YTagespflegevertrag. minizzz. für. lachen lernen leben
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- Franka Dresdner
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1 YTagespflegevertrag für
2 Tagespflegevertrag (privatrechtlich) Zwischen den Erziehungsberechtigten Name Vorname Straße PLZ, Ort und der Tagespflegeperson Nicole Wendt Louisa Ihmels Süßeroder Str. 22 Hinter dem Holze Hannover Hannover zur Betreuung von Name Vorname Geboren am In folgenden Räumlichkeiten Kindertagespflege Döhrbruch Hannover 1
3 1. Betreuungszeit Die Betreuung beginnt am: Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, in der Eingewöhnungszeit ihr Kind zu den zu begleiten, um einen behutsamen Übergang in die geänderte Betreuungssituation zu ermöglichen. In der Eingewöhnungszeit wird das Kind individuell und schrittweise an die neue Betreuungssituation und an die Betreuungszeiten gewöhnt. Diese Eingewöhnungszeit ist dennoch voll zu zahlen. Die Betreuungszeiten sind: Montag von bis Dienstag von bis Mittwoch von bis Donnerstag von bis Freitag von bis Gesamt Std./Woche: An gesetzlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt. Nach Absprache kann ein Früh- bzw. Spätdienst in Anspruch genommen werden. 2. Leistungen Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zur pünktlichen Abholung. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das oben genannte Kind vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten zu betreuen und zu beaufsichtigen und für die in diese Zeit fallende Mahlzeiten zu sorgen. Die Kosten für das Mittagessen in Höhe von /Monat sind durch die Erziehungsberechtigten zu tragen Von den Erziehungsberechtigten sind bitte mitzubringen: Windeln Ausreichend Wechselwäsche (entsprechend der Jahreszeit) Hausschuhe oder Stoppersocken Regenhose, Regenjacke Gummistiefel Ein Malkittel o.ä. Ein kleines, gesundes Frühstück (bitte keine Nutellabrote, Milchschnitten etc) Eine altersentsprechende Trinkflasche Das Waschen und Instandsetzen der Kleidung obliegt den Erziehungsberechtigten. 2
4 3. Tagespflegegeld Das Tagespflegegeld richtet sich nach der Satzung zur Förderung und Bezahlung von Tagespflegepersonen der Landeshauptstadt Hannover. Ihr Beitrag ist abhängig von Ihrem Einkommen und ist beim FSB der Stadt Hannover zu erfragen. Die Erziehungsberechtigen verpflichten sich zur rechtzeitigen Antragstellung. Im Falle einer verspäteten Antragstellung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten das Betreuungsgeld in Höhe von zwischenzufinanzieren. 4. Urlaub der Tagespflegeperson Folgende (bezahlte) Urlaubstage werden für das Jahr vereinbart: Urlaubszeiten werden immer zu Beginn des Jahres bekanntgegeben. Sollte eine Ersatztagespflegeperson für den Urlaubszeitraum in Anspruch genommen werden, erhält nur diese die Pflegegeldzahlung des Fachbereiches Jugend und Familie. Die Bezahlung der vereinbarten Urlaubtage muss in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten geleistet werden, auch wenn eine Ersatzpflegeperson für den Urlaubszeitraum in Anspruch genommen wird. 5. Erkrankung der Tagespflegeperson/des Kindes Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Tagespflegeperson umgehend von einer Erkrankung des Kindes zu unterrichten. Es liegt in der Entscheidung der Tagespflegeperson, ein krankes Kind aufzunehmen. Die Krankheit darf für die anderen Kinder nicht ansteckend sein und sie darf den üblichen Tagesablauf nicht zu sehr beeinträchtigen. Bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Kindes bei der Tagespflegeperson sind umgehend die Erziehungsberechtigten zu informieren. Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson, wenn erforderlich, eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen. Die Erziehungsberechtigten hinterlegen bei der Tagespflegeperson eine Kopie des Impfpasses und die Krankenkassendaten. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, alle 2 Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind teilzunehmen. 3
5 6. Fahrten mit dem PKW Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson, das Kind im eigenen PKW mitzunehmen; Voraussetzung ist: Angeschnallt im Kindersitz. 7. Betreuung Die Tagespflegeperson und die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zum völligen Verzicht auf körperliche und seelische Gewalt gegenüber dem Kind. Die Erziehungsberechtigten und die Tagespflegeperson stimmen sich in allen die Betreuung des Kindes betreffenden Fragen ab. 8. Beendigung des Tagespflegevertrages Dieser Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ist eine fristlose Kündigung möglich. Beide Vertragspartner verpflichten sich, der Tagespflegebörse umgehend das Ende des Tagespflegevertrages mitzuteilen. Bei einer finanziellen Förderung durch den Fachbereich Jugend und Familie werden die Förderungen mit dem letzten Betreuungstag eingestellt. 9. Weitere Vereinbarungen 4
6 10. Schweigepflicht Die Erziehungsberechtigten und die Tagespflegeperson verpflichten sich gegenseitig, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich ihrer Familie betreffen, gegenüber Dritten, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Tagespflegeverhältnisses. Hannover, den Tagespflegeperson Erziehungsberechtigte/r 5
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