SOGEDES AGB-IT. Vertragsbedingungen für IT-Leistungen

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1 SOGEDES AGB-IT Vertragsbedingungen für IT-Leistungen I. Lieferung von IT-Anlagen und Anwendungsprogrammen 1 Gegenstand der Lieferungen 1.1 Die Eigenschaften der IT-Anlage (Hardware und Systemsoftware) und der Anwendungsprogramme ergeben sich aus den beigefügten Produktbeschreibungen, ergänzend aus der Benutzerdokumentation. Gesetzliche Vorschriften oder für den Kunden ähnlich zwingende Vorgaben werden eingehalten. 1.2 Alle Programme werden in ausführbarer Form (Objektcode) geliefert. SOGEDES ist verpflichtet, soweit in ihren Programmen Schnittstellen zu nicht von ihr zu liefernden Programmen bestehen, die erforderlichen Informationen über die Schnittstellen dem Kunden gegen Vergütung des Aufwands für die Lieferung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde darf diese Informationen bei Bedarf anderen Auftragnehmern bekannt geben. 1.3 Die Benutzerdokumentation für die Anwendungsprogramme wird auf Datenträger und einmal ausgedruckt geliefert. Die Benutzerdokumentation für die Hardware und die Systemsoftware wird je nach Hersteller auf Datenträger gespeichert oder ausgedruckt geliefert oder muss, wie im Vertrag ggf. angegeben wird, gesondert erworben werden. 1.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Hardware und die Datenträger mit der Software Eigentum von SOGEDES und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. 2 Benutzungsrecht an der Software 2.1 SOGEDES räumt dem Kunden das Recht ein, die erworbenen Programme in dem im Vertrag festgelegten Umfang zu benutzen, und zwar für eigene Zwecke und für Zwecke der zur Unternehmensgruppe des Kunden gehörenden Unternehmen. 2.2 Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach dem Benutzungsumfang, insb. der Größe der IT- Anlage und der maximal zulässigen Zahl an gleichzeitig aktiven Benutzern. Will der Kunde den vereinbarten Benutzungsumfang erhöhen, ist das vorab zu vereinbaren. Will der Kunde den vereinbarten Benutzungsumfang erhöhen, zahlt er einen gesondert zu vereinbarenden Aufpreis. 2.3 Der Kunde darf die Anwendungsprogramme nur auf solchen IT-Anlagen einsetzen, für die SOGEDES diese freigegeben hat. Der Kunde wird SOGEDES unverzüglich über den Wechsel der IT-Anlage unterrichten. 3 Leistungserbringung 3.1 Software und Hardware werden durch SOGEDES vor Ort beim Kunden installiert. Der Kunde wird die Installationsvoraussetzungen rechtzeitig schaffen, insbesondere das ggf. erforderliche lokale Netz bereitstellen. SOGEDES wird das Netz vor Beginn der Installation auf dessen Funktionsfähigkeit überprüfen. Der Kunde wird den erfolgreichen Abschluss der Installation schriftlich bestätigen.

2 2 3.2 Der Kunde wird die Software unter seinen Einsatzbedingungen überprüfen, bevor er diese produktiv einsetzt. 3.3 Alle Unterstützungsleistungen (insb. Installation, Einsatzvorbereitung und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden gesondert vergütet, und zwar nach Aufwand, sofern nichts anderes vereinbart wird. 3.4 Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens im Zeitpunkt der Installation fachkundiges Bedienungspersonal zur Verfügung steht. Für jedes Programm muss mindestens ein Mitarbeiter in einem Lehrgang geschult werden. SOGEDES braucht die Programme erst nach erfolgter Schulung für den produktiven Einsatz freizugeben. 3.5 Jeder Vertragspartner benennt einen Projektleiter. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter von SOGEDES soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Projektleiter des Kunden steht SOGEDES für notwendige Informationen zur Verfügung. SOGEDES ist verpflichtet, diesen einzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrags dies erfordert. 4 Pflichten des Kunden zum Programmschutz 4.1 Der Kunde anerkennt, dass die Software samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen auch in künftigen Versionen urheberrechtlich geschützt und Betriebsgeheimnis von SOGE- DES oder des jeweiligen Herstellers ist. Er trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass diese vor missbräuchlicher Nutzung geschützt wird. Falls Quellprogramme geliefert werden, darf der Kunde diese Dritten nur mit Zustimmung von SOGEDES zugänglich machen. Die Zustimmung darf nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden; sie braucht nicht dafür gegeben zu werden, dass ein Dritter die Pflege übernimmt. 4.2 Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu Sicherungszwecken, als Ersatz oder im Falle der Lieferung von Quellprogrammen zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation für den eigenen zulässigen Gebrauch vervielfältigen. II. Kundenspezifische Programmierung bei Anwendungsprogrammen 5 Gegenstand 5.1 SOGEDES räumt dem Kunden an Modifikationen und Erweiterungen dasselbe Benutzungsrecht wie an den überlassenen Standardprogrammen ein, zu denen sie gehören. Zusatzprogramme (selbständig einsetzbare Individualprogramme) darf der Kunde für eigene Zwecke und für Zwecke der zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften unbeschränkt nutzen. 5.2 Modifikationen werden nur in ausführbarer Form geliefert. Erweiterungen und Zusatzprogramme werden auf Wunsch ohne gesonderte Vergütung auch in Quellcode geliefert, das aber ohne systemtechnische Dokumentation, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt worden ist. 5.3 Es wird eine Benutzerdokumentation geliefert, und zwar auch bei Modifikationen als Zusatz zur Benutzerdokumentation für das Standardprogramm. 6 Leistungserbringung 6.1 Soweit es erforderlich ist, die Anforderungen des Kunden im Vertrag oder aus zusätzlichen Anforderungen ( 7.1) zu detaillieren, tut SOGEDES das mit Unterstützung des Kunden, erstellt ein Detailkonzept darüber und legt es dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird in-

3 3 nerhalb von 14 Tagen schriftlich Stellung nehmen. Soweit nicht anders vereinbart, wird diese Leistung nach Aufwand vergütet. 6.2 Das genehmigte Detailkonzept ist verbindliche Vorgabe für die geschuldete Programmierung. Bei Bedarf wird SOGEDES es in der Programmierung in Abstimmung mit dem Kunden verfeinern. 7 Änderungen der Anforderungen 7.1 Will der Kunde seine Anforderungen ändern (was Erweiterungen umfasst), ist SOGEDES verpflichtet, dem zuzustimmen, soweit es für SOGEDES zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunschs auf den Vertrag auswirkt, kann SOGEDES eine angemessene Anpassung des Vertrages, insb. die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung der Termine, verlangen. 7.2 Vereinbarungen über Änderungen der Anforderungen und über die Anpassung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Erklärt der Kunde einen Änderungswunsch mündlich, kann SOGE- DES verlangen, dass der Kunde diesen schriftlich formuliert, oder diesen selber schriftlich bestätigen. Im zweiten Falle ist die Formulierung von SOGEDES verbindlich, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht. 7.3 SOGEDES wird das Verlangen nach Anpassung des Vertrags unverzüglich geltend machen. Der Kunde wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit den verlangten Anpassungen nicht einverstanden ist. III. Wartung und Pflege 8 Wartung der Hardware 8.1 Die Wartung gegen pauschale vertragsjährliche Vergütung umfasst die vorbeugende Wartung (Instandhaltung), soweit diese seitens des Herstellers vorgesehen ist, die Instandsetzung während der Verjährungsfrist ( Gewährleistungsfrist ), soweit diese nicht schon unter die Pflicht zur Mängelbeseitigung aus dem Liefervertrag fällt, die telefonische Unterstützung bei Fragen der Handhabung der Hardware während der üblichen Geschäftszeiten von SOGEDES und soweit SOGEDES diese für erforderlich hält die Übertragung technischer Verbesserungen der Hardware aufgrund von Verbesserungen der entsprechenden Produkte. Die Wartung beginnt mit der Installation. Die Höhe der Wartungspauschale während der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln aus dem Liefervertrag ( Gewährleistungsfrist ) wird im Vertrag vereinbart. 8.2 Instandsetzung beinhaltet die Pflicht von SOGEDES, alle Störungen, die ihre Ursache in der Beschaffenheit der Hardware haben, zu beseitigen. Nicht unter die Instandsetzungspflicht fällt die Beseitigung von Störungen, die durch nicht von SOGEDES zu vertretende äußere Einflüsse, unsachgemäße Behandlung oder Bedienung sowie durch nicht von SOGEDES durchgeführte Änderungen oder Wartungsmaßnahmen verursacht worden sind. 8.3 Alle anderen auf Wunsch des Kunden erbrachten Leistungen werden gesondert vergütet, insb. Instandsetzungen nach 8.2 Abs. 2; die Lieferung und Installation von Farbbändern, Toner, Batterien und Typenrädern/Druckköpfen/Druckertrommeln.

4 4 8.4 Ersatzteile sind entweder neu oder hinsichtlich ihrer Verwendung neuen Teilen gleichwertig. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von SOGEDES über. 8.5 Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Aufstellungsbedingungen (Klima, Stromversorgung, Staubfreiheit) den vom Hersteller vorgegebenen Anforderungen entsprechen. 8.6 Der Kunde wird gestörte Geräte auf Wunsch von SOGEDES auf Kosten von SOGEDES in ordnungsgemäßer Verpackung übersenden und nach Instandsetzung und Rücksendung nach Absprache wieder anschließen. SOGEDES wird dem Kunden einen Paketdienst benennen. 8.7 Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, dass der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter während der Wartungsarbeiten am Installationsort anwesend ist. 9 Pflege der Standardprogramme 9.1 Die Pflege umfasst gegen eine pauschale Vergütung die Übersendung der vom Hersteller weiterentwickelten Versionen der Standardprogramme, die Fehlerbeseitigung nach Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln ( Gewährleistungsfrist ) aus dem Liefervertrag und die telefonische Unterstützung bei der Klärung von Mängeln. Die Pflege wird ab Installation der Programme erbracht. Die Höhe der Pflegepauschale während der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln aus dem Liefervertrag ( Gewährleistungsfrist ) wird im Vertrag vereinbart. 9.2 Programmfehler sind Abweichungen von den Eigenschaften, die die Programme nach den Vorgaben vom Hersteller für die jeweils aktuelle Version haben sollen 9.3 Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung als vereinbarte Leistung und zur telefonischen Unterstützung bezieht sich auf die jeweils neueste freigegebene Standardversion der Programme. Sie besteht für die vorhergehende Version noch jeweils sechs (6) Monate nach Freigabe der neuesten Version fort. Sie besteht darüber hinaus fort, solange deren Übernahme für den Kunden unzumutbar ist, soweit SOGEDES zu diesen Leistungen in der Lage ist; SOGEDES hat Anspruch auf Vergütung des Mehraufwands (einschließlich dessen, der für die Vorhaltung der dafür benötigten Pflegeumgebung anfällt). 9.4 Für die Durchführung der Fehlerbeseitigung als vereinbarte Leistung gilt 16 entsprechend. Der Kunde kann eine gemäß 16.2 angemessene Frist für die Beseitigung von Fehlern mit der Androhung setzen, nach nutzlosem Fristablauf die Beseitigung von Fehlern abzulehnen. Verstreicht die Frist, ohne dass die Fehler beseitigt werden, oder schlägt die Fehlerbeseitigung sonstwie endgültig fehl, kann der Kunde die Pflegevereinbarung schriftlich außerordentlich kündigen und/oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen von 17 Schadensersatz verlangen. 9.5 SOGEDES leistet telefonische Unterstützung während der üblichen Geschäftszeiten von SOGEDES, und zwar nur an solche geeigneten Mitarbeiter des Kunden, die als Systembetreuer SOGEDES benannt und entsprechend geschult worden sind. 9.6 Alle weiteren Leistungen werden gesondert vergütet, insb. die Übertragung von kundenspezifischen Modifikationen in weiterentwickelte Standardversionen und die Anpassung von kundenspezifischen Programmen an weiterentwickelte Standardversionen, die der Kunde einsetzen will. 10 Weiterentwicklung der zu pflegenden Standardprogramme 10.1 SOGEDES verpflichtet sich, weiterentwickelte Standardversionen einschl. der zu diesen gehörenden Dokumentation (ein Exemplar je Benutzungsrecht) auf Datenträger gespeichert nach Freigabe zu übersenden. Dies gilt nicht für Erweiterungen, die der Hersteller oder SOGEDES als neue Programme gesondert anbietet. Der Kunde wird weiterentwickelte Versionen unverzüglich einsetzen. Er wird sie testen, bevor er sie produktiv einsetzt.

5 Falls ein Hersteller der zum Einsatz der Programme erforderlichen Systemsoftware, für die er Pflege erbringt, eine weiterentwickelte Version der Systemsoftware freigibt, wird SOGEDES nach deren Verfügbarkeit überprüfen, ob diese mit den von SOGEDES zu pflegenden Programmen ordnungsgemäß zusammenwirkt, und diese im positiven Fall freigeben (vgl. 2.3). Andernfalls wird SOGEDES vom Programmhersteller eine weiterentwickelte Version einfordern. Ist SOGEDES nicht in der Lage in angemessener Frist eine weiterentwickelte Version bereitzustellen ist der Kunde berechtigt die Pflegevereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen Für von SOGEDES gelieferte Systemsoftware (insbesondere Betriebssysteme), für die deren Hersteller keine neuen Versionen im Rahmen von Pflege, sondern von Zeit zu Zeit neue Generation zum Kauf anbieten, gilt: Wenn der Hersteller Verbesserungen (z. B. Service Packs) bereitstellt, wird SOGEDES entsprechend 10.2 vorgehen Der Kunde wird dafür sorgen, dass seine Hardware sowie diejenigen Programme, die er nicht von SOGEDES oder zwar von SOGEDES, aber ohne Pflege bezogen hat, jeweils den technischen Stand haben, den die Anwendungsprogramme erfordern. SOGEDES wird den Kunden frühzeitig davon unterrichten, ab wann welcher technische Stand für die Pflegeleistungen erforderlich wird SOGEDES verpflichtet sich, die vom Hersteller jeweils aktuelle Version bereitzustellen sobald diese verfügbar sind, wenn Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder anderer für die Programme maßgeblicher Regelungen dies erfordern. Durch die Pflegevergütung nicht abgedeckt ist die Einbeziehung von Änderungen, die sich nur durch teilweise oder vollständige Neuprogrammierung der betroffenen Programme realisieren lässt, sowie von neuen Vorschriften oder Regelungen. In diesem Fall kann SOGEDES eine angemessene zusätzliche Vergütung unter Berücksichtigung aller Kunden, die die Neuprogrammierung benötigen und beauftragen, verlangen Ist eine weiterentwickelte Version zur vorhergehenden inkompatibel, wird SOGEDES Migrationshilfen zur Verfügung stellen, soweit das vom Aufwand her für SOGEDES zumutbar ist. Bei Programmen von Vorlieferanten ist SOGEDES nur verpflichtet, die vom Vorlieferanten bereitgestellten Umstellungshilfen weiterzugeben. 11 Vergütung und Kündigung 11.1 Die pauschale monatliche Vergütung für die Pflege der Standardprogramme wird entsprechend dem vereinbarten Benutzungsumfang berechnet. Sie wird angepasst, sobald sich dieser vergrößert Die pauschalen Vergütungen für die Wartung und für die Pflege sind kalenderjährlich im voraus zu zahlen. Der Kunde kann sie auch halbjährlich mit einem Zuschlag von 5 % oder vierteljährlich mit einem Zuschlag von 8 % zahlen SOGEDES ist berechtigt, mit Wirkung vom nächsten Kalenderjahr an diejenige Vergütung zu verlangen, die SOGEDES bei Abschluss neuer Verträge gemäß der dann aktuellen Preiskalkulation verlangt, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zu erhöhen. SOGEDES ist verpflichtet, Senkungen ohne Ankündigungsfrist weiterzugeben Die Wartung bzw. die Pflege kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, erstmals zum Ende einer ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit. SOGEDES kann erstmals zum Ende des fünften Pflegejahrs kündigen, ist aber vorher aus sachlichen Gründen zu einer Änderungskündigung berechtigt, insb. wenn die Pflege von Software, die die Programme benötigen, von deren Lieferanten eingeschränkt wird.

6 6 12 Pflege der kundenspezifischen Programmierung 12.1 Solange eine Pflegevereinbarung für Standardprogramme besteht, wird SOGEDES auch die dazugehörenden Modifikationen/Erweiterungen und Zusatzprogramme gegen Vergütung nach Aufwand pflegen. Fehler werden während der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln ( Gewährleistungsfrist ) aus dem Erstellungsvertrag unentgeltlich beseitigt Wenn Pflege gegen pauschale Vergütung vereinbart wird, gilt: Es werden die Pflegeleistungen wie für Standardprogramme erbracht. Die Pauschale deckt auch die Übertragung von Modifikationen/Erweiterungen in weiterentwickelte Versionen der Standardprogramme, bei Bedarf auch die Anpassung von Zusatzprogrammen an weiterentwickelte Versionen ab. Die Pflege kann seitens des Kunden nach 11.4 unabhängig von der für die Standardprogramme gekündigt werden. IV. Allgemeine Bedingungen 13 Vergütung, Zahlungen 13.1 Die Preise für Hardware verstehen sich ab Werk. Zubehör wie Datenträger, Leitungsverstärker, Daten- und Stromleitungen ist im Lieferumfang nur soweit im Vertrag angegeben enthalten. Übernimmt SOGEDES die Verkabelung von Geräten, die nicht bei der Zentraleinheit stehen, wird diese gesondert vergütet Erhöht oder senkt ein Vorlieferant von SOGEDES einen Listenpreis mit Wirkung für SOGEDES, kann SOGEDES die Änderung weiterreichen. Erhöhungen sind für die Lieferungen ausgeschlossen, für die ein Liefertermin innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss vereinbart ist. Bei Preiserhöhungen über 10 % hinaus kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen seit deren Mitteilung vom Vertrag zurücktreten Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von SOGEDES, sofern nichts anderes vereinbart ist. SOGEDES kann monatlich abrechnen Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kaufpreis mit Lieferung fällig, auch wenn SOGEDES die Installation durchführt Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Der Kunde kommt 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Mahnung in Verzug. Der Kunde zahlt Verzugszinsen i.h.v. 3% über dem jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatz. Der Kunde kann Rechnungen über Unterstützungsleistungen nur innerhalb von einem Monat nach Zugang bestreiten. SOGEDES wird ihn bei Rechnungsstellung darauf hinweisen Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Das Recht, die Programme zu benutzen, ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. 14 Störungen bei der Leistungserbringung, Verzug 14.1 Soweit eine Ursache, die SOGEDES nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann SOGEDES eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann SOGEDES auch die Vergütung des eigenen Mehraufwands verlangen Kommt SOGEDES mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Kunde von diesem Zeitpunkt an für jede weitere Woche eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Wertes derjenigen Leistungen verlangen, die nicht zweckdienlich genutzt werden können, höchstens jedoch 5 % des Auftragswer-

7 7 tes. Bei Verzug mit der Lieferung einer weiterentwickelten Version im Rahmen der Pflege ( 10) wird 50 % des für das betroffene Programm gezahlten Kaufpreises als Auftragswert angesetzt. 15 Fernbetreuung 15.1 Der Kunde wird SOGEDES Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Er wird dafür in Abstimmung mit SOGEDES einen Anschluss an ein Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, so dass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Der Kunde trägt die anfallenden Leitungskosten Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens SOGEDES erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. SOGEDES wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren Ermöglicht der Kunde Fernbetreuung nicht, erstattet er SOGEDES den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Fehlerbeseitigung Wenn Daten zum Zwecke der Fehlersuche oder der Restaurierung an SOGEDES übertragen werden, wird SOGEDES alle technischen und organisatorischen Maßnahmen im eigenen Bereich einhalten, die der Kunde seinerseits gemäß 9 Bundesdatenschutzgesetz zu treffen hat. Einzelheiten werden auf Wunsch des Kunden gesondert vereinbart. 16 Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung 16.1 Treten bei vertragsmäßiger Benutzung Mängel auf, hat der Kunde diese unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Verlangen von SOGEDES schriftlich. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen SOGEDES ist, dass der Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Kunde hat SOGEDES im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insb. auf Wunsch von SOGEDES das Programm, wie es bei Auftreten des Mangels benutzt wurde, zu übersenden und Maschinenzeit zur Verfügung zu stellen sowie Korrekturmaßnahmen, die SOGEDES bereitstellt, einzuspielen SOGEDES erbringt die Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung in angemessener Frist. SOGEDES wird bei Mängeln, die den Einsatz eines Programms schwerwiegend beeinträchtigen, bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Korrektur bereitstellen. Bei Software, die ausdrücklich als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet ist, braucht SOGEDES das nur zu tun, soweit SOGEDES dazu technisch in der Lage ist. SOGEDES braucht andere Mängel erst zu dem Zeitpunkt zu beseitigen, zu dem SOGEDES das im Rahmen sachgerechter Versionspflege einplant. Das gilt insbesondere für solche Fehler, die der Anwender bis zur Lieferung der nächsten Version ertragen kann. SOGEDES wird auch für solche Mängel Umgehungslösungen bereitstellen, soweit das für SOGEDES zumutbar ist (bei Software, die ausdrücklich als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet ist, braucht SOGEDES das nur zu tun, soweit SOGEDES dazu technisch in der Lage ist) Alle Ansprüche gegen SOGEDES erlöschen für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er sonstwie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist SOGEDES kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit SOGEDES auf Grund einer Mängelmeldung (über die telefonische Unterstützung nach 9.1 hinaus) tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat.

8 8 17 Haftung von SOGEDES auf Schadensersatz 17.1 Kommt SOGEDES mit der Erfüllung (durch Lieferung) bzw. Nacherfüllung (durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) in Verzug, kann der Kunde eine angemessene Frist für die Erfüllung/Nacherfüllung setzen. Verstreicht die Frist erfolglos oder schlägt die Erfüllung/Nacherfüllung sonst wie endgültig fehl, kann der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen, Schadensersatz im Rahmen von SOGEDES kann dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung setzen, ob dieser noch Erfüllung/Nacherfüllung verlangt. Nach erfolglosem Ablauf dieser Erklärungsfrist ist der Anspruch des Kunden auf Erfüllung/Nacherfüllung ausgeschlossen Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln ( Gewährleistungsfrist ) beträgt 12 Monate. Die Erweiterung des Benutzungsumfangs ( 2.2) führt nicht zu einer neuen Verjährungsfrist Schadensersatzansprüche gegen SOGEDES (einschl. deren Erfüllungsgehilfen) gleich aus welchem Rechtsgrund die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall je Schadensfall auf den höheren der beiden Werte Auftragswert oder EUR begrenzt; die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Bei Verletzungen von Pflichten aus der Pflegeverpflichtung sind Schadensersatzansprüche je Schadensfall auf die in demjenigen Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entsteht Der Kunde kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Risikozuschlags verlangen. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von SOGEDES gedeckt sind und der Versicherer zahlt. SOGEDES verpflichtet sich, die bei Vertragsabschluss bestehende Deckung aufrechtzuerhalten. Ansprüche wegen Körperschäden bleiben unberührt. Das Gleiche gilt für Sachschäden nach dem Produkthaftungsrecht. 18 Vertraulichkeit 18.1 SOGEDES verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten, die SOGEDES bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden SOGEDES verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit SOGEDES darf den Namen des Kunden in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen. 19 Schriftform, Gerichtsstand 19.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist der Sitz von SOGEDES Es gilt deutsches Recht. Bei Auslandskunden wird das ins deutsche Recht übernommene UN- Kaufrecht ausgeschlossen. Sogedes GmbH Fabrikstationstraße Mannheim Stand:

9 9 Vertragsbedingungen für On Demand Leistungen (AGB_ASP Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOGEDES GmbH für die Nutzung des sogedes- ASP Call- und Contact Center Service 1. Anwendungsbereich 1.1 SOGEDES GmbH (nachfolgend SOGEDES ) erbringt Lieferungen und Leistungen gemäß Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) nur aufgrund und unter Geltung dieser AGB. 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von SOGEDES, nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses, es sei denn, SOGEDES hat derartige Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt. 1.3 Die Kontaktdaten von SOGEDES lauten: SOGEDES GmbH Fabrikstationstraße Mannheim Deutschland Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) info@sogedes.com Internet: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte des Kunden mit SOGEDES über Leistungen gemäß Ziffer Leistungen von SOGEDES 2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Zurverfügungstellung der Funktionen eines Serversystems mit Software via Datenfernübertragung (nachfolgend IT-Contactcentersystem ) als Call- bzw. Contactcenter-Applikation durch SOGEDES zur Nutzung durch den Kunden sowie damit verbundene weitere Leistungen gemäß den nachfolgenden Bedingungen. 2.2 SOGEDES verpflichtet sich, dem Kunden die vertragsgegenständliche Software des IT- Contactcentersystems nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3 zur Nutzung via Datenfernübertragung zugänglich zu machen. Zu diesem Zwecke speichert SOGEDES die Software auf einem Server, der über einen vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internetanschluss erreichbar ist und dessen Standort SOGEDES nach billigem Ermessen frei bestimmen kann. SOGEDES weist darauf hin, dass das ordnungsgemäße Vorliegen und Funktionieren der IT- Systeme des Kunden, insbesondere seiner Internetverbindung, ausschließlich in der Risikosphäre des Kunden liegt. Störungen, Mängel oder sonstige Einschränkungen dieser technischen Vorrichtungen hat SOGEDES nicht zu vertreten. 3. Rechteeinräumung / Nutzung der Software 3.1 SOGEDES räumt dem Kunden das nichtausschließliche und auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht ein, die Funktionalitäten des IT-Contactcentersystems betriebsintern zu nutzen. Im Übrigen bleiben alle Rechte bei SOGEDES oder den betreffenden Herstellern. 3.2 Eine Übertragung von Eigentum an der genutzten Hardware findet nicht statt. 3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Software und/oder ihre Funktionalitäten Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

10 10 4. Vertragsverhältnisse / Vertragsschluss 4.1 Angebote von SOGEDES auf ihrer Website in Prospekten und Anzeigen sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, SOGEDES selbst den Abschluss eines Vertrags anzubieten. 4.2 Der Kunde kann SOGEDES einen solchen Vertragsschluss durch Absendung des vollständig ausgefüllten Onlineantragsformulars direkt online oder per oder durch Ausdrucken und Zusendung des ausgefüllten Antragsformulars per Post oder Telefax anbieten. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung durch SOGEDES bzw. durch Übermittlung der Zugangsdaten durch SOGEDES an den Kunden zustande. 5. Kündigung 5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, können beide Vertragspartner das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen zum Monatsende in Textform (Brief, Fax, ) ordentlich kündigen. 5.2 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6. Vergütung / Abrechnung / Zahlungsmodalitäten 6.1 Der Kunde zahlt für die Inanspruchnahme des IT-Contactcentersystems an SOGEDES die vereinbarten Entgelte. 6.2 SOGEDES ist berechtigt, die Entgelte für die Inanspruchnahme des IT-Contactcentersystems mit Wirkung zum Beginn eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zu erhöhen. Der Kunde ist bei einer solchen Preiserhöhung berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht kann vom Kunden jedoch nur innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der betreffenden Erhöhungsankündigung ausgeübt werden. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung des Kunden wirksam wird, gelten die alten Entgelte fort. 6.3 Für den sowohl im Inbound- und Outboundverkehr (eingehende und ausgehende Gespräche) entstehenden Datenverkehr fallen für den Kunden die jeweils vom Kunden mit dessen Internet-Zugangs-Anbieter vereinbarten Entgelte an. 6.4 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird der Kunde bei Vertragsschluss gegenüber SOGEDES eine Schätzung hinsichtlich der von ihm benötigten Gesprächsminuten abgeben. SOGEDES stellt dem Kunden sodann zu Beginn des Nutzungszeitraumes einen Betrag in Höhe von 50 % der aufgrund der Schätzung zu erwartenden monatlichen Nutzungs- und Telefongebühren in Rechnung. SOGEDES wird dem Kunden anschließend monatlich den auf die tatsächliche Nutzung entfallenden Restbetrag sowie eine aufgrund des Verbrauchs vom Vormonat berechnete hälftige Gebührenvorauszahlung in Rechnung stellen. Die Rechnung ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde ist verpflichtet, eine zu erwartende erhebliche Überschreitung der geschätzten oder aufgrund der auf dem Vormonat basierenden Anzahl von Gesprächsminuten durch SOGEDES in Rechnung gestellten Gesprächsminuten SOGEDES unverzüglich mitzuteilen. 6.5 Im Einzelfall können im Rahmen einzelvertraglicher Vereinbarungen auch feste Nutzungskontingente (Prepaid-Nutzung) zu gesonderten Bedingungen erworben werden. 6.6 Auf Wunsch des Kunden wird diesem gemäß der jeweils aktuellen SOGEDES-Preisliste für den Folgemonat ein Einzelverbindungsnachweis erteilt. Die nachträgliche Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises ist nicht möglich. 7. Aufrechungsverbot Der Kunde darf gegen Forderungen von SOGEDES nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von SOGEDES anerkannt worden sind.

11 11 8. Benutzerhandbuch / Schulungen / Service-Hotline 8.1 SOGEDES wird dem Kunden ein Benutzerhandbuch in englischer Sprache entweder in gedruckter oder elektronischer Form zugänglich machen. 8.2 Auf Wunsch des Kunden bietet SOGEDES dem Kunden nach Absprache eine individuelle Schulung des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter gemäß der jeweils geltenden Preisliste an. 8.3 Auf Wunsch bietet SOGEDES dem Kunden gemäß der jeweils geltenden Preisliste die Nutzung einer telefonischen Service-Hotline in deutscher Sprache an, um Fragen zur Anwendung des IT-Contactcentersystems zu beantworten. Diese Hotline steht dem Kunden Montag bis Freitag (außer an Feiertagen des Bundeslandes Baden-Württemberg) in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. 9. Notruf / Sondernummern 9.1 Das IT-Contactcentersystem ist nicht zur Absendung von Notrufen an Notrufsondernummern eingerichtet. 9.2 Die Herstellung von Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung Vermögensvorteile erhalten soll (kostenpflichtige Sondernummern z.b. 0190, 0900, Auskunft u.ä.) oder zu kostenpflichtigen oder kostenlosen Servicenummern (z.b. 0180, 0800 u.ä.) ist nicht gestattet. SOGEDES behält sich das Recht vor, die Anwahl solcher Nummern zu sperren. 10. Verfügbarkeit / Gewährleistung / Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit 10.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, stellt SOGEDES das IT-Contactcentersystem Montag bis Freitag (außer an Feiertagen des Bundeslandes Baden-Württemberg) von bis Uhr mit einer Verfügbarkeit von 97 % im Jahresmittel zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen das IT-Contactcentersystem aufgrund von Umständen nicht zu erreichen ist, die SOGEDES nicht zu vertreten hat Der Kunde ist verpflichtet, den Ausfall oder Störungen des IT-Contactcentersystems unverzüglich unter der Hotline oder per an support@sogedes.com zu melden, damit seitens SOGEDES schnellstmöglich mit der Fehlerbeseitigung begonnen werden kann. 11. Haftung 11.1 SOGEDES haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SOGEDES beruhen Für fahrlässiges Verhalten haftet SOGEDES nur im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt Soweit 536a Abs. 1 BGB eine verschuldensunabhängige Haftung von SOGEDES begründet, besteht diese nur, soweit SOGEDES ein Verschulden trifft. Ziffer 11.2 bleibt unberührt Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Fall einer schriftlich übernommenen Garantie, für den Fall des arglistigen Handelns, für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle gesetzlich zwingend vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht, soweit die Schäden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung von SOGEDES gedeckt sind und der Versicherer Ersatzleistungen an SOGEDES geleistet hat Soweit die Haftung von SOGEDES ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitarbeiter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von SOGEDES.

12 12 12 Fernmeldegeheimnis / Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung 12.1 SOGEDES wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. SOGEDES beachtet ferner das jeweils geltende Datenschutzrecht Der Kunde hat im Rahmen der Nutzung des IT-Contactcentersystems die Möglichkeit, im IT- Contactcentersystem personenbezogene Daten derjenigen Personen und Organisationen zu speichern, die der Kunde über das IT-Contactcentersystem kontaktieren möchte; ferner werden im IT-Contactcentersystem von denjenigen Mitarbeitern des Kunden, die das IT- Contactcentersystem nutzen, Zugangsdaten sowie Daten über die Dauer und Art der Benutzung des IT-Contactcentersystems gespeichert; alle vorstehend genannten Daten werden im Folgenden Kundendaten genannt. Soweit SOGEDES (i) Zugriff auf Kundendaten erhält und/oder (ii) die Kundendaten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von SOGE- DES anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies ausschließlich im Auftrag und/oder auf Weisung des Kunden gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). SOGEDES wird die Kundendaten nur in dem Maße nutzen und verarbeiten, wie es für die Erbringung der von SOGEDES gegenüber dem Kunden geschuldeten Leistungen erforderlich ist; entsprechend darf der Kunde nur Weisungen im Rahmen der vertraglichen Pflichten von SOGEDES erteilen SOGEDES wird die Kundendaten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen des BDSG hinaus, hat der Kunde den SOGEDES hierdurch entstehenden angemessenen Aufwand zu vergüten SOGEDES wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn SOGEDES der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Entsprechendes gilt, wenn SOGEDES erfährt, dass im Verantwortungsbereich von SOGEDES gegen geltendes Datenschutzrecht oder gegen Vereinbarungen aus Ziffer 12 verstoßen worden ist Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der Kundendaten, (ii) die Offenlegung der Kundendaten gegenüber SOGEDES sowie (iii) die von SOGEDES gemäß Auftrag oder auf Weisung des Kunden vorgenommene Verarbeitung oder Nutzung der Kundendaten Der Kunde stellt SOGEDES von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte gegen SOGE- DES wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus Ziffer 12.5 geltend machen. Der Kunde übernimmt ferner sämtliche Schäden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen sowie sonstigen angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die SOGEDES dadurch entstehen, dass ein Dritter (einschließlich staatlicher Behörden) rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen SOGEDES wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus Ziffer 12.5 einleitet oder unternimmt. Vorstehende Pflichten des Kunden bestehen nicht, soweit der Kunde die Verletzung der Pflichten aus Ziffer 12.5 nicht zu vertreten hat SOGEDES wird nur solche Mitarbeiter einsetzen, die SOGEDES vorab gemäß 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet hat SOGEDES wird alle technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um die für SOGEDES anwendbaren Vorschriften des BDSG zu erfüllen, insbesondere die in der Anlage zu 9 Satz 1 BDSG genannten Anforderungen SOGEDES ist berechtigt, für die Datenverarbeitung gemäß Ziffer 12 Subunternehmer einzusetzen. Soweit SOGEDES von diesem Recht Gebrauch macht, hat SOGEDES sicherzustellen, dass alle in Ziffer 12 dieses Vertrags genannten Pflichten von SOGEDES auch von den betreffenden Subunternehmern eingehalten werden SOGEDES teilt dem Kunden auf Wunsch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von SOGEDES mit SOGEDES gewährleistet, dass SOGEDES die Pflichten aus 11 Abs. 4 BDSG erfüllt. Insbesondere gewährleistet SOGEDES, dass der Datenschutzbeauftragte von SOGEDES und die für

13 13 SOGEDES im Bereich Datenschutzrecht zuständigen Aufsichtsbehörden ihre gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollrechte wahrnehmen können SOGEDES wird alle Kundendaten vertraulich behandeln und sicher verwahren. SOGEDES darf die Kundendaten nicht an Dritte weitergeben, außer der Kunde hat zuvor ausdrücklich zugestimmt Nach Beendigung des Vertrags wird SOGEDES vom Kunden übergebene Datenträger, die Kundendaten enthalten, an den Kunden zurückgeben und die bei SOGEDES gespeicherten Kundendaten löschen; dies gilt nicht, soweit SOGEDES aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu einer längeren Aufbewahrung bzw. Speicherung von Kundendaten verpflichtet ist. Im Falle einer solchen längeren gesetzlichen Aufbewahrungs- bzw. Speicherungspflicht wird SOGEDES die betreffenden Datenträger zurückgeben und die Kundendaten löschen, sobald das Gesetz dies zulässt SOGEDES wird den Kunden auf schriftliches Verlangen des Kunden bei der Wahrung der Rechte der Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf die Benachrichtigung, Auskunftserteilung sowie die Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Kundendaten im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Der Kunde hat den SOGEDES hierdurch entstehenden angemessenen Aufwand zu vergüten Soweit erforderlich, kann sich der Kunde nach vorheriger Abstimmung mit SOGEDES zu Prüfzwecken in den Betriebsstätten von SOGEDES bzw. deren Subunternehmer von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgesetze überzeugen, vorausgesetzt das erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten von SOGEDES bzw. der betreffenden Subunternehmer und ohne Störung des jeweiligen Betriebsablaufs. Eine Kontrolle gemäß dem vorstehenden Absatz ist insbesondere nicht erforderlich, soweit der Kunde seine Kontrollpflichten gegenüber SOGEDES aus 11 BDSG durch schriftliche Auskünfte von SOGEDES erfüllen kann und SOGEDES dem Kunden die erforderlichen Auskünfte in ausreichendem Umfang tatsächlich schriftlich erteilt hat. 13. Rechts- oder vertragswidrige Nutzung des IT-Contactcentersystems durch den Kunden 13.1 SOGEDES kann die Inhalte der über das IT-Contactcentersystem geführten Gespräche nicht kontrollieren. SOGEDES übernimmt daher keinerlei Haftung für eine rechtswidrige Nutzung des IT-Contactcentersystems durch den Kunden oder dessen Gesprächspartner Nutzt der Kunde das IT-Contactcentersystem in rechtswidriger Weise, insbesondere unter Verstoß gegen rechtliche Vorschriften (z.b. durch Unterdrückung der Rufnummer des Anrufers gegenüber einem Angerufenen bei Werbeanrufen, die Durchführung wettbewerbswidriger Werbeanrufe, bedrohende oder belästigende Anrufe oder die Verbreitung von Informationen mit rechtswidrigem oder sittenwidrigem Inhalt) oder unter Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen mit SOGEDES, so ist SOGEDES berechtigt, das IT-Contactcentersystem unverzüglich zu sperren. Sonstige Rechte von SOGEDES bleiben hiervon unberührt Der Kunde stellt SOGEDES von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte gegen SOGE- DES wegen einer Nutzung des IT-Contactcentersystems durch den Kunden entstehen, die rechtswidrig ist oder gegen vertragliche Vereinbarungen mit SOGEDES verstößt. Der Kunde übernimmt ferner sämtliche Schäden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen sowie sonstigen angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die SOGEDES dadurch entstehen, dass ein Dritter (einschließlich staatlicher Behörden) rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen SOGEDES wegen einer solchen rechts- oder vertragswidrigen Nutzung des IT-Contactcentersystems durch den Kunden einleitet oder unternimmt. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde den betreffenden Rechts- oder Vertragsverstoß nicht zu vertreten hat Ist SOGEDES wegen einer Nutzung des IT-Contactcentersystems durch den Kunden, die rechtswidrig ist oder gegen vertragliche Vereinbarungen mit SOGEDES verstößt, verpflichtet,

14 14 sich an einer Rufnummerermittlung eines Telekommunikationsanbieters zu beteiligen oder aufgrund einer Rufnummerermittlung eines Telekommunikationsanbieters die Beschwerde eines vom Kunden Angerufenen an den Kunden oder Dritte weiterzuleiten, so ist SOGEDES berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 10,00 zu verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den betreffenden Rechts- oder Vertragsverstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass SOGEDES kein oder nur ein wesentlich niedriger Schaden als dieser pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. SOGEDES bleibt es unbenommen, anstelle des pauschalierten Schadensersatzes den tatsächlichen Schaden geltend zu machen. 14. Änderung dieser AGB SOGEDES behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. SOGEDES wird den Kunden rechtzeitig vorab über Änderungen der AGB benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. SOGEDES wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. 15. Schlussbestimmungen 15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz von SOGEDES. SOGEDES kann den Kunden jedoch auch an jedem anderen zuständigen Gericht verklagen. Stand:

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