Betreuungsvertrag für die Kindertagespflege

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1 Betreuungsvertrag für die Kindertagespflege Liebe Tagesmutter, lieber Tagesvater, liebe Eltern, bei der Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege empfiehlt es sich, diesen Vertrag abzuschließen. Die kommunalen Richtlinien sind hierbei zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre regionale Fachberatung. Aus Gründen der Verbindlichkeit empfehlen wir Ihnen, jede zukünftige Vereinbarung zum Betreuungsverhältnis zwischen Tagespflegeperson und Sorgeberechtigten schriftlich festzuhalten. Ihr pme-familienservice-team Hinweis: Obwohl wir unsere Unterlagen regelmäßig von Experten überprüfen lassen, übernehmen wir für den Inhalt keine Gewähr. 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege (KTP) Die rechtliche Grundlage für die Kindertagespflege bildet das achte Buch des Sozialgesetzbuches. 1.1 Kinderrechte und Schutzauftrag Kinder haben Rechte. Mit der UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag entstanden, den 191 Staaten unterschrieben haben. Der Vertrag definiert Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit individuellen Rechten. In Auszügen und zusammenfassend wiedergegeben steht dort Folgendes: Die Eltern haben die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen und dabei die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes zu berücksichtigen. Die elterliche Sorge kann auf andere Personen übertragen werden. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung körperliche Bestrafungen und seelische Verletzungen sind nicht zulässig. Die Würde und Rechte des Kindes sind zu wahren. Ebenso haben Kinder das Recht auf Bildung bzw. auf Förderung ihrer Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 20. Nov Vollversammlung der Vereinten Nationen) Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind/die Kinder in jeder Form gewaltfrei zu erziehen körperliche Bestrafungen und seelische Verletzungen sind nicht zulässig. Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich unter besonderer Berücksichtigung des 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) zu einer engen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Träger bzw. unterrichtet diesen umgehend bei jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. 1.2 Eignung und Erlaubnis zur Kindertagespflege Kindertagespflegepersonen müssen für die von ihnen auszuübende Tätigkeit geeignet sein, d. h. sie müssen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über nachweislich vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben ( 23 Abs. 3 SGB VIII). Zur Ausübung der Tätigkeit als Tagespflegeperson ist eine vom zuständigen Jugendamt ausgestellte Pflegeerlaubnis nötig. Die Erlaubnis ist erforderlich, sobald ein Kind mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate betreut wird. 1.3 Förderung Kindertagespflegepersonen haben einen Förderauftrag. Dieser umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf seine soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung ( 22 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). 1

2 1.4 Ort der Betreuung Die Betreuung in der KTP kann im Haushalt der Betreuungsperson, im Haushalt der Sorgeberechtigten oder in anderen angemieteten Räumlichkeiten stattfinden ( 22 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII). 1.5 Elternbeiträge Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege können die Sorgeberechtigten an den Kosten beteiligt werden ( 90 Abs. 3 SGB VIII). Die Art und Ausgestaltung der Elternbeiträge unterliegt den landesrechtlichen sowie den kommunalen Regelungen. 1.6 Beratung Kindertagespflegepersonen und Sorgeberechtigte haben Anspruch auf Beratung zur Kindertagespflege ( 43 Abs. 4 SGB VIII). 2 Zusammenarbeit der Sorgeberechtigten und der Tagespflegeperson Eine gute Zusammenarbeit ist die Grundlage für ein gelungenes und stabiles Betreuungsverhältnis. Sorgeberechtigte und Tagespflegepersonen sind sich darüber einig, in regelmäßigen Abständen Erziehungsfragen zu besprechen. Dem Kind soll dadurch der tägliche Wechsel von einer Familie in die andere erleichtert werden. Die Sorgeberechtigten sind bereit, alle für die Betreuung des Kindes wesentlichen Auskünfte zu erteilen (z.b. zu häuslichen Veränderungen, Angewohnheiten, Schulschwierigkeiten). Die Tagespflegeperson unterrichtet die Sorgeberechtigten über alle während der Betreuung des Kindes auftretenden wesentlichen Begebenheiten. Die Sorgeberechtigten sorgen für eine der Jahreszeit entsprechende Bekleidung des Kindes und geben, wenn erforderlich, zusätzlich saubere Wäsche zum Wechseln mit. Das Sauberhalten und Instandsetzen von Kleidung und Wäsche ist Aufgabe der Sorgeberechtigten. 3 Pädagogische Konzeption Als Grundlage für die in der Kindertagespflege zu leistende Bildung, Erziehung und Betreuung sowie zur Sicherung der Qualität sind pädagogische Konzeptionen erforderlich. Eine solche Konzeption der Tagespflegeperson sollte schriftlich vorliegen. 2

3 Betreuungsvertrag zwischen Frau/Herrn Straße PLZ/Ort Telefon Fax Mutter dienstlich Vater dienstlich Mobil nachfolgend Sorgeberechtigte genannt, und Frau/Herrn Straße PLZ/Ort Telefon Fax Mobil nachfolgend Tagespflegeperson genannt. Dieser Vertrag wird im Einvernehmen mit den im Haushalt der Tagespflegeperson lebenden Personen abgeschlossen. 3

4 1 Beginn und Umfang der Betreuung 1. Für die nachfolgend genannten Kinder übernimmt die oben bezeichnete Tagespflegeperson die Betreuung:, geb. am, geb. am, geb. am 2. Das Betreuungsverhältnis beginnt am (gesonderte Regelung zur Eingewöhnungsphase siehe Punkt 5) 3. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind an nachfolgend benannten Wochentagen und Tageszeiten zu betreuen: Wochentage von... Uhr bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Gesamt: 4. Das Kind/die Kinder wird/werden jeweils zu den vereinbarten Zeiten in die Wohnung der Tagespflegeperson gebracht und ebenfalls dort abgeholt. Außer den Sorgeberechtigten sind folgende Personen berechtigt, ohne gesonderte Rücksprache das Kind abzuholen. Name, Adresse, Telefonnummer der Person, die das Kind bringt und holt Name, Adresse, Telefonnummer der Person, die das Kind bringt und holt Name, Adresse, Telefonnummer der Person, die das Kind bringt und holt Wird das Kind von einer anderen Person als den Sorgeberechtigten abgeholt, ist die Tagespflegeperson rechtzeitig zu informieren und die abholende Person hat sich auszuweisen. 5. Die Eingewöhnungsphase beginnt am und endet voraussichtlich am Hinweis: Die Dauer der Eingewöhnung soll sich nach dem Entwicklungsstand und den Bedürfnissen des Tageskindes richten. Der pme Familienservice empfiehlt eine Eingewöhnungsphase von zwei bis vier Wochen (siehe Handbuch Kindertagespflege). 4

5 2 Betreuungsgeld, laufende Geldleistung 1. Laufende Geldleistung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. wirtschaftliche Jugendhilfe Die Sorgeberechtigten stellen vor Betreuungsbeginn beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Übernahme der laufenden Geldleistung. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den Richtlinien des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die Eltern leisten eine private Zuzahlung in Höhe von Euro (sofern das Jugendamt dies zulässt). 2. Betreuungszeiten, die vom öffentlichen Träger nicht berücksichtigt werden Die Tagespflegeperson erhält ein monatliches Betreuungsentgelt von eine Stundenvergütung in Höhe von Euro Euro Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 1. jeden Monats 5. jeden Monats 15. jeden Monats per Überweisung an folgendes Konto: Kontoinhaber/in: Geldinstitut: BLZ: Kontonummer: 3. Spezielle Ernährung wie Gläschen- oder Flaschenkost sowie Pflegemittel wie Windeln werden von den Sorgeberechtigten gestellt oder gesondert bezahlt, in Höhe von Euro. Ebenso werden zusätzliche Betreuung über den Vertrag hinaus oder Sonderleistungen wie Betreuung an Wochenenden oder über Nacht gesondert berechnet. 4. Die einkommenssteuerrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Die Betreuung von Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson ist eine selbstständige Tätigkeit im Sinne des 18 (1) Nr. 3 EStG. Vom Finanzamt wird eine so genannte Betriebskostenpauschale pro Kind und Monat als Steuerfreibetrag anerkannt (siehe Ratgeber Steuern). 5

6 3 Erhöhung und Kürzung des Betreuungsgeldes 1. Eine Überschreitung der in 1 (3) genannten Betreuungszeit ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden mit pro Std./pro Tag vergütet mit Freizeit ausgeglichen. (Zutreffendes bitte ankreuzen) 2. Eine durch die Sorgeberechtigte oder den Sorgeberechtigten ohne Absprache vorgenommene Verkürzung der Betreuungszeit berechtigt nicht gleichzeitig zu einer Kürzung des Betreuungshonorars. 3. Die Tagespflegeperson hat keinen Anspruch auf Bezahlung, wenn Betreuungszeiten wegen gesetzlicher Feiertage ausfallen. Hinweis: Eine monatliche Pauschale wird wegen Feiertagen in der Regel nicht gekürzt. 4. Bei Krankheit des Tagespflegekindes und damit verbundenem Ausfall von Betreuungszeit erhält die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld für längstens Hinweis: Der pme Familienservice empfiehlt zehn Tage pro Jahr. Tage. 5. Im Falle einer Erkrankung der Tagespflegeperson wird das Betreuungsgeld nach Vorlage eines ärztlichen Attestes für längstens Hinweis: Der pme Familienservice empfiehlt fünf Tage pro Jahr. Tage weiterbezahlt. Im Falle der öffentlich geförderten Kindertagespflege gelten die Richtlinien des öffentlichen Jugendhilfeträgers. 4 Urlaubsregelung 1. Die Tagespflegeperson nimmt betreuungsfreie Urlaubstage pro Jahr. Hinweis: Die Tagespflegeperson hat keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, weil sie eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Die Handhabung von Urlaub und dessen Bezahlung muss in privater Absprache geregelt werden. Der pme Familienservice empfiehlt eine bezahlte betreuungsfreie Zeit von zwei bis vier Wochen pro Jahr. 2. Die Tagespflegeperson stimmt ihren Urlaub möglichst frühzeitig mit den Sorgeberechtigten ab. Hinweis: Der pme Familienservice berät Sie gerne über geeignete Vertretungslösungen. 3. Wenn die Sorgeberechtigten mehr als vier Wochen Urlaub pro Jahr machen, d.h. zusätzlich zum Urlaub der Tagespflegeperson die Betreuung nicht in Anspruch nehmen, so gilt folgende Regelung: Die Tagespflegeperson erhält für den zusätzlichen Urlaub der Sorgeberechtigten. Die Tagespflegeperson wird für den zusätzlichen Urlaub der Sorgeberechtigten nicht bezahlt. Im Falle der öffentlich geförderten Kindertagespflege gelten die Richtlinien des öffentlichen Jugendhilfeträgers. 5 Versicherung Die notwendige Versicherung zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden durch eine Aufsichtspflichtverletzung ist zu klären: Die Tagespflegeperson erweitert ihre bestehende private Haftpflichtversicherung um die Tätigkeit als Tagespflegeperson (muss unbedingt schriftlich von der Versicherungsgesellschaft bestätigt werden). Der Versicherungsschutz soll über den pme Familienservice abgedeckt werden (auf Anfrage schicken wir die Bestätigung für die Anmeldung zur Gruppenhaftpflichtversicherung zu.) Der Versicherungsschutz wird über das örtliche Jugendamt gewährleistet. Hinweis: Schäden, die das Tagespflegekind im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht, sind in der Regel nicht versicherbar. Die Tagespflegeperson muss für sich eine eigene Unfallversicherung abschließen. Über den aktuellen Stand der gesetzlichen Kinderunfallversicherung informiert Sie Ihre örtliche Fachberatung. 6

7 6 Anzahl der betreuten Kinder Die Tagespflegeperson darf laut ihrer Pflegeerlaubnis maximal Kinder gleichzeitig und insgesamt pro Woche betreuen. Derzeit betreut sie Kinder. Vorname Geburtsjahr Betreuungszeiten Vorname Geburtsjahr Betreuungszeiten Vorname Geburtsjahr Betreuungszeiten Vorname Geburtsjahr Betreuungszeiten Vorname Geburtsjahr Betreuungszeiten Vorname Geburtsjahr Betreuungszeiten Vorname Geburtsjahr Betreuungszeiten Vorname Geburtsjahr Betreuungszeiten 7 Arztbesuche und Erkrankungen 1. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche des Kindes übernehmen in der Regel die Sorgeberechtigten. Die Tagespflegeperson soll von den Ergebnissen der Arztbesuche informiert werden. Des Weiteren sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, der Tagespflegeperson chronische und akute Krankheiten, Allergien und Unverträglichkeiten des Kindes mitzuteilen. Sondervereinbarung: 2. Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson schriftlich, in Notfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen (siehe Vollmacht letzte Seite). Sie überlassen der Tagespflegeperson eine Kopie des Impfbuches. Bei besonderen Vorkommnissen wie einer ernsten Erkrankung oder einem Unfall des Kindes sind die Sorgeberechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. Sind sie nicht erreichbar, ist folgende Person zu benachrichtigen: Name: Tel.-Nr.: 3. Das Tagespflegekind ist krankenversichert über Elternteil bei der Krankenkasse 4. Bei einer Erkrankung des Kindes verpflichten sich die Sorgeberechtigten, der Tagespflegeperson unverzüglich Bescheid zu geben. Wenn die Unterbringung bei der Tagespflegeperson nicht möglich ist (Ansteckung anderer Kinder, aufwändige Pflege), ist es Aufgabe der Sorgeberechtigten, für das Kind zu sorgen. Hinweis: Sorgeberechtigte, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, haben gegenüber dem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von derzeit zehn Tagen im Kalenderjahr für Kinder unter zwölf Jahren (bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch auf maximal 20 Tage im Kalenderjahr). 5. Bei Erkrankung der eigenen Kinder verpflichtet sich die Tagespflegeperson, unverzüglich die Sorgeberechtigten zu benachrichtigen. Im Falle der öffentlich geförderten Kindertagespflege gelten die Richtlinien des öffentlichen Jugendhilfeträgers. 7

8 8 Datenschutz 1. Sorgeberechtigte und Tagespflegeperson verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich des Anderen betreffen und ihrer Natur nach Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Betreuungsverhältnisses. 2. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der zu betreuenden Kinder wie Fotos, Videos und sonstige Informationen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Sorgeberechtigten an die Öffentlichkeit zu tragen. Dies betrifft insbesondere auch die Veröffentlichung auf Webseiten und in Internetforen/sozialen Netzwerken. 9 Beendigung des Vertragsverhältnisses 1. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von Wochen gekündigt werden. Hinweis: Der pme Familienservice empfiehlt vier Wochen. Das Vertragsverhältnis ist befristet und endet am, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 2. Die Vertragspartner verpflichten sich, die letzten vier Wochen zum Wohl aller Kinder in der Tagespflege als Ablösephase zu gestalten. 3. Die Kündigung des unbefristeten Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. 4. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe für die Sorgeberechtigten sind z.b.: Vernachlässigung und/oder Gefährdung des zu betreuenden Kindes in seinem geistigen, seelischen und leiblichen Wohl. Wesentliche Verstöße gegen diesen Vertrag. Wichtige Gründe für die Tagespflegeperson sind z.b.: Eine Krankheit, welche die weitere Erfüllung des Vertrages unmöglich macht. Wesentliche Verstöße gegen diesen Vertrag. 5. Bei Finanzierung über das Jugendamt gelten die dort üblichen Kündigungsfristen bzw. -bedingungen. 6. Bei beabsichtigter Kündigung bittet der pme Familienservice um Benachrichtigung. 7. Die Vertragsparteien können diese Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufheben. 8. Der Jugendhilfeträger ist nicht an die in diesem Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Unter Umständen kann die Zahlung der laufenden Geldleistung seitens des Jugendhilfeträgers deshalb bereits vor Beendigung dieses privatrechtlichen Betreuungsverhältnisses eingestellt werden (insbesondere, wenn die Voraussetzungen für die Förderung nicht mehr vorliegen). Für diesen Fall werden nähere Bestimmungen zur Ausführung von Zahlungen durch die Sorgeberechtigten für die Zeit bis zur Beendigung dieses privatrechtlichen Betreuungsverhältnisses im Anhang geregelt. 8

9 10 Zusätzliche Vereinbarungen Die Sorgeberechtigten sind grundsätzlich damit einverstanden, dass die Tagespflegeperson Haustiere anschafft ja nein das Kind/die Kinder in ihrem PKW in einem altersgerechten Kindersitz befördert ja nein das Kind/die Kinder auf ihrem Fahrrad in einem altersgerechten Kindersitz befördert ja nein mit dem Kind/den Kindern öffentliche Spiel- und Abenteuerspielplätze besucht ja nein mit dem Kind/den Kindern Ausflüge unternimmt ja nein mit dem Kind/den Kindern in ein Schwimmbad geht ja nein Sonstiges (z. B. Süßigkeiten, Fernsehen). 11 Änderungen 1. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind frühzeitig anzuzeigen, bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. 2. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Ort, den Datum Die vertragsschließenden Parteien: Unterschrift der Sorgeberechtigten Unterschrift der Tagespflegeperson 9

10 Änderungen der bisherigen Vereinbarungen 1. Beginn und Umfang der Tagespflege haben sich wie nachfolgend beschrieben geändert: 2. Die Höhe des Betreuungsgeldes ergibt sich (wie oben beschrieben) aus dem geänderten Umfang der Tagespflege und beträgt nun pro Monat oder pro Stunde. 3. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden mit pro Monat oder pro Stunde vergütet. 4. Die Vereinbarungen zur Urlaubsregelung haben sich wie folgt geändert: 5. Sonstiges: Ort, den Datum Die vertragsschließenden Parteien: Unterschrift der Sorgeberechtigten Unterschrift der Tagespflegeperson 10

11 11

12 Vollmacht Medikamentengabe Hiermit bevollmächtige/n ich/wir Name des/der Sorgeberechtigten wohnhaft in als Sorgeberechtigte/r des/der Kindes/Kinder, geb. am, geb. am Frau/Herrn Name der Tagespflegeperson wohnhaft in dem o.g. Kind folgende Medikamente/Heilmittel zu verabreichen: 1. Medikament/Heilmittel Dosierung Verabreichungsintervall Verabreichungszeitraum 2. Medikament/Heilmittel Dosierung Verabreichungsintervall Verabreichungszeitraum Ort, den Datum Unterschrift des/der Sorgeberechtigten 12

13 13

14 Vollmacht ärztliche Behandlung Hiermit bevollmächtige/n ich/wir Name des/der Sorgeberechtigten wohnhaft in als Sorgeberechtigte/r des/der Kindes/Kinder, geb. am, geb. am Frau/Herrn Name der Tagespflegeperson wohnhaft in in Notfällen eine ärztliche Behandlung des o.g. Kindes zu veranlassen. Ort, den Datum Unterschrift des/der Sorgeberechtigten Anschrift des (Kinder-)Arztes: Telefonnummer: Anschrift des Zahnarztes: Telefonnummer: Anschrift des Krankenhauses: Telefonnummer: 14

15 Anlage zu 8 Einverständniserklärung für Fotoaufnahmen Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen, die im Betreuungsalltag bei der Tagesmutter / der Großtagespflegestelle erstellt werden und auf denen mein/unser Kind abgebildet ist, für die Öffentlichkeitsarbeit der Tagesmutter / der Großtagespflegestelle verwendet werden dürfen, soweit dadurch keine schutzwürdigen Interessen meines/unseres Kindes beeinträchtigt werden. In diesem Fall wird bei Bedarf im Einzelfall um Einwilligung ersucht. Falls keine Einwilligung erteilt wird, wird zugesichert, dass dieses Foto nicht veröffentlicht wird. Ort, den Datum Unterschrift der Sorgeberechtigten 15

16 Anlage zu 9 Übernahme der Kosten bei fehlenden Voraussetzungen zur Erhaltung der laufenden Geldleistungen Die Eltern verpflichten sich, für die Zeit der Kündigungsfrist von Wochen / Tagen folgende Kosten privat zu bezahlen, soweit das Jugendamt für diese Zeit keine Kosten übernimmt: Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist nur dann möglich, wenn das Wohl des Kindes nicht mehr sichergestellt ist. Auf Verlangen der gekündigten Vertragspartei ist der Grund der Kündigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen (vgl. 626 BGB/Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Bei fristloser Kündigung findet 626 BGB (Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung) Anwendung. Ort, den Datum Unterschrift der Sorgeberechtigten November

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