechnen. Name, Vorname Ort Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigt Diese Erklärung ist Bestandteil der Schülerakte.
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