Betreuungsvertrag unter Einbeziehung des Tagesmüttervereins Landkreis Konstanz e.v., Beratungsstelle Radolfzell. Name der Mutter.

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1 TAGESMÜTTERMODELL RADOLFZELL AM BODENSEE (GILT NUR FÜR KINDER VON 0-3 JAHRE) Betreuungsvertrag unter Einbeziehung des Tagesmüttervereins Landkreis Konstanz e.v., Beratungsstelle Radolfzell Angaben über die Eltern / Personensorgeberechtigten Name der Mutter PLZ, Ort zu erreichen unter: Privat Mobil Name des Vaters PLZ, Ort zu erreichen unter: Privat Mobil sonstige Angaben (z.b. getrennt lebend, geschieden etc.) Angaben zu Tagespflegepersonen Name der Tagespflegeperson PLZ, Ort telefonisch zu erreichen zu erreichen unter Privat am Arbeitsplatz Pflegeerlaubnis vom Jugendamt [ ] ja [ ] nein [ ] ist beantragt Zwischen den oben genannten Personen wird nachstehender Vertrag geschlossen. Stand: Juni

2 1. Beginn und Umfang der Tagespflege für nachfolgend genannte (s) Kind/Kinder übernimmt die am Vertragsanfang genannte Tagespflegeperson regelmäßig für einen Teil des Tages die Erziehung und Pflege. Angaben zum Kind / zu den Kindern 1.1. Das Betreuungsverhältnis beginnt (inkl. Eingewöhnung) am 1.2. Die Betreuungszeiten werden wie folgt vereinbart: laut Vordruck Daten des Pflegeverhältnisses (Anlage II) Sondervereinbarungen 2. Betreuungsentgelt Abweichungen sind zu besprechen. Die Höhe des Betreuungsentgeltes (Erhebung in 12 Monatsraten / Jahr) richtet sich in der Regel nach der Satzung zur Erhebung des Kostenbeitrags in der Kindertagespflege des Landratsamtes Konstanz vom i.v.m. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Konstanz und der Stadt Radolfzell am Bodensee. Grundlage für die Eingruppierung ist die tatsächliche Betreuungszeit, während der sich das Kind in der Tagespflege befindet Die Tagespflegeperson erhält von der Stadt Radolfzell am Bodensee für die Betreuung des o.g. Kindes / der o.g. Kinder die laufende Geldleistung. Die steuerlichen Bestimmungen sind zu beachten Die Entrichtung des Entgeltes beginnt nach der Eingewöhnungsphase, welche maximal zwei Wochen beträgt Im Entgelt Tagespflege sind die Kosten für Windeln, Babynahrung, Pflegemittel und Kleidung nicht enthalten. Stand: Juni

3 2.4. Sonderregelungen Gesondert berechnet werden: (z.b. besondere Ernährung, Betreuung über das Wochenende und an Feiertagen, Übernachtungen, Ausflüge). Diese Leistungen werden von den Eltern/Personensorgeberechtigten direkt an die Tagesbetreuungsperson ausbezahlt. 3. Regelung bei Ausfallzeiten 3.1. Betreuungsfreie Tage Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf 25 betreuungsfreie Tage im Jahr bei einer 5 Tage Woche (ohne Krankheit). Die betreuungsfreien Tage werden rechtzeitig mit den Eltern/Personensorgeberechtigten abgestimmt. Der und gelten als betreuungsfreie Tage. Wird eine Betreuung während der betreuungsfreien Tage der Tagespflegeperson erforderlich, wird bei rechtzeitiger Bekanntgabe (mindestens 8 Wochen vorher an den Tagesmütterverein) über den Tagesmütterverein eine Ersatzbetreuung gestellt Erkrankung eines Kindes Bei einer Erkrankung des Kindes verpflichten sich die Eltern/ Personensorgeberechtigten, die Tagespflegeperson unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn die Unterbringung bei der Tagespflegeperson unmöglich ist (z.b. bei Ansteckungsgefahr oder aufwändiger Pflege, etc.), ist es Aufgabe der Eltern/Personensorgeberechtigten, für das Kind zu sorgen. Hinweis: Nach dem 45 Sozialgesetzbuch V können berufstätige Eltern/ Personensorgeberechtigte zur Pflege kranker Kinder 10 Tage (für ein Kind bis zu 12 Jahren), maximal jedoch 25 Arbeitstage zu Hause bleiben. Alleinerziehende haben einen Freistellungsanspruch pro Kalenderjahr von 20 Tagen für ein Kind, bis zu 40 Tagen für 2 Kinder, bis 50 Tagen für 3 und mehr Kinder. Sie erhalten dann von der Krankenkasse ein Krankengeld Erkrankung der Tagespflegeperson Im Falle einer Erkrankung der Tagespflegeperson oder deren Kinder verpflichtet sich die Tagespflegeperson, unverzüglich die Eltern/Personensorgeberechtigten zu benachrichtigen. Bei längerfristiger Krankheit der Tagespflegeperson bemüht sich der Tagesmütterverein um eine Ersatzbetreuung. 4. Arztbesuche Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche werden in der Regel von Eltern/Personensorgeberechtigten durchgeführt. Die Tagespflegeperson ist darüber zu informieren. Die Tagespflegeperson sollte eine Kopie des Impfausweises vorliegen. Für Arztbesuche in Notfällen muss eine Vollmacht vorliegen. Eine Kopie der ärztlichen Untersuchung nach 4 Kindertagesbetreuungsgesetz Baden- Württemberg (KiTaG) ist vorzulegen. Stand: Juni

4 5. Beendigung des Betreuungsverhältnisses Die Kündigung dieses Vertragsverhältnisses muss schriftlich beim Tagesmütterverein und der Stadt Radolfzell eingereicht werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, zum Wohle des Kindes die letzte Zeit als Phase der Ablösung zu gestalten Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt werden Fristlose Kündigung In begründeten Ausnahmefällen kann von beiden Vertragspartnern fristlos gekündigt werden. Die fristlose Kündigung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Für eine fristlose Kündigung müssen Gründe vorliegen, die die Fortsetzung des Tagespflegeverhältnisses unzumutbar machen. 6. Zusammenarbeit der Eltern/Personensorgeberechtigten und Tagespflegeperson Eltern/Personensorgeberechtigte und die Tagespflegeperson arbeiten zum Wohle des Kindes zusammen. In regelmäßigen Abständen findet ein Austausch über alle Fragen, die die Betreuung, Erziehung und Förderung des Kindes betreffen, statt. 7. Auskunft und Schweigepflicht Die Eltern/ Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson verpflichten sich - zu gegenseitigen Informationen über alle wichtigen Begebenheiten und Vorkommnisse, die das Kind betreffen, und - über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen, auch nach Beendigung des Vertrages, Stillschweigen zu wahren. 8. Zusätzliche Vereinbarungen Hierunter fallen z.b. die Anwesenheit von Haustieren, Mitnahme im Pkw, Benutzung öffentlicher Spiel-/Abenteuerplätze, Ausflüge, Fahrradfahren etc. (unzutreffendes bitte streichen) Stand: Juni

5 9. Versicherungen Personen- und Sachschäden, die Dritte durch das Tagespflegekind/ durch die Tagespflegekinder wegen Aufsichtpflichtverletzung der Tagespflegeperson entstehen, sind wie folgt abgedeckt: Vereinshaftpflichtversicherung beim Verein: Vereinshaftpflichtversicherung beim Landkreis: Privathaftpflichtversicherung der Tagespflegeperson*: Privathaftpflichtversicherung der Personensorgeberechtigten: * Schäden in der Kindertagespflege sind nur bei Sondervereinbarungen versichert! Für das Tagespflegekind/ die Tagespflegekinder besteht eine Krankenversicherung bei: Wir sind mit den getroffenen Vereinbarungen einverstanden. Die Eltern/Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson wurden in allen Fragen, die das Betreuungsverhältnis nach 23 Sozialgesetzbuch VIII betreffen, informiert und beraten. Ort, Datum Unterschrift der Tagespflegeperson Unterschrift der Eltern/Personensorgeberechtigten Unterschrift der Vertreterin des Vereins Stempel des Vereins Hinweise: 1. Die Haushaltserklärung (Anlage I) bitte mit diesem Beutreuungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben einreichen. 2. Die Angaben Daten des Pflegeverhältnisses (Anlage II) sind ebenfalls beizufügen. 3. Machen Sie bitte möglichst von der Einzugsermächtigung (Anlage III) gebrauch. 4. Sofern Sie einen Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags (Anlage IV + Anlage V) stellen möchten, reichen Sie diesen bitte direkt beim Landratsamt Konstanz Wirtschaftliche Jugendhilfe ein (nur möglich bei Berufstätigkeit, Berufsausbildung, Schule/ Studium/ Umschulung) Stand: Juni

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